Wappen Deutschlands

Wappen Deutschlands
Bundeswappen Deutschlands
Details
Wappenschild Bundesadler

Das Bundeswappen ist das offizielle Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es weist die Farben der Nationalflagge Schwarz-Rot-Gold auf. Die Darstellung zeigt einen rot bewehrten schwarzen Adler auf goldenem Grund, den so genannten Bundesadler.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das deutsche Wappen, in Gold (in der Heraldik sind Gold und Gelb gleichwertig, rechts und links immer vom Schildträger aus gesehen) ein stilisierter rot bewehrter schwarzer, nach rechts blickender Adler, ist eines der ältesten Staatssymbole der Welt und – neben dem österreichischen Bundesadler (Bundeswappen Österreichs), der dieselben Ursprünge hat – das älteste heute noch bestehende europäische Hoheitszeichen. Seine Ursprünge reichen weit über das Zeitalter der Nationalstaaten hinaus.

In der Antike galt der Adler als Bote der Götter. In der griechischen Mythologie versinnbildlicht er Zeus, bei den Römern Jupiter und bei den Germanen den Hauptgott Odin. Neben der göttlichen Ewigkeit symbolisiert er auch Mut und Stärke, weshalb der Vogel auf militärischen Bannern oft abgebildet wurde. Seit etwa 100 v. Chr. war der Adler das Feldzeichen der Römischen Legionen.

Als Karl der Große im Jahre 800 das römische Kaisertum erneuerte und auf das Frankenreich übertrug, übernahm er auch den Adler als Symbol des römischen Weltreichs. Auf seinem Palast zu Aachen ließ er einen metallenen, vermutlich goldenen, Adler anbringen, der noch zur Zeit Heinrichs IV. vorhanden war.

Der Adler symbolisierte zu dieser Zeit keinen bestimmten Staat unter anderen, sondern die Idee der staatlichen Ordnung überhaupt, den Reichsgedanken, so wie das römisch-deutsche Reich übernational war. Im Laufe der Jahrhunderte machte der Adler eine mehrfache Wandlung durch vom imperialen zu einem mit dem Begriff „Deutschland“ verbundenen staatlichen Symbol, daneben auch zu einem Freiheits- und schließlich zum Nationalsymbol. Parallel zum Entstehen national orientierter Staatswesen wie Frankreich oder England begann das Adlersymbol eine engere Beziehung zu Deutschland zu knüpfen, da wegen der personellen Verbindung zwischen der römischen Kaiser- und der deutschen Königswürde auch die nicht zu Kaisern gekrönten deutschen Könige den Adler führten.

Mittelalter

Im 12. Jahrhundert nahm der Adler mit dem Aufkommen des Wappenwesens heraldische Formen und zugleich Farben an: Er wurde schwarz in einen Schild mit der goldenen kaiserlichen Farbe gestellt; im 14. Jahrhundert bürgerte sich der Brauch ein, Fänge und Schnabel rot zu tingieren. Die erste heraldische Darstellung des deutschen Adlers findet sich auf einer Münze Friedrich Barbarossas aus den Jahren 1172 bis 1190, die erste farbige Wiedergabe (schwarz in goldenem Feld) unter Kaiser Otto IV. (1198–1218).

Unter Otto IV. kristallisierte sich deutlicher der staatliche Bezug – neben dem ursprünglich imperialen, an die Kaiserwürde gebundenen – des Adlersymbols heraus, denn dieser Kaiser führte als persönliches Wappen einen aus den englischen und deutschen Wappenbildern zusammengesetzten Schild; doch galt daneben der unveränderte Adlerschild als das eigentliche deutsche Reichswappen. Dieser Bezug wurde bald darauf noch deutlicher, weil das Adlersymbol sich in zwei Bedeutungslinien spaltete. Neben dem bisherigen, einköpfigen Adler, der sich zusehends enger mit der deutschen Königswürde und mithin mit dem deutschen Reichsteil verband, kam – zunächst (seit dem 13.Jahrhundert) in der öffentlichen Meinung und erst später (seit Sigismunds Reichsvikariatssiegel 1401/2, Kaisersiegel 1433) auch in der amtlichen Praxis – der Doppeladler als Abzeichen des Kaisertums und des – immer noch übernational gedachten – Reichs auf. Die römisch-deutschen Kaiser führten fortan den Doppeladler, die oft schon zu Lebzeiten ihrer Vorgänger gekrönten römisch-deutschen Könige den einfachen. Der einköpfige Adler wurde zugleich das Stadtwappen der Krönungsstätte Aachen.

