Teilung Deutschlands

Teilung Deutschlands

Als Deutsche Teilung wird hauptsächlich die Existenz zweier deutscher Staaten von 1949 bis zur Deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 bezeichnet. Sie war wesentlich ein Ergebnis des Zweiten Weltkrieges sowie des anschließenden Kalten Krieges zwischen den einstigen Verbündeten der Anti-Hitler-Koalition.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte der Teilung 1943–1949

Bereits während und kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die großen drei Alliierten der Anti-Hitler-Koalition zu mehreren Konferenzen in Teheran, Jalta und Potsdam. Gemeinsames Ziel der Verbündeten war es, zur Eindämmung einer erneuten Kriegsgefahr ein Wiedererstarken des besiegten Deutschlands zu verhindern. Zugleich rangen die Alliierten aber auch miteinander um ihren künftigen Einfluss auf dem europäischen Kontinent.

Teheran 1943

An der Teheran-Konferenz nahmen der US-Präsident Franklin D. Roosevelt, der britische Premier Winston Churchill und der sowjetische Partei- und Staatschef Josef Stalin teil. Man einigte sich auf eine Aufteilung Deutschlands in mehrere Teilstaaten bzw. Protektorate.

Jalta 1945

Die vier Besatzungszonen und Berlin
Die vier Sektoren Berlins

Als sich zwei Jahre später, im Februar 1945, die Alliierten in Jalta, auf der Halbinsel Krim, erneut trafen, um die Erklärung von Jalta zu verabschieden, waren die Interessengegensätze zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion bereits deutlicher zutage getreten. Churchill, Roosevelt und Stalin stritten um die Zukunft der ehemaligen deutschen Satellitenstaaten in Ost- und Südosteuropa. Stalin installierte damals bereits in den von der Roten Armee besetzten Gebieten sowjettreue Regimes. Das stand nicht zuletzt in Widerspruch zur britisch-amerikanischen „Atlantik-Charta“ von 1941, in der die beiden Westalliierten vereinbart hatten, Fragen des Territoriums und der Staatsform nicht ohne Anhörung des betroffenen Volkes zu entscheiden.

Die etwaige Gefahr, die künftig von Deutschland ausgehen würde, wurde nicht mehr so stark wahrgenommen. An ihre Stelle trat der beginnende Ost-West-Gegensatz, der später den Namen Kalter Krieg erhalten sollte. Die Westalliierten änderten ihre Ziele und wollten nun ein starkes und stabiles Deutschland als Gegengewicht zu den Expansionsbestrebungen der Sowjetunion. Auch Stalin hatte kein Interesse mehr an einer Teilung Deutschlands, da er damit rechnen musste, dass kleine westdeutsche Staaten, die auch das für Reparationszwecke interessante Ruhrgebiet enthalten hätten, sich angesichts der Roten Armee im Osten Deutschlands dem Westen zuwenden würden. Offiziell hielten aber alle drei Teilnehmer der Konferenz am Ziel einer Teilung Deutschlands fest.

Konkret wurde beschlossen, Deutschland gemäß den Vorschlägen der Europäischen Beratenden Kommission (EAC) in Besatzungszonen aufzuteilen und die Hauptstadt Berlin in vier Sektoren. Für Deutschland als Ganzes betreffende Fragen sollte ein Rat der Militärgouverneure („Alliierter Kontrollrat“) gebildet werden. Auch hierin zeigt sich, dass die Teilung Deutschlands nicht mehr oberstes Ziel der Beteiligten war.

Potsdam 1945

Die Konferenz von Potsdam führte unbeabsichtigt Richtung Teilung. Mittlerweile hatte Deutschland militärisch kapituliert. Man stritt nun solange über die künftige Ordnung Südosteuropas und die immer noch ungeklärte Reparationsfrage, bis abzusehen war, dass die Konferenz scheitern würde. Dies wollte aber keine der drei beteiligten Nationen. Die Vereinigten Staaten wollten die Sowjetunion in die entstehenden Vereinten Nationen integrieren und sie nicht vor der Weltöffentlichkeit brüskieren.

