Einwohnergemeinde

Einwohnergemeinde
Gemeinde in der Schweiz

Als unterste Stufe im dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau der Schweiz (Bund – Kantone – Gemeinde) gelten die mit einem übergeordneten Begriff als Politische Gemeinde bezeichneten Gemeinwesen.

In den Kantonen Bern, Luzern, Uri, Obwalden, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden und Aargau wird sie als Einwohnergemeinde, im Kanton Glarus als Ortsgemeinde bezeichnet. Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird die politische Gemeinde als Bezirk bezeichnet.

Die politischen Gemeinden der Schweiz sind seit dem Mittelalter historisch gewachsene Gebilde unterschiedlicher Fläche und Bevölkerungszahl. Auch die sich als Stadt bezeichnenden Orte haben als Gebietskörperschaften diese Rechtsform. Eine Stadt ist immer auch eine politische Gemeinde. Mit Stand 1. Januar 2009 gibt es in der Schweiz 2636 politische Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Kompetenz

Die Politische Gemeinde verfügt über die so genannte allgemeine Kompetenz in kommunalen Angelegenheiten. Sie nimmt alle kommunalen Aufgaben wahr, die durch übergeordnetes Recht nicht zum Wirkungskreis eines anderen Gemeindetyps (z. B. Kirchgemeinden, Schulgemeinden) erklärt werden.

Dem war nicht immer so. Noch im frühen 19. Jahrhundert hatten die aus den alten Gemeinwesen der Vorrevolutionszeit hervorgegangenen Zivilgemeinden oder Ortsbürgergemeinden fast alle Kompetenzen inne. Heute sind diese auf alten Bürgerrechten beruhenden Gemeindeformen im Aussterben begriffen.

Ein Beispiel: Nach dem Bernischen Gemeindegesetz obliegen den Einwohnergemeinden "alle Gemeindeaufgaben, die nicht aufgrund besonderer Vorschriften von einer anderen gemeinderechtlichen Körperschaft erfüllt werden." (Art. 110 GdeG-BE)

Die Burgergemeinden (z.B. die traditionsreiche Burgergemeinde Bern) sind die als Gemeinden organisierten Burgerschaften. Den Burgergemeinden stehen die Zusicherung oder Erteilung des Gemeindebürgerrechts in der Form des Burgerrechts zu, dann die Erfüllung ihrer weiteren angestammten Aufgaben, weiter die Verwaltung ihres Vermögens und schliesslich die Besorgung von Aufgaben, die ihr durch besondere Vorschriften übertragen werden. Sie können zusätzliche Aufgaben übernehmen, solange diese nicht bereits von den Einwohnergemeinden oder von Unterabteilungen derselben erfüllt werden. (Art. 112 GdeG-BE)

Im Kanton Bern gibt es auch noch sogenannte Gemischte Gemeinden, eine Hybridform aus Einwohner- und Burgergemeinde.

Autonomie

Die Gemeinden in der Schweiz

Der Umfang der Gemeindeautonomie wird durch das kantonale Recht nach dem Subsidiaritätsprinzip geregelt und unterscheidet sich innerhalb der Schweiz beträchtlich. Im Allgemeinen kann man sagen, dass sie von Ost nach West abnimmt; am grössten ist sie traditionell im Kanton Graubünden, der bis Mitte des 19. Jahrhunderts eine Föderation aus Gemeinden bildete. Das Aufgabengebiet der Politischen Gemeinden umfasst damit alle Bereiche, die durch Bund und Kantone nicht abschliessend geregelt sind.

Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung - die auch von der Schweiz ratifiziert wurde - weist in der Präambel darauf hin, dass die kommunalen Gebietskörperschaften eine der wesentlichen Grundlagen jeder demokratischen Staatsform sind und dass dieses Recht auf kommunaler Ebene am unmittelbarsten ausgeübt werden kann. Der Schutz und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erachtet sie als wichtigen Beitrag zum Aufbau eines Europas, das sich auf die Grundsätze der Demokratie und der Dezentralisierung der Macht gründet.

