Handwerk der Steinmetzen und Maurer in Kaisersteinbruch

Handwerk der Steinmetzen und Maurer in Kaisersteinbruch
Schweizerhofbrunnen in der Hofburg zu Wien, 1552
Brunnen im Schloss Neugebäude, 1570

Das ehrsame Handwerk der Steinmetzen und Maurer im kaiserlichen Steinbruch am Leithaberg ist seit 1615 schriftlich dokumentiert. Für das Handwerk in Kaisersteinbruch war die Haupthütte in Wiener Neustadt zuständig. Die großen Haupthütten Mitteleuropas waren Köln, Straßburg, Zürich und Wien.

Der hiesige Stein wurde bereits für die römische Villa von Königshof-Ödes Kloster verwendet. Der älteste erhaltene Brunnen Wiens, der Schweizerhofbrunnen der Wiener Hofburg, 1552 von Pietro Solari errichtet, besteht aus Kaiserstein.

Das ganze Mittelalter hindurch waren die Steinmetzen und Maurer zwei voneinander getrennte Handwerke. Eine gemeinsame Vorgangsweise der Wiener Maurer und Steinmetzen fand erst im 17. Jahrhundert statt, als sie versuchten, sich gegen die italienischen, vor allem aus der Gegend von Como stammenden Meister zu wehren, die von der Haupthütte als Störer und Pfuscher empfunden wurden.[1]

In der ungarischen Sprache kommen die Gemeinsamkeiten beider Berufe, ihre frühere Verbundenheit gut zum Ausdruck:

kömüves = Maurer, wortwörtlich übersetzt: Steinwerker.
köfarago = Steinmetz, übersetzt: Steinschnitzer.

Inhaltsverzeichnis

Kaiser Matthias bestätigte am 16. März 1617 die Handwerksordnung

Dom von Wiener Neustadt
Siegel des Kayser-Steinbruch im 17. Jahrhundert, ab 1617[2]

Zum Zeitpunkt der Handwerksordnung des Jahres 1615, die Kaiser Matthias 1617 bestätigte[3], umfasste die Neustädter Zeche außer der Stadt selbst noch die Handwerksgenossen von Kirchschlag, Schottwien, Neunkirchen, Piesting, Leobersdorf, Pottenstein, Ebenfurth, Baden, Gumpoldskirchen, Mödling, Petersdorf, Rodaun, vom kaiserlichen Steinbruch am Leithaberg, von Deutsch- und Ungarisch Brodersdorf, Purbach, Milchdorf, Eisenstadt und Ödenburg.

In Baden und in dem kaiserlichen Steinbruch befanden sich auch Zunftladen des Handwerks, so genannte Viertelladen, für welche dieselben Bestimmungen galten, wie für die Neustädter.. [4] [5]

Einige wesentliche Artikel daraus:

Wer ein Gebäude geführt hat, muss ein Jahr für dasselbe haften.
Ein Meister soll nur EINEN Lehrling haben den der Maurer auf drei, der Steinmetz auf fünf Jahre aufdingt.

Dieses Artikels wegen meldeten sich die kaiserlichen Meister in der „Neustadt“ zu Wort. Bei einer Handwerkssitzung am 25. Mai 1617 forderten sie .. weil der Bruch fern von einer Stadt und Flecken liegen tut, und ein Lehrjunge, weil man ihn täglich zur Holung allerley Victualien, auch anderer Sachen gebrauchen muss, nichts erfahren oder lernen könnte. Jeder Meister[6] daselbst möge zwei Lehrjungen aufdingen ..

Sie erhielten diese Sondergenehmigung, die dann Jahre später von anderen auch verlangt wurde.

Das Amt des Obervorstehers der Viertellade der Steinmetz- und Maurermeister, auch als Viertelmeister bezeichnet, wurde jährlich gewechselt. Dazu einige überlieferte Beispiele: Andre Ruffini 1626, Ambrosius Petruzzy 1640, Mathias Lorentisch 1644, Domenicus Petruzzy 1651, Giorgio Regondi 1657 ..

Bericht für die niederösterreichischen Herren 1618

In einem Vertrag von 1609 wurde die Ortsherrlichkeit von Kaisersteinbruch der niederösterreichischen Kammer, die Grundherrlichkeit dem Stift Heiligenkreuz zugesprochen. Die niederösterreichischen Stände glaubten nun aufgrund der Ortsherrlichkeit der Kammer den Ort als ein österreichisches Gut besteuern zu müssen. Besonders energisch wurde die Einhebung der Weinsteuer, des „Täz“ gefordert. Sie sandten ihren „Diener und Rentmeister“ Johann Miller in den Steinbruch damit er dessen staatsrechtliche Zugehörigkeit ergründen solle.[7] [8]

Dieser Bericht zeigt die Anfänge dieser Viertellade des Steinmetzhandwerkes auf.

