- Ortsschild
-
Ein Ortsschild (Deutschland) oder eine Ortstafel (Österreich), auch Ortstafelschild, bezeichnet den Beginn oder das Ende einer Ortschaft und ist meistens an ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets aufgestellt. Die Ortsschilder informieren einerseits über den Ortsnamen, in manchen Ländern sind sie auch ein wesentlicher Bestandteil des Verkehrsrechts, beispielsweise für den Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempolimits) innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Dementsprechend gibt es dann ein Ortsendeschild, das das Ende der Ortschaft anzeigt und Beschränkungen wieder aufhebt. Oftmals beginnt und endet die Unterhaltungslast für eine Straße auch am Ortsschild / an der Ortstafel.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Ortsschild
Ortsschilder in Deutschland sind nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO die Verkehrszeichen 310 und 311. Sie sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast dort anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt oder endet.
Ortsschilder geben neben dem Namen der Ortschaft auch Verwaltungszugehörigkeiten wie den Gemeindenamen sowie den Landkreis an. Sie markieren den Beginn der geschlossenen Ortschaft. Oft werden Stadtnamen in Ortsschildern mit einer Zusatzbezeichnung für die Stadt wie Kreisstadt, Große Kreisstadt, Universitätsstadt, Landeshauptstadt oder im Falle von Bonn Bundesstadt versehen.
Die Ortsendschilder sind mit einer roten, diagonal verlaufenden Linie über dem Ortsnamen, der Angabe der nächsten Ortschaft und deren Entfernung versehen. Gehört der angegebene Ort zur selben Gemeinde oder Stadt, so ist der Ortsname auf weißem Grund dargestellt.
Die Schrift ist in der sogenannten DIN-Schrift gesetzt. Die Maße eines Ortsschilds sind in Deutschland genormt. grundsätzlich sind zwei Größen zugelassen: 900 × 600 mm und 1200 × 850 mm. In der Regel werden aus Kostengründen und wegen der geringeren Windanfälligkeit die kleineren Varianten verwendet, die größeren findet man zum Beispiel an Autobahnauffahrten. Im ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreis waren nach Angaben des zuständigen Straßenbauamtes Bautzen etwa 10 % der Ortstafeln im großen Format, aufgrund der zweisprachigen Ortsbezeichnungen und des langen Kreisnamens (siehe Niederschlesischer Oberlausitzkreis Abs. Ortsschilder).
Ortsschilder stehen nicht zwangsläufig an den Ortsgrenzen; sie sollen am Anfang bzw. Ende des bebauten Gebietes aufgestellt werden. Manche Orte (zum Beispiel Wuppertal-Linde sind trotz örtlichen Charakters nicht als innerörtlicher Bereich gekennzeichnet.
In einigen Landstrichen sind die Ortsschilder zweisprachig beschriftet und zwar im sorbischen Siedlungsgebiet in der Lausitz, in Nordfriesland und dem Saterland (Friesisch), seit 2008 in Flensburg (Dänisch) sowie in einigen anderen Gebieten Norddeutschlands (Plattdeutsch). Begünstigt wurde diese Entwicklung durch die Ratifizierung der europäischen Sprachen-Charta. Anders als z. B. in Österreich oder Rumänien sind die Ortsnamen in den Minderheitensprachen meist wesentlich kleiner geschrieben als die deutschen Bezeichnungen.Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gelten besondere Verkehrsregeln, die sich teilweise von Regelungen in anderen Ländern unterscheiden:
- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge außer auf Autobahnen (siehe § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO),
- Freie Fahrstreifenwahl für Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf Fahrbahnen mit mehr als einem markierten Fahrstreifen in der betreffenden Richtung, außer auf Stadtautobahnen. Das Rechtsfahrgebot ist insoweit aufgehoben, auf dem rechten Fahrstreifen darf schneller als links gefahren werden (siehe § 7 Abs. 3 StVO),
- Parkverbot 5 m vor einem Andreaskreuz (siehe § 12 Abs. 3 Nr. 6 StVO); demgegenüber außerhalb geschlossener Ortschaften 50 m,
- Verbot des regelmäßigen Parkens mit LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kur- und Klinikgebieten (siehe Parkverbotsregelung, § 12 Abs. 3a StVO),
- Beim Parken während der Dunkelheit genügen Parkleuchten (siehe § 17 Abs. 4 StVO),
- Die Absicht des Überholens darf nicht durch Hupe oder Lichthupe angekündigt werden (siehe § 16 Abs. 1 StVO).
