Raubkunst

Raubkunst
Carl Spitzweg: Justitia
ehemalige Sammlung Leo Bendel, ein Beispiel der Raubkunst: 1937 für die Finanzierung der Emigration verkauft, bis 2006 in der Villa Hammerschmidt, Bonn; vom Bundespräsidialamt restituiert.

Als Raubkunst, auch NS-Raubkunst, werden Kunstwerke und Kulturgüter bezeichnet, die während des Nationalsozialismus geraubt wurden. Juristisch wird der Begriff mit „NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter“ definiert und beschreibt den Raub vor allem an den jüdischen Mitbürgern und den als Juden Verfolgten, sowohl innerhalb des deutschen Reichs von 1933 bis 1945, wie in allen von den Deutschen während des Zweiten Weltkriegs besetzten Gebieten.[1] Der Raub fand auf der Grundlage einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und unter Beteiligung diverser Behörden und eigens dafür eingerichteten Institutionen statt. Er wurde mit der London Charter of the International Military Tribunal (IMT-Statut) von 1945 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.[2] Das Ausmaß wird auf 600.000 Kunstwerke geschätzt, die zwischen 1933 und 1945 von den Deutschen in Europa gestohlen wurden: 200.000 innerhalb von Deutschland und Österreich, 100.000 in Westeuropa und 300.000 in Osteuropa.[3] Die Zahl der nicht an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegebenen und unter Umständen noch identifizierbaren Kunstwerke, die weltweit verstreut in öffentlichen Sammlungen und Privatbesitz vermutet werden, wird auf bis zu 10.000 geschätzt.[4] Mit der sogenannten Washingtoner Erklärung wurden 1998 für das Auffinden von Raubkunst und die Restitution an die Eigentümer oder ihre Erben internationale Regelungen getroffen.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Der Begriff Raubkunst unterscheidet sich von dem der Beutekunst, letzter umfasst „kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter“ und benennt die Beute eines Besatzers im Krieg.[5] Die Begriffe überschneiden sich insofern, als Raubkunst zugleich Beutekunst sein kann, wenn der „verfolgungsbedingte Verlust“ in den von den Deutschen besetzten Gebieten an der dortigen jüdischen und verfolgten Bevölkerung stattgefunden hat. Gemeinhin wird in diesem Fall von Raubkunst gesprochen, da damit der Aspekt der Verfolgung in den Vordergrund gestellt wird. In Anlehnung an den englischen Ausdruck nazi looted art (NS-geplünderte Kunst), wird der Begriff NS-Raubkunst in der einschlägigen Literatur für die Gesamtheit der von Nationalsozialisten geraubten Kunst verwendet.[6] Er ist damit sowohl Teil der kriegerischen Beutekunst wie Oberbegriff für den Raub durch den deutschen Staat an seiner eigenen Bevölkerung und an seinen öffentlichen Sammlungen.

Sogenannter verfolgungsbedingter Verlust

Mit der Verfolgung und der Verdrängung der Juden aus der deutschen Gesellschaft wurde von Anbeginn auch deren Beraubung propagiert und durchgeführt. Berufsverbote, erpresste Geschäftsaufgaben, Kontrolle und spätere Beschlagnahme der Vermögen zerrütteten, neben der sozialen, die wirtschaftliche Existenz der Verfolgten.[7] So wurden jüdische Beamte durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entlassen, Kündigungen in der Privatwirtschaft, auch die gewaltsame Verdrängung aus Aufsichtsräten, lehnten an diese Norm an.[8] Durch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom selben Tage wurden viele Rechtsanwälte mit Wirkung zum 30. September 1933 ausgeschlossen. Mit der 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz von 1938 war jüdischen Rechtsanwälten fast jede Tätigkeit verwehrt. Weitere Verordnungen erteilten 1938 jüdischen Ärzten und Patentanwälten ein Berufsverbot; 1939 wurden Zahnärzten, Apothekern und Tierärzten die Berufsausübung verboten. Mit der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben wurde Juden der Betrieb von Einzelhandelsverkaufsstellen sowie die selbständige Führung eines Handwerksbetriebs untersagt.

In enger Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung, Devisenstellen und Gestapo wurden die Vermögen wohlhabender Juden erfasst, kontrolliert und die Verfügungsgewalt darüber beschränkt. Mit dem Generalverdacht der „Kapitalflucht“ begründet, konnte der Zugriff auf das eigene Konto per Sicherungsanordnung gesperrt werden.[9] Die Vermögensfreigrenzen wurden wiederholt gesenkt, so dass Emigranten durch die Reichsfluchtsteuer teilenteignet wurden. Für Umzugsgut, das nach dem 1. Januar 1933 angeschafft wurde, musste eine „Dego-Abgabe“ geleistet werden, die meist dem Kaufwert entsprach.[10] Ab 1934 durften nur zehn Reichsmark bei der Ausreise mitgeführt werden. Bank- und Wertpapierguthaben verblieben auf einem Sperrkonto, das nur gegen erheblichen Abschlag in Devisen eingetauscht werden konnte. Parallel dazu wurden Juden im konventionellem Steuerrecht benachteiligt: Man gruppierte sie in höhere Steuerklassen ein, strich ihnen Freibeträge und Kinderermäßigungen und versagte jüdischen Gemeinden die Anerkennung als „gemeinnützig“.[11]