Bericht des Johann Miller vom 20. Februar 1618 (Auszug): .. nicht ein Schuch weit in Österreich, ist dem ungarischen Stuel mit der Jurisdiktion unterworfen. Auch der Heiligenkreuzer Abt Christoph Schäffer wurde befragt: .. es steuern ihm Herrn Prälaten die sechs Meister, Steinmetzen und ein Bildhauer, nicht mehr als jährlich 15 kr fürs Haus, denn sie haben keine Hausgründe und all das Gesinde, das sich in dem Steinbruch aufhält, lebt von der Arbeit bei diesen sechs Meistern. Ulrich Payos, Pietro de Magistris, Leonhardt Holzäpfl, Nicolae di Novo, Andre Ruffini und Antonius Bregno. Sie sind alle Welsche, darunter vier Meister Ihrer Kaiserlichen Majestät. Für den Fall dass Ihre Majestät ihrer bedürftig, sind sie schuldig, alle anderen Arbeiten beiseite zu legen und und Ihrer Majestät Sachen zu befürdern. Wie sie anjetzt auf Ebersdorf ein Haupttor führen und Herr Vizedom Christoph Strauß die Fuhrleute bezahlen muss ..

.. es müssen sich die Meister eines guten Trunks befleißigen, denn des Handwerks Gesinde sind viele, und wie wöllen sie sonst das Gesind in dieser Wildnis behalten. So wird auch viel Wein getrunken von den Fuhrleuten die die verfertigten Werkstücke abführen, und ist begründet durch die Güte des ungarischen Weines, und die große Bindt ist um ein gutes Seydl größer, als die österreichische Maß. ..[9]

Kaiser Ferdinand II. bestätigte am 11. August 1625 die Handwerksordnung

1624 wandten sich die gesamten Meister des Maurer und Steinmetz-Handwerkes welscher Nation aus den vier Vierteln Niederösterreichs an den Kaiser mit der Bitte um eine eigene Handwerksordnung. Sie schrieben einfach die Anrede: Kayßer[10]

Die deutschen Handwerker behielten ihre Freiheiten, die Italiener unterwarfen sich der vorgeschriebenen Ordnung.

die Gesellen sollen mit den Meistern zu Fronleichnam, bei Prozessionen mit den Zechfahnen nach römisch-katholischem Brauch ausrücken, das Sakrament des Altares ehren, bei sonstiger Strafe von 10 lb. Wachs für den Gottesdienst.

Streit der Haupthütten in Wien und Wiener Neustadt

In den Streit der beiden Haupthütten in Wien und Wiener Neustadt um Machtbereiche, größeren Einfluss und natürlich viel Geld, wurde die Viertellade in Kaisersteinbruch hineingezogen.[11] Die Wiener Meister forderten die „Kaiserischen“ Meister auf, den Neustädtern den Gehorsam zu verweigern, dort nicht zur Fronleichnams-Prozession zu erscheinen, der Brief endete mit einer klaren Erpressung:

28. Mai 1644 .. solches haben wir Euch zur Nachrichtung erwidern wollen, welchem Ihr gehorsamlich nachzukommen werdet wissen, damit wir nit andere Mittel für die Hand zu nehmen verursacht werden ..
29. Mai 1644 .. schon tags darauf fordern die Kaiserischen Meister die Neustädter auf, den Wienern doch selber Antwort zu geben.[12]

4. November 1644 Verzeichnis der Kaisersteinbrucher Meister, die auch für die neuen kaiserlichen Freiheiten in Wien erlegen, ein Meister 45 kr, ein Geselle 15 kr:[13]

Pietro Maino Maderno erlegt für ihn und seine 4 Gesellen .. 1 fl 45 kr
Peter Concorz 7 Gesellen .. 2 fl 30 kr
Hieronymus Bregno 1 Geselle (Francesco della Torre) .. 1 fl
Ambrosius Petruzzy 2 Gesellen .. 1 fl 15 kr
Antonius Purisol 2 Gesellen .. 1 fl 15 kr

15. März 1651 Schreiben der Kaiserischen Meister an die Neustädter Zunft.[14] .. den Herrn und Meistern ist zu berichten, dass uns abermahl vorgekommen, dass die Wienerischen Meister unsere ausgelernten Gesellen nicht für gut neben den ihren arbeiten lassen wollen, auch gar nicht zum Handwerk gehen lassen. Gott befohlen.

