Anderthalbrichtungswagen

Anderthalbrichtungswagen

Als Zweirichtungsfahrzeug werden Fahrzeuge bezeichnet, die mit jedem ihrer beiden Enden voraus fahren können. Man findet sie fast ausschließlich im Schienenverkehr. Ein Zweirichtungsfahrzeug hat dabei entweder an beiden Enden einen Führerstand oder in der Mitte einen sogenannten Mittelführerstand (welcher an beiden Seiten die nötigen Bedienelemente aufweist und in der Regel erhöht ist und dadurch über die sonstigen Fahrzeugaufbauten hinweg den Ausblick in beide Fahrtrichtungen erlaubt). Die Begriffe „vorne“ und „hinten“ bzw. „vorwärts“ und „rückwärts“ sind somit bei Zweirichtungsfahrzeugen nur zur besseren Unterscheidung der beiden Fahrzeugseiten von Bedeutung (etwa „Führerstand 1“ und „Führerstand 2“) − technisch betrachtet sind sie absolut gleichwertig.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Beschreibung (Schienenverkehr)

Der Existenzgrund für Zweirichtungsfahrzeuge ist zum einen, dass die Bahnsteige nicht an allen Zugangsstellen (Bahnhöfe, Haltestellen) an derselben Fahrzeugseite liegen, und zum anderen, dass Schienenfahrzeuge in Kopfbahnhöfen (Eisenbahn) bzw. an Endstellen (Straßenbahn) ihre Fahrtrichtung wechseln müssen. Die Natur eines Zweirichtungsfahrzeugs macht dabei einige betriebliche Besonderheiten nötig; zum Beispiel muss das Fahrzeug stets "wissen", wo für dasselbe gerade vorne ist. Üblicherweise wird das Ende, an dem der Triebfahrzeugführer bzw. Straßenbahnfahrer den Hebel des Richtungsschalters aufgesteckt und verlegt hat, als vorne angesehen. Auch muss ein Zweirichtungsfahrzeug in der Lage sein, an beiden Fahrzeugenden Zugspitzen- und Zugschlusssignale/Rücklichter anzuzeigen; am Besten sollten technische Vorkehrungen getroffen werden, damit keine unlogischen Kombinationen von Endsignalen eingestellt werden können. Auch sollte eine sogenannte seitenselektive Türsteuerung (SST) dafür sorgen, dass an Zugangsstellen nur die Türen auf der Bahnsteigseite freigegeben werden (um zu vermeiden das Fahrgäste sich aus Versehen in den Gleisbereich des Nachbargleises begeben).

Zweirichtungsfahrzeuge bei Eisenbahnen

Fast alle Vollbahnfahrzeuge sind traditionell Zweirichtungsfahrzeuge, bekannte Ausnahmen sind z.B. die frühen Talgo-Züge (Talgo-Versuchsträger, Talgo I und Talgo II), die über Gleisdreiecke gewendet werden mussten, oder der berühmte Schienenzeppelin (der nur mit Hilfe von Drehscheiben gewendet werden konnte). Triebwagen und Lokomotiven haben dabei an beiden Enden Führerstände; Personenwagen haben an beiden Seiten Türen. Rangierlokomotiven haben normalerweise Mittelführerstände.

Zweirichtungsfahrzeuge bei Straßenbahnen

In der Anfangszeit der Straßenbahn waren Zweirichtungswagen die Regel, zunächst als Pferdebahn (wobei zwar die Pferde umgespannt wurden, der Wagen selbst jedoch nicht gedreht wurde) später als einzeln fahrende elektrische Triebwagen (sogenannte Solo-Wagen). Mit dem Aufkommen von antriebslosen Beiwagen wurde der Zweirichtungsbetrieb jedoch komplizierter, an den Endstellen musste der Triebwagen um den oder die Beiwagen herum rangiert werden, bevor das Gespann die Fahrt in die Gegenrichtung fortsetzen konnte. Deshalb errichteten viele Betriebe (sofern es die örtlichen Verhältnisse ermöglichten) an den Endstellen Wendeschleifen um den sogenannten „Umsetzvorgang“ zu vermeiden. Diese Wendeschleifen wurden zunächst auch von Zweirichtungsfahrzeugen befahren, erst deutlich später (als genügend Wendeschleifen zur Verfügung standen) begannen einige Betriebe, ihre Zweirichtungswagen umzubauen oder durch neue Einrichtungsfahrzeuge zu ersetzen. Der größte Vorteil von Einrichtungsfahrzeugen: Auf der türlosen Seite können zusätzliche Sitzplätze untergebracht werden. Dennoch setzen viele Straßenbahnbetriebe bis heute auf Zweirichtungsbetrieb oder setzen beide Fahrzeugarten gemischt ein. Der Vorteil von Zweirichtungswagen: Diese können auch über Gleiswechsel oder Stumpfgleise wechseln, die Endstellen verbrauchen somit nicht soviel Platz wie bei Wendeschleifen (oder Gleisdreiecken). Auch kann bei Streckenunterbrechungen infolge von Bauarbeiten oder Betriebsstörungen der Betrieb besser aufrecht erhalten werden.

