Österreichisches Wappen

Österreichisches Wappen
Österreichischer Bundesadler
(detaillierte Version)

Das Österreichische Bundeswappen, das gegenwärtige Wappen Österreichs, wurde im Jahr 1919 mit dem Rot-Weiß-Rot aus dem Bindenschild und dem Österreichischen Adler eingeführt, 1934 bis 1938 durch den Quaternionenadler ersetzt, und 1945 leicht modifiziert (die gesprengten Ketten wurden hinzugefügt) wieder eingeführt.

Das Österreichische Bundeswappen ist im Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich geregelt.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Aussehen

1945–heute
Republik Österreich
Staatswappen
(einfache Version)
Version des Wappens von 1919–1934

Blasonierung des österreichischen Bundeswappens:

Es zeigt einen freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer.

Es gibt zwei verschiedene Versionen des Wappens: Eine der Bundesverfassung entsprechende Version, in welcher der Adler einfärbig schwarz dargestellt ist, sowie eine künstlerischere Version, auf der das Gefieder des Adlers detailliert dargestellt ist. Beide Versionen werden parallel nebeneinander verwendet.

Symbolik

Die Symbole und Embleme im Bundeswappen Österreich bedeuten:

  • Der Adler: Souveränität Österreichs (1919 eingeführt)
  • Der Bindenschild: Emblem von Österreich (hochmittelalterlich, 1915 wiedereingeführt)
  • Die Stadtmauerkrone: Symbol des Bürgertums (1919 eingeführt)
  • Die Sichel: Symbol des Bauernstands (1919 eingeführt)
  • Der Hammer: Symbol der Arbeiterschaft (1919 eingeführt)
  • Die gesprengte Eisenkette: Erinnerung an die Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur (Ergänzung von 1945)

Politisch unterschiedliche Deutungen des Bundeswappens haben in der Vergangenheit Diskussionen über das Wappen ausgelöst. Umfragen bestätigen aber, dass die Bekanntheit der eigentlichen Wappensymbolik weit verbreitet ist.[1]

Einerseits wird das Republikwappen als neues republikanisches Symbol, andererseits als modifizierte Version des alten habsburgischen Wappens gedeutet. Diese Ausführung wird vielfach als Reminiszenz an den Doppeladler der Habsburger-Monarchie gesehen. Nach dieser Annahme weist die Einköpfigkeit des Adlers im Sinne eines Wegfalls des linken, „ungarischen“ Kopfes auf das Wegfallen der östlichen Reichsteile hin. Die Beilage 202 zum Gesetz über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutschösterreich von 1919 erwähnt aber ausdrücklich, der „neue“ österreichische einköpfige Adler beziehe sich nicht auf den Doppeladler (habsburgisch seit 1804, davor der des Heiligen Römischen Reichs), sondern auf das „Symbol der Legionen der römischen Republik“, die Aquila.[2] Die österreichischen Bundesländer haben die vorrepublikanische Wappentradition aber beibehalten (die meist ins Hochmittelalter datierenden Wappenbilder, aber auch diverse Beizeichen wie Erzherzogs- und Herzogshüte, ritterliche Helme). Auch das Schwarz des Adlers stand nie zur Diskussion.
Ein „westwärts“ blickender Kopf findet ebenfalls keine historische Stütze – die Thematik des Ost-West-Konflikts in Europa dürfte 1919 noch keine Rolle gespielt haben.
Kritisiert wurde auch, dass Hammer und Sichel im Wappen als kommunistische Symbole verstanden werden könnten – diese sind aber gekreuzt, und Hammer, Sichel und Krone stehen im österreichischen Wappen als Dreiergruppe.[3]

Gesetzlicher Schutz – Verwenden und Führen des Bundeswappens

Basisdaten
Titel: Wappengesetz
Langtitel: Bundesgesetz vom 28. März 1984
über das Wappen
und andere Hoheitszeichen
der Republik Österreich
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Fundstelle: BGBl. Nr. 159/1984
Datum des Gesetzes: 28. März 1984
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 98/2001
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist im Art. 8a  Abs. 2 der österreichischen Bundesverfassung bestimmt. Darüber hinaus gibt es auch einfachgesetzliche Bestimmungen, welche das Verwenden und Führen des Bundeswappens regeln, namentlich das österreichische Wappengesetz[4]. Weiters werden durch strafrechtliche Bestimmungen die Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole nach § 248 StGB, zu denen ja auch das Bundeswappen zählt, unter besondere Strafdrohung gestellt.

