- 9000-Punkte-Plan
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Der 9000-Punkte-Plan, der im Jahr 2006 in den Kooperationsvertrag zwischen der Deutschen Eishockey Liga, der Eishockeyspielbetriebsgesellschaft und dem Deutschen Eishockey-Bund aufgenommen wurde, legt Kriterien fest, die das Stadion eines Vereins zu dessen Aufnahme in die Deutsche Eishockey Liga erfüllen muss. Erfüllt der Meister der 2. Eishockey-Bundesliga eine Reihe wirtschaftlicher Auflagen sowie den 9000-Punkte-Plan, besteht für ihn die Möglichkeit, in die DEL aufzusteigen, vorausgesetzt deren maximale Teilnehmerzahl von 16 Mannschaften wird dadurch nicht überschritten. Stadien von Mannschaften, die der DEL bereits vor 2006 angehörten, sind von der 9000-Punkte-Regelung ausgenommen.[1]
Inhaltsverzeichnis
Punktevergabe
Punktevergabe jeder Stehplatz 1 Punkt jeder Sitzplatz 2 Punkte jeder Aufenthaltsplatz in VIP-Räumen/Logen 2 Punkte Videotechnik[1] 1000 Punkte - Zuschauerplätze
- Für jeden ordnungsbehördlich genehmigten Stehplatz erhält das Stadion einen Punkt, Sitzplätze sind zwei Punkte und jeder Aufenthaltsplatz im VIP-Raum bzw. in den VIP-Logen zwei Punkte.
- Videotechnik
- Bei Vorhandensein eines Videowürfels oder einer vergleichbaren Anlage, welche zu einer fernsehtauglichen Produktion geeignet sind, werden dem Stadion 1000 Punkte gutgeschrieben.[1]
Liste der 9000-Punkte-Stadien
Folgende Stadien erreichen unter Berücksichtigung der genannten Kriterien die Auflagen des Kooperationsvertrags:
Legende
- Stadion
- Nennt den Namen des Stadions.
- Stadt
- Nennt die Stadt, in der das Stadion steht.
- Heimmannschaft
- Nennt die Eishockeymannschaften, die regelmäßig Spiele im jeweiligen Stadion austragen. Wird das Stadion nicht regelmäßig genutzt oder tragen Mannschaften nur ausnahmsweise Spiele in dem jeweiligen Stadion aus (beispielsweise Länderspiele, Finalspiele, Derbys), ist kein Nutzer angegeben (–). Andere Sportarten, die in den Hallen ausgetragen werden, sind in dieser Liste nicht berücksichtigt.
- Liga
- Gibt die Liga an, in der die Mannschaft aktuell spielt.
- Klasse
- Gibt die Klasse der jeweiligen Liga im deutschen Eishockey-Ligasystem an.
Stand: 9. März 2011
Einzelnachweise
- ↑ a b c Jörg von Ameln: Kooperationsvertrag zwischen dem Deutschen Eishockey-Bund e.V. und der Eishockeyspielbetriebs-Gesellschaft mbH und den Gesellschafterclubs der Eishockeyspielbetriebs-Gesellschaft mbH und der Deutsche Eishockey Liga Betriebsgesellschaft mbH und den Gesellschafterclubs der Deutsche Eishockey Liga Betriebsgesellschaft mbH. Deutsche Eishockey Liga Betriebsgesellschaft mbH, 25. August 2006, S. 16, abgerufen am 16. Oktober 2011 (PDF, 51.8 kB): „F) 7. Jeder Club, der am Spielbetrieb der DEL - Die 1. Bundesliga teilnehmen will, muss über eine Spielstätte mit einem Kapazitätsindex von mindestens 9.000 Punkten nachweisen. Der Kapazitätsindex richtet sich nach der ordnungsbehördlich genehmigten Zuschauerkapazität der Spielstätte, wobei ein Stehplatz mit einem Punkt und ein Sitzplatz mit zwei Punkten bewertet werden. Weiter wird ein VIP-Platz in einem innerhalb der Spielstätte fest eingerichteten VIP-Raum mit entsprechender Ausstattung mit jeweils 2 Punkten bewertet. Zusätzlich wird das Vorhandensein eines Videowürfels oder einer Anzeigenanlage mit entsprechenden technischen Einrichtungen zu einer fernsehtauglichen Produktion mit 1.000 Punkten bewertet. Darüber hinaus müssen die technischen Anforderungen für die TV-Produktion gemäß den TV-Lizenzverträgen der DEL bzw. der DEL-Clubs erfüllt werden. Für die Spielstätten der DEL-Clubs, die am Spielbetrieb der DEL - Die 1. Bundesliga in der Saison 2005/2006 teilgenommen haben, wird Bestandsschutz gewährt, solange der betreffende Club ohne Unterbrechung in der DEL - Die 1. Bundesliga spielt.“
Kategorien:- Eishockeystadion
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