Französischer Senat

Französischer Senat
Der Palais du Luxembourg, Sitz des Senats

Der französische Senat (Sénat) ist neben der Nationalversammlung die zweite Kammer des französischen Parlaments. Senatoren werden indirekt durch etwa 150.000 Abgeordnete und Lokalpolitiker gewählt. Die Zahl der Wähler einer Region ist dabei abhängig von der Bevölkerungszahl, aber nicht proportional zu dieser: ländliche Regionen haben bei der Wahl im Verhältnis mehr Stimmen als Städte.

Senatoren werden für sechs Jahre gewählt. Sie sind im politischen System Frankreichs an der Gesetzgebung beteiligt, können aber im Zweifelsfall von der Nationalversammlung überstimmt werden. Die Kontrollrechte gegenüber der Regierung sind nur schwach ausgeprägt: der Senat hat das Recht sie zu befragen und Berichte zu veröffentlichen, aber keine formellen Sanktionsmöglichkeiten.

Der Senat in seiner heutigen Form ist das Ergebnis der Verfassung der fünften Republik, die im Wesentlichen den französischen Präsidenten und die Regierung auf Kosten des Parlaments stärkte. Die Regierung hat zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten in das innere Verfahren des Senats. Da der Senat die schwächere der beiden Kammern ist, ist er immer wieder Ziel prominenter Kritik, die seine Existenzberechtigung in Frage stellt.

Eine Verfassungsänderung von 2001 erlaubte dem Senat etwas mehr Autonomie, verkürzte die Amtszeit von neun auf sechs Jahre und setzte das Mindestalter von 35 auf 30 Jahre herab. Aufgrund der ländlich geprägten Wählerschaft herrschte im Senat seit seiner Entstehung 1959 immer eine bürgerlich-konservative Mehrheit.

Inhaltsverzeichnis

Sitz

Der französische Senat (gesehen vom Jardin du Luxembourg)

Der Senat tagt im Palais du Luxembourg im 6. Arrondissement von Paris. Für seine Bewachung ist die Republikanische Garde (Garde Républicaine) zuständig. Vor dem Palais liegt die öffentliche Grünanlage Jardin du Luxembourg, die eines der beliebtesten Ausflugsgebiete von Paris ist. Sowohl Palast als auch Park und Musée du Luxembourg befinden sich im Besitz des Senats.

Der von 1615 bis 1620 gebaute Palast ist in der Tradition der französischen Renaissanceschlösser gehalten, zeigt aber deutliche Anklänge an den Palazzo Pitti in Florenz. Die Anlage schließt sich um einen kleinen Innenhof; im Inneren ist das Palais kostbar ausgestattet und beherbergt in der Bibliothek unter anderem Gemälde von Eugène Delacroix.

Der Palast selbst wurde für Maria de Medici erbaut, die ihn jedoch nur wenige Jahre bewohnte, bevor sie vor Kardinal Richelieu in die Niederlande floh. Andere Bewohner waren Ludwig XVIII., als er noch nicht König war, das Direktorium der französischen Revolution und Napoleon, der hier seinen Amtssitz als Konsul hatte. Während der französischen Revolution diente er als Gefängnis, in dem unter anderem Georges Danton einsaß. Seit der Zeit des ersten Kaiserreichs dient er als Sitz des französischen Oberhauses. Im Zweiten Weltkrieg wählte ihn Hermann Göring als Pariser Wohnsitz.

Zusammensetzung

Die Senatoren werden als Vertreter ihres Départements gewählt. Für die Legende siehe die Liste der Départements.

Derzeit besteht der Senat aus 331 Senatoren (sénateurs).

Seit 2004 ist der Senat wie folgt besetzt:

2010 wird er so aussehen:

Wahlen

Die Senatoren werden nach Artikel 24 der französischen Verfassung indirekt gewählt. Auf Départementsebene treffen sich jeweils Wahlkollegien (collèges électoraux). Etwa fünf Prozent des Wahlkollegiums besetzen dabei Abgeordnete, die das Département auf nationaler oder subnationaler Ebene vertreten: Abgeordnete der Nationalversammlung, die Abgeordneten des Regionalrats (Conseil régional), sowie die Abgeordneten des Generalrats (Conseil général) des jeweiligen Départements. Die überwiegende Zahl der Wähler, etwa 95 Prozent, sind Gemeindevertreter die von ihren jeweiligen Kommunalparlamenten ernannt werden. Die Zahl der Vertreter je Gemeinde richtet sich nach der Gemeindegröße, ist aber nicht proportional zu dieser.