Kunstraub innerhalb des Deutschen Reichs

Otto Mueller: Zwei weibliche Halbakte 1919, Sammlung Ismar Littmann, Breslau, 1935 beschlagnahmt, 1999 restituiert

Diese Eingriffe in das Vermögen betrafen von Anbeginn auch und mit besonderem Augenmerk die Kunstwerke und Kunstsammlungen der Verfolgten. Zur Sicherung des Lebensunterhalts oder zur Finanzierung der Auswanderung haben Betroffene eine Vielzahl Gemälde, Zeichnungen, Grafiken und Skulpturen, aber auch Bücher und Antiquitäten verkauft oder in Auktionen gegeben. Vormals bedeutende Sammlungen wurden aufgelöst, Menschen, die wenige Jahre zuvor noch Wohltäter und Mäzene des kulturellen Lebens waren, unter Druck gesetzt, begehrte Kunstwerke der Verfügungsgewalt der Eigentümer entzogen. Der Kunsthandel und das Auktionswesen erlebten, nach der Weltwirtschaftskrise, ab 1933 eine neue Blüte. Zugleich bewirkten sowohl das Überangebot wie auch der Druck, unter dem die Verkäufer standen, einen Preisverfall, so dass viele Werke weit unter ihrem Wert verkauft wurden. Prominentes Beispiel für diesen privatrechtlichen „Eigentumsverlust durch Verkauf“[12] ist die Auflösung der Kunstsammlung des Breslauer Rechtsanwalts Ismar Littmann. Nach dem Verbot der Berufsausübung beging er 1934 Selbstmord, seine Witwe war zur Sicherung ihres Lebensunterhalts gezwungen, einen Teil der Kunstsammlung über das Berliner Auktionshaus Max Perl zu veräußern. Vor der Versteigerung wurden jedoch achtzehn Bilder wegen „typisch kulturbolschewistischer Darstellung pornografischen Charakters“ von der Gestapo beschlagnahmt, so auch zwei Gemälde von Otto Mueller „Zwei weibliche Halbakte“ und „Knabe vor zwei stehenden und einem sitzenden Mädchen“. Der Restbestand, als „Judenauktion“ bekannt gemacht, erzielte nur einen Bruchteil des Schätzwerts.[13]

Nach dem Anschluss Österreichs am 12. März 1938 wurden binnen weniger Tage gezielt die bekannten Kunstsammlungen beschlagnahmt und in einem zu diesem Zweck eingerichteten Zentraldepot in der Wiener Hofburg sichergestellt. Adolf Hitler sicherte sich den ersten Zugriff auf die hochwertigen Kunstschätze und Altmeister-Gemälde unter anderem der Sammlung Louis Rothschilds. Das Verbliebene wurde unter massiven Streitereien zwischen Sonderbeauftragten und Museen verteilt. Louis Rothschild selbst wurde am 14. März 1938 in Haft genommen und erst nachdem er einer Vereinbarung zur Übergabe seines Eigentums an das Deutsche Reich zugestimmt hatte, nach über einem Jahr entlassen. Bis zum Herbst 1938 waren in dem Wiener Depot bereits 10.000 Kunstwerke inventarisiert.[14] Legitimiert wurde dieser „Eigentumsverlust durch staatlich-hoheitliches Handeln“[15] im Nachhinein am 26. April 1938 mit der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden. Hinter dem bürokratischem Titel verbergen sich Verfügungsbeschränkungen und die Möglichkeiten der Sicherstellung von Vermögenswerten. Dieses Gesetz, das zunächst für die „Arisierungspolitik“ Österreichs gedacht war, wurde von führenden Nationalsozialisten als so überzeugend angesehen, dass man beschloss, die Bestimmungen auf das gesamte Reichsgebiet auszuweiten.[16] Der sich verschärfende Antisemitismus, pogromartige Überfälle auf jüdische Mitbürger und willkürliche Verhaftungen ließen viele Verfolgte, unter Zurücklassung ihres Hab und Guts, die Flucht versuchen. So wurde zum Beispiel die umfangreiche Kunstsammlung des Wiener Kabarettisten Fritz Grünbaum, unter anderem mit einem erheblichen Konvolut an Arbeiten von Egon Schiele, in nicht zu rekonstruierender Weise verstreut, gestohlen oder außer Landes gebracht. Weitgehend gelten die Bilder bis heute als verschollen. Fritz Grünbaum war nach missglückter Flucht durch die Gestapo verhaftet und in verschiedene Konzentrationslager verschleppt, 1941 im KZ Dachau ermordet worden. Seine Ehefrau Lilly Grünbaum (Elisabeth Herzl) starb 1942 nach der Deportation im Vernichtungslager Maly Trostinez.[17]

Die Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung wurde nach den Novemberpogromen 1938 forciert. Mit der am 12. November 1938 erlassenen Verordnung zur „Judenvermögensabgabe“ musste eine Sonderabgabe in Höhe von insgesamt eine Milliarde Reichsmark aufgebracht werden. Sie konnte von vielen nur beglichen werden, indem Sammlungen aufgelöst und verkauft wurden. Die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz im November 1941 stand am Ende dieser Kette der systematischen Plünderungen. Nach diesem Gesetz trat der Vermögensverfall ein, wenn ein Jude die Reichsgrenze ins Ausland überschritt. Mit bitterem Zynismus und „bürokratischer Konsequenz wandten die Finanzbehörden die Regelung sofort auf die bereits laufende Deportation deutscher Juden an.“[18] Sobald die Züge die Reichsgrenze überfahren hatten, wurde unter dem Tarnnamen „Aktion 3“, in Zusammenarbeit von Gestapo und Finanzbehörden, die Verwertung des in den Wohnungen zurückgelassenen Inventars und der Einzug des Restvermögens der Deportierten durchgeführt.