Neben staatlichen Behörden sind auch einzelne weitere Organisationen, wie das Österreichische Rote Kreuz, und Unternehmen zum Führen des Staatswappens berechtigt. Gemäß § 68 Gewerbeordnung verleiht das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Unternehmen, die sich durch besondere Verdienste um die österreichische Wirtschaft oder eine herausragende Stellung in ihrem Wirtschaftszweig hervorheben, die Erlaubnis, das Wappen gemeinsam mit einem Hinweis auf den Auszeichnungscharakter zu führen. Weiter hat jede österreichische (staatliche) Schule zwar nicht die Erlaubnis das Wappen im Schullogo zu führen, aber in jeder Klasse statt dem Bild des Bundespräsidenten (oder Landeshauptmanns) das Wappen aufzuhängen.

Weiters ist gemäß § 53 und § 54 Kraftfahrgesetz geregelt, dass nur bei Kraftwagen, die zur Verwendung für Fahrten bei offiziellen und feierlichen Anlässen bestimmt sind, und nur für Führungsorgane der Bundesebene (Bundespräsident, Bundesrats- und Nationalratsmitglieder, usw.) das Wappen geführt werden darf.

Die Gestaltung des Bundeswappens ist in den entsprechenden Gesetzestexten exakt festgelegt und ist als solches unveränderbar. Verschiedene Behörden und Organisationen, die zum Führen des Wappens berechtigt sind, verwenden dennoch abgewandelte Formen davon; meist als „Behördenzeichen“ (Piktogramm) bezeichnet.

Geschichte

Der Bindenschild der Babenberger

Altösterreich: Das Fünfadlerwappen Österreichs
um 1490
Der Bindenschild: Hauswappen Babenbergs, dann Neuösterreich
(heutige Form)

Der Bindenschild, das rot-weiß-rote Wappen der Babenberger, lässt sich ab 1230 sicher nachweisen. Über seine Herkunft gibt es keine Klarheit, es ranken sich einige Legenden um seine Entstehung.

Der Bindenschild war ursprünglich Hauswappen, und wurde bald das gemeinsame Wappen für die Besitzungen der Babenberger in der Marcha orientalis, der Mark im Osten Baierns, im Bereich des heutigen Ober- und Niederösterreich. Später fand ein Abtausch mit dem Lerchenwappen mit den fünf Adlern („Lerchen“) statt. Aus unbekannten Gründen wurde dieses Wappen ab dem 15. Jahrhundert als Altösterreich, der rot-weiß-rote Bindenschild dagegen als Neuösterreich bezeichnet. Das Lerchenwappen wurde durch den Bindenschild verdrängt, welcher so zum ersten „Gesamtwappen“ für die habsburgischen Erbländer wurde.

Das Hauswappen der Habsburger

Das Wappen des römischen Kaisers vor 1740 (Habsburg auf der Brust des Reichsadlers)
Siebmacher 1605
Das Kaisertum Österreich 1815 (Habsburg-Lothringen auf der Brust des österreichischen Adlers)

Als die Habsburger 1282 Herzöge von Österreich wurden, übernahmen sie auch das rot-weiß-rote Landeswappen, das in den nachfolgenden Jahren immer mehr zum eigentlichen Wappen der Dynastie wurde. Bereits König Friedrich (III.) der Schöne legte 1325 den Bindenschild auf die Brust des Reichsadlers. Das alte Wappen der Grafschaft Habsburg - ein roter, blau gekrönter Löwe auf goldenem Grund (in dieser Form seit 1359) - trat demgegenüber immer mehr in den Hintergrund. In der Folge nannte sich Habsburg auch Haus Österreich. Dies kam vor allem in der spanischen Habsburgerlinie sehr deutlich zum Ausdruck. Die herrschenden Habsburger in Spanien führten nicht den Namen Habsburg sondern Casa de Austria. Philipp von Habsburg, war als spanischer König Felipe de Austria.

Nach der Gründung des Hauses Habsburg-Lothringen 1740 wurde das Hauswappen neugestaltet, der Bindenschild blieb jedoch zentraler Bestandteil. Habsburg wurde nun durch den Habsburgischen Löwen repräsentiert, mittig war der Bindenschild und rechts sind die Lothringischen Adler. Zu lesen ist das Hauswappen so: Haus Österreich (Bindenschild-mittig) Habsburg (Löwe-rechts) Lothringen (Adler-links).

Rot-Weiß-Rot als Farben des Herrscherhauses ließen Babenbergern und Habsburger – soweit möglich – in alle Staatssymbole einarbeiten. Maßgebend für die einzelnen Länder unter Habsburgischer Herrschaft war Rot-Weiß-Rot als Symbol der Herrschenden Oberhoheit. Die Regionalwappen waren aber weiterhin verbindlich, denn sie repräsentierten die Habsburger als jeweilige Landesherren.  

