Liste der Wappen im Saalekreis

Liste der Wappen im Saalekreis

Diese Liste zeigt die Wappen der Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden sowie Wappen von ehemals selbstständigen Gemeinden und aufgelösten Landkreisen im Saalekreis in Sachsen-Anhalt.

Inhaltsverzeichnis

Wappen der Verwaltungsgemeinschaften und Verbandsgemeinden

Folgende Verbandsgemeinden führen kein Wappen:

Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen ehemaliger Landkreise

Wappen ehemaliger Verwaltungsgemeinschaften

Wappen ehemaliger Städte und Gemeinden

Historische Wappen

Blasonierungen

  1. Landkreiswappen: „Geviert; Feld 1: geteilt von Rot über Silber, Feld 2: in Gold ein rotbewehrter schwarzer Löwe, Feld 3: in Gold ein schwarzes Kreuz, Feld 4: siebenmal geteilt von Silber über Rot.“
  2. VG Westlicher Saalkreis: „Geteilt von Silber über Blau; oben sieben steigende grüne Ähren balkenweise, unten ein silberner Fisch.“ (Hauptsatzung § 1 Abs. 1)
  3. VG Würde/Salza: „In Grün zwischen zwei schräglinken silbernen Wellenleisten ein schräglinks steigender goldener Lindenzweig mit fünf Blättern (1 : 2 : 2).“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  4. Bad Dürrenberg: „In Rot über blauem Wasser ein silbernes Gebäude mit turmartigem Dach, schwarzen Fenstern, Tür und silberner Eingangstreppe.“
  5. Bad Lauchstädt: „In Blau ein aufgerichteter linksgewendeter silberner Löwe mit ausgeschlagener Zunge, in den Vorderpranken eine goldene Burg mit drei Zinnentürmen tragend, die Türme mit beknauften Spitzdächern und je zwei Rundbogenöffnungen untereinander.“
  6. Braunsbedra: „Geteilt von Grün über Gold, oben einen silbernen Pflug, unten ein schwarzes Speichenrad.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  7. Kabelsketal: „In Grün über Gold talförmig erniedrigt geteilt, oben aus der Talmulde wachsend ein beidseits von je zwei pfahlweise gestellten, facettierten silbernen Würfeln mit dornspitz ausgezogenen Ecken begleiteter, dreiblättriger, bewurzelter goldener Eichenspross, unten ein blauer Wellenbalken.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  8. Leuna: „In Silber über einer mit einer silbernen Pflugschar belegten schwarzgefugten grünen Mauer ein schwarzgefugter roter Schornstein, begleitet pfahlweise von je drei sechsstrahligen grünen Sternen.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  9. Merseburg: „In Rot über einer durchgehenden, gezinnten, schwarz gefugten silbernen Rundmauer ein stilisierter silberner Dom mit vier spitzbedachten, golden beknauften Türmen; die mittleren Türme etwas erhöht und belegt mit einem offenen, von einem goldenen Kreuz bekrönten gotischen Kirchenportal mit linearer schwarzer Rosette; die äußeren Türme mit je drei, die mittleren mit je zwei schwarzen Rundbogenfensteröffnungen nebeneinander. Im offenen Portal auf einem Altar mit damaszierter Goldener Decke das golden nimbierte schwarzhaarige Haupt Johannes des Täufers auf einer goldenen Schale.“ (Wappenseite der Homepage)
  10. Mücheln: „In Grün der golden bekleidete und golden nimbierte heilige Jakobus der Ältere mit silbernem Haar und Bart, schwarzer mit silberner Pilgermuschel belegter Kopfbedeckung und schwarzen Schuhen, in der rechten Hand einen silbernen Pilgerstab, in der linken eine silberne Pilgermuschel mit dem Gelenk nach oben haltend.“
