- Rudolf Hess
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Rudolf Walter Richard Heß [hɛs] (* 26. April 1894 in Alexandria, Ägypten; † 17. August 1987 durch Suizid im Kriegsverbrechergefängnis Spandau, Berlin) war ein nationalsozialistischer Politiker.
Heß war ab 1933 Reichsminister ohne Geschäftsbereich und ab 1939 Mitglied des Ministerrates für Reichsverteidigung. Öffentlich trat Heß als fanatischer Propagandist des Führerkultes hervor. 1939 ernannte ihn Hitler zu seinem Stellvertreter. 1941 flog Heß nach Schottland, um Großbritannien zum Friedensschluss zu bewegen; er wurde jedoch festgesetzt und 1945 dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg überstellt. 1946 gehörte er zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen. Heß wurde am 1. Oktober 1946 in zwei von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt, in der er 1987 durch Suizid verstarb.
Da er nie entlassen oder begnadigt wurde, besitzt er in rechtsextremen Kreisen den Status eines Märtyrers. Wegen seines Fluges nach England 1941 gilt er einigen zudem als Friedensbote.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Kindheit und Jugend
Rudolf Walter Richard Heß wurde am 26. April 1894 in Alexandria in Ägypten in eine Kaufmannsfamilie mit großer Tradition, die aus dem fränkischen Fichtelgebirge stammt, geboren. Sein Vater war der in Triest gebürtige deutsche Großkaufmann Johann Fritz Heß, dessen Familie aus Wunsiedel stammt, seine Mutter Klara (geb. Münch) ebenfalls eine fränkische Kaufmannstochter. Rudolf Heß wuchs in Alexandria, wo er die deutsche Schule besuchte, und in Reicholdsgrün (heute zu Kirchenlamitz Landkreis Wunsiedel) auf. 1908 wurde er zu seiner Gymnasialausbildung in ein evangelisches Internat (Otto-Kühne-Schule) in Bad Godesberg bei Bonn geschickt. Nach dem Abitur an der École Supérieure de Commerce in Neuchâtel (Schweiz) begann er eine kaufmännische Ausbildung in Hamburg, diese brach er aber 1914 ab und meldete sich freiwillig zum Kriegsdienst. Heß kämpfte im Ersten Weltkrieg zuerst in der Infanterie u.a. bei Verdun, später – bis Kriegsende – diente er in der Fliegertruppe als Jagdflieger in der bayerischen Jagdstaffel 34, wo er bis zum Rang des Leutnants befördert wurde.
Heß und der Nationalsozialismus
Die frühen Jahre (1920–1933)
Während seines Studiums der Volkswirtschaft, Geschichte und Geopolitik (letzteres bei Karl Haushofer, dem er zeitlebens verbunden blieb) an der Universität München fand Heß Kontakt zu nationalistischen Kreisen, als er zur Organisation „Eiserne Faust” stieß. Er wurde auch Mitglied der Thule-Gesellschaft.[1] Um sich an der Niederschlagung der Münchener Räterepublik zu beteiligen, schloss er sich dem Freikorps von Franz Ritter von Epp an. Hier traf er unter anderem auch auf den ehemaligen Hauptmann Röhm und trat in der Folgezeit auch den Artamanen bei. So wurde Heß auch mit Heinrich Himmler bekannt.
Heß trat bereits Anfang 1920 der NSDAP bei. In München gründete er mit anderen Gesinnungsgenossen im Herbst 1920 den „1. Münchner NS-Studentensturm“, den Vorläufer des späteren Nationalsozialistischen Studentenbundes. Rudolf Heß war auch einer jener 1500 NS-Putschisten des 9. November 1923, als er mit Röhm und Hitler in vorderster Reihe in München mitmarschierte. Nach dem missglückten „Sturm auf die Feldherrnhalle” wurde er mit Adolf Hitler zu gemeinsamer Festungshaft im Gefängnis in Landsberg am Lech verurteilt und schrieb dort Hitlers „Mein Kampf” nieder, das dieser ihm diktierte.