Mit dem Aufstieg des Städtewesens gewann der Adler einen weiteren, dem Herrschaftssymbol entgegengesetzten Bedeutungsgehalt: als Freiheits- und Unabhängigkeitssymbol. Viele Reichsstädte beziehungsweise solche Städte, die um ihre Unabhängigkeit von den umliegenden Fürstenstaaten kämpften, nahmen, um ihre tatsächliche oder angestrebte Reichsfreiheit öffentlich zu dokumentieren, für ihren Gebrauch in Wappen, Siegeln, Münzen, an Mauern und Stadttoren, den Adler an und stellten ihn den fürstlichen Wappen entgegen. Städtebünde führten ihn als gemeinsames Feldzeichen; das große Hauptbanner der Reichsstädte von 1462 zeigt neben dem Reichsadler nicht weniger als 18 städtische Adler. Noch heute führen aus dieser Zeit zahlreiche deutsche Städte den reichsstädtischen Adler, so Aachen, Dortmund, Duisburg, Essen, Goslar, Heilbronn, Köln, Lübeck, Mühlhausen/Thüringen, Nürnberg und viele andere.

Wappen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
Wappen von Otto IV. als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
(1198–1218)
Wappen von Friedrich III. als römisch-deutscher König Wappen des Heiligen Römischen Reiches (um 1540), Illustration einer Prachthandschrift Doppeladler des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (1765 unter Kaiser Joseph II.) Doppeladler des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (1804–1806)

Deutscher Bund

Bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation 1806 führten die Habsburger Kaiser den Doppeladler mit unterschiedlichen Brustschilden, die die wechselhafte territoriale Entwicklung der Habsburgischen Besitzungen widerspiegelte. Als der letzte römisch-deutsche Kaiser Franz II., das nahe Ende des Heiligen Römischen Reichs ahnend, das Erzherzogtum Österreich in ein Kaisertum umwandelte, um sich so auch weiterhin die Ranggleichheit mit Napoleon I. zu sichern, nahm er auch für dieses einen Doppeladler als Wappen an. Dies führte dazu, dass in den beiden letzten Jahren des Reiches der österreichische Doppeladler den Brustschild des römisch-deutschen Doppeladlers zierte.

Der 1815 errichtete Deutsche Bund, dessen Mitgliedstaaten eifersüchtig über ihre Souveränität wachten, vermied es, ein eigentliches Bundessymbol anzunehmen, behalf sich aber provisorisch mit dem österreichischen Doppeladler, da Österreich die Führung im Deutschen Bund innehatte. Um der deutschen Einigungsbewegung, für die der Adler als deutsches Symbol selbstverständlich war, Wind aus den Segeln zu nehmen, erklärte der Deutsche Bund am 9. März 1848 den Doppeladler schließlich zum Bundeswappen. Die Frankfurter Nationalversammlung setzte ihn am 12. November 1848 in das Obereck der schwarz-rot-goldenen Marineflagge. Nach dem Scheitern der deutschen Revolution verschwand auch der Bundes-Doppeladler wieder von der Bildfläche.

Wappen aus der Zeit des Deutschen Bundes
Doppeladler des Kaiserthum Oesterreich Vorbild für das Wappen des Deutschen Bundes (1815–1848) Wappen des Deutschen Bundes mit dem Doppeladler Wappenentwurf des Deutschen Reiches 1848
Wappen des Norddeutschen Bundes (für Konsulate)

Deutsches Kaiserreich

Bei der Bismarckschen Reichsgründung 1871 kam der Doppeladler, weil Österreich-Ungarn ihn führte, nicht mehr in Frage, doch war der Adler als deutsches Nationalsymbol unumstritten. Er kehrte in seiner ursprünglichen, einköpfigen Form als Reichsadler zurück, traditionell schwarz gefiedert und rot bewehrt; auch der goldene Hintergrund wurde beim großen und mittleren Wappen wieder verwendet (das kleine Wappen hatte keinen Hintergrund). Die gesetzliche Festlegung des Reichsadlers als Reichssymbol erfolgte durch einen Erlass von Kaiser Wilhelm I. am 3. August 1871. (Reichsgesetzblatt 1871, S. 318). Bereits seit dem 27. April 1871 wurde ein vorläufiges Reichssymbol verwendet, das sich in Details vom neuen Modell unterschied. Eine weitere Modifikation erfolgte durch einen Erlass von Kaiser Wilhelm II. am 6. Dezember 1888.