  11. Obhausen: „In Silber über erhöhtem rotem Schildfuß drei rote Kirchen mit je einem spitzbedachten Turm mit Turmkreuz, die beiden äußeren Kirchen mit ihren Türmen zur tiefer stehenden mittleren gewendet und von deren beidseits ihres Turmes ansetzenden Kirchenschiff leicht überdeckt, der Schildfuß belegt mit pfahlweise drei silbernen Kugeln zwischen vorn zwei schräg gekreuzten silbernen Schlüsseln und hinten einem golden nimbierten silbernen Lamm mit golden-roter Siegesfahne.“
  12. Petersberg: „In mit elf silbernen Sternen bestreuten blauem Schild ein golden bedachtes und bekreuztes silbernes Kirchenschiff mit schwarzen Bogenfenstern auf gewölbtem goldenem Schildfuß, dieser belegt mit einem rot bewehrten, dreizehigen, steigenden schwarzen Löwen mit ausgeschlagener Zunge.“
  13. Salzatal: „Geteilt von Silber und Blau, oben zwei blaue Weintrauben mit grünen Blättern und schwarzen Ranken, unten ein silberner Anker, begleitet von je drei fächerartig schräg gestellten goldenen Ähren.“
  14. Teutschenthal: „In Grün eine silberne Spitze, belegt mit einer entwurzelten grünen Linde, oben nach der Figur begleitet von zwei steigenden, dreiblättrigen silbernen Lindenzweigen.“
  15. Landkreis Merseburg-Querfurt: „Geviert; Feld 1 und 4: in Gold ein schwarzes Kreuz; Feld 2 und 3: siebenmal geteilt Silber über Rot.“
  16. Landkreis Querfurt: „Von Silber über Rot siebenmal geteilt.“
  17. Beesenstedt: „In Grün einen schwarz gefugten, goldenen Turm mit spitzem Dach, offener Türöffnung und drei schwarzen Fensteröffnungen, beseitet rechts von einer steigenden goldenen Ähre, links von einer steigenden goldenen Hopfenblüte.“
  18. Bennstedt: „Gespalten von Gold und Blau, darin ein nach rechts gesenkter schwarzer Anker.“ (§ 1 Abs. 1)
  19. Brachstedt: „Rote Waage in Gold, aufgerichtetes, rotes Flammenschwert in Gold, drei goldene Pflugschare im Grün.“
  20. Döblitz: „In Silber ein rotes Segelboot mit blauem Wimpel im blauen, mit zwei silbernen Wellen belegten Wasser.“
  21. Dornstedt: „In Grün über einem von Silber und Schwarz gevierten Schildfuß eine schwarzkonturierte goldene Kirche mit vier Rundbogenfensteröffnungen, balkenförmig konturiertem Giebeldach und Kuppelturm mit goldenem Kreuz; mittig zwischen den Fensteröffnungen ein spitzgiebliger Vorbau mit geschlossenem Tor, überhöht von einem schwarzen Kreuz. Der Turm beiseitet von je einer silbernen Kugel.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  22. Fienstedt: „In Silber auf gewölbtem grünen Rasen eine grüne Linde, der Stamm ist beseitet von je einer hängenden roten Weintraube mit grünem Blatt.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  23. Friedensdorf: „In Gold ein schwarzes Kammrad, darin ein schwebendes schwarzes Kreuz mit abgerundeten Ecken.“
  24. Günthersdorf: „In Silber drei blaue Eichenblätter im Dreipaß gestellt, rechts und links je eine Eichel.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  25. Gutenberg: „In Silber eine von je einem steigenden grünen Platanenblatt beseitete birnenförmige grüne Spitze, vom unteren Schildrand aus belegt mit einem schwarz strukturierten silbernen Feldsteinturm mit Satteldach und eckigem spitzen Türmchen sowie zwei schwarzen Doppelbogen-Fenstern nebeneinander über zwei kleineren rechteckigen schwarzen Fenstern untereinander.“
  26. Gütz: „In Blau ein goldener Hammer, dessen roter Stiel mit einer quergelegten, goldenen, altgermanischen Schmuckspange (Fibel) belegt ist.“
