Nazikreuz

Nazikreuz
Hinduistisch-indische Darstellung

Eine Swastika (Sanskrit: स्वस्तिक, m., svastika, „Glücksbringer“) ist ein Kreuzsymbol mit winkeligen oder gebogenen Enden. Solche Symbole sind in zahlreichen Formen seit etwa 6.000 Jahren auf vier Kontinenten nachgewiesen.[1] Die vier Enden können nach rechts oder links gerichtet, recht-, spitz-, flachwinkelig oder rundgebogen und mit Kreisen, Linien, Punkten oder Ornamenten verbunden sein. Eine einheitliche Bedeutung haben sie nicht.

Der Nationalsozialismus übernahm ein auf der Spitze stehendes, nach rechts gewinkeltes Hakenkreuz als Symbol einer angenommenen Rasse von Ariern, machte es 1920 zum Parteizeichen der NSDAP und 1935 zum zentralen Bestandteil der Flagge des Deutschen Reiches.

Die politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole ist in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten. Erlaubt ist in Deutschland eine Hakenkreuzdarstellung nach § 86 Absatz 3 StGB nur, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Andere Swastikaformen

Das Wort „Svastika“ setzt sich im Sanskrit aus den Silben su- („gut“) und asti (Substantiv zum Verb as- „sein“) zusammen. Es bedeutet wörtlich: das (zum) Gutsein (gehörige), das Heilbringende. Das Kompositum svasti- bedeutet schon im ältesten Sanskrit (dem Vedischen) „Heil, Segen“. Als Aussage wird es mit Alles ist gut übersetzt. Das Substantiv ist hier männlich („der Swastika“).[2] In deutschsprachiger Literatur wird es selten männlich oder sächlich, meist weiblich bezeichnet („die Swastika“).

Auf Lateinisch wurde das Symbol crux gammata oder gräzisiert Gammadion genannt, weil seine Winkel wie vier umgekehrte griechische Buchstaben Gamma aussehen. Entsprechend werden NS-Hakenkreuze auch im Französischen oft Croix gammée genannt. Im englischen und französischen Sprachraum wird der Sanskritbegriff Swastika auch für völkische und nationalsozialistische Hakenkreuze verwendet.

Im Deutschen sind diese Begriffe ungebräuchlich. Das Symbol wird hier Sonnenrad, früher auch Winkelmaßkreuz, seit dem späten 19. Jahrhundert jedoch meist Hakenkreuz genannt.

Verbreitung

Swastikaformen sind auf vier Kontinenten (außer Australien) bekannt, zum Beispiel:

Indien

Die nach rechts abgewinkelte, oft rotgefärbte Swastika ist dem Sonnenaufgang, Tag, Heil, Leben, männlichen Prinzip und dem Gott Ganesha zugeordnet. Sie wird darum in Indien für glückbringende Dinge und Symbole verwendet. Ihr steht die „Sauastika“ mit nach links gewendeten Haken und in blauer Farbe gegenüber. Sie bedeutet Sonnenuntergang, Niedergang des Lebens, Nacht, Unheil und Tod. Sie wird dem weiblichen Prinzip und der Göttin Kali zugeordnet.[3]

Die rechtsgewinkelte Swastika dreht sich in indischer Auffassung linksherum, bei der Sauastika ist es umgekehrt. Beide Versionen sind in Tempeln und auf Götterdarstellungen üblich.

China

Emblem von Falun Gong

Als chinesisches Schriftzeichen steht eine Swastika (chin. 卍, 卐, wàn) für die Myriade (10.000) bzw. die Unendlichkeit (eigentlich: chin.  / ). Als Symbol bedeutet es „Überfluss“ und „langes Leben“. Im alten China stand es manchmal für „zwei auffliegende Störche“.

Eine Swastika innerhalb eines Kreises wurde von Kaiserin Wu Zetian (625–705) zum Zeichen für „Sonne“ deklariert.[4] Dieses Symbol zeigt auf der Verpackung von in China hergestellten Lebensmitteln ihre rein vegetarische Herstellung an.