Im April 1920 lernte Heß in einer Münchener Pension die Studentin Ilse Pröhl (1900–1995) kennen. Ilse fühlte sich von Anfang an zu ihm hingezogen, doch Heß ließ sich nur zögernd auf eine Beziehung ein. Er vertröstete sie über Jahre hinweg und ging Intimitäten aus dem Weg. Hitler gab letztendlich den Anstoß zur Eheschließung, die am 20. Dezember 1927 in München stattfand. Das einzige gemeinsame Kind Wolf Rüdiger wurde am 18. November 1937 geboren.
Heß erhielt beim Wiedereintritt in die NS-Partei, nach deren Neugründung im Februar 1925, ehrenhalber die Mitgliedsnummer 16 verliehen, da das ursprüngliche Parteiverzeichnis erst mit der Nummer 550 begann.
Er war Anhänger der damals in rechten Kreisen verbreiteten Idee, neuen Lebensraum für das deutsche Volk zu erobern; so schrieb er in einem Brief vom 15. April 1927:
- „Und nur mit Hilfe einer nationalisierten Volksmasse vermögen wir die Lebensbedingungen für unsere Nation zu erringen, die materiellen und kulturellen, die ideellen Fesseln des Versailler Vertrages zu brechen und – Raum zu erhalten für unser Volk, Raum! Luft für Entwicklung, Wohlstand, die Voraussetzung für weitere kulturelle Entwicklung.“[2]
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Heß 1933 Reichsminister ohne Geschäftsbereich und war mit Verfügung des Führers zum Tragen des Dienstanzuges eines SS-Obergruppenführers berechtigt.
Am 21. April 1933 ernannte ihn Hitler zu seinem Stellvertreter in der NSDAP. Heß wurde nun persönlich für die Sicherheit des „Braunen Hauses” in München verantwortlich. Ihm unterstand die „Dienststelle Stellvertreter des Führers“, dessen Amtsleiter Karl Gerland wurde. Sein Stabsleiter war Martin Bormann.
Die späten Jahre (1939–1945)
In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland war Heß aktiv organisatorisch an der Judenverfolgung beteiligt. Er sorgte im besetzten Polen für eine größtmögliche Trennung von Deutschen und Polen und setzte ein rassistisches Sonderrecht durch.
Im Gegensatz zu Hitler war Heß im Ausland ein gern gesehener Gast, da er den Ruf eines „gemäßigten“ Nationalsozialisten hatte.
Am 10. Mai 1941 flog Heß mit einer Messerschmitt Bf 110 nach Schottland, um mit dem Anführer – so glaubte er jedenfalls – der britischen Friedensbewegung, Douglas Douglas-Hamilton, 14. Duke of Hamilton, über Frieden zu verhandeln. Dabei geriet er in britische Kriegsgefangenschaft. Sein Flug wurde von der nationalsozialistischen Regierung in der Öffentlichkeit als Verrat gewertet und Heß für geisteskrank erklärt. Sein eigentliches Ziel war es vermutlich, einen Zweifrontenkrieg mit Großbritannien zu verhindern, den er als „selbstmörderisch für die weiße Rasse“ bezeichnete, deren Herrschaft er erhalten wollte. Umstritten ist bis heute, ob Heß auf eigene Faust, mit Wissen oder sogar auf Befehl Hitlers nach England flog. Der britische Publizist Martin Allen vertritt, wie auch andere Autoren, die Meinung, dass Hitler zumindest von dem Vorhaben gewusst haben muss, da sich beide noch kurz zuvor trafen. Martin Allen wird aber in wissenschaftlichen Veröffentlichungen nicht als seriöser Historiker angesehen, da Untersuchungen ergeben haben, dass seine Bücher, darunter auch das zu Heß, weitgehend auf gefälschten Quellen beruhen.[3] Allens Bücher werden in deutscher Übersetzung vom Druffel-Verlag verlegt, der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Die Forschung ist heute überwiegend der Ansicht, dass Heß nicht im Auftrag oder mit Wissen Hitlers seinen Flug unternommen hat. So vertritt der Historiker Ian Kershaw in seiner Hitlerbiographie die These, dass Hitler völlig überrascht wurde, in diesem Sinne auch Rainer F. Schmidt. Weil Heß Walter Schellenbergs unbestätigten Berichten zufolge ein stiller Förderer und Anhänger der Anthroposophie Rudolf Steiners sowie diverser Astrologen und Hellseher gewesen sein soll, wurden nach seinem Flug Kollektivverhaftungen auf diese Gruppen ausgedehnt.
