Behai

Behai
Der Schrein des Bab in Haifa, Israel, gehört zum Weltkulturerbe und ist eines der zentralen Pilgerziele der Bahai.
Der Schrein des Religionsstifters Baha’u’llah in Bahji bei Akkon, Israel.
Das Haus der Andacht in Neu-Delhi, Indien, ist der meistbesuchte Sakralbau der Bahai.

Bahai (persischبهائي‎ bahā'ī, DMG bahāʾī, Bahai-Transkription Bahá’í) nennen sich die Mitglieder einer weltweit verbreiteten Religion (auch als Bahaismus oder Bahaitum bekannt), die im 19. Jahrhundert von dem aus Persien stammenden Baha’u’llah gestiftet wurde. Sie lehrt einen abrahamitischen Monotheismus eigener Prägung, in dessen Mittelpunkt der Glaube an einen transzendenten Gott, die mystische Einheit der Religionen und der Glaube an die Einheit der Menschheit steht. Die Bahai vertreten eine handlungsorientierte Ethik, die sich einer humanitären Vision des sozialen Fortschritts verpflichtet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Dass sich die Grabstätte des aus Shiraz (Iran) stammenden Bab heute in Haifa (Israel) befindet, hat historische Gründe.

Geschichte der Bahai-Religion

Die Geschichte der Bahai-Gemeinde geht auf das Wirken zweier Stiftergestalten zurück: Sayyid Ali Muhammad (1819–1850), genannt „der Bab“ (arab. „das Tor“), und Mirza Husayn Ali Nuri (1817–1892), genannt „Baha’u’llah“ (arab. „Herrlichkeit Gottes“). Der eigentliche Stifter ist Baha’u’llah. Der Bab wird von den Bahai als dessen Wegbereiter und zugleich als eigenständiger Religionsstifter des Babismus betrachtet.

Der Bab

Der Bab wurde 1819 in Schiraz, Iran geboren. Am Abend des 22. Mai 1844 erhob er erstmals den Anspruch einer göttlichen Offenbarung. Als Titel greift er den schiitisch-eschatologischen Begriff des „Bab“ auf. Er deutet ihn um als „Tor zu Gott“[1][2], d.h. als Anspruch einer nachislamischen Offenbarung und als Wegbereiter einer weiteren Offenbarungsgestalt. Der Babismus gewann schnell Anhänger aus dem schiitischen Umfeld.[3] Unter schiitischen Gelehrten und Geistlichen stieß der Offenbarungsanspruch des Bab und seine Interpretation des Islam auf Ablehnung; insbesondere stellte der Bab die Rolle der Religionsgelehrten in Frage und trat für die Rechte der Frau und größere gesellschaftliche Gleichheit ein. Anfang 1847 wurde er verhaftet.

Die formelle Trennung vom Islam erfolgte im Juli 1848 in Badascht[4] am Kaspischen Meer. Sie war das Ergebnis eines Konzils der einflussreichsten Anhänger des Bab. Eine der Wortführerinnen, Qurat al-Ayn, legte als Zeichen der Emanzipation der Frau erstmals in der Öffentlichkeit ihren Schleier ab.[5]

Die zunehmende Missionstätigkeit der Babi führte rasch zum Widerstand schiitischer Gruppen, bald zu (auch staatlich) organisierter Verfolgung der Gemeinde. Als Gegenreaktion kam es vereinzelt zu Revolten gegen die iranische Regierung. Schiitische Vorstellungen des Dschihad blieben unter den Babi zunächst erhalten.[6] Am 9. Juli 1850 wurde der Bab in Täbris öffentlich füsiliert. Die Verfolgungen dauerten bis 1853 an. Tausende Anhänger des Bab wurden getötet.[7]

Seit 1848 hatten vor allem zwei der Anhänger des Bab an Bedeutung gewonnen: die Söhne eines Staatsministers in Teheran, die Halbbrüder Mirza Husayn Ali Nuri, später Baha’u’llah genannt, und Mirza Yahya Nuri, später bekannt als Subh-i-Azal. Wie vom Bab vorgesehen, übernahm nach dem Tod des Bab nominell der kaum neunzehnjährige Subh-i-Azal die Leitung der Babi-Gemeinde, war dieser Aufgabe aber kaum gewachsen. Auf Anraten Baha’u’llahs und anderer hatte ihn der Bab 1849 zum Sachwalter bestimmt für die Übergangszeit bis zum Auftreten „Dessen, den Gott offenbaren wird“, der im Babismus erwarteten messianischen Gestalt.[8]

Baha’u’llah

Baha’u’llahs Verbannungsweg

Baha’u’llah wurde im Zuge der Verfolgungen 1852 in Teheran im Siyah-Chal („Schwarzes Loch“), einem berüchtigten Verlies, inhaftiert. Viele seiner Mithäftlinge wurden hingerichtet. Von einer Hinrichtung Baha’u’llahs wurde abgesehen, da er großes öffentliches Ansehen genoss und sich westliche Botschafter für ihn einsetzten.[9] Baha’u’llahs mystische Erlebnisse während dieser Kerkerhaft sehen die Bahai als die ersten Anfänge seiner prophetischen Sendung.[10]

Bagdad, Edirne und Istanbul

Nach den Monaten der Einkerkerung wurde der schwer erkrankte Baha’u’llah ins Exil geschickt. Er wählte Bagdad als Verbannungsort. Ihm folgten Subh-i-Azal und andere Anhänger des Bab. In Bagdad kam es zu ersten Spannungen zwischen den beiden Halbbrüdern. In der Folge zog Baha’u’llah für rund zwei Jahre als Derwisch ins kurdische Bergland der Provinz Silêmanî, wo er sich Gebet und Meditation widmete, ehe er 1856 nach Bagdad zurückkehrte. Aus dieser Zeit stammen wichtige mystische Werke Baha’u’llahs, wie Die Sieben Täler oder die Verborgenen Worte. Sein erstes theologisches Werk ist das 1862 veröffentlichte Buch der Gewissheit (Kitab-i-Iqan), in dem Baha’u’llah das Konzept der Fortschreitenden Offenbarung und die Rolle des Bab als Stifter einer neuen Religion nach dem Islam erläutert.[11] Zurück in Bagdad gewann Baha’u’llah rasch an Ansehen und Einfluss. Der persische Konsul in Bagdad suchte dem entgegenzutreten und bewirkte schließlich zusammen mit einigen Geistlichen vor Ort, dass Baha’u’llah nach Istanbul beordert wurde.

Istanbul 1868

Unmittelbar vor seiner erzwungenen Abreise, am 8. April 1863 im Garten Ridvan, erklärte er vor einem kleinen Kreis seiner Anhänger, dass er der vom Bab Verheißene sei, „den Gott offenbaren werde“. Subh-i-Azal war bei diesem Ereignis, dessen heute als Ridvanfest gedacht wird, nicht anwesend. Von der osmanischen Hauptstadt Istanbul wurde Baha’u’llah nach vier Monaten nach Edirne weiterverbannt. Öffentlich erhob Baha’u’llah seinen Anspruch ab dem Frühjahr 1866, so in Sendschreiben an die einflussreichsten weltlichen und religiösen Führer seiner Zeit.[12] Subhi-i-Azal beantwortete dies mit dem Gegenanspruch, selbst der vom Bab Verheißene zu sein. Nach und nach bekannte sich die überwiegende Mehrheit der Babi zu Baha’u’llah und verstand sich nun als Bahai. Die Anhänger Subh-i-Azals (Azali) versuchten, die Bahai gegenüber der osmanischen Regierung als politisch subversiv darzustellen[13] und Baha’u’llah zu beseitigen.[14] Als Folge der Auseinandersetzungen verbannte die osmanische Regierung Subh-i-Azal 1868 nach Zypern und Baha’u’llah in die Festungsstadt Akkon im heutigen Israel. Der Babismus ist heute bis auf eine verschwindend kleine Gruppe mit etwa 2000 Mitgliedern (Azali-Babi) in der neuen Religion Baha’u’llahs aufgegangen.[15]

Akkon und Bahji

Die Festungsstadt Akkon zählt heute zu den Pilgerzielen der Bahai.

