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Schwedische Lichtzeichenanlage Fußgängerampel mit
ostdeutschem „Ampelmännchen“Eine Lichtzeichenanlage (kurz: LZA, auch Lichtsignalanlage (LSA), Wechsellichtzeichenverkehrsanlage, umgangssprachlich meist Ampel) dient der Steuerung des Straßenverkehrs. Lichtzeichenanlagen ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, wobei gesteuerte Lichtsignale abgegeben werden. Diese nach Form und Farbe verschiedenartigen Verkehrszeichen haben jeweils eine andere Bedeutung und strahlen nur entgegen der Fahrtrichtung des zu regelnden Verkehrs ab.
Inhaltsverzeichnis
Begriff
Die Bezeichnung „Lichtzeichenanlage“ entstammt der deutschen Straßenverkehrsordnung. In der Verkehrsplanung sowie in technischen Richtlinien ist der Begriff „Lichtsignalanlage“ gebräuchlicher. In der österreichischen Straßenverkehrsordnung wird eine Ampel nur als „Lichtsignalanlage“ bezeichnet, während der Begriff „Lichtzeichenanlage“ rechtlich eine ganz andere Bedeutung hat und nach dem Eisenbahngesetz nur an Bahnübergängen eingesetzt wird. Gebräuchlich ist in Österreich auch die Bezeichnung „Verkehrslichtsignalanlage“ (VLSA).
Der in der Alltagssprache verwendete Begriff „Ampel“ geht auf hängende Blumenampeln zurück. Die ersten Lichtzeichenanlagen waren an Drahtseilen hängend über der Kreuzung befestigt und erinnerten so an Blumenampeln. Im Laufe der Zeit trat die Deutung des Begriffs als Verkehrsampel immer mehr in den Vordergrund.
Verwendung
Der Einsatz von Lichtzeichenanlagen hat unterschiedliche Gründe, z. B. um den Verkehrsfluss zu verbessern und gefährliche oder gefahrenträchtige Verkehrssituationen zu entschärfen (Verkehrssicherheit). Im Straßenverkehr sind dies beispielsweise Kreuzungen und Einmündungen sowie Engstellen, zum Beispiel bei Baustellen oder Brücken.
Kreuzungen und Einmündungen
Lichtzeichenanlagen werden aus folgenden Gründen an Kreuzungen oder Einmündungen (Knotenpunkte) eingesetzt:
- Die Anlage kann der Optimierung des Verkehrsflusses dienen. Bei hohen Verkehrsdichten, z. B. bei mehreren Fahrbahnen pro Richtung, erlauben Ampelanlagen die beste Kontrolle des Verkehrsdurchsatzes.
- Lichtzeichenanlagen können zur Entschärfung von Gefahren an komplizierten oder unübersichtlichen Kreuzungen beitragen. Bei Knotenpunkten mit mehr als vier Richtungen kann die Regelung mit Verkehrsschildern unklar oder unübersichtlich sein und zu Unfällen führen. Eine Lichtzeichenanlage vereinfacht solche Situationen durch klare Anweisungen, evtl. ergänzt durch zusätzliche Warnlichter beispielsweise wenn dem Gegenverkehr Vorfahrt gewährt werden muss.
- Lichtzeichenanlagen können an Kreuzungen mit entsprechenden Verkehrsaufkommen eingesetzt werden, an denen aus Platzgründen kein Kreisverkehr eingerichtet werden kann.
Fußgänger
Außerdem werden sie an Fußgängerampeln eingesetzt, um Fußgängern das Queren von verkehrsreichen Straßen zu ermöglichen. Sie werden dann auch „Fußgängerschutzanlagen“ genannt.
Sonstiges
Des Weiteren werden sie auf Privatgrund zum Teil auch verwendet, um Zufahrten zu regeln (z. B. Tiefgaragenzufahrten mit nur einer Straße oder bestimmte Waschstraßen). Man beschränkt sich hierbei auf die Farben rot und grün.
Standard-Lichtzeichenanlage
Varianten der Signalabfolge
Drei Farbbilder
In vielen Ländern Europas übliche Signalabfolge mit vier Signalisierungszuständen
Eine Ampel in Dresden mit Grün-Gelb-Farbbild (bis 2004)Eine normale europäische Lichtzeichenanlage steuert den Verkehr dabei mit Hilfe der drei Signalfarben Grün, Gelb und Rot. Zur Regelung des Verkehrs werden diese Farben einzeln oder in Kombination angezeigt. Die Reihenfolge (auch Signalfolge oder Farbbildfolge genannt) solch einer Lichtzeichenanlage ist dabei immer:
- Grün: Der Verkehr ist freigegeben
- Gelb: Auf nächstes Signal warten
- Rot: Keine Einfahrerlaubnis
Rot ist einheitlich auf der ganzen Welt immer oben angeordnet. Dieses ermöglicht Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche oder Farbenblindheit die Orientierung. Bei quer liegenden Ampeln befindet sich das Rotlicht in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Seite, in Ländern mit Linksverkehr auf der rechten Seite, folglich immer in der Fahrbahnmitte.
Die optische Erscheinung besteht in der Regel aus einem schwarzen Hintergrund mit runden oder quadratischen Lichtsignalen. Die Abschirmung nach oben hin ist die Abschirmblende, auch Schute genannt. Zur besseren Erkennbarkeit werden häufig zusätzlich weiße Kontrastblenden angebracht.
Varianten der Standard-Lichtzeichenanlage in verschiedenen Ländern
In einzelnen Ländern sind noch zusätzliche Farbkombinationen zugleich oder hintereinander möglich:
- Rot-Gelb: Zwischen rot und grün: Achtung, gleich wird die Erlaubnis zur Fahrt gegeben (zum Beispiel in Deutschland, Großbritannien, Österreich, Ungarn, Schweiz, Polen, Norwegen, Russland, Schweden, Saudi-Arabien)
- Grün-Gelb:
- Zwischen grün und rot: Achtung, es wird gleich rot (beispielsweise in Italien veraltet und Schweden)
- Zwischen grün und gelb: Achtung, es wird gleich gelb (beispielsweise in der DDR, nicht RiLSA-konform, daher ab der Wiedervereinigung nach und nach abgeschafft)
- Rotes Blinklicht: Stopp! Anhalten, dann langsam weiterfahren, wenn Kreuzung frei. (Vereinigte Staaten, Südafrika, Taiwan)
- Grünes Blinklicht:
- Am Ende der Grünphase: Achtung, es wird gleich gelb gezeigt in Österreich, Litauen, Slowenien, Russland, der Türkei, Mexiko und Israel.