-
Ortseingangstafel des Teilorts Wildenau (Selb) mit Zusatz Zollgrenzbezirk
-
Ilmenau, Ortseingang aus Richtung Neustadt
-
Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg
-
Inhaltsreiche Ortstafel von Boltenhagen
-
Gera (als starker Kontrast zu Boltenhagen)
-
Beleuchtetes Ortsschild von Ehingen (Donau)
-
Hinweis auf die Kunstausstellung in Kassel
-
Ortsschild Kressbronn am Bodensee mit Zusatz Zollgrenzbezirk
-
Gemeinsames Ortsschild Groß Nordende links, Heidgraben rechts
-
Deutsch-plattdeutsches (Ostfriesisches Platt) Ortsschild in Aurich, Ostfriesland
-
Deutsch-nordfriesisches Ortsschild in Dagebüll in Nordfriesland
-
Deutsch-sorbisches Ortsschild in Bautzen in der Oberlausitz
-
Deutsch-saterfriesisches Ortsschild in Scharrel, Gemeinde Saterland
-
Deutsch-dänisches Ortsschild in Flensburg in Südschleswig
Ortshinweistafel
Ortshinweistafeln (Zeichen 385 nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) sind grüne Ortsschilder mit gelber Inschrift und gelbem Rand. Sie dienen als Richtzeichen der Unterrichtung über Namen von Ortschaften, wenn keine Ortsschilder aufgestellt sind. Soweit Ansiedlungen keine geschlossenen Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen, dürfen solche Orte nicht mit einem Ortsschild ausgestattet werden. Um dennoch über den Ortsnamen zu informieren, kann eine Ortshinweistafel verwendet werden. Das tritt zumeist nur bei Orten auf, die kleiner als ein Dorf sind. Analog der im süddeutschen Raum genutzten Bezeichnung Weiler, wird dieses Verkehrszeichen dort häufig als „Weilerschild“ bezeichnet.
Österreich
Die österreichische StVO kennt nur die Bezeichnung Ortstafel § 53/17a[2] („Ortsanfangtafel“), und Ortsende § 53/17b[2] („Ortsendetafel“). Es handelt sich um Hinweiszeichen. Dass die Ortstafeln aber auch außerhalb des Straßenverkehrs eine starke emotionale und identitätsstiftende Wirkung haben können zeigt das Beispiel des Ortstafelstreits, bei dem in Kärnten jahrzehntelang kontroversiell gestritten wurde.
Daneben gibt es noch die Ortsbezeichnungstafel (schwarze Schrift auf Weiß ohne blauen Rand) für Orte, die kein Ortsgebiet sind und eine Tafel Ankündigung für Erholungsorte, eine „die Gemeinde näher beschreibenden Tafel“ mit weißer Schrift auf Grün, die nicht explizit nach StVO geregelt sind, sondern eine Sondertafel[3] gemäß Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS)[4] sind und unterhalb von verschiedenen anderen Verkehrszeichen angebracht werden.
Ortstafeln und Ortsgebiet
In Österreich dürfen innerhalb des Ortsgebietes keine Baulücken, das heißt unverbautes Gebiet, länger als 200 Meter sein. Die Ortstafeln sind dem Aussehen nach genormt, die Größe richtet sich jedoch nach dem Aufstellungsort, Sichtbarkeit und der Bedeutung der Straße etc. Die größte Ortstafel Österreichs steht mit einer Breite von 2 m und eine Höhe von 1 m in Bad Eisenkappel. Die Schilder sind weiß mit blauem Rand und die Schrift ist schwarz. Die Ortsendetafeln sind ähnlich der Ortstafel mit einer diagonal verlaufenden roten Linie. Da sie auf der Rückseite der Ortstafel angebracht ist, ist sie die einzige Verkehrstafel, die nur auf der linken Straßenseite aufgestellt wird.