Schwach besiedelte Regionen sind dabei über-, stark besiedelte unterrepräsentiert. 31% der Delegierten vertreten die 16% der Bevölkerung, die aus Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern stammen, nur 7% der Delegierten allerdings jene 15% der Franzosen, die aus Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern kommen. Insgesamt vertritt über die Hälfte der Wahlmänner nur ein Drittel der Franzosen. Zudem werden die Wahlmänner selbst auch noch unterschiedlich bestimmt: in Gemeinden bis 9.000 Einwohnern bestimmt die Mehrheit der Gemeindeversammlung alle Wahlmänner, in größeren Gemeinden gilt Verhältniswahlrecht – ein Verfahren, das wiederum die Mehrheitsparteien in kleinen Gemeinden stark begünstigt. Zudem werden die Wahlbezirke nicht regelmäßig neu gezogen, so dass sich die Repräsentation bis 2004 immer noch auf den Stand von 1976 bezog und die Bevölkerungsänderungen, die sich seitdem ergeben haben, nicht berücksichtigte.

Bis 2004 wurde alle drei Jahre ein Drittel neu gewählt, so dass sich die Amtszeiten der Senatoren nur teilweise überschnitten. Die Départements wurden dazu in drei Gruppen eingeteilt: Gruppe A bestand aus den Départements mit den Ordnungsnummern 1 bis 33, Gruppe B aus den Départements mit den Nummern 34 bis 66 und Gruppe C aus den Départements mit den Nummern ab 67. Es wählte jeweils nur eine Gruppe. Diese Gruppe wählte dann an einem Wahltermin alle Senatoren dieser Gruppe neu.

Mit Wirkung vom September 2004 änderte sich das Wahlsystem in wichtigen Punkten: Die Wahlperiode sank von neun auf sechs Jahre. Da sich der dreijährige Wahlrhythmus nicht änderte, wird seit 2004 nicht ein Drittel, sondern die Hälfte der Senatoren jeweils neu gewählt. Die Zahl der Sitze steigt bis 2011 in zwei Schritten: 2008 erhöht sich die Zahl der Senatoren auf 341, 2011 werden es schließlich 346 sein. Die Wahlen sind ab 2008 ein Jahr nach hinten verschoben, um sie besser an den Wahlrhythmus auf lokaler und regionaler Ebene anzupassen. Die Senatoren, die 2004 gewählt wurden, wurden teilweise für neun und teilweise für sechs Jahre gewählt. 2008 werden alle Senatoren für sechs Jahre gewählt. Mit diesen Reformen soll der Senat zum einen stärker in die aktive Politik eingebracht werden, zum anderen einer veränderten Demografie Rechnung getragen werden und die Zahl der Senatoren wieder der tatsächlichen Bevölkerung in den Départements angepasst werden.

Im Wahlkollegium kommt in den meisten Départements das Romanische Mehrheitswahlrecht mit zwei Wahlgängen und Panaschieren zum Einsatz, mit dem die Départements ihre maximal vier Senatoren bestimmen. Das heißt, Parteien dürfen zwar Wahllisten aufstellen, die Mitglieder der Versammlung können sich dort aber einzelne Kandidaten aussuchen. Ein Bewerber ist gewählt, wenn er im ersten Wahlgang mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen bekommt. Im zweiten Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit. Die fünf bevölkerungsreichsten der insgesamt 100 Départements (Nord, Paris, Bouches-du-Rhône, Rhône, Pas-de-Calais) stellen fünf Senatoren, in ihren Wahlkollegien gilt das Verhältniswahlrecht.

Die zwölf Senatoren für die Auslandsfranzosen bestimmt die Versammlung der Franzosen des Auslands (Assemblée des Français de l'étranger). Seit 1982 werden von den 172 Mitgliedern dieses Gremiums 150 von den Auslandsfranzosen in ihren jeweiligen Konsulaten gewählt, 22 durch das Außenministerium ernannt. Die zwölf dort gewählten Senatoren sind in anderen Bereichen ebenfalls Mitglieder des Gremiums.

Senatoren

Senatoren besetzen ihren Posten sechs beziehungsweise neun Jahre. Sie können dabei theoretisch unbegrenzt wieder kandidieren. Um passiv wahlberechtigt zu sein, müssen die Bewerber für den Senat mindestens 30 Jahre alt sein (bis 2004: 35). Nicht wahlberechtigt sind gewisse hohe Regierungsbeamte wie Präfekten (préfet) in ihren Départements bzw. Regionen, Unterpräfekten, Richter, Polizeidirektoren und Staatsanwälte auf Départementsebene oder von der Regierung eingesetzte Generalinspektoren (Inspecteurs généraux).

Minister und seit 1972 auch Direktoren von Staatsunternehmen oder von Privatunternehmen, die in hohem Grade öffentliche Aufträge oder Subventionen erhalten, können sich zur Wahl stellen, müssen danach aber innerhalb eines Monats von ihrem Amt zurücktreten oder den Parlamentsposten aufgeben. Das semipräsidentielle System Frankreichs verhindert hier eine enge Gewaltenverschränkung, die in rein parlamentarischen Systemen wie Deutschland üblich ist.