Das Schicksal des Kunsthändlers Walter Westfeld ist für diesen Prozess bezeichnend: 1935 wurde ihm von der Reichskulturkammer ein generelles Berufsverbot erteilt. Seine Kunsthandlung in Wuppertal musste er daraufhin schließen; seinen umfangreichen Kunstbesitz brachte er privat unter. Er versuchte in der Folgezeit einige Kunstwerke zu verkaufen und es gelang ihm, 250 seiner wertvollsten Gemälde nach Frankreich zu schaffen. Am 15. November 1938 verhaftete ihn die Gestapo wegen Devisenvergehens, sein in Deutschland verbliebenes Vermögen wurde beschlagnahmt, die Versteigerung seiner Kunstsammlung angeordnet und im Dezember 1939 im Auktionshaus Lempertz in Köln durchgeführt. Aus der Haft wurde Walter Westfeld am 1. Oktober 1942 über Theresienstadt in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert. Dort wurde er ermordet. Sein noch verbliebenes Vermögen wurde eingezogen.[19]

Beschlagnahme der Modernen Kunst

→ Hauptartikel Entartete Kunst

Ein weiterer, aber anders gelegener Fall des NS-Kunstraubs ist die Beschlagnahme der Kunst der Moderne. Schon vor ihrer Machtübernahme verleumdeten Nationalsozialisten, unter der ideologischen Führung Alfred Rosenbergs und des 1928 gegründeten Kampfbundes für deutsche Kultur, die zeitgenössische Kunst als „jüdisch-bolschewistischen“ Angriff auf die „arische Kultur“. Die Parteiführung war sich allerdings nicht einig, was als deutsche Kunst einzubeziehen und was auszugrenzen sei. Bis 1937 wurde diese Auseinandersetzung im so genannten Expressionismusstreit geführt. Sie geriet zum Machtkampf zwischen dem aus dem Kampfbund hervorgegangenen Amt Rosenberg einerseits und Joseph Goebbels als Leiter des Propagandaministeriums auf der anderen Seite.

Trotz unklarer politischer Ausrichtung wurden seit 1933 - im Land Thüringen unter der Regierungsbeteiligung der NSDAP bereits ab 1930 - Berufsverbote gegen Künstler, Museumsdirektoren und Kunstprofessoren ausgesprochen, Ausstellungen geschlossen, Museen, Kunsthandel und Auktionen überwacht, sowie Wandbilder übermalt oder zerstört und vereinzelt Kunstwerke beschlagnahmt.[20]

Joseph Goebbels in der Ausstellung „Entartete Kunst“, 1938 Berlin - links: zwei Gemälde von Emil Nolde: Christus und die Sünderin und Die klugen und die törichten Jungfrauen, rechts eine Skulptur von Gerhard Marcks: Heiliger Georg

Mit der Ermächtigung des Reichskunstkammerpräsidenten Adolf Ziegler am 30. Juni 1937 wurde der Streit durch Adolf Hitler offiziell für beendet erklärt und eine deutliche Zielrichtung vorgegeben: Die sich im öffentlichen Besitz befindenden Werke „deutscher Verfallskunst seit 1910“ sollten für eine Propaganda-Ausstellung ausgewählt und sichergestellt werden. In der ersten Juliwoche 1937 wurden etwa 700 Kunstwerke von 120 Künstlern aus 32 deutschen Museen konfisziert und bereits ab dem 19. Juli 1937 unter dem Titel „Entartete Kunst“ in München in diffamierender Absicht ausgestellt. Die Schaustellung betraf namhafte Künstler, wie Ernst Barlach, Marc Chagall, Lovis Corinth, Otto Dix, Lyonel Feininger, Ernst Ludwig Kirchner, Erich Heckel wie auch heute vergessene Künstler wie Jankel Adler, Otto Freundlich, Anita Rée, aber auch Künstler, die bis dato von einigen NS-Größen geschätzt worden waren, wie Emil Nolde oder Franz Marc. Bis zum April 1941 wanderte diese Ausstellung in teilweise abgewandelter Form durch insgesamt zwölf Städte des Deutschen Reichs.[21]

Die umfassende Beschlagnahme setzte ab August 1937 ein, hierbei wurden nahezu 20.000 Kunstwerke von 1.400 Künstlern aus mehr als einhundert Museen und öffentlichen Sammlungen in 74 deutschen Städten entfernt[22]. Damit büßten die deutschen Museen ihren Bestand der Kunst der Moderne nahezu vollständig ein. Die meisten Gemälde standen im Eigentum der betroffenen Sammlungen selbst. Es befanden sich aber auch etwa zweihundert Leihgaben aus Privatbesitz darunter, so zum Beispiel 13 Bilder der Kunsthistorikerin Sophie Lissitzky-Küppers, die sie dem Provinzialmuseum in Hannover vor ihrer Auswanderung in die Sowjetunion überlassen hatte,[23] oder die bereits 1935 im Auktionshaus Perl beschlagnahmten Gemälde von Otto Mueller aus der Sammlung Littmann, die bis dato im Berliner Kronprinzen-Palais eingelagert worden waren.

