Bundesratswahl

Bundesratswahl

Als Bundesratswahlen wird in der Schweiz die Wahl der Mitglieder der Landesregierung, des Bundesrates, bezeichnet. Sie werden durch rechtliche Vorschriften in der Bundesverfassung und im Parlamentsgesetz sowie durch informelle Übereinkünften, insbesondere die Zauberformel geregelt. Vorgenommen werden die Wahlen durch die Vereinigte Bundesversammlung.

Es ist zu unterscheiden zwischen den Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates und den Ersatzwahlen zur Besetzung von Vakanzen. Die Gesamterneuerungswahl des Bundesrates findet alle vier Jahre, in der ersten Session nach den Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates, statt. Dabei werden sämtliche sieben Bundesratssitze vergeben. Kommt es zu einer Vakanz, weil ein einzelner Bundesrat während der Amtsperiode zurücktritt oder stirbt, wird separat ein Nachfolger gewählt, dieser ist aber nur bis zur nächsten Gesamterneuerungswahl gewählt.

Jährlich werden von der Vereinigten Bundesversammlung aus den Bundesratsmitgliedern der Bundespräsident und der Vizepräsident des Bundesrates für das kommende Jahr bestimmt.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahlen in den Bundesrat finden sich insbesondere in Art. 175 Bundesverfassung[1] und in den Art. 132–133 Parlamentsgesetz, wobei zusätzlich die allgemeinen Bestimmungen für Wahlen gemäss Art. 130 und 131 Parlamentsgesetz zu beachten sind.[2] Die Rechtsnormen legen fest:

  • Wahlkörper: Der Wahlkörper ist die Vereinigte Bundesversammlung, also die vereinigten 200 Nationalräte und die 46 Ständeräte.
  • Wahltermin: Die Gesamterneuerungswahlen finden in der ersten Session nach den Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates statt. Die Besetzung einer Vakanz hat in der Regel in der Session nach Eingang des Rücktrittsschreibens oder nach dem unvorhergesehenen Ausscheiden stattzufinden.
  • Amtsdauer: Eine Amtszeit beträgt (ab Beginn der Legislaturperiode des Nationalrates) vier Jahre. Bei der Besetzung einer Vakanz ist der betreffende Bundesrat bis zu den nächsten Gesamterneuerungswahlen gewählt.
  • Wiederwahl: Die Wiederwahl ist möglich und wird in der Regel praktiziert. Bisher wurden erst vier amtierende Bundesräte, die erneut kandidierten, nicht wiedergewählt: Ulrich Ochsenbein (1854), Jean-Jacques Challet-Venel (1872), Ruth Metzler-Arnold (2003), Christoph Blocher (2007).
  • Amtsenthebung: Es existiert kein Misstrauensvotum. Es kommt jedoch vor, dass Bundesräte, die unter erheblichem politischen und öffentlichen Druck stehen, selber zurücktreten.
  • Wahlreihenfolge: Die Bundesräte werden einzeln gewählt. Dabei kandidieren bei den Gesamterneuerungswahlen die bisherigen Bundesräte in der Reihenfolge ihres Amtsalters; der längstdienende Bundesrat steht also als erster zur Wahl. Frei gewordene Sitze werden gemäss dem Dienstalter des bisherigen Amtsinhabers besetzt; der Sitz des Bundesrates mit der längsten Amtsdauer wird zuerst besetzt.
    Durch den Umstand, dass die Bundesräte einzeln gewählt werden, erhöht sich die Möglichkeit der Wahltaktiken. Für Parteien, die noch Kandidaten in der Wahl haben, kann es von Vorteil sein, bei den Wahlen davor keine anderen Parteien zu provozieren, um „Retourkutschen“ zu vermeiden. Eine Kettenreaktion erfolgte 1973, als mit Willy Ritschard, Hans Hürlimann und Georges-André Chevallaz hintereinander gleich drei nichtoffizielle Kandidaten gewählt wurden.
  • Stimmabgabe: Die Stimmabgabe ist geheim.
  • Instruktionsverbot: Die Stimmenden sind weisungsungebunden.
  • Erforderliches Mehr: Für eine gültige Wahl ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Zur Bestimmung des absoluten Mehrs werden die leeren und die ungültigen Wahlzettel nicht gezählt.
  • Wahlgänge:
    • Wird die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang von keinem Kandidaten erreicht, so werden solange weitere Wahlgänge durchgeführt, bis ein Kandidat mit absoluter Mehrheit gewählt ist.
    • Vom dritten Wahlgang an dürfen jedoch keine neuen Kandidaten mehr aufgestellt werden.
    • Ab dem zweiten Wahlgang scheiden diejenigen Kandidaten aus, die weniger als 10 Stimmen erhalten haben.
    • Ab dem dritten Wahlgang scheidet zusätzlich derjenige Kandidat aus, der am wenigsten Stimmen erhalten hat (auch wenn er allenfalls mehr als 10 Stimmen erhalten hat).
  • Wählbarkeit
    • Wählbar ist jeder Schweizer Bürger, der zum Nationalrat wählbar ist. Voraussetzung ist demnach das Schweizer Bürgerrecht, die Vollendung des 18. Lebensjahres und das Fehlen einer Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche.
    • Es sollen alle „Landesgegenden“ und „Sprachregionen“ angemessen vertreten sein. Bis 1999 enthielt die Bundesverfassung eine „Kantonsklausel“, nach der aus demselben Kanton nur ein Mitglied gewählt werden durfte; massgeblich für die Bestimmung des Kantons war dabei zunächst der Bürgerort, später die Wohnsitzgemeinde.