Während der mehr als zwei Jahrzehnte in Akkon und Umgebung entstand der größere Teil des umfangreichen Schrifttums Baha’u’llahs in arabischer und persischer Sprache, worin die grundlegenden Lehren weiter ausgeführt werden, insbesondere der Gedanke der Einheit der Menschheit und die Versöhnung der Religionen. Hinzu kommen Religionsgesetz und Gemeindeordnung. Der wichtigste Text der Bahai ist der Kitab-i-Aqdas, das Heiligste Buch, aus dem Jahr 1873.[16] Durch dieses Buch wurden die weltlichen Gesetze, die der Bab im Bayan festgelegt hatte, endgültig aufgehoben. Der arabische Text des Kitab-i-Aqdas ähnelt stilistisch dem klassischen Stil des Koran. Am 29. Mai 1892 starb Baha’u’llah in Bahji bei Haifa, wo sich heute das geistige Zentrum der Bahai-Gemeinde befindet.

Abdu’l Baha und die Folgezeit

Die Leitung der Gemeinde ging testamentarisch[17] auf Baha’u’llahs ältesten Sohn Abdu’l Baha (1844-1921) über. Dies impliziert auch die autoritative Auslegung seiner Schriften. Bis zur Jungtürkischen Revolution 1908 blieb Abdu’l Baha in Akkon interniert. Seit 1892 bildeten sich erste Bahai-Gemeinden in Nordamerika und Europa. Diese Gemeinden besuchte Abdu’l Baha zwischen 1910 und 1913, um für den Frieden unter den Religionen und Nationen zu werben.[18] Im Frühjahr 1913 besuchte er auch Deutschland. Durch sein humanitäres Engagement, vor allem während der Kriegsjahre (1914-1918) in Haifa, erlangte er große öffentliche Anerkennung. Er starb 1921 in Haifa.

Die ersten Gärten am Bahai-Weltzentrum in Haifa wurden von Shoghi Effendi angelegt. Die Hängenden Gärten in ihrer heutigen Form wurden im Jahr 2001 eröffnet.

Testamentarisch ernannte Abdu’l Baha seinen Enkel Shoghi Effendi (1897-1957) zum „Hüter“ der Bahai-Gemeinde. Shoghi Effendi übersetzte einige der wichtigsten Schriften Baha’u’llahs ins Englische. Unter seiner Leitung verbreitete sich die Bahai-Gemeinde in nahezu alle Länder der Erde.[19] Mit Shoghi Effendi wurde die autoritative (verbindliche) Auslegung der Schriften Baha’u’llahs abgeschlossen.[20]

Seit 1963 führt das Haus der Gerechtigkeit die internationale Gemeinde. Es hat seinen Sitz in Haifa. Hier befindet sich daher auch das administrative Bahai-Weltzentrum.

Bahá’í International Community (BIC)

Seit 1948 ist die Bahá’í International Community bei den Vereinten Nationen als Nichtregierungsorganisation anerkannt. Seit 1970 hat sie beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen, seit 1976 beratenden Status beim Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. Sie arbeitet mit der Weltgesundheitsorganisation, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen und dem Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen zusammen.[21][22] Außerdem hat die Bahá’í International Community 1992 in New York das weltweit tätige „Büro für Frauenförderung“ eingerichtet.

Die Bahá’í International Community betreut weltweit 1714 soziale und wirtschaftliche Entwicklungsprojekte, sowie 348 Schulen.[23]

Demographische Entwicklungen

Als Shoghi Effendi 1921 das Erbe seines Großvaters, Abdu’l Baha, antrat, hatte der Bahai-Glaube bereits in 35 Ländern der Welt Fuß gefasst: in zwei zu Lebzeiten des Bab, in 13 zu Lebzeiten Baha’u’llahs und in 20 zu Lebzeiten Abdu’l Bahas. Nach Shoghi Effendis Amtszeit war der Glaube in 219 Ländern verbreitet.[24]

In den letzten fünf Jahrzehnten hat die Bahai-Gemeinde einen signifikanten Zuwachs erlebt, ein Trend, der bis heute anhält. 1954 gab es weltweit rund 213.000 Bahai, 94 Prozent davon im Iran und rund 10.000 in Europa und Nordamerika. Ab den sechziger Jahren kam es zu einer größeren Verbreitung in einigen Ländern der dritten Welt. 1968 gab es rund 1,1 Millionen Bahai, wovon 22 Prozent im Iran und 26 Prozent in Indien lebten, in Europa und Nordamerika rund 30.000. 1988 gab es weltweit rund 4,5 Millionen Bahai, davon 6 Prozent im Iran und 40 Prozent in Indien, rund 200.000 in Europa und Nordamerika.[25] 2008 gab es rund 7,8 Millionen Bahai, davon 2,1 Millionen in Afrika, 3,7 Millionen in Asien, 148.000 in Europa, 851.000 in Lateinamerika, 857.000 in Nordamerika und 133.000 in Ozeanien.[26]

Lehre

Der neunzackige Stern ist das am häufigsten verwendete Symbol der Bahai.

Die Bahai besitzen in den zahlreichen Originalschriften ihres Religionsstifters Baha’u’llah eine eigene zentrale Offenbarungsquelle. Neben dem Heiligsten Buch und dem Buch der Gewissheit sind die mystischen Schriften (wie Die Sieben Täler oder die Verborgenen Worte) für die Gläubigen von großer Bedeutung.

Menschenbild

Nach dem Glauben der Bahai steht der Mensch von allen Schöpfungswerken Gott am nächsten, da er mit einem freien Willen, mit Vernunft, einer unsterblichen Seele und der Fähigkeit ausgestattet wurde, Gott zu erkennen und einen Bund mit ihm einzugehen. Das Leben im Diesseits wie im Jenseits wird als eine kontinuierliche mystische Reise zu Gott betrachtet. Himmel und Hölle sind für die Bahai Symbole für die Nähe oder Ferne zu Gott. Eine gewisse „Einheit“ mit Gott kann der Mensch bereits zu Lebzeiten erlangen.[27] Das Leben in dieser Welt ist dazu bestimmt, geistige Fähigkeiten zu entwickeln, die für das Leben im Jenseits benötigt werden. Als geistige Fähigkeiten gelten Tugenden wie die Nächstenliebe, Dankbarkeit, Vertrauenswürdigkeit, Gottvertrauen, Demut und Geduld.[28] Selbstkasteiung, „Einsiedelei und harte Askese[29] werden ebenso abgelehnt wie ein hedonistisches Leben im Überfluss. Baha’u’llah empfiehlt, das „rechte Maß“ zu halten, und sieht im „Dienst am ganzen Menschengeschlecht“ das Kriterium wahren Menschseins.[30] Gesellschaftliches Engagement und soziale Verantwortung, die aktive Gestaltung der Welt, werden als natürliche Folge individueller Spiritualität betrachtet und sind von dieser nicht zu trennen. Bettelei[31] und Beichte[32] sind den Bahai verboten; beides gilt als Erniedrigung des Menschen vor anderen Menschen.[33]

Der menschlichen Vernunft wird eine große Bedeutung zugemessen, auch wenn sie allein in die Irre führen kann. Das Wesen des Menschen ist seine unsterbliche Seele, die keine trennenden Merkmale der Rasse oder des Geschlechts trägt. Der Körper wird als der Tempel des Menschen[34] bezeichnet, dem ebenfalls Wertschätzung entgegengebracht wird, was sich in den Reinheits- und Hygienegeboten Baha’u’llahs, aber beispielsweise auch im Verbot der Feuerbestattung[35] zeigt.