Ein Großteil der beschlagnahmten Gemälde wurde zunächst im Schloss Niederschönhausen in Berlin gesammelt und in der Folgezeit durch die „Kommission zur Verwertung der Produkte entarteter Kunst“ (Verwertungskommission) verwaltet. Ausgesuchte Kunsthändler bekamen den Auftrag, die „Verfallskunst“ zu verkaufen oder gegen von den Nationalsozialisten erwünschte Kunst zu tauschen. Eine Schlüsselrolle spielten dabei Schweizer Kunsthandlungen und Auktionshäuser. Besondere Aufmerksamkeit erreichte eine Auktion des Luzerner Kunsthändlers Theodor Fischer am 30. Juni 1939, bei der 126 hochpreisige Bilder aus dem konfiszierten Bestand zum Gebot standen.[24] Einigen Kunstwerken war ein anderes Schicksal zugedacht. Am 20. März 1939 sollen von den beschlagnahmten Werken 1004 Ölgemälde und 3825 Graphiken in Berlin im Hof der Feuerwache verbrannt worden sein. Da es keinen eindeutigen Nachweis für diese Tat gibt, wird sie oftmals bezweifelt.[25] Rechtlich legitimiert wurde die Beschlagnahme erst im Nachhinein mit dem am 31. Mai 1938 erlassenem Gesetz über die Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst.

Kunstraub in besetzten Gebieten

Der Angriff auf das jüdische Eigentum wurde mit der Annektierung und der Besetzung von Ländern im Zweiten Weltkrieg auf alle unter die Herrschaft des Nationalsozialismus geratenen Territorien übertragen und ausgeweitet. Dem Anschluss Österreichs im März 1938 folgte die Aneignung des tschechischen Sudetenlandes. Polen wurde sowohl 1939 wie 1941 von Maßnahmen antijüdischer Gewalt überrollt. Nach der Kapitulation Frankreichs im Juni 1940 wurden im Herbst 1940 sich ähnelnde Verordnungen „betreffend Maßnahmen gegen Juden“[26] in den Niederlanden, in Belgien und in Frankreich erlassen, sie regelten gesetzlich die Enteignungen der Juden und als Juden Verfolgten. In allen Ländern war zu diesem Zeitpunkt der Kunstraub schon im Gange.

Mit dem Einmarsch in Frankreich kam sogleich die so genannte „Kunstschutz-Truppe“ als Teil der deutschen Wehrmacht mit dem Auftrag in die besetzten Gebiete, Kunstwerke sowohl des französischen Staates wie von Privatpersonen, insbesondere von Juden, sicherzustellen. Auch der deutsche Botschafter in Paris, Otto Abetz, beteiligte sich am Aufspüren der berühmten französischen Sammlungen. Mit Führerbefehl vom 17. September 1940 wurde der Reichsleiter Alfred Rosenberg ermächtigt, „alle sonstigen wertvoll erscheinenden Kulturgüter herrenlosen jüdischen Besitzes zu erfassen und zu beschlagnahmen und nach Deutschland abtransportieren zu lassen.“[27] Damit erlangte der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR) die Vormachtstellung im konkurrierenden Kampf um die Kunstschätze der französischen Juden. Viele der jüdischen Kunsthändler und Sammler waren vor dem Einmarsch der Deutschen geflohen und hatten ihren Besitz nicht in Sicherheit bringen können. Bis zum Juli 1944 wurden nach der peniblen Dokumentation des ERR 21.903 Kunstobjekte aus 203 Kunstsammlungen konfisziert, davon 5.281 Gemälde und Grafiken, 583 Plastiken, 684 Miniaturen, Glas- und Emaillemalereien, Bücher und Handschriften, Terrakotten, Medaillen, Möbel, Textilien, kunsthandwerkliche Gegenstände, Porzellan und Fayencen, Asiatika und 259 antike Kunstwerke. Auch die Herkunft ist dokumentiert: Demnach stammen 5.009 Objekte aus den verschiedenen Sammlungen der Familie Rothschild, 2.697 von David Weill, 1.202 von Alponse Kann, 989 von Levy de Benzion und 302 von Georges Wildenstein.[28]

Auch nach der Besetzung der Niederlande begann dort der sofortige Zugriff auf die Vermögen der Juden. Anders als in Österreich oder Frankreich wurde die Aneignung durch scheinlegale Geschäfte vorgenommen. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall des Amsterdamer Kunsthändlers Jacques Goudstikker. Er wollte vor dem Einmarsch der Wehrmacht nach Schottland fliehen und verunglückte auf der Reise tödlich. Reichsmarschall Hermann Göring sicherte sich den Zugriff auf die zurückgelassenen 1.300 Gemälde, unter anderem von Lucas Cranach, Vincent van Gogh, Francisco de Goya, Rembrandt van Rijn, Peter Paul Rubens, Tizian und Diego Velázquez. Er erwarb diesen Bestand von dem Direktor der Galerie, der unter Zwang einem Verkaufspreis von etwa zwei Millionen Gulden zustimmte. 780 Werke ließ Göring nach Deutschland schaffen, den Rest veräußerte er an den deutschen Bankier Alois Miedl, der einen Teil der Kunstwerke weiterverkaufte, andere deponierte er in der Schweiz und verschob sie nach Spanien.[29]