Die Briten hingegen waren der Auffassung, ihre Rolle als Weltmacht vom Fortbestehen der Koalition abhängig machen zu müssen; denn fest ans westliche Lager gebunden, werde man schnell zum bloßen Juniorpartner der USA. Der Zusammenhalt der Anti-Hitler-Koalition war für jede der drei Seiten wesentlich.

Um die Konferenz doch noch zu einem Erfolg zu führen, schlugen die Amerikaner einen Kompromiss in der Reparationsfrage vor. Der Streit um die Reparationen drehte sich im Wesentlichen darum, dass Amerikaner und Briten nach dem „First Charge Principle“ erst dann Reparationen aus Deutschland abziehen wollten, wenn der Inlandsbedarf befriedigt war. Die Sowjetunion, von Kriegsschäden weit mehr betroffen als die USA und Großbritannien, war nicht bereit, dies zu akzeptieren. Der Kompromissvorschlag der Amerikaner sah nun vor, Deutschland als Reparationsgebiet einfach zu teilen. Damit stünde es jeder Partei frei, in ihrer Besatzungszone ihre eigenen Vorstellungen zu verwirklichen. Der Vorschlag wurde angenommen. Darüber hinaus stimmten die Westmächte dem Vorhaben Stalins zu, die deutschen Ostgebiete (östlich der Oder-Neiße-Linie) unter polnische und sowjetische Verwaltung zu stellen (obwohl die Westmächte zunächst nur für die Oder-Grenze eintraten), und die deutsche Bevölkerung „human“ zu evakuieren. Die Evakuierung schlug jedoch bald in eine Vertreibung von Deutschen aus ehemalig ostdeutschen Gebieten um.

Französische Obstruktion im Alliierten Kontrollrat

Nachdem Deutschland als Wirtschaftsraum getrennt war, entwickelten sich die Zonen auch politisch separat. Das lag zu einem wesentlichen Teil daran, dass die Franzosen, die auch gegen Deutschland gekämpft hatten und deren Land nach der Niederlage von 1940 von den Nationalsozialisten besetzt wurde, eine eigene Besatzungszone und einen Sitz im Rat der Militärgouverneure erhalten hatte, die Zusammenarbeit im Alliierten Kontrollrat behinderten. Denn Entscheidungen des Rates mussten einstimmig getroffen werden, und Frankreich machte regen Gebrauch von seinem Vetorecht. Das hing damit zusammen, dass Frankreich erst jetzt eine Stimme in den Verhandlungen bekam – zu einem Zeitpunkt, als die wesentlichen Entscheidungen bereits getroffen waren. Um die eigenen Ziele einzubringen (keine Milde in der Frage der Reparationen, französische Verwaltung des Saarlandes, Wiedereingliederung von Elsass und Lothringen in das französische Staatsgebiet, Stellung des Ruhrgebietes unter internationale Herrschaft u.A.), blieb Frankreich in Blockadehaltung.

Das Gremium der Militärgouverneure war handlungsunfähig – also ging die Ausübung der Macht an den einzelnen Gouverneur in seiner einzelnen Zone über. Hier wurden in den drei westlichen Zonen die Grundsteine für Demokratie und Marktwirtschaft gelegt, im Osten wurde ein Weg in Richtung Sozialismus eingeschlagen (Bodenreform, Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED). Die Maßnahmen sollten die von der Sowjetunion besetzte Zone (Sowjetische Besatzungszone) wirtschaftlich so effektiv wie eine Staatsgrenze isolieren.

Kalter Krieg

Mit der fortschreitenden Konfrontation zwischen Ost und West wollte schließlich keines der beiden „Lager“ mehr einen Schritt zurück machen: Der Westen befürchtete, die Sowjetunion werde sich eines vereinigten Deutschlands bemächtigen, die Sowjetunion hatte Angst davor, wieder bis zur Oder zurückgedrängt zu werden. Auf diese Befürchtungen hin wurde Deutschland geteilt.