Das Symbol von Falun Gong, einer aus China stammenden Qigong-Bewegung, zeigt einen roten Kreis mit einer großen goldenen, nach links abgewinkelten Swastika, die von einem orangefarbenen Ring mit vier weiteren Swastikasymbolen und vier Yin-und-Yang-Symbolen umschlossen wird.

Tibet

Die vorbuddhistische Bön-Religion kannte eine nach rechts abgewinkelte Swastika. Die nach links abgewinkelte Swastika ist im tibetischen Buddhismus ein Symbol für Festigkeit, Ausdauer und Beständigkeit.[5]

Japan

Haupthalle des Zenkō-ji in Japan (6. oder 7. Jahrhundert)

Seit dem Einfluss des Buddhismus ist das Swastika-Symbol in Japan auf Brust, Füßen oder Händen von Buddhastatuen, in buddhistischen Tempeln usw. zu sehen. Es wird als Weitergabe der Buddha-Natur gedeutet.

Swastika (, manji) als Kartensymbol in Japan

Auf heutigen japanischen Landkarten und Stadtplänen ist eine nach links gewinkelte Swastika daher als Symbol für buddhistische Tempel gebräuchlich.[6]

Europa

In den historischen keltischen und germanischen Kulturen sind die Swastikasymbole indogermanischer Herkunft. Sie finden sich als Verzierung bzw. ornamentale Ausdrucksform bei Gütern des alltäglichen Bedarfs, besonders auf Schmuckgegenständen.[7] Sie haben verschiedene, links- oder rechtsgerichtete Formen und vielfältige Bedeutungen. Daraus folgern Forscher, dass das Symbol nicht nur im religiösen, kultischen Kontext verwendet wurde, sondern auch eine ornamentale Zierfunktion und apotropäische Schutzfunktion als Heilszeichen hatte.

Germanen

Skandinavischer Goldbrakteat mit Swastika

Im germanischen Kulturkreis ist die Swastika seit etwa der jüngeren Bronzezeit belegt. Erst seit der Eisenzeit wurde sie im gesamten germanischen Raum verwendet, in der Regel als dekorativer Schmuck auf Keramiken. Ornamentale Einflüsse aus dem keltischen auf den germanischen Kulturraum sind seit dem frühen 6. vorchristlichen Jahrhundert archäologisch nachgewiesen. Auf eine religiös-kultische Verwendung gibt es keinen linguistischen Hinweis.[8]

Auf Felszeichnungen, z. B. in Skandinavien, erscheint die Swastika nicht in der bekannten rechtwinkeligen Form, sondern wird mit abgebogenen Armen stilisiert. In der bronzezeitlichen Form hat sie vier spiralförmige Arme; es ist unklar, ob es sich dabei um ein reines Schmuckmotiv oder um eine künstlerische Bearbeitung des Swastikamotivs handelt.[9] Beide Darstellungen finden sich über den gesamten germanisch-paganen Zeitraum wieder, so etwa auf Fibeln und anderen Gegenständen.[10] Die Swastika ist wie die verwandten Symbole des Sonnenrades und der Triskele in der religiösen Bedeutung und Nutzung ein Kraftzeichen mit sicherem magischem Bezug zum Totenkult.[11]

Auf Island wurde im 16. Jahrhundert ein magisches Zeichen namens þórshamarr verwendet, das der Swastika ähnelt. Daraus wurde irrtümlich gefolgert, der Gott Thor habe einen Bezug zur Swastika und werde neben dem Thorshammer (siehe auch Donarskeule) auch durch sie symbolisiert oder attributiert.[12] Auch wurde die Swastika in diesem Kontext irrtümlich als angelsächsisch „fylfot“ (Vierfuß) oder doppelte Wolfsangel gedeutet. Sie ist jedoch eine Abform diverser Sonnensymbole.[13]

Kelten

Bei den keltischen Kulturen unterlagen die ornamentalen Stile und damit auch die Verwendung von Symbolen epochalen Wandlungen. Auf die streng geometrischen Formen der Hallstattkultur folgte der kurvenreiche verschlungene Stil der La-Tène-Kultur, die eigentlich heute als identisch verstandene keltische Ornamentik.[14] Folglich werden Swastiken im keltischen Kulturkreis der historischen Zeit im Gegensatz zu den germanischen Kulturen nicht so häufig gefunden.

