- Freikirchen
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Der Begriff Freikirche bezeichnete ursprünglich eine christliche Kirche, die – im Gegensatz zu einer Staatskirche – vom Staat unabhängig war. Infolge der Trennung von Religion und Staat hat der Begriff diese eindeutige Bedeutung verloren und ist einem Bedeutungswandel unterworfen: Inzwischen wird er häufig dazu verwendet, eine bestimmte Kirche gegenüber Volkskirchen abzugrenzen. Dabei wird das Attribut „frei“ je nach Zusammenhang und Absicht unterschiedlich verstanden, etwa im Sinne von freiwilliger Zugehörigkeit, organisatorischer Unabhängigkeit, Zugehörigkeit zu einer Minderheit oder als Hinweis auf eine bestimmte theologische Richtung.
Traditionelle Kategorien von Freikirchen
Unter den Freikirchen im ursprünglichen Sinne lassen sich folgende Kategorien unterscheiden, wobei sich nicht alle Freikirchen eindeutig in dieses Schema einordnen lassen:
- die „prinzipiellen“ Freikirchen. Darunter versteht man solche Freikirchen, für die sowohl die Trennung von Kirche und Staat als auch die freiwillige Mitgliedschaft zu den Grundsätzen ihrer Ekklesiologie gehören. Zu dieser Art gehören zum Beispiel die Baptisten, die Mennoniten und die Pfingstler.
- Freikirchen, die sich aus innerkirchlichen Erneuerungsbewegungen (Pietismus, Gemeinschaftsbewegung, Methodismus) gebildet haben. Hierher gehören unter anderen die Herrnhuter Brüdergemeine, die Evangelische Gesellschaft für Deutschland, die Stadtmission und die Heilsarmee.
- Kirchen, die sich aufgrund eines „Bekenntnisnotstandes“ von einer bestehenden Kirche getrennt und sich als Freikirche organisiert haben. Von einem Bekenntnisnotstand spricht man, wenn die Führung einer Kirche aus der Sicht eines Teiles ihrer Angehörigen von wesentlichen Glaubenssätzen abweicht, z.B. ein zu enges Verhältnis mit dem Staat eingeht. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, die altreformierte Kirche und die Evangelische Brüdergemeinde Korntal. Nach ihrem Selbstverständnis ist die altkatholische Kirche keine Freikirche, da nicht sie sich aufgrund eines Bekenntnisnotstands von der römisch-katholischen Kirche getrennt habe, sondern diese habe sich von ihr durch das Erste Vatikanische Konzil getrennt.
Versuche einer Neudefinition des Begriffs Freikirche
Aufgrund des Bedeutungswandels des Begriffs Freikirche gab es in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Versuche, ihn eindeutig neu zu definieren. Allerdings hat sich bisher keine dieser Definitionen, die sich teilweise auch überlappen oder zumindest nicht ausschließen, durchgesetzt. Die folgende Übersicht zeigt diese Definitionsversuche und gleichzeitig deren Problematik:
Freikirche als Ausdruck für eine besondere theologische Richtung
Der Begriff Freikirche wird z.T. auch mit einer bestimmten theologischen Richtung assoziiert; dies kann darauf zurückgeführt werden, dass im deutschsprachigen Raum die meisten Freikirchen als evangelikal einzustufen sind. Dennoch kann mit dem Begriff Freikirche keine besondere theologische Richtung angezeigt werden; so findet sich unter den Freikirchen (und teilweise auch innerhalb einzelner Freikirchen) das ganze Spektrum theologischer Ausrichtungen von fundamentalistisch bis liberal.
Freikirche als Freiwilligkeitskirche
Freiwilligkeitskirchen grenzen sich von Volkskirchen i.d.R. dadurch ab, dass sie von ihren Mitgliedern eine bewusste Entscheidung im Erwachsenenalter für den Eintritt in die jeweilige Kirche erwarten. Bei Volkskirchen ist die Säuglingstaufe üblich; Freiwilligkeitskirchen, die ebenfalls Säuglingstaufe praktizieren, sehen sie als nicht hinreichend für die volle Mitgliedschaft an (so z.B. in der Evangelisch-methodistischen Kirche).
