Nationalrat(Schweiz)

Nationalrat(Schweiz)
Nationalrat

Sitzverteilung
Schweizerische Volkspartei 58 (29,0 %)
Sozialdemokratische Partei 42 (19,5 %)
Freisinnig-Demokratische Partei 31 (15,6 %)
Christlichdemokratische Volkspartei 31 (15,6 %)
Grüne Partei 20 (9,6 %)
Sonstige Parteien 18 (10,7 %)
Nationalratssaal während einer Session
Das Vorzimmer des Nationalratsaals

Der Nationalrat (abgekürzt NR, französisch Conseil national (CN), italienisch Consiglio nazionale, rätoromanisch Cussegl naziunal) ist die grosse Kammer des Schweizer Parlaments mit 200 Mitgliedern. Der Ständerat (kleine Kammer) ist die Vertretung der Kantone mit 46 Mitgliedern. Beide Parlamentskammern bilden zusammen die Vereinigte Bundesversammlung mit ihrem Sitz im Berner Bundeshaus.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Mit 200 Mitgliedern bildet der Nationalrat die grosse Kammer des Parlamentssystems. Diese Anzahl variiert je nach Einwohnerzahl der Schweiz, und wurde 1963 zuletzt auf 200 Mitglieder festgelegt. Die Nationalräte werden auch als Volksvertreter bezeichnet, da die Anzahl der Nationalräte auf die Kantone gemäss ihrer Einwohnerzahl verteilt werden. Jeder Kanton hat mindestens einen Nationalrat. Massgeblich für die Zuteilung ist jeweils die gesamte Wohnbevölkerung (inklusive Ausländer) der Kantone gemäss den Ergebnissen der letzten Volkszählung. Die Zuteilung erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die letzte Zuteilung auf die Kantone erfolgte 2003 anhand der eidgenössischen Volkszählung 2000.

Kanton Nationalräte
Zürich 34
Bern 26
Waadt 18
Aargau 15
St. Gallen 12
Genf 11
Luzern 10
Tessin 8
Solothurn 7
Kanton Nationalräte
Basel-Landschaft 7
Wallis 7
Freiburg 7
Thurgau 6
Basel-Stadt 5
Graubünden 5
Neuenburg 5
Schwyz 4
Zug 3
Kanton Nationalräte
Schaffhausen 2
Jura 2
Uri 1
Obwalden 1
Nidwalden 1
Glarus 1
Appenzell Ausserrhoden 1
Appenzell Innerrhoden 1

Wahlverfahren

Die Nationalräte werden alle vier Jahre für eine Legislaturperiode von vier Jahren vom Volk gewählt, die letzte Wahl fand am 21. Oktober 2007 statt. Die Wahl erfolgt seit 1919 nach der Annahme einer entsprechenden Volksinitiative mittels Proporzwahl gewählt, wobei jeder Kanton einen Wahlkreis bildet. Jeder Wahlkreis bildet ein in sich geschlossenes Wahlgebiet. Eine künstliche Sperrklausel, wie die beispielsweise in Deutschland übliche sogenannte Fünf-Prozent-Hürde, gibt es nicht, da in der Schweiz möglichst klare Fraktionsstärken zugunsten von Regierungsbildungen nicht elementar sind. Kantone, die nur einen Vertreter in den Nationalrat entsenden können, wählen mittels Majorzwahl. Seit 1971 können Frauen bei Nationalratswahlen wählen und gewählt werden.

Bei den Wahlen stellen die Parteien in den Kantonen Listen mit Kandidaten auf. Jede Liste enthält maximal soviele Kandidaten, wie dem Kanton Nationalratssitze zustehen. Es ist möglich, einen oder mehrere Kandidaten doppelt aufzuführen. Ausserdem kann jede Partei mit mehreren Listen pro Kanton antreten (beispielsweise Männer- und Frauen-, Jugend- und Senioren-, in grösseren Kantonen auch Stadt- und Landlisten). Ebenfalls möglich ist eine Listenverbindung zwischen mehreren verschiedenen Parteien. Die Stimmbürger haben die Möglichkeit, die Listen unverändert abzugeben oder sie durch Kumulieren bzw. Panaschieren zu verändern. Einerseits kann er nur einem Kandidaten die Stimme geben und die restlichen seiner Partei überlassen. Andererseits ist es möglich, dass der Wähler die ihm zustehenden Stimmen auf Kandidaten von Dutzenden von Parteien verteilt.

