A4 (Schweiz)

A4 (Schweiz)

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Autobahn A4 in der Schweiz
A4 (Schweiz)
A4 (Schweiz)
A4 (Schweiz)
Karte
Verlauf der A 4
Basisdaten
Betreiber: Bundesamt für Strassen
Gesamtlänge: ca. 165 km

Kanton:

Die Schweizer A4 ist eine Autobahn respektive Autostrasse und weitgehend deckungsgleich mit der Nationalstrasse N4. Der Autobahnzweig A4a zwischen Cham und Sihlbrugg wird amtlich oft als A40 bezeichnet.[1]

Inhaltsverzeichnis

Streckenverlauf

Informationsschild Kanton Schaffhausen
Autobahnende der A4 bei Brunnen
Der Islisbergtunnel, kurz vor der Fertigstellung fotografiert
Die Ausfahrt Affoltern und die Raststätte Knonauer Amt

Die A4 beginnt als Autostrasse am Grenzübergang Thayngen/Bietingen an der Grenze zu Deutschland, überquert bei Schaffhausen mit einer Schrägseilbrücke den Rhein und führt von Flurlingen, durch das Zürcher Weinland, als so genannte Miniautobahn bis nach Kleinandelfingen und weiter als Autostrasse nach Winterthur. Zwischen Winterthur und Zürich verläuft die A4 gemeinsam mit der als Autobahn ausgebauten A1. Ab der Verzweigung Zürich Ost verlaufen die A4 und die A1 über den sogenannten Nordring zum Limmattaler Kreuz, von wo aus die A4 und die A3 seit dem 4. Mai 2009 über die Westumfahrung von Zürich führen; bis Mai 2009 endete dieses Teilstück am Autobahnanschluss Birmensdorf. Am 13. November 2009 wurde das Teilstück der A4 im Knonauer Amt zwischen den Verzweigungen Zürich West und Blegi bei Cham eröffnet. Mit 4'680 Meter ist der Islisbergtunnel das wichtigste Bauwerk in diesem Streckenabschnitt. Ab Blegi verläuft die A4 nach Schwyz und endet als Autostrasse nach dem Mositunnel bei Brunnen.

Die Fortsetzung ist die Nationalstrasse N4, auch Axenstrasse genannt, die von Brunnen nach Altdorf im Kanton Uri führt und als Nationalstrasse dritter Klasse, den Ausbaustand einer Hauptstrasse besitzt. Die 2005 eröffnete Tunnelumfahrung Flüelen ist wiederum als Autostrasse ausgewiesen, der Anschluss an die A2 blieb hingegen als nicht kreuzungsfreie Hauptstrasse bestehen.

Ausbauprojekte

Miniautobahn Flurlingen–Kleinandelfingen

Neue Miniautobahn bei Kleinandelfingen

Am 20. Oktober 2006 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Ausführungsprojekt zum Ausbau der zweispurigen Nationalstrasse zwischen Flurlingen und Kleinandelfingen in eine richtungsgetrennte vierspurige Miniautobahn genehmigt. Der Ausbau hat etwa 140 Millionen Schweizer Franken gekostet. Damit wurde dem grossen Verkehrsaufkommen Rechnung getragen.

Im Sommer 2007 konnten die Bauarbeiten zur Miniautobahn beginnen. Die Freigabe des ausgebauten Teilstücks fand am 22. Oktober 2010 in Kleinandelfingen mit einem Eröffnungsfest für die Öffentlichkeit statt.[2] Trotzdem ist das als vierspurige Miniautobahn ausgebaute Teilstück weiterhin als Autostrasse signalisiert.

Miniautobahn Kleinandelfingen-Verzweigung Winterthur Nord

Laut Medienmitteilung des Bundesamtes für Strassen ASTRA (Filiale Winterthur) ist ab den Jahren 2014/2015 der Ausbau des bisher zweispurigen Streckenabschnitts von Kleinandelfingen bis zur Verzweigung Winterthur Nord zu einer ebenfalls richtungsgetrennten vierspurigen Miniautobahn vorgesehen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 310 Millionen Franken (Stand: 2005). Das Ausbauprojekt wurde vom Bundesrat im Modul 2 der Engpassbeseitungen im Nationalstrassennetz aufgenommen. Die Planungsarbeiten wurden im Januar 2010 aufgenommen. Die für den Bau nötigen Gelder können ab 2013 per Bundesbeschluss abgerufen werden.

Galgenbucktunnel

Im Mai 2007 hat der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen das Ausführungsprojekt für den Galgenbucktunnel präsentiert. Der zweispurige Tunnel dient als Umfahrung der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall. Derzeit fahren täglich über 25'000 Fahrzeuge durch Neuhausen. Nach der Inbetriebnahme sollen es nur noch die Hälfte sein. Der Tunnel ist seit 1970 im Richtplan aufgeführt.

Vom Anschluss Schaffhausen Süd der A4 wird ein insgesamt 1138 Meter langer Tunnel mit einer Steigung von 4,5 Prozent durch den Galgenbuck ins Klettgau zur Hauptstrasse 13 erstellt. Die Verknüpfung mit der A4 erfolgt kreuzungsfrei. In den Werkleitungskanal unterhalb der Fahrbahn wird ein Fluchtstollen integriert. Da es sich rechtlich um die Umgestaltung eines Nationalstrassenanschlusses handelt, übernimmt der Bund im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen die Kosten von ungefähr 175 Millionen CHF vollständig. Der Baubeginn ist im Februar 2011[3] erfolgt, die Inbetriebnahme ist für 2017 geplant.