Übereinkünfte

Eine Eigenart des politischen Systems der Schweiz ist es, dass das Volk mit Abstimmungen über wichtige sachpolitische Geschäfte befinden kann. Das hat zur Folge, dass eine starke Opposition eine politische Blockade herbeiführen könnte. Damit das nicht passiert, wird grundsätzlich darauf geachtet, dass alle Gruppierungen angemessen in die Regierung eingebunden werden:

Parteienverhältnis: Zauberformel

Hauptartikel: Zauberformel

Von 1959 bis 2008 waren alle massgeblichen Parteien gemäss ihrer Stärke in der Bundesversammlung im Bundesrat vertreten. Diese Sitzverteilung wird "Zauberformel" genannt. Die letzte Zauberformel sah die folgende Verteilung vor: 2 SVP-Bundesräte, 2 FDP, 2 SP, 1 CVP. Nach den Bundesratswahlen 2007 sind die beiden SVP-Bundesräte Eveline Widmer-Schlumpf und Samuel Schmid zur neu gegründeten BDP übergetreten. Nach dem Rücktritt von Bundesrat Samuel Schmid wurde Ueli Maurer als Vertreter der SVP neu in den Bundesrat gewählt.

Bei neu zu besetzenden Bundesratssitzen nominierte bisher die Partei, welcher das Mandat gemäss Zauberformel zusteht, einen offiziellen Kandidaten. Es war allgemein üblich, der Bundesversammlung noch einen zweiten Alternativkandidaten zur Auswahl zu stellen. Die Bundesversammlung ist jedoch frei, andere Personen zu wählen, was besonders den Regierungsparteien am Rand des Spektrums (SP links und SVP rechts) häufig passierte.

Sprachen

Obwohl bis 1999 hierfür keine offiziellen Anforderungen bestanden, hat man stets auf eine ausgewogene Vertretung der drei Hauptsprachen Deutsch, Französisch und Italienisch geachtet. Das heisst:

  • Es gab nie einen rein deutschsprachigen Bundesrat, obwohl dies von den Mehrheitsverhältnissen in der Bundesversammlung ohne weiteres möglich wäre.
  • Die Deutschschweiz hat nie auf die Mehrheit im Bundesrat verzichtet.
  • Üblich waren und sind folgende Verhältnisse:
    • 4 Deutschsprachige : 2 Französischsprachige : 1 Italienischsprachiger
    • 5 Deutschsprachige : 2 Französischsprachige
  • Andere Konstellationen kamen nur ausnahmsweise vor, zum Beispiel
    • 5 Deutschsprachige : 1 Französischsprachiger : 1 Italienischsprachiger (1934–47, 1967–70)
    • 4 Deutschsprachige : 3 Französischsprachige (1960–62, 1999–2006)
  • Eine Konstellation mit sechs deutschsprachigen Bundesräten gab es einmal, von 1876 bis 1880.[3]
  • Die italienische Schweiz war seit 1911 meistens im Bundesrat vertreten, obwohl ihr Bevölkerungsanteil dies keinesfalls erfordern würde (Abwesenheiten vom 1. Weltkrieg an nur 1951-54, 1960-66, 1974-86 und seit 1999).
  • In Übereinstimmung mit ihrer schwachen bevölkerungsmässigen Basis (unter 1 % der Wohnbevölkerung) hatte die rätoromanische Bevölkerung bisher erst einen Bundesrat: Felix Calonder (1913–20).