Jeder Stimmbürger hat so viele Stimmen, wie seinem Kanton Nationalräte zustehen. Ein Bewohner des Kantons Zürich hat also 34 Stimmen, ein Bewohner des Kantons Uri nur eine.

Arbeiten des Nationalrats

Die Arbeiten und Kompetenzen des Nationalrates regelt das Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz) sowie der fünfte Titel der Bundesverfassung (Schweiz). Der Nationalrat bildet mit dem Ständerat die Bundesversammlung und übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt in der Schweiz aus.[1] Beide Kammern werden als Räte bezeichnet. Der Nationalrat und der Ständerat treffen sich regelmässig zu Sessionen[2], wodurch die beiden Räte nicht ständig tagen. In der Regel gibt es in einem Jahr vier Sessionen zu je drei Wochen, mit zwei bis fünf Sitzungstagen pro Woche. Die Frühjahrsession beginnt am ersten Montag im März, die Sommersession am ersten Montag im Juni, die Herbstsession nach dem Eidgenössischen Bettag und die Wintersession am letzten Montag im November.[3] Während den Sessionen werden die Gesetzesanträge debattiert; sofern die Sessionen nicht ausreichen, kann ein Rat für sich eine Sondersession einberufen.[4] Bei besonderen Ereignissen (politische Krisen, Kriegsfall etc.) kann ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat die Einberufung einer ausserordentlichen Session verlangen.[4] Bisher traf sich der Nationalrat acht Mal zu einer ausserordentlichen Session, wobei diese in der Regel von der sozialdemokratischen Fraktion verlangt wurden.

Ausserordentliche Sessionen des Nationalrates
Datum Anlass, Ereignis
Juli 1891 Einführung des Banknotenmonopols
6. und 7. Februar 1985 Massnahmen gegen das Waldsterben
9. bis 11. Oktober 1986 Energiepolitik nach Tschernobyl
22. und 23. Januar 1998 Steuerschlupflöcher und Fusionen/Wirtschaftspolitik (Fusion UBS und SBV)
16. November 2001 Swissair-Finanzierung
3. Oktober 2002 Mindestzinssatz BVG
1. Oktober 2007 Steuerfragen
8. Dezember 2008 Finanzkrise

Sitzverteilung nach Parteien

2007 [5] 2003
Partei Sitze Wähleranteil Sitze Wähleranteil
SVP 621 29,0% 55 26,7%
SP 432 19,5% 52 23,3%
FDP 31 15,6% 36 17,3%
CVP 31 14,6% 28 14,4%
GPS 20 9,6% 133 7,9%
Liberale 4 1,8% 4 2,2%
GLP 3 1,4% 03 0,0%
EVP 2 2,4% 3 2,3%
EDU 1 1,3% 2 1,3%
PdA 1 0,7% 2 0,7%
Lega 1 0,5% 1 0,4%
CSP 1 0,4% 1 0,4%
BDP 01, 2 0,0% 0 0,0%
1 Während der 48. Legislaturperiode wechselten vier Nationalräte der SVP zur BDP.

2 Durch den Rücktritt von Werner Marti und der Ersatzwahl von Martin Landolt verlor die SP 2009 einen Sitz zu Gunsten der BDP.
3 Durch einen Parteiübertritt von Martin Bäumle reduzierte sich 2004 die Sitzanzahl der GPS um einen Sitz zu Gunsten der GLP.