Auch die Machtposition eines vereinigten Deutschlands, das mit der Sowjetunion, wie schon nach dem Ersten Weltkrieg im Hitler-Stalin-Pakt geschehen, erneut ein Bündnis eingehen könnte und somit ein Druckmittel gegen die Staaten des neu gegründeten Nordatlantikpaktes (NATO) in der Hand hätte, führte zu der Entscheidung, die Teilung aktiv zu betreiben. Ein Anhänger dieses Planes war der deutsche Kanzler Konrad Adenauer, der gegen starke innenpolitische Opposition aus den Reihen der SPD unter ihrem Vorsitzenden Kurt Schumacher eine starke Westbindung der Bundesrepublik befürwortete.

Wichtige Schritte auf dem nun nur noch förmlichen Weg zur Teilung waren die Währungsreform 1948, die darauf folgende Berlin-Blockade 1948 bis 1949 und letztendlich die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 1949.

Die letzte Möglichkeit, eine Wiedervereinigung herbeizuführen, waren die Stalin-Noten vom 10. März 1952. Hierin bot der sowjetische Diktator Josef Stalin seine Zustimmung zu einer Wiedervereinigung an, unter der Bedingung, dass das vereinigte Deutschland neutral bleiben sollte. Konrad Adenauer lehnte diese Möglichkeit jedoch strikt ab, da er die Stalin-Noten als Versuch der Sowjetunion wertete, die auf dem Petersberg in Bonn zeitgleich stattfindenden Verhandlungen über einen deutschen Beitrag zu einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft zu torpedieren. Einzelne Politiker und später Historiker haben dennoch von einer angeblich vertanen Chance gesprochen.

Die Bundesrepublik erkannte die DDR im Grundlagenvertrag von 1972 als eigenen Staat an. Bis dahin verbot die Hallstein-Doktrin von 1951, die den Anspruch der Bundesrepublik auf Alleinvertretung deutscher Interessen unterstreicht, eine Anerkennung des ostdeutschen Staates. Als Jugoslawien und Kuba die DDR anerkannten und diplomatische Beziehungen dorthin suchten, stellte die Bundesrepublik die diplomatischen Beziehungen zu beiden Ländern ein.

Geteiltes Deutschland im Kalten Krieg 1949–1989

Da nach dem Zweiten Weltkrieg kein Friedensvertrag geschlossen wurde und keine deutsche Gesamtregierung bestanden hatte, wurde die Entwicklung zunächst als provisorisch betrachtet. Die Teilung Deutschlands hatte seine staatsrechtliche Einheit nicht aufgehoben. Jedoch wich die politische Führung in Ostdeutschland nicht zuletzt auch auf Druck der Sowjetunion alsbald und sukzessive von dieser Rechtsauffassung ab.

Siehe auch: Deutsch-deutsche Beziehungen

1949–1961

Bundesrepublik Deutschland

Die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland ging bei der Konzeption des Grundgesetzes davon aus, dass das 1945 besiegte Deutschland als Staats- und Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen war. Ihr Bezugsrahmen und -zeitpunkt war das Staatsgebiet in seiner Gestalt am 31. Dezember 1937, das heißt vor dem Anschluss Österreichs und des Sudetengebietes unter Adolf Hitler. Dies wird vor allem im Artikel 116 des Grundgesetzes deutlich, in dem die Staatsangehörigkeit wie folgt definiert wird:

„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

Diese Vorgabe brachte es mit sich, dass die neugegründete Bundesrepublik eine große Anzahl an potentiellen Staatsbürgern hatte, die am neuen Staat jedoch nicht teilnehmen konnten. Die Bundesrepublik Deutschland erhob den Anspruch, für das gesamte deutsche Volk zu sprechen (siehe unten). Daher wurde das Ziel der „Wiedervereinigung“ auch als eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesrepublik angesehen, wie bereits aus den ersten beiden Sätzen der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland erkennbar ist:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das deutsche Volk […], um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.“