Das Wahlsystem bevorteilt Senatoren, die sich im ländlichen Raum kommunal engagiert haben. Oft haben sie noch politische Ämter auf niedrigerer Ebene. 1993 beispielsweise hatten 90% aller Senatoren noch ein kommunalpolitisches Amt. Der derzeitige Präsident des Senats ist ebenso auch Präsident des Generalrats im Département Vosges, der Vizepräsident Bürgermeister von Marseille.

Die Zusammensetzung ist vergleichsweise statisch. Im Schnitt verändert sich alle drei Jahre höchstens ein Sechstel der Mitglieder. Aufgrund der langen Amtszeit und des indirekten Wahlverfahrens setzen sich Änderungen der politischen Landschaft im Senat nur langsam durch. Oft sind neue Senatoren Politiker, die bereits eine politische Karriere, etwa als Minister oder Nationalversammlungsabgeordneter, hinter sich haben und hier ihre Karriere beenden. Oft werden auch Senatoren gewählt, die bei den vorangegangenen Wahlen für die Nationalversammlung oder das Europaparlament gescheitert sind. Das Durchschnittsalter der Senatoren lag 1999 mit 61 Jahren etwa zehn Jahre über dem Durchschnittsalter in der Nationalversammlung.

Stellung und Aufgaben

Der Senat ist Teil der französischen Legislative und hat somit vor allem Aufgaben in der Gesetzgebung und in der Kontrolle der Regierung. Oft sind seine Zuständigkeiten aber auf einen eher beratenden Charakter ausgelegt und hängen zudem davon ab, wie die Regierung sie interpretiert. Die politische Bedeutung, die der Senat tatsächlich erlangen kann, hängt damit stark auch von den Mehrheitsverhältnissen in den anderen politischen Institutionen Frankreichs ab. Während er in Zeiten der Cohabitation entweder den Präsidenten oder die Nationalversammlung gegenüber dem jeweils anderen unterstützen kann, beschränkt sich seine Rolle meist auf Obstruktions- und Verhinderungspolitik, wenn er in Opposition zu Präsident und Nationalversammlung steht. Gehören alle drei Institutionen demselben Lager an, kann er am ehesten seiner eigentlich zugedachten Rolle als beratendes und mäßigendes Gremium entsprechen.

Gesetzgebung

Nach der französischen Verfassung hat der Senat nicht die gleichen Rechte wie die Nationalversammlung. Der Senat kann Gesetze vorschlagen oder Änderungen an bestehenden Gesetzen einbringen. Um ein Gesetz zu verabschieden, müssen Nationalversammlung und Senat es im Grundfall zwar wortgleich verabschieden. Kommt es zwischen beiden Kammern zu keiner Einigung, kann die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Darüber hinaus können je 60 Mitglieder von Senat und Nationalversammlung Gesetze vom Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen lassen.

Für das Verständnis des französischen Gesetzgebungsprozesses ist es wichtig zu wissen, dass die Verfassung von 1958 die Gesetzgebungskompetenz der Parlamente stark eingeschränkt hat. Sie umfasst nur noch einen klar begrenzten Katalog von Themen, bei denen die Parlamente zuständig sind, alle anderen werden per Regierungsverordnung geregelt. Beschließt das Parlament ein Gesetz außerhalb dieser Themenbereiche, muss der Verfassungsrat dessen Ausfertigung verhindern. Die Themengebiete auf denen das Parlament tätig werden kann sind:

  • die öffentlichen Freiheiten
  • Festlegung von Verbrechen und Vergehen
  • Erhebung von Steuern
  • Haushaltsrecht
  • Nationale Verteidigung
  • Verwaltung der Gebietskörperschaften
  • Unterrichtswesen
  • Eigentumsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Finanzierung der Sozialversicherung (seit 1996)

Praktisch jedoch hat die Regierung so viele Eingriffsmöglichkeiten in den Gesetzgebungsprozess, dass Gesetzesvorschläge, die vom Parlament ausgehen, kaum je verabschiedet werden. Die Regierung hat unter anderem das Recht, Gesetzesvorlagen für unzulässig zu erklären, die entweder die öffentlichen Einnahmen senken oder die öffentlichen Ausgaben erhöhen würden. Die Regierung kann zudem das Gesetzgebungsverfahren stark beschleunigen. Sie kann Gesetze als dringend kennzeichnen und damit die Beratungszeit im Parlament ebenso wie die Möglichkeiten, das Verfahren durch Navettes (s.u.) hinauszuzögern, drastisch ausbremsen. Sie kann den Gesetzesvorschlag in Ausnahmefällen auch mit der Vertrauensfrage verbinden. Benutzt sie dieses Mittel, muss die Nationalversammlung innerhalb von 24 Stunden einen Misstrauensantrag (motion de censure) einbringen oder das Gesetz gilt als automatisch beschlossen. Und nicht zuletzt kann der Staatspräsident auch Gesetze direkt durch eine Volksabstimmung verabschieden lassen und das Parlament so ganz umgehen.