Beispielsweise findet man die Swastika auf einem Brettchengewebe aus dem keltischen Fürstengrab von Hochdorf an der Enz.[15] Rund 1500 Jahre jünger ist ein im Wikingerschiff von Oseberg gefundener Eimer, der mit anthropomorphen Bronzebeschlägen ausgestattet ist und auf der Brust dieser figürlichen Darstellung vier stilisierte Swastiken trägt. Er ist ein Beutegut keltischer Herkunft aus Irland.[16] Die unterschiedlichen, oft farbenfrohen Darstellungen auf Gegenständen des alltäglichen Bedarfs, wie Bekleidungsstoffen, lassen darauf schließen, dass die Swastika bei den Kelten, ähnlich wie bei den Germanen, keine spezifisch symbolische Bedeutung hatte.[17]

Mittelalter

Im Christentum wurde die römische und germanische Symbolik auf die Kreuzigung Jesu Christi oder seine Hoheit als „Licht der Welt“ bezogen. Hakenkreuze erscheinen nun etwa

  • als Kreuzsymbol auf frühchristlichen Fresken und Steinplatten,
  • als „Schutzmittel gegen den Teufel“, verbunden mit der Mäanderlinie, in der romanischen Ornamentik
  • auf einigen gotischen Bauwerken in Europa.

Eine Umdeutung des heidnischen Sonnenrades als christliches Symbol des Gekreuzigten stellt zum Beispiel auch das um 1000 im Berliner Raum nachgewiesene Spandauer Kreuz dar.

19. Jahrhundert

Mit dem Aufschwung der Völkerkunde im 19. Jahrhundert wurden um 1850 hinduistische, buddhistische und germanische Hakenkreuze wiederentdeckt. Um 1900 wurden sie in Deutschland noch nicht einheitlich politisch gedeutet. Sie fanden sich in okkulten oder neubuddhistischen Zeitschriften sowie im Verlagssignet des Bondi-Verlages, der Bücher des Dichters Stefan George herausgab.

In der Lebensreform- und Jugendbewegung sowie bei Anhängern der Freikörperkultur war das Hakenkreuz besonders beliebt. Entscheidend für seine Deutung war meist der Sonnenkult, außer bei Symbolen, die aus der Theosophie oder der asiatischen Tradition übernommen wurden.

Anhänger Friedrich Ludwig Jahns nutzten das Symbol für ihr „Bekenntnis zum deutschen Volk“. Der antisemitische Deutsche Turner-Bund führte es seit seiner Gründung 1889 unter seinen Abzeichen und machte es 1907 als erster Verein offiziell zu seinem Emblem.[18]

1900–1918

Die Völkische Bewegung bevorzugte bis 1910 den Mjölnir als Abzeichen, verwendete aber auch schon das Hakenkreuz. Es tauchte als Nebenmotiv in damaligen Bestsellern auf, etwa in Der letzte Hansbur von Hermann Löns oder Wiltfeber von Hermann Burte. Seit etwa 1910 erstarkte unter den Völkischen der Einfluss von Ariosophen wie Guido von List, die das Hakenkreuz als „germanische Rune“ und als Geheimzeichen „urarischen Weistums“ betrachteten. Der einflussreiche Bund deutscher Volkserzieher verwendete ein Hakenkreuz als Organisationsabzeichen. Sein Gründer Wilhelm Schwaner gründete 1912 zusammen mit dem Maler Ludwig Fahrenkrog die neopaganistische Germanische Glaubens-Gemeinschaft (GGG), deren Symbolik das Hakenkreuz besonders betonte.