Nachdem Heß nach England geflogen war, ernannte Hitler keinen neuen „Stellvertreter des Führers“. Stattdessen wurde Heß' Dienststelle in „Parteikanzlei“ umbenannt und Heß' Stabsleiter Martin Bormann unterstellt, der gleichzeitig mit den Befugnissen eines Reichsministers ausgestattet wurde.
Ein Adjutant von Heß wurde bis Kriegsende in einem Konzentrationslager festgehalten, weil er die Pläne von Heß, in die er eingeweiht worden war, nicht gemeldet hatte.
Heß und die Nachkriegszeit
Nürnberger Prozesse
In den Nürnberger Prozessen wurde Heß wegen Planung eines Angriffskrieges und Verschwörung gegen den Weltfrieden zu lebenslanger Haft verurteilt und in das alliierte Militärgefängnis Berlin-Spandau überführt. Konfrontiert mit den KZ-Grausamkeiten zeigte er sich keineswegs erschüttert. In seinem Schlusswort im Nürnberger Prozess sagte er:
- „Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich das Recht abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ich setze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen, die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichts angehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die darauf abzielen, mich oder das ganze deutsche Volk in der Ehre zu treffen. Ich betrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mir vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken, den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat. Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ich handelte, auch wenn ich wüßte, daß am Ende ein Scheiterhaufen für meinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun, dereinst stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich verantworten, und ich weiß, er spricht mich frei.”
Diese Aussage wurde von ihm nie widerrufen. – Die Worte von Heß ähneln dem Schlußplädoyer, das Hitler am 24. Verhandlungstag (27. März 1924) des Hitler-Prozesses hielt: „Und wenn wir vor sie [die Göttin des letzten Gerichts] hintreten, dann kenne ich ihr Urteil von vornherein. [...] Mögen Sie tausendmal Ihr „Schuldig!“ sprechen, diese ewige Göttin des ewigen Gerichts wird lächelnd den Antrag des Staatsanwalts zerreißen und lächelnd zerreißen das Urteil des Gerichts; denn die spricht uns frei.“ [4]
Haftzeit im Kriegsverbrechergefängnis Spandau
Heß wurde zusammen mit den sechs anderen zu Haftstrafen verurteilten Kriegsverbrechern am 18. Juli 1947 in das Kriegsverbrechergefängnis Spandau gebracht, das von den Alliierten speziell zur Unterbringung der Verurteilten im britischen Sektor von Berlin eingerichtet worden war. Unter den Häftlingen gingen wie zuvor in der Führungsriege der Nationalsozialisten die Rivalitäten weiter, so dass sich kleine Gruppen bildeten. Heß aber blieb ein Außenseiter, da seine Persönlichkeit unsoziale Züge trug und er erkennbar geistig instabil war. Er war der einzige, der den Gottesdiensten in der Gefängniskapelle meist fernblieb. Er mied außerdem im Gefängnis jede Art von Arbeit, die er unter seiner Würde betrachtete, wodurch er bei seinen Mitgefangenen Unmut erregte. Zudem war er ein paranoider Hypochonder. Er glaubte fortwährend, dass man ihn vergiften wolle, so dass er nie die Essensportion nahm, die eigentlich für ihn bestimmt war. Er schrie und stöhnte oft Tag und Nacht wegen Schmerzen, deren Echtheit aber sowohl von seinen Mitgefangenen als auch von der Gefängnisleitung angezweifelt wurden, da Heß sich mit Placebos ruhigstellen ließ und man daher annahm, die Schmerzen seien vorgetäuscht oder psychosomatisch. Die Häftlinge Erich Raeder, Karl Dönitz und Baldur von Schirach sahen sie als Hilferufe zur Erregung von Aufmerksamkeit oder als Methode der Arbeitsverweigerung an. Heß erhielt nämlich durch seinen Zustand einige Privilegien und durfte einigen Arbeiten fernbleiben, wodurch er den Ärger der anderen auf sich zog. Albert Speer und Walther Funk kamen ihm aber eher entgegen. Speer, ebenfalls ein Außenseiter, machte sich bei den anderen unbeliebt, indem er dieses Verhalten von Heß tolerierte und ihn sogar vor den Gefängniswachen verteidigte. Als einziger unter den Gefangenen weigerte sich Heß über zwanzig Jahre lang, Besuch zu empfangen. Erst 1969 war er bereit, bei einem notwendigen Krankenhausbesuch außerhalb des Gefängnisses seine Frau und seinen mittlerweile erwachsenen Sohn Wolf Rüdiger Heß zu sehen.
