Karo Kari

Karo Kari

Der Begriff Ehrenmord (auch Fememord genannt) bezeichnet die vorsätzliche Tötung bzw. Ermordung eines Menschen, durch die – aus der Sicht des Täters – die Ehre einer bestimmten Person oder einer Personengruppe oder des Getöteten vermeintlich wieder hergestellt werden soll.

Nach Schätzungen des Weltbevölkerungsberichts der UNO werden alljährlich weltweit mindestens 5.000 Mädchen und Frauen wegen „sittlicher Ehre“ ermordet.[1] Die soziale Rechtfertigung dieser Morde erfahren sie durch einen traditionellen Ehrenkodex, der bestimmte Verhaltensregeln festlegt. Die vermeintliche Ehre einer Person oder der Familie, einer Gruppe oder sogar des Landes werden dabei als besonders hohes und schützenwertes Gut eingestuft, das es zu wahren und zu verteidigen gilt. Insbesondere stark traditionsbewusst verwurzelte Menschen, Gruppen oder Gesellschaften, wie häufig in islamisch geprägten Ländern – dort ebenfalls bei nicht-muslimischen Minderheiten, wie z. B. der Fall der Jesidin Du’a Khalil Aswad zeigt – orientieren sich stark an alten Sitten, Bräuchen und Ritualen. Bei Gesichtsverlust, d. h. Verstoß gegen einen Ehrenkodex, werden zur vermeintlichen „Wiederherstellung der Ehre“ in bestimmten Fällen auch Mordtaten ausgeübt.

Da es sich um eine vorislamische Praxis und Tradition handelt, können diese Morde nicht mit der Theologie des Islam begründet werden.[2] Die auffällige Häufung von Ehrenmorden im islamischen Kulturkreis, auch innerhalb von Einwandererpopulationen, lässt allerdings darauf schließen, dass islamisch-fundamentalistische bzw. islamisch-antiwestliche Grundeinstellungen bei den Tätern die Anwendung der vorislamischen Praxis eher begünstigt.[3] In Kreisen des „aufgeklärten Islam“ wird daher das Fehlen einer dezidierten Frontstellung bei moslemischen Einwanderern gegen Ehrenmorde beklagt. Zum Beispiel bemängelte die Anwältin Seyran Ateş: „Migranten tun zu wenig gegen Ehrenmorde.“[4]

Inhaltsverzeichnis

Ehrbegriff

Im Wertesystem vieler traditionell streng patriarchaler Gesellschaften hängt die „gesellschaftliche Ehre“ der Männer in einer Familie auch vom normgerechten Verhalten ihrer weiblichen Angehörigen ab. „Ehrenmorde“ richten sich primär gegen Frauen, auch wenn Männer in diesem Zusammenhang ebenfalls Opfer werden. Männer werden Opfer anderer traditioneller „Ehrenverbrechen“ wie „Blutrache“.

Als Verletzung der sittlichen Ehre gilt, wenn eine Frau die ihrem Geschlecht auferlegten Regeln und Normen verletzt, beispielsweise wenn eine Frau eine außereheliche sexuelle Beziehung eingeht bzw. auch nur im Verdacht steht, dies getan zu haben. Von der Verletzung der sexuellen Ehre gilt die ganze Familie als betroffen, vor allem ihre männlichen Verwandten, die als verantwortlich für den Schutz der Ehre gelten. Die „Ehre“ gilt auch als verletzt, wenn eine Frau vergewaltigt wird oder wenn sie sich zu außerehelichem sexuellem Kontakt verleiten lässt.

Diese Art von Fememord bezieht sich auf eine traditionelle Vorstellung von Ehre, welche nichts mit der Achtungswürdigkeit im Sinne der Aufklärung zu tun hat.