Auch der Wandervogel verwendete es in einem antisemitischen Sinn. Dem Vorbild der „Volkserzieher“ und der GGG folgten schon vor dem Ersten Weltkrieg zahlreiche andere völkische Organisationen, darunter der antisemitische und ariosophische Germanenorden sowie die Deutschvölkische Partei (DVP), die seit 1914 erfolglos versuchte, alle völkischen und antisemitischen Strömungen zu sammeln. 1917 machte die DVP ein Hakenkreuz zum Titelemblem ihres Parteiorgans „Deutschvölkische Blätter“.

Das Buch Das Hakenkreuz nach Ursprung, Vorkommen und Bedeutung des Rassenhistorikers Ludwig Wilser, das 1917 im Zeitzer Sis-Verlag erschien, erfreute sich großer Beliebtheit und erlebte bis 1933 mehrere Neuauflagen.

Gegen Ende des Ersten Weltkriegs im Herbst 1918 erhielt das Hakenkreuz als politisches Symbol eine besondere Funktion. So trat im Oktober des Jahres ein „Deutscher Volksrat“ unter der Führung des völkischen Literaten Heinrich Pudor an die Öffentlichkeit, der mit dem Hakenkreuz als Symbol zu Pogromen gegen Juden aufforderte.

20. Jahrhundert außerhalb Deutschlands

Seit etwa 1890 wurde ein Hakenkreuz in Europa und den USA von verschiedenen Firmen, Militärverbänden und Orden verwendet, zum Teil im Zusammenhang mit dem Aufschwung faschistischer Strömungen in der Zwischenkriegszeit.[1]

1918–1933

Emblem der okkulten Thule-Gesellschaft

In der Novemberrevolution entwickelte sich das Hakenkreuz zum Hauptkennzeichen der Gegenrevolution. 1919 neugegründete antidemokratische Freikorps, deutsche faschistische Gruppen wie die Thule-Gesellschaft und DAP verwendeten es im Anschluss an völkische Gruppen. Es erschien als Graffiti an Wänden und auf Straßen, als Uhranhänger oder Bierzipfel, Anstecker oder Brosche, auf Zeitungen, Zeitschriften und Broschüren, an Panzerwagen oder LKWs. Viele Schulen mussten ein Trageverbot erlassen, um Schlägereien zu verhindern. Die Marine-Brigade Ehrhardt trug es beim Kapp-Putsch im März 1920 auf ihren Stahlhelmen und bekundete damit ihren Willen, die aus der Novemberrevolution entstandene Weimarer Republik zu beseitigen.

Die Gestaltung der Swastika als Symbol der DAP beziehungsweise NSDAP geht auf Friedrich Krohn, Mitglied des Germanenordens und der Thule-Gesellschaft, zurück.[19] Im Mai 1919 schlug er in seinem Memorandum Ist das Hakenkreuz als Symbol der nationalsozialistischen Partei geeignet? eine linksdrehende Swastika als Symbol der DAP vor, das nach buddhistischer Interpretation ein Talisman für Glück und Gesundheit sei. Diese Ausrichtung entsprach derjenigen der Theosophen und des Germanenordens, während Guido von List und die Thule-Gesellschaft das nach rechts gerichtete Hakenkreuz bevorzugten; darin sah Krohn ein Symbol des Untergangs und Todes. Sein Entwurf zeigte eine schwarze Swastika in einem weißen Kreis auf rotem Grund. Auf Wunsch von Adolf Hitler, der ab Winter 1919/1920 schnell an Einfluss in der DAP gewann, ersetzte Krohn sie durch eine rechtsdrehende geradarmige Swastika. Beim Gründungstreffen der Starnberger NSDAP-Gruppe am 20. Mai 1920 trat dieses Hakenkreuz zum ersten Mal als Fahne in Erscheinung. Bei ihrer Tagung in Salzburg am 7. August 1920 übernahm die NSDAP das Hakenkreuz als offizielles Parteibanner.