Erich Raeder und Walther Funk waren ebenfalls zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt worden. Beide wurden aber vorzeitig in den Jahren 1955 (Raeder) und 1957 (Funk) entlassen, da sie gesundheitlich angeschlagen waren. Sie starben 1960. Heß hingegen blieb inhaftiert, und als Speer und Schirach im Jahr 1966 nach der regulären Verbüßung ihrer vollen Haftstrafe entlassen wurden, blieb er der einzige Gefangene. Aus Angst um seine geistige Gesundheit einigten sich die Gefängnisdirektoren darauf, die zuvor recht harten Haftbedingungen zu lockern. Er durfte in eine größere Zelle umziehen und erhielt einen Wasserkocher, so dass er sich jederzeit Tee oder Kaffee machen konnte. Weiterhin wurde seine Zelle nicht mehr verschlossen und er erhielt somit ständigen Zugang zu den Waschgelegenheiten des Gefängnisses sowie zur Gefängnisbücherei.
Entlassungsgesuche und Nachforschungen
Seine Gesuche auf vorzeitige Entlassung aus der Gefangenschaft scheiterten am Veto der Sowjetunion.
Selbst unzweifelhaft antinationalsozialistische Persönlichkeiten kritisierten die Behandlung von Heß. So schrieb Winston Churchill in seinem Buch The Grand Alliance von 1950, dass er glücklich sei, nicht dafür verantwortlich zu sein, da es sich bei Heß nicht um eine Strafsache, sondern mehr um einen medizinischen Fall gehandelt habe. Auch der britische Chefankläger bei den Nürnberger Prozessen, Sir Hartley Shawcross, bezeichnete im Jahr 1977 die fortwährende Inhaftierung von Heß als einen „Skandal“.
In den 1980er Jahren setzten sich einige Politiker und Kirchenvertreter für eine Freilassung aus humanitären Gründen ein, auch um eine Verklärung als Märtyrer zu verhindern. So stellte die Bundesregierung zu Heß’ 90. Geburtstag ein Gnadengesuch[5].
Rudolf Heß’ Sohn Wolf Rüdiger Heß versuchte zeitlebens, die Freilassung seines Vaters bzw. bessere Haftbedingungen zu erwirken. 1967 gründete er dazu die Hilfsgemeinschaft Freiheit für Rudolf Heß. Aus ihr ging 1989 die Rudolf-Heß-Gesellschaft hervor, deren Ziel es ist, die geschichtliche Darstellung Heß’ zu revidieren und angeblich vertuschte Umstände seiner Gefangenschaft und seines Todes aufzuklären. Bis zu seinem Tod am 24. Oktober 2001 war Wolf Rüdiger Heß Vorsitzender der Gesellschaft. Seitdem verwaltet seine Witwe die Position kommissarisch.
Auch die Herausgabe der Akte Heß, welche von den Briten unter Verschluss gehalten wird, versuchte die Gesellschaft zu erwirken. Die Sperrfrist der britischen Akten über Heß erlischt 2017, 30 Jahre nach seinem Tod. Daher wird von rechtsradikalen Kreisen häufig von der „Geheimakte Heß“ gesprochen, wie auch in einer gleichnamigen und von Historikern kritisierten Dokumentation. Der erhobene Vorwurf lautet dabei, die britischen Behörden wollten die Akten nicht freigeben, um Hintergründe von Heß’ Tod zu verschleiern, die ein negatives Licht auf die Rolle der Briten werfen könnten. Allerdings ist dieser Vorwurf nicht belegt, und Sperrfristen von 30 Jahren und mehr sind in Archiven üblich.