Die Grundgesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland konnten sich dabei auf diverse Vorgaben durch die vier alliierten Siegermächte stützen, so etwa auf die Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 und vor allem auf das Potsdamer Abkommen, aus welchen deutlich hervorgeht, dass ein Fortbestehen von Deutschland als Ganzem beabsichtigt war und dass sich die Vier Mächte solange Entscheidungsgewalt in Bezug auf Gesamtdeutschland vorbehalten wollten, bis ein Friedensvertrag erstellt worden sei. Dieser hier angesprochene Vier-Mächte-Status wurde von den Siegermächten auch bis zur Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages nicht angetastet.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wiedervereinigung aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland war die ebenfalls in der Präambel des Grundgesetzes formulierte Zielsetzung, dass „das gesamte deutsche Volk“ aufgefordert bleibe, „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Hierauf stützte sich die Regierung Adenauers, der damit stets auch sein Bemühen um eine möglichst weitgehende Westintegration der Bundesrepublik begründete, da er die Möglichkeit für Freiheit und freie Selbstbestimmung nur gegeben sah durch eine verstärkte und institutionalisierte Zusammenarbeit mit Westeuropa. Eine Wiedervereinigung Deutschlands in einer kommunistischen Diktatur lehnte er ab.

Die Oppositionsparteien SPD und FDP äußerten bis gegen Ende der 1950er Jahre stets Bedenken gegen diese Politik der Einbindung in den Westen, da sie dadurch die Chancen auf eine Wiedervereinigung erheblich vermindert sahen. Ihre Vorstellung sah eher eine Herauslösung eines vereinigten Deutschland aus der internationalen Blockkonfrontation vor. Allerdings konnten sie sich mit dieser Idee nicht durchsetzen, da die Bundesregierung und auch die Mehrheit der Westdeutschen befürchteten, dass ein neutralisiertes Gesamtdeutschland leicht in Abhängigkeit von der Sowjetunion geraten könnte. Daher lehnte Adenauer auch die sowjetischen Vorschläge der Stalin-Noten 1952 ab.

Da die Bundesrepublik sich als einzige freiheitliche Demokratie auf deutschem Boden sah, hielt sie ihren politischen Anspruch für gerechtfertigt, auch für die Deutschen in der Deutschen Demokratischen Republik zu sprechen (Alleinvertretungsanspruch).

Deutsche Demokratische Republik

Die Deutsche Demokratische Republik erhob mit ihrer nur von der Regierung ratifizierten Verfassung ebenfalls den Anspruch, für das gesamte deutsche Volk zu sprechen: „[…] hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben. Artikel 1: (1) Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik, sie baut sich auf den deutschen Ländern auf. (2) Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; […].“

Die DDR-Verfassung verlor in ihrem Wortlaut — entgegen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland — kein Wort über die Teilung Gesamtdeutschlands. Die DDR-Verfassung verschwieg allerdings das Problem zweier deutscher Staaten nicht vollständig: In Artikel 1 war zu lesen, dass es „nur eine deutsche Staatsangehörigkeit gebe und Deutschland eine „unteilbare Republik“ sei. Den Anspruch der DDR unterstreicht auch ihre stetige Betonung, dass die eigene Staatsform und -ordnung grundlegend für ein wiedervereintes Deutschland sein müsse.

Nach der Ablehnung der Stalin-Noten durch den Westen, durch die ein neutrales, vereintes Deutschland gemäß österreichischem Vorbild unrealistisch wurde, kam es im Selbstverständnis der DDR im Laufe der fünfziger Jahre zu einer Neuorientierung. Das Deutsche Reich wurde als 1945 untergegangen angesehen und stattdessen die Existenz zweier deutscher Staaten als seine Nachfolger betont. Auf diese Weise versuchte man beispielsweise, die völker- und staatsrechtliche Anerkennung durch die Bundesrepublik zu erhalten, was diese jedoch verweigerte.

Das Konzept der DDR für eine Wiedervereinigung sah von nun an eine Staatenverbindung in Form einer lockeren Konföderation vor, wobei der Sozialismus als tragendes Fundament gelten sollte.