Verhältnis zur Nationalversammlung: Navettes

Beide Häuser müssen das Gesetz grundsätzlich wortgleich verabschieden, bevor es verkündet werden kann. In welcher Reihenfolge sich die Kammern mit dem Gesetz befassen, obliegt der Entscheidung der Regierung. Nur in Beratungen über den Staatshaushalt steht der Senat grundsätzlich an letzter Stelle, und befasst sich erst damit nachdem die Nationalversammlung über den Entwurf der Regierung beschlossen hat.

Da beide Kammern ein Gesetz mit exakt gleichem Wortlaut verabschieden müssen, damit es in Kraft treten kann, kommt es im Normalfall zu mehreren navettes (Schiffchen): Das Gesetz geht mit den Änderungen von einer Kammer zur nächsten, die dann allerdings wiederum Änderungen einbringen kann, um zurück zur ersten Kammer zu gehen. Haben beide Kammern des Parlaments das Gesetz im gleichen Wortlaut verabschiedet, kann der französische Präsident den Gesetzestext oder Teile davon trotzdem dem Parlament zur wiederholten Beratung vorlegen.

Kann keine Einigung erreicht werden, kann die Regierung einen Vermittlungsausschuss (Commission Mixte Paritaire) aus sieben Senatoren und sieben Mitgliedern der Nationalversammlung einberufen. Allerdings muss die Regierung diesen Ausschuss nicht einberufen, praktisch kann sie so ein Gesetz zwischen den beiden Kammern versanden lassen. Kommt es auch im Vermittlungsausschuss zu keiner Einigung, kann am Ende die Nationalversammlung das Gesetz auch gegen den Willen des Senats beschließen. Praktisch kommt dies, je nach politischer Zusammensetzung der Gremien, bei unter einem Prozent der Gesetze bis zu etwa sechs Prozent vor. Somit hat die Nationalversammlung faktisch das größere politische Gewicht im Gesetzgebungsverfahren, allerdings nur, sofern die Regierung dies zulässt. Eine Ausnahme bilden Verfassungsänderungen oder Gesetze im Bereich der Staatsorganisation, in denen die Nationalversammlung den Senat nicht überstimmen kann, beide also wirklich gleichberechtigt sind.

Gesetzesinitiative

Gesetzesvorschläge können von der Regierung (projets de loi) oder den beiden Parlamentskammern (propositions de loi) eingereicht werden. Die Stellung des Senats ist dabei dadurch geschwächt, dass er die Nationalversammlung nicht zwingen kann, seine Gesetzentwürfe zu beraten. Zwischen 1959 und 1995 wurden dementsprechend nur 112 der insgesamt verabschiedeten 3.522 französischen Gesetze vom Senat eingebracht. Beide Kammern des Parlaments können allerdings die Gesetzesvorschläge der jeweils anderen Kammer abändern. Hierdurch wird die Schwäche des Senats bei der Frage der Gesetzesinitiative zumindest teilweise kompensiert. In den späten 1990ern brachte der Senat erfolgreich etwa 2.000 Änderungsvorschläge pro Jahr ein.

Eine der wichtigsten Methoden, die der Senat benutzt hat, um sich durchzusetzen, ist sein Recht, Gesetze vom Conseil constitutionnel prüfen zu lassen. Anders als in Deutschland ist eine solche Prüfung nur möglich, bevor das Gesetz offiziell verkündet wird (präventive Normenkontrolle). Seit der Verfassungsänderung von 1974 ist dazu nicht mehr allein der Senatspräsident berechtigt, sondern es reicht, wenn 60 Mitglieder der Nationalversammlung oder 60 Senatoren den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle an den Verfassungsrat stellen. Seitdem hat damit faktisch auch die Opposition das Recht, die Verfassungsgerichtsbarkeit anzurufen, und macht davon intensiv Gebrauch.

Verfassungsänderungen

Die französische Verfassung sieht zwei Möglichkeiten ihrer Änderung vor: zum einen durch eine Volksabstimmung, zum anderen durch die Versammlung des französischen Parlaments (Le Congrès du Parlement français), die aus allen Mitgliedern von Senat und Nationalversammlung besteht. Die Regierung kann wählen, welchen Weg sie geht, bisher ist bis auf eine Ausnahme (Senkung der Amtszeit des Präsidenten von 7 auf 5 Jahre) jede Verfassungsänderung durch die Parlamentsversammlung geschehen. Der Präsident des Senats ernennt darüber hinaus drei der neun Richter des Conseil constitutionnel, des französischen Verfassungsgerichts.