Der Adler

Grundsätzlich stammen alle Adler als Wappentier von den (einköpfigen) Feldzeichen der römischen Legionen ab.

1237 wurde der doppelköpfige Adler in Gold auf Schwarz von Friedrich II. der Stadt Wien, anlässlich der Wahl seines Sohnes Konrad IV. in Wien zum Deutschen König, verliehen.

Der doppelköpfige Adler wurde unter Kaiser Sigismund im Jahre 1433 das Wappentier des römisch-deutschen Königs und Kaisers und damit zum Wappentier des Heiligen Römischen Reiches. Auf den Flügelfedern des davon abgeleiteten Quaternionenadler sind die Wappen der Glieder des Reiches jeweils in Vierergruppen allegorisch abgebildet (Quaternionen der Reichsverfassung), abgebildet. Es handelt sich um eine Auswahl von Reichsständen.

Der Habsburgische Doppeladler

Der letzte römisch-deutsche Kaiser Franz II. entlehnte den Quaternionenadler schließlich als Symbol für seine Erblande. Er verwendete eine modifizierte Version des Quaternionenadlers für das 1804 neu gegründete Kaisertum Österreich. Diesem k.k. österreichische Doppeladler ist das Wappen des Hauses Habsburg-Lothringen auf die Brust gelegt, die Flügel zieren zehn wichtige Lande. Über dem Wappen schwebt die Rudolfskrone.

Der österreichische Doppeladler wurde auch zum Staatswappen der Realunion Österreich-Ungarn. Er war von 1867 bis 1915 das Hoheitszeichen für gemeinsame (k.u.k.) Institutionen. Die Symbolik des österreichisch-ungarischen Doppeladlers (ähnlich der Symbolik des byzantinischen Reichswappens): Ein Adlerkopf, dem Westen zugewandt, symbolisierte Cisleithanien (österreichischer Reichsteil) und der andere, dem Osten zugewandte Kopf, Transleithanien (ungarischer Reichsteil).

Im Jahr 1915 wurde ein neues gemeinsames Wappen eingeführt. Dieses Staatswappen wurde am 10. Oktober 1915 durch ein neues gemeinsames mittleres und ein gemeinsames kleines Wappen ersetzt, welches eine Kombination aus den Wappen der beiden Reichshälften und dem des Herrscherhauses war. Der goldene Schild mit dem Doppeladler symbolisierte nur noch Österreich, während der zweite Schild das ungarische Wappen darstellte. Die beiden Reichshälften stehen unter ihren Kronen, Cisleithanien unter der Rudolfs-, Transleithanien unter der Stephanskrone. Verbunden waren beide Wappen durch das Familienwappen Habsburg-Lothringen. Die Devise INDIVISIBILITER AC INSEPARABILITER („unteilbar und untrennbar“), soll die Verbundenheit der beiden in der Monarchie vereinigten Staaten darstellen.

Das Wappen der 1. Republik

Basisdaten
Titel: Gesetz über das Staatswappen
und das Staatssiegel
der Republik Deutschösterreich
Typ: Staatsgesetz
Geltungsbereich: Republik Deutschösterreich
Fundstelle: St.G.Bl.257/1919
Datum des Gesetzes: 9. Mai 1919
Inkrafttretedatum: 9. Mai 1919
Außerkrafttretedatum: 1934
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Am 31. Oktober 1918, wurden in einer Sitzung des Staatsrates sowohl die Farben der neuen Republik (Rot-Weiß-Rot), als auch das von Staatskanzler Renner persönlich ausgearbeitete neue Staatswappen beschlossen. Das Wappen, das unter Zeitdruck für das Siegel für die Friedensverhandlungen des Ersten Weltkriegs entstand, bestand aus einem Stadtturm (Bürgertum) mit schwarzen Quadern, roten gekreuzten Hämmern (Arbeiterschaft) und einem goldenen Ährenkranz (Bauernstand). Die Farben Schwarz-Rot-Gold wurden bewusst in Anlehnung an die deutschen Farben gewählt, die Symbole stellten die drei Stände dar.[2][5]

Dieses Wappen wurde aber zurückgenommen, da es massiver Kritik und großen Protesten, beispielsweise von Adolf Loos oder von Heraldikern ausgeliefert war. Der Entwurf erinnere zu stark an einfache Firmenwerbung. Mit Ministerratsbeschluss vom 8. Mai 1919 wurde das Turm-Wappen durch das Wappen mit dem einköpfigen Adler ersetzt[6], und mit dem Gesetz über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutschösterreich St.G.Bl.257/1919[7] eingeführt.

