- Zweirichtungsfahrzeug
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Als Zweirichtungsfahrzeug werden Fahrzeuge bezeichnet, die – im Gegensatz zu Einrichtungsfahrzeugen – mit jedem ihrer beiden Enden voraus fahren können. Man findet sie fast ausschließlich im Schienenverkehr. Ein Zweirichtungsfahrzeug hat dabei entweder an beiden Enden einen Führerstand oder in der Mitte einen erhöhten Mittelführerstand, welche an beiden Seiten die nötigen Bedienelemente aufweisen. Die Begriffe „vorne“ und „hinten“ sind somit bei Zweirichtungsfahrzeugen nur zur Unterscheidung der beiden Fahrzeugseiten von Bedeutung (etwa „Führerstand 1“ und „Führerstand 2“), technisch sind sie gleichwertig. Oft spricht man auch kurz vom Zweirichter.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Der Existenzgrund für Zweirichtungsfahrzeuge ist zum einen, dass die Bahnsteige nicht an allen Zugangsstellen (Bahnhöfe, Haltestellen) an derselben Fahrzeugseite liegen, und zum anderen, dass Schienenfahrzeuge in Kopfbahnhöfen (Eisenbahn) bzw. an Endstellen (Straßenbahn) ihre Fahrtrichtung wechseln müssen. Die Natur eines Zweirichtungsfahrzeugs macht dabei einige betriebliche Besonderheiten nötig; zum Beispiel muss das Fahrzeug stets "wissen", wo für dasselbe gerade vorne ist. Üblicherweise wird das Ende, an dem der Triebfahrzeugführer bzw. Straßenbahnfahrer den Hebel des Richtungsschalters aufgesteckt und verlegt hat, als vorne angesehen. Auch muss ein Zweirichtungsfahrzeug in der Lage sein, an beiden Fahrzeugenden Zugspitzen- und Zugschlusssignale/Rücklichter anzuzeigen; am besten sollten technische Vorkehrungen getroffen werden, damit keine unlogischen Kombinationen von Endsignalen eingestellt werden können. Auch sollte eine sogenannte seitenselektive Türsteuerung (SST) dafür sorgen, dass an Zugangsstellen nur die Türen auf der Bahnsteigseite freigegeben werden (um zu vermeiden das Fahrgäste sich aus Versehen in den Gleisbereich des Nachbargleises begeben).
Schienenverkehr
Fast alle Eisenbahnfahrzeuge sind heute Zweirichtungsfahrzeuge, während früher beispielsweise die Dampflokomotiven Einrichtungsfahrzeuge waren, die mit Hilfe von Drehscheiben gewendet werden mussten. Triebwagen und Lokomotiven haben an beiden Enden Führerstände, Personenwagen haben an beiden Seiten Türen. Rangierlokomotiven haben normalerweise Mittelführerstände.
In der Anfangszeit der Straßenbahn waren Zweirichtungswagen die Regel, zunächst als Pferdebahn (wobei zwar die Pferde umgespannt wurden, der Wagen selbst jedoch nicht gedreht wurde) später als einzeln fahrende elektrische Triebwagen (sogenannte Solowagen). Mit dem Aufkommen von antriebslosen Beiwagen wurde der Zweirichtungsbetrieb jedoch komplizierter, an den Endstellen musste der Triebwagen um den oder die Beiwagen herum rangiert werden, bevor das Gespann die Fahrt in die Gegenrichtung fortsetzen konnte. Deshalb errichteten viele Betriebe (sofern es die örtlichen Verhältnisse ermöglichten) an den Endstellen Wendeschleifen um den sogenannten „Umsetzvorgang“ zu vermeiden. Diese Wendeschleifen wurden zunächst auch von Zweirichtungsfahrzeugen befahren, erst deutlich später (als genügend Wendeschleifen zur Verfügung standen) begannen einige Betriebe, ihre Fahrzeuge umzubauen oder durch neue Einrichtungsfahrzeuge zu ersetzen. Der größte Vorteil von Einrichtungsfahrzeugen: Auf der türlosen Seite können zusätzliche Sitzplätze untergebracht werden. Dennoch setzen viele Straßenbahnbetriebe bis heute auf Zweirichtungsbetrieb oder setzen beide Fahrzeugarten gemischt ein. Der Vorteil von Zweirichtungswagen: Diese können auch über Gleiswechsel oder Stumpfgleise wechseln, die Endstellen verbrauchen somit nicht soviel Platz wie bei Wendeschleifen (oder Gleisdreiecken). Auch kann bei Streckenunterbrechungen infolge von Bauarbeiten oder Betriebsstörungen der Betrieb besser aufrechterhalten werden.
Sonderformen
Triebköpfe
Bekannteste Sonderform im Eisenbahnverkehr sind die Triebköpfe (die im Grunde genommen Zweirichtungsfahrzeuge mit nur einem Führerstand sind), sowie die Steuerwagen. Beide Formen sind zwar für sich genommen Einrichtungsfahrzeuge, dennoch werden sie im planmäßigen Betrieb stets zusammen mit einem weiteren Triebkopf (Triebkopf + Zwischenwagen + Triebkopf, z. B. ICE-V und ICE 1) oder in Wendezugeinheiten (Triebkopf + Zwischenwagen + Steuerwagen, z. B. ICE 2, bzw. Lokomotive + Zwischenwagen + Steuerwagen, Normalzustand bei heutigen Intercity und vielen Regionalzügen) eingesetzt, so dass diese Züge problemlos in beide Richtungen fahren können.