1961–1969

Bundesrepublik Deutschland

Nach dem Bau der Berliner Mauer im Jahre 1961 setzte sich in Westdeutschland vermehrt die Meinung durch, dass man mit Rücksicht auf die dort lebenden Deutschen mehr auf die DDR zugehen müsse – konkret auf deren Staatsführung, weil man an die Menschen selbst kaum herankommen konnte. Ziel war es dabei, durch Maßnahmen zur Intensivierung der Kontakte das Bewusstsein einer gemeinsamen Nation bei den Menschen wachzuhalten.

Eine Folge dieses Wandels war, dass man nicht nur den Status quo akzeptierte, sondern auch vermehrt darüber diskutierte, ob man die DDR als eigenen Staat anerkennen dürfe. Eine weitere Folge war die vermehrte Praxis, mit Ostblockstaaten bilaterale Verträge zu schließen, in denen ein gegenseitiger Gewaltverzicht zum Ausdruck gebracht wurde.

Diese Phase der Politik zeichnete sich durch den Versuch aus, Feindschaften, Vorurteile und Ängste langsam und vorsichtig abzubauen, ohne dabei auf irgendwelche Ansprüche zu verzichten. Allerdings wurde dabei immer deutlicher, dass sich die Idee einer real möglichen Deutschen Einheit immer mehr in eine ferne Zukunft verflüchtigte.

Deutsche Demokratische Republik

Auch in der DDR war man immer deutlicher von der Idee einer Deutschen Einheit abgerückt, nachdem Angebote zu einer Konföderation als sozialistischer Staatenbund gescheitert waren. Nach westlicher Auffassung hatte die DDR die Berliner Mauer 1961 errichtet, um die massenhafte Fluchtbewegung zu bremsen. Nach der von der DDR vertretenen Auffassung musste diese sich hingegen gegen die stetigen reaktionären Angriffe der Bundesrepublik Deutschland wehren („antifaschistischer Schutzwall“). Zudem seien die aggressiven Pläne Westdeutschlands immer deutlicher geworden. In der Broschüre „Warum Mauer – Wie lange Mauer?“, die vermutlich in der 2. Hälfte der 1960er Jahre veröffentlicht wurde und den Mauerbau rechtfertigen sollte, heißt es dazu:

Wie dieser Raubzug inszeniert werden solle, erläuterte am 9. Juli der Adenauer-Intimus Robert Ingrim in der „Bonner Rundschau“: „[…] daß sich die freie Welt instand setzen müsse, alle Mittel des Krieges, des Nervenkrieges und des Schießkrieges, anzuwenden. Dazu gehören nicht nur die herkömmlichen Streitkräfte und Rüstungen, sondern auch die Unterwühlung, das Anheizen des inneren Widerstandes, die Arbeit im Untergrund, die Zersetzung der Ordnung, die Sabotage, die Störung von Verkehr und Wirtschaft, der Ungehorsam, der Aufruhr […]“

1967 wurde per Gesetz eine eigene Staatsbürgerschaft für DDR-Bürger festgelegt. Schon ein Jahr darauf wurde im Sinne dieses Gesetzes eine neue Verfassung formuliert, in der die Absicht bekundet wurde, die vom Imperialismus aufgezwungene Teilung Deutschlands durch langsame Annäherung bis hin zur Wiedervereinigung zu beseitigen.

In der DDR-Staatsführung setzte sich in jenen Jahren die Überzeugung durch, dass man eine friedliche Koexistenz anstreben müsse und dass es nunmehr zwei Staaten auf deutschem Boden gäbe, einen sozialistischen und einen kapitalistischen. Dies bedeute zwar klare Abgrenzung, aber auch die Möglichkeit eines Aufeinanderzugehens.

Die in den vorangegangenen Jahrzehnten noch aktiv propagierte Idee der Wiedervereinigung in einem sozialistischen oder zumindest neutralen Gesamtdeutschland wurde zu dieser Zeit aufgegeben. Stattdessen entwickelte die SED die These von der sozialistischen deutschen Nation. Der Text der Nationalhymne der DDR wurde nicht mehr gesungen, die Hymne nur noch intoniert. In Schulbüchern wurde ihr Text jedoch bis zum Ende der DDR weiterhin abgedruckt – er war, entgegen vielen Gerüchten, zu keinem Zeitpunkt verboten.