Ausbau der Axenstrasse

Gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA soll in den Jahren 2011 bis 2025 die Axenstrasse in mehreren Etappen ausgebaut werden. Sisikon wird durch einen 4,4 Kilometer lange Tunnel vom Durchgangsverkehr entlastet. Der 2,8 Kilometer lange Morschacher Tunnel führt von Ingenbohl nach Ort. Durch den Ausbau wird die Axenstrasse auch besser vor Steinschlag und anderen Naturgewalten geschützt.

Stadtdurchfahrt Schaffhausen

Mittelfristig sollen der Tunnel Fäsenstaub und die Galerie Schönenberg, sowie der weitere Verlauf der A4 zwischen den Anschlüssen Schaffhausen Herblingen und Schaffhausen Süd auf Schaffhauser Stadtgebiet, von derzeit zwei auf vier Fahrspuren ausgebaut werden, da die Stadtdurchfahrt laut Prognosen in den nächsten Jahren an die Kapazitätsgrenze stossen wird. Der Tunnel Fäsenstaub soll unter anderem eine zweite Röhre erhalten (Fäsenstaubtunnel II) und die Galerie Schönenberg auf vier Fahrspuren erweitert werden. Von einer Realisierung wird ab dem Jahr 2020 ausgegangen. Der Bund hat im Herbst 2009 den Ausbau der Stadtdurchfahrt Schaffhausen in die Liste der Projekte mit einem dringlichen Planungsbedarf aufgenommen.

Cholfirsttunnel und Rheinbrücke

Der Neubau einer zweiten Röhre für den Cholfirsttunnel (Cholfirsttunnel II) und der Ausbau der Rheinbrücke auf vier Fahrspuren wurde im neuen Bedarfsplan des Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vorerst zurückgestellt. Eine Realisierung ist allenfalls ab 2025 oder 2030 möglich. Die Rheinbrücke und der Cholfirsttunnel bleiben daher auf absehbare Zeit dreispurig.

Aufklassierung der Hauptstrasse 15 zur Nationalstrasse

Auf Bundesebene wurde unter dem Titel «Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes» (WEN) eine Neufassung des «Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz» vom 21. Juni 1960 erarbeitet. Im Rahmen der Vernehmlassung hatte der Bundesrat die Kantone Mitte 2008 zu einer Stellungnahme eingeladen.

Der sogenannte «Neue Netzbeschluss» sieht die Anpassung des Strassennetzes im Kanton Schaffhausen an die realen Transitverkehrsströme vor. Die am Grenzübergang Bargen endende Nationalstrasse 4 wird auf deutscher Seite von keiner leistungsstarken Strasse abgenommen, der Transitverkehr in Richtung Stuttgart wird über die kantonale Hauptstrasse 15 (J15 genannt), über den Grenzübergang Thayngen abgewickelt, und dort von der deutschen Bundesstrasse 34 abgenommen, die zur Bundesautobahn 81 führt.

Die Hauptstrasse 15 wurde daher per 1. Januar 2010 von der Verzweigung Mutzentäli bis zum Grenzübergang Thayngen/Bietingen zur Nationalstrasse aufklassiert und die heutige N4 im Gegenzug vom Anschluss Schaffhausen Schweizersbild bis zum Grenzübergang Bargen/Neuhaus am Randen zur kantonalen Hauptstrasse abklassiert. Mit der Rochade erhielt die J15 die Bezeichnung N4/A4, die N4 wurde zur neuen Hauptstrasse 4, während die alte Hauptstrasse 4 ihrerseits zur Nebenstrasse abklassiert wurde.

Der Kanton Schaffhausen zeigte sich in seiner Stellungnahme mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden, der Schaffhauser Kantonsrat hat die Stellungnahme am 15. September 2008 einstimmig (69 : 0 Stimmen) verabschiedet. Da die Kantonsverfassung im Falle der geplanten Neuaufnahme einer Kantonsstrasse ins Nationalstrassennetz zudem eine Volksabstimmung zur Stellungnahme verlangt, wurde diese am 30. November 2008 abgehalten und mit 88,9 % Ja-Stimmen (23'974 : 2'988 Stimmen) ebenfalls bestätigt.

Im Vergleich zum bisherigen Zustand wird mit dem «Neuen Netzbeschluss» das Nationalstrassennetz im Kanton Schaffhausen um rund 7,2 Kilometer kürzer. Das abgeltungsberechtigte Hauptstrassennetz wird hingegen aufgrund des geringfügig längeren Verlaufs der N4 gegenüber der H4, sowie der Aufnahme der Klettgaustrasse (Hauptstrasse 13), insgesamt um 19,8 Kilometer länger.

Die Anschlüsse an der bisherigen Hauptstrasse 15 wurden ins bestehende Nummernsystem der N4/A4 einbezogen. Der zukünftige Verlauf lautet:

  • Grenzübergang Thayngen/Bietingen
  • Raststätte Schwyzerland
  • Thayngen (1)
  • Rastplatz Berg
  • Kesslerloch (1a)
  • Rastplatz Moos
  • Schaffhausen Herblingen (2)
  • Schaffhausen Schweizersbild (2a)
  • Verzweigung Mutzentäli (3)

Vignettenpflicht

Die Vignettenpflicht beginnt erst ab der Anschlussstelle Schaffhausen Herblingen. Zwischen dem Grenzübergang Thayngen/Bietingen und der genannten Anschlussstelle darf die zweispurige A4 ohne Vignette befahren werden. Für Fahrradfahrer besteht ein getrennter, parallel verlaufendender Veloweg.

Weblinks

 Commons: A$ – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. http://www.zugmap.ch
  2. http://www.miniautobahn-fest.ch
  3. http://www.galgenbucktunnel.ch/

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