Um das Phänomen des Fememordes aufgrund der "Ehre" zu verstehen muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass eine junge Frau und deren Angehörige in einer streng patriarchalischen Kultur, etwa in ländlichen Gebieten der Türkei oder Pakistans, durch vorehelichen Beischlaf gerade dann gesellschaftlich geächtet wird, wenn die ehrverletzende Person nicht getötet wird. Es gilt dann, dass die Frauen dieser Familie beliebig belästigt werden können und deren Männer von ihrem sozialen Umfeld geschnitten, gemobbt oder gar zusammengeschlagen werden - so lange, bis der psychische und physische Leidensdruck der betroffenen Familie so groß wird, dass sie die betreffende Frau doch umbringen.[5] Dieser "Ehrendruck" soll für eine Aufrechterhaltung der Sexualmoral sorgen, dass Sexualität (und darunter wird bereits Händchenhalten und das Schreiben von Liebesbriefen verstanden) tatsächlich nur und ausschließlich in der meist arrangierten Ehe stattfindet. Laut einer Umfrage von 2006 halten 30 Prozent aller türkischen Studenten Ehrenmord für legitim.[6]

Ehrverletzung

Je nachdem, wie streng der Ehrbegriff ausgelegt wird, verletzt eine Frau die Familienehre sehr schnell. Es reicht, wenn sie ihre von der UNO garantierten Menschenrechte in Anspruch nimmt und beispielsweise einen für sie auserwählten Ehemann ablehnt (siehe Zwangsheirat) oder ihren Ehemann verlassen will. In Ländern wie Afghanistan oder Pakistan reicht je nachdem bereits der Wille zu einer solchen „Tat“ oder gar der Verdacht, diesen Willen zu haben, damit sich die männlichen Verwandten in ihrer Ehre gefährdet sehen.

Ein Mann und seine Familie sind in diesem kulturellen Verständnis auch dann „entehrt“, wenn die Frau keine „Schuld“ an den Vorkommnissen trägt: zum Beispiel, wenn sie vergewaltigt wird oder wenn sich ein „unpassender“ Mann in sie verliebt. Die afghanische Frauenrechtsorganisation RAWA machte Fälle von Ehrenmorden infolge eines zufälligen Blickes einer Frau auf einen Mann bekannt.

Im Verständnis dieser Kulturen geht es weniger darum, die Frau, die Schande über die Familie gebracht hat, zu bestrafen, sondern eher darum, den „Fleck“, den „Schmutz“ aus der Familie zu entfernen. In der Zielsetzung ist der Ehrenmord daher mit einer Verstoßung vergleichbar.

Für Aufsehen in Deutschland sorgte 2005 die Ermordung der jungen Kurdin Hatun Sürücü aus der Türkei durch ihren jüngsten Bruder. Die eingebürgerte Frau lebte zusammen mit ihrem Sohn in Berlin, nachdem sie sich zuvor von ihrem Ehemann in der Türkei, einem Cousin, getrennt hatte. Die Verbindung mit ihrem Mann war eine Zwangsehe gewesen, die traditionell von ihrer Familie arrangiert worden war. Der Geschwistermord wurde 2006 mit einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 3 Monate geahndet. Dabei wurde die „besondere Schwere der Schuld” festgestellt, was eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung ausschließt. Die zwei mitangeklagten kurdischen Brüder wurden wegen mangelnden Tatnachweises freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft, die ein höheres Strafmaß gefordert hatte, hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Berliner Gericht erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass die Rechtfertigung eines Mordes mit Religion und familiärem Ehrgefühl nicht als mildernder Tatumstand, sondern im Gegenteil als niederer Beweggrund gewertet werden müsse. Der BGH hat die Freisprüche gegen die Brüder der ermordeten Hatun Sürücü aufgehoben und den Fall zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des Berliner Landgerichts zurückverwiesen.

Wiederherstellung der Familienehre

Aufgrund der sozialen Struktur in den von Ehrenmorden betroffenen Ländern werden Ehrverletzungen vom sozialen Umfeld sehr streng sanktioniert. Deshalb darf die Ehrenmordproblematik nicht als „Männerproblem“ verstanden werden. Es handelt sich dabei vielmehr um eine „Familiensache“: Üblicherweise wird die gesamte erweiterte Familie über die Angelegenheit informiert und entscheidet gemeinsam über das weitere Vorgehen.

So sind zwar meist nahe männliche Verwandte (Väter, Brüder, Ehemänner) die Täter, an der Tatvorbereitung sind jedoch auch Frauen beteiligt. Da die Anstiftung zum Mord in den meisten Ländern ebenfalls als schwere Straftat gilt, sind juristisch gesehen häufig auch Frauen Täterinnen, auch wenn bei Ehrenmorden die Schuld häufig nicht zweifelsfrei den Familienoberen zugeordnet werden kann.