- Am Ende der Grünphase: Achtung, es wird gleich rot gezeigt in China.
- Am Anfang oder am Ende der Grünphase: Geschütztes Linksabbiegen möglich in Québec und den meisten kanadischen Provinzen[1].
- Statt der Grünphase: Bezeichnet eine Ampel, die nur auf rot geschaltet wird, wenn Fußgänger den Knopf drücken. (in British Columbia, Kanada)[1].
- Bei der Fußgängerampel: Achtung, es wird gleich rot gezeigt in Österreich, Polen, den Niederlanden, Japan, Singapur, Ungarn und Rumänien, Spanien, teilweise auch in Deutschland an Radwegampeln zu finden.
- Gelbes Blinklicht:
- Ampelanlage außer Betrieb auf den Seiten der Kreuzung, die Vorfahrt gewähren müssen, in Deutschland und Österreich.
- Nach Ende der Rotphase, statt Rot-Gelb: Weiterfahren, erst wenn keine Fußgänger mehr auf der Fahrbahn sind (bei ‚Pelican‘-Fußgängerampeln in Großbritannien, Zypern).
- Kreuzung kann vorsichtig passiert werden: Vereinigte Staaten (Vorfahrtsrecht gegenüber den Richtungen mit rotem Blinklicht).
- Gelbes Blinklicht statt grün (im untersten der drei Signalfelder) nach Rotphase: Abbiegen unter Beachtung der Vorfahrt möglich; vorfahrtberechtigter Konfliktverkehr möglich (z. B. in Frankreich und der Republik Irland).
- Grün folgt statt auf Rot-Gelb direkt auf Rot: in Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Australien, Taiwan, Brasilien und den Vereinigten Staaten.
- Rot-Grün/Grün-Rot Wechsel ohne Gelbphase: in den Industriezentren in China wechseln Ampeln nur von rot nach Grün und umgekehrt. Gelbe Signalfelder gibt es nicht. Stattdessen besitzen alle Anlagen einen Zähler, der in der jeweiligen Farbe grün oder rot auf Null herabgezählt wird. Bei Erreichen der Null springt die Ampel auf die andere Farbe um und beginnt sogleich mit deren Countdown. Jeder Fußgänger und Fahrzeugführer kann somit zu jeder Zeit beobachten, wie lange die aktuelle Phase noch gültig sein wird. Abrupte Bremsmanöver werden so vermieden und der Wartende wird nicht durch Ungewissheit gestresst. In Südkorea werden alternativ Leuchtbalken verkürzt.
Aber auch die Bedeutung der einzelnen Farben ist nicht in allen Ländern gleich. So ist beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada bei Rotlicht zwar ein Überqueren der Kreuzung verboten, ein Rechtsabbiegen jedoch in den meisten Staaten und Provinzen erlaubt. In Deutschland gibt es mit dem Grünpfeil-Zusatzschild neben der Ampel eine ähnliche Regelung.
Fußgängerampeln
Fußgängerampeln zeigen in Europa in der Regel das Symbol eines stehenden (bei rot) oder gehenden (bei grün) Fußgängers (Ampelmännchen). Gelbphasen sind bei Fußgängerampeln äußerst selten, können aber, z. B. in Düsseldorf, vorkommen.
Stattdessen wird in einigen Ländern vor der Rotphase eine blinkende grüne Ampelphase angezeigt. In Australien wird vor der Rotphase eine blinkende rote Ampelphase gezeigt und der Signalton für Blinde endet. Beide Phasen ordnen an, dass Fußgänger, die sich noch auf der Fahrbahn befinden, das Überqueren der Straße zügig beenden und dass die Fußgänger auf dem Gehsteig warten sollen.
In einigen Städten in Deutschland gibt es dreifeldige Fußgängersignale. Hier ist die Signalkammer für Rot doppelt vorhanden. Dadurch können auch Menschen mit Rot-Grün-Blindheit auf einen Blick erkennen, ob die Ampel rot oder grün ist. Außerdem wird vermieden, dass bei Ausfall eines Rotlichts die LSA aus Sicherheitsgründen abschalten würde.
In Taiwan gibt es Fußgängerampeln mit einer Animation des grünen Ampelmännchens.[2] Gegen Ende der Grünphase wechselt das Männchen von seiner zuvor gemächlichen Gangart in einen eiligeren Laufschritt. Zusätzlich wird noch die bis zum Beginn der Rotphase verbleibende Zeit angezeigt. Auch in der Türkei gibt es Lichtzeichenanlagen mit einem in der Grünphase animierten Ampelmännchen.
Fußgängerampeln in Nordamerika haben Signale mit den Farben orange (Portland orange) und weiß (Moon white). Dabei erscheinen die Anzeigen entweder in Textform („Don't Walk“/„Walk“) oder als Piktogramme (Hand oder Silhouette). Der Signalablauf einer Fußgängerampel ist dabei wie folgt:
- Hand: Überquerung verboten;
- Silhouette: Überqueren der Kreuzung möglich;
- Blinkende Hand: Überqueren beenden (entspricht der Rotphase in Deutschland, bevor der Querverkehr grün hat, bzw. dem grünem Blinklicht in Österreich).
In vielen Staaten Nordamerikas werden Anzeigen in Textform bei neueren Ampeln nicht mehr verwendet. Hier gibt es nur noch die Hand und die Silhouette.
Ablauf und Technik
Die Längen der einzelnen Phasen sind in einem Signalzeitenplan festgelegt, oder sie werden verkehrsabhängig gesetzt. In den Zeitfenstern zwischen den Grünzeiten der unterschiedlichen Fahrbeziehungen müssen die kritischen Verkehrsflächen (Konfliktflächen) geräumt werden. Diese Zeiten heißen Zwischenzeiten und werden nach den Räumwegen, Einfahrwegen und Geschwindigkeiten berechnet.