Zwei-Staaten-Konzept 1969–1982

Bundesrepublik Deutschland

Als im Jahre 1969 eine neue Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt die Regierung übernahm, änderte sich die Neue Ostpolitik immer deutlicher. Die sozial-liberale Koalition aus SPD und FDP zeigte von Anfang an ihre Bereitschaft zur Anerkennung der DDR als zweiten deutschen Staat. Deutlich wurde dies im Moskauer und Warschauer Vertrag 1970 (siehe auch Moskauer Vertrag) sowie im 1972 geschlossenen Grundlagenvertrag, in dem die Bundesrepublik ihren Alleinvertretungsanspruch aufgab und zum Prinzip der Gleichberechtigung überging mit dem Ziel einer Normalisierung der Beziehungen.

Der Beitritt beider deutscher Staaten zur UNO 1973 machte die Anerkennung der souveränen DDR als Völkerrechtssubjekt – wobei die völkerrechtliche Anerkennung aber stets verwehrt und lediglich die staatsrechtliche bestätigt wurde – von der Bundesrepublik Deutschland erforderlich, welche aber schon im Moskauer Vertrag von 1970 die Souveränität und den Status quo der DDR bekräftigte. Auch die DDR musste die Bundesrepublik Deutschland anerkennen. Die Bundesrepublik beharrte auf einer Art Sonderstatus für beide Staaten (Zwei-Staaten-Konzept), weil sie die DDR immer noch nicht richtig anerkennen wollte und die Existenz einer DDR-Staatsbürgerschaft ablehnte. Nach wie vor betrachtete man es als zentrale politische Aufgabe, die Einheit der Nation – wie im Grundgesetz formuliert – zu wahren.

Deutsche Demokratische Republik

Die Deutsche Demokratische Republik versuchte seit Beginn der 1970er Jahre, ihr Konzept von den zwei deutschen Staaten durch eine Zwei-Staaten-Theorie zu ergänzen. Damit wollte man den Anspruch auf völkerrechtliche Anerkennung unterstreichen. Diese Sicht wurde auch von der Sowjetunion sowie von den meisten Ostblockstaaten geteilt.

Von dieser Position her bedeutete der Grundlagenvertrag von 1972 einen Teilerfolg. Der Beitritt beider deutscher Staaten zur UNO 1973 machte die gegenseitige Anerkennung erforderlich und erfüllte den Wunsch der Deutschen Demokratischen Republik auf endgültig vollständige völkerrechtliche Anerkennung als Völkerrechtssubjekt.

Die Geraer Forderungen stellten aus Sicht der DDR die nächsten Schritte zur Zementierung der Teilung dar. Im Westen fanden diese Positionen auf Seiten der Friedensbewegung und des linken Flügels der SPD zunehmend Zuspruch. Mit dem gemeinsamen Papier von SPD und SED wurde eine Abkehr vom Ziel der Wiedervereinigung in Freiheit deutlich.

Kohl – Gorbatschow – Honecker 1982–1989

Obwohl Helmut Kohl die Deutschlandpolitik seiner Vorgänger lediglich fortzuführen gedachte, indem er sich zu den bestehenden Verträgen bekannte und eine Zusammenarbeit mit der DDR auf den bisher gelegten Fundamenten anstrebte, zeichnete sich doch bald ein Wandel ab. Zum einen forcierte er deutlich die europäische Einigungspolitik, nicht ohne immer wieder zu betonen, dass zu einer wirklichen Einigung auch die Lösung der Deutschen Frage zähle. Zum anderen intensivierte er den Kontakt zur DDR durch vertragliche Vereinbarungen, wobei seine Regierung gleichzeitig verdeutlichte, dass sie gemäß dem Grundgesetz der Freiheit erste Priorität einräume.