Der Reichsadler war mit einem Mittelschild belegt, in dem das preußische Staatswappen abgebildet war. Dieses war wiederum mit einem Herzschild belegt, in dem sich das Stammwappen der Hohenzollern befand. Das Mittelschild war von einer Kette des preußischen Ordens „vom Schwarzen Adler“ umgeben. Über dem Reichsadler schwebte eine fiktive Krone, die an die historische Reichskrone erinnerte, sich von dieser aber durch einen zusätzlichen Bügel sowie einige Details unterschied.

Es sei darauf hingewiesen, dass in der Kaiserlichen Kriegsflagge, später Reichskriegsflagge, nicht der Reichs- sondern der Preußische Adler abgebildet wurde. Dieser war mit den Krönungsinsignien sowie mit einer Königskrone ausgestattet.

Die Reichssymbole des Deutschen Reichs zwischen 1871 und 1918
Reichsadler der wilhelminischen Epoche
Großes kaiserliches Reichswappen – das Wappen Seiner Majestät des Deutschen Kaisers
(ein Majestätswappen, das ausschließlich dem Staatsoberhaupt zustand)
27. April 1871–3. August 1871 3. August 1871–1888 6. Dezember 1888–1918

Weimarer Republik

Variante des Reichswappens des Deutschen Reiches (1919–1935)

Reichspräsident Ebert legte am 11. November 1919 die republikanische, auch im äußeren Erscheinungsbild nun nicht mehr imperiale, sondern schlichte Form des deutschen Wappens in der noch heute prinzipiell gültigen Form fest: in goldenem Feld der rot bewehrte schwarze Adler mit „geschlossenem Gefieder“.

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919:

Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewandt, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet. Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.

In der Standarte des Reichspräsidenten wurde der Adler in einer etwas anderen Gestalt präsentiert, was auf Grund des Gesetzestextes möglich wurde. Die erste Standarte wurde am 11. April 1921 eingeführt. Vermutlich ab dem Jahr 1926 wurde das Design etwas geändert, indem man unter anderem auf jeder Seite eine weitere Außenfeder hinzufügte.

Standarte des Reichspräsidenten
1921–1926 1926–1933 1933–1935


Zeit des Nationalsozialismus

NS-Adler (ohne Hakenkreuz) 2008 am Flughafengebäude Berlin-Tempelhof

Während des Nationalsozialismus im „Dritten Reich“ präsentierte man den Adler in einer anderen Form. Das von Adolf Hitler entworfene, einem römischen Legionsadler nachempfundene Emblem der NSDAP mit einem Hakenkreuz in den Adlerfängen und nach rechts gewandtem Kopf wurde als Teil der Nürnberger Gesetze auf dem Reichsparteitag 1935 zum neuen Hoheitszeichen ernannt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das alte Reichswappen weiter geführt. Auch der Adler in der Standarte des Reichspräsidenten behielt im Wesentlichen die alte Form.

In einer Verordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg wurde bereits am 17. Februar 1934 das Hoheitszeichen der NSDAP bei der Wehrmacht (damals noch Reichswehr) eingeführt. Getragen wurde es auf dem Rock beziehungsweise der Bluse der Uniform, an dem Deckel der Schirmmütze bzw. an der Feldmütze und am Stahlhelm. So wurde es auch in der „Anzugsordnung für das Reichsheer“ vom 14. November 1934 geregelt.