Bei der verkehrsabhängigen Steuerung wird durch Einsatz von Verkehrsdetektoren (Induktionsschleifen oder PIR-Sensoren) eine Umlaufzeit ermittelt, in der alle Verkehrsströme ausreichend bedient werden können. Die Umlaufzeit kann auch über einen gewissen Zeitraum konstant sein und per Wochenautomatik durch Umschaltung in andere Programme gewechselt werden. Dadurch kann auf verschiedene Verkehrsbelastungen (Berufs-, Tages- und Nachtverkehr etc) reagiert werden. Im Regelfall liegt die Umlaufzeit zwischen 60 und 120 Sekunden. Je höher die Umlaufzeit, desto höher in der Regel die Leistungsfähigkeit aber desto höher die Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer. Diese Leistungsfähigkeitssteigerung findet ihre Grenzen, wenn z. B. wartende Linksabbieger über ihre Linksabbiegespur hinaus zurückstauen und Fahrspuren verstopfen.
In großen Städten werden die Signalanlagen meistens zentral gesteuert und überwacht. Damit werden für Straßenzüge nach Tageszeit oder Verkehrsaufkommen jeweils die geeigneten Programme geschaltet, Störungen festgestellt und Daten der Verkehrsbelastung erhoben. Da die Computer zur Steuerung der Ampeln oft mit dem Internet verbunden sind, ist es für einen Hacker prinzipiell möglich, die Steuerung zu beeinflussen.
Bei der verkehrsabhängigen Steuerung werden die einzelnen Verkehrsströme je nach Bedarf bedient. Die einfachste Form ist die Fußgängerampel mit Drucktaste. Bei vollverkehrsabhängigen Anlagen wird die Länge der Phasen nach der Größe der jeweils gesteuerten Verkehrsströme berechnet. Bei grünen Wellen ist dieses nur bedingt möglich. Die verkehrsabhängige Steuerung kann aber auch verwendet werden, um bestimmten Verkehrsteilnehmern wie dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Prioritäten zuzuteilen.
Des Weiteren können auch Feuerwehren, die Polizei oder das Militär Eingriffsmöglichkeiten auf die Steuerung haben. Die Feuerwehren und die Bundeswehr können lange und prompte Grünphasen für ausrückende Fahrzeuge von den Wachen aus anfordern. An einigen Anlagen befindet sich auch eine Handschaltung, an der der Signaldienst oder die Polizei auf den Programmablauf einwirken können. Dabei gibt es die Optionen Normalbetrieb, Hand ein (Ist-Zustand wird beibehalten), Start (Weiterschaltung um einen Schritt), LZA aus, LZA aus und Nebenrichtung gelb, alle gelb und Not-Aus. Programmlogiken (auch bei Handsteuerung) schützen den Verkehr vor der Freigabe für alle Fahrtrichtungen (so genanntes „feindliches Grün“).
An den Kreuzungen werden mehrere Signalgeber, die zu einer Signalgruppe zusammengeschaltet werden, pro Richtung angebracht. Die Signale sind an Hauptfahrbahnen an Peitschenmasten, an kurzen Masten an der Seite der Fahrtrichtung montiert, für übrige Straßenteile sind diese seitlich angebracht oder hängen hinab. Die Anbringung erfolgt weltweit überwiegend vor dem geschützten Bereich. In Nordamerika und Südafrika befinden sich die Signalgeber meist mittig über der Kreuzung. In Polen befinden sich teilweise die Peitschenmasten einige Meter hinter dem rechten Hauptsignal[3]. Damit hier von Fahrzeugführern, die direkt an der Kreuzung stehen, auch der Signalgeber sichtbar ist, werden zum Teil auch in Augenhöhe kleinere Signalgeber montiert.
Signalbegriffe werden mit einfarbigen Streuscheiben, bestimmte Fahrtrichtungen (z. B. Linksabbieger) zusätzlich mit Masken in diversen Pfeilformen, Richtungssignal genannt, dargestellt. Für Fußgänger-, Bus-, Straßenbahn- oder Sondersignale werden ebenfalls Masken in verschiedensten Formen verwendet.
Um den Verkehr gezielter zu steuern, gibt es neben der üblichen Form der Lichtzeichenanlage noch weitere Arten:
- Grüner Pfeil innerhalb des Knotenpunktes: Hiermit wird angezeigt, dass alle konfliktträchtigen Verkehrsströme Rot haben und der Knotenpunkt geräumt werden kann; dieser wird für Links- und Rechtsabbieger als Abbiegehilfssignal bzw. Rechtsabbiegerzusatzsignal eingesetzt.
- Wenn die Kreuzung auch von Straßenbahnen befahren wird, sind meistens noch zusätzliche Signalgeber vorhanden, die zwar in der Anlage integriert sind, deren Aussehen aber von Stadt zu Stadt variieren kann.
- Bei Kreuzungen direkt bei Bahnübergängen wird die Bahnübergangssicherung in eine Lichtzeichenanlage integriert. Die Sicherungstechnik wird dann sehr aufwändig. Sie bevorzugt bei schließendem Bahnübergang den abfließenden Verkehr. Eine solche Anlage wird in Deutschland als BÜSTRA bezeichnet (Richtlinien über Abhängigkeiten zwischen der technischen Sicherung von Bahnübergängen und der Verkehrsregelung an benachbarten Straßenkreuzungen und -einmündungen).
Bei großen Knotenpunkten ist es durchaus üblich, innerhalb der Kreuzung den Verkehr noch durch weitere Lichtzeichen zu steuern.