Kaiser Ferdinand III. bestätigte am 13. Dezember 1650

Quattuor Coronati, Zunftfahne 1650

die Handwerksordnung der Steinmetz-Zeche Wiener Neustadt und den incorporierten Meistern von Baden, dem kaiserlichen Steinbruch am Leithaberg, Himberg, Neunkirchen und Deutsch Brodersdorf.

Ordnung der Palliere und Gesellen .. ein jeder Pallier und Gesell soll morgens frühe von Georgi (23. April) bis Michaeli (29. September) alßbaldt der Tag anbricht, sich auf die Arbeit verfügen und biß auf die völlige Nacht dabey verbleiben, auch ihren Fleiß nicht sparen, sondern des Meisters Nutzen nach ihrem besten Vermögen betrachten ..
Jeder Geselle soll sich Gruß und Geheimnis merken. Sein Ehrenzeichen in Obacht halten und nicht um eine Kanne Wein oder Bier an die Wand schmieren.
Nur dann auf ein Stück Stein schlagen, wenn es Meister oder Polier erlauben.
Auf der Wanderschaft soll sich ein Geselle gut benehmen und nicht jedem Meister gleich den Gruß überbringen.
Er soll auch keinen blauen Montag machen.
Er soll kein ehrliches Mädchen schwängern oder betrügen.

Schreiben von Abt Michael Schnabel an den Palatin Graf Paul Pálffy

Der Richter im Steinbruch Ambrosius Regondi hatte den Heiligenkreuzer Abt Michael Schnabel beim Palatin Paul Pálffy wegen Ablöschung des Kaiseradlers auf dem Kirchturm zur Anzeige gebracht.

Der Abt rechtfertigt sich am 31. März 1653 .. diesen Steinmetzen hat das Maul jederzeit nach Österreich und der kaiserlichen Hofkammer geschmeckt, daher sie sich im Kaiser-Steinbruch wohnend geschrieben und so genannt werden wollen ... meine Unterthanen haben ohne mein Vorwissen eine Handwerksordnung aufgerichtet, sie halten eigentümliche Zusammenkünfte ab, sie stellen Prozessionen an ..

Nach dem Türkenkrieg bestätigte Kaiser Leopold I. am 3. Dezember 1684 die eigenständige Viertellade

Es ist jedermann bekannt, dass durch den feindlichen Türkischen Einfall das Land Österreich unter der Enns dermaßen verwüstet und entvölkert worden, dass an der Mannschaft, sonderlich der Handwerker, .. Maurern, Steinmetzen, .. ein großer Mangel bei der Stadt Wien und auf dem Lande erscheinen wird.[15] Meister und Gesellen, sie kommen woher, wo sie wollen.. auf dem Lande befindlichen Zünften ungehindert arbeiten können.

Als ein Dokument der wieder eingekehrten Normalität war diese Genehmigung und Verlängerung zu betrachten.

Kaiser Leopold I. bestätigte am 1. Juni 1690 die eigenständige Viertellade

Am 29. März 1689 genehmigte Leopold I. dem Handwerk der Steinmetz- und Maurermeister in Wiener Neustadt und den incorporierten Viertelladen ihre Handwerksordnung.

Wie dann auch kein einziger Steinmetz, so der Bruderschaft nicht einverleibt, kein Schuch ausgearbeiteten Stein in die Stadt oder an den Orth, wo die Lade und Bücher liegen, nicht geben sollen, bis er sich mit besagter Bruderschaft verglichen und eingekauft habe.

Am 1. Juni 1690 erhielt die Viertellade Kaisersteinbruch eine bestätigte Kopie. Dieses Exemplar ist seinem, bei der Hauptlade allhier liegenden Original von Wort zu Wort gleichlautend collationiert, und mit dem größeren Insigl verfertigt, ausgehändigt worden. Actum Hauptlade Neustadt.

Der sonderbare Weg einiger kaiserlichen Urkunden

Frau Ulrike Lahner übergab 1990 dem Steinmetzmuseum Kaisersteinbruch mit U1, U2 .. bezeichnete Blätter, A4-Kopien handgeschriebener Texte, wie sich herausstellte der Handwerksördnungen von 1650, 1684, 1690, .., die ihr der Stadtpfarrer von Bruck an der Leitha übergeben hatte. Was machen eure Kaisersteinbrucher Urkunden in der Pfarre Bruck an der Leitha? Das nördliche Burgenland war in der NS-Zeit ein Teil von Niederösterreich, Kaisersteinbruch zwangsweise abgesiedelt und das Stalag XVII A errichtet worden.