Tod und Todesursache
Heß hatte mindestens zwei vergebliche Selbstmordversuche unternommen. So stürzte er sich 1941 von einem Balkon in Mytchett Place. Im Jahre 1977 versuchte er, sich mit einem Tafelmesser die Pulsadern aufzuschneiden.
Am 17. August 1987 beging Heß Selbstmord, indem er sich mit einem Verlängerungskabel, das er an einem Fenstergriff befestigt hatte, erhängte. Er war an diesem Tag wie jeden Tag im Garten des Gefängnisses spazieren gegangen. In dessen Mitte befand sich eine Gartenlaube, die ungefähr 15 m² groß war und mit Glasfassade, Sessel, Tisch und Heizung ausgestattet war. In dieser schien er sich etwas auszuruhen. Kurz darauf fand ein Wachsoldat Heß mit dem am Fenster befestigten Kabel um den Hals.
In einer schon seit langem vorbereiteten Presseerklärung der Alliierten, die direkt danach veröffentlicht wurde, hieß es, Heß sei „im Gefängnis verstorben“. Am darauffolgenden Tag wurden weitere Details veröffentlicht. Angeblich hatte sich die Sowjetunion dem zunächst widersetzt.[6]
Der Leichnam wurde am selben Tag vom britischen Gerichtsmediziner James Cameron obduziert.
Zweifel an der Todesursache
Eine auf Wunsch der Familie Heß vom deutschen Gerichtsmediziner Wolfgang Spann zwei Tage nach Heß' Tod vorgenommene Untersuchung des Leichnams ergab Widersprüche zum Inhalt des ersten Obduktionsberichts. Laut Spann ist die Ausrichtung der Strangulationsmale am Hals ungewöhnlich gewesen und hat auf einen Tod durch Erwürgen, nicht durch Strangulieren hingedeutet. Außerdem übte der Zweitobduzent deutliche Kritik an der fachlichen Korrektheit und Kompetenz des Erstgutachtens, da der Erstobduzent James Cameron keine Aussagen zur Lage von Quetschungen und massiven Blutungen im Bereich der Kehlkopfhörner gemacht habe. Letztere seien selbst bei Formen des atypischen Erhängens selten. Außerdem sei die konkrete Auffindsituation ebenfalls nicht angegeben worden.
Dies ist für Mitglieder der Familie Heß ein Grund, von einem Mord an Heß durch den englischen Geheimdienst Secret Intelligence Service überzeugt zu sein. Großbritannien habe den Selbstmord lediglich vorgetäuscht, um Heß so zu beseitigen. Diese Ansichten wurden von anderen, Heß nahestehenden Personen, wie dessen letztem Pfleger Abdullah Melaouhi und dem ehemaligen Gefängnisdirektor Eugene Bird, geteilt, die aber keine Augenzeugen des Todes von Heß waren.
Die Angehörigen führten an, dass Heß, zum besagten Zeitpunkt 93 Jahre alt, kaum mehr ohne Hilfe seines Pflegers laufen, seine Schuhe binden oder die Arme über Schulterhöhe habe heben können, so dass ein Selbstmord unmöglich gewesen sei.
