Französischer Politiker

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Das politische System Frankreichs ist durch die Verfassung der V. Republik von 1958 geprägt. Nach Artikel 1 ist Frankreich eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik. Das System basiert auf Einheitsstaatlichkeit und semipräsidentiellem Regierungssystem.

Inhaltsverzeichnis

Staatliche Institutionen

Das politische System Frankreichs

Die Exekutive

Das politische System Frankreichs ist durch eine doppelköpfige Exekutive gekennzeichnet. Die Machtbereiche werden zwischen dem Präsidenten der Republik und der Regierung aufgeteilt.

Präsident

Das Staatsoberhaupt ist der direkt vom Volk auf fünf Jahre (quinquennat, seit 2000, davor auf sieben Jahre, septennat) gewählte Präsident (Staatspräsident). Er kann mehrfach wiedergewählt werden. Er ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die Regierung. Er ist Vorsitzender des Ministerrats und anderer wichtiger Gremien und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. In dieser Eigenschaft bestimmt er über den Einsatz der Nuklearwaffen Frankreichs (force de frappe). Er hat das Recht, eine Volksabstimmung zu veranlassen und die Nationalversammlung aufzulösen; allerdings darf die Nationalversammlung höchstens einmal innerhalb eines Jahres aufgelöst werden.

Im Falle eines Staatsnotstands hat er die umfassende Alleinentscheidung, wobei die Nationalversammlung dann direkt zusammenkommt und während des Notstandes nicht aufgelöst werden darf.

Falls der Verfassungsrat feststellt, dass der Präsident seine Aufgaben nicht ausführen kann (Rücktritt, Tod), wird dieser vorübergehend vom Senatspräsidenten vertreten. Bis jetzt musste nur Alain Poher die Aufgaben des Präsidenten übernehmen: nach dem Rücktritt Charles de Gaulles 1969 und nach dem Tod von Georges Pompidou 1974.

Regierung

Kopf der Regierung (cabinet, gouvernement) ist der Premierminister. Die Regierung ist dem Parlament direkt verantwortlich für Verwaltung und Streitkräfte.

Der Premierminister leitet die Regierung. Er ist zuständig für die Landesverteidigung und die Ausführung der Gesetze. Im Einverständnis mit dem Präsidenten nimmt er Ernennungen für zivile und militärische Ämter vor. Er kann in vielen Bereichen Verordnungen erlassen.

Zusammenarbeit mit dem Parlament

Die Exekutive ist gegenüber der Legislative auf allen Ebenen stark. Die Regierung bestimmt die Tagesordnung des Parlaments. Die Bereiche, in denen das Parlament eine gesetzgebende Initiative ergreifen kann, sind in der Verfassung sehr genau aufgezählt. Alle anderen Fragen kann die Regierung ohne Beteiligung des Parlaments lösen.

Andererseits ist die Regierung auf eine Zusammenarbeit mit dem Parlament angewiesen. Aus diesem Grund ernennt der Präsident einen Premierminister nur aus den Reihen der parlamentarischen Mehrheit. Das ist die einzige Bedingung, die die Auswahl des Regierungschefs durch den Präsidenten beschränkt, da der Premierminister durch ein absolutes Misstrauensvotum vom Parlament gestürzt werden kann. Wenn die parlamentarische Mehrheit und der Präsident der Republik zu unterschiedlichen politischen Lagern gehören, ist der Präsident sogar gezwungen, den Premierminister aus einer politisch gegnerischen Partei auszuwählen. Diese Situation bezeichnet man als „Cohabitation“.

Legislative

Die Gesetzgebung in Frankreich erfolgt durch das Parlament. Seit 1875 besteht das Parlament aus zwei Kammern:

Das Parlament kontrolliert die Regierung, erarbeitet Gesetze und verabschiedet sie. Die zwei Kammern sind jedoch nicht gleichberechtigt, denn bei Uneinigkeit kann die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Bei nahezu allen Gesetzesvorhaben pendeln die Entwürfe zwischen den beiden Kammern hin und her (navette). Der Senat hat ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen. Der Präsident kann im Gesetzgebungsprozess einen Gesetzentwurf an das Parlament zurückverweisen,jedoch nur einmal pro Gesetz. Das ist in 50 Jahren aber nur zweimal passiert.

Judikative

Die Hauptaufgabe der französischen Judikative ist in der Verfassung definiert. Die Justiz ist, gemäß Artikel 66, eine „Hüterin der persönlichen Freiheit“. Die Justiz in Frankreich besteht aus zwei grundsätzlich unterschiedlichen Bereichen:

Die Straftaten werden je nach Verbrechensart in die Zuständigkeit von drei unterschiedlichen Gerichten eingeordnet:

  • Tribunal de police — Ordnungswidrigkeiten
  • Tribunal correctionnel — Vergehen
  • Cour d'assises — Verbrechen.