In Hitlers „Verordnung über das Hoheitszeichen des Reichs“ vom 5. November 1935 heißt es:
Um der Einheit von Partei und Staat auch in ihren Sinnbildern Ausdruck zu verleihen, bestimme ich:

  • Artikel 1: Das Reich führt als Sinnbild seiner Hoheit das Hoheitszeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.
  • Artikel 2: Die Hoheitszeichen der Wehrmacht bleiben unberührt.
  • Artikel 3: Die Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919 (Reichsgesetzbl. S. 1877) wird aufgehoben.
  • Artikel 4: Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreters des Führers die zur Ausführung des Artikels 1 erforderlichen Vorschriften.

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde der Adler oft in monumentaler, martialischer Gestaltung, in betontem Gegensatz zur schlichten republikanischen Form, dargestellt.

Es sei erwähnt, dass der Reichsadler als Hoheitsadler des Deutschen Reiches stets den Kopf nach rechts wendete. Dagegen benutzte die NSDAP als Parteiadler einen Adler mit nach links zeigendem Blick (heraldisch gesehen aus der Blickrichtung des Wappentieres betrachtet). Nur für die Wehrmacht galten leicht abweichende Regelungen.

Wehrmachtadler als Mützenabzeichen mit Blickrichtung nach links (nicht zu verwechseln mit dem NSDAP-Parteiadler)

Fast unbekannt ist die Bekanntmachung des Chefs des Wehrmachtamts im Reichskriegsministerium vom 9. April 1936, in der es heißt: „Der Herr Reichskriegsminister hat entschieden, daß an dem Aussehen der Wehrmachtsadler nichts geändert wird. Der Kopf des Adlers bei den Hoheitszeichen der Wehrmacht bleibt deshalb nach links gewandt, soweit nicht besondere Gründe für eine andere Kopfstellung vorliegen, z. B. an den Truppenfahnen: Kopf zur Stange, an dem Stahlhelm: Blick nach vorn.“

Bundesrepublik Deutschland

Bundesschild
(für die Verwendung
in der Dienstflagge)
Standarte des
Bundespräsidenten

Nach dem Wiedererstehen deutscher Staatlichkeit auf demokratischer Grundlage nach dem Zweiten Weltkrieg war es für die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich, den Adler der deutschen Republik als nunmehriges Bundeswappen wieder zu Ehren zu bringen. Bundespräsident Theodor Heuss setzte am 20. Januar 1950 das deutsche Wappen unverändert so fest, wie es schon in der Weimarer Zeit des Deutschen Reiches geführt worden war und seit der Deutschen Einheit 1990 wieder als gesamtdeutsches Wappen gilt. Neben den amtlichen Darstellungen des Bundesadlers wie im Bundeswappen, in der Bundesdienstflagge oder in der Standarte des Bundespräsidenten ist seine stilistische Gestaltung zu anderen repräsentativen Zwecken, zum Beispiel auf Münzen oder an der Stirnwand des Deutschen Bundestages, den Bundesbehörden freigestellt und spiegelt eine breite Skala modernen künstlerischen Empfindens.[1] Im Zuge der seit den 1970er Jahren zunehmend notleidenden öffentlichen Haushalte erfreut sich für den Adler des Bundeswappens, vermutlich auch aufgrund seines im Vergleich zur sogenannten „Fetten Henne“ (s. u.) eher etwas mageren und gefledderten Aussehens, die Bezeichnung „Pleitegeier“ großer Beliebtheit.

Siehe auch: Adler (Wappentier), Bundesschild (Deutschland)

Gestaltung des Bundeswappens

Der Bundesadler (stilisiert) als wesentlicher Bestandteil des Dienstsiegelabdrucks
Bundesadler auf der 1-D-Mark-Münze

Heute ist für die Gestaltung des Wappens und des Bundesadlers eine Bekanntmachung des ehemaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss vom 20. Januar 1950 maßgeblich. Die Beschreibung des Bundeswappens ist dort in Anlehnung an das Wappen der Weimarer Republik gehalten. Selbst der Text der Erklärung entspricht fast genau dem der Weimarer Republik. Es heißt in der Bekanntmachung,

„[…] daß das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.“

Dabei ist „rechts“ traditionsgemäß aus den Augen des Wappenträgers gesehen, der von seiner Position aus die Rückseite des Wappens betrachtet. Blickt man also von vorne auf den Adler, so ist sein Kopf nach links gerichtet. Im Gegensatz zu den Wappen vieler anderer Länder gibt die Bekanntmachung aber nur einen Rahmen zur Gestaltung vor. Die genauen Details sind nicht fest geregelt. Ganz im Gegenteil heißt es dort ausdrücklich weiter,

„Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.“[1]

Diese Regelung macht es möglich, dass der Bundesadler in einer Vielzahl von Formen erscheint. Beispielsweise ist sein Umriss auf den deutschen Euromünzen kreisförmig, während er auf amtlichen Dokumenten oft in den Rahmen eines Sechsecks eingepasst ist. In allen Fällen wird er aber den allgemeinen Vorgaben aus dem ersten Absatz gerecht.