Die Definition als Freiwilligkeitskirche ist jedoch nicht eindeutig, da auch in Volkskirchen die Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis beruhen kann. Ein Kirchenaustritt oder -eintritt ist jederzeit möglich (wenn auch mit theologischen Schwierigkeiten aufgrund des unwiderruflichen Charakters der Taufe verbunden - vgl. dagegen Gemeinschaften, die keinen Austritt kennen). Nur in dem Maße, wie die Mitgliedschaft der meisten Angehörigen der Volkskirchen nicht auf einer eigenen, freiwilligen Entscheidung beruht, bleibt der Aspekt der Freiwilligkeit ein möglicher Bestandteil der Definition von „Freikirche“. Hier besteht eine Kontinuität zu den traditionellen "prinzipiellen Freikirchen" (siehe oben).
Freikirche als Minderheitskirche
Die Definition einer Freikirche erfolgt gelegentlich auch über die im Vergleich zu Volkskirchen geringere Mitgliederzahl. Demnach ist eine Freikirche eine zahlenmäßig kleine Alternative zu einer oder mehreren Volkskirchen. Problematisch an dieser Definition ist ihre Voraussetzung, dass es in einem Land Kirchen gibt, deren Anteil an der Bevölkerung den Anteil der anderen Kirchen deutlich übersteigt. In einer konfessionell stark zersplitterten Landschaft, wie z. B. den Vereinigten Staaten von Amerika, ist eine solche Definition erheblich schwieriger als in den mitteleuropäischen Ländern und daher seltener.
Ferner ist die Aussagekraft einer auf die reine Mitgliederzahl bezogene Messgröße oftmals dadurch begrenzt, da besonders für die Freikirchen täuferischer Tradition es oft vorkommt, dass mehr Leute im Gemeindeleben aktiv sind, als die Gesamtzahl der Mitglieder, wohingegen bei Volkskirchen die Zahl der Mitglieder die Zahl der aktiven Menschen in der Gemeinde um ein vielfaches übersteigt.
Geschichtlicher Überblick
Der Kirchenbegriff der Reformation und die freikirchliche Alternative
Die Reformation übernahm ihren Staats- und Kirchenbegriff als Erbe aus der post-konstantinischen Spätantike und dem Mittelalter; sie kannte deshalb nur den einen Kirchentyp – das Staatskirchentum. Dieser beruhte auf der Einheitlichkeit der Weltanschauung, die nur eine absolute, das Leben der Herrscher und aller Untertanen umfassende und zur Einheit verbindende religiöse Wahrheit kannte. Es war für dieses Verständnis folgerichtig, dass Staat und Kirche sich verbanden, um alle Staatsangehörigen in dieser absoluten Wahrheit zu erziehen – auch wenn es in der Praxis häufig Konflikte zwischen Staat und Kirche gab. Aber grundsätzlich andere religiöse Überzeugungen, welche etwa zur Abtrennung von der Staatskirche geführt hätten, konnten weder vom Staat noch von der Kirche geduldet werden. Zwar hat die Reformation diesen Grundkonsens in gewisser Weise aufgeweicht, indem sie neben der sich als universell verstehenden römisch-katholischen Kirche eine andere Kirchengemeinschaft begründete. In dieser Kirche – so die Auffassung der Reformatoren – war die religiöse Wahrheit von menschlich-geschichtlichen Zusätzen befreit und trat deshalb reiner und ursprünglicher in Erscheinung als in der althergebrachten. Dennoch blieb für die Reformation der Grundsatz, dass in einem Staat nur eine Kirche bestehen kann, bestehen und führte schließlich zu dem bekannten Kompromiss cuius regio, eius religio (wessen das Land, dessen [ist] die Religion) des Augsburger Religionsfriedens von 1555 zwischen Altgläubigen und Lutheranern, der dann im Westfälischen Frieden (1648) für die folgenden Jahrhunderte (jetzt unter Einbeziehung der Reformierten) festgeschrieben wurde. Das Staatskirchenwesen wurde durch die Reformation und ihre Erben sogar noch verstärkt, indem an die Stelle des alten, eng verflochtenen Nebeneinanders von weltlicher und geistlicher Obrigkeit die Unterstellung der Kirche unter den Staat trat. Das Prinzip des Staatskirchentums ist im europäischen Raum erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts allmählich durchbrochen worden – bedingt durch den Wandel des Staatsbegriffs und die Demokratisierung der Gesellschaft.