Während die Nationalsozialisten dem Kunstraub in Westeuropa noch äußerlich einen legalen Anstrich gaben, ließ man im besetzten Osteuropa alle Hemmungen fallen. Es wurden keine rechtsförmigen Verordnungen, sondern lediglich allgemeine Regelungen zur Enteignung der Juden erlassen. Von Beginn an erfolgten die willkürlichen wie systematischen Plünderungen und vorsätzlichen Zerstörungen, die in starkem Maße Juden, aber auch Nicht-Juden betrafen, nahezu zeitgleich mit den Deportationen und der Ghettoisierung der Bevölkerung, den Massenerschießungen und Massenmorden. In Polen war das Ziel, die Wurzeln der Kultur zu zerstören und sowohl Staat wie Nation zu beseitigen. Der unwiederbringlich vernichtete Bestand an Kulturgütern in Polen, in der Ukraine und in Weißrussland durch die deutsche Besatzungsmacht geschah in einem Ausmaß, der nie beziffert werden konnte. Kunstgegenstände, denen angebliche deutsche Herkunft zugesprochen wurden, sah man als wertig an, in das Deutsche Reich „heimgeholt“ zu werden. Unter dieser Maßgabe wurden Museumsbestände geplündert, Kunstwerke aus privaten Sammlungen beschlagnahmt und von Personen geraubt, die aus politischen oder rassischen Gründen verfolgt wurden. Anfang 1943 gab es im besetzten Osteuropa so gut wie kein jüdisches Eigentum mehr, von den Verfolgten in Polen und in der Sowjetunion lebte kaum jemand mehr.[30]

Institutionen und Nutznießer

Kunstsammlungen der NS-Führung

Himmler schenkt Hitler zum Geburtstag ein Gemälde, 1939

Der ungeheuere Kunstraub der Nationalsozialisten findet teilweise seine Entsprechung in dem Kunstverständnis der nationalsozialistischen Führungselite. Adolf Hitler sah sich selbst als Kunstfreund und Mäzen; seine Gefolgschaft tat es ihm gleich. Elf der höchsten NS-Führer haben zwischen 1933 und 1945 umfangreiche und wertvolle Kunstsammlungen aufgebaut: Hermann Göring, Joseph Goebbels, Joachim von Ribbentrop, Heinrich Himmler, Baldur von Schirach, Hans Frank, Robert Ley, Albert Speer, Martin Bormann, Arthur Seyss-Inquart und Josef Bürckel. Die Beweggründe waren aus einer totalitären Ideologie entsprungene Vorstellungen von nationaler Kunst, das Ziel war, eine Kunstsammlung von unübertroffenem Umfang anzuhäufen, die „dem deutschen Volk zum Ruhm gereichen“ sollte. Soweit die formulierten „hehren Ziele“, im Privaten ging es schlichtweg um persönliche Bereicherung.[31]

Mit dem Einmarsch der Wehrmacht in Österreich wurden die Pläne für eine Gemäldegalerie in Hitlers Heimatstadt Linz konkret. Den Grundstock sollte seine eigene Sammlung, vorwiegend bayerische und österreichische Malerei des 19. Jahrhunderts, bilden, der um Altmeister-Gemälde zu erweitern sei. Ab 1938 wurden in mehreren Depots in München und Österreich sowohl angekaufte wie geraubte Kunstschätze für dieses Ziel gehortet. Der Zugriff auf die Sammlungen österreichischer Juden veranlasste Hitler, sich selbst per Führererlass die erste Wahl auf die geraubten Kunstwerke vorzubehalten. Der Führervorbehalt wurde ab 1940 auf das gesamte Deutsche Reich und alle besetzen Gebiete erweitert, d. h. auf alle Kunstsammlungen, denen man habhaft werden konnte. Was nicht für Linz gebraucht würde, sollte auf andere Museen, vor allem in den okkupierten und der eigenen Kultur beraubten Ostgebiete des Großdeutschen Reiches verteilt werden.[32] Bei Kriegsende fanden die Alliierten in den entsprechenden Depots 4.747 Kunstwerke, davon stammten 211 Objekte aus der Sammlung Louis Rothschild in Wien und 285 aus der Galerie Jacques Goudstikker in Amsterdam, in beiden Fällen nur ein Bruchteil der geraubten Güter. Ein Teilbestand ist seit 2008 in einer Datenbank des Deutschen Historischen Museums dokumentiert.[33]

Hitler schenkt Göring zum Geburtstag ein Gemälde, 1938

Auch Hermann Göring war seit dem Ersten Weltkrieg leidenschaftlicher Kunstsammler, ab 1933 verfügte er über genügend Macht und Geld und hatte so die Möglichkeit, im großen Stil Kunst anzuschaffen. Ab 1937 ließ er sich dazu von dem Berliner Kunsthändler Walter Andreas Hofer beraten und unterstützen. Sowohl bei der Sicherstellung von polnischen wie französischen und niederländischen Kunstschätzen versuchte er, gegen die Anweisungen Hitlers den ersten Zugriff zu bekommen. Er rühmte sich, „die bedeutendste Privatsammlung zumindest in Deutschland, wenn nicht in Europa“ zu besitzen.[34] Seine Vorliebe galt Werken altdeutscher Meister, bereits 1939 besaß er 15 Gemälde von Lucas Cranach. In Carinhall, seinem Landsitz, den er zu einem Museum ausbauen wollte, sammelte er bis Kriegsende: 1.375 Gemälde, 250 Skulpturen, 108 Tapisserien, 200 antike Möbel, 60 Perser- und französische Teppiche, 75 Glasfenster, 175 kunstgewerbliche Objekte[35].