Verhältnis zur Regierung

Der Senat hat auch die Aufgabe der Regierungskontrolle, diese findet in der Debatte über die Regierungserklärung statt. Die Senatoren können zusätzlich mündliche und schriftliche Anfragen an die Regierung stellen, die diese beantworten muss. Seit der Verfassungsänderung von 1995 ist eine solche mündliche Fragestunde mindestens einmal in der Woche vorgesehen. Das heißt, dass jeder einzelne Senator die Regierung dazu zwingen kann, ein ihr unangenehmes Thema öffentlich zu diskutieren. Jedes Jahr legt der Senat darüber hinaus verschiedene Berichte über das Regierungshandeln vor.

Der Senat kann Untersuchungsausschüsse einberufen, die weitreichende Rechte zur Beweisaufnahme und öffentlichen Zeugenbefragung besitzen. Allerdings darf er nur untersuchen, was nicht bereits vom Justizapparat untersucht wird, und der Ausschuss darf nicht länger als sechs Monate tagen.

Im Gegensatz zur Nationalversammlung kann der Senat die Regierung nicht absetzen. Einzig der Premierminister kann von sich aus im Senat die Vertrauensfrage stellen, ist jedoch rechtlich nicht an ihr Ergebnis gebunden. Der Präsident ist vom Parlament nur dann absetzbar, wenn dessen Verhalten „offensichtlich unvereinbar mit seiner Amtsausübung ist“ oder wenn er des Hochverrats schuldig befunden wurde.[1] Im Gegensatz zur Nationalversammlung kann der Senat selbst allerdings nicht durch den Staatspräsidenten aufgelöst werden.

Sollte der Staatspräsident sich entscheiden, die Nationalversammlung aufzulösen oder den Notstand auszurufen, muss er vorher den Präsidenten des Senats konsultieren.

Organisation der Abgeordneten

Präsidium

Dem Senat sitzt der Präsident des Senats vor, der nach jeder partiellen Neuwahl des Gremiums, also alle drei Jahre, neu gewählt wird. Stellt der Verfassungsrat fest, dass der französische Präsident aufgrund von schwerer Krankheit, Rücktritt oder Tod seine Geschäfte nicht ausüben kann, so vertritt ihn der Präsident des Senats, bis ein neuer Präsident gewählt ist. In der Geschichte kam dies bisher zweimal vor, Alain Poher amtierte 1969 für den zurückgetretenen Charles de Gaulle und 1974 für den verstorbenen Georges Pompidou.

Derzeitiger Präsident des Senats ist seit 1998 Christian Poncelet, Vizepräsident ist Jean-Claude Gaudin.

Rolle der Parteien

Der Wahlmodus des Senats favorisiert Parteien, die kommunalpolitisch in kleinen Gemeinden stark verankert sind. Seit seiner Gründung hat deshalb das bürgerlich-konservative Lager klare Mehrheiten. Die Sozialisten sind schwächer vertreten als in der Nationalversammlung, kleine Parteien erreichen im Senat entweder, wie die Kommunistische Partei und die Grünen, nur einen Bruchteil der Sitze der Nationalversammlung oder, wie der Front National, gar keine.

Innerhalb des bürgerlichen Lagers zeigte sich die Abhängigkeit von einer starken kommunalen Präsenz auch daran, dass die kommunal stärker verwurzelten zentristischen Parteien im Senat meist die Mehrheit gewinnen konnten, während die zentralistisch agierenden Gaullisten den Präsidenten und die Mehrheit der Nationalversammlung stellten, sich im Senat aber in der Minderheit befanden.

Die bürgerlichen Parteien waren aber im Senat noch stärker zersplittert als in der Nationalversammlung. Gruppen wie die Unabhängigen Republikaner (RI) oder eigenständige Bauernverbindungen konnten lange eine maßgebliche Rolle spielen. Die Parti radical valoisien (PRV), die in der Nationalversammlung mit der UMP koaliert, bildet im Gegensatz dazu im Senat eine Fraktion mit ihrer Schwesterpartei der Parti radical de gauche, die sonst eher den Sozialisten zuneigt. Erst in den letzten Jahren gelang es zunächst christdemokratischen Gruppen und später den Gaullisten, mit der UMP eine geeinte konservative Mehrheit zu erringen, während stärker zentristische Gruppen wie die sozialliberale Partei Stimmen verloren.