Trotz dieser klaren Position, die Helmut Kohl und seine Minister der DDR gegenüber einnahmen, erreichte er durch Vertragsverhandlungen und in persönlichen Telefonaten mit Mitgliedern der DDR-Führung eine Intensivierung der gegenseitigen Beziehungen. In den angestrebten Verträgen standen zumeist menschliche Belange im Vordergrund des Interesses der westdeutschen Regierung, etwa bei den Familienzusammenführungen. Auch konnte man 1984 die DDR-Führung dazu bewegen, die Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze zu beseitigen. Als Gegenleistung gewährte man hierfür nicht selten Kredite, die die wirtschaftlich angeschlagene Deutsche Demokratische Republik dringend benötigte.

Mit dem Amtsantritt Michail Gorbatschows als Generalsekretär der KPdSU im Jahre 1985 begann die Schlussphase des Kalten Krieges, die auch große Wirkung auf den Prozess der Wiedervereinigung Deutschlands hatte. Die Politik Gorbatschows trug wesentlich zur weltweiten und zur innerdeutschen Entspannung bei. Daneben kam es im September 1987 zum lange geplanten (Gegen-)Besuch Honeckers in Bonn, bei dem ein Strahlenschutzabkommen, ein gemeinsames Umweltschutzabkommen und eine generelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet geschlossen wurde.

Ende der Teilung durch die Wiedervereinigung 1989/1990

Hauptartikel: Deutsche Einheit

Das Ende der Teilung Deutschlands wurde mit der Öffnung der Mauer am 9. November 1989 eingeläutet. Zur rechtlichen Wirklichkeit wurde die deutsche Einheit aber erst durch die Währungsunion und mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch den im Grundgesetz der Bundesrepublik möglichen Beitritt der DDR (beschlossen durch die Volkskammer der DDR 1990) zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, wodurch dieses seinen provisorischen Charakter verloren hat. Durch den rechtlich gesehenen Beitritt (und nicht die Wiedervereinigung) ist es bis heute nicht notwendig gewesen, dem (nun wiedervereinigten) deutschen Volk eine neue Verfassung zu geben.

In der Folgezeit ist das Grundgesetz von der überwiegenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger als rechtliche Grundordnung akzeptiert worden, was sich eindrucksvoll auch in der Wahlbeteiligung bei der Wahl zum 1. Deutschen Bundestag in Höhe von 78,5 % der Wahlberechtigten dokumentiert. Es hat sich als Grundlage aller anderen Gesetze bewährt.

Die Präambel stellt in den Sätzen 1 und 3 klar, dass das Grundgesetz Geltung auf Dauer beansprucht. Dem steht auch nicht der Artikel 146 entgegen. Dieser verweist lediglich darauf, dass es dem deutschen Volk möglich ist, kraft seiner verfassunggebenden Gewalt das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abzulösen.

Siehe auch

Literatur

  • Christoph Klessmann: Die doppelte deutsche Nachkriegsgeschichte als wissenschaftliches und didaktisches Problem. Wochenschau-Verlag, 2005. ISBN 3-899-74255-9.
  • Karl Doehring: Die Teilung Deutschlands als Problem des völker- und staatsrechtlichen Fremdenrechts. Vortrag gehalten vor der Juristischen Studiengesellschaft in Karlsruhe am 7. Nov. 1967, C. F. Müller, 1968; 25 Seiten.
  • Gerd Langguth (Hrsg.): Die Intellektuellen und die nationale Frage, Campus Verlag, 1997, ISBN 3-593-35725-9, ISBN 978-3-59335-725-6.
  • Dietmar Schultke: Keiner kommt durch – Die Geschichte der innerdeutschen Grenze und Berliner Mauer, Aufbau Verlag, 4. Auflage, Berlin 2008.
  • Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Band 2: Deutsche Geschichte vom „Dritten Reich“ bis zur Wiedervereinigung, C. H. Beck Verlag, München 2000; 742 S.
  • Peter Graf Kielmansegg: Nach der Katastrophe – Eine Geschichte des geteilten Deutschland. Siedler Verlag, Berlin 2000; 734 S.

Weblinks


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