Das Ausmaß des Raubs

Die Intensität, die flächenmäßige Ausdehnung des zeitweilig von Deutschen besetzten Gebietes, die unterschiedliche Dauer und Handhabe des NS-Kunstraubs sowie die Vernichtung von Dokumenten erklärt hinreichend, dass die Gesamtmenge nur grob geschätzt werden kann. Bei Zahlenangaben ist es zudem wichtig, zwischen Kunstwerken und Kulturgütern zu unterscheiden. Der Begriff des Kunstwerks wird allgemein für Produkte künstlerischen Schaffens verwendet und bezeichnet insbesondere Gemälde, Grafiken und bildhauerische Werke. Die Bezeichnung Kulturgüter als Ergebnisse künstlerischer Produktion ist weiter gefasst: Unter diesem Ausdruck werden auch Kunsthandwerk, Gold- und Silberschmiede, Porzellan und Fayence, Schmuck, Münzen, Bücher, Möbel, antike Kunst und vieles mehr verstanden. Da die Abgrenzung teilweise schwierig ist und zudem die Zählweisen verschieden sind (so wurden Grafikmappen zum Beispiel mancherorts mit den anteiligen Blättern gezählt und andererorts als einziges Konvolut), variieren die Zahlen selbst bei den wiederaufgefundenen Werken erheblich.

Dieser Ungenauigkeit eingedenk muss man von einer Zahl von 600.000 Kunstwerken ausgehen, die zwischen 1933 und 1945 von den Deutschen in Europa gestohlen wurden: 200.000 innerhalb von Deutschland und Österreich, 100.000 in Westeuropa und 300.000 in Osteuropa[36].

Die Zahl der bis heute nicht an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegebenen Kunstwerke, die weltweit verstreut in Privatbesitz, öffentlichen Sammlungen, Museen und Kunstausstellungen vermutet werden, wird zwischen 10.000 und 110.000 geschätzt. Diese große Schätzdifferenz ist zum Teil damit begründet, dass viele der verschollenen Kunstwerke Gemälde und Arbeiten sind, die nicht von auffälligem und internationalen Wert waren und die von heute namenlosen Eigentümern geraubt wurden. Der weitere Weg über Verkäufe, Auktionen, Geschenke und Aneignungen oder aber auch ihre Vernichtung ist nicht mehr nachvollziehbar.[37]

Der Raub an Kulturgütern geht weit über den Raub an Kunstwerken hinaus. Bei Kriegsende aufgefunden wurden in deutschen Depots fünf Millionen Objekte. Darin enthalten war ein Anteil von nicht geraubten, sondern aus Museumsbeständen ausgelagerten Werken, die im tatsächlichen Eigentum des Deutschen Reiches standen. Über die Dimension der geraubten Güter, die nicht in die Depots gelangten, die entweder unwiederbringlich zerstört, anderweitig untergebracht oder privat verwendet wurden, können nur Spekulationen angestellt werden.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Thomas Armbruster, Rückerstattung der Nazi-Beute, die Suche, Bergung und Restitution von Kulturgütern durch die westlichen Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg, Zürich, de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-89949-542-3, (Schriften zum Kulturgüterschutz), (Zugleich: Zürich, Universität, Dissertation, 2007)
  • Inka Bertz, Michael Dorrmann (Hrsg.): Raubkunst und Restitution. Kulturgut aus jüdischem Besitz von 1933 bis heute. Herausgegeben im Auftrag des Jüdischen Museums Berlin und des Jüdischen Museums Frankfurt am Main, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-8353-0361-4, (Ausstellungskatalog zu einer gleichnamigen Ausstellung 2008/2009 im Jüdischen Museum Berlin und im Jüdischen Museum Frankfurt).
  • Uwe Fleckner (Hrsg.): Angriff auf die Avantgarde. Kunst und Kunstpolitik im Nationalsozialismus. Akademie-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-05-004062-2, (Schriften der Forschungsstelle „Entartete Kunst“ 1).
  • Constantin Goschler, Philipp Ther (Hrsg.): Raubkunst und Restitution. „Arisierung“ und Rückerstattung des jüdischen Eigentums in Europa. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-596-15738-2.
  • Ulf Häder: Beiträge öffentlicher Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit Kulturgütern aus ehemaligem jüdischen Besitz. Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Magdeburg 2001, ISBN 3-00-008868-7, (Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste 1).
  • Hannes Hartung: Kunstraub in Krieg und Verfolgung. Die Restitution der Beute- und Raubkunst im Kollisions- und Völkerrecht. Züricde Gruyter, Berlin 2005, ISBN 3-89949-210-2, (Schriften zum Kulturgüterschutz), (Zugleich: Zürich, Univ., Diss., 2004).
  • Hanns Christian Löhr: Das Braune Haus der Kunst, Hitler und der „Sonderauftrag Linz“. Visionen, Verbrechen, Verluste. Akademie-Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-05-004156-0.
  • Hanns Christian Löhr: Der Eiserne Sammler. Die Kollektion Hermann Göring. Kunst und Korruption im „Dritten Reich“. Mann, Berlin 2009, ISBN 978-3-7861-2601-0.
  • Melissa Müller, Monika Tatzkow: Verlorene Bilder, verlorene Leben – Jüdische Sammler und was aus ihren Kunstwerken wurde. Elisabeth-Sandmann-Verlag, München 2008, ISBN 978-3-93804-530-5.
  • Jonathan Petropoulos: Kunstraub und Sammelwahn. Kunst und Politik im Dritten Reich. Propyläen, Berlin 1999, ISBN 3-549-05594-3.
  • Gunnar Schnabel, Monika Tatzkow: Nazi Looted Art. Handbuch Kunstrestitution weltweit. Proprietas-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-00-019368-2.
  • Birgit Schwarz: Hitlers Museum. Die Fotoalben „Gemäldegalerie Linz“. Dokumente zum „Führermuseum“. Böhlau, Wien u. a. 2004, ISBN 3-205-77054-4.
  • Birgit Schwarz: Geniewahn. Hitler und die Kunst. Böhlau, Wien u. a. 2009, ISBN 978-3-205-78307-7.
  • Katharina Stengel (Hrsg.): Vor der Vernichtung. Die staatliche Enteignung der Juden im Nationalsozialismus. Campus-Verlag, Frankfurt am Main u. a. 2007, ISBN 978-3-593-38371-2, (Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Instituts 15).