Gottesbild

Die Kalligrafie des „Größten Namens“ ist ein Lobpreis Gottes und bedeutet in deutscher Übersetzung: „O Herrlichkeit des Allherrlichen!“

Die Bahai-Religion hat ein monotheistisches Gottesbild und knüpft damit an der islamischen Tradition an. Die Bahai glauben an „die Existenz und die Einheit eines persönlichen Gottes, der unerkennbar, unerreichbar, Quell aller Offenbarung, ewig, allwissend, allgegenwärtig und allmächtig ist“[36].

Sein Wesen bleibt für den Menschen verborgen. Er kann Gott jedoch an seinen Eigenschaften erkennen, die durch die Manifestationen Gottes (also die Religionsstifter) und in der Schöpfung offenbar werden. Gott ist der Schöpfer und Erhalter aller Dinge, der Selbstbestehende. Neben Allmacht, Allwissen und Allbarmherzigkeit sind auch alle anderen positiven Eigenschaften bei Gott in Vollendung vorhanden.

Schöpferischer Antrieb und Ursache allen Seins ist die göttliche Liebe. Die Schöpfung geht aus Gott hervor. Das Wesen Gottes ändert sich durch die Emanation nicht. Die Schöpfung ist ewig, wie Gott selbst auch ewig ist.[37]

Religionsverständnis

Das kalligraphische Ringsymbol (‏بهاء‎ bahā', DMG bahāʾ, „Herrlichkeit, Anmut, Glanz, Schönheit“, Bahai-Transkription Bahá) zeigt drei Ebenen: die Ebene Gottes, die Ebene der Religionsstifter und die Ebene der Menschheit. Diese Ebenen werden durch die Offenbarung miteinander verbunden.

Ein zentraler Grundsatz der Bahai ist, dass Religion nicht der Vernunft und der Wissenschaft widersprechen dürfe.[38] Als wichtigstes Element der Religion bezeichnete Abdu’l Baha die Nächstenliebe. Religion, die zu Zwietracht führt, verfehle ihren Zweck und es sei besser ohne sie zu leben.[39]

Im Mittelpunkt des Religionsverständnisses der Bahai steht eine dreifache Einheit: die Einheit Gottes, die mystische Einheit der göttlichen Offenbarer und die Einheit der Menschheit.[40]

Theologischer Angelpunkt der Bahai-Lehre ist das heilsgeschichtliche Paradigma der fortschreitenden Offenbarung: Gott offenbart sich der Menschheit nicht einmalig, sondern progressiv und zyklisch wiederkehrend. Da die Menschheit sich ständig fortentwickelt, muss die Religion eine Erneuerung erfahren, um der Situation entsprechend göttliche Führung leisten zu können. Dies geschieht, indem Gott der Menschheit in bestimmten Zeiträumen göttliche Offenbarer (→ Manifestation Gottes) schickt. Folglich sind die großen Religionen allesamt göttliche Stiftungen, die seine Botschaft in jeweils abgewandelter äußerer Form wiedergeben.[41] Nach dem Glauben der Bahai brachte Baha’u’llah die jüngste dieser göttlichen Offenbarungen, aber nicht die letzte. Nach ihm werden im Abstand von etwa tausend Jahren weitere Offenbarer erwartet. Nach dem Glauben der Bahai wurde Baha’u’llah von allen großen Religionen verheißen und verkörpert den Beginn eines neuen Abschnitts in der Entwicklung der Menschheit, der schließlich in einen weltlichen und geistigen Frieden münden werde.[42] Seine Gebote sollen die Grundlage für eine solche Gesellschaft bilden und dazu führen, dass „dem Körper dieser Welt eine lebendige Seele geschenkt wird und dieses zarte Kind, die Menschheit, zur Stufe der Reife gelangt“.[43]

Ethische Grundsätze

Zwölf ethische Grundsätze der Bahai

Im Jahr 1912 hob Abdu’l Baha in seinen Ansprachen in Paris zwölf ethische Grundsätze aus den Lehren Baha’u’llahs besonders hervor. Diese zentralen Lehrsätze der Bahai dominierten bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts die Rezeption der Religion im Westen, die vor allem als humanitäre Friedensbewegung wahrgenommen wurde. Die spirituellen und philosophischen Lehren Baha’u’llahs erfuhren erst später ein größeres Interesse.

Glaubenspraxis

Das Haus der Andacht in Neu-Delhi, Indien wird auch Lotustempel genannt.

Die Bahai-Religion schreibt kaum Riten vor, individueller Gestaltungsfreiraum ist gegeben und Inkulturation wird begrüßt. Adressat fast aller Gebote ist das Individuum, nicht die Gemeinde. Einen unmittelbar erlösenden oder heilsbringenden Charakter haben die Riten nicht. Was zählt, ist die geistige Grundhaltung und nicht die äußere Form. Eine Etablierung kultischer Traditionen jenseits der von Baha’u’llah vorgeschriebenen Riten wird aufgrund der Gefahr der „Verkrustung der Religion“ abgelehnt.[44]

Das Haus der Andacht ist die vorgeschriebene Andachtsstätte der Bahai: ein neunseitiger Kuppelbau mit neun Eingängen. Der Tempel soll idealerweise von Gärten und sozialen Einrichtungen umgeben sein. Die Gottesdienste sind reine Andachten ohne Liturgie oder Predigt. Neben den heiligen Schriften des Bab und Baha’u’llahs werden Schriften aus allen Weltreligionen vorgetragen. Als musikalisches Element dienen gesungene Rezitationen und Gebete, Soloimprovisationen sowie Chorgesang. Musikinstrumente sind nicht vorgesehen, da die Häuser der Andacht allein dem Wort Gottes und der menschlichen Stimme vorbehalten sind.[44]

Eine zentrale Bedeutung haben die Fastenzeit und das Gebet, insbesondere die Pflichtgebete, die in drei unterschiedlichen Längen und Formen zur Auswahl stehen.[45] Gefastet wird an 19 Tagen im Jahr (den letzten Monat des Bahai-Kalenders). Fasten bedeutet für die Bahai völlige Enthaltung von Speise und Trank zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Vom Fasten ausgenommen sind Reisende und alle, die aus gesundheitlichen Gründen nicht fasten sollten. Weitere wichtige Gebote Baha’u’llahs sind das tägliche Lesen in den Heiligen Schriften, sowie die tägliche 95malige Rezitation des Größten Namens.[44]

Baha’u’llah verbietet den Bahai im Kitab-i-Aqdas, Dinge zu konsumieren, welche sie ihres Verstandes berauben, es sei denn, es ist medizinisch notwendig.[46] Wie an anderer Stelle erläutert wird, sind damit auch Glücksspiel, alkoholische Getränke und Drogen gemeint.[47]

Die Heiratszeremonie, welche als Form nur eine einfache Trauformel kennt,[48] ist nur zwischen Frau und Mann möglich[49] und erfordert die Zustimmung aller noch lebenden Elternteile, was vor allem die Einheit innerhalb der Familie stärken soll.[50] Sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe werden abgelehnt.[51]

Die Bahai respektieren die Gesetze ihres jeweiligen Landes,[52] enthalten sich jedoch der Parteipolitik.[53] Engagement in Jugendgruppen, Friedensbewegungen, interreligiösen Initiativen und Umweltschutzbewegungen und dergleichen außerhalb der Bahai-Gemeinde, sofern parteipolitisch neutral, wird ausdrücklich gefördert.