Hierauf baut die These auf, es handele sich bei dem vorgetäuschten Selbstmord um ein Komplott der Briten. Dies wird von Rechtsextremisten wie Olaf Rose, der diese auch in der Fernsehdokumentation Geheimakte Heß, nach Martin Allen darlegte, vertreten. Nach dieser wurde Heß im Jahr 1941 das Opfer einer Intrige. Nazi-Deutschland habe für einen Frieden mit Großbritannien große Zugeständnisse machen wollen, aber Churchill sei zu einem Friedensschluss nicht bereit gewesen und habe den Krieg unbedingt fortsetzen wollen. Grund dafür sei gewesen, dass Großbritannien den Krieg in Europa bereits verloren hatte und nur eine Wendung zu erreichen gewesen sei, wenn die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion in den Krieg hineingezogen würden. Friedensverhandlungen seien daher nur zum Schein geführt worden, um sie in die Länge zu ziehen, so dass Deutschland letztendlich die Sowjetunion angriff. Mit einem so hochrangigen Verhandlungsführer, der direkt nach England kam, habe man auch nicht gerechnet. Daher habe man mit der Abschaltung der Landebahnbeleuchtung reagiert und Heß nach dessen Absturz festgenommen. Der später in Spandau inhaftierte Heß habe der Öffentlichkeit dies nie berichten können, und da die Briten fest mit einem Veto der Sowjetunion gegen die vorzeitige Entlassung von Heß rechnen konnten, würde dies auch so bleiben und Heß im Gefängnis versterben. Als dann in der Sowjetunion unter Michail Gorbatschow Veränderungen eintraten, die auch eine Freilassung von Heß potenziell möglich machten, hätten die Briten dies unbedingt vermeiden wollen. Daher habe man Heß ermordet, damit dieser nicht in der Öffentlichkeit darüber sprechen könne. Erst wenige Wochen vor seinem Tod habe Heß ein Entlassungsgesuch an die Regierungen der vier Mächte verfasst, womit er nach eigenem Bekunden seinen Tod besiegelt habe.[7]
Diese Ansichten genießen in rechtsextremen Kreisen große Popularität, werden aber von Historikern und anderen Seiten nicht unterstützt. So seien viele der in britischen Archiven gefundenen Dokumente nicht stichhaltig. Das Buch Martin Allens zum Thema beruht weitgehend auf Fälschungen.[3] Zudem seien der Gefängnisdirektor Eugene Bird, der schon über zehn Jahre zuvor entlassen wurde, und Abdullah Melahoui, wie schon erwähnt, zum Zeitpunkt von Heß' Tod nicht anwesend gewesen und damit auch keine Augenzeugen.
Auswirkungen auf die Neonazi-Szene
Heß gilt in der Neonazi-Szene aufgrund seines ungebrochenen Bekenntnisses zum Nationalsozialismus, seiner 46-jährigen Haftzeit – davon über die Hälfte in Einzelhaft – und seiner vermeintlichen Ermordung durch den britischen Geheimdienst als Märtyrer.
Sein Todestag ist seit 1987 alljährlich zum Anlass für neonazistische Aufmärsche geworden, die so genannten Rudolf-Heß-Gedenkmärsche in der oberfränkischen Stadt Wunsiedel, in der Rudolf Heß begraben liegt. Von 1991 bis 2000 waren die Demonstrationen verboten und wurden trotz der Verbote in anderen Städten und auch in anderen Ländern (etwa in den Niederlanden und Dänemark) durchgeführt. 2001 wurden die Demonstrationen in Wunsiedel erstmals erlaubt und zählten mit ca. 2500 Teilnehmern im Jahr 2002 und 3800 Teilnehmern im Jahr 2004 zu den größten Neonazidemonstrationen in Deutschland.
Um zu zeigen, dass sie sich nicht mit diesen Aufmärschen identifizieren, organisierten Bürger Wunsiedels Gegendemonstrationen und gründeten Bürgerinitiativen, die sich für Toleranz, Engagement und Zivilcourage einsetzen. In den Jahren 2005 und 2006 wurde der Aufmarsch erneut verboten. Diese Entscheidung wurde beide Male vom Verwaltungsgericht Bayreuth, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Da der 20. Jahrestag im Jahre 2007 von besonderer symbolischer Bedeutung war, wurden in zahlreichen Orten Deutschlands im Vorfeld Demonstrationsverbote verhängt, die von den Veranstaltern gerichtlich angefochten wurden. So durften hierzu in ganz Sachsen-Anhalt keine Demonstrationen durchgeführt werden. In München wurde ein Aufmarsch unter Auflagen zugelassen. Der Landkreis Forchheim legte gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein, eine Demonstration in Gräfenberg zuzulassen.[8]
Im 2008 erschienenen Buch „Les 7 de Spandau“ („Die Sieben von Spandau“) sagten Charles Gabel und Michel Roehrig, die letzten Beichtväter von Heß, aus, dass Heß selbst Neonazis, die für ihn demonstrierten, immer wieder als „Dummköpfe“ bezeichnet haben soll. Er habe in der zweiten Hälfte seiner 40-jährigen Haft einen tiefgreifenden Wandel vollzogen und habe am Ende nichts mehr von einem Nazi oder Antisemiten an sich gehabt. [9]
Literatur
Biografisches/Allgemeines
- Eugene Bird: Hess. Der Stellvertreter des Führers. Englandflug und britische Gefangenschaft. Nürnberg und Spandau. Verlag Kurt Desch, München 1974, ISBN 3-420-04701-0.
