Erzbistum Breslau

Erzbistum Breslau
Erzbistum Breslau
Basisdaten
Staat Polen
Diözesanbischof Marian Gołębiewski
Weihbischof Edward Janiak
Andrzej Siemieniewski
Emeritierter Diözesanbischof Henryk Roman Kardinal Gulbinowicz
Emeritierter Weihbischof Józef Pazdur
Generalvikar Edward Janiak
Andrzej Siemieniewski
Fläche 8.850 km²
Pfarreien 296 (31.12.2007 / AP2008)
Einwohner 1.163.000 (31.12.2007 / AP2008)
Katholiken 1.151.000 (31.12.2007 / AP2008)
Anteil 99 %
Diözesanpriester 588 (31.12.2007 / AP2008)
Ordenspriester 273 (31.12.2007 / AP2008)
Katholiken je Priester 1.337
Ordensbrüder 393 (31.12.2007 / AP2008)
Ordensschwestern 839 (31.12.2007 / AP2008)
Ritus Römischer Ritus
Liturgiesprache Polnisch
Kathedrale Kathedrale St. Johannes der Täufer
Website www.archidiecezja.wroc.pl
Suffraganbistümer Bistum Legnica
Bistum Świdnica

Das Erzbistum Breslau (polnisch: Archidiecezja wrocławska, lateinisch: Archidioecesis Vratislaviensis) ist eine Metropolitan-Erzdiözese der römisch-katholischen Kirche in Polen mit Sitz in Breslau.

Wappen des Erzbistums Breslau (Wroclaw)

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Hauptportal der Domkirche

Das Bistum Breslau wurde auf Betreiben des polnischen Herzogs und späteren Königs Bolesław I. Chrobry am 15. März 1000 im Akt von Gnesen als Suffragandiözese des zeitgleich errichteten polnischen Erzbistums Gnesen durch Kaiser Otto III. in Absprache mit Papst Silvester II. gegründet und umfasste die Gebiete der schlesischen Teilfürstentümer Polens. Bischof Thietmar von Merseburg berichtet, der erste Breslauer Bischof sei Johannes gewesen. Eine lückenlose Liste der Bischöfe gibt es jedoch erst ab dem Jahr 1051.

Die Angaben des Chronisten Peter von Pitschen, der in seiner zwischen 1382 und 1385 entstandenen Chronica principum Poloniae das erste schlesische Bistum in Smogorzów (Schmograu) bei Namysłów (Namslau) ansiedelt und als dessen Gründungszeitpunkt das Jahr 965 angibt, sind inzwischen widerlegt. Auch die von ihm benannten Bischöfe Gottfried (966–983), Urbanus (983–1005), Clemens (1005–1027), Lucillus (1027–1036), Leonhard (1036–1045) und Timotheus (1045–1051) sind nicht belegbar. Eine nachweisliche Überlieferung setzt erst wieder mit dem Bischof Hieronymus Romanus (1046–1062) ein.

Mit dem vorübergehenden Niedergang des polnischen Piastenreiches kam es in den Jahren 1037-1038 zu einem heidnischen Aufstand in Schlesien, in dessen Folge der Bischof aus Breslau floh. In dieser Phase der Einflusslosigkeit bot der abgelegene Ort Schmograu wahrscheinlich einen gewissen Schutz. Während der böhmischen Besetzung Schlesiens wählte der Bischof 1041 die Burg Ryczyn (Rietschen) zum Sitz. Bischof Hieronymus wurde 1051 durch Herzog Kasimir I. von Polen wieder in Breslau als Bischof eingesetzt, nachdem durch Aufstand und Krieg sämtliche kirchliche Strukturen ausgelöscht worden waren. Dies führte vermutlich auch zu der Legendenbildung vom ersten Bischofssitz in Schmograu, die Jan Długosz in der Mitte des 15. Jahrhunderts in seinen Annales seu Cronicae incliti Regni Poloniae noch weiterführte.

Die Existenz eines Domkapitels in Breslau ist seit dem Jahre 1100 belegt. Das Bistum mit seinen Grenzen wurde 1155 durch Papst Hadrian IV. bestätigt.