Der Senat gibt dem individuellen Senator aber in seiner Geschäftsordnung eine stärkere Rolle als in der Nationalversammlung, was durch die Zusammensetzung aus Abgeordneten, die überwiegend schon lange im politischen Leben stehen und keine Karriereabsichten mehr haben, unterstützt wird. Die Stimmung zwischen den Fraktionen ist also entspannter und weniger durch Konkurrenz gezeichnet als in der Nationalversammlung.

Geschäftsordnung

Plenarsaal

Die Sitzungsperiode beginnt seit 1995 am ersten Werktag im Oktober und endet am letzten Werktag im Juni. Der französische Präsident kann auf Antrag der Regierung oder der Nationalversammlung eine außerordentliche Sitzung des ganzen Parlaments einberufen. Automatisch tritt der Senat außerordentlich zusammen, wenn es Neuwahlen gab, die nach Auflösung der Nationalversammlung stattgefunden haben, oder wenn der französische Präsident die Sondervollmachten nach Artikel 16 der französischen Verfassung in Anspruch nimmt.

Die Tagesordnung wird von der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden festgelegt. Die Regierung hat nach Artikel 48 der Verfassung jedoch das Recht, die Tagesordnung insoweit umzustellen, dass sie ihre Gesetzesvorschläge oder andere Punkte aus der Tagesordnung nach vorne ziehen kann. Darüber hinaus kann die Regierung selbst Änderungsanträge zu Vorlagen stellen und Punkte von der Tagesordnung streichen lassen, die nicht vorher in Ausschüssen behandelt wurden. Seit der Verfassungsänderung 1995 kann der Senat einen Sitzungstag im Monat in eigener Regie gestalten und kann so eine mögliche Obstruktionstaktik der Regierung bei bestimmten Gesetzen umgehen. Ebenfalls seit 1995 ist mindestens eine Sitzung der Woche vorrangig den Fragen der Abgeordneten an die Regierung gewidmet.

Ursprünglich gewährte der Senat seinen Mitgliedern große Freiheiten. Die Rededauer war oft unbegrenzt, einzelne Senatoren oder Gremien konnten die ihnen zugewiesenen Kompetenzen meist problemlos bis über die Grenzen hinaus ausschöpfen und Senatoren hatte weitgehende Rechte während der Debatte. Erst als der oppositionelle Senat in den 1980ern begann, diese Rechte immer mehr zu benutzen, um Regierungsprojekte durch Verzögerungstaktik zu behindern, gelang es der Regierung eine Änderung der Geschäftsordnung durchzusetzen. Die Zahl und Länge der Debattenbeiträge ist nun meist beschränkt, Vorschläge für Gesetzesänderungen können einfacher und schneller zurückgewiesen werden, der Sitzungspräsident hat ebenfalls seitdem erweiterte Rechte, einzelne Senatoren zu disziplinieren.

Der aktuelle Senat

Bei der Wahl am 26. September 2004 wählten die Departements der Gruppe C, das heißt diejenigen mit den Ordnungsnummern über 67. Dabei konnte die UMP nicht alle Sitze halten, die sie durch Überläufer aus dem zentristischen Lager bekommen hatte, blieb aber klar die stärkste Partei der Rechten. Gewinner der letzten Wahl waren die Sozialisten, die auf Kosten der Mitte Sitze gewannen. Die PCF konnte ihre Sitzzahl halten. Die UMP behielt ihre absolute Mehrheit, erstmals in der Geschichte des Senats gelang es aber den linken Parteien, die Zweidrittelmehrheit der Bürgerlichen zu durchbrechen.

Im Senat gibt es derzeit folgende Fraktionen: Die Groupe UMP besteht aus der UMP, einem Senator der PRV und anderen Senatoren, die von der UDF übergelaufen sind. Die Union centriste vereinigt die Senatoren, die sich der UDF zugehörig fühlen; sie und ihre Vorgänger waren lange die dominante Mehrheitsfraktion im Senat. Die Groupe du RDSE steht in der Tradition der Parti radical und vereinigt mit den Senatoren der Parti radical de gauche und der Parti radical valoisien beide Parteien, die aus dieser hervorgegangen sind. Die Groupe socialiste vereinigt Sozialisten und Grüne in einer Fraktion. Die Groupe CRC besteht aus Mitgliedern der KPF und des Mouvement républicain et citoyen von Jean-Pierre Chevènement.