Das Wappen des Bundesstaates Österreich (Ständestaat)

Wappen des Bundesstaates Österreich (Ständestaat) von 1934 bis 1938

Nach der Ausschaltung des Parlaments und des Verfassungsgerichtshofes durch die Regierung Dollfuß wurde die Republik 1934 durch den austrofaschistischenBundesstaat Österreich“ abgelöst.

Nach dem Verbot oppositioneller Aktivitäten außerhalb der Vaterländischen Front (inklusive aller Parteisymbole, Fahnen, Wimpel), wollte man aus dem Wappen alles entfernen, was auch nur entfernt an Kommunismus und Sozialismus erinnerte. Es ist schon im Artikel 3 der ständischen Verfassung[8], kundgemacht in der Verordnung der Bundesregierung vom 24. April 1934 über die Verfassung des Bundesstaates Österreich, BGBl. 239/1934[9] bestimmt, und durch eine Kundmachung der Bundesregierung vom 2. Juli 1934, BGBl. II/108, wurde die bildliche Darstellung des Staatswappens Österreichs veröffentlicht.[10]

In der Symbolik nahm man eine „Rückbesinnung“ auf die Zeit des Heiligen Römischen Reiches vor. So wurde der Quaternionenadler aus der Zeit des Reiches eingeführt und zu diesem Zweck modifiziert.

Mit dieser Wappenänderung entfernte der austrofaschistischen Ständestaat auch jene Elemente des Staatswappens, die das ständische Zusammenwirken von Arbeitern (Hammer), Bauern (Sichel) und Bürgern (Mauerkrone) symbolisieren sollten.

In einer offiziellen Staatsbürgerkunde wurde die Bedeutung des neuen Wappens mittels Anmerkung wie folgt erläutert: Dieser Doppeladler ist der alte Reichsadler, der seit Jahrhunderten das Wappentier Österreichs war. Das Bindenschild der Babenberger „rot-weiß-rot“ auf der Brust des Doppeladlers kennzeichnet unsere Ostmarkmission. Diese Erklärung verdeutlicht auch den deutschnationalen Charakter des Regimes und seiner Ideologie, die sich durch die Rückbesinnung auf das Reichswappen auch im Wappen widerspiegelten. Der nimbierte Doppeladler des Ständestaates weist auch gewisse Parallelen zum Wappen der Bundeshauptstadt auf. Wien hatte sein Wappen 1925 modifiziert. Man hatte die kaiserlichen Symbole entfernt und den Doppeladler zum einfachen nach Westen blickenden Adler gemacht. Ansonsten war das neue Wiener Wappen gleich dem alten. Auch das alte rot-weiß-rote Kreuzfahrerschild hatte man belassen. Dieses Schild ist heute das Hauptwappen Wiens (der Adler wird nur mehr selten verwendet).

Daneben wurde als eine Art „Ergänzungs-Wappen“, das Kruckenkreuz, das schon seit den 1920er Jahren als halbstaatliches Symbol - etwa auf Groschenmünzen - rangierte, beibehalten und seine Verwendung ausgeweitet. Es wurde als offizielles Symbol behandelt, war aber nie Teil des Bundeswappens.

Nach dem Anschluss wurde das Führen aller nationalen Insignien verboten.

Das Wappen der 2. Republik

Basisdaten
Titel: Wappengesetz
Langtitel: Gesetz über Wappen, Farben, Siegel
und Embleme der Republik
Typ: Gesetz
Geltungsbereich: Österreich
Fundstelle: StGBl. 2/45
Datum des Gesetzes: 1. Mai 1945
Inkrafttretedatum: 1. Mai 1945
Außerkrafttretedatum: 1984
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Provisorische Staatsregierung Österreichs, wieder unter Dr. Karl Renner, beschloss unmittelbar nach der Befreiung, noch vor dem Ende des 3. Reichs, das Wappen der 1. Republik wieder einzuführen.[3]

Mit dem Gesetz über Wappen, Farben, Siegel und Embleme der Republik StGBl. 2/45 vom 1. Mai 1945 wurden auch zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt (§ 1 Wappengesetz 1945). Dass die drei Embleme Hammer, Sichel und Mauerkrone die „Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten“ Arbeiterschaft, Bauernschaft und Bürgertum versinnbildlichen, ist eine Legalinterpretation (ebenfalls nach § 1 Wappengesetz 1945). Dabei wurde übersehen, dass sich das Wappen der Ersten Republik im Verfassungsrang befunden hatte. Da die Verfassung von 1919 im Jahr 1945 wiederhergestellt worden war und das neue, modifizierte Wappen nur mit einem einfachen Gesetz beschlossen wurde, verfügte Österreich in den darauffolgenden Jahrzehnten über ein Wappen, das formal verfassungswidrig war[11].