  27. Höhnstedt: „In Grün ein stehender goldener Winzer mit Kopfbedeckung, in der rechten Hand drei aufrechte goldene Ähren am Halm, in der linken eine gestielte hängende goldene Weintraube haltend.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  28. Horburg-Maßlau: „In Blau über einer silbernen, schwarz gefugten, gezinnten Burg mit offenem Tor und zwei gezinnten Türmen mit je einer blauen Fensteröffnung eine silberne Lilie.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  29. Kloschwitz: „In Blau ein gesenkter silberner Anker, oben beseitet von zwei sechsstrahligen goldenen Sternen.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  30. Kötschlitz: „In Gold zwischen zwei blauen Flanken pfahlweise drei sinkende rot bewehrte blaue Falken.“ (Hauptsatzung § 1a Abs. 1)
  31. Kötzschau: „In Rot ein silberner Schrägbalken, belegt mit drei grünen Lindenblättern.“ (Hauptsatzung § 1 Abs. 3)
  32. Kreypau: „In Gold vier grüne Eichenblätter im Vierpaß, darunter eine grüne Eichel mit schwarz konturierter Kapsel.“ (Hauptsatzung § 1 Abs. 3)
  33. Krosigk: „In Silber ein auf einem halbierten grünen Mühlrad mit fünf Speichen stehender schwarzer Rabe mit goldenem Auge, einen goldenen Ring im Schnabel haltend.“
  34. Kütten: „In Grün ein bis in das Schildhaupt reichender silberner Stufengiebel, belegt mit einer siebenblättrigen grünen Linde auf grünem Dreiberg. In den oberen Ecken je ein goldener Spitzhammer, die Spitze nach innen gekehrt, die Stiele belegt rechts mit zwei geschrägten goldenen Ähren, links mit zwei geschrägten Gänsekielen.“
  35. Langenbogen: „Im silbernen, mit einer abwärts gebogenen blauen Leiste belegten Schild oben eine fünfteilige, gezinnte rote Burg mit offenem rundbogigen Tor im Mittelteil und je einer schwarzen Fensteröffnung in den Außentürmen; unten zwei gekreuzte rote Schlüssel mit abwärts gekehrten Bärten und ovalen Schließblättern.“
  36. Lieskau: „Gespalten von Grün und Silber; vorn eine entwurzelte silberne Eiche mit sechs Blättern und fünf goldenen Früchten, hinten eine entwurzelte grüne Eiche mit sechs Blättern und fünf roten Früchten.“
  37. Löbejün: „Zwei gekreuzte silberne Schlüssel auf grünem Grund, eingerahmt von zwei roten und zwei silbernen Rosen.“ (Hauptsatzung § 4 Abs. 1)
  38. Milzau: „In Grün auf goldenem, mit einem blauen Wellenbalken belegtem Schildfuß eine silberne Eiche mit neun Blättern und sechs Früchten.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  39. Morl: „In Gold über schwarzem, mit drei goldenen Wellenfäden belegtem Schildfuß ein querliegender roter Eichenzweig mit drei aufrechten Eicheln zwischen zwei aufrechten Blättern.“
  40. Mösthinsdorf: „Geteilt von Gold über Blau; oben ein von zwei steigenden blauen Tulpenblüten überhöhter, stehender schwarzer Eber mit silbernen Hauer und Auge; unten eine halbe goldene Egge (gestürzt gesparrt).“
  41. Nauendorf: „Geteilter und halbgespaltener Schild, oben in Silber eine grüne Eiche, unten vorn in Blau ein silberner breitkrempiger Hut mit goldener Krone und silbernen herabhängenden verschlungenen Schnüren, unten hinten in Gold ein schwarzer silbern bewehrter Eberrumpf.“
  42. Nehlitz: „In Silber ein aufgerichteter, golden bewehrter roter Wolf, links oben begleitet von einem spitzgiebeligen roten Haus (Vorderfront) mit geschlossenem silbernen Fenster über einer geschlossenen silbernen Tür.“
  43. Nempitz: „Auf grünem Grund eine goldene Ähre. Im Hintergrund unten rechts das verjüngende Band der Autobahn in schwarz.“ (Hauptsatzung § 1 Abs. 3)
  44. Ostrau: „In Grün eine schwebende, schwarz strukturierte goldene Mauer mit barockem Aufsatz und großer Rundbogentoröffnung zwischen zwei kleineren geschlossenen Rundbogentoren; im goldenen Winkelschildhaupt ein steigendes grünes Ginkgoblatt, im Schildfuß ein goldener Wellenbalken mit schwarzer Wellenlinie.“