Konversion

Beitritt

Maßgeblich für die Konversion zum Bahai-Glauben ist die Akzeptanz Baha’u’llahs als Manifestation Gottes und der Wunsch nach seinen Lehren zu leben und der Bahai-Gemeinde anzugehören. Formell wird dies in Deutschland durch die Unterzeichnung einer so genannten Beitrittskarte bekundet, dem die Aufnahme des neuen Mitgliedes durch den Nationalen Geistigen Rat folgt.

Die Konversion zum Bahai-Glauben kennt keinerlei Zeremonie oder Feierlichkeiten und ist frühestens ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich. Kinder aus Bahai-Familien verstehen sich zwar oft schon vorher als Bahai, müssen aber zu ihrem 15. Geburtstag die bewusste persönliche Entscheidung treffen, ob sie weiterhin der Gemeinde angehören möchten oder nicht. Eine Taufe oder dergleichen gibt es nicht.

Austritt

Der Austritt aus der Gemeinschaft erfolgt durch eine ähnliche Prozedur wie die Aufnahme. Man formuliert schriftlich seinen Willen, aus der Bahai-Gemeinde auszutreten und sendet diesen an den jeweiligen Nationalen Geistigen Rat. Wenn naheliegt, dass der Austrittswunsch voreilig formuliert wurde, dann versuchen die Bahai-Gremien mit dem Antragsteller darüber zu beraten. Wenn dies abgelehnt wird oder der Wunsch aufrecht bleibt, dann ist der Austritt vollzogen. Die Austrittsgründe müssen dabei nicht angeführt werden.

Gemeinde

Die wichtigsten Festtage der Bahai-Gemeinde sind Naw-Ruz (Neujahrsfest am 21. März), Ridvan (die Verkündigung Baha’u’llahs vom 21. April bis zum 2. Mai), die Verkündigung des Bab und Geburtstag Abdu’l Bahas (am 23. Mai), das Hinscheiden Baha’u’llahs (am 29. Mai), der Märtyrertod des Bab (am 9. Juli), der Geburtstag des Bab (am 20. Oktober) und der Geburtstag Baha’u’llahs (am 12. November).[54]

Die örtliche Gemeinde trifft sich alle 19 Tage zu ihrer monatlichen Versammlung, welche von den Bahai Neunzehntagefest genannt wird. Der Bahai-Kalender teilt das Jahr in 19 mal 19 Tage ein. Das Neunzehntagefest markiert den Monatsbeginn. Das Fest besteht aus drei Teilen: einem besinnlichen Andachtsteil, bei welchem aus den heiligen Schriften gelesen wird, einem Beratungsteil, bei welchem die Gemeinde über ihre Tätigkeiten berät und einem geselligen Teil, welcher mit einem Festmahl einhergeht.[55][38]

Symbole verschiedener Religionen auf einem Pfeiler des Hauses der Andacht in Wilmette, Illinois, Vereinigte Staaten, zeigen die Offenheit der Bahai gegenüber den Anhängern anderer Religionsgemeinschaften.

Mancherorts werden öffentliche Andachten veranstaltet, welche gemeinsam mit den Anhängern anderer Religionsgemeinschaften gestaltet werden. Bei Gebeten der Weltreligionen rezitieren und singen die Repräsentanten der Religionen nacheinander Gebete ihrer heiligen Schriften. Als verbindendes Element dient die Musik. Weitere Veranstaltungen der Bahai sind u. a. Gebetsversammlungen, Lesungen aus religiösen Schriften, Studienkurse, Kinderklassen, Vorträge oder Tagungen.

Einen Klerus gibt es nicht. Jeder offiziell erklärte Bahai kann ab dem 21. Lebensjahr grundsätzlich jedes Amt bekleiden. Bei Verstoß gegen eine administrative Regel oder bei offensichtlichem Verstoß gegen zentrale Glaubensgebote in der Öffentlichkeit können allerdings die administrativen Rechte zeitlich begrenzt entzogen werden. Das bedeutet, dass man in dieser Zeit von der Teilnahme im Neunzehntagefest ausgeschlossen ist und sein aktives und passives Wahlrecht in der Gemeinde verliert. Spaltungsversuche und massive interne Angriffe, die das Gemeindeleben ernsthaft gefährden würden, können durch das internationale Haus der Gerechtigkeit als Bundesbruch festgestellt werden. Folge sind der vollständige Ausschluss aus der Gemeinde und der Abbruch aller Kontakte zum Bundesbrecher. Fälle von Bundesbruch gab es in Europa sehr selten.

Die Struktur der Gemeindeordnung unterteilt sich in zwei Bereiche: In einen gewählten und in einen ernannten Zweig. Die gesamte Ordnung basiert auf dem Beratungsprinzip und der freien, geheimen und unabhängigen Wahl.[56]

Sitz des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, dem höchsten Gremium der Bahai, in Haifa, Israel

Entscheidungsträger sind die gewählten Gremien mit neun Mitgliedern, welche die Aktivitäten der Gemeinde leiten und koordinieren.[57] Der ernannte Zweig besteht aus verschiedenen Stufen von Beratern, welche von den gewählten Gremien ernannt werden, diese haben keine Entscheidungsgewalt.[56]

Die örtlichen Geistigen Räte werden einmal im Jahr durch die ganze Gemeinde gewählt. Jedes Land ist in bestimmte Wahleinheiten eingeteilt, wo Delegierte gewählt werden, die ihrerseits bei einer jährlichen Tagung die Geistigen Räte auf nationaler Ebene wählen. Der internationale Rat, das Universale Haus der Gerechtigkeit in Haifa, wird alle fünf Jahre durch die männlichen und weiblichen Mitglieder aller nationalen Räte aus der Gesamtheit aller männlichen Gläubigen gewählt.

Sowohl die Wahl der Gremien als auch das Prinzip der Beratung sind für die Bahai ein Ideal. Eine Bahai-Wahl ist ein Akt demokratischer Willensbildung; sie ist allgemein, frei, gleich und geheim, enthält aber auch einen spirituellen Charakter. Qualität des Charakters wird als wichtiger angesehen als intellektuelle Qualifikation. Dem Alter, Geschlecht oder gesellschaftlichem Stand soll keine Bedeutung zugemessen werden. Interessenvertretung, Empfehlungen, Kandidaten, Parteien und Wahlkampf sind untersagt.[56]

Das Beratungsprinzip soll sicherstellen, dass die Erfahrung und das Wissen aller für die gemeinsame Willensbildung nutzbar wird. Freie und uneingeschränkte Meinungsäußerung sind dabei unerlässlich. „Erst wenn die Meinungen aufeinanderprallen“, so Abdu’l Baha, „kann der Funke der Wahrheit sprühen“. Bei Entscheidungen wird nicht publiziert, welches Mitglied wie gestimmt hat. Parteibildung und Lobbyarbeit sollen durch lösungsorientierte Arbeit ersetzt werden. Voraussetzung für diese Form der Entscheidungsfindung ist, dass alle Ratsmitglieder als gleichberechtigt betrachtet werden. Meinungsbeiträge für eine Beratung werden nicht als persönliches „Eigentum“ betrachtet, sondern werden in dem Moment, in welchem sie in die Diskussion eingebracht werden, zum Gemeingut, über das alle gemeinsam befinden. Entscheidungsgrundlage ist die Heilige Schrift, die durch den Rat – je nach Beratungsgegenstand – stets neu anzuwenden ist. Jede Beratung im Geistigen Rat wird mit Gebeten begonnen.

Die Gemeinde finanziert sich über freiwillige und anonyme Spenden, die ausschließlich von Bahai angenommen werden.[58]

Eine Regel der Bahai in den Vereinigten Staaten, welche einige intellektuelle Bahai als interne Zensur kritisieren, ist, dass dort schriftliche Arbeiten über den Bahai-Glauben vor der Publikation einer internen Prüfung unterzogen werden. Diese Praxis, die noch aus der Zeit Shoghi Effendis stammt, wird heute kontrovers diskutiert.[59]

Verbreitung

Haus der Andacht im Stadtteil Langenhain in Hofheim am Taunus.