Die Ermittlungsarbeit wird im Gegensatz zum deutschen System nicht von den Staatsanwälten sondern von einem eigens dafür eingerichteten „tribunal d'instruction“ geleistet. Dieser „Ermittlungsrichter“ erledigt die Ermittlungsarbeit sowohl für alle drei Strafgerichte erster Instanz als auch für das Berufungsgericht in Strafsachen[1].

Darüber hinaus besteht für bestimmte Verfassungsfragen der Conseil constitutionnel als Verfassungsgericht.

Parteien

Sitzverteilung in der französischen Nationalversammlung seit 2007

In Frankreich hat sich ein Mehrparteiensystem etabliert, allerdings werden zwischen verschiedenen Parteien häufig Bündnisse geschlossen, was zu einer Bipolarisierung führt. Die Parteienlandschaft ist durch eine große Vielfalt und einen stetigen Wandel gekennzeichnet. Es erfolgen häufige Neugründungen oder Namensänderungen bereits vorhandener Parteien anlässlich von Wahlkampagnen (z. B. [Präsidentschaftswahlen 2002]: Gründung der UMP als Nachfolgerin der RPR) oder aufgrund von Wahlbündnissen mehrerer Parteien. Die französischen Parteien sind zumeist keine Massenparteien, da ihre Aufgabe laut Artikel 4 der Verfassung des zentralistischen Frankreich nicht, wie in Deutschland, die politische Willensbildung auf allen Ebenen, sondern lediglich die Durchführung von Wahlen sowie die Parlamentsarbeit ist. Aufgrund dieser Tatsachen sind die Organisationsstrukturen französischer Parteien meist schwächer ausgeprägt als z. B. die der deutschen.

Radikale Linke

Linke

Mitte

Rechte

Extreme Rechte

Andere

Dezentralisierung

Bis zum Regierungsantritt von François Mitterrand 1981 war Frankreich ein stark zentralistisch regierter Staat: Jedes Département wurde von einem direkt von der Regierung ernannten Präfekten geleitet.

1982 wurden von der Regierung weitreichende fiskalische und administrative Rechte an lokal gewählte Vertreter abgetreten. Die Dezentralisierung Frankreichs schreitet langsam aber sicher voran. Seit dem 28. März 2003 besagt ein Zusatz zu Artikel 1 der Verfassung, dass die staatliche Organisation Frankreichs dezentralisiert sei. Die wirtschaftliche Kräfteverteilung weist dennoch eine starke Zentralisierung hin zum Pariser Becken (Île-de-France) auf.

Staatliche Gliederung

  • 36.763 Gemeinden (davon 183 in den Übersee-Départements). Vorsitz: Gemeinderat (Legislative) und Bürgermeister (Maire; Exekutive)
  • 100 Départements, davon 96 im französischen Mutterland und vier départements et territoires d'outre-mer (DOM-TOM). Der Präfekt vertritt die Regierung. Die Exekutive übernimmt allerdings der Vorsitzende des Generalrates (Legislative)
  • und 26 Regionen, 22 davon im französischen Mutterland und vier in Übersee. Legislative: Regionalrat. Der Vorsitzende des Regionalrates übernimmt die exekutive Gewalt.

In der Praxis bedeutet die zentralistische Tradition Frankreichs oft, dass ein Abgeordneter, ein Regierungsmitglied oder ein Parteivorsitzender neben seinem Mandat oder Amt im Zentralstaat teilweise über Jahre oder Jahrzehnte auch Bürgermeister in seinem Wahlkreis oder seinem Geburtsort ist. Faktisch wird das Bürgermeisteramt dann durch einen seiner Vertrauten, seinen Stellvertreter, ausgeübt.

Politische Kultur

Die politische Kultur Frankreichs zeigt eine ausgeprägte Neigung zu spontanem Protest (vgl. die Präsidentschaftswahlen 2002 (Frankreich)). Zusammen mit der geringen integrativen Kraft von Parteien und Verbänden sind die Ergebnisse von Wahlen häufig starken Schwankungen unterworfen. Rechtsextreme und linksextreme Parteien erreichen durchschnittlich je 10 bis 15 Prozent der Stimmen.

Fußnoten

  1. Vgl. Hübner/Constantinesco: Einführung in das französische Recht

Literatur

  • Udo Kempf (1997), Von de Gaulle bis Chirac. Das politische System Frankreichs, Opladen, ISBN 3-5311-2973-2
  • Constitution Française: La documentation française No. 1.04 (2005), ISBN 9-782110-054906
  • Adolf Kimmel: Der Verfassungstext und die lebenden Verfassungen, in: Marieluise Christadler / Henrik Uterwedde (Hrsg.): Länderbericht Frankreich (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 360), Bonn 1999 (eine Buchhandelsausgabe besorgt der Verlag Leske & Budrich GmbH, Opladen).
  • Adolf Kimmel: Gesetzgebung im politischen System Frankreichs. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Gesetzgebung in Westeuropa. EU-Staaten und Europäische Union. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2008, S. 229-270.

Weblinks


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