Unechte Zweirichtungswagen
Als Sonderfälle gibt es unechte Zweirichtungswagen. Diese werden auch als halbe Zweirichtungsfahrzeuge oder Anderthalbrichtungsfahrzeuge bezeichnet. Dabei handelt es sich um Zweirichtungswagen mit nur einem Führerstand oder Einrichtungsfahrzeuge mit Türen auf beiden Seiten. Erstere können nur in Mehrfachtraktion (Kombination mit einem weiteren unechten oder mit einem echten Zweirichtungswagen) eingesetzt werden. Diese Sonderform ist vergleichbar mit den Triebköpfen im Eisenbahnverkehr. Solche Fahrzeuge gibt es beispielsweise bei der Stadtbahn Köln, der Straßenbahn Halle oder der Stadtbahn Hannover (TW 2500). Einrichtungsfahrzeuge mit Türen auf beiden Seiten wurden auf Straßenbahnstrecken eingesetzt, auf denen zwar an den Endpunkten Kehrschleifen oder Kehrdreiecke vorhanden waren, entlang der Strecke aber Haltestellen sowohl links als auch rechts des Gleises angeordnet waren. Ein Beispiel waren die von 1959 bis 1973 auf der Linie 12 der Straßenbahn Aachen eingesetzten Fahrzeuge vom Typ GT4.
Zweirichtungsfahrzeuge mit Türen nur auf einer Seite
Im öffentlichen Personenverkehr müssen bei Zweirichtungsfahrzeugen in der Regel auf beiden Fahrzeugseiten Türen vorhanden sein. Dadurch haben diese Fahrzeuge weniger Sitzplätze als Einrichtungsfahrzeuge. Es gibt jedoch Bahnen deren Zweirichtungsfahrzeuge Türen nur an einer Seite haben. Solche Fahrzeuge können nur dann eingesetzt werden, wenn alle Bahnsteige einer Linie auf der gleichen Seite liegen. In der Regel handelt es sich dabei um betrieblich isolierte Kleinbahnen, Zahnradbahnen oder Straßenbahnbetriebe mit nur einer Linie, in aller Regel sind dies eingleisige Strecken. Zu diesen Betrieben gehören:
Eisenbahnen:
Eisenbahn (ehemalig):
- die ehemalige Inselbahn Juist
- die ehemalige Schmalspurbahn Klingenthal–Sachsenberg-Georgenthal
- die ehemalige Kreis Altenaer Eisenbahn (siehe auch Triebwagen KAE VT 1 und 2)
- die ehemalige Elektrische Kleinbahn Alt-Rahlstedt–Volksdorf–Wohldorf (in den letzten Jahren des Restbetriebs zwischen Ohlstedt und Wohldorf)
Straßenbahnen:
- die Drachenfelsbahn
- die Kirnitzschtalbahn, Deutschland
- die Straßenbahn Gmunden, Österreich
- die Tranvia di Opicina in Triest, Italien
- die Tramvia de Sóller in Spanien
- die Straßenbahn Jewpatorija, Ukraine
- die Straßenbahn Molotschne, Ukraine
- die Straßenbahn Oradea, Rumänien (nur beim Pendelverkehr auf Linie 1 und nur in der Schwachlastzeit)
Straßenbahn (ehemalig):
- die Straßenbahn Sibiu, Rumänien (Betriebsform nicht mehr angewandt)
- die Strausberger Eisenbahn (Betriebsform nicht mehr angewandt)
- die Straßenbahn Timișoara, Rumänien (Betriebsform nicht mehr angewandt)
- die Straßenbahn Szeged, Ungarn (Betriebsform nicht mehr angewandt)
- die ehemalige Straßenbahn Ravensburg–Weingarten–Baienfurt
- die Straßenbahn Göteborg, Schweden (Linie gegen Angered; Betriebsform nicht mehr angewandt)
U-Bahn:
- die Dorfbahn Serfaus (allerdings ohne Führerstände)
Straßenverkehr
Zweirichtungsstraßenfahrzeuge sind fast völlig unbekannt. Eines der seltenen Beispiele sind die Spezialfahrzeuge, die im Wartungstunnel des Eurotunnels verkehren. Da sie zu lang sind, um in der engen Röhre zu wenden, haben sie an beiden Seiten einen Fahrerplatz. Für den Spurbus in Adelaide wurden ebenfalls Zweirichtungsdienstfahrzeuge beschafft, gleiches gilt für die Spurbus-Typen Mercedes-Benz O 305 GG und Translohr. Zweirichtungsfahrzeuge gibt es außerdem bei
- Vorfeldbussen (beispielsweise auf den Flughäfen Wien, Hongkong und Abu Dhabi)
- Oberleitungsbussen (ehemalige Fahrzeuge der Überlandstrecke von Liège nach Seraing)
- Feuerwehrfahrzeugen[1]
- Gabelstaplern
- beim System Translohr
Einzelnachweise
- ↑ Abgefahren: Zweiköpfiger Drache löscht in Shanghai. Spiegel Online, 3. März 2010. Abgerufen am 15. Oktober 2010.
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