Im Laufe der Zeit erlangten die Bischöfe von Breslau die weltliche Macht über die Herzogtümer Ottmachau und Neisse. Am 23. Juni 1290 gewährte Herzog Heinrich IV. dem Bistum die uneingeschränkte Landeshoheit über diese Herzogtümer, sodass die Bischöfe in den Landesfürstenstand eintraten und fortan als „Fürstbischöfe“ bezeichnet werden.

Die Amtszeit des Bischofs Preczlaw von Pogarell wird als das „goldene Bistum“ bezeichnet. Er stellte das Land nach seinem Amtsantritt unter die Oberlehnshoheit der Krone Böhmen, und erwarb 1344 das Fürstentum Grottkau, das er mit dem Fürstentum Neisse zum Fürstentum Neisse-Grottkau vereinte. Zur Sicherung seines Landes, und um das Entstehen von Raubnestern zu verhindern, erwarb Preczlaw mehrere Burgen in den Gebirgszügen an der Grenze zu Böhmen und ließ sie ausbauen. Er führte das kirchliche Leben zu einer Blütezeit. Während seiner Amtszeit wurde der damalige Breslauer Dom fertiggestellt.

Konrad von Oels war im Jahre 1422 der erste Bischof, der gleichzeitig zum Oberlandeshauptmann von Schlesien ernannt wurde.

Der Ausbruch der Hussitenkriege und die Reformation beendeten die mittelalterliche Blütezeit des Bistums. Das religiöse Leben kam fast völlig zum Erliegen. Nachdem 1526 die Habsburger Böhmen an sich brachten, bedeutete das auch für das Nebenland Schlesien eine Rückkehr zum Katholizismus. Die Einflussnahme der böhmischen Könige auf die Besetzung des Bischofsstuhls war groß, im Gegenzug übten nun fast alle Fürstbischöfe auch das Amt des Oberlandeshauptmanns aus.

Nachdem Preußen im Ersten Schlesischen Krieg 1742 den größten Teil des Landes erobert hatte, erstreckte sich das Bistum über zwei Länder. Der Großteil war preußisch geworden, ein Zehntel des Bistums verblieb bei Österreich und wurde als Österreichisch-Schlesien bezeichnet. Es wurde 1919 Bestandteil der neu gegründeten Tschechoslowakei, teils auch Polens.

Im Zuge der Säkularisation hob Preußen 1810 sämtliche landesherrlichen Rechte und den Grundbesitz des Bistums auf. Den Fürstbischöfen verblieben nur die reichen Besitztümer in Österreichisch Schlesien, die vom Sommersitz der Bischöfe, dem Schloss Johannesberg in Jauernig verwaltet wurden. 1948 wurden auch diese durch den tschechoslowakischen Staat konfisziert.

Die Grenzen des Bistums wurden seit der preußischen Zeit vielfach den Veränderungen der politischen Grenzen angepasst. 1821 wurde mit der Bulle De salute animarum das Bistum Breslau von Papst Pius VII. aus der polnischen Kirchenprovinz Gnesen herausgelöst und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt. Gleichzeitig erfolgte die Unterstellung der Provinzen Brandenburg (mit Berlin, aber ohne die Niederlausitz, die direkt zum Fürstbistum gehörte) und Pommern (ohne die Kreise Bütow und Lauenburg i.P.) als „Fürstbischöfliche Delegatur“ unter das Bistum Breslau. Durch die Angliederung von Teilen Oberschlesiens im Jahre 1922 an Polen, wo im gleichen Jahr das oberschlesische Bistum Kattowitz errichtet wurde, verlor das Bistum Breslau bedeutende Gebiete.

Am 13. August 1930 wurde das Bistum Breslau – vermutlich als Ausgleich für die Gebietsverluste von 1922 – zum Erzbistum der Ostdeutschen Kirchenprovinz erhoben, zu der als Suffragane die im gleichen Zuge zum Bistum Berlin erhobene Fürstbischöfliche Delegatur Brandenburg-Pommern, das vordem exempte Bistum Ermland und die neu gebildete Freie Prälatur Schneidemühl gehörten.