Ergebnis der Senatswahlen vom 26. September 2004
Fraktion Sitze Fraktion
Wahl 2001 Wahl 2004 +/- Zusammensetzung Fraktionsvorsitzender
  Groupe UMP *** 134
(168)
155
46,8%
+21 UMP : 146
**** Apparentés : 4
**** Rattachés : 5
Josselin de Rohan
  Groupe socialiste 83 97
29,3%
+14 PS : 90
Apparentés : 3
Rattachés (Les Verts) : 4
Jean-Pierre Bel
  Groupe Union centriste 53 33
10,0%
-20 UDF : 33 Michel Mercier
Groupe CRC* 23 23
6,9%
0 Kommunistische Partei : 21
Rattachés : 2
Nicole Borvo Cohen-Seat
  Groupe du RDSE** 19 16
4,8%
-3 PRG & valoisiens : 15
Rattaché : 1
Jacques Pelletier
Unabhängige 6 7
2,1%
+1 - Delegierter: Philippe Adnot
Gesamt 321 331 +10 6 Gruppierungen
Quelle: Offizielle Homepage des Französischen Senats ; Wahlergebnisse und Archive

* Kommunisten, Republikaner und Bürger. (Communiste, Républicain & Citoyen.) ** Europäische demokratische und soziale Sammlungsbewegung (Rassemblement Démocratique et Social Européen), eine der ältesten parlamentarischen Gruppen Frankreichs.
*** Die UMP existierte 2001 noch nicht. Angeben ist die Zahl der Senatoren aus den Parteien RPR & RI, die sich aufgelöst haben. In Klammern die Zahl der Senatoren, die sich nach Gründung der UMP dieser anschlossen. **** Apparentés sind parteilose Senatoren, die sich der Fraktion angeschlossen haben, Rattachés Mitglieder anderer kleinerer Parteien in der Fraktion.

Geschichte

Palais du Luxembourg um 1890; die Zeit, in der der Senat schon einmal Senat hieß und verfassungsrechtlich die meiste Macht aller französischen Oberhäuser der Geschichte hatte.

Der Senat der fünften Republik geht auf die Tradition des Zweikammersystems zurück, die sich während der französischen Revolution ausbildete, um die legislativen Exzesse einer einzigen Kammer zu mäßigen oder ganz zu verhindern. Zwischen 1795 und 1799 war das „Oberhaus“ der Ältestenrat (Conseil des Anciens), im Konsulat und ersten Kaiserreich (1799–1815) der Sénat Conservateur, in der Zeit der Restauration (1814–1830) und der Julimonarchie (1830–1848) die Kammer der Pairs (Chambre des pairs). In den Jahren 1848–1851 – unter der Zweiten Republik – bestand in Frankreich keine Zweite Kammer. Im zweiten Kaiserreich (1851–1870) wurde das Oberhaus unter dem Namen Senat wiedereingerichtet. In den Jahren seit dem ersten Kaiserreich war das Oberhaus dabei stets ein Sammelbecken konservativer und monarchistischer Kräfte; seine Existenz in Zeiten der Republik hing nur davon ab, dass die Monarchisten im Ausgleich dafür die Republik an sich unterstützten. Ebenso existierte er in der dritten Republik (1875–1940) als Senat. Damals war er am ehesten eine mit dem Unterhaus rechtlich und politisch gleichberechtigte Kammer. Den Republikanern gelang es schon früh, 1879 die Mehrheit im Senat zu gewinnen. Alle Ambitionen, die Monarchie in Frankreich wieder einzuführen, waren damit endgültig gescheitert. In der vierten Republik (1946–1958) wollten ihn die Republikaner ganz abschaffen, wurden aber durch eine Volksabstimmung mit gegenteiligem Ergebnis daran gehindert. Daraus resultierte dann der Rat der Republik (Conseil de la République), bevor sich das französische Oberhaus in der fünften Republik 1959 wieder als Senat konstituierte.

Bürgerliche Regierung, bürgerlicher Senat: 1959–1981

Charles de Gaulle, der den Senat in seiner derzeitigen Form selbst konzipiert hatte, war im Laufe der Jahre immer weniger mit ihm zufrieden. Obwohl die Senatswählerschaft mit Absicht konservativ angelegt war, attackierte der mehrheitlich zentristische Senat schon früh den Präsidenten und die gaullistische Mehrheit im Repräsentantenhaus und wurde dabei von den linken Gruppen der Nationalversammlung gedeckt. Das Verfassungsgericht allerdings vertrat die Linie des Präsidenten und schlug alle Gesetzesänderungen nieder, die dem Senat juristisch mehr Einfluss gegeben hätten.

Am 27. April 1969 wollte De Gaulle den Senat mit Hilfe einer Volksabstimmung ganz in die politische Bedeutungslosigkeit verbannen; unter anderem wäre seine Mitgliedschaft größtenteils ernannt und nicht mehr indirekt gewählt worden, zum anderen hätte er die meisten seiner Kompetenzen im Gesetzgebungsverfahren verloren. Als diese Abstimmung, die mehrere Punkte umfasste, scheiterte, trat De Gaulle als Präsident zurück. Ob die Senatsfrage dabei den Ausschlag gab, lässt sich im Nachhinein nicht sagen. Obwohl der Senat später immer wieder im Zentrum der Kritik stand, war dies doch der letzte ernsthafte Versuch ihn abzuschaffen.