Geschichte

Altertum

Die Todesstrafe wegen sexueller Vergehen ist seit den Zeiten des antiken Babylon (1700 v. Chr.) (Codex Hammurabi) bekannt.

Wenn die Ehefrau eines Mannes mit einem anderen Mann beim Beischlaf ergriffen wird, bindet man beide und wirft sie ins Wasser.
Wenn jedoch der Herr der Ehefrau seine Ehefrau am Leben lässt, dann wird auch der König seinen Diener am Leben lassen.
Wenn die Ehefrau eines Mannes wegen eines anderen Mannes ihren Ehemann töten lässt, dann wird man diese Frau pfählen.
Wenn ein Mann nach dem Tode seines Vaters im Schoße seiner Mutter schläft, wird man beide verbrennen.
§§ 127 ff.

Die ältesten den Ehrenmord legitimierenden Gesetze stammen aus dem Recht des assyrischen Reichs. Ehrenmorde basierten auf der Vorstellung, die Jungfräulichkeit einer Frau sei der Besitz ihrer Familie.

Amerika

In Peru wurden 1200 v. Chr. bis 1532 angebliche Ehebrecher damit bestraft, dass man sie mit Händen und Füßen an eine Wand fesselte und sie dem Hungertod preisgab. Ein Mann durfte seine Frau töten, wenn er sie bei außerehelichem Verkehr überraschte oder einen solchen vermutete, hingegen verfiel eine Frau selbst der Todesstrafe, wenn sie ihren Ehemann wegen der gleichen Sache tötete. 150 v. Chr. - 1521 praktizierte man im Tal von Mexiko die Steinigung bzw. Erdrosselung für den Ehebruch der Frau, nachdem der Ehemann diesen bewiesen hatte.

Asien

Innerhalb bestimmter chinesischer, japanischer und anderer südostasiatischer Kulturen war den Ehemännern die Ermordung untreuer Frauen zum Schutze der Familienehre gestattet. In einigen (historischen wie auch gegenwärtigen) indischen bzw. Hindu-Kulturen kommt es vor, dass frisch verheiratete Frauen von ihren Ehemännern wegen unzureichender Mitgift ermordet werden.

Wie jüngste Entwicklungen in der Türkei zeigen, kann die legale Ächtung zur Folge haben, dass Ehrenmorde als Selbstmorde oder Unfälle getarnt werden.[7]

Europa

In Westeuropa praktizierte man die Tötung ehebrecherischer Frauen bei bestimmten germanischen Stämmen.

Im alten Rom war dem pater familias oder dem Familienältesten das Recht vorbehalten, eine unverheiratete, aber sexuell aktive Tochter oder eine ehebrecherische Frau zu töten.

Neuzeit

Selbst in der historischen Rechtsprechung einiger US-Staaten galt bis in die Gegenwart die Tötung von Frauen durch ihre Ehemänner nicht als Verbrechen. Zwar findet gegenwärtig in Nordamerika diese Praxis weithin keinen Gebrauch mehr, allerdings wurde sie durch bestimmte Einwanderergruppen aus Nordafrika und dem Nahen Osten in den letzten Jahrzehnten wieder belebt.[8]

Ehrenmorde gelten allgemein als vorsätzliche Delikte und werden normalerweise unterschieden von Verbrechen aus Leidenschaft, die weltweit auftreten. Verbrechen aus Leidenschaft haben häufig einen speziellen Status vor dem Gesetz. Im französisches Strafrecht galt dies als Straftatbestand und wurde erst 1975 ersetzt, nachdem ein Ehemann seine Frau tötete, als er sie beim Ehebruch ertappte.[9] Dieses Gesetz ging in die Rechtsgrundsätze vieler Nationen ein, die ihre moderne Rechtsprechung auf den Code Napoleon gründeten. Jedoch werden Verbrechen aus Leidenschaft auf einen bestimmten Bereich begrenzt und von einem vorsätzlichen Verbrechen gegen einen ehebrecherischen Gatten unterschieden.

Ehrenmorde werden zuweilen selbst an geraubten Frauen verübt, da eine alleinstehende geraubte Frau bei der Heirat keinen Brautpreis erbringt und folglich der Familie als „wertlos“ gilt.