Die Adler im Deutschen Bundestag

Bundesadler im Plenarsaal des Bonner Bundestages

In seiner wohl bekanntesten Form hing der Adler als großes Wandrelief im Plenarsaal des Bundestages im Bonner Bundeshaus. Unter der von dem Künstler Ludwig Gies 1953 geschaffenen Figur lieferten sich die großen Politiker der alten Bundesrepublik ihre Redeschlachten. Der etwas füllig geratene Vogel, der bald den Spitznamen Fette Henne bekam, wurde tausendfach auf Fotos, in Zeichnungen und auf Karikaturen abgebildet und wurde im öffentlichen Bewusstsein das selbstverständliche Symbol der Bonner Republik in den 1950er bis 1980er Jahren.

Für das Wasserwerk war der Gipsadler zu groß, weswegen eine verkleinerte Kopie aus Holz, der Bundesadler 2, aufgehängt wurde. Im neuen Plenarsaal sollte ursprünglich wieder der alte Bundestagsadler aufgehängt werden, jedoch setzte Architekt Günter Behnisch durch, dass aus gestalterischen Gründen eine Kopie aus Aluminium, der Bundesadler 3, angefertigt wurde.

Auch nach dem Umzug in das Reichstagsgebäude nach Berlin konnte sich Norman Foster mit seinem Vorschlag, den Adler neu zu gestalten, nicht durchsetzen – lediglich die im Reichstagsgebäude sichtbare Rückseite des Adlers, der Bundesadler 4, durfte neu entworfen werden. Die Vorderseite des Bundesadlers im Reichstagsgebäude, der Bundesadler 5, weist wiederum große Ähnlichkeit zu den Bundesadlern 1 bis 3 auf. Bemerkenswerter Unterschied ist, dass die ersten Bundesadler ein bewusst asymmetrisches, lückenhaftes Gefieder hatten, das die Abgeordneten an die eigene Unvollkommenheit erinnern und zur Bescheidenheit mahnen sollte. Beim Bundesadler 5 ist diese Symbolik deutlich weniger ausgeprägt.

Gefertigt wurden der Bundesadler 3, 4 und 5 von der Firma Trendelkamp in Nordwalde (Westfalen).

Siehe auch

Literatur

  • Uwe Andersen, Wichard Woyke (Hrsg.): „Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“, Leske+Budrich, 2000
  • Karl-Heinz Hesmer: Flaggen und Wappen der Welt. Geschichte und Symbolik der Flaggen und Wappen aller Staaten. Gütersloh: Bertelsmann Lexikon Verlag, 1992. ISBN 3-570-01082-1
  • Daniel Hoch: „Wappen in Deutschland“, Gräfe und Unzer Verlag, 2003, ISBN 3-7742-6140-7
  • Birgit Laitenberger, Maria Bassier: „Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder“, Heymanns, 2000, ISBN 3-452-24262-5
  • Günther Gugel: „Themenblätter im Unterricht – Nr.29: Nationale Symbole“, Hrsg: Bundeszentrale für politische Bildung, Franzis print & media GmbH, auch als PDF-Datei hier erhältlich
  • Informationen zur politischen Bildung – Sonderheft: Deutsche Wappen und Flaggen“, Hrsg: Bundeszentrale für politische Bildung, Franzis print & media GmbH
  • Alois Friedel: „Deutsche Staatssymbole. Herkunft und Bedeutung der politischen Symbolik in Deutschland“, Frankfurt am Main 1968
  • Dr. Peter Diem: „Die Symbole Österreichs“, Wien 1995

Quellennachweis

  1. a b Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler. Vom 20. Januar 1950

Weblinks


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