Skizze Hitlers von 1920: „Die heiligen Zeichen der Germanen. Eines dieser Zeichen sollte von uns wieder erhoben werden.“

Adolf Hitler hatte das Hakenkreuz um 1895/96 als Chorknabe im Wappen der Äbte von Lambach kennengelernt[20] und wurde durch die Zeitschrift Ostara und die Thulegesellschaft mit seiner antisemitischen Deutung vertraut.[1] Alfred Läpple zufolge löste dies bei Hitler noch keine bewusste Prägung oder einen Impuls zur Übernahme dieses Symbols aus.[21] Er interessierte sich weniger für die Symboldeutung als für seine Nutzbarkeit als Mittel der NS-Propaganda: Er wollte es als „Symbol von großer plakatmäßiger Wirkung“ verwenden und erklärte den Sinn der Parteifahne so:[1]

„Im Rot sehen wir den sozialen Gedanken der Bewegung, im Weiß den nationalistischen, im Hakenkreuz die Mission des Kampfes für den Sieg des arischen Menschen und […] der schaffenden Arbeit, die selbst ewig antisemitisch war und antisemitisch sein wird.“

Wegen seines Wiedererkennungswertes und seiner raschen Reproduzierbarkeit eignete sich das Hakenkreuz gut als Propagandamittel; damit erklären manche Historiker auch die Erfolge der NSDAP im „symbolpublizistischen Bürgerkrieg“ (Arnold Rabbow) der frühen 1930er Jahre.

1930 stellte Hitler Betrachtungen über das Verhältnis von Kreuz und Hakenkreuz an und versuchte verständlich zu machen, warum sein Rassismus und Nationalismus Gott wohlgefällig sei:

„Und wenn mir so mancher sagt: Wie können Sie Ihr heidnisches Zeichen diesem Kampf vorantragen, wo doch das Christenkreuz allein berufen ist, diesen Kampf zu führen? Dann sage ich: Dieses Zeichen richtet sich etwa nicht gegen das Christenkreuz, im Gegenteil, es ist die politische Auswirkung dessen, was das Christentum tatsächlich will und wollen muss. Denn endlich kann man doch nicht den Kampf, den z. B. das Zentrum führt oder die Bayerische Volkspartei, als den Kampf des christlichen Kreuzes bezeichnen! […] Gewiss müsste unser christliches Kreuz das hehrste Symbol des Kampfes gegen den jüdisch-marxistischen-bolschewistischen Geist sein. […] Aber dann dürften nicht Parteien, die mit dem Marxismus, mit dem Atheismus, ja mit dem in der verfeinerten Form sich darstellenden Bolschewismus paktieren, das Christuskreuz als ihr Parteizeichen reklamieren.“

– Institut für Zeitgeschichte – Hitler IV, 1, S. 33

Der Österreicher Ottokar Kernstock (1848–1928) komponierte 1923 das Hakenkreuzlied für die Fürstenfelder Ortsgruppe der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (DNSAP). Er hatte während des Ersten Weltkriegs patriotische und den Krieg verherrlichende Gedichte verfasst, verwahrte sich aber nach Protesten gegen sein Hakenkreuzlied aus der Christlichsozialen Partei und der katholischen Kirche dagegen, ein „Hakenkreuzler“ zu sein. Das Lied solle vielmehr die „ursprünglichen idealen Werte“ der Partei besingen. Kernstock soll auch gegen die „propagandistische Einverleibung“ des Hakenkreuzliedes durch die DNSAP protestiert haben, als diese es im Wahlkampf in den sudetendeutschen Gebieten der Tschechoslowakei einsetzte.

1933–1945

Flagge der Nationalsozialisten 1920–1945 und des Deutschen Reiches 1935–1945

Zur Beruhigung seiner deutschnationalen bürgerlichen Anhänger hatte Hitler immer betont, dass die rote Fahne mit dem Hakenkreuz neben ihrer Hauptbedeutung als Symbol eines antisemitischen „nationalen Sozialismus“ auch die alten Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot enthalte. Es schien in diese Linie zu passen, dass nach der Reichstagswahl 1933 Schwarz-Weiß-Rot und Hakenkreuzflagge nebeneinander zu Nationalflaggen erklärt wurden.