  45. Petersberg: „In Silber auf silbern konturiertem schwarzen Hügel eine schwarz konturierte rote Kirche mit schwarzen Rundbogenfensteröffnungen und schwarzer Rundbogenportalöffnung, auf dem Turm und dem Dachreiter je ein schwarzes Kreuz.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  46. Rodden: „In Grün ein goldener Mühlstein, umlegt mit sechs goldenen Ähren.“ (Hauptsatzung § 1a Abs. 1)
  47. Salzmünde: „In Silber eine rote schwarzgefugte gezinnte Burgruine mit bedachtem Mittelturm, die Fenster offen.“ (Satzung über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Salzmünde § 1)
  48. Schafstädt: Laut Hauptsatzung führt Schafstädt lediglich ein Siegel (Hauptsatzung)
  49. Schochwitz: „In Gold auf grünem Dreiberg ein blau gekleideten Bauer mit blauer Kopfbedeckung, die Arme seitwärts ausgestreckt, in jeder Hand eine steigende grüne Ähre haltend.“
  50. Schwerz: „In Gold ein grüner Ginkgo-Baum auf einem Hügel aus gebrochenem schwarz-silbernen Porphyrgestein.“
  51. Sennewitz: „In Gold über Grün schräglinks geteilt; oben schwarz gefugt, unten ein schräglinker silberner Wellenbalken.“
  52. Spergau: „In Rot ein rechter silberner Faden, hinten oben eine schräge silberne Ähre mit Halmblättern, vorn unten eine silberne Kirche mit spitzbedachtem und bekreuztem Turm, darin eine schwarze Tür und zwei Fenster, im Langhaus drei schwarze Fenster.“
  53. Steuden: „Gespalten von Silber und Grün mit einer Linde in verwechselten Farben über einem von Blau und Silber gespaltenen, mit einem Wellenleistenstab in verwechselten Farben belegten Schildfuß.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  54. Teicha: „In Blau ein schwebender, schwarz konturierter goldener Kirchturm mit an den Giebeln bekreuztem schwarz konturiertem Satteldach, darunter vier schwarze Rundbogenfensteröffnungen (2:2) nebeneinander. Rechts eine goldene Flanke, belegt mit zwei gestielten steigenden blauen Lindenblättern im Wechsel mit zwei gestützten blauen Seeblättern (1:1).“
  55. Tollwitz:„Im Göpelschnitt geteilt; vorn in Silber ein schwarzes Bergmannsgezähe, hinten in Silber eine schwarz gefugte rote Zinnenmauer, besetzt mit einem schwarz gefugten roten Turm mit einer Fensteröffnung und seitlich überkragenden hohlgekehltem Walmdach, unten in Grün fächerförmig fünf goldene Ähren.“
  56. Wallendorf (Luppe): „Geteilt von Silber und Blau, oben ein blauer Karpfen, unten ein linksgewendeter silberner Karpfen.“ (Hauptsatzung § 1 Abs. 3)
  57. Wallwitz: „In Blau, überhöht von einem gestürzten goldenen Doppelsparren, zwei aufrechte einander zugewandte silberne Eichenzweige mit je drei Blättern und zwei goldenen Früchten, zwischen den unteren, zur Mitte gekehrten Blättern ein sinkender goldener Apfel mit Stiel.“
  58. Wettin: „In Rot eine silberne Burg mit Zinnenmauer und geöffnetem goldenen Tor, mit einem niederen gezinnten Mittelturm zwischen zwei spitzbedachten gezinnten Seitentürmen mit drei (1 : 2) Fensteröffnungen.“
  59. Zappendorf: „Von Silber über Rot geteilt; oben balkenweise drei grüne Weinstöcke mit je zwei roten Trauben, der mittlere mit fünf, die beiden äußeren mit je vier grünen Blättern; unten ein silbernes Mühlrad mit acht Speichen und acht Zähnen.“
  60. Zöschen: „In Blau ein silberner Pferdekopf.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  61. Zweimen: „In Rot ein silberner Schrägbalken, begleitet oben von einem, unten von zwei schrägsteigenden Lindenblättern.“ (Hauptsatzung § 1 Abs. 3)
  62. Langeneichstädt: „In Silber auf grünem Boden nebeneinander eine grüne Eiche mit goldenen Eicheln und ein roter Wartturm mit blauem Spitzdach.“

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