Die Selbstständigkeit ist vielen Gemeinden sehr wichtig. Deshalb existieren - trotz Fusionsdruck von Kanton und Bund - noch 2740 politische Gemeinden (Stand Januar 2006; 18 Gemeinden verschwinden aus Anzahl Leerwohnungszählung BfS von Juni 2005).

Ausserdem gibt es viele weitere als "Gemeinden" bezeichnete Körperschaften, die über kein Territorium verfügen, jedoch einen bestimmten öffentlichen Zweck erfüllen (z.B. Betreiben einer Wasserversorgung, einer Schulorganisation, etc.). Dazu zählen insbesondere Schulgemeinden, aber auch Zivilgemeinden und Ortsgemeinden.

Änderungen im Bestande der Gemeinden

Mutationen im Bestande der Gemeinden können durch Eingemeindung, Gemeindefusion, Gemeindetrennung, Ausgemeindung, Gebietsabtausch oder Änderung des Gemeindenamens erfolgen. Weitere Veränderungen, die das Gebiet der Gemeinde nur indirekt betreffen können sich ergeben durch Änderung der Kantons- und/oder Bezirkszugehörigkeit, Änderung des Bezirksnamen oder Neunummerierung (Gemeindenummer).

Beispiele für Mutationsprozesse auf Stufe Gemeinde

1. Eingemeindung: [A] + [B] = [A+]

Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Januar 1991 wurde die Gemeinde Altavilla FR (BFS-Nr. 2242) in die Gemeinde Murten (BFS-Nr. 2275) eingegliedert.
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis wird durch die Eingemeindung reduziert. Die neue Gebietsausdehnung der Gemeinde Murten ergibt sich aus den Summen der Gebiete der bisherigen Einzelgemeinden. (Der übliche Mutationstyp bei städtischen Agglomerationen; siehe unten: #Gemeindefusionen)

2. Gemeindefusion: [A] + [B] = [A-B] oder [A] + [B] = [C]

Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Januar 1993 haben sich die Gemeinden Lohn SO (2526) und Ammannsegg (2512) zur Gemeinde Lohn-Ammannsegg (2526) vereinigt.
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis wird durch die Gemeindefusion reduziert. Die Gebietsausdehnung der Gemeinde Lohn-Ammannsegg ergibt sich aus den Summen der Gebiete der bisherigen Einzelgemeinden.
Bemerkung: Vor dieser Gemeindefusion änderte der Name des Bezirkes, welchem diese Gemeinden zugehören. (Der übliche Mutationstyp bei Zusammenschlüssen gleich starker Partner; siehe unten: #Gemeindefusionen)

3. Gemeindetrennung: [A] = [B] + [C] (+ [D] etc.)

Beispiel: Mit Wirkung ab den 1. Januar 1983 wurde die Gesamtgemeinde Arni-Islisberg (4061) aufgelöst. Die neu entstandenen Gemeinden sind Arni AG (4061) und Islisberg (4084).
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis wird durch die Gemeindetrennung erhöht. Die Gebietsausdehnung der neuen Gemeinden Arni AG und Islisberg musste durch die amtliche Vermessung (swisstopo) neu ermittelt werden.
Dieser Mutationstyp war in der Schweiz des 19. Jahrhunderts häufig, ist in den letzten 50 Jahren aber sehr selten vorgekommen.

4. Ausgemeindung: [A] = [A-] + [B] (+ [C] etc.)

Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Januar 1993 wurde die Gesamtgemeinde Rubigen (0623) in die selbständigen Gemeinden Allmendingen (0630), Rubigen (0623) und Trimstein (0631) überführt.
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis wird durch die Ausgemeindung erhöht. Die Gebietsausdehnung der bisherigen Gemeinde Rubigen sowie der neuen Gemeinden Allmendingen und Trimstein musste durch die amtliche Vermessung (swisstopo) neu ermittelt werden.
Dieser Mutationstyp ist in den letzten 50 Jahren sehr selten vorgekommen.