- Wolf Rüdiger Heß: Rudolf Heß: „Ich bereue nichts”. Graz 1998, ISBN 3702006826.
- Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter. Führung der Partei und Kontrolle des Staatsapparates durch den Stab Heß und die Partei-Kanzlei Bormann. K.G. Saur, München 1992, ISBN 3-598-11081-2.
- Dietrich Orlow: Rudolf Heß. „Stellvertreter des Führers”. In: Ronald Smelser, Rainer Zitelmann (Hrsg.): Die braune Elite I. 22 biographische Skizzen. 3. Aufl., Wiss. Buchgesellschaft, Darmstadt 1994, S. 84-97.
- Kurt Pätzold, Manfred Weißbecker: Rudolf Heß – Der Mann an Hitlers Seite. Leipzig 1999, ISBN 3-86189-157-3.
- Wolf Heß (Hrsg.): Rudolf Heß, Briefe 1908 – 1933. München/Wien 1987
„Englandflug“
- James Douglas-Hamilton: Geheimflug nach England – Der „Friedensbote“ Rudolf Heß und seine Hintermänner. Düsseldorf 1973
- Rainer F. Schmidt: Rudolf Heß – „Botengang eines Toren?“ Der Flug von Rudolf Heß nach Großbritannien vom 10. Mai 1941. Düsseldorf 1997
- Armin Nolzen: Der Heß-Flug vom 10. Mai 1941 und die öffentliche Meinung im NS-Staat. In: Martin Sabrow (Hrsg.): Skandal und Diktatur. Öffentliche Empörung im NS-Staat und in der DDR. Wallstein Verlag, Göttingen 2004.
- Geheimakte Heß. Dokumentation auf DVD. Geschichte und Hintergründe der gescheiterten deutsch-englischen Friedensverhandlungen. ISBN 3-937163-51-4
(vgl. zu dieser Dokumentation den Artikel „Geheimakte Heß“ – Geschichtsrevisionismus im Gewand des Mainstreams) - Ernst Haiger: Fictions, Facts, and Forgeries: The "Revelations" of Peter and Martin Allen about the History of the Second World War. In: The Journal of Intelligence History. Vol. 6 No. 1, Sommer 2006 [erschienen 2007], S. 105-117
- Roy Conyers Nesbit, Georges Van Acker: The Flight of Rudolf Hess: Myths and Reality. Sutton Publishing Ltd. 1999, Rev. Paperback Ed. 2007. ISBN 978-07509-4757-2.
Bedeutung von Heß in der Neonazi-Szene
- Thomas Dörfler, Andreas Klärner: Der „Rudolf-Heß-Gedenkmarsch” in Wunsiedel. Rekonstruktion eines nationalistischen Phantasmas. in: Mittelweg 36, Heft 4/2004, S. 74-91 Online abrufbar.