Zusätzlich zu den Lichtzeichen für den allgemeinen Fahrzeugverkehr sind meistens auch Zeichen für den Fußgängerverkehr und bei in die Kreuzung integrierten Radwegen auch für den Radverkehr vorhanden.[4] Diese bestehen nur aus einem roten und einem grünen Licht. In einigen Gebieten Deutschlands gibt es auch Anlagen, die für Fußgänger und Radfahrer aus zwei roten und einem grünen Licht bestehen. Der Grund hierfür ist, dass die Fußgänger und Radfahrer so besser auf die Wartephase aufmerksam gemacht werden. In den letzten Jahren wird jedoch aus Kostengründen immer häufiger auf das zweite rote Signal verzichtet. Die Signale für Fußgänger- und Radfahrer können entweder rund wie in Deutschland oder rechteckig wie in Österreich ausgeführt werden. Meistens ist in der Streuscheibe noch symbolisch eine stehende bzw. eine gehende Figur angezeigt. Für die Radfahrer wird lediglich das Sinnbild eines Fahrrades angezeigt.
In Düsseldorf gibt es flächendeckend als Besonderheit auch für Fußgänger eine Gelbphase in Form eines waagerechten Balkens, im Unterschied zum Gelbsignal des rollenden Verkehrs wird hiermit die Räumzeit signalisiert. In Aachen gab es diese Besonderheit bis 2006 an zwei Ampeln, nach der Umstellung vieler Ampeln auf Leuchtdioden wurde sie nicht übernommen. In Düsseldorf dagegen werden auch neue Ampeln wieder mit dem zusätzlichen Signal ausgestattet. Die zusätzliche Sicherheit wird von der Stadt aktiv mit dem Titel „Gelb-Zeit“ mit Plakaten und Broschüren beworben. Fußgängerkreuzungen mit Straßenbahnen werden oft durch zwei wechselseitig blinkende gelbe Lichter (so genannte Hilfssignale) gesichert, auf denen durch eine Maske eine Straßenbahn dargestellt wird.
Durch Zusammenschalten mehrerer Anlagen hintereinander, die aufeinander abgestimmt sind, ist bei konstanter Umlaufzeit eine so genannte „grüne Welle“ möglich.
Planerische konkurrierende Belange bei der Gestaltung eines Signalprogramms sind: grüne Welle für den Kraftfahrzeug-Verkehr, grüne Welle für den Radverkehr, durchgängige Fußgängerüberquerungsmöglichkeit über Mittelinseln hinweg, Freigabezeitbedarf des öffentlichen Verkehrs, Blinden-LSA, Sicherheitsaspekte, Leistungsfähigkeit.
In Deutschland spricht man von einer Pförtneranlage, Pförtnerampel oder Zuflussdosierung, wenn die Leistungsfähigkeit an einem bestimmten Signalquerschnitt absichtlich gemindert wird; siehe Zuflussregelungsanlage. Sie hält den nachfolgenden Streckenabschnitt frei von Staus und damit funktionsfähig. Weiterhin werden Emissionen stehender und beschleunigender Kraftfahrzeuge in den Bereich vor der Lichtzeichenanlage verlagert.
Sonderbauformen
Lichtsignale auf Anforderung
Bei einer Bedarfsampel (Gelb-Rot) wird im Regelfall freie Fahrt gegeben (es gelten die Vorfahrtsregeln bzw. die Beschilderung), und die Ampel ist aus. Nur bei Bedarf wird das Signal eingeschaltet. Zuerst leuchtet für fünf Sekunden das gelbe Licht und danach das rote Licht. Man findet diese Variante häufig bei Bahnübergängen, Fußgängerüberwegen, aufgeweiteten Knotenpunkten sowie an Ausfahrten von Einsatzfahrzeugen wie z. B. an Feuerwachen.
Verkehrsabhängige Anlagen werden bei Kreuzungen mit schwachem Querverkehr verwendet, wobei der Querverkehr erst bei Annäherung eines Fahrzeuges, erfasst durch Verkehrsdetektoren (Induktionsschleifen oder PIR-Sensoren), freie Fahrt bekommt (Freigabeanforderung). Bei stark belasteten Knotenpunkten kann die Freigabezeit verkehrsabhängig ebenfalls durch Induktionsschleifen gesteuert werden.
Bei Bedarfsanlagen für Fußgängerübergänge werden die Ampeln erst auf Knopfdruck eines Fußgängers für ihn auf Grün geschaltet (Bedarfsphase). Ein Sonderfall hiervon ist die „Schlafampel“, die sich erst beim Knopfdruck einschaltet und damit Energie spart. Diese Art der Ampel zeigt nach dem Einschalten (durch Knopfdruck eines Fußgängers) zunächst Grün für den Autoverkehr, um dann auf Rot für den Autoverkehr und Grün für Fußgänger und wieder zurück zu schalten. In der nächsten Grünphase für Autofahrer schaltet sie sich dann wieder vollständig ab. Häufig wird bei solchen Schlafampeln auch das grüne Lichtzeichen eingespart, es gibt also nur rotes und gelbes Licht. Betätigt ein Fußgänger den Taster, wird für den Autoverkehr sofort die Gelb-Phase, gefolgt von der Rot-Phase eingeschaltet. Anschließend wird die Ampel vollständig abgeschaltet, wodurch direkt von der Rot- in eine (nicht sichtbare) Grün-Phase übergeleitet wird.
Zuflussregelungsanlagen regeln mit Hilfe von LZA den Zufluss von Kraftfahrzeugen auf Autobahnen.
Mit Hilfe einer Vorrangschaltung können Busse, Bahnen und Einsatzfahrzeuge bereits vor Eintreffen am Knoten Grün anfordern (siehe unten).
Bauliche Besonderheiten
Wenn die Installation eines senkrecht stehenden Signalgebers beispielsweise durch eine Höheneinschränkung in einem Tunnel nicht möglich ist, so können diese auch waagrecht angeordnet werden, und zwar in der Reihenfolge rot – gelb – grün von links nach rechts (gilt für den Rechtsverkehr).
Temporäre Lichtsignalanlagen an Baustellen besitzen meistens nur zwei Signalgeber, die miteinander über Funk verbunden sind. Sie regeln ein einspuriges Straßenstück, das jeweils nur in einer Richtung durchfahren werden kann. Wichtig ist die korrekte Einstellung der Räumzeiten, die je nach der Länge der Baustelle stark variieren können. Da sie meistens mobil eingesetzt werden, sind sie mit Akkus als Stromversorgung und mit einer Funkverbindung ausgestattet.