2008 bekannten sich etwa 7,8[26] bis 8[60] Millionen Menschen zum Bahai-Glauben. Sie leben vor allem in Indien, dem Iran, in Afrika südlich der Sahara, Nord- und Südamerika. Nach vorsichtigeren Angaben der Bahá’í International Community gibt es rund 5 Millionen Bahai, welche aus über 2100 ethnischen Gruppen stammen und in 189 Staaten leben.[61]

Indien stellt mit rund 2,2 Millionen Mitgliedern die größte Bahai-Gemeinde der Welt.[62] Die größte Gemeinde der westlichen Industriestaaten ist mit rund 670.000 Mitgliedern jene der Vereinigten Staaten.[63] Im historisch eng mit dem Bahai-Glauben verbundenen Iran leben heute zwischen 300.000 und 500.000 Bahai, deren Grundrechte stark eingeschränkt sind.

In Europa lebten 2008 rund 148.000 Bahai,[26] in Deutschland schätzte man 2005 die Zahl der Bahai auf 5000 bis 6000.[64]

Das erste europäische Haus der Andacht befindet sich in Hofheim am Taunus (Ortsteil Langenhain) und ist seit 1987 hessisches Kulturdenkmal. Der ebenfalls dort angesiedelte Bahá’í-Verlag publiziert unter anderem die Offenbarungstexte im Original und in deutscher Übersetzung. Insgesamt wurden sie in mehr als 800 Sprachen übersetzt.[61] Die Anfänge der deutschen Gemeinde gehen zurück auf das Jahr 1905. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (→ Bahai-Beschluss) erlangte die Gemeinschaft in der deutschen Rechtswissenschaft einige Bekanntheit.

Beziehung zu anderen Religionen

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Die Beziehung der Bahai zu anderen Religionen ist geprägt von der Aufforderung ihres Religionsstifters: „Verkehret mit allen Religionen in Herzlichkeit und Eintracht, auf daß sie Gottes süße Düfte von euch einatmen. Hütet euch, daß euch im Umgang mit den Menschen nicht die Hitze törichter Unwissenheit übermanne.“[65] Konflikte aus religiösen Gründen werden abgelehnt, denn das Ziel von Religion ist es „das Wohl des Menschengeschlechts zu sichern, seine Einheit zu fördern und den Geist der Liebe und Verbundenheit unter den Menschen zu pflegen“[66] und sie soll „nicht zur Quelle der Uneinigkeit und der Zwietracht, des Hasses und der Feindschaft werden“[66].

Zu anderen Religionen besteht von Seiten der Bahai nicht nur aufgrund dieser Gebote ein gutes Verhältnis, sondern auch weil sie in Gott den „Herrn aller Religionen“[67][68] sehen. So gelten Adam, Abraham, Mose, Zarathustra, Krishna, Siddhartha Gautama, Jesus Christus, Mohammed, der Bab und Baha’u’llah als Manifestationen Gottes.[69] Als Propheten finden sich in den Schriften der Bahai Konfuzius, Daniel, David, Elija, Ezechiel, Hud, Isaak , Jesaja, Ismael, Jakob, Jeremia, Ijob, Joel, Johannes der Täufer, Joseph, Joshua, Lot, Noach, Salih, Salomo und Sacharja.[70]

Verfolgung

Verfolgung der Bahai

Geschändeter Friedhof in Yazd

Die Verfolgungsgeschichte der Bahai in ihrem Ursprungsland Iran beginnt mit den Anfängen ihrer Religion. Bereits 1849/50 wurden in einem Religiozid zahlreiche Anhänger des Bab massakriert, einige Quellen sprechen von über 20.000.[71] Der Bab selbst wurde 1850 öffentlich hingerichtet. Der Religionsstifter Baha’u’llah war bis zu seinem Lebensende im heutigen Israel ein Verbannter und Gefangener. Theologisch betrachtet gelten Bahai im orthodoxen Islam als Abgefallene. Ihre Religion wurzelt im schiitischen Islam, hat sich aber von ihm gelöst. Die Bahai betrachten Mohammed, entgegen der Auffassung des islamischen Klerus, nicht als den letzten Propheten.[72] Im Gegensatz zu Christen, Juden und Zoroastriern sind die Bahai im Iran nicht als geschützte religiöse Minderheit anerkannt. Damit werden Repressionen legitimiert und legalisiert.[73] Im Kampf um Einfluss und Macht innerhalb des Iran dienten und dienen die Bahai, zu Erzfeinden des Schiitentums und des Nationalstolzes stilisiert, immer wieder als Sündenböcke, die instrumentalisiert werden, um die emotionale Unterstützung der Massen zu gewinnen.[74][75] In der iranischen Öffentlichkeit wird die Verfolgung mit angeblicher „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ begründet.[76] Dabei stellen die Bahai im Iran eine Religionsgemeinschaft dar, die sich gemäß den Lehren ihres Glaubens nicht in die iranische Politik einmischt und das Prinzip der Gewaltlosigkeit praktiziert.[77]

Seit der Islamischen Revolution hat sich die Situation der Bahai im Iran wieder verschlechtert. Seit 1981 wurde den Bahai bis heute die Aufnahme in Bildungseinrichtungen verweigert, Angestellten im öffentlichen Dienst ohne Sozialversicherung und Rente gekündigt, Gehälter und Ausbildungskosten mussten unter Androhung von Gefängnis zurückgezahlt werden. Bahai-Eigentum wurde enteignet, Geschäftsverkehr mit Bahai-Angehörigen verboten, Läden und Geschäfte geschlossen, Geschäfts- und Privatkonten gesperrt. Immer wieder kam es zu Pogromen: Geschäfte, Büros und Fabriken wurden geplündert, Vieh abgeschlachtet, die Ernte enteignet oder gestohlen. Wohnhäuser wurden überfallen und in Brand gesteckt, die Bewohner massakriert, lebendig verbrannt oder gewaltsam gezwungen zum Islam zu konvertieren.[78] Bis 1985 war praktisch die gesamte gewählte Führung der Bahai in 210 Hinrichtungen getötet.[71] Vermutlich mindestens 10.000 Gläubige sind ins Exil geflohen.[79]

In den neunziger Jahren entspannte sich die Menschenrechtssituation etwas. Die iranische Führung nahm zwar Abstand von der blutigen Verfolgung, verwehrte den Bahai aber weiterhin zentrale Menschen- und Bürgerrechte.

Seit dem Amtsantritt des derzeitigen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad werden alle Bahai wieder systematisch vom iranischen Geheimdienst überwacht.[80] Die Internationale Bahai-Gemeinde meldete eine deutliche Zunahme an willkürlichen Inhaftierungen, horrende Kautionszahlungen, Folter, Beschlagnahmungen, Schikanen und Drangsalierungen von Kindern und Jugendlichen.[81] Übergriffe auf Bahai, welche unbestraft bleiben, werden durch gezielte Hetzkampagnen geschürt.[82] Im Jahr 2004 wurden mehrere mit der frühen Bahai-Geschichte im Iran verbundene heilige Stätten, darunter das Geburtshaus Baha’u’llahs, zerstört.[83] Im Mai 2008 inhaftierte der iranische Geheimdienst erneut alle führenden Mitglieder der iranischen Bahai-Gemeinde.[84] Es ist unklar, was die iranische Regierung mit ihnen vorhat. Am 9. September 2008 hat das iranische Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches die Abkehr vom Islam unter Androhung der Todesstrafe verbietet und das demnächst vom Wächterrat bestätigt werden soll.[85] Dies zieht eine weitere Zuspitzung der Verfolgung von religiösen Minderheiten nach sich, insbesondere für die Bahai.[86]