- Michael Kohlstruck: Fundamentaloppositionelle Geschichtspolitik. Die Mythologisierung von Rudolf Heß im deutschen Rechtsextremismus. In: Claudia Fröhlich, Horst-Alfred Heinrich (Hrsg.): Geschichtspolitik. Wer sind ihre Akteure, wer ihre Rezipienten? Franz Steiner, Stuttgart 2004
Quellen
- ↑ Joachim Fest, Hitler - Eine Biographie, Ullstein Taschenbuch, 10. Auflage 2008, S. 183
- ↑ Wolf Heß (Hrsg.): Rudolf Heß, Briefe 1908–1933. München/Wien 1987, S. 378
- ↑ a b Untersuchung von Ernst Haiger, siehe im Literatur-Verzeichnis unter "Englandflug"; bestätigt durch forensische Analysen des britischen Nationalarchivs
- ↑ Adolf Hitler in Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.). Hitler – Reden, Schriften, Anordnungen: Der Hitler-Prozeß 1924. Teil 4: 19.–24. Verhandlungstag. hg. u. komm. v. Lothar Gruchmann u. Reinhard Weber. München: K. G. Saur, 1999. S. 1591. ISBN 3-598-11355-2.
- ↑ Biographie: Rudolf Heß, 1894-1987
- ↑ Radio Bremen Eins - As Time goes by: 17. August 1987 - Der Stellvertreter trat ab
- ↑ Eine Darstellung dieser Thesen von Olaf Rose selbst in der NPD-Parteizeitung Deutsche Stimme, August 2007
- ↑ SPIEGEL Online vom 16. August 2007, [1]
- ↑ http://de.news.yahoo.com/afp/20080929/tpl-d-frankreich-ns-geschichte-ee974b3.html
Weblinks
- Literatur von und über Rudolf Heß im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- www.dhm.de – eine Heß-Biografie auf der Homepage des Deutschen Historischen Museums
- Fabian Grossekemper: Rudolf Heß (1894−1987) bei shoa.de
- www.shoa.de – beleuchtet Heß von der Seite der Opfer des NS-Regimes her
Kabinett Hitler – 30. Januar 1933 bis 30. April 1945Adolf Hitler (Reichskanzler, Reichspräsident, NSDAP) | Franz von Papen (parteilos) | Freiherr von Neurath (parteilos → NSDAP) | Joachim von Ribbentrop (NSDAP) | Wilhelm Frick (NSDAP) | Heinrich Himmler (NSDAP) | Graf Schwerin von Krosigk (parteilos) | Alfred Hugenberg (DNVP) | Kurt Schmitt (NSDAP) | Hjalmar Schacht (parteilos) | Hermann Göring (NSDAP) | Walther Funk (NSDAP) | Franz Seldte (DNVP → NSDAP) | Franz Gürtner (DNVP) | Franz Schlegelberger (NSDAP) | Otto Georg Thierack (NSDAP) | Werner von Blomberg (parteilos) | Wilhelm Keitel (parteilos) | Freiherr von Eltz-Rübenach (parteilos) | Julius Heinrich Dorpmüller (NSDAP) | Wilhelm Ohnesorge (NSDAP) | Richard Walther Darré (NSDAP) | Herbert Backe (NSDAP) | Joseph Goebbels (NSDAP) | Bernhard Rust (NSDAP) | Fritz Todt (NSDAP) | Albert Speer (NSDAP) | Alfred Rosenberg (NSDAP) | Hanns Kerrl (NSDAP) | Hermann Muhs (NSDAP) | Otto Meissner (parteilos) | Hans Heinrich Lammers (NSDAP) | Martin Bormann (NSDAP) | Karl Hermann Frank (NSDAP)
Rudolf Heß (NSDAP) | Ernst Röhm (NSDAP)
Angeklagte in den Nürnberger HauptkriegsverbrecherprozessenGöring | Heß | Bormann (Verbleib damals unbekannt) | v. Ribbentrop | Ley (Suizid vor Prozessbeginn) | v. Papen | Keitel | Jodl | Raeder | Dönitz | Kaltenbrunner | Speer | Sauckel | Schacht | Funk | Krupp v. Bohlen und Halbach (Prozessunfähig) | Frank | Seyß-Inquart | Rosenberg | v. Neurath | Frick | Streicher | Fritzsche | v. Schirach
Personendaten NAME Heß, Rudolf ALTERNATIVNAMEN Heß, Rudolf Walter Richard KURZBESCHREIBUNG nationalsozialistischer Politiker GEBURTSDATUM 26. April 1894 GEBURTSORT Alexandria, Ägypten STERBEDATUM 17. August 1987 STERBEORT Berlin
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