Im Ortsgebiet gilt, so keine andere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine Ortsanfangs- oder Ortsendetafel hebt eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf.[5]
In manchen Ortsteilen, die abseits vom eigentlichen Ort liegen, gibt es Hinweistafeln mit dem Ortsteilnamen. Diese haben aber keine blaue Umrandung und sind daher in Bezug auf die StVO nicht relevant. In diesem Fall müsste, falls eine Geschwindigkeitsbegrenzung gewünscht ist, diese explizit über eine zusätzliche Tafel geregelt werden.
Dass Ortstafeln auch ein Ausdruck der Identifikation der Ortsbevölkerung sein können, zeigt die Tatsache, dass zusätzlich zum Ortsnamen auch noch der Gemeindename stehen kann, je nachdem wie sich der Ort zu einer Gemeinde gehörig fühlt beziehungsweise wie viel Eigenständigkeit er innerhalb der Gemeinde bekommt. Das führte immer wieder zu Streit bei Gemeindezusammenlegungen. Besonders können diese Differenzen in mehrsprachigen Gebieten auftreten, wie es beispielsweise der Ortstafelstreit in Kärnten zeigt. Österreich ist staatsvertraglich verpflichtet, in Gebieten mit slowenischer oder kroatischer Bevölkerung zweisprachig beschriftete Ortstafeln aufzustellen. Bisher gibt es 77 Ortstafeln mit slowenischer Aufschrift in Kärnten sowie 47 mit kroatischer Aufschrift im Burgenland. Die Orte Oberwart und Oberpullendorf sind die einzigen österreichischen Bezirkshauptstädte mit zweisprachig beschrifteten Ortstafeln und zudem zwei von insgesamt vier Orten, die Ortstafeln mit ungarischer Aufschrift haben.
-
Ludmannsdorf in Kärnten (Deutsch/Slowenisch)
-
Großwarasdorf im Burgenland (Deutsch/Kroatisch)
-
Oberwart im Burgenland (Deutsch/Ungarisch)
Zusatztafeln
Straßenverkehrszeichen, die sich auf der gleichen Anbringevorrichtung wie die Ortstafel befinden, haben für das gesamte Ortsgebiet Gültigkeit; Beispiele dafür sind das Hupverbot in Wien oder allgemeine Tempo-30-Zonen in manchen Ortschaften. Die Anbringung sonstiger Hinweisschilder, mit Ausnahme einer grün-weißen Zusatztafel mit der Aufschrift „Erholungsdorf“, war unzulässig und stellte einen sogenannten „Kundmachungsmangel“ dar. 2002 entschied der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes Oberösterreich, dass ein Autofahrer, der mit 68 statt 50 km/h im Ortsgebiet unterwegs war, die verhängte Verkehrsstrafe nicht zahlen müsse, da am Ortsschild eine Zusatztafel „Klimabündnisgemeinde“ angebracht war.[6] In seiner Erkenntnis bezeichnete der UVS diesen Umstand jedoch als „unbefriedigend“. Viele dieser Zusatztafeln wurden danach entfernt und stattdessen vor oder nach dem Ortsschild aufgestellt.