Rezeption

In der religionswissenschaftlichen Forschung wird die Bahai-Religion als abrahamitischer Monotheismus eigener Prägung und als eigenständige Universalreligion betrachtet.[87] In der älteren Forschung sah dieses Bild teilweise noch anders aus, da die frühen Darstellungen über die Bahai-Religion im deutschsprachigen Raum überwiegend von christlichen Apologeten verfasst wurden.[88] Zu den gängigsten Fehleinschätzungen zählte die Einordnung als „islamische Sekte“, die darauf zurückzuführen ist, dass die Bahai-Religion in einem islamischen Kulturraum entstand. Dies wurde durch den unkritischen, unwissenschaftlichen und zum Teil apologetischen Gebrauch des Wortes Sekte begünstigt. Verkannt wurde, dass sich die Bahai-Religion auf eigene heilige Texte stützt, einen eigenen universalen Anspruch hat und das islamische Religionsgesetz bereits 1848 aufgehoben wurde.[88]

In den achtziger Jahren gab es eine Kontroverse zwischen der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) und der deutschen Bahai-Gemeinde, die durch die EZW-Veröffentlichung einer Bahai-Monographie[89] eines ehemaligen Mitgliedes ausgelöst wurde, welche die Bahai-Gemeinde als Verleumdung ihrer Zentralgestalten und Institutionen betrachtete. Nach der Veröffentlichung einer umfassenden Erwiderung[90] durch den Bahai-Theologen Udo Schaefer und zwei weitere Bahai-Autoren wurde diese Kontroverse beigelegt. Kennzeichnend für den neuen Umgangsstil war die Aussage Ulrich Dehns, dass die EZW – in Bezugnahme auf einen durch den Religionswissenschaftler Manfred Hutter geprägten Begriff – die Bahai fortan als „nachislamische Weltreligion“ betrachte.[91]

Literatur

Grundwissen

Selbstdarstellungen:

  • Stephan Anis Towfigh, Wafa Enayati: Die Baha’i-Religion. Ein Überblick. 3. Auflage. Olzog Verlag, München 2007, ISBN 978-3-789-28231-7. 
  • John Ebenezer Esslemont: Bahá’u’lláh und das neue Zeitalter. 8. Auflage. Bahá’í-Verlag, Hofheim 1986, ISBN 3-87037-184-6 (online). 
  • Moojan Momen: The Baha’i Faith. A Beginner's Guide. Oneworld Publications, Oxford 2008, ISBN 1-931847-27-4 (online als ältere Ausgabe, welche 1996 unter dem Namen „A Short Introduction to the Bahá’í Faith“ erschien). 
  • William S. Hatcher, J. Douglas Martin: The Bahá’í Faith. The Emerging Global Religion. 3. Auflage. Bahá’í Publishing Trust, Wilmette (Illinois) 2002, ISBN 1-931847-06-1. 

Monographien:

  • Manfred Hutter: Handbuch Baha’i. Geschichte – Theologie – Gesellschaftsbezug. Kohlhammer, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-170-19421-2. 
  • Manfred Hutter: Heilige Schriften der Bahā’ī. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften. Eine Einführung. Verlag der Weltreligionen, Frankfurt am Main, Leipzig 2008, ISBN 978-3-458-72007-2, S. 364–381. 
  • Manfred Hutter: Die Weltreligionen. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3, S. 105-120. 
  • Peter Smith: An Introduction to the Baha’i Faith. Cambridge University Press, New York, Cambridge 2008, ISBN 978-0-521-68107-0. 

Artikel:

  • Fereydun Vahman: Baha’ismus. In: Gerhard Krause, Gerhard Müller (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Band 5, Walter de Gruyter, Berlin, New York 1980, ISBN 3-11-007739-6, S. 115-132. 
  • Manfred Hutter: Bahā’īs. In: Lindsay Jones (et al.) (Hrsg.): Encyclopedia of Religion. 2., völlig neu erstellte Auflage. Band 2, Macmillan Reference USA, Thomson Gale, New York (u.a.) 2005, ISBN 0-02-865735-7, S. 737-740. 
  • John Walbridge: Baha’i Faith. In: Richard C. Martin (et al.) (Hrsg.): Encyclopedia of Islam and the Muslim World. Band 1, Macmillan Reference USA, Thomson Gale, New York (u.a.) 2004, ISBN 0-02-865604-0, S. 100-101. 
  • Juan Ricardo I. Cole: Baha’i. In: David Levinson, Karen Christensen (et al.) (Hrsg.): Encyclopedia of modern Asia. Band 1, Charles Scribner's Sons, Thomson Gale, New York (u.a.) 2002, ISBN 0-684-31242-5, S. 217–220. 
  • B. Todd Lawson: Bahā’ī. In: John L. Esposito (et al.) (Hrsg.): The Oxford Encyclopedia of the Modern Islamic World. Band 1, Oxford University Press, New York, Oxford 1995, ISBN 0-19-509612-6, S. 177-182. 
  • Robert Stockman: Bahá’í Faith. In: Thomas Riggs (et al.) (Hrsg.): Worldmark Encyclopedia of Religious Practices. Band 1, Thomson Gale, Detroit (u.a.) 2006, ISBN 0-7876-6612-2, S. 23-45. 

Nachschlagewerke

  • Peter Smith: A Concise Encyclopedia of the Bahá’í Faith. Oneworld Publications, Oxford 1999, ISBN 978-1-85168-184-6. 
  • Hugh C. Adamson: Historical Dictionary of the Bahá’í Faith. Scarecrow Press, Lanham (Maryland) 2007, ISBN 978-0-81085-096-5. 

Theologische Werke

  • Babak Farrokhzad: Der Fluss der Wahrheit. Endzeiterwartungen und Wahrheitsbeweise des Christentums und des Islam in Bahá’u’llás Kitáb-i-Íqán (Buch der Gewissheit). In: Studien zum Bahá’ítum. Band 4, Bahá’í-Verlag, Hofheim 2004, ISBN 3-87037-409-8. 
  • Udo Schaefer: Heilsgeschichte und Paradigmenwechsel. Zwei Beiträge zur Bahá’í-Theologie. In: Studien zum Bahá’ítum. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage. Band 1, Bahá’í-Verlag, Hofheim 2002, ISBN 3-87037-389-X. 
  • Nader Saidi: Logos and Civilization. Spirit, History and Order in the Wiritings of Bahá’u’lláh. University Press of Maryland, Bethesda (Maryland) 2000, ISBN 1-88305-363-3. 
  • Moojan Momen: Relativism. A Basis For Bahá’í Metaphysics. In: Moojan Momen (Hrsg.): Studies in Honor of the Late Husayn M. Balyuzi. Studies in the Bábí and Bahá’í Religions. Band 5, Kalimát Press, Los Angeles 1988 (online). 

Geschichte

  • Nationaler Geistiger Rat der Bahá’í in Deutschland (Hrsg.): 100 Jahre Deutsche Bahá’í-Gemeinde. 1905 – 2005. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2005, ISBN 3-87037-436-5. 
  • Johann Christoph Bürgel, Isabel Schayani (Hrsg.): Iran im 19. Jahrhundert und die Entstehung der Bahā’ī-Religion. Georg Olms Verlag, Hildesheim, Zürich, New York 1998, ISBN 3-487-10727-9 (Online als Voransicht bei Google Books). 
  • Peter Smith: The Bahá’í Faith. A Short History. Oneworld Publications, Oxford 1999, ISBN 978-1-85168-208-9. 
  • Peter Smith: The Babi and Baha’i Religions. From messianic Shi’ism to a World Religion. Cambridge University Press, Cambridge, New York 1987, ISBN 0-52131-755-X. 