5. Gebietsabtausch: [A] + [B] = [A+] + [B-]

Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Januar 1995 wurde der Ortsteil Uerenbohl von der Ortsgemeinde Opfershofen (4915) abgetrennt und der Ortsgemeinde Sulgen (4510) zugeordnet.
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis bleibt durch den Gebietsabtausch unverändert. Die neue Gebietsausdehnung der Gemeinden Opfershofen und Sulgen musste durch die amtliche Vermessung (swisstopo) neu ermittelt werden.
Bemerkung: Gebietsabtausche sind im historisierten Gemeindeverzeichnis der Schweiz enthalten soweit diese (dauernd) bewohnte Gebiete betreffen und im Rahmen der Mutationsmeldungen zum amtlichen Gemeindeverzeichnis bekannt gemacht wurden.
Dieser Mutationstyp trat in jüngerer Zeit vor allem im Kanton Thurgau auf.

6. Änderung des Gemeindenamens: [A] = [B]

Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Dezember 2006 hat sich die Gemeinde Zurzach in die Gemeinde Bad Zurzach umbenannt.
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis sowie die Gebietsausdehnung der Gemeinde Bad Zurzach bleibt durch die Umbenennung unverändert.

7. Änderung der Kantons-/Bezirkszugehörigkeit

Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Juli 1996 ist die Gemeinde Vellerat vom Kanton Bern zum Kanton Jura übergetreten.
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis sowie die Gebietsausdehnung der Gemeinde Vellerat bleibt durch den Kantonswechsel unverändert.

Siehe dazu:

Grafik zur Abnahme der Anzahl Gemeinden

Gemeindefusionen

Viele kleinere Gemeinden sehen sich heute gezwungen, Fusionsprojekte mit ihren Nachbarn ins Auge zu fassen. Gründe dafür sind: funktionelles Zusammenwachsen der Siedlungsgebiete, Komplexität der Aufgaben/Überforderung der Behörden von Kleingemeinden, Nachwuchsmangel für Gemeindebehörden, mangelndes politisches Gewicht im Kanton, aus Sicht einiger Experten auch die suboptimale Grösse (Anzahl Einwohner) per se. Andere Experten und Studien weisen jedoch darauf hin, dass die Grösse allein nicht ausschlaggebend ist. Kleinere Gemeinden haben vielfach eine effiziente, kostengünstige und bürgernahe Verwaltung (Milizsystem) und ihre Finanzen besser im Griff.

Grosszügige Subventionen seitens von Kantonsregierungen, ja eigentliche Fusionsprojekte (wie in Freiburg/Fribourg und Ticino/Tessin) sind ein zusätzlicher Anstoss für Gemeindefusionen. siehe: Gemeindefusionen in der Schweiz

Am 7. Mai 2006 beschloss die Glarner Landsgemeinde überraschend eine Reduktion von bisher 27 auf ganze drei Gemeinden auf das Jahr 2011. Der Antrag der Regierung hatte eine Reduktion auf zehn Gemeinden vorgesehen. Dies ist somit die radikalste Gemeindefusion bisher.

Die verwendeten Zahlen für die Grafik stammen jeweils vom 1. Januar. Von 1990 bis 2007 sank die Anzahl der Gemeinden von 3018 auf 2726, was einer Abnahme von ca. 9% entspricht.

Anzahl der Gemeinden der Kantone

Grössenklassen

Die grössten Gemeinden sind die Städte Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne und Winterthur. Mit einer Bevölkerung von mehr als 100'000 Personen gelten sie als Grossstädte. St. Gallen, Luzern, Lugano und Biel/Bienne haben mehr als 50'000 Einwohner.

Weitere 113 Gemeinden weisen mehr als 10'000 Einwohner auf und gelten damit statistisch als Stadt. Manche bezeichnen sich aber weiterhin als "Gemeinde" (Bsp.: Köniz im Kanton Bern mit 37'000 Einwohnern). Hingegen gibt es auch Städtchen mit altem Stadtrecht aber weit unter 10'000 Einwohnern, die stolz sind, sich „Stadt“ nennen zu dürfen. (Beispiele: Eglisau, Kaiserstuhl, Bischofszell, Murten, Sempach oder Fürstenau). Siehe auch Liste der Städte in der Schweiz.