Bei diesem Kompromiss blieb es aber nur bis 1935. Danach galt ausschließlich die Hakenkreuzflagge als National- und Handelsflagge. In demselben Zusammenhang wurde außerdem der „Hoheitsadler“ der Partei, der das Hakenkreuz im Eichenkranz in den Fängen hielt, zum Reichswappen erklärt; der einzige Unterschied zwischen beiden Emblemen war, dass der Parteiadler vom Betrachter aus nach rechts, der Staatsadler nach links schaute.

Während des Krieges äußerte Hitler in seinen „Tischgesprächen“, er habe die alten Reichsfarben abgeschafft, da diese nur für das „Bismarck-Reich“ gestanden hätten; ihm sei es darum gegangen, ein neues Symbol für das neue „Germanische Reich deutscher Nation“ zu schaffen.

Auch die 1933 entstandene „Deutsche Glaubensbewegung“, die im Gegensatz zum Christentum völkische Kultformen herausbilden wollte, hatte als Symbol ein abgerundetes Hakenkreuz, ähnlich dem der Thule-Gesellschaft.[22]

Verbotsgesetze seit 1945

Adlerskulptur an einem Gebäude der Technischen Universität Darmstadt, von der das Hakenkreuz nach dem Zweiten Weltkrieg entfernt wurde

In Österreich regelt das Verbotsgesetz 1947 den Umgang mit nationalsozialistischen Organisationen, Gedankengut und deren Symbolik und bestraft den Missbrauch.

In Deutschland bestimmt der § 86a des Strafgesetzbuches (StGB) zum „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“:

§ 86a
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
  2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
 
§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
  1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
  2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
  3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
  4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.“

Rechtsstreit um Anti-Nazi-Symbole

Hakenkreuz im Verbotsschild

Hauptartikel: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Im Rechtsextremismus ist das Hakenkreuz nach 1945 ein verbindendes Identitäts- und Erkennungsmerkmal geblieben. Daraufhin haben antifaschistische Gruppen ihrerseits Symbole der Ablehnung entworfen, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz zeigen.

Nach Auffassung mehrerer deutscher Staatsanwaltschaften (OStA B. Häußler, Stuttgart) seien solche Darstellungen durchgestrichener oder durchbrochener Hakenkreuze von den Verbotsgesetzen mitbetroffen. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte einen Studenten zum Ableisten von Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro, weil dieser einen Anstecker, auf dem ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet war, getragen hatte. Die Begründung des Gerichts war, dass es nicht eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Träger eines solchen Ansteckers gegen den Nationalsozialismus äußert. Im Revisionsverfahren wurde der Student freigesprochen. Auch das Lager des Winnender Punk-Versandhandels Nix-Gut Records wurde von der Polizei durchsucht und Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, wurden beschlagnahmt.

Am 16. März 2006 urteilte das Landgericht Tübingen, dass Darstellungen von z. B. durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht strafbar seien, wenn sie für einen „objektiven Beobachter“ eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücken.[23] Das Amtsgericht Tübingen hatte eine Strafbarkeit noch bejaht.[24] Die Staatsanwälte berufen sich auf den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In Absatz 3 werden allerdings Ausnahmen genannt: Dienen die Kennzeichen etwa der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre, sind diese erlaubt. Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 133, 1973) ist das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, nicht strafbar.[25]

Am 29. September 2006 verurteilte das Landgericht Stuttgart einen Versandhändler von „Anti-Faschistischen Gütern“, d. h. beispielsweise Aufnäher mit durchgestrichenen Hakenkreuzen, wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 86 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro. Danach sei es rechtswidrig, Aufdrucke auf T-Shirts, Postern, Anhängern oder ähnlichem zu verwenden, welche sich offensichtlich bewusst gegen die auf ihnen dargestellte Symbolik aussprechen – unabhängig davon, unter welchem Slogan sie verfasst und beworben wurden (beispielsweise „Nazis raus!“). Begründet wird dies damit, dass es sich bei § 86a StGB unstreitig um einen abstrakten Gefährdungstatbestand handele und daher die politische Meinung unabhängig von der Erfüllung des Tatbestandes sei. Zudem solle die Symbolik der NS-Zeit gänzlich verbannt werden.