In den Wahlkreisen erfolgt die Sitzzuteilung wiederum nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren. Zunächst werden nicht die Stimmenanzahlen der einzelnen Listen, sondern die der Listenverbindungen berücksichtigt. Erst nach stimmenproportionaler Verteilung aller im Wahlkreis zu vergebenden Sitze auf die einzelnen Listenverbindungen werden die errungenen Sitze innerhalb der Listenverbindungen auf die einzelnen Listen wiederum nach Hagenbach-Bischoff unterverteilt.

Gewählt sind auf den Parteilisten die Kandidaten gemäss den erhaltenen Stimmenzahlen. Nachträgliche Umreihungen durch die Parteizentralen, um als wichtig erachteten Kandidaten doch den Einzug in den Nationalrat zu sichern, sind nicht möglich. Eine Abwahl oder ein Ausschluss eines Mitglieds des Nationalrats ist nicht möglich. Auch die vorzeitige Auflösung des Nationalrates ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Nur im Falle einer vom Volk beschlossenen Totalrevision der Bundesverfassung wird die gesamte Bundesversammlung (National- und Ständerat) aufgelöst und neu gewählt.

1995 setzte nach einer längeren Phase der parteipolitischen Stabilität die Polarisierung im schweizerischen Parteiensystem ein. Sie brachte vor allem der SVP Stimmengewinne. Gleichzeitig verschwanden mit der Freiheitspartei oder dem Landesring verschiedene Parteien auf nationaler Ebene. Da die Parteien an den Polen gestärkt wurden, spricht man häufig auch von Polarisierung oder Bipolarisierung.

Historischer Verlauf der Sitzanzahl der einzelnen Parteien

Fraktionen

Verteilung der Sitze nach Fraktionen:
██ fraktionslos

In der Bundesversammlung schliessen sich die Parlamentarier kammerübergreifend zu Fraktionen zusammen, d. h. die Fraktionen bestehen aus National- und Ständeräten. Eine Fraktion muss mindestens fünf Mitglieder umfassen. Im Nationalrat haben nur Fraktionen das Recht, in den parlamentarischen Kommissionen vertreten zu sein.[6] Deshalb schliessen sich kleine Parteien regelmässig untereinander oder mit grösseren Parteien zu Fraktionsgemeinschaften zusammen.

Für die 48. Legislaturperiode 2007 bis 2011 bestehen folgende Fraktionen mit folgender Sitzverteilung:[7]

Fraktion Bundesvers. Nationalrat Ständerat
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (V) 65 58 SVP, 1 Lega 6 SVP
Sozialdemokratische Fraktion (S) 51 42 SP 9 SP
Freisinnig-Demokratische Fraktion (RL) 47 31 FDP, 4 LPS 12 FDP
Fraktion CVP/EVP/glp (CEg) 52 31 CVP, 3 glp, 2 EVP 15 CVP, 1 glp
Grüne Fraktion (G) 24 20 GPS, 1 CSP, 1 PdA 2 GPS
Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BD) 6 5 BDP 1 BDP
fraktionslos 1 1 EDU

Gegenüber der 47. Legislaturperiode gab es die folgenden Veränderungen:

CVP, GLP und EVP haben sich geeinigt unter dem Namen CVP-EVP-glp-Fraktion zusammenzuarbeiten. Als Grundlage hierfür wurde eine Stärkung der politischen Mitte verbunden mit einem Führungsanspruch in dieser angeführt.[8] Damit besteht die bisherige EVP-EDU-Fraktion (E) mit zuletzt 5 Mitgliedern nicht mehr. Der verbleibende EDU Vertreter schloss sich zuerst der SVP Fraktion an. Am 19. Dezember 2007 verliess er die SVP-Fraktion, da die zuvor in die Opposition wechselte.

Im Juni 2008 schloss die SVP die SVP Graubünden aus, die SVP Bern spaltete sich danach in zwei Parteien. Dadurch verringert sich die SVP-Fraktion um vier National- und einen Ständerat, die nun der BDP angehören.