Die Rolle, die der Senat gespielt hatte, kehrte sich nach der Wahl Valéry Giscard d’Estaings um. Nun standen ein zentristischer Präsident und eine zentristische Senatsmehrheit dem gaullistisch dominierten Unterhaus gegenüber. Der Präsident versuchte nun den Senat zu stärken. Er informierte ihn besser als die Nationalversammlung und holte seinen Rat bei diversen Gelegenheiten ein. Der Senat revanchierte sich, indem er beispielsweise ein vom Präsidenten abgelehntes Gesetz zur Wahlfinanzierung bei Europawahlen solange nicht auf die Tagesordnung setzte, bis die Europawahl vorbei und das Gesetz damit wirkungslos war.

Sozialistische Regierung, bürgerlicher Senat: 1981–1986

1981 änderte sich das Verhältnis wieder, als der Senat einem sozialistischen Präsidenten und einer sozialistischen Mehrheit in der Nationalversammlung gegenüberstand. Präsident und Nationalversammlung nutzten alle Möglichkeiten der Geschäftsordnung um die Rolle des Senats zu minimieren, beispielsweise erklärten sie einen Großteil der Gesetzentwürfe als „dringend“, um den Senat mit der Arbeitslast zu überfordern und ihm effektives Arbeiten unmöglich zu machen. Der Senat versuchte sich mangels Alternativen immer öfter in destruktiven Aktionen, um die Gesetzgebung ganz zu stören. Ein öffentlich wahrgenommener Höhepunkt der Auseinandersetzungen war ein Gesetz von 1984 zur Finanzierung von Privatschulen, das der Senat soweit er konnte verzögerte, in der letztlich berechtigten Hoffnung, die Diskussionen über das unpopuläre Gesetz würden für so viel öffentlichen Druck auf die Regierung sorgen, dass sie das Gesetz von allein zurückzöge.

Cohabitation und Verfassungsänderung: seit 1986

Die Jahre danach waren von wechselnden Mehrheiten geprägt. 1986 kam es zur ersten Cohabitation, in der der sozialistische Präsident einer gaullistischen Nationalversammlung gegenüberstand und der zentristische Senat vermitteln konnte. Die 1988 an die Macht gekommene sozialistische Minderheitsregierung unter Michel Rocard versuchte den Senat einzubinden und ernannte eine Rekordzahl von sechs ehemaligen Senatoren zu Ministern. Bald darauf verschärften sich die Konflikte aber wieder, bis 1993 das bürgerliche Lager die Sozialisten als Mehrheitspartei in der Nationalversammlung ablöste und 1995 Jacques Chirac neuer Präsident in der Nachfolge Mitterrands wurde. Die Mehrheit in allen Organen der Legislative gehörte damit erstmals in der fünften Republik derselben Partei an, was erstmals eine einvernehmliche Zusammenarbeit ermöglichte.

1995 kam es dann zu einer Verfassungsänderung, die Senatoren parlamentarische Immunität zusicherte, die Sitzungsperiode vereinheitlichte und von sechs auf neun Monate im Jahr verlängerte. Die Verfassungsänderung erweiterte ferner die Kontrollmöglichkeiten des Senats über seine eigene Tagesordnung und erleichterte die Befragung von Regierungsmitgliedern.

Siehe auch

Literatur

Deutsch:

  • Udo Kempf: Von de Gaulle bis Chirac. Das politische System Frankreichs VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbande 1997 (3. Aufl.) ISBN 3531129732
  • Joachim Schild (Hrsg.): Frankreichs V. Republik. Ein Regierungssystem im Wandel. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005 ISBN 3531148028
  • Hans J. Tümmer: Das politische System Frankreichs. C. H. Beck, München 2006, ISBN 3406528392

Französisch:

  • Jacques Baguenard :Le Sénat Presses Universaitaires de France, Paris 1997 (2. Aufl.), ISBN 213047988X
  • Jean Cluzel: Le Sénat dans la société française Economica, Paris 1990, ISBN 271781972X
  • Pascal Jan: Le Parlement de la Ve République Ellipses Marketing 1999, ISBN 2729879250
  • Didier Maus: Le Parlement sous le Ve République Presses Universaitaires de France, Paris 1996 (3. Aufl.), ISBN 2130478484

Englisch:

  • Samuel C. Patterson und Anthony Mughan: Senates. Bicameralism in the Contemporary World Ohio State University Press 1999. Der Senat in vergleichender Perspektive, ISBN 0814250106
  • George Tsebelis und Jeanette Money: Bicameral Negotioations: The Navette System in France. in: British Journal of Political Science 25; S. 101–129

Einzelnachweise

  1. Der Tagesspiegel, 19.02.2007 [1]

Weblinks


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