Jahre später, der weitere Weg führte nach Wien - die Pfarren hatten durch Kriegsereignisse „ungeklärte Dokumente“ an das Dom- und Diözesanarchiv Wien zu übergeben, dort wurden sie im Keller deponiert. Der Archivar Johann Weissensteiner war erfolgreich, fand die Originale zu den kopierten Blättern. Dann wurden diese Kaisersteinbrucher Urkunden in das Niederösterreichische Landesarchiv verbracht. Einmal konnten sie betrachtet werden, an eine Rückgabe sei nicht zu denken. [16]

Kaiser Karl VI. bestätigte 1714 die Viertellade

Durch den Ausbruch der „ungarischen Rebellion“, mit dem Beginn des „Kuruzzenrummels im Jahre 1703, war es den Meistern und Gesellen aus Kaisersteinbruch, aber auch aus den niederösterreichischen Orten, nicht mehr möglich, an den Zunftversammlungen in Wiener Neustadt teilzunehmen, weil Streifen der ungarischen Aufständischen jeden Reiseverkehr unterbanden. Die Zechmeister konnten nach dem Tode Kaiser Leopold I. ihre Handwerksordnungen von Kaiser Joseph I. (1705-1711) nicht konfirmieren und bestätigen lassen, denn die „Meisterschaft“ war zerstreut, das Gewerbe unterbrochen und in einen notleidenden Zustand geraten.

Nach dem Frieden von Szatmár 1711 ging der ungarische Unabhängigkeitskrieg zu Ende, da brach die Pest aus und „wegen der grassierenden Contagionsgefahr war die Verbindung mit Wiener Neustadt weiterhin unterbrochen. Die „zur Bestreitung der althabenden Handwerksordnung und Freiheit erforderlichen Mittel“ konnten nicht aufgebracht werden.

Aus diesem Grund genehmigte Karl VI. im Jahre 1714 mit einem Brief die Viertellade der Maurer und Steinmetze in Kaisersteinbruch[17], die der Hauptlade in Wiener Neustadt unterstand. Die Zunftordnung umfasst 38 Artikel, die Punkte 1 bis 21 betreffen die Ordnung der Meister, die Punkte 22 bis 38 die Ordnung der Poliere und Gesellen.

Wenn ein „redlicher“ Meister von der Bruderschaft an- und aufgenommen werden wollte, musste er ein Meisterstück, wie es ihm von Meistern und der Bruderschaft anbefohlen und auferlegt, „fleißig und gerecht machen“. Wenn er es dann verfertigt hatte und von der ganzen Bruderschaft anerkannt und für gut gehalten wurde, hatte er für das Meistermahl höchstens 6 bis 10 Gulden rheinisch in die Lade zu geben und alle Quatember 12 Pfennig zu reichen.
Man durfte keinen Werkmann oder Meister, der „inner Jahresfrist“ nicht zum hochwürdigen Sakrament gegangen, in die Bruderschaft aufnehmen, wie auch denjenigen, „so nicht die christliche Ordnung hielt oder das Seine mit unordentlichen Spielen verspielte“.
Es durfte kein Werkmann oder Meister von einem Gesellen Geld nehmen,damit er ihm etwas lehre, „was das Steinwerk berührte“. Desgleichen sollte auch kein Polier und Geselle einen anderen um Geld unterweisen, wie vorher beschrieben. Da aber einer den anderen unterweisen wolle, mochten sie es „ein Stück ums andere oder um guter Gesellschaft willen tun“.

Es wurden alle geistlichen und weltlichen Obrigkeiten ermahnt, die bei der Wiener Neustädter Zeche inkorporierten Steinmetze und Maurer bei „ihren habenden Wappen ruhig verbleiben zu lassen und daran für sich selbst keine Irrung, Eingriffe, Hinderungen oder Beschwerungen, noch jemand anderen zu tun gestatten“.

Siegel des Kaiser Steinbruch, 18. Jahrhundert

Kaiserin Maria Theresia bestätigte 1747 die Handwerksordnung

Wir, Maria Theresia, von Gottes Gnaden Römische Kaiserin etc. .. [18] [19] tun kund mit diesem Brief allermänniglich, dass die der Neustädterischen Zunft einverleibten Meister, als zur Neustadt, Baden, in Unserem kaiserlich-königlichen Steinbruch am Leithaberg, Eisenstadt, Bruck an der Leitha[20], Himberg, Neunkirchen und Deutsch Brodersdorf alleruntertänigst gebeten. Wir geruhen als jetzt regierende Frau und Erblands- Fürstin in Österreich .. die 1714 bestätigte Handwerksordnung und Freiheit gleichfalls zu erneuern und zu gestatten.