Sonderformen im Schienenverkehr

Triebköpfe bei der Eisenbahn

Die Lokomotiven der italienischen Baureihe E 464 sind eigentlich ein Triebkopf.

Bekannteste Sonderform im Eisenbahnverkehr sind die Triebköpfe (die im Grunde genommen nichts anderes als Zweirichtungsfahrzeuge mit nur einem Führerstand sind), sowie die Steuerwagen. Beide Formen sind zwar für sich genommen Einrichtungsfahrzeuge, dennoch werden sie im planmäßigen Betrieb stets zusammen mit einem weiteren Triebkopf (Triebkopf + Zwischenwagen + Triebkopf, z. B. ICE-V und ICE 1) oder in Wendezugeinheiten (Triebkopf + Zwischenwagen + Steuerwagen, z. B. ICE 2, bzw. Lokomotive + Zwischenwagen + Steuerwagen, Normalzustand bei heutigen Intercity) eingesetzt, so dass auch diese Züge problemlos in beide Richtungen fahren können.

Unechte Zweirichtungswagen bei der Straßenbahn

GT8 mit Not-Tür

Als Sonderfälle gibt es z.B. bei der Stadtbahn Köln, der Straßenbahn Halle oder der Duisburger Verkehrsgesellschaft unechte Zweirichtungswagen – welche auch regional unterschiedlich halbe Zweirichtungsfahrzeuge, Anderthalbrichtungsfahrzeuge oder Anderthalbrichter genannt werden. Hierbei handelt es sich um Zweirichtungswagen mit nur einem Führerstand bzw. Einrichtungsfahrzeuge mit Türen auf beiden Seiten, je nach Betrachtungsweise. Sie können nur in Mehrfachtraktion (Kombination mit einem weiteren unechten Zweirichtungswagen oder mit einem echten Zweirichtungswagen) im vollwertigen Zweirichtungsbetrieb eingesetzt werden. Diese Sonderform ist vergleichbar mit den Triebköpfen im Eisenbahnverkehr.

Zweirichtungsfahrzeuge mit nur einseitigen Türen

Straßenbahn Gmunden: die türlose Seite des Triebwagen 8

Im öffentlichen Personenverkehr müssen bei Zweirichtungsfahrzeugen in der Regel auf beiden Fahrzeugseiten Türen vorhanden sein. Dies bedeutet jedoch, das diese Fahrzeuge weniger Sitzplätze haben als Einrichtungsfahrzeuge. Dennoch gibt bzw. gab es eine Reihe von Bahnen die diesen Nachteil kompensierten und Zweirichtungsfahrzeuge mit nur einseitigen Türen einsetzen bzw. früher einsetzten.

Diese besondere Betriebsform kann jedoch nur dann angewandt werden, wenn alle Bahnsteige einer Linie auf der gleichen Seite liegen. In der Regel handelt es sich dabei um betrieblich isolierte Kleinbahnen bzw. Straßenbahnbetriebe mit nur einer einzigen Linie, in aller Regel sind dies eingleisige Strecken. Zu diesen Betrieben gehören bzw. gehörten:

Eisenbahnen:

Straßenbahnen:

Einrichtungsfahrzeuge mit Hilfsführerstand

Um im Falle von außerplanmäßigen Betriebsstörungen, abweichenden Streckenführungen in Folge von Baustellen oder bei Rangierfahrten flexibel zu bleiben, sind viele Einrichtungsfahrzeuge mit einem sogenannten Hilfsführerstand am Heck des Fahrzeugs ausgestattet. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um echte Zweirichtungsfahrzeuge, weil diese rückwärts in der Regel nur mit verminderter Geschwindigkeit gefahren werden können.

Weitere Sonderformen

Zweirichtungs-Oberleitungsbus im Transportmuseum Liège

Zweirichtungs-Straßenfahrzeuge sind fast völlig unbekannt. Eines der seltenen Beispiele sind die Spezialfahrzeuge, die im Wartungstunnel des Eurotunnels verkehren; da sie zu lang sind, um in der engen Röhre zu wenden, haben sie an beiden Seiten einen Fahrerplatz. Auch für die O-Bahn in Adelaide wurden Zweirichtungs-Dienstfahrzeuge beschafft. Anwendungsfälle gibt es auch bei Oberleitungsbussen, Schiffen (bes. Fähren) und Gabelstaplern.


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