Die Freikirchen, denen durch den westfälischen Frieden kein Existenzrecht zugesichert war, orientierten sich nicht an diesem Staatskirchenmodell, sondern an der nach ihrem Verständnis neutestamentlichen Gemeindeform. Sie verstanden die Gemeinde als Gemeinschaft der Gläubigen, die „Gott mehr gehorchen wollte als den Menschen“ und „dem Kaiser“ nur das zu geben bereit war, was ihm aufgrund der Bibel zustand. Diese Auffassungen brachten die freikirchlichen Bewegungen immer wieder in einen starken Gegensatz zum Staat und seiner Kirche. Viele Mitglieder der Freikirchen – man denke zum Beispiel an die Täufer – bezahlten ihre Überzeugungen mit Verfolgung und dem Märtyrertod. Amerika und Russland wurden für viele Freikirchen des 17. und 18. Jahrhunderts zu einer neuen Heimat, in der sie gemäß ihren Glaubensüberzeugungen leben konnten. Während ihnen im zaristischen und orthodoxen Russland nur sehr eingeschränkte Religionsfreiheit gewährt wurde, erlebten sie Amerika (insbesondere die USA) als das „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“. Hier wirkten sie maßgeblich am Aufbau der jungen Staaten mit. So entwarf der Baptist Roger Williams um 1643 eine Verfassung für Rhode Island, in der zum ersten Mal in der Geschichte die völlige Trennung von Staat und Kirche verankert war. Diese Verfassung wurde später zur Grundlage der Verfassung der Vereinigten Staaten.
Historische Entwicklungen
Die Waldenser entstanden im 12. Jahrhundert aus einer Laienbewegung in Frankreich und Norditalien. Die historischen Wurzeln der Mennoniten liegen in der teilweise radikalen Täuferbewegung des 16. Jahrhunderts, welches durch sein Ausbrechen aus den etablierten Kirchen heftige Reaktionen und Verfolgungen auslöste. Unter den Freikirchen, die sich – wenn auch in geringer Zahl – in Kontinentaleuropa über Jahrhunderte hinweg behauptet haben, nehmen die Mennoniten eine besondere Stellung ein.
In England und Schottland kam es im 17. Jahrhundert zu betont calvinistisch-reformierten Abspaltungen von der anglikanischen Kirche (wie den Puritanern, aus denen sich die Presbyterianer, Kongregationalisten und Baptisten entwickelten. Nicht immer blieben solche Spaltungen überall Freikirchen. So wurde die presbyterianische Kirche in Schottland zur Staatskirche (womit die schottischen Anglikaner zur Freikirche wurden), und die Puritaner gründeten Kolonien in Massachusetts, in denen sie die Rolle der Staatskirche übernahmen. Auch in der Zeit des Commonwealths under Oliver Cromwell genossen die Puritaner den Schutz des englischen Staats. 1843 spaltete sich die Free Church of Scotland auf Grund der Ablehnung des Kirchenpatronats von der ebenfalls calvinistisch-reformierten, staatlicherseits privilegierten Church of Scotland ab. In England bildeten sich unter George Fox die Quäker.
Im deutschen Sprachraum sind neben den schon genannten Mennoniten freikirchliche Gemeindegründungen vor allem aus dem Pietismus hervorgegangen, so die Herrnhuter Brüdergemeine unter Nikolaus Graf von Zinzendorf.
Im 18. Jahrhundert entstand in England hauptsächlich durch Charles und John Wesley die methodistische Bewegung als weit reichende Reform-, Erweckungs- und Heiligungsbewegung zunächst innerhalb der Anglikanischen Kirche. Ende 1784 wurde in den USA die Bischöfliche Methodistenkirche gegründet. In der Folgezeit kam es in den USA und England zu weiteren methodistischen Kirchengründungen. Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts gründeten Rückkehrer aus den Vereinigten Staaten und Missionare aus England methodistische Gemeinden im deutschsprachigen Raum. Heute gibt es drei internationale methodistische Kirchen im deutschsprachigen Raum: die Evangelisch-methodistische Kirche, die Kirche des Nazareners und die Wesleyanische Kirche. Sie gehören alle zum Weltrat methodistischer Kirchen, der 1881 gegründet wurde.