Artikel 27

am heiligen Fronleichnamstag sollen alle dieser Bruderschaft einverleibten Meister und Gesellen bei ihren Zechmeistern zusammenkommen, sich zur Kirche begeben, das hochwürdigste Altar-Sacrament mit ihren Kreuzfahnen in der Prozession ehrbar und erbaulich begleiten.

Beim nachfolgenden Gottesdienst solle die Zunfttruhe eröffnet und andere Zechmeister erwählt werden.

Fünf heilige Schutzpatrone

Siegel der ehrsamen Steinmetzen und Maurer im Heiligenkreuzer Steinbruch 1801 mit den Quattuor Coronati

Das von alters her verwendete Wappen auf ihren Zechfahnen, darauf die fünf heiligen Schutzpatrone:

Claudius mit einem Maßstab
Nicostratus mit dem Winkelmaß
Symphorianus mit dem Zirkel
Castorius mit der Gesichtsmaß
Simplicius mit zwei Steinmeisseln in der rechten, und eine Triangel-Bleywag in der linken Hand haltend.

Alle fünf in altrömischer Tracht mit nach vorne gerichtetem Gesicht und grünen Lorbeerkränzen auf dem Haupt, nebeneinander stehend, davor eine der quer liegende Säule aus rotem Marmor.

Einzelnachweise

  1. Johanna M. Nemeth: Entwicklung der Zunft der Bau- und Maurermeister in Wien 1683-1800. Dissertation UNI Wien 1982.
  2. Museum Mosonmagyarovar: Siegel des Kaisersteinbrucher Steinmetzhandwerkes
  3. Stadtarchiv Wiener Neustadt: Denen bürgerlichen Steinmetz- und Maurer in der Neustadt Zechbuch, angefangen anno 1617
  4. Josef Mayer: Geschichte von Wiener Neustadt, 4 Bände, 1924-1928.
  5. Mitteilungen des Museums- und Kulturvereines Kaisersteinbruch: Helmuth Furch: Denen Meistern eines ehrsamen Handwerks der Steinmetzen und Maurer im kaisl. Steinbruch am Leithaberg, Teil 1, Nr. 29, Oktober 1993, S18-25
  6. Stadtarchiv Wiener Neustadt: Beschreibung der ehrsamen Meister der beiden löblichen Handwerke der Steinmetzen und Maurer Namen, welche sich in die von der Röm. Kaysl. Majestät befreiten Handwerksordnung und allhiesigen Neustätterischen Zech incorporiert haben. Angefangen anno 1617
  7. Harald Prickler: Bgl. Hbl. 1961
  8. Helmuth Furch: 400 Jahre Kaisersteinbruch 1590-1990, Festschrift, Bericht des Johann Miller 1618, Kaisersteinbruch 1990, S 22f
  9. Niederösterreichisches Landesarchiv: Ständische Akten B 9/24
  10. Helmuth Furch: Historisches Lexikon Kaisersteinbruch, Kaiser Ferdinand II., 2. Band, S 270f, Kaisersteinbruch 2004.
  11. Mitteilungen des Museums- und Kulturvereines Kaisersteinbruch: Helmuth Furch: Denen Meistern eines ehrsamen Handwerks der Steinmetzen und Maurer im kaisl. Steinbruch am Leithaberg, Teil 2, Nr. 30, Jänner 1994, S 21-29
  12. Stadtarchiv Wiener Neustadt: Steinmetzakten H 111
  13. Wiener Stadt- und Landesarchiv: Steinmetzakten A 61/22
  14. Stadtarchiv Wiener Neustadt: Steinmetzakten CVIN 10/14
  15. Codex Austriacus 12. Februar 1684, Leopoldus ..
  16. Dieser Sachverhalt kann von Frau Ulrike Lahner, Kaisersteinbruch, dem Leiter des Museums Helmuth Furch und dem damaligen Bürgermeister von Bruck an der Leitha, Herr Berger, bestätigt werden.
  17. Hans Kietaibl: Die Bruderschaft der Maurer und Steinmetze in Kaisersteinbruch, In: Helmuth Furch: Elias Hügel, Hofsteinmetzmeister, S 18-22, Kaisersteinbruch 1992
  18. Archiv Mosonmagyarovar: Dokument der Handwerksordnung 1747 von Maria Theresia
  19. Mitteilungen des Museums- und Kulturvereines Kaisersteinbruch: Helmuth Furch, Handwerksordnung 1764, Nr. 9, Juni 1991, S 8-9.
  20. Stadtarchiv Bruck an der Leitha, Protokoll und Meisterbuch eines ehrsamen Handwerks der Steinmetz- und Maurer Viertellade Bruck an der Leitha - anno 1749

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