Die rechtliche Situation änderte sich 2003, als neben der „Erholungsdorf“-Tafel auch „ähnliche, die Gemeinde näher beschreibende“ Tafeln zugelassen wurden.[7] Des Weiteren kann seit 2005 ganz allgemein die Anbringung zusätzlicher Tafeln am Ortsschild keinen Kundmachungsmangel mehr begründen.[8]
„Die Anbringung einer grünen Tafel mit der weißen Aufschrift „Erholungsdorf“ - bei Orten, die berechtigt sind, die Bezeichnung Erholungsdorf zu führen - oder einer ähnlichen, die Gemeinde näher beschreibenden Tafel unterhalb der Ortstafel ist zulässig, wenn dadurch die leichte Erkennbarkeit der Ortstafel nicht beeinträchtigt und die Sicherheit des Verkehrs nicht gefährdet wird; eine solche Tafel darf die Ortstafel seitlich nicht überragen.“
– § 53 Abs. 1 Z. 17a[2]
Schweiz und Liechtenstein
-
Passhöhe Oberalppass
Im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich haben Ortstafeln in der Schweiz und in Liechtenstein keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit. Hinweisgebend sind Ortstafeln insofern, ob man sich auf einer Hauptstrasse (blaue Ortstafeln) oder Nebenstrasse (weiße Ortstafeln) befindet. Dazu ist in der Regel oberhalb der Ortstafel ein Schild mit dem Hinweis „50 km/h generell“ angebracht. Ortstafeln heissen in der Signalisationsverordung Ortschaftstafeln, sie signalisieren Ortschaften im umgangssprachlichen, jedoch nicht im postalischen Sinn[9]
Neben dem Namen einer Ortschaft ist in der Schweiz manchmal eine Zusatzinformation angegeben. So ist etwa bei mehreren gleichnamigen Ortschaften oder an Kantonsgrenzen auch das offizielle Kürzel des entsprechenden Kantons vermerkt. Ist die angegebene Ortschaft nicht gleichzeitig Sitz einer politischen Gemeinde, wird in einigen Kantonen beziehungsweise Regionen auch der Name der Gemeinde, zu der die Ortschaft oder der Weiler gehört, angegeben (Beispiel „Niederwil (Gemeinde Oberbüren)“). In anderen Kantonen wird umgekehrt verfahren und unter dem Gemeindenamen in Klammern der eigentliche Ortsname aufgeführt (Beispiel: „Jona (Kempraten)“). In Liechtenstein wird das Landeswappen angebracht.
Die Ortsendtafeln zeigen in der Schweiz am oberen Rand die nächstfolgende Ortschaft und darunter meist einen größeren Ort und dessen Entfernung an, zu dem die aktuelle Straße führt. Entspricht der nächstfolgende Ort diesem Zielort, wird das obere Feld leergelassen. Existiert kein eindeutiger Zielort, ist nur die nächstfolgende Ortschaft im oberen Feld angegeben. In Liechtenstein wird ähnlich wie in Deutschland das Ende der aktuellen Ortschaft und die nächstfolgende Ortschaft angezeigt.
Im Jahr 2003 wurde von der Schweizer Regierung an den renommierten Schriftendesigner Adrian Frutiger der Auftrag erteilt, eine neue Schrift für Schweizer Ortsschilder zu entwerfen. Der neue Schriftschnitt sollte sachlich und klar sein und aus der bekannten Schrift Frutiger hervorgehen. Ergebnis dieses Auftrages war die Schriftart Astra-Frutiger für Orts- und Autobahnschilder. Die Version für Autobahnschilder berücksichtigt das Überstrahlen der Schrift durch aufgeblendete Autoscheinwerfer und ist daher etwas magerer geschnitten.
Das Blau der Ortsschilder entspricht in etwa der RAL-Farbe Verkehrsblau. Die entsprechende Folie wird vom Hersteller 3M geliefert.
Im Jahr 2010 erlaubte sich die Gemeinde Heiden im Kanton Appenzell Ausserrhoden mit Bewilligung der Kantonspolizei eine Änderung der Ortstafeln von der üblichen weissen Schrift auf blauem Grund (für Hauptstrassen) oder schwarzen Schrift auf weissem Grund (für Nebenstrassen). Sie verwendete eine rote Schrift auf weissem Grund und wies damit auf die Aktivitäten im Dunant-Jahr 2010 hin. Der Gründer des Roten Kreuzes, Henry Dunant, lebte in Heiden und starb 100 Jahre vor dem Jahr 2010. [10]
Belgien
In Belgien stehen am Ortseingang weiße Ortstafeln mit schwarzer Umrandung. Darauf befindet sich in schwarz entweder nur der Ortsname oder zusätzlich eine Silhouette eines Ortes. Die Größe und Ausrichtung des Schildes kann variieren. Ab diesem Verkehrszeichen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Siedlungen oder dünn besiedelte Orte werden durch eine gelbe Ortstafel mit rotem Rand gekennzeichnet, auf denen in schwarzer Schrift der Ortsname steht. Diese Schilder haben rein informativen Charakter und keinerlei Einfluss auf die Verkehrsregeln. Es gibt auch Fälle, in denen bereits innerhalb eines Ortes eine weiße Ortstafel mit schwarzer Umrandung steht, die ohne Ortsnamen lediglich eine Ortssilhouette zeigt. Hier gilt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Bei beiden Ortsschildern steht unter dem Ortsnamen in kleinerer Schrift der Name der Gemeinde, zu der der Ort gehört, falls er nicht eigenständig ist. Das Ortsende wird durch ein entsprechendes Schild angezeigt, über das diagonal von links unten nach rechts oben ein roter Balken verläuft.