Auch Homosexualität kann die Ursache für einen Ehrenmord durch Angehörige sein.

Weit verbreitetes Vorkommen

Wie in der Einleitung erwähnt, geht die UNO von mindestens 5.000 Fällen von Ehrenmorden im Jahr aus.[1] Nur die wenigsten Fälle kommen jedoch vor Gericht, so dass die Dunkelziffer weitaus höher liegen dürfte. Weitere Schätzungen liegen zwischen 10.000 und 100.000 Fällen jährlich aufgrund fehlender verlässlicher Aussagen.

Ehrenmorde kommen gehäuft in armen Ländern und hier in Gemeinschaften, die besonders von Exklusion bedroht sind vor. Eine Umfrage unter türkischen Studenten zeigte jedoch, dass auch in gebildeteren Kreisen die Duldung dieser Verbrechen weit verbreitet ist.[10] In allen betroffenen Kulturen und Religionen sind die Opfer überwiegend Mädchen und Frauen. Einem Bericht der pakistanischen Menschenrechtskommission zufolge waren 28 von 36 (78%) in einem Monat registrierten Ehrenmordopfern weiblich.[11]

Zwar werden Fälle von Ehrenmord auch aus Ländern wie Brasilien, Ecuador und Italien berichtet,[1] doch sind sie im wesentlichen ein Phänomen islamischer Gesellschaften oder Parallelgesellschaften. Allerdings verfügt der „Ehrenmord“ in der islamischen Gesetzgebung, der Schari'a, über keinerlei Basis. Er fällt somit nach islamischer Erkenntnis in die Kategorie des Mordes, welcher laut Schari'a die Todesstrafe zur Folge hat.

Ehrenmorde in westlichen Ländern

In westlichen (Industrie-)Ländern geschehen Ehrenmorde vorwiegend in Großstädten und Ballungszentren, da in diesen Bereichen der Anteil von Migranten aus dem islamischen Kulturkreis, verglichen mit ländlichen Gebieten, relativ hoch ist. Zudem leben diese Migranten segregiert, was das Problem noch weiter verstärkt. Manchmal geschehen diese als Folge eines Konflikts von Immigranten der dritten oder vierten Generation. In Großbritannien beispielsweise laufen derzeit Mordermittlungen in rund 100 Fällen sogenannter Ehrenmorde.[12]

Polizei und Justiz westlicher Staaten wird oft vorgeworfen, die Gefahr von Ehrenmorden nicht ernst genug zu nehmen, was nicht selten fatale Folgen für die Opfer habe.[13][14] Im Fall der von ihrem Ex-Ehemann Kazim Mahmud Raschid auf offener Straße in München lebendig verbrannten 24-jährigen Sazan Bajez-Abdullah wurden Verstöße gegen das seit einem Jahr bestehende Kontaktverbot erst nach der Gewalttat geahndet und das Verwaltungsgericht München lehnte einen Antrag der Ermordeten auf Prozesskostenhilfe für einen Asylantrag postum ab, weil „Gefährdungen wegen Familienehre“ lediglich „Probleme [seien], die in den allgemeinen Regeln des Iraks und den gesellschaftlichen Gepflogenheiten und religiösen Normen wurzeln“.[15] Ganz ähnlich ist im Fall der von ihrer Familie ermordeten 20-jährigen Kurdin Banaz Mahmod die Polizei in Birmingham trotz konkreter Hinweise auf die Gefährdung gänzlich untätig geblieben.[12]

In jüngster Zeit haben einzelne deutsche Gerichte den Familien der Täter zumindest das Sorgerecht für hinterbliebene Kleinkinder der Opfer verweigert.[16][17]