Gewissermaßen als eine Spätfolge der revolutionären angelsächsischen Freikirchen-Bewegung zu Anfang des 19. Jahrhunderts und der damit einhergehenden Zersplitterung in mehrere kongregationalistische Gruppen entstanden zuerst im Vereinigten Königreich und später auch in Deutschland die ersten so genannten Brüdergemeinden (nach ihrem Begründer John Nelson Darby auch Darbysten genannt).
Als Freikirche „wider Willen“ könnte man die Altlutheraner bezeichnen. Sie sammelten sich im Gefolge der Einführung der preußischen Union 1830 und des Agendenstreites. Nachdem in Preußen verwaltungsmäßig die Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden in einer Landeskirche eingeführt worden war, kam es beim Versuch, dementsprechend eine einheitliche Agende einzuführen, im gesamten Staatsgebiet zur Entstehung unabhängiger lutherischer Gemeinden unter Führung von Johann Gottfried Scheibel. Durch Eingaben an den preußischen König Friedrich Wilhelm III. wollten diese ihre lutherische Verfassung und Gottesdienstform beibehalten. Hierauf reagierte der König mit harten Verfolgungsmaßnahmen, die erst unter seinem Sohn, König Friedrich Wilhelm IV. ein Ende fanden.
Aus denselben Gründen wie die Altlutheraner entstand im 19. Jahrhundert auch die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen.
Einer der Pioniere der neueren baptistischen freikirchlichen Bewegung, die sich im 19. Jahrhundert entwickelte, war Johann Gerhard Oncken, der 1834 in Hamburg die erste deutsche Baptistengemeinde begründete, die in der Folgezeit zur Keimzelle der meisten europäischen Baptistenkirchen wurde.
In Elberfeld (heute ein Stadtteil Wuppertals) gründete sich 1854 unter Hermann Heinrich Grafe aus Protest gegen die liberale Abendmahlspraxis der evangelischen Landeskirchen die erste Freie evangelische Gemeinde, die das baptistische Taufverständnis der Gläubigentaufe übernahm, aber von bereits als Kind getauften Gläubigen nicht verlangte, sich erneut taufen zu lassen.
Am Beginn des 20. Jahrhunderts entstand in den USA aus der sogenannten Heiligungsbewegung (ihre Wurzeln liegen im Methodismus) die Pfingstbewegung, die Kirchenfamilie der Christenheit, die derzeit das höchste Wachstum verzeichnet. In der Zeit des Nationalsozialismus bildeten die zerstörten Kirchen der Bekennenden Kirche ebenfalls eine Art Freikirche.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kam es vermehrt zur Entstehung sogenannter nondenominationeller oder unabhängiger Freikirchen. Auch manche innerkirchliche Erneuerungsbewegungen entwickelten sich im 20. Jahrhundert zu eigenständigen Freikirchen (siehe zum Beispiel Evangelische Gesellschaft für Deutschland).
Freikirchen im deutschen Sprachraum
Viele Freikirchen im deutschen Sprachraum schauen auf eine längere Geschichte zurück. Sie haben entsprechend ihrer jeweiligen Ekklesiologie Organisationsstrukturen entwickelt und arbeiten auf verschiedenen Ebenen (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, Evangelische Allianz, Vereinigung Evangelischer Freikirchen (in der Schweiz Verband Evangelischer Freikirchen) u. a.) zusammen.