Einzelnachweise

  1. Hannes Hartung: Kunstraub in Krieg und Verfolgung. Die Restitution der Beute- und Raubkunst im Kollisions- und Völkerrecht. Zürich 2004, S. 60 f.
  2. Gemeinsame Londoner Erklärung der Alliierten vom 5. Januar 1943, Absatz 3; hier zitiert nach Wilfried Fiedler: Die Alliierte (Londoner) Erklärung vom 5. Januar 1943: Inhalt, Auslegung und Rechtsnatur in der Diskussion der Nachkriegsjahre, in Juristisches Archiv der Universität Saarland, eingesehen am 4. Dezember 2010
  3. Jonathan Petropulos in einer Stellungnahme am 10. Februar 2000 vor dem House Banking Committee in Washington Hearing of 10 February 2000, abgerufen am 4. Dezember 2010
  4. Hannes Hartung: Kunstraub in Krieg und Verfolgung. Die Restitution der Beute- und Raubkunst im Kollisions- und Völkerrecht. Zürich 2004, S. 44 f.
  5. Hannes Hartung: Kunstraub in Krieg und Verfolgung. Die Restitution der Beute- und Raubkunst im Kollisions- und Völkerrecht. Zürich 2004, S. 59 f.
  6. Gunnar Schnabel, Monika Tatzkow: Nazi Looted Art. Handbuch. Kunstrestitution weltweit, Berlin 2007, S. 503
  7. vgl. Katharina Stengel: Vor der Vernichtung. Die staatliche Enteignung der Juden im Nationalsozialismus. Frankfurt a.M. 2007, S. 10 f
  8. Dieter Ziegler: Grossbürger und Unternehmer: die deutsche Wirtschaftselite im 20. Jahrhundert, Göttingen 2000, S. 49 f.
  9. Christoph Franke: Die Rolle der Devisenstellen bei der Enteignung der Juden, in: Katharina Stengel (Hrsg.): Vor der Vernichtung. Die staatliche Enteignung der Juden im Nationalsozialismus. Frankfurt a. M. 2007, S. 85; Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 1. Dezember 1936 (RGBl I, S. 1000)
  10. Martin Friedenberger / Klaus-Dieter Gössel / Eberhard Schönknecht (Hrsg.): Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus. Darstellung und Dokumente. Bremen 2002, ISBN 3-86108-377-9, S. 14
  11. Martin Friedenberger / Klaus-Dieter Gössel / Eberhard Schönknecht (Hrsg.): Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus. Darstellung und Dokumente. Bremen 2002, ISBN 3-86108-377-9, S. 16 – 19
  12. Gunnar Schnabel, Monika Tatzkow: Nazi Looted Art. Handbuch. Kunstrestitution weltweit. Berlin 2007, S. 33
  13. Anja Heuß: Die Sammlung Littmann und die Aktion „Entartete Kunst“. In: Inka Bertz, Michael Dorrmann (Hrsg.): Raubkunst und Restitution. Kulturgut aus jüdischem Besitz von 1933 bis heute. Frankfurt a.M. 2008, S. 69 ff.
  14. Gunnar Schnabel, Monika Tatzkow: Nazi Looted Art. Handbuch. Kunstrestitution weltweit, Berlin 2007, S. 62
  15. Gunnar Schnabel, Monika Tatzkow: Nazi Looted Art. Handbuch. Kunstrestitution weltweit. Berlin 2007, S. 36
  16. Hans Safrian: Kein Recht auf Eigentum. Zur Genese antijüdischer Gesetze im Frühjahr 1938 im Spannungsfeld von Peripherie und Zentrum. In: Katharina Stengel (Hrsg.): Vor der Vernichtung. Die staatliche Enteignung der Juden im Nationalsozialismus. Frankfurt a.M. 2007, S. 246 ff.
  17. Gunnar Schnabel, Monika Tatzkow: Nazi Looted Art. Handbuch. Kunstrestitution weltweit. Berlin 2007, S. 392
  18. Christiane Kuller: Die Bürokratie des Raubs und ihre Folgen. In: Inka Bertz, Michael Dorrmann (Hrsg.): Raubkunst und Restitution. Kulturgut aus jüdischem Besitz von 1933 bis heute, Frankfurt a.M. 2008, S. 64
  19. Monika Tatzkow: Walter Westfeld (1889–1945), Düsseldorf; in: Melissa Müller, Monika Tatzkow: Verlorene Bilder, verlorene Leben. Jüdische Sammler und was aus ihren Kunstwerken wurde. München 2009, S. 87 ff
  20. vgl. Katrin Engelhardt: Die Ausstellung Entartete Kunst in Berlin 1938, in: Uwe Fleckner (Hrsg.): Angriff auf die Avantgarde. Kunst und Kunstpolitik im Nationalsozialismus, Berlin 2007, S. 90
