Landkreis Randow

Landkreis Randow
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Randow ist ein ehemaliger Landkreis in Pommern und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1939. Er umfasste die Gemeinden rund um die pommersche Landeshauptstadt Stettin, überwiegend am westlichen Oderufer.

Der Landkreis Randow umfasste am 14. Oktober 1939, dem Tag vor seiner Auflösung:

Mit 139.061 Einwohnern auf 1.351 km² war dieser Landkreis der bevölkerungsreichste in Pommern. Die 1939 nach Stettin eingemeindeten Gemeinden Altdamm, Finkenwalde, Frauendorf, Podejuch, Pölitz, Pommerensdorf, Scheune, Stolzenhagen und Züllchow waren die bevölkerungsreichsten Orte im Landkreis, so dass danach die Großstadt Stettin 381.300 Einwohner auf 461 km² umfasste.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Preußen 1818 bis 1939

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Randow im Regierungsbezirk Stettin in der preußischen Provinz Pommern. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete im Umland der Provinzialhauptstadt Stettin. Das Landratsamt war in Stettin.

Am 26. September 1826 wurden nach Auflösung des Stadtkreises Stettin die Städte Alt-Damm und Stettin in den Kreis Randow eingegliedert.

Am 16. März 1857 schied Stettin wieder aus dem Kreis Randow aus. Stettin wurde ein eigener Stadtkreis Stettin, der jetzt nur noch aus einer Gemeinde bestand, nämlich der Stadtgemeinde Stettin.

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis als Teil Preußens zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 1. April 1900 wurden die Stadtgemeinde Grabow und die Landgemeinden Bredow, Nemitz und Torney aus dem Kreis Randow in den Stadtkreis Stettin eingegliedert. Im Jahre 1911 folgten Zabelsdorf, Schwarzow, Neuwestend und Braunsfelde.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Randow entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der fast alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Randow entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Auflösung des Kreises 1939

Am 15. Oktober 1939 wurde durch die Vergrößerung des Stadtkreises Stettin der Landkreis Randow aufgelöst und sein Gebiet wie folgt aufgegliedert:

SBZ und DDR 1945 bis 1950

Nach 1945 wurde aus dem westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Gebiet des ehemaligen Landkreises Randow in der SBZ ein neuer Landkreis Randow gebildet. Der erste Landrat war Erich Spiegel (1919–1984), der zunächst als Landrat von Groß-Stettin den Kreis von Stettin aus verwaltete und nach der Übergabe Stettins an Polen durch die Sowjetunion am 5. Juli 1945 das Landratsamt nach Hohenholz, nördlich von Penkun, verlegte. Spiegel amtierte bis August 1945 und wurde dann durch Landrat Geiß abgelöst, der das Landratsamt zunächst nach Pölitz und im Oktober 1945 nach Löcknitz verlegte.[1]

Bei der DDR-Kreisreform 1950 wurde das Gebiet des Landkreises Randow auf die bestehenden Landkreise Angermünde, Pasewalk und Prenzlau aufgeteilt.

Gegenwart

Ein kleiner Teil des ehemaligen Kreisgebietes rund um die Stadt Gartz (Oder) gehört heute zum brandenburgischen Landkreis Uckermark, ein kleiner Teil rund um die Stadt Penkun gehört heute zum Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern.

Der größte Teil des ehemaligen Kreisgebietes fiel 1945 zusammen mit der Stadt Stettin an Polen. Dort gehört es teils zu Stettin, teils zum Powiat Policki in der Woiwodschaft Westpommern.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Randow gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Gartz a./Oder, Penkun und Pölitz, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im Wesentlichen bis 1939 nicht geändert.

Verkehr

Von der preußischen Landeshauptstadt führte 1843 die erste Strecke der Berlin-Stettiner Eisenbahn in die pommersche Provinzhauptstadt >110.0<. Von hier aus ging es 1846 weiter nach Hinterpommern in Richtung Stargard >111.0<. 1863 konnte man mit der Bahn Richtung Vorpommern nach Pasewalk fahren >105.0<.

Oderaufwärts nahm 1877 die Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft eine Verbindung bis Küstrin in Betrieb >122.0<. Schließlich zweigte von der Stargarder Trasse in Altdamm die Strecke der Altdamm-Colberger Eisenbahn-Gesellschaft zur hinterpommerschen Ostseeküste ab >111.c<.

Für die Preußische Staatsbahn blieb dann noch die Aufgabe, 1898 eine Nebenbahn von Stettin auf dem linken Oderufer bis Jasenitz und 1910 weiter bis Ziegenort zu bauen >110.m<. Die Stadt Gartz (Oder) bekam 1913 eine Verbindung nach Tantow an der Berliner Hauptbahn >110.f<.

Die Kreise Randow und Ueckermünde beteiligten sich auch an der Gründung von Kleinbahnunternehmungen. 1897 führte die Randower Kleinbahn AG ihre Strecke zunächst von Stöven im Westen Stettins bis zur Stolzenburger Glashütte im Kreis Randow und dann 1906 bis Neuwarp am Großen Haff im Kreis Ueckermünde >113.g<. Der Süden des Kreises mit dem Randowbruch wurde 1899 von der schmalspurigen Linie der Kleinbahn Casekow–Penkun–Oder erschlossen, die parallel zur Berlin-Stettiner Eisenbahn verlief >113.f<.

Literatur

  • Karl Weishaupt: Randow - von gestern bis heute. In: Die Pommersche Zeitung. Nr. 2/2008, S. 10-11. (Neuabdruck eines Textes von 1925)

Fußnoten

  1. Willi Neuhoff: Erich Spiegel–1945 erster Nachkriegsbürgermeister in Stettin. In: Stettiner Bürgerbrief. Nr. 24, 1998, ISSN 1619-6201, S. 60–63.

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