Auch an permanenten Engstellen können ähnlich den Baustellenanlagen für zwei entgegengesetzte Richtungen Lichtzeichen angebracht sein. Ebenso können Lichtzeichen für eine notwendige Komplettsperre eines Straßenabschnitts eingesetzt werden, z. B. bei Tunneleinfahrten im Falle eines Verkehrsunfalls oder Brandes.
Der nicht beleuchtete Grünpfeil in Deutschland ist eine Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einer kleinen Blechtafel rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720). Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Mancherorts wird den Radfahrern ein Ampelgriff zum Festhalten angeboten.
Zusätzliche Informationen für Verkehrsteilnehmer
Viele Fußgängerampeln sind zusätzlich mit akustischen Freigabesignalen ausgestattet, durch die Sehbehinderte am Geräusch erkennen können, ob sie gehen dürfen oder nicht und in welcher Richtung die Freigabe erfolgt. Das akustische Freigabesignal muss eine Frequenz von 880 Hz ± 50 Hz haben und soll mit einer Taktfrequenz von 2 Hz ± 10 % betrieben werden. Das Ein-/Ausschaltverhältnis beträgt 1:1 ± 10 %. Um den Signalmast auffinden zu können, werden oft Pilottöne an den Signalmasten abgegeben. Sie müssen sich von den Freigabetönen deutlich unterscheiden. Die RiLSA schlagen ein Tickergeräusch im Dauerbetrieb vor, das im Umkreis von 5 m des Signalmastes zu hören sein soll. Eine weitere Möglichkeit sind taktile Signalgeber (meistens gelbe Kästchen) an deren Oberseite eine Vibrationsplatte mit einem tastbaren Pfeil angebracht ist. Bei Grün vibriert diese Platte.
Lichtsignalanlagen mit Restzeitanzeige zeigen in einem zusätzlichen Feld die verbleibende Wartezeit bis zum grünen Signal. Solche Anlagen existieren sowohl für den Kraftfahrzeugverkehr als auch für Fußgänger und sind in manchen Ländern die Regel, in Deutschland bisher sehr selten. In vielen Ländern gibt es außerdem Lichtzeichenanlagen, die auch die Restdauer der Grünphase anzeigen, So z.B. in Hamburg an der Binnenalster und am Bochumer Hauptbahnhof. Bei verkehrsabhängig gesteuerten Lichtzeichenanlagen ist die Anzeige der Restzeit weitgehend unmöglich. Die Freigabe hängt z. B. vom Abriss eines Fahrzeugpulks ab, der in der Regel nur festgestellt werden kann, sobald dieser Zustand detektiert werden kann.
Signalanlagen für Bahnen und Busse
Sonderformen gibt es auch für Straßenbahnen oder Omnibusse. Diese sind mit der Standardampel zusammengeschaltet, sind aber nur für diese Verkehrsmittel von Bedeutung. Diese Signale (weiße Symbole auf schwarzem Grund) gelten in Deutschland für den Straßenbahnverkehr bundesweit (Anlage 4 der BOStrab), wobei die Signale für Straßenbahnen auch für Omnibusse fast überall übernommen wurden (in manchen Orten gibt es für den Bus-Verkehr auch andere Lichtsignale).
Mit Hilfe einer Signalbevorrechtigung (auch ÖPNV-Priorisierung genannt) können ausgewählte Verkehrsarten bevorzugt werden. Sie wird in der Regel eingesetzt, um die Wartezeiten für Busse, Straßenbahnen, Polizei oder Feuerwehr zu minimieren. Deren Annäherung wird mit Hilfe besonderer Detektoren erkannt (z. B. Infrarotbakensystem, Oberleitungskontakt). Die Lichtsignalanlage verändert daraufhin die Länge der Grünzeit oder auch die Phasenfolge zu Gunsten dieser Fahrzeuge. Vorteile sind zum einen eine spürbare Beschleunigung des ÖPNV und die Vermeidung von Unfällen mit Einsatzfahrzeugen. Zum anderen ist es für den übrigen Verkehr vorteilhaft, dass besondere Phasen für Busse und Straßenbahnen nur dann geschaltet werden müssen, wenn sich ein solches Fahrzeug der Kreuzung nähert.
Der Erhalt einer Grünen Welle ist allerdings mit der ÖPNV-Priorisierung kaum mehr möglich.
An technisch gesicherten Bahnübergängen zeigt ein Blinklicht (Signalbegriff BÜ1) dem Lokführer an, dass die Anlage in Betrieb ist. Bei einem Defekt bleibt das Licht aus (Signalbegriff BÜ0), der Lokführer muss das Signal quittieren und eine Bremsung einleiten, um rechtzeitig vor dem Bahnübergang zum stehen zu kommen. Tut er dies nicht, leitet der Bordcomputer von sich aus eine Zwangsbremsung ein.
Lichtsignalsteuerung
Als Lichtsignalsteuerung wird die planmäßige Beeinflussung des Verkehrsablaufs durch Lichtsignale bezeichnet. Dafür kommt beispielsweise die so genannte Einsatzpunktsteuerung zur Anwendung. Dabei handelt es sich um eine Lichtsignalsteuerung, bei der die Signalisierungszustände über festgelegte Einsatzpunkte geschaltet werden. Weiterhin kann die Festzeitsignalsteuerung verwendet werden. In diesem Fall kann der Verkehrsteilnehmer keinerlei Einfluss auf die Lichtsignalsteuerung nehmen (beispielswiese durch eine Bedarfsphase)
Grundsätzlich ist zwischen der Einzelsteuerung und der Gruppensteuerung zu unterscheiden. Bei der Einzelsteuerung erfolgt die Steuerung der Verkehrsablauf mit einer Lichtsignalanlage, ohne die Abstimmung mit anderen Lichtsignalanlagen. Bei der Gruppensteuerung dagegen wird zwischen verschiedenen Lichtsignalanlagen eine Abstimmung eingerichtet. Als Gruppenknotenpunkt wird ein Knotenpunkt einer Gruppe bezeichnet, bei der die Lichtsignalanlagen steuerungstechnisch miteinander verbunden sind.