Am 8.Februar 2009 fand in Glarus eine Ersatzwahl für den zurückgetretenen Sozialdemokraten Werner Marti statt. Es gewann der BDP-Kandidat Martin Landolt, womit die BDP nun fünf Abgeordnete im Nationalrat zählt und auf Fraktionsstärke kommt. [9]

Kompetenzen

Die beiden Kammern Nationalrat und Ständerat sind staatsrechtlich gesehen völlig gleichberechtigt – ein Beschluss ist nur gültig, wenn er von beiden Kammern in derselben Fassung verabschiedet wird. Alle Geschäfte werden nacheinander von beiden Räten behandelt. Die Ratsvorsitzenden legen gemeinsam fest, welcher Rat ein Geschäft zuerst behandelt («Erstrat»).

Können sich National- und Ständerat nach der ersten Behandlung nicht auf einen gemeinsamen Text einigen, so findet ein Differenzbereinigungsverfahren statt, wobei das Geschäft zwischen beiden Räten hin- und herpendelt. Nach drei erfolglosen Durchgängen muss die Einigungskonferenz auf den Plan treten. Weitere Erläuterungen zu diesem Prozedere: Gesetzgebungsverfahren (Schweiz).

Jeweils für ein Jahr wählt der Nationalrat den Nationalratspräsidenten, welcher die Sitzungen des Nationalrats und der Vereinigten Bundesversammlung leitet und deswegen auch als «höchster Schweizer» bezeichnet wird.

Entschädigung

Das steuerpflichtige Einkommen eines Nationalrats aus seiner Funktion als Nationalrat beträgt im Durchschnitt 67'700 Fr. (davon Jahreseinkommen 21'000 Fr., 91 Taggelder inkl. Sessionen zu 400 Fr. = 36'400 Fr.). Die Spesenentschädigungen betragen zusätzliche 55'100 Fr. (davon Jahresentschädigung 30'000, 86 Mahlzeitenentschädigungen zu 100 Fr., 51 Übernachtungsentschädigungen zu 170 Fr.). Einkommen und Spesen total: 122'700 Fr. Je nach Anzahl der Sitzungstage und nach Wohnort können Spesen und Taggelder variieren. Quelle: Parlamentsdienste, 2007.

Mitglieder

Siehe: Liste der Mitglieder des Schweizer Nationalrats

Sitzungsprotokolle

Arbeitsplätze zur Protokollierung der Reden in National- und Ständerat; wegen der Bundeshausrenovation wurden die Arbeitsplätze vom Parlamentsgebäude ins Bundeshaus Ost verlegt.
Deckblatt einer gedruckten Ausgabe des Bulletins

Die Wortprotokolle des Nationalrates werden im amtlichen Bulletin der Bundesversammlung veröffentlicht. Ab 1891 wurden Plenardebatten über referendumsfähige Erlasse als «Amtlichen stenographischen Bülletins» auf Papier niedergeschrieben und veröffentlicht. 1960 wurden die Ratsverhandlungen auf Tonbänder aufgenommen, und Stenographen wurden mit Redaktoren ersetzt. 1963 wurden die Wortprotokolle in «Amtliches Bulletin» umbenannt. Seit den 1990ern wurden vermehrt elektronische Hilfsmittel eingesetzt. Seit 1995 werden die Protokolle im Internet und seit 1997 auf CD-ROM publiziert.

Das Jahresabonnement der gedruckten Version des Amtlichen Bulletins mit den vier Ratssessionen wird vom Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung für 95 Schweizer Franken verkauft.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Art. 148 BV
  2. Art. 151 BV
  3. parlament.ch: Faktenblatt zu den Sessionen (PDF)
  4. a b Art. 2 ParlG
  5. www.parlament.ch – Wahlen 2007: Die Zahlen
  6. Die Fraktionen
  7. Parlament.ch: Fraktionen der 48. Legislaturperiode 2007-2011
  8. Schweizer Fernsehen: Grünliberale und EVP bandeln mit CVP an
  9. http://www.gl.ch/xml_1/internet/de/application/d41/d335/f1040.cfm Wahlergebnis auf gl.ch

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