Liste von traditionellen Freikirchen im deutschsprachigen Raum
- Brüdergemeinden („Christliche Versammlung“)
- Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden (AMG)
- Bund der Baptistengemeinden in Österreich (BBGÖ)
- Bund Evangelikaler Gemeinden in Österreich (BEG)
- Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG), bestehend aus Baptisten-, Brüder- und Elim-Gemeinden
- Bund Freier Evangelischer Gemeinden in der Schweiz (FEG)
- Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP)
- Evangelisch-methodistische Kirche (EmK)
- Evangelische Brüdergemeinde Korntal; Evangelische Brüdergemeinde Wilhelmsdorf
- Evangelischer Brüderverein (EBV)
- Evangelische Freikirche GvC in der Schweiz (GvC)
- Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland (FeG)
- Freie Christengemeinde – Pfingstgemeinde in Österreich (FCG)
- Freikirchlicher Bund der Gemeinde Gottes (FBGG)
- Gemeinde Gottes (pfingstlich)
- Heilsarmee
- Herrnhuter Brüdergemeine (Evangelische Brüder-Unität, EBU)
- Kirche des Nazareners
- Konferenz der Mennoniten der Schweiz
- Mennonitische Freikirche Österreich (MFÖ)
- Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden
- Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich
- Pilgermission St. Chrischona (gehört in Deutschland als sogenanntes „freies Werk“ zur Evangelischen Kirche, in der Schweiz jedoch zum Verband Evangelischer Freikirchen und Gemeinden)
- Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (STA)
- Vereinigung Apostolischer Gemeinden
Altkonfessionelle Freikirchen
Der Begriff altkonfessionell ist eine relativ neue Kategorie in der ökumenischen Bewegung. Er bezeichnet Kirchen bzw. Gemeinschaften, die auf Grund eines Schrift- und Bekenntnisnotstandes sich in der Vergangenheit von einer bestehenden Staatskirche oder Weltkirche trennen mussten. Dieser Oberbegriff besagt aber nichts über die gegenwärtige Lehre, Leben und Gottesdienst dieser Kirchen bzw. Gemeinschaften. In Deutschland gehören zur Gruppe der altkonfessionellen Freikirchen in alphabetischer Reihenfolge:[1]
- Evangelisch-Altreformierte Kirche
- Evangelisch-Lutherische Freikirche (ELFK)
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (ELKiB)
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK)
Die Evangelisch-Altreformierte Kirche, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden und die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche sind Vollmitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland.
Neue freikirchliche Gemeindegründungen
Seit den 1970er Jahren haben sich – vor allem in den Großstädten – sogenannte unabhängige Gemeinden entwickelt, die durchaus freikirchliche Strukturen besitzen, den klassischen Freikirchen aber nicht angehören. 2003 erklärt der baptistische Theologe Heinrich Christian Rust, dass es mittlerweile mehr Christen in diesen freien Gemeinden gebe als in den klassischen Freikirchen, die zur Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) zusammengeschlossen sind. Rust geht von über 300.000 Mitgliedern in diesen freien Gemeinden aus. Vor allem Einflüsse der amerikanischen Pfingstbewegung (teilweise durch gezielte Gemeindegründungsaufträge) haben zu dieser Entwicklung beigetragen. Sie sind meist ohne jegliche Bindung, gehören meist aber irgendeinem Netzwerk an (z. B. D-Netz). In jüngster Zeit entstehen vor allem aus Hauskreisen oder durch Spaltungen immer mehr unabhängige und kleine Gemeinden.
Es lassen sich bei diesen sogenannten transdenominationellen Gemeinden folgende Typen ausmachen:
- Gemeinden mit pfingstlich-charismatischer Prägung
- Gemeinden mit evangelikal-missionarischer Prägung
- Gemeinden mit evangelikal-konservativer Prägung
- Hauskirchen-Bewegung
- Jugend-Trendbewegungen wie ICF
- Freikirche in der Evangelischen Allianz München Gospel Life Center
- Milieukirchen; dazu gehören u.a. die Jesus Freaks oder die Metropolitan Community Church
- Freikirchliche Gemeinden, die aus der Arbeit überkonfessioneller Missionswerke (zum Beispiel Jugend mit einer Mission) entstanden sind. [2]
Ein weiteres Beispiel ist die Calvary Chapel.
Ablehnung der Kirchensteuer und Finanzierung
Ein Kritikpunkt mancher Freikirchen an den evangelischen und der katholischen Kirche im deutschsprachigen Raum ist deren Finanzierung durch die vom Staat eingezogene Kirchensteuer. Freikirchliche Gemeinden fordern in der Regel eine strikte Trennung von Kirche und Staat und lehnen den Einzug von Kirchensteuern durch staatliche Organe ab. Sie finanzieren sich aus freiwilligen Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder und Freunde: In der Regel besteht kein formeller Abgabenzwang, so dass es auf der Basis der Selbsteinschätzung sowohl „Nullzahler“ wie auch Menschen, die erhebliche Beiträge leisten, gibt. In manchen Fällen wird der so genannten „Biblischen Zehnte“ (10 % des Einkommens – das in der Regel nicht näher definiert wird) als Maßstab genannt. Es gibt allerdings einige wenige Freikirchen, die Kirchensteuern erheben.