Besondere Steuerungsarten
Eine Sonderform der LSA-Schaltung stellt das sog. Diagonalqueren (Rundum-Grün) für Fußgänger dar. Dabei zeigen an einer Kreuzung alle Fußgängersignale gleichzeitig „Grün“, was ein beliebiges Überqueren der Kreuzung erlaubt. Abbiegeunfälle zwischen Fahrzeugen und Fußgängern werden damit vermieden. Diese in Japan sehr häufige Regelung ist in Europa mit Ausnahme von Versuchsanlagen bisher unüblich. Allerdings gibt es vereinzelt Kreuzungen in Europa, die diese Methode anwenden. In Deutschland gibt es z. B. in Aachen einige entsprechende Kreuzungen und in Köln-Nippes: Neusser Str. - Wilhelmstr., in Coburg Mohrenstr. - Hindenburgstr., sowie in Trier mindestens zwei: Paulinstr. – Zeughausstr. – Balthasar-Neumann-Str. in der Nordstadt und Saarstr. – Hohenzollernstr. – Leoplatz in der Südstadt, außerdem in Berlin Friedrichstraße Ecke Kochstraße am Checkpoint Charlie. In München gibt es diese Schaltung in der Nähe des Harras in der Pfeuferstraße Ecke Lindwurmstraße. In Österreich ist dies z. B. in Wien bei der Kreuzung „Mariahilfer Straße - Neubaugasse - Amerlingstraße“ der Fall. Durch den sehr starken Fußgängerverkehr auf der Einkaufsstraße Mariahilfer Straße wären an dieser Kreuzung andere Phasenschaltungen für die Fußgänger zum Teil sehr gefährlich.
Eine weitere Sonderart stellt die Schaltung Alles Rot – Sofort Grün dar. In der Grundstellung zeigt die Lichtzeichenanlage an allen Signalgebern „Rot“. Über entfernt liegende Detektoren oder an den Masten angebrachte Fußgängerdrücker kann die Grünphase angefordert werden. Die Umschaltung erfolgt hier in der Regel sofort, da nach größeren Rotzeiten keine Zwischenzeiten mehr abgewartet werden müssen.
Ausfallsicherung
Fällt die Steuerung einer Lichtzeichenanlage aus oder tritt eine Störung auf, wird automatisch das Signalnotprogramm bzw. das Ersatzsignalprogramm gestartet und jede Signalgruppe der „Nebenrichtung“ erhält gelbes Blinklicht. Falls in einer Richtung die Rotlichter im Haupt-Kfz-Signal ausfallen, so ist eine Rotausfallsicherung eingebaut und schaltet die Anlage ebenfalls auf gelb blinkend. Außerdem ist eine Sicherung eingebaut, dass nicht durch etwaige Schalt- oder Bauteilfehler zwei kreuzende Richtungen gleichzeitig grün („Feindliches Grün“) haben. In diesem Fall wird ebenso auf gelb blinkend geschaltet. Bei Totalausfall, beispielsweise bei Stromausfall, gelten die sonstigen Verkehrsregeln entsprechend Kreuzungen ohne Lichtzeichenanlagen.
Kreuzungen, die nachts nicht sehr stark frequentiert sind, werden oft ab einer bestimmten Uhrzeit nur noch mit gelbem Blinklicht geregelt. Dabei wird in einigen Fällen das Blinklicht nur in der Nebenrichtung - kenntlich an den Schildern „Vorrang gewähren“ oder „Stop“ - gezeigt (in Deutschland ist dies so vorgeschrieben). Auf der vorrangberechtigten Straße sind die Signalgeber komplett dunkel. In beiden Fällen gelten sie als ungeregelte Kreuzungen, die oft verkehrsrechtlich anders behandelt werden.
Verhalten im geschützten Bereich einer LZA
Rotlicht
Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlagen haben Vorrang vor anderen Verkehrszeichen und dürfen nicht passiert werden (Ausnahme: Grünpfeil und Verkehrsposten). Ein Fahrzeug muss im Normalfall vor den Haltlinien angehalten werden. Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn sich der Fahrzeugführer in den sogenannten geschützten Bereich begibt. Bei kameraüberwachten Kreuzungen wird immer eine Kontrollaufnahme angefertigt, da der Fahrzeugführer wieder zurückgefahren sein könnte. Das Umgehen einer Ampel mittels Durchfahren über ein neben ihr liegendes Tankstellen- oder Parkplatzgelände ist verboten und kann als Rotlichtverstoß bestraft werden.
Bei Rot muss vor der ersten Haltlinie gehalten werden. An Grundstücksausfahrten oder an Taxistandplätzen kann es zwei Haltlinien geben. Die erste Haltlinie ist für den regulären Verkehr verbindlich, wohingegen die zweite für den besonderen Verkehr verbindlich ist. Hält der reguläre Verkehr bei Rotlicht nicht an der ersten Haltlinie, liegt gem. ständiger Rechtsprechung ein Rotlichtverstoß für andere Fahrzeuge vor.
Bringt man das Fahrzeug in einem zu großen Abstand vor der Haltlinie zum Stehen, kann es sein, dass man von im Asphalt verlegten Induktionsschleifen nicht registriert wird. Bei verkehrsabhängigen LZA wird dadurch das Grün der eigenen Fahrtrichtung nicht angefordert, das heißt, es bleibt so lange Rot, bis man zur Haltlinie vorrückt.
Nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn, dem nicht anders Platz gemacht werden kann, soll der Verkehrsteilnehmer gerade so weit über die Haltlinie hinausfahren, dass das Fahrzeug passieren kann; natürlich unter Wahrung der nötigen Vorsicht und nur, wenn dies ohne konkrete Verkehrsgefährdung möglich ist (vgl. Vorfahrtregeln).
Gelblicht
Zeigt die Ampel Gelb, darf noch ausnahmsweise weitergefahren werden aber lediglich dann, wenn mittleres Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltelinie zum Stehen brächte. Wer bei Gelb stark bremst, handelt in aller Regel korrekt. Ein auffahrendes Fahrzeug ist in diesen Fällen meist der hauptsächlich schuldige Unfallverursacher (auf Grund mangelnden Sicherheitsabstands). Diese Verantwortung des Nachfolgenden ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abbremsende bewusst einen Auffahrunfall provozieren wollte. Ohne Beweise (Zeugen) wird ein derartiger Nachweis jedoch schwierig sein.