Italien
Die Ortsschilder in Italien sind weiß mit schwarzem Rand, ab dieser Tafel gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Größe der Tafel variiert je nach Länge des Ortsnamens, bei langen Namen werden Zusätze in die zweiten Zeile geschrieben, der Ortsname wird immer in Großbuchstaben angeschrieben. Die Schilder, die das Ortsende anzeigen, sind diagonal von links unten nach rechts oben durch einen roten Balken durchgestrichen und stehen ebenfalls am rechten Straßenrand. In Italien gibt es zahlreiche Regionen mit zweisprachigen und sogar dreisprachigen Ortstafeln: Trentino-Südtirol (deutsch-italienisch, deutsch-italienisch-ladinisch), Friaul (italienisch-friaulisch, italienisch-friaulisch-ladinisch), Aostatal (französisch-italienisch), Sardinien (italienisch-sardisch)
Polen
Die Ortsschilder in Polen sind grün mit weißem Rand und dienen nur zur Information. Geschlossene Ortschaften (mit Geschwindigkeitsbegrenzung) werden zusätzlich mit weißen Tafeln mit einem Umriss einer Ortschaft gekennzeichnet. Es gibt einige Regionen mit zweisprachigen Ortstafeln: Oberschlesien (polnisch-deutsch), Pommerellen (polnisch-kaschubisch), Galizien (polnisch-lemkisch) und Sudauen (polnisch-litauisch)
-
Góra Świętej Anny / Sankt Annaberg (polnisch-deutsch)
-
Izbicko / Stubendorf (polnisch-deutsch)
-
Leśnica / Leschnitz (polnisch-deutsch)
-
Walidrogi / Schulenburg (polnisch-deutsch)
-
Bielanka / Білянка (polnisch-lemkisch)
Slowenien
Die Ortsschilder in der Republik Slowenien sind gelb mit schwarzem Rand. Die Größe variiert je nach Länge des Ortsnamens. Besteht der Ortsname aus mehreren Wörtern, so werden die Zusätze auch meist in einer zweiten Zeile angeschrieben. Ab diesem Verkehrszeichen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Ortsschilder, die das Ortsende anzeigen, haben dasselbe Aussehen, wobei der Ortsname durch einen sechsfach geteilten roten Balken durchgestrichen ist. Ortanfangs- und Ortsendeschilder stehen jeweils am rechten Straßenrand. Zweisprachige Ortsstafeln stehen in der Region Prekmurje an der ungarischen Grenze (slowenisch-ungarisch) sowie im Küstengebiet (slowenisch-italienisch).
Tschechien
In der Tschechischen Republik sind die Ortsschilder weiß und schwarz umrandet. Die Größe kann je nach Länge des Ortsnamens variieren, der Ortsname wird immer in Großbuchstaben geschrieben. Besteht ein Ortsname aus mehreren Wörtern (Ústí nad Labem, České Budějovice), wird der Name fast immer in zwei Zeilen angeschrieben. Ab diesem Verkehrszeichen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Ortsschilder, die das Ortsende anzeigen, haben dasselbe Aussehen, der Ortsname ist mit einem von links unten nach rechts oben verlaufenden roten Schrägbalken durchgestrichen. Diese Schilder stehen immer auf der rechten Seite (im Gegensatz zu z. B. Österreich). Zweisprachige Orttafeln gibt es in Tschechien nicht.