  21. vgl. Paul Ortwin Rave: Kunstdiktatur im Dritten Reich (1949), Nachdruck, herausgegeben von Uwe M. Schneede, Berlin o. D., S. 93 ff
  22. Gunnar Schnabel, Monika Tatzkow: Nazi Looted Art. Handbuch. Kunstrestitution weltweit. Berlin 2007, S. 38 und [1], abgerufen am 23. März 2009
  23. Melissa Müller: Sophie Lissitzky-Küppers (1891–1978) Hannover / München; in: Melissa Müller, Monika Tatzkow: Verlorene Bilder, verlorene Leben. Jüdische Sammler und was aus ihren Kunstwerken wurde. München 2009, S. 99 ff
  24. Thomas Buomberger: Raubkunst – Kunstraub. Die Schweiz und der Handel mit gestohlenen Kulturgütern zur Zeit des Zweiten Weltkriegs. Zürich 1998, S. 56 f
  25. Paul Ortwin Rave: Kunstdiktatur im Dritten Reich (1949). Nachdruck, herausgegeben von Uwe M. Schneede, Berlin o.D., S. 124
  26. VO betr. Maßnahmen gegen Juden, 27. September 1940, Verordnungsblatt des Militärbefehlshabers in Frankreich (VOBL.MBF) 30. September 1940, und weitere; zitiert nach: Jean Dreyfus, Die Enteignung der Juden in Westeuropa; in: Constantin Goschler, Philipp Ther (Hrsg.): Raubkunst und Restitution. „Arisierung“ und Rückerstattung des jüdischen Eigentums in Europa, Frankfurt a.M. 2003, S. 43 und S. 55, Fn. 11
  27. Thomas Buomberger: Raubkunst – Kunstraub. Die Schweiz und der Handel mit gestohlenen Kulturgütern zur Zeit des Zweiten Weltkriegs. Zürich 1998, S. 32
  28. alle Zahlen nach: Thomas Buomberger: Raubkunst – Kunstraub. Die Schweiz und der Handel mit gestohlenen Kulturgütern zur Zeit des Zweiten Weltkriegs. Zürich 1998, S. 37
  29. Gunnar Schnabel, Monika Tatzkow: Nazi Looted Art. Handbuch. Kunstrestitution weltweit, Berlin 2007, S. 86 f
  30. Dieter Pohl: Der Raub an den Juden im besetzten Osteuropa 1939 - 1942, in: Constantin Goschler, Philipp Ther (Hrsg.): Raubkunst und Restitution. „Arisierung“ und Rückerstattung des jüdischen Eigentums in Europa. Frankfurt a.M. 2003, S. 58 ff.; vgl. auch: Gunnar Schnabel, Monika Tatzkow: Nazi Looted Art. Handbuch. Kunstrestitution weltweit, Berlin 2007, S. 164
  31. Jonathan Petropoulos: Kunstraub und Sammelwahn. Kunst und Politik im Dritten Reich; Hamburg 1996, S. 226 f.
  32. Birgit Schwarz: Sonderauftrag Linz und »Führermuseum«. In: Inka Bertz, Michael Dorrmann (Hrsg.): Raubkunst und Restitution. Kulturgut aus jüdischem Besitz von 1933 bis heute, Frankfurt a.M. 2008, S. 127 ff
  33. Linzer Sammlung, Datenbank des Deutschen historischen Museum, abgerufen am 25. März 2009: [2]
  34. Brief von Hermann Göring an Alfred Rosenberg vom 21. November 1940, Dokument 1651-PS aus IMT: Der Nürnberger Prozess. Nachdruck München 1989, ISBN 3-7735-2522-2, Bd XXVII (=Dokumentenband 3) Zitat auf S. 430
  35. Ilse von zur Mühlen: Hermann Göring als Kunstsammler. In: Inka Bertz, Michael Dorrmann (Hrsg.): Raubkunst und Restitution. Kulturgut aus jüdischem Besitz von 1933 bis heute. Frankfurt a.M. 2008, S. 145; Nancy H. Yeide: Beyond the Dreams of Avarice. The Hermann Goering Collection. Dallas 2009; siehe auch die Dokumentation der „Sammlung Göring“ aufgefundener und nicht zuzuordnender Objekte, Lost Art Datenbank, Magdeburg [3], letzter Zugriff am 28. März 2009
  36. alle Zahlen nach: Jonathan Petropulos in einer Stellungnahme am 10. Februar 2000 vor dem House Banking Committee in Washington [4] (Zugriff am 26. März 2009)
  37. vgl. Hannes Hartung: Kunstraub in Krieg und Verfolgung. Die Restitution der Beute- und Raubkunst im Kollisions- und Völkerrecht. Zürich 2004, S. 44 f

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