Die Wappenzeichnung selbst wurde am 20. Juni 1945 in Anlage zum Staatsgesetzblatt 22/1945 nachgereicht. Das Wappen erscheint im Dezember 1946, als eines der ersten „offiziellen“ Publikationen der sich konstituierenden österreichischen Nachkriegsordnung, am Deckblatt des Rot-Weiß-Rot-Buchs, einer Art von Positionspapier der Sicht auf die Zeit des Anschlusses (Untertitel: Darstellungen, Dokumente und Nachweise zur Vorgeschichte und Geschichte der Okkupation Österreichs (nach amtlichen Quellen).)

Mit der Verfassungsreform vom 1. Juli 1981 wurde das Staatswappen formell in den Text der Bundesverfassung aufgenommen (Art. 8a Abs. 2 B-VG). Am 28. März 1984 wurde schließlich das Bundesgesetz über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) beschlossen, das eine aufwändige Farbabbildung der Wappens umfasst. Im Unterschied zum Gesetz von 1945, das eine einfache schwarz-weiße Darstellung des Bundesadlers enthielt, ist das nun sehr detailliert ausgeführte Wappen nur bedingt reproduktionsfähig (Siebdruck). Dies führte zu dem weltweit einmaligen Fall, dass in Österreich nun zwei Wappen bzw. zwei Bundesdienstflaggen in Gebrauch sind: eine „künstlerisch-graue“ und eine „heraldisch-schwarze“.[12].

Der Bundesadler auf einem Flaggenmast vor dem Parlament

Siehe auch

Literatur

  • Franz Gall: Österreichische Wappenkunde. Handbuch der Wappenwissenschaft. Böhlau, Wien 1996, ISBN 3-205-98646-6
  • F-H. Hye: Das Österreichische Staatswappen und seine Geschichte. Studien Verlag, Innsbruck 1995, ISBN 3-7065-1108-8
  • Ottfried Neubecker: Heraldik : Wappen - ihr Ursprung, Sinn und Wert. Krüger, Frankfurt a.M. 1977, ISBN 3-8105-1306-7
  • Peter Diem: Die Entwicklung der Symbole der Republik Österreich, in Stefan Karner, Lorenz Mikoletzky (Hrsg.): Österreich. 90 Jahre Republik. Innsbruck 2008, ISBN 978-3-7065-4664-5

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Lit.: Diem: Die Symbole Österreichs
  2. a b Lit.: Diem: Die Entwicklung des österreichischen Bundeswappens, Abschnitt Das Staatswappen der Republik (Deutsch)österreich
  3. a b Lit.: Diem: Die Entwicklung des österreichischen Bundeswappens, Abschnitt 1945.
  4. Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich, geltende Fassung, ris.bka; BGBl.Nr. 159/1984Vorlage:§§/Wartung/alt-URL, Diem: Die Entwicklung des österreichischen Bundeswappens (Web-Facsimile)
  5. Peter Diem: Genese des Wappens von 1919. In: Die Entwicklung des österreichischen Bundeswappens. (Webdokument ; mit Abbildungen). 
  6. Abbildung in: Diem: Entwicklung
  7. Gesetz über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutschösterreich St.G.Bl.257/1919Vorlage:§§/Wartung/alt-URL, ALEX, OeNB
  8. Verfassung des Bundesstaates ÖsterreichVorlage:§§/Wartung/alt-URL, verfassungen.de (kommentiert)
  9. Verordnung der Bundesregierung vom 24. April 1934 über die Verfassung des Bundesstaates Österreich BGBl. 239/1934Vorlage:§§/Wartung/alt-URL, ALEX, OeNB
  10. Lit.: Diem: Die Entwicklung des österreichischen Bundeswappens, Abschnitt Das Wappen des Bundesstaates Österreich (1934-1938)
  11. Peter Diem: Die Entwicklung der Symbole der Republik Österreich, in Stefan Karner, Lorenz Mikoletzky (Hrsg.): Österreich. 90 Jahre Republik, Innsbruck 2008, ISBN 978-3-7065-4664-5, S. 592
  12. Peter Diem: Die Entwicklung der Symbole der Republik Österreich, in Stefan Karner, Lorenz Mikoletzky (Hrsg.): Österreich. 90 Jahre Republik, Innsbruck 2008, ISBN 978-3-7065-4664-5, S. 593

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