Rechtliche Situation

Deutschland

Die Strafgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten u.a. zwischen Totschlag und Mord. Als Totschlag gemäß § 212 StGB wird die vorsätzliche Tötung bezeichnet; sie ist mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Eine vorsätzliche Tötung ist dann als Mord gemäß § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen, wenn ein so genanntes Mordmerkmal (etwa Tatbegehung aus niedrigen Beweggründen) vorliegt. Ehrenmorde werden häufig als Tötung aus niedrigen Beweggründen eingestuft und damit als Mord bestraft. Die Bewertung als „niedriger Beweggrund“ kann bei Tätern entfallen, die außer Stande sind, die Bewertung ihrer Handlungsantriebe durch die deutsche Rechtsordnung als niedrig nachzuvollziehen, weil sie von den Vorstellungen ihrer Heimat geprägt und durchdrungen sind und solche Wertvorstellungen in dem Kulturkreis, dem sie angehören, tatsächlich prägend sind, nicht jedoch, wenn sie auch dort geächtet sind[18]. Der Wunsch, „alte Besitzrechte“ nicht aufzugeben oder ein unbeschränktes Herrschaftsrecht über Frauen und Mädchen zu demonstrieren, sowie ein egozentrisches Beharren auf einer überholten oder auch im Heimatland nicht mehr mehrheitsfähigen Sexualmoral wird in der Regel als niedriger Beweggrund einzustufen sein, insbesondere bei Tätern, die schon länger in der Bundesrepublik leben.[18]

Rechtslage in anderen Ländern

Obwohl in allen Staaten der Welt bei Mord und Totschlag in der Regel hohe Strafen verhängt werden, gibt es auch Staaten, in denen Ehrenmorde ungesühnt bleiben. Dies ist besonders der Fall in besonders streng archaisch organisierte Gesellschaften. Richter tolerieren oftmals kulturell-traditionell-motivierte Verbrechen, entgegen den Strafgesetzen. In Ländern, in denen die Rechtsstaatlichkeit Fortschritte macht (wie z. B. in der Türkei), werden oft Minderjährige zur Tat angestiftet, um Strafmilderung zu erreichen. Inzwischen stehen in der Türkei Ehrenmorde auch bei Jugendlichen unter sehr hoher Strafandrohung, was dazu geführt hat, dass die Zahl der Ehrenmorde dort drastisch abgenommen hat.

In anderen Ländern wie etwa Jordanien oder Pakistan gilt die milde oder sogar ausbleibende Strafe für Ehrenmorde als Garant der Aufrechterhaltung der Sexualmoral und die gelegentlich angestrebte Gleichstellung von Ehrenmorden mit anderen Morden wird aus diesem Grunde gerade von Islamisten wütend bekämpft. Noch im Jahre 2003 lehnte das Parlament in Jordanien eine vom Senat vorgeschlagene Verschärfung der Strafen für Ehrenmord ab, weil dies „religiöse Traditionen verletze“.[19] In Pakistan wiederum wird die "abschreckende Wirkung" betont, welche angeblich Ehrenmorde bezüglich "sexuell unmoralischen" Verhaltens, besonders von Frauen, hätten.[20]

Menschenrechtsorganisationen, Vereinte Nationen und NGOs

Bis weit in die 1990er Jahre wurden Ehrenmorde nicht als Menschenrechtsverletzungen behandelt, sondern als in die jeweilige nationale Gesetzgebung fallende „normale Verbrechen“. Erst auf Druck von Frauenrechtsorganisationen, wie beispielsweise Terre des Femmes, haben in den letzten Jahren nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch angefangen, diese Problematik aus einer Menschenrechtsperspektive zu betrachten. Terre des Femmes Deutschland hat am 25. November 2004 eine zweijährige Kampagne NEIN zu Verbrechen im Namen der Ehre begonnen. In Schweden hat die Organisation Kvinnoforum[21] mit Unterstützung der EU das europaweite Projekt Shehrazad - Combating violence in the name of honour[22] ins Leben gerufen, um Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen in patriarchalen Familien vorzubeugen.

2006 rief das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit Migrantenselbstorganisationen die Kampagne ihre Freiheit - seine Ehre. ins Leben.[23][24]