Ortstafeln einiger europäischer Hauptstädte
Die Ortstafeln von Hauptstädten folgen in sehr vielen Fällen denselben Regeln wie jene der übrigen Städte und Ortschaften in ihren Ländern und haben auch dasselbe Aussehen und Format (z. B. Wien, Berlin, Bern, Paris, Stockholm). Einige Hauptstädte bilden davon jedoch eine Ausnahme. Meist sind das Länder, in denen es eine "Hauptstadtregion", bestehend aus mehreren politischen Gemeinden gibt und die Gemeinde, die den eigentlichen Namen der Hauptstadt trägt, nur den innersten Teil der Stadt bildet (City of London, Gemeinde Brüssel). In diesen Fällen gibt es
- entweder gar kein Ortsschild (z. B. London, Dublin)
- oder eine „Ortstafel“ für die Hauptstadtregion (z. B. Brüssel, Madrid), die dann auch meist ein anderes Aussehen hat als die übrigen Ortstafeln, da diese nur informativen Charakter haben und keine verkehrsrechtlichen Folgen mit sich ziehen. In diesen Fällen fehlt die Ortstafel jedoch meist nur in der das Zentrum bildenden Gemeinde, denn die anderen Gemeinden haben Ortsschilder (so haben Ixelles oder Watermael-Boitsfort zwar Ortsschilder, die Gemeinde Brüssel jedoch nicht).
Eine Ausnahme bildet die französische Hauptstadt: Die Hauptstadtregion Paris (Île de France) besteht zwar aus mehreren politischen Gemeinden und sogar Départements, der innerste Kern von Paris, die Gemeinde „Ville de Paris“ hat jedoch Ortsschilder, die dasselbe Aussehen haben wie alle anderen Ortstafeln in Frankreich und genau an den Gemeindegrenzen (also mitten im verbauten Stadtgebiet) aufgestellt sind. Andere Hauptstädte wiederum bestehen zwar nur aus einer politischen Gemeinde und man kann von keiner Hauptstadtregion sprechen, ihre Ortstafeln unterscheiden sich jedoch trotzdem von den übrigen landesüblichen Ortsschildern beziehungsweise beinhalten Zusatzinformation, um sich abzuheben (z. B. Tallinn durch die übermäßige Größe der Tafel; Nikosia oder Oslo mit dem Zusatz „Willkommen in …“ oder Prag mit dem Zusatz „Hauptstadt“).
-
Amsterdam (Niederlande)
-
Andorra la Vella (Andorra)
-
Athen (Griechenland)
-
Belgrad (Serbien)
-
Berlin (Deutschland)
-
Bern (Schweiz)
-
Bratislava (Slowakei)
-
Brüssel (Belgien)
-
Budapest (Ungarn)
-
Helsinki (Finnland)
-
Ljubljana (Slowenien)
-
Luxemburg (Luxemburg)
-
Madrid (Spanien)
-
Monaco (Monaco)
-
Nikosia (Zypern)
-
Oslo (Norwegen)
-
Paris (Frankreich)
-
Prag (Tschechien)
-
Riga (Lettland)
-
San Marino (San Marino)
-
Stockholm (Schweden)
-
Tallinn (Estland)
-
Vaduz (Liechtenstein)
-
Valletta (Malta)
-
Warschau (Polen)
-
Wien (Österreich)
-
Zagreb (Kroatien)
Weblinks
Commons: Ortstafeln – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienEinzelnachweise
- ↑ Sabine Braun: Tafeln haben nur nostalgischen Wert, in: Heilbronner Stimme vom 13. November 2009, abgerufen am 5. September 2010
- ↑ a b c § 53 Abs. 1 Z. 17a und 17 b Straßenverkehrsordnung 1960
- ↑ Sondertafeln gemäß RVS. In: Verkehrstechnik → Verkehrszeichen und Schilder. Ebinger & Sohn, 2009, S. 3, Tabellenzeilen 1 und 2, abgerufen am 4. Juni 2010 (pdf).
- ↑ Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS). In: bmvit.gv.at >> Verkehr >> Fuß- und Radverkehr >> Recht. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 2010, abgerufen am 4. Juni 2010.
- ↑ OGH-Urteil 11Os118/89 vom 14. November 1989
- ↑ Erkenntnis VwSen-108335/2/BR/Rd des UVS OÖ vom 19. Juni 2002
- ↑ BGBl. 59/2003 (pdf)
- ↑ BGBl. 52/2005
- ↑ Details vgl. hier.
- ↑ (Quelle: http://www.tagblatt.ch/lokales/rheintal/rt-ur/Ortstafeln-in-Rotkreuz-Farben;art166,1526505)
Wikimedia Foundation.