Das Urteil stieß sowohl seitens der Politik als auch vieler Strafrechtler auf große Empörung, weil diese Auslegung nicht vom Gesetzeszweck des § 86a StGB gedeckt sei – das bewusste Eintreten gegen Rechtsextremismus sei förderungswürdig und nicht zu inkriminieren. Das Urteil des Landgerichts war sogar Diskussionsthema einer Debatte des Deutschen Bundestags.

Die Revision war beim Bundesgerichtshof anhängig, die Revisionsverhandlung vor dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes fand am 8. März 2007 statt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ist anderer Auffassung als die Stuttgarter Kollegen.[26] Zunächst bestand eine große Rechtsunsicherheit. Klarheit wurde erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofes geschaffen, nachdem am 15. März 2007 die Verurteilung des Versandhändlers aufgehoben wurde.[27][28] Wörtlich hieß es in der Urteilsbegründung: „Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand des § 86a StGB nicht erfasst.“[29] Zudem hatte das Bundesministerium der Justiz angekündigt, im Falle der Bestätigung des Urteils eine Gesetzesänderung herbeizuführen.[30]

Siehe auch

Literatur

englisch
  • Robert Philips Greg: On the Meaning and Origin of the Fylfot and Swastika (1884), Kessinger Publishing Co., 2008, ISBN 1437023932
  • Thomas Wilson: Swastika – the Earliest Known Symbol and Its Migrations. (Bericht für das Nationalmuseum der USA von 1894) Nachdruck: Kessinger Publishing Co., 1999, ISBN 0-7661-0818-X
  • Steven Heller: The Swastika. Symbol Beyond Redemption? New York 2000
  • Albert Churchward: Early Masonic Symbolism and Its Ancient Origins: The Gavel, Three Pillars, Masonic Signs, and Swastika. 2005, ISBN 1-4179-6008-6
  • Egbert Richter-Ushanas Richter: The Sacred Marriage and the Swastika on Indus Seals and Tablets: A study on the foundations of human culture. 2005, ISBN 3-924942-42-0
französisch
  • Bernard Marillier: Le Svastika. Petite Bibliothèque des Symboles, Puiseaux 1997
  • Jacques Gossart: La longue marche du svastika. Histoire connue et inconnue de la croix gammée. Paris 2002
deutsch
  • Heinrich Hutzmann: Deutsche Wappenkunst, Insel-Verlag, Leipzig [o. J., um 1940]
  • Arnold Rabbow: Artikel „Hakenkreuz”. In: dtv-Lexikon politischer Symbole, München 1970, S. 110–118
  • Lorenz Jäger: Das Hakenkreuz. Zeichen im Weltbürgerkrieg. Eine Kulturgeschichte. Wien und Leipzig 2006
  • Karlheinz Weißmann: Das Hakenkreuz. Symbol eines Jahrhunderts, Schnellroda 2006
  • Elisabeth Weeber: Das Hakenkreuz. Geschichte und Bedeutungswandel eines Symbols. Lang, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-631-56363-2 (Rezension)