Ökumenische Zusammenarbeit von Freikirchen
Die ökumenischen Bewegungen sind vielfach durch freikirchliches Engagement in die Wege geleitet und in ihren Entwicklungen entscheidend geprägt worden. Freikirchen sind der Überzeugung, dass die Gemeinde Jesu größer ist als die eigene Denomination. Deshalb sind sie im Regelfall für den interkonfessionellen Dialog offen und suchen oft bewusst die Begegnung und Zusammenarbeit mit anderen Christen. Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen in Deutschland und der Verband Evangelischer Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz sind dafür besondere Belege. Viele (auch nicht-evangelikale) Freikirchen engagieren sich auch in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen. Ein besonderes Forum, bei dem sich evangelikale freikirchliche Christen gemeinsam mit solchen aus den evangelischen Landeskirchen engagieren, ist die Evangelische Allianz. Darüber hinaus führen verschiedene Freikirchen (zum Beispiel Baptisten, Methodisten und Pfingstler) mit anderen Konfessionen Konvergenzgespräche über theologische Differenzen.
Literatur
- Bibliographie zur Geschichte der Freikirchen jährlich (seit 1992) in: Freikirchenforschung, hg. v. Verein für Freikirchenforschung, aktuell: Nr. 17 (2008) = ISBN 3-934109-09-8 [Beispiel: der Jahrgang 2008 enthält die Bibliographie für das Jahr 2007, incl. Nachträgen aus den Vorjahren. Entsprechend bei den anderen Jahrgängen].
- Vereinigung Evangelischer Freikirchen (Hrsg.): Freikirchenhandbuch. Informationen. Anschriften. Texte. Berichte, Wuppertal 2004, ISBN 3-417-24868-X
- dies. (Hrsg.), Freikirchenhandbuch. Informationen – Anschriften – Berichte, Wuppertal 2000 [Zumindest im Bereich „Texte und Dokumente“ durch die Aufl. 2004 noch nicht überholt], ISBN 3-417-24154-5
- Wolfgang E. Heinrichs: Freikirchen – eine moderne Kirchenform. Entstehung und Entwicklung von fünf Freikirchen im Wuppertal. Brunnen Verlag: Gießen 1989 (2. Aufl. 1990)
- R. Hempelmann: Die „neuen“ evangelischen Freikirchen. In: Materialdienst der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, 2002, Heft 6, S. 161–167[3] ISSN 0721-2402
- Hans-Martin Niethammer: Kirchenmitgliedschaft in der Freikirche. Kirchensoziologische Studie aufgrund einer empirischen Befragung unter Methodisten. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-56541-0 (Reihe: Kirche und Konfession, Bd. 37; Dissertation)
- Karl Heinz Voigt: Freikirchen in Deutschland (19. und 20. Jahrhundert). Evangelische Verlags-Anstalt, Leipzig 2004, ISBN 3-374-02230-8 (Reihe Kirchengeschichte in Einzeldarstellungen III/6)
- Erich Geldbach: Freikirchen – Erbe, Gestalt und Wirkung. 2. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2005, ISBN 3-525-87157-0 (Bensheimer Hefte, Band 70)
Siehe auch
Weblinks
- Vereinigung Evangelischer Freikirchen in Deutschland
- Brüderbewegung in Deutschland
- Verband Evangelischer Freikirchen in der Schweiz
- Evangelikale Freikirchen in Österreich
- Verein für Freikirchenforschung
Einzelnachweise
- ↑ Die Altkatholische Kirche wird nicht zu den (altkonfessionellen) Freikirchen, die in diesem Artikel behandelt werden, gezählt.
- ↑ R. Hempelmann, a.a.O.
- ↑ Ein Auszug aus dem Beitrag findet sich hier
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