Siehe auch

Literatur

  • Hülya Ateş und Fabian Fatih Goldbach: Verstoß = Liebe. Tagebuch einer türkisch-deutschen Liebesbeziehung. BoD, Norderstedt 2002, ISBN 3-8311-3603-3
  • Fatma B.: Hennamond. Hammer, Wuppertal 2001, ISBN 3-87294-815-6
  • Dagmar Burkhart: Eine Geschichte der Ehre. WBG, Darmstadt 2006, ISBN 3-534-18304-5 (darin: Transkultureller Kontext. „Honour-and-Shame“-Gesellschaften)
  • Hanife Gashi: Mein Schmerz trägt Deinen Namen. Ein Ehrenmord in Deutschland. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-02499-X
  • Franziska Harnisch und Anja Bruhn: Ehrenmorde als mutierte Blutrache in der globalisierten Welt; In: Jonas Grutzpalk u.a. (Hrsg.): Beiträge zu einer vergleichenden Soziologie der Polizei; Potsdam: Universitätsverlag 2009; S. 33-54 [1]
  • Ilhan Kizilhan: „Ehrenmorde“ Der unmögliche Versuch einer Erklärung. Hintergründe - Analysen - Fallbeispiele. Regener, Berlin 2006, ISBN 3-936014-08-6
  • Souad: Bei lebendigem Leib. Blanvalet, München 2005, ISBN 3-442-36268-7
  • Ahmet Toprak: Das schwache Geschlecht - Die türkischen Männer. Zwangsheirat, häusliche Gewalt, Doppelmoral der Ehre. Lambertus, Freiburg 2005, ISBN 3-7841-1609-4
  • Werner Schiffauer: Die Gewalt der Ehre. Erklärungen zu einem türkisch-deutschen Sexualkonflikt. Suhrkamp, Frankfurt 1983, ISBN 3-518-37394-3
  • Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann: Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte im Islam. Hugendubel, Kreuzlingen 2004, ISBN 3-7205-2527-9
  • Rahel Volz: Verliebt, verlobt, verheiratet. in: Menschenrechte für die Frau. Zeitschrift für Frauenrechte. Nr. 4, 2002, S. 4 - 7
  • Zülfü Livaneli: Glückseligkeit, 2008

Filme

Weblinks

Fußnoten

  1. a b c UNFPA: Ending Violence against Women and Girls. In: The State of World Population, 2000, Chapter 3
  2. Institut für Islamfragen: Der Ehrenmord, 7. September 2007 und zahlreiche andere Quellen
  3. The Daily Telegraph: Father killed family for being too western, 22. Februar 2007
  4. Der Tagesspiegel: Ateş: Migranten tun zu wenig gegen Ehrenmorde, 6. Februar 2007
  5. Ehrverbrechen im kurdischen Nordirak
  6. Türkische Studenten halten Ehrenmorde für legitim
  7. International Herald Tribune: „Virgin suicides“ save Turks’ „honor“, 13. Juli 2006
  8. Matthew A. Goldstein: The biological roots of heat-of-passion crimes and honor killings, in: Politics and the Life Sciences. September 2002, vol. 21, no. 2 (PDF; Internet Archive)
  9. Ranwa Yehia in The Daily Star: Getting away with murder, 27. August 1999
  10. Türkische Studenten halten Ehrenmorde für legitim, Artikel von Mariam Lau in der Welt, 27. Oktober 2006
  11. Daily Times (Pakistan): Corpses found in a box: Dead couple victim of honour-killing: police, 26. Mai 2007
  12. a b Die Welt: Banaz musste sterben, weil sie „zu westlich“ lebte, 12. Juni 2007
  13. WDR: Familienrichter ließ mutmaßlichen Mörder trotz Haftbefehl laufen – Zwei Morde, weil Justiz langsam war?, 12. März 2007
  14. Spiegel Online: Doppelmord-Prozess: Seine Blicke waren fürchterlich, 14. November 2007
  15. Stern: Münchner „Ehrenmord“-Prozess: Ein gespenstisches Bekenntnis, 4. Oktober 2007
  16. Frankfurter Allgemeine Zeitung: Prozesse: Kein Sorgerecht für Vater nach „Ehrenmord“, 8. Januar 2008
  17. Der Tagesspiegel: Sürücü-Familie erhält kein Sorgerecht, 17. August 2007
  18. a b Fischer: Strafgesetzbuch und Nebengesetze. 55. Auflage. C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56599-1, § 211 Rn. 29f.
  19. Al Jazeera: Jordan quashes “honour crimes” law, 7. September 2003
  20. BBC: Licence To Kill
  21. Website des Kvinnoforums (engl.)
  22. Shehrazad - Combating violence in the name of honour, Informationen auf der Website von Terre des Femmes
  23. Website von ihre Freiheit - seine Ehre.
  24. Spiegel Online: Kampagne gegen Ehrenmorde: „Für die Freiheit seiner Schwester kämpfen“, 24. November 2006

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