Weblinks

zur Geschichte des Symbols
zur Rechtslage

Einzelbelege

  1. a b c d Christian Zentner, Friedemann Bedürftig: Das Große Lexikon des Dritten Reiches, Südwest Verlag, München 1985, S. 234
  2. John Bowker (Hrsg.): Das Oxford Lexikon der Weltreligionen, Patmos Verlag, Düsseldorf 1999, ISBN 3-491-72406-6, S. 960
  3. Günter Lanczkowski: Artikel Kreuz I: Religionsgeschichtlich. In: Theologische Realenzyklopädie, Band 19, Berlin/New York 1990, S. 712
  4. Theo Sundermeier: Das Kreuzzeichen in den nichtchristlichen Religionen. In: Artikel Kreuz/Kreuz Christi, Religion in Geschichte und Gegenwart, Band 4, 4. Auflage, Mohr-Siebeck, Tübingen 2001, S. 1743
  5. Karl-Heinz Everding: Tibet S. 338 (Textauszug online)
  6. [1]
  7. Abbildungen: Germ. Kontext; bei Bruno Krüger (Sammelwerk Akad. d. Wiss. d. DDR); Kurt Schier, Karl Hauck (RGA, Ergb. Nr. 5). Kelt. Kontext: Ade, Willmy, Birkhan, Bellingham.
  8. Wolfgang Meid: Aspekte der germanischen und keltischen Religion im Zeugnis der Sprache Innsbruck 1991.
  9. Typische Verzierungsmotive der Jahrhunderte um den Beginn u. Z. In: Bruno Krüger, Joachim Herrmann: Die Germanen – Geschichte und Kultur der germanischen Stämme in Mitteleuropa. Band 1; Akademie-Verlag, Berlin 1983, S. 217, Tafel 55.
  10. Jan De Vries: Altgermanische Religionsgeschichte Bd. 1; Berlin, 1970, §§ 98, 99.
  11. Brakteatfunde aus Dänemark im völkerwanderungszeitlichen Kontext mit u. a. Triskelen, die einen bildlichen Bezug zu Odin herstellen. Karl Hauck: Der religions- und sozialgeschichtliche Quellenwert der völkerwanderungszeitlichen Goldbrakteaten, RGA Ergänzungsband 5, S. 229ff; De Vries: Bd. 2 § 373.
  12. De Vries, Bd. 2 § 426.
  13. Karl Helm: Altgermanische Religionsgeschichte Carl Winter 1913–1953. Bd. 1. § 87.
  14. Helmut Birkhan: Die Kelten – Versuch einer Gesamtübersicht ihrer Kultur. Böhlau, Wien 1999, S. 356.
  15. Dorothee Ade, Andreas Willmy: Die Kelten. Theiss, Stuttgart 2007, Abbildung S. 140.
  16. Abbildung bei David Bellingham: Die Kelten – Kultur und Mythologie. Taschen, Köln 2008, ISBN 978-3-8365-0266-5, S. 66.
  17. H. Birkhan, a.a.O., S. 1073.
  18. Hajo Bernett: Turnerkreuz und Hakenkreuz – Zur Geschichte politischer Symbolik. In: Spectrum der Sportwissenschaften 4 (1992), H. 1, S. 30; Peter Diem: Die Entwicklung des Hakenkreuzes zum todbringenden Symbol des Nationalsozialismus; Verfassungsschutz Brandenburg: Rechtsextreme Symbole und Zeichen (pdf), S. 9.
  19. Nicholas Goodrick-Clarke: Die okkulten Wurzeln des Nationalsozialismus; Graz 22000, S. 133f.
  20. Henry Picker: Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier, Wiesbaden 1983, S. 120.
  21. Artikel zu Theodorich Hagn (1816–1872) im Biographisch-Bibliographischen Kirchenlexikon.
  22. Der Neue Brockhaus. Band A–E, 1936.
  23. Umstrittener Anti-Nazi-Anstecker darf verkauft werden, swr.de.
  24. AG Tübingen vom 7.11.2005 – 12 Cs 15 Js 11522/2005; dazu Molsberger/Wax, Tatbestand und Korrektur, JZ 2006, 140.
  25. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (PDF), Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode.
  26. Verfremdete Hakenkreuze in Berlin straffrei.
  27. Fokus online, 15. März 2007: Anti-Nazi-Symbole: BGH spricht Angeklagten frei.
  28. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 36/07 vom 15. März 2007.
  29. Bundesgerichtshof: Urteil des 3. Strafsenats vom 15. März 2007 – 3 StR 486/06 in Abs. 12 (auf S. 8); Link auf Rechtsgut nicht vom BGH.
  30. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf eine Anfrage des Abgeordneten Volker Beck; Bundestagsdrucksache BT-DRS 16/2924 (PDF).


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