In der Verwaltungsvorschrift zur StVO wird die Dauer der Gelblichtphase abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Zufahrt folgendermaßen empfohlen: 3s bei zul. V = 50 km/h, 4s bei zul. V = 60 km/h und 5s bei zul. V = 70 km/h (siehe §37 Punkt 17 XI. VwV zur StVO).
Grünlicht
Selbst bei Grün, wenn man meint, weder das Tempo verlangsamen noch anhalten zu müssen, gibt es Besonderheiten. Grün entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht. Wenn die Ampel auf Grün wechselt und sich noch Nachzügler im Ampelbereich befinden, sind diese grundsätzlich bevorrechtigt, die Kreuzung zu räumen.
An Kreuzungen mit hoher Verkehrsdichte gibt es zum Teil eine separate Schaltung für Abbieger bestimmter Richtungen (Grüner Pfeil), d. h. nur dieser Abbiegerverkehr hat grün und muss keinen entgegenkommenden Verkehr beachten, da selbiger steht (so genannte „Freiampel“).
Abbiegen darf der Verkehr üblicherweise nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert. Das heißt, wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dieses gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muss er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muss er warten.
Gelbes Blinklicht
Um Energie und Kosten zu sparen sind in den 1980er Jahren Städte und Gemeinden dazu übergegangen, einige Ampeln zu Zeiten geringeren Verkehrsaufkommens nur noch mit Blinklicht zu betreiben (so genannte Nachtabschaltung).[5] Wenn eine Ampel gelb blinkt, ist der Einfahrende in die Kreuzung zu erhöhter Vorsicht aufgerufen und muss gegebenenfalls anderen die Vorfahrt gewähren. Zusätzlich gelten die ausgewiesenen Verkehrszeichen. Steht an einer Einmündung ein Stoppschild (Zeichen 206), so muss an der Sichtlinie gehalten werden. Steht hingegen ein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) an einer Einmündung, so darf direkt in die Straße eingebogen oder die Straße überkreuzt werden.
In Deutschland blinken abgeschaltete Ampelanlagen nur in der Nebenrichtung, in Polen, Italien und Österreich wird das gelbe Blinklicht für alle Richtungen angezeigt.
Gelbes Blinklicht wird während des normalen Betriebs von Ampelanlagen auch verwendet, um Abbieger vor gleichzeitig freigegebenem Gegenverkehr sowie vor Fußgängern und Radfahrern zu warnen. In seltenen Fällen wird einer ganzen Fahrtrichtung an Stelle von Grün ein gelbes Blinklicht gezeigt (z. B. Augsburg, Bahnhofsplatz). In Frankreich sind bei Baustellen Ampeln anzutreffen, die an Stelle des grünen Signals ein gelbes, blinkendes besitzen. Auch hier soll der Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Vorsicht ermahnt werden.
Fußgängersignal
Wenn das Fußgängersignal von „Grün“ auf „Rot“ springt, sollen alle Fußgänger, welche die Fahrbahn schon betreten haben, zügig die Furt überqueren, bzw. bis zur nächsten sicheren Aufstellfläche weitergehen.
Mit Rotbeginn fängt die Räumzeit der Fußgänger an, die sicherstellt, dass Fußgänger den gesamten gesicherten Bereich mit einer Geschwindigkeit zwischen 1,0 und 1,5 m/s (in der Regel 1,2 m/s) bis zum nächsten sicheren Bereich queren können. Erst danach wird die Fußgängerfurt kreuzender Verkehr freigegeben.
Wird ein gemeinsames Signal für Fußgänger und Radfahrer verwendet, hat dies daher insbesondere bei großen Kreuzungen unnötig lange Wartezeiten für Radfahrer zur Folge, die die Kreuzung zu Beginn der Rotphase für Fußgänger aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit noch sicher passieren könnten.
Für abbiegende Fahrzeuglenker bedeutet eine rot signalisierte Fußgängerfurt also nicht, dass sich dort keine Fußgänger befinden dürfen.
Ampelversagen
Wenn eine Ampel ausgefallen ist, wird sie mutmaßlich im gesamten Kreuzungsbereich nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Angebrachte Verkehrszeichen regeln in diesem Falle den Verkehrsfluss. Die motorisierten Verkehrsteilnehmer müssen sich vorsichtig in die Kreuzung hineintasten. Regeln Polizeivollzugsbeamte den Verkehr (Verkehrsposten), gelten deren Zeichen und Weisungen und sind allen anderen Signalen und Verkehrszeichen vorrangig (auch bei funktionierender LZA). Die Weisungen entbinden die Verkehrsteilnehmer jedoch keinesfalls von der eigenen Sorgfaltspflicht.
Rechtliche Bedeutung in Deutschland
Im deutschen Verkehrsrecht gelten zunächst die allgemeinen Verkehrsregeln, d. h. die §§ 2 bis 35 StVO. Verkehrszeichen gelten diesen gegenüber vorrangig. Die LSA sind wiederum vorrangig gegenüber Verkehrszeichen. Den LSA vorrangig sind Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten. § 1 StVO gilt immer (außer bei § 35 StVO). Da die LSA eine erhebliche Bedeutung für den Straßenverkehr haben, ist das Missachten mit drastischen Sanktionen verbunden. Überfährt ein Kraftfahrzeugführer die Haltelinie, nachdem die LSA über eine Sekunde rot zeigte, drohen mindestens ein Monat Fahrverbot und mindestens 125,- € Bußgeld. Für die Überwachung des Rotlichtes gibt es Blitzampeln.
Der Träger der Straßenbaulast ist für die Aufstellung und den Unterhalt der Lichtzeichenanlagen zuständig. Die Verhaltensregeln sind in § 37 StVO festgelegt. Bau und Betrieb von Lichtzeichenanlagen sind in der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) beschrieben.