Nach dem Tode des Erzbischofs Adolf Bertram am 6. Juli 1945 wählte das Breslauer Domkapitel am 16. Juli den Domdechanten Ferdinand Piontek zum Kapitularvikar. Am 12. August veranlasste der Primas von Polen, August Kardinal Hlond, Piontek zum Verzicht auf den nunmehr unter polnischer Verwaltung befindlichen Teil des Erzbistums östlich der Oder-Neiße-Grenze. Gleichzeitig teilte Hlond den nunmehr polnischen Bistumsanteil in drei Verwaltungsbezirke und ernannte bereits am 15. August 1945 deren Apostolische Administratoren:

Die Administratoren wurden mit Wirkung vom 1. September in ihr Amt eingesetzt. Wie sich später herausstellen sollte, bezogen sich Hlonds Sondervollmachten nicht auf die ehemals deutschen Diözesen, so dass sie keine kirchenrechtliche Grundlage hatten. Den bei Deutschland verbliebenen Restteil des Erzbistums westlich der Oder-Neiße-Grenze verwaltete ab 1947 Ferdinand Piontek von Görlitz aus.

1951 wurde den drei Administratoren die weitere Amtsführung durch die kommunistischen Machthaber verboten. Sie wurden von dem verwalteten Amt abberufen und erhielten ein Aufenthaltsverbot für ihre bisherigen Residenzen. Nach dem Tod von Bolesław Bierut und der vorübergehenden politischen und religiösen Liberalisierung durch Parteichef Władysław Gomułka durfte 1956 Bolesław Kominek als Weihbischof und Kapitularvikar nach Breslau zurückkehren.

Nach der Ratifizierung des deutsch-polnischen Vertrages verfügte Papst Paul VI. mit der Apostolischen Konstitution Episcoporum Poloniae vom 28. Juni 1972 die kirchenrechtliche Neugliederung der ehemals deutschen Diözesen:

  • Das in der DDR gelegene erzbischöfliche Gebiet wurde aus dem Erzbistum Breslau als exempte Apostolische Administratur Görlitz ausgegliedert, die 1994 zum Bistum Görlitz erhoben wurde. Breslaus bisherige Suffragane wurden neu zugeordnet. Berlin wurde exempt, Ermland dem Erzbistum Warschau unterstellt und die Prälatur Schneidemühl zu Gunsten der Bistümer Köslin-Kolberg und Landsberg aufgelöst.
  • Aus den von Kardinal Hlond 1945 gebildeten Diözesanbezirken wurden 1972 das Erzbistum Breslau mit den neuen Suffraganen Bistum Oppeln und Bistum Landsberg gebildet.
  • Das Gebiet der ehemaligen Grafschaft Glatz, das von jeher zum Erzbistum Prag gehörte, wurde ebenfalls 1972 dem Erzbistum Breslau angegliedert.
  • Gleichzeitig wurde Weihbischof Bolesław Kominek zum ersten Breslauer Erzbischof nach dem Zweiten Weltkrieg ernannt und wenig später zum Kardinal erhoben.

Der in der Tschechoslowakei liegende Teil des Erzbistums Breslau (Mährisch-Schlesien) wurde 1978 an das Erzbistum Olmütz abgetreten und 1996 wiederum als dessen Suffraganbistum Ostrau-Troppau ausgegliedert.

Eine weitere Umstrukturierung der schlesischen Bistümer erfolgte 1992 durch die Schaffung der Bistümer in Legnica und Gliwice.

Siehe auch

Liste der Bischöfe von Breslau

Selige und Heilige des Erzbistums Breslau

Literatur

  • Jan Kopiec: Bistum Breslau. In: Erwin Gatz: Die Bistümer des Heiligen Römischen Reiches bis zur Säkularisation. ISBN 3-451-28075-2, S. 128–144
  • Józef Pater: Die Neubesiedelung Niederschlesiens im Kontext der Neugründung des Bistums Breslau in den Jahren 1945 bis 1951. In: Kulturen in Begegnung. Collegium Pontes, Wrocław – Görlitz 2004, ISBN 83-7432-018-4

Weblinks


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