Dass die Schweiz auch kleinste Gemeinden aufweist, zeigen verschiedene Parameter:

  • der Median beträgt 960 Einwohner (Zahlen Ende 2004 nach BfS ESPOP) (das heisst, 50 % aller Gemeinden haben mehr, die andere Hälfte weniger Einwohner als dieser Wert),
  • der Durchschnitt hingegen 2'672 Einwohner (Zahlen Ende 2004 nach BfS ESPOP) (die gesamte Einwohnerzahl aller Gemeinden geteilt durch die Anzahl der Gemeinden)

50 % der Gemeinden weisen also eine Bevölkerungszahl unter 960 Personen auf. 120 Gemeinden (4,3 %) haben sogar 100 Einwohnern und darunter. Die kleinste Gemeinde war Ende 2004 Corippo mit 17 Einwohnern.

Grössenklassen können auch nach der Fläche des Territoriums gebildet werden. Die grösste Gemeinde der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2009 (Zusammenschluss mit Wiesen) mit 284 km² Davos im Kanton Graubünden. Die kleinste Gemeinde ist mit 0.28 km² Ponte Tresa im Kanton Tessin. Zwischen der Meereshöhe und der Fläche gibt es einen klaren Zusammenhang - je höher gelegen desto grösser werden die Gemeindeflächen. Am meisten kleine Gemeinden gibt es im Südtessin.

Übersicht der grössten und kleinsten Gemeinden der Schweiz

Zahlen am 31. Dezember 2004 gemäss ESPOP, der Nachführung der Bevölkerungszahlen der Eidgenössischen Volkszählung 2000 durch das Bundesamt für Statistik.

Grösste Gemeinden:

Rang Gemeinde Kanton Einwohner-
zahl
Agglomeration
(2000)
1. Zürich ZH 345'236 1'080'728
2. Genève GE 178'487 471'314
3. Basel BS 164'964 479'308
4. Bern BE 122'304 349'096
5. Lausanne VD 117'389 311'441
6. Winterthur ZH 92'818 123'416
7. St. Gallen SG 70'533 146'385
8. Luzern LU 57'501 196'550
9. Lugano TI 48'865 120'800
10. Biel/Bienne BE 48'642 88'896
11. Thun BE 41'000 89'522
12. Köniz BE 37'067 Agglo Bern
13. La Chaux-de-Fonds NE 36'888 47'545
14. Schaffhausen SH 33'611 61'399
15. Fribourg FR 32'988 94'867
16. Chur GR 32'434 66'235
17. Neuchâtel NE 31'968 77'832
18. Vernier GE 29'930 Agglo Genf
19. Uster ZH 29'463 -
20. Sion VS 28'046 52'226

Kleinste Gemeinden:

Rang Gemeinde Kanton Einwohner-
zahl
1. Corippo TI 17
2. Martisberg VS 24
2. Portein GR 24
4. Mulegns GR 25
5. Bister VS 27
6. Goumoens-le-Jux VD 29
7. Gresso TI 35
8. Monible BE 36
9. Cauco GR 38
9. Indemini TI 38
9. St. Martin GR 38
12. Calpiogna TI 39
12. Romairon VD 39
12. Selma GR 39
15. Vaugondry VD 40

Alphabetische Liste der Schweizer Gemeinden

(nach Bundesamt für Statistik, mit Mutationen bis 29. Januar 2006, gemäss Nachträgen zum Amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz)

ÜbersichtABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ


Gemeinden nach Kantonen

(nach Bundesamt für Statistik, mit Mutationen bis 1. Januar 2008, gemäss Nachträgen zum Amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz)

AG - AI - AR - BE - BL - BS - FR - GE - GL - GR - JU - LU - NE - NW - OW - SG - SH - SO - SZ - TG - TI - UR - VD - VS - ZG - ZH

Siehe auch

Weblinks


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