Narrative Theologie

  • ‘Abdu’l-Bahá: Auf den Pfaden der Gottesliebe. Über den Báb und Seine Zeit. Bahá’í-Verlag, Hofheim 1997, ISBN 3-87037-328-8. 
  • Shoghi Effendi: Gott geht vorüber. 3. Auflage. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2001. 

Gemeindeordnung

  • Tajan Tober: Ein neues Ius Divinum? Zur Theologie des Rechts der Bahá’í. In: Schriften zum Staatskirchenrecht. Band 40, Peter Lang, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-631-56235-2. 
  • Emanuel Vahid Towfigh: Die rechtliche Verfassung von Religionsgemeinschaften. Eine Untersuchung am Beispiel der Bahai. In: Ius Ecclesiasticum. Beiträge zum evangelischen Kirchenrecht und zum Staatskirchenrecht. Band 80, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, ISBN 3-16-148847-4 (Online als Voransicht bei Google Books). 
  • Udo Schaefer: Grundlagen der Gemeindeordnung der Bahá’í. In: Studien zum Bahá’ítum. Band 3, Bahá’í-Verlag, Hofheim 2003, ISBN 3-87037-404-7. 

Studien zum Bahaitum

  • Karen Reitz-Koncebovski: Edelsteine ans Licht bringen. Beitrag zur Pädagogik. In: Studien zum Bahá’ítum. Band 7, Bahá’í-Verlag, Hofheim 2006, ISBN 3-87037-448-9. 
  • Stephan Anis Towfigh: Das Bahá’ítum und die Medizin. Ein medizinhistorischer Beitrag zum Verhältnis von Religion und Medizin. In: Medizingeschichte im Kontext. Band 12, Peter Lang, Frankfurt am Main (u.a.) 2006, ISBN 978-3-631-56233-8. 
  • Gesellschaft für Bahá’í-Studien für das deutschsprachige Europa (Hrsg.): Schriftenreihe der Gesellschaft für Bahá’í-Studien. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2003–2006. 
  • Gesellschaft für Bahá’í-Studien für das deutschsprachige Europa (Hrsg.): Zeitschrift für Bahá’í-Studien. Bahá’í-Verlag, Hofheim ab 2007, ISSN 1865-5955. 