Regionale Vertretung

Obwohl dies bis 1999 nicht in der Verfassung verankert war, wurde stets darauf geachtet, dass wenigstens mittelfristig alle Regionen der Schweiz regelmässig vertreten waren.

  • Lange Zeit waren die drei grössten Kantone (Zürich, Bern und Waadt) praktisch zwingend im Bundesrat vertreten. Nicht vertreten waren diese Kantone meistens nur als Strafsanktion nach besonders kontroversen Bundesräten bzw. weil kein vorgeschlagener Kandidat aus diesem Kanton das Parlament überzeugen konnte:
    • die Waadt 1944–47 (nach dem Rücktritt von Marcel Pilet-Golaz), 1967–73 (nach dem Rücktritt von Paul Chaudet infolge der Mirage-Affäre), seit 1998 (kein valabler FDP-Nachfolger für Jean-Pascal Delamuraz vorhanden),
    • Bern 1980–87 (die Berner SVP, die diesen Sitz faktisch inne hatte, war geschwächt und konnte keinen Kandidaten präsentieren, der sich aufdrängte),
    • Zürich: 1989–95 (nach dem unter öffentlichem Druck erfolgten Rücktritt von Elisabeth Kopp war der Zürcher Freisinn diskreditiert).
  • Die Ostschweiz hatte stets mindestens einen Vertreter im Bundesrat.
  • Auch die Nordwestschweiz hatte meistens einen eigenen Vertreter. Von 1995 (Rücktritt von Otto Stich) bis 2006 hatte die Nordwestschweiz jedoch keinen Vertreter mehr in der Landesregierung. 2006 wurde Doris Leuthard aus dem Kanton Aargau in den Bundesrat gewählt.
  • Weniger kontinuierlich ist die Vertretung der Zentralschweiz: Sie wird meistens durch einen Bundesrat aus dem bevölkerungsstärksten Kanton Luzern gewährleistet, doch gab es hier immer wieder grössere Lücken, die letzte besteht seit 2004. Die drei Urkantone konnten bislang nur einen einzigen Bundesrat stellen, nämlich Ludwig von Moos als Obwaldner Vertreter der CVP.
  • Die Verteilung nach Stadt/Land im Bundesrat entspricht nicht der Bevölkerungsstruktur: 2008 kamen nur 2 von 7 Bundesräte aus einer grösseren Stadt.

Konfessionen

Zu Beginn des Bundesstaates war vor dem Hintergrund des Sonderbundkriegs die Verteilung der Konfessionen im Bundesrat von Bedeutung. Im 19. Jahrhundert stellten die Katholiken üblicherweise zwei Bundesräte. Nach dem Eintritt der Katholisch-Konservativen in die Regierung erfolgte die Vertretung der Katholiken gewöhnlich durch diese Partei. Heute wird die Konfession eines Bundesrates kaum mehr beachtet. 1993 wurde mit Ruth Dreifuss erstmal eine Person mit jüdischer Herkunft Bundesrat.[4]

Prinzip der „Stammlande“

Lange Zeit galt das Prinzip der „Stammlande“, wonach nicht ein Bundesrat aus einem Kanton gewählt werden konnte, in dem seine Partei nur eine Minderheitenposition innehatte.[5]

