- Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Bereich des Harzes
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Das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Bereich des Harzes – umgangssprachlich Harzgesetz genannt – war ein Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Bereich des Harzes, das am 1. Juli 1972 in Kraft trat. Es wurde zur Beseitigung der alten Verwaltungsstrukturen, die noch aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg stammten, vom Niedersächsischen Landtag erlassen.
Diese Gebietsreform reduzierte die Anzahl der Gemeinden um 51 durch Eingemeindung und Zusammenschlüsse. Zudem wurde die Anzahl der Landkreise um zwei reduziert und die Landkreisgrenzen geändert. Das Harzgesetz war ein Teil einer Reihe von Gebietsreformen im Land Niedersachsen zwischen 1972 und 1977.
Inhaltsverzeichnis
Reform der Landkreise
Die bestehenden Landkreise Blankenburg, Goslar und Zellerfeld wurden aufgelöst. Mit deren Gebieten wurde teilweise der neue Landkreis Goslar gebildet, welcher Rechtsnachfolger dieser drei aufgelösten Landkreise wurde. Der neue Landkreis Goslar umfasste die Städte Altenau, Bad Harzburg, Braunlage, Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Seesen, St. Andreasberg, Vienenburg und Wildemann, die Gemeinden Hahausen, Liebenburg, Lutter am Barenberge, Schulenberg im Oberharz und Wallmoden sowie einen Teil des gemeindefreien Gebietes Harz, dessen Südgrenze neu festgelegt wurde. Dieser neugebildete Landkreis wurde dem Verwaltungsbezirk Braunschweig zugeordnet.
In den Landkreis Osterode am Harz wurden die Bergstadt Bad Grund (Harz), die dem aufgelöstern Landkreis Zellerfeld angehörte, die Gemeinden Badenhausen und Windhausen (zuvor Landkreis Gandersheim), und die Gemeinden Wieda, Walkenried und Zorge (zuvor Landkreis Blankenburg) sowie der Südteil des gemeindefreien Gebiets Harz eingegliedert. Dieser erweiterte Landkreis gehört zum Regierungsbezirk Hildesheim.
Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse
- Die Gemeinden Bettingerode, Bündheim, Harlingerode und Westerode (Landkreis Wolfenbüttel) wurden mit der Stadt Bad Harzburg zusammengeschlossen.
- Die Gemeinden Dörnten, Groß Döhren, Heissum, Klein Döhren, Klein Mahner, Liebenburg, Neuenkirchen, Ostharingen, Othfresen und Upen wurden in die neue Gemeinde Liebenburg eingegliedert.
- Die Gemeinden Immenrode, Lengde, Lochtum, Weddingen und Wiedelah wurden in die Stadt Vienenburg eingemeindet.
- Die Stadt Oker sowie die Gemeinden Hahndorf, Hahnenklee-Bockswiese und Jerstedt wurden in die Stadt Goslar eingemeindet.
- Die Gemeinde Buntenbock wurde in die Bergstadt Clausthal-Zellerfeld eingemeindet.
- Die Gemeinde Neuhof, Steina und Tettenborn wurden in die Stadt Bad Sachsa eingemeindet.
- Die Gemeinden Barbis, Bartolfelde und Osterhagen wurden in die Stadt Bad Lauterberg im Harz eingemeindet.
- Die Gemeinden Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber wurden in die Stadt Herzberg am Harz eingemeindet.
- Die Gemeinden Dorste, Förste, Lerbach, Marke, Nienstedt am Harz und Riefensbeek-Kamschlacken, sowie der Ortsteil Düna der Gemeinde Hörden am Harz wurden in die Stadt Osterode am Harz eingemeindet.
- Die Gemeinde Teichhütte wurde in den Flecken Gittelde eingemeindet.
- Die Gemeinden Bilderlahe, Engelade, Herrhausen, Ilsehausen, Kirchberg und Münchehof wurden in die Stadt Seesen eingemeindet.
- Die Bergstadt Lautenthal, die Gemeinden Astfeld, Bredelem und Wolfshagen im Harz wurden mit der Stadt Langelsheim zusammengeschlossen.
Literatur
- Georg-Christoph von Unruh: Gebiets- und Verwaltungsreform in Niedersachsen 1965 - 1978. Niedersächsische Landeszentrale für Politische Bildung, Hannover 1978.
Weblinks
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