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Siehe etwa Armin Eschraghi: Der Anspruch des Bab in seinen frühen Schriften. In: Beiträge des Irfan-Kolloquiums 2004. Hofheim 2005, ISBN 3-87037-437-3, S. 47-81. 
  2. Todd Lawson: The Terms 'Remembrance' and 'Gate' in the Bab's Commentary of the Sura of Joseph. In: Momen (Hrsg.): Studies in the Babi and Baha’i Religions. Volume 5, Los Angeles 1988, S. 1 ff. 
  3. Siehe Abbas Amanat: Resurrection and Renewal. The Making of the Babi Movement in Iran, 1844-1850. Cornell University Press, Ithaca/London 1989, ISBN 0-8014-2098-9. 
  4. Stichwort in Encyclopædia Iranica
  5. Abbas Amanat: Qurrat al-'Ayn: The Remover of the Veil. In: Resurrection and Renewal. The Making of the Babi Movement in Iran, 1844-1850. (Kap. 7). 
  6. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3, S. 106. 
  7. Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde. Rowohlt, 1998, ISBN 3-499-22338-4, S. 87. 
  8. Theologische Realenzyklopädie, Bd. 5, Stichwort Baha’ismus, S. 117; zum Ganzen: Nicola Towfigh: Einige Aspekte der Babi- und Baha’i-Geschichte. In: Udo Schaefer et al. (Hrsg.): Desinformation als Methode. Die Bahāʾīsmus-Monographie des F. Ficicchia. Religionswissenschaftliche Texte und Studien, Bd. 6, Georg Olms Verlag, Hildesheim 1995, ISBN 3-487-10041-X, S. 478 ff, 503 ff. 
  9. Kent Beveridge: Frühe Begegnungen Mitteleuropas mit der Baha’i-Geschichte. Schriftenreihe der Gesellschaft für Bahá’í-Studien, Bd. 1, Hofheim 1995, ISBN 3-87037-311-3, S. 9 f. 
  10. Alessandro Bausani: Stichwort Bahā Allāh. In: Encyclopaedia of Islam. Bd. 1, Brill, Leyden/London 1960, S. 911. 
  11. Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften, Eine Einführung. S. 261 f. 
  12. Artikel Bahāʾ-Allāh in Encyclopædia Iranica, S. 426 der gedruckten Ausgabe (Bd. 3); siehe insbesondere Baha’u’llah: Súratu'l-Mulúk und die Súratu'l-Haykal. In: Anspruch und Verkündigung. Sendbriefe aus Edirne und 'Akká. Hofheim 2007, ISBN 978-3-87037-419-8. 
  13. Paula Hartz: Baha’i Faith. World Religion Series. Zweite Auflage. Facts On File, New York 2006, ISBN 0-8160-6608-6, S. 44. 
  14. Zum Ganzen: Stephan A. Towfigh, Wafa Enayati: Die Baha’i-Religion. Ein Überblick. München 2005, ISBN 3-7892-8163-8, S. 43. ; vgl. Udo Schaefer et al.: Desinformation als Methode. Die Bahāʾīsmus-Monographie des F. Ficicchia. Religionswissenschaftliche Texte und Studien, Bd. 6, Georg Olms Verlag, Hildesheim 1995, ISBN 3-487-10041-X, S. 492 ff und 534 ff. 
  15. Monika Gronke: Geschichte Irans. Von der Islamisierung bis zur Gegenwart. Zweite Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-48021-7, S. 94 f. 
  16. Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften, Eine Einführung. S. 264 ff. ; siehe auch Artikel Kitab-i-Aqdas
  17. vgl. Baha’u’llah, Kitab-i-Ahd, in Botschaften aus Akka, Hofheim 1982; siehe auch Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften, Eine Einführung. S. 266 f. 
  18. Seine Ansprachen auf diesen Reisen sind in mehreren Büchern gesammelt, vgl. Artikel Abdu’l Baha
  19. Peter Smith (Hrsg.): Stichwort Expansion. In: A Concise Encyclopedia of the Bahá’í Faith. Oxford 2000, ISBN 1-85-168-184-1. 
  20. Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften, Eine Einführung. S. 268 f. 
  21. Bahá’í International Community: The Bahá’í International Community and the United Nations
  22. Bahá’í International Community: Advancement of Women
  23. Bahá’í International Community: Bahá’í Development Projects: A Global Process of Learning
  24. Ministry of the Custodians Absatz Nr. 13
  25. Manfred Hutter: Die Bahá’í. Geschichte und Lehre einer nachislamischen Weltreligion. In: Religion in der Gegenwart. Religionswissenschaftliche Einführung. 2, Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e.V., Marburg 2006, ISBN 3-9802994-5-7, S. 30. 
  26. a b c The World Almanac and Book of Facts. World Almanac Books, New York 2008, ISBN 1-60057-072-0, S. 711. 
  27. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C. H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3, S. 110. 
  28. Theologische Realenzyklopädie, Studienausgabe Teil 1, Band V, Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11013-898-0, S. 122. Siehe auch: Michael Paul Gollmer: Dein Name ist meine Heilung. Beim Sterben eines Bahai. In: Angelika Daiker/Anton Seeberger (Hrsg.): Zum Paradies mögen Engel dich geleiten. Rituale zum Abschiednehmen. Schwabenverlag, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-7966-1321-0, S. 169 f. 
  29. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Erläuterung 61
  30. Baha’u’llah, Shoghi Effendi: Ährenlese. Eine Auswahl aus den Schriften Baha’u’llahs, zusammengestellt und ins Englische übertragen von Shoghi Effendi. 5. Auflage. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2003, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Vers 117
  31. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Kapitel 147
  32. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Kapitel 34
  33. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Erläuterung 34
  34. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Kapitel 155
  35. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Erläuterung 149
  36. Shoghi Effendi: Gott geht vorüber. 3. Auflage. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2001 (online).  Vers 8:26
  37. Peter Antes: Die Religionen der Gegenwart. 1. Auflage. Beck, München 2006. 
  38. a b Brockhaus Enzyklopädie: Band 3 - Seiten 125-126, F.A. Brockhaus, 21. Auflage Leipzig/Mannheim 2006, ISBN 9783765341038
  39. Abdu’l Baha: Ansprachen in Paris. Bahá’í-Verlag, Hofheim 1983, ISBN 3-87037-062-9 (online).  Vers 39.17
  40. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3, S. 108. 
  41. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3, S. 108-110. 
  42. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seite 115 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  43. Abdu’l Baha: Briefe und Botschaften 16:5
  44. a b c Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seiten 126 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  45. Zur Wahl stehen das lange Pflichtgebet (einmal in 24 Stunden), das mittlere Pflichtgebet (zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang, zwischen Mittag und Sonnenuntergang und zwischen Sonnenuntergang und zwei Stunden danach) und das kurze Pflichtgebet (zwischen Mittag und Sonnenuntergang).
  46. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Kapitel 119
  47. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Erläuterung 144
  48. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Fragen & Antworten 3
  49. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Kapitel 63
  50. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Kapitel 65
  51. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Kapitel 19; Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Erläuterungen 134
  52. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Inhaltsübersicht D,1,m
  53. Shoghi Effendi: Das Kommen göttlicher Gerechtigkeit. Bahá’í-Verlag, Frankfurt a.M. 1969 (online).  Vers 9:6
  54. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seite 130 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  55. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seiten 129 - 130 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  56. a b c Theologische Realenzyklopädie, Studienausgabe Teil 1, Band V, S. 128f Walter de Gruyter, 1993 Berlin/New York, ISBN 3110138980
  57. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seiten 128-129 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  58. Bahai.de: Häufig gestellte Fragen Wie finanzieren sich die Bahá’í?
  59. Barney Leith: Baha’i Review - Should the “red flag” law be repealed?
  60. CIA (Hrsg.): The World Fact Book 2008. (online).  0,12% von 6,707 Milliarden Menschen Weltbevölkerung.
  61. a b Bahá’í International Community (Hrsg.): The Bahá’í World Community. 2008 (online). 
  62. National Spiritual Assembly of the Bahá’ís of India (Hrsg.): Welcome to the Official Website of the Bahá’ís of India. 2008. 
  63. The World Almanac and Book of Facts. World Almanac Books, New York 2008, ISBN 1-60057-072-0, S. 710. 
  64. Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst (Hrsg.): Religionen in Deutschland. Mitgliederzahlen. 2008 (online). 
  65. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 ([1]).  Kapitel 144
  66. a b Baha’u’llah, Shoghi Effendi: Ährenlese. Eine Auswahl aus den Schriften Baha’u’llahs, zusammengestellt und ins Englische übertragen von Shoghi Effendi. 5. Auflage. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2003, ISBN 3-87037-379-2 (online).  Vers 110
  67. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 ([2]).  Kapitel 31
  68. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2 ([3]).  Kapitel 36
  69. Peter Smith: Art. Manifestations of God.  in: Peter Smith: A Concise Encyclopedia of the Bahá’í Faith. Oneworld-Publications, Oxford 1999, ISBN 978-1-85168-184-6, S. 231. 
  70. Dann J. May: The Bahá'í Principle of Religious Unity and the Challenge of Radical Pluralism. Denton 1993 (online).  Kapitel 4, Appendix B
  71. a b Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde, S. 87, Rowohlt 1998, ISBN 3-499-22338-4
  72. Isabel Schayani: Tödlicher Glaube, in taz, 21. April 2008
  73. Bericht der Internationalen Liga für Menschenrechte von 1995, S. 10ff.
  74. Keddie, Nikki: Roots of Revolution. An Interpretive History of Modern Iran, S. 53, New Haven 1981
  75. Boroujerdi, Mehrzad: Iranian Intellectuals and the West. A Tormented Triumph of Nativism, S. 96, New York 1996
  76. vgl. Nafisa Tehrani: Die falsche Religion, taz vom 17. Mai 2006
  77. Susanne Schaup: Die Erde ist nur ein Land. Der Bahai-Glaube kennt die Vision von einer geeinten Menschheit und einem Lebensstil, der niemandem Gewalt antut, in GOTT UND DIE WELT, Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, Leitartikel vom 31. Dezember 1993
  78. vgl. Harald Vocke: Persien, du Herrliche, du Schreckliche... In der islamischen Republik des Ayatollah Khomeini sind die Anhänger der Bahai-Religion Freiwild, DIE WELT vom 3. Januar 1981, Titelartikel „Geistige Welt“
  79. Vgl. http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,2388071,00.html
  80. Asma Jahangir, United Nations: Special Rapporteur on Freedom of religion or belief concerned about treatment of followers of Bahai Faith in Iran
  81. vgl. http://www.bahai.org/persecution/iran
  82. Philipp Wittrock: Wie die Mullahs Andersgläubige drangsalieren, Der Spiegel, 5. Juni 2006
  83. Manfred Hutter: Die Weltreligionen, S. 118, C. H. Beck Wissen, München 2005, ISBN 3406508650
  84. Der Nationale Geistige Rat der Bahai in Deutschland: Iranische Regierung verhaftet Führungsebene der Bahai
  85. EU ruft zu Religionsfreiheit auf, Österreichische Katholische Presseagentur, 28. September 2008
  86. Iranisches Majlis (Parlament) überlegt neue Gesetze: Hinrichtung von „Apostaten“ und „Hexen“
  87. Vgl. etwa Walter de Gruyter (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Studienausgabe, Teil 1, Band V, Berlin/New York 1993, ISBN 3-110-13898-0, S. 130 f.  Manfred Hutter: Die Weltreligionen. S. 105 (vgl. Literaturangaben).  Religion in Geschichte und Gegenwart. Bd. 1, Mohr Siebeck, Tübingen 1998, ISBN 3-161-46941-0, S. 1061 f.  Evangelisches Kirchenlexikon. Erster Band, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1986, ISBN 3-525-50128-5, S. 352 ff.  The Encyclopedia of Islam. New Edition, Volume I, E. J. Brill, Leiden (Niederlande) 1986, ISBN 9-004-08114-3, S. 911, 915 ff.  Metzler Lexikon Religion. Bd. 1, Verlag J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 1999, ISBN 3-476-01551-3, S. 122 ff.  The Encyclopedia of Religion. Volume 2, Macmillan Publishing Company, New York/London 1987, ISBN 0-029-09710-X, S. 40 ff. 
  88. a b Walter de Gruyter (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Studienausgabe, Teil 1, Band V, Berlin/New York 1993, ISBN 3-110-13898-0, S. 130 f. 
  89. Francesco Ficicchia; Eine Publikation der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (Hrsg.): Der Bahā’ismus − Weltreligion der Zukunft? Geschichte, Lehre und Organisation in kritischer Anfrage. Quell Verlag, Stuttgart 1981, ISBN 3-7918-6009-7 (vergriffen).  Viele seiner damaligen Thesen hat Ficicchia heute revidiert.
  90. Udo Schaefer et al.: Desinformation als Methode. Die Bahāʾīsmus-Monographie des F. Ficicchia. In: Religionswissenschaftliche Texte und Studien. Bd. 6, Georg Olms Verlag, Hildesheim 1995, ISBN 3-487-10041-X. 
  91. Ulrich Dehn in Materialdienst der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW), 1/1997, S. 14-17: “Baha’i und EZW”


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