Geschichte
Die erste Lichtsignalanlage der Welt wurde am 10. Dezember 1868[6] in London vor dem House of Parliament aufgestellt. Sie wurde mit Gaslicht betrieben und explodierte bereits nach kurzer Zeit. Erst nach der Erfindung des elektrischen Lichts wurden ab 1912 wieder Lichtsignalanlagen zur Verkehrsregelung aufgestellt. Die am 5. August 1914 aufgestellte Lichtsignalanlage in Cleveland, USA, gilt als erste Verkehrsampel der Welt und hatte nur zwei Lichter: ein rotes und ein grünes. Die ersten dreifarbigen Lichtsignalanlagen wurden 1920 in Detroit und New York aufgestellt.
In Europa wurden die ersten dreifarbigen Lichtsignalanlagen erst 1922 in Paris (Rue de Rivoli/Boulevard de Sébastopol) und Hamburg (Stephansplatz) [7] eingerichtet. In den 1920er Jahren setzten sich die Lichtsignalanlagen zuerst in den Großstädten durch: Die erste Ampel in Berlin stand 1924 auf dem Potsdamer Platz, 1925 in Mailand (Piazza Duomo) und Rom (Via del Tritone/Via Due Macelli), 1926 in London (Piccadilly Circus) und in Wien (Opernkreuzung), 1927 in München (Bahnhofsplatz) und Prag (Hybernská/Dlážděná/Havlíčkova), 1928 in Bremen (Brill), Essen (Alfredstr./Bismarckstr.) und Nürnberg (Königstor), 1929 in Barcelona, 1930 in Frankfurt am Main (Kaiserstraße/Neue Mainzer Straße), Leningrad, Moskau und Tokio sowie 1931 in Hannover (Kröpcke) [8].
Kleinere Großstädte wie Braunschweig [9] und Krefeld [10] (1951), Basel [11], Helsinki [12] und Luzern [13] (1952), Gelsenkirchen (1953), Heilbronn (1954) und Bremerhaven (1957) erhielten ihre ersten Lichtsignalanlagen erst in den 1950er Jahren.
Am 13. Oktober 1961 wurde in Ost-Berlin die erste Fußgänger-Ampel vorgestellt.
Heuerampel
Die Bezeichnung „Heuer-Ampel“ geht zurück auf den Erfinder Josef Heuer und die Firma Heuer-Hammer, ein Bearbeitungswerk in Iserlohn-Grüne. [14] Heuerampeln sind eine besondere Form von Lichtsignalanlagen, die von den 1930er bis in die 1960er Jahre in den Niederlanden, seltener auch in der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel in Köln, Bochum, Coburg, Detmold, Duisburg (DU-Neudorf: Kreuzung Koloniestraße-Sternbuschweg), Rheine am alten Postamt (Bahnhofstraße) und Gelsenkirchen (Kreuzung Ring-/Wildenbruchstraße und Vinckestr./Horster Str.) verwendet wurden. Sie sind etwa würfelförmige Gebilde, die mit Drahtseilen über einer Kreuzung hingen. Sie waren hauptsächlich für einfache Verhältnisse, beispielsweise wenn zwei Straßen im rechten Winkel kreuzten, geeignet.
Die innenbeleuchteten Zeigerampeln hatten für jede Fahrtrichtung eine durchscheinende Scheibe mit gegenüberliegend roten und grünen Kreissegmenten. Die Ampelphasen wurden mit einem sich langsam im Uhrzeigersinn drehenden Zeiger dargestellt. Es hatte diejenige Farbe Gültigkeit, auf die der Zeiger jeweils zeigte. Da die Zeiger auf allen Seiten verkoppelt waren (und somit dieselbe Drehgeschwindigkeit hatten) war es nahezu ausgeschlossen, dass Signalisierungsfehler auftraten. Bei manueller Steuerung in Verkehrsspitzenzeiten war es möglich, die Drehung an bestimmten Punkten, meistens Rot-Grün-Paarungen, anzuhalten.
Eine gelbe Zwischenphase gab es nicht. Anhand der Zeigerstellung konnte man sehen, wie lange die Phase noch andauerte. Indirekt gab es jedoch eine Gelbphase, da aus Sicherheitsgründen die roten Abschnitte größer waren als die grünen. Dadurch ergab sich eine kurzzeitige Überdeckung der Rotphasen, also eine Sperrung aller Fahrtrichtungen.
Die letzten Heuerampeln hingen in Deutschland bis 1972, als die neue Straßenverkehrsordnung keine Zeigerampeln mehr zuließ. Der Nachbau einer Heuerampel ist in Bochum an historischer Stelle über der Kreuzung Bongardboulevard/Kortumstraße zu sehen. Zudem wird in Detmold ein Gerät restauriert, das an der dortigen Hochschule aufgestellt werden soll.
Eine sehr ähnliche Anlage existierte unter dem Namen Marshlite in Australien. Diese hatte sogar eine Gelbphase.
Literatur
- Dr. Johannes Schwake: Zur rechtlichen Bewertung von „feindlichem Grün“ - Zugleich Besprechung des Urteils des LG Dresden vom 18.8.2006 (6 O 1536/04), Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht, VersR 2007, S. 1620-1624
Quellen
- ↑ a b http://www.travel-library.com/north_america/canada/canada-faq+2.html
- ↑ MPEG-Video: Eine der Fußgängerampeln mit animiertem Ampelmännchen, wie sie seit 2001 in Taiwan im Einsatz sind (Taipeh, 23. September 2008)
- ↑ http://www.gddkia.gov.pl/images/user/1/15f1c2fd1a7d79ac2e1164116708cd10.jpg
- ↑ Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat S 32: Straßenverkehrs-Ordnung; - Ampeln für Radfahrer. Chris Huebsch, 29. Juni 2007.: „Sollen Lichtzeichen nur für Radfahrer gelten, so wird das durch das Sinnbild eines Fahrrades angezeigt (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Auch nach der die StVO begleitenden Verwaltungsvorschrift zu § 37 Abs. 2 Nr. 5 sollten Lichtzeichen für Radfahrer in der Regel das Sinnbild eines Fahrrades zeigen (Randnummer 43). Daraus folgt, dass die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer nicht einem mit Verkehrszeichen gekennzeichneten Sonderweg für Radfahrer, sondern der Fahrzeugart Fahrrad zugeordnet sind. Die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer sind demnach für alle im Kreuzungsbereich befindlