Hauptaltar

Hauptaltar
Teilrekonstruktion des Pergamonaltars

Ein Altar (griechisch βωμός, lateinisch ara, in christlichem Latein altare = Aufsatz auf dem Opfertisch) ist eine Verehrungsstätte für eine oder mehrere Gottheit(en). Das Wort ara wurde früher zumeist von alta ara (hochgelegene Opferstätte) abgeleitet, neueren Deutungen zufolge auch von adolare (verbrennen) bzw. von arare (trocken, verbrannt sein: eine Feuerstätte zur Verbrennung der Opfer. Der hebräische Begriff mizbeach meint „die Schlachtstätte“.

Auf Altären können Opfergaben dargebracht werden. Doch auch die Errichtung des Altars an sich und seine unter Umständen reiche Verzierung sind bereits ein Akt der Verehrung.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Der älteste Altar ist der Plattenaltar: eine relativ ebene, im Umriss unregelmäßige Steinplatte, die im Heiligtum auf dem Boden lag oder wie in Lepenski Vir in den Bodenestrich eingelassen war. In der Folge entwickelten sich Bankaltäre, die in einem Gebäude oder einer artifiziellen Höhle umlaufen (Wandaltäre) oder wie bei maltesischen Tempeln Teil der Exedra sind. Mitunter sind sie, da auch Flüssigkeiten geopfert wurden, mit Bothroi (Opferlöchern) versehen. Aber bereits in der Tempelkultur auf Malta wurden zu monolithische Tischaltäre errichtet. Ihre Formen variieren (gehörnter Altar von Beerscheba) und ihre genauen Bestimmungen führten später von Religion zu Religion, zu immer anderen Mustern. So gibt es Brand- und Feueraltäre oder Altarberge (Megiddo, Monte d'Accoddi).

Geschichte

Die Größe mancher antiker Altäre (beispielsweise 198 × 23 m in Syrakus) wurde später kaum mehr erreicht. Von christlichen Altären unterscheidet sie auch die Aufstellung im Freien, die die Durchführung größerer Brandopfer ermöglichte. Bekannt ist der reliefgeschmückte Pergamonaltar (2. Jh. v. Chr.), dessen Grundfläche ca. 36 × 34 m maß. Die Teilrekonstruktion des Altars befindet sich im Pergamonmuseum in Berlin.

Im etruskisch-römischen Totenbrauchtum wurden den Verstorbenen bzw. ihren Manen (persönliche Totengötter) Gedenkaltäre (Cippi) errichtet, meist mit einer ehrenden Inschrift, von denen viele Tausende erhalten geblieben sind. In der Umgebung bedeutenderer Städte des römischen Reichs säumten Grabmäler und -altäre die Ausfallstraßen.

Lückenhaft Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlt eine Abhandlung über das jüdische Brauchtum/den Tempelkult

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Christentum

Im christlichen Bereich wird der Altar in Anlehnung an den Tisch des letzten Abendmahles, das Jesus Christus am Abend seiner Gefangennahme, gleichzeitig dem Tag vor seinem Leiden und Sterben, einnahm, auch als mensa domini (Tisch des Herrn) bezeichnet.

Der griechischen Bezeichnung für den Tisch des Herrn (1 Kor 10,21 EU), der in der alten Kirche für die Feier der Eucharistie im christlichen Gottesdienst Verwendung fand, entspricht das lateinische mensa domini.

Bis ins 4. Jahrhundert hinein war es in Rom üblich, diesen Tisch erst vor dem Gottesdienst bzw. zu Beginn der eigentlichen Eucharistiefeier von den Diakonen hereintragen und aufstellen zu lassen. Der Tisch wurde allerdings an einem erhöhten Ort, in Basiliken am Vorderrand der Apsis oder auch mitten im Kirchenschiff aufgestellt.

Die Errichtung feststehender Altäre im 4 und 5. Jahrhundert brachte deren Fertigung aus Stein mit sich. Zunächst blieb die Form eines Tisches erhalten, im 7. und 8. Jahrhundert glich der Altar hingegen immer mehr einem Kubus oder Block, in Anlehnung an den Felsen, auf den Christus seine Kirche erbaut hat (1 Kor 10 4) bzw. den Eckstein, zu dem Christus selbst geworden ist (1 Petr 2,6-8 EU).

Die im 2. bis 3. Jahrhundert einsetzende Verehrung der Märtyrer nahm ebenfalls Einfluss auf die Altargestaltung. Zunächst wurde es üblich, über dem Grab eines Märtyrers oder einer Märtyrin bzw. in dessen unmittelbarer Nähe die Eucharistie zu feiern. Später begann man damit, über diesen Gräbern Gedächtniskirchen – sogenannte Martyrien – und Altäre zu errichten. Da es nicht überall solche Märtyrergräber gab, ging man dazu über, Reliquien unter der Sockel des Altares bzw. der Altarplatte beizusetzen. Dieser Brauch führte schließlich zu der Vorschrift, in die Altarplatte (Mensa) jedes Altares eine eigene (Teil-)Reliquie einzumauern. In der Renaissance hatten daher Altäre die Form eines Sarkophages.

Noch vor der Errichtung steinerner Altäre wurde der Ort des Altars, der Altarraum, mancherorts durch Schranken vom Kirchenschiff abgegrenzt. Meist schloss dieser Altarraum auch den Platz des Kantors, die Kathedra des Bischofs und die Sedilien (Sitze der Priester und Presbyter) ein. Aus den Chorschranken, die in der alten Kirche aus Holz bzw. Steinsäulen bestanden, an denen Bilder oder bebilderte Stoffbehänge befestigt werden konnten, entwickelte sich in der Ostkirche die Ikonostase, in der Lateinischen Kirche der Lettner, aus diesem wiederum im Barock die Kommunionbank.

Als Folge dieser Entwicklungen verlagerte sich der Standort des Hauptaltares immer weiter an die Wand der Apsis, der Altar wurde zum Hochaltar, zuweilen auch als Choraltar bezeichnet.

Da der Altar nun nicht mehr frei im Raum stand, wurde er vielfach mit Aufbauten - Reliefs oder Altarbildern, sogenannten Retabeln – an der Rückseite versehen. So entstanden die künstlerisch reich gestalteten Retabel- und Flügelaltäre der Gotik und des Barock.

Insbesondere mittelalterliche Kirchen konnten neben dem Hauptaltar eine Vielzahl von Nebenaltären aufweisen, abhängig von Größe, Bedeutung und Reichtum der Kirche. Oft wurde täglich an mehren Altären zur gleichen Zeit die Heilige Messe zelebriert, da es in der Kirche lange Zeit hindurch üblich war, dass die Priester teils mehrmals täglich die Messe in Form einer Privatmesse (das heißt, nur mit einem Messdiener als Assistenz), zelebrierten.

Altar in römisch-katholischen Kirchen

In katholischen Kirchen ist der Hauptaltar zentraler Ort der Eucharistiefeier, als Zeichen der Gemeinschaft mit Christus. In der Tradition der römisch-katholischen Kirche findet die Altarweihe im Rahmen eines feierlichen Pontifikalamtes statt. Die Konsekration beinhaltet u. a. die Beisetzung von Reliquien, das Weihegebet und die Salbung des Altares mit Chrisam. Die Altarweihe, eine Sakramentalie, ist im Pontificale Romanum beschrieben und dem Bischof vorbehalten.

Um den Altar versammeln sich die Glieder des Leibes Christi und ihre Vorsteher als Abbild Christi, dem Haupt der Kirche. Zugleich ist der Altar ein Symbol Christi selbst. Er wird daher beim Einzug und vor dem Auszug jeder Heiligen Messe von den Zelebranten mit dem Altarkuss geehrt. Gleichfalls Ausdruck der Verehrung ist die Inzens des Altares mit Weihrauch.

Nach den Bestimmungen der Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil soll der Altar einer Kirche feststehend sein und „überall, wo es möglich ist“ [1] wieder freistehend errichtet werden, so dass er leicht umschritten werden und die Feier an ihm dem Volk zugewandt erfolgen kann. Seine Grundgestalt ist der Tisch, die mensa Domini, zugleich soll der Altar der Ort sein, „der Jesus Christus, den lebendigen Stein (1 Petr 2,4 EU) vgl. (Eph 2,20 EU), deutlicher und dauerhaft bezeichnet“. [2]

„Der Altar, auf dem das Kreuzesopfer unter sakramentalen Zeichen gegenwärtig wird, ist auch der Tisch des Herrn, an dem bei der Messe teilzunehmen das Volk Gottes zusammengerufen wird. Er ist zugleich Mittelpunkt der Danksagung, die in der Eucharistie zur Vollendung kommt.[3]

Die Grundordnung des römischen Messbuches legt darüber hinaus fest, was alles auf den Altar gestellt bzw. gelegt werden darf - nämlich das Evangeliar, den Kelch mit der Patene oder Hostienschale, das Ziborium, das Korporale, das Kelchtuch, die Palla und das Messbuch – und in welcher Weise der Blumenschmuck des Altares in den geprägten Zeiten des Kirchenjahres ausgeführt werden soll. So darf in der Fastenzeit der Altar außer an Hochfesten und dem Sonntag Laetare nicht mit Blumen geschmückt werden.

Die Eucharistiefeier ist in einem sakralen Raum stets auf einem geweihten Altar zu vollziehen. Außerhalb eines sakralen Raumes kann sie auch auf einem passenden Tisch gehalten werden, wobei immer ein Altartuch, das Korporale, Kreuz und Leuchter beizubehalten sind. [4]

Altar in alt-katholischen Kirchen

Der Altar in alt-katholischen Kirchen ist der zentrale Ort der Eucharistiefeier und Symbol Christi. Daher wird er durch einen Kuss verehrt und im feierlichen Gottesdienst (Hochamt) mit Weihrauch inzensiert. Im Zuge der Liturgiereform in den 1970er Jahren ist in den meisten alt-katholischen Kirchen die Altaraufstellung so abgeändert worden, dass er frei umschritten werden und der Priester während des Eucharistiegebets hinter dem Altar stehen kann. Die Altarweihe erfolgt grundsätzlich durch den Bischof.

Altar in Lutherischen Kirchen

Der Altar nimmt in lutherischen Kirchen eine zentrale Stellung ein, da dort das Heilige Abendmahl eingesetzt wird und die Kommunikanten hier nach lutherischer Auffassung Christi wahren Leib und sein wahres Blut zur Vergebung der Sünden empfangen. Im Gegensatz zu reformierten Kirchen wurde der vorreformatorische, meist steinerne Altar in lutherischen Kirchen beibehalten und bis ins 19. Jahrhundert oft mit reich verzierten Aufsätzen versehen, deren Zentralbild in der Regel eine Darstellung des Gekreuzigten ist, während sich in der Predella meist eine Darstellung des Letzten Abendmahls findet. Die zentrale Bedeutung des Altarsakraments wird dadurch deutlich, dass sich oft um den Altar herum eine Kommunionbank befindet (oder zumindest Kniekissen an den Stufen des Altars), wo das Abendmahl kniend empfangen werden kann. In Gemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche singt die Gemeinde auch das Agnus Dei im Knien und bittet so noch einmal um das Erbarmen Christi, der sich am Kreuz geopfert hat.

Der Altar, auf dem in der Regel die Agende liegt und oft Kerzen und ein Kreuz oder Kruzifix stehen, wird zu einem Ort, an dem die Gegenwart Gottes besonders deutlich ist. Das kommt vor allem bei der Feier des Abendmahls zum Ausdruck, wenn die Abendmahlsgeräte (Hostienteller mit Hostien, der Kelch und die Weinkanne) auf dem Altar stehen. Der Altar ist in lutherischen Kirchen in der Regel der Ort, an dem das gottesdienstliche Gebet gesprochen wird, also das Kollektengebet und die Fürbitten. Von ihm aus empfängt die Gemeinde den Segen am Ende des Gottesdienstes.

Da mit der Reformation die Neben- und Privatmessen abgeschafft wurden, gibt es auch in größeren Kirchen in der Regel nur einen Altar, der zusammen mit der Kanzel und dem Taufstein den Mittelpunkt des Kirchraumes bilden.

In den lutherischen Kirchen tritt die Auslegung des Wortes Gottes (die Predigt in der Kirche) gleichberechtigt neben das Sakrament des Altars (Abendmahl). Sinnfälligen Ausdruck findet dies in der Sonderform des Kanzelaltars, der manchmal auch noch die Orgel einbezieht. Besonders viele Kanzelaltäre findet man in den evangelischen Gebieten Mittel- und Oberfrankens, das heißt, in den Fürstentümern Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth.

Reformierte und Freikirchen

In der Reformierte Kirche, bei den Baptisten- und Mennoniten sowie in vielen weiteren Freikirchen gibt es keinen feststehenden Altar, da nach deren Verständnis des Abendmahles am Altar kein Opfer dargebracht wird. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes steht die Verkündigung des Wortes Gottes. Daher ist in diese Kirchen die Kanzel in vielen Fällen mittig ausgerichtet. Der Abendmahlsfeier dient ein schlichter Abendmahlstisch.

Altar in neuapostolischen Kirchen

In der neuapostolischen Kirche dient der Altar sowohl der Predigt als auch der Gabenbereitung. Der Altar befindet sich meist auf einem leicht erhöhten Podest. In der Mitte des Altars liegt die Bibel. Während des Gottesdienstes stehen die Amtsträger hinter dem Altar und predigen von dort aus. Während des Gottesdienstes stehen auf dem Altar mit Hostien gefüllte Abendmahlskelche. Die Altäre sind für gewöhnlich mit Gestecken oder anderem Blumenschmuck versehen.

Einzelnachweise

  1. Grundordnung des römischen Messbuchs, 299
  2. Grundordnung des römischen Messbuchs (GRM), 298
  3. GRM, 296
  4. GRM 296

Literatur

  • R. Hallo: Die Monumentalaltare des Altertums, Diss. Göttingen 1923;
  • J. Braun: Der christliche Altar, München 1924;
  • K.-B. Ritter: Der Altar, Kassel 1930;
  • M. Hasse: Der Flügelaltar, Dresden 1941;
  • K. Heimann: Der christliche Altar, Arensberg 1954;
  • W. Grundmann: Die Sprache des Altares, Berlin 1966;
  • A. Knoepfli: Der Altar des 18. Jh., München 1978;
  • H. Schindler: Der Schnitzaltar - Meisterwerke in Süddtl., Österr. und Südtirol, Recklinghausen 1982;
  • M. J. Liebmann: Die dt. Plastik 1350-1550, Leipzig 1982;
  • A. Seifert: Westfälische Altäre, Diss. München, Bonn 1983;
  • W. Schmid: Der Michaelsaltar in der Trierer Pfarrkirche St. Gangolf. Ein spätgot. Kunstwerk in seinem historischen Zusammenhang, in: Kurtrierisches Jahrb. 28, 1988, S. 23-98;
  • Ch. Beutler: Die Anfänge des mittelalterlichen Altäre, in: Studien zur europ. Skulptur im 12./13. Jh., Frankfurt/M. 1994, S. 457-467.
  • Carl Heinz Ratschow, Alfred Stuiber, Peter Poscharsky: Altar I. Religionsgeschichtlich II. Alte Kirche III. Mittelalter IV. Reformations- und Neuzeit V. Praktisch-theologisch (20. Jahrhundert). In: Theologische Realenzyklopädie 2 (1978), S. 305-327
  • Schüler Duden: Die Religionen, Ein Lexikon aller Religionen der Welt, Mannheim 1977, ISBN 3-411-01369-9
  • G. L. Aronge: Der Thüringer Kanzalaltar von 1700-1850, Diss. Jena 1921;
  • G. Stade: Mecklenburger Kanzelaltar, Diss. Braunschweig 1930;
  • H. Schönberg: Die barocken Kanzelaltare Hildesheimer Meister im Kreis Marienburg i. H., in: Alt Hildesheim 20, 1942;
  • H. Meissner: Kanzelaltäre in Oberfranken, in: Colloquium historicum Wirsbergense, in: Geschichte am Obermain, Bd. 5, 1968/69;
  • H. Mai: Der evangelische Kanzelaltar, Geschichte und Bedeutung, Halle 1969;
  • H. Meissner: Kirchen mit Kanzelaltar in Bayern, München 1987

Siehe auch

Weblinks


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