Frauenvertretung

Ehrencouvert zur Wahl der ersten Bundesrätin, 1984

Nachdem das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene erst 1971 eingeführt worden war, dauerte es bis 1983, bis zum ersten Mal eine Frau (Lilian Uchtenhagen) als Kandidatin aufgestellt wurde, gewählt wurde jedoch Otto Stich. Im folgenden Jahr war der politische Druck stark genug, dass mit der freisinnigen Elisabeth Kopp erstmals eine Frau gewählt wurde. Nach Kopps Rücktritt 1989 im Zuge der Affäre Kopp wurde mit Kaspar Villiger wieder ein Mann gewählt. Bei der nächsten Vakanz 1993 wurde von der SP Christiane Brunner nominiert. Gewählt wurde schliesslich der als weniger links geltende Francis Matthey; dieser verzichtete jedoch unter dem Druck seiner Partei auf die Annahme der Wahl, so dass das Parlament - auch unter starkem öffentlichen Druck - Ruth Dreifuss wählte. Am 11. März 1999 wurde Ruth Metzler in den Bundesrat gewählt, womit zwei Frauen im Bundesrat Einsitz hatten. Von 2004 bis zum 14. Juni 2006 sass wiederum nur noch eine Frau (Micheline Calmy-Rey, SP) im Bundesrat, nachdem als Reaktion auf geänderte Wähleranteile die CVP-Frau Ruth Metzler durch Christoph Blocher von der SVP ersetzt worden war. Am 14. Juni 2006 wurde mit Doris Leuthard (CVP) wieder eine zweite Frau und am 12. Dezember 2007 mit Eveline Widmer-Schlumpf (SVP, jetzt BDP) erstmals eine dritte Frau in den Bundesrat gewählt.

Alter

Zum Alter gibt es keine Übereinkünfte. Im Dezember 2007 betrug das Durchschnittsalter 61 Jahre und sank nach den Gesamterneuerungswahlen von 2008 auf knapp 59 Jahre.[6]

Folgen der Bestimmungen und Übereinkünfte

Weil auf die parteipolitische Zusammensetzung geachtet wird und lange Zeit höchstens ein Bundesrat pro Kanton gewählt werden durfte, und zudem Bundesräte meist alleine zurücktreten und bisherige wiedergewählt werden, konnte jeweils eine Partei eine Bundesratsvertretung aus einem bestimmten Kanton lange Zeit für sich beanspruchen und halten, beispielsweise die SVP den „Berner Sitz“. Dies hatte zur Folge, dass SVP-Kandidaten aus anderen Kantonen sowie Berner Kandidaten anderer Parteien geringe Wahlchancen hatten, auch wenn sie ebenso valable Kandidaten gewesen wären.

Medienecho

Die grossen politischen Auswirkungen und die immer wieder überraschenden Wahlausgänge führen dazu, dass eine Bundesratswahl ein grosses Medienereignis ist. Im Vorfeld wird über mögliche Pläne und Allianzen spekuliert werden. Oft werden in der Nacht vor den Bundesratwahlen Wahlverhalten abgesprochen, weshalb sie auch „Nacht der langen Messer“ genannt wird. Das Schweizer Fernsehen überträgt die Bundesratswahlen regelmässig live.

Bestrebungen für eine Volkswahl

Es wurden wiederholt Bestrebungen unternommen, eine Wahl des Bundesrates durch das Volk einzuführen. Eine entsprechende Volksinitiative wurde 1900 mit 59,1 % Neinstimmen und 10 3/2 ablehnenden Kantonen verworfen.[7] Eine zweite Volksinitiative mit diesem Anliegen scheiterte 1942 in der Abstimmung. Beide Initiativen wurden von der SP lanciert und verbanden das Anliegen der Volkswahl mit der Aufstockung des Bundesrates auf neun Mitglieder. Ende des 20. Jahrhunderts schlug ein Arbeitspapier der SVP vor, eine neue Volksinitiative zu lancieren.[8] Ende 2007 bekräftigte Christoph Blocher, dass eine entsprechende Initiative ein Anliegen der SVP sei.

Im Rahmen der Diskussion einer Staatsleitungsreform prüfte der Bundesrat anfangs des 21. Jahrhunderts die Volkwahl, sprach sich aber dagegen aus. Er begründete seine Haltung damit, dass es bei einer Volkswahl nicht mehr möglich wäre, die verschiedenen Kriterien wie die Zugehörigkeit zu Partei, Sprache, Landesteile und Geschlecht bei der Wahl umfassend einzubeziehen. Zudem würde die Stellung des Bundesrates als Kollegialbehörde beeinträchtigt.[9]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wortlaut von Art. 175 BV
  2. Wortlaut des Parlamentsgesetzes
  3. Artikel Bundesrat im Historischen Lexikon der Schweiz
  4. Artikel Bundesrat im Historischen Lexikon der Schweiz
  5. So dachte Kaspar Villiger nach eigener Aussage aus diesem Grund lange Zeit nie an eine Wahl in den Bundesrat:[1]
  6. Meldung des Schweizer Fernsehens
  7. Abstimmungsergebnis auf www.admin.ch
  8. Arbeitspapier der SVP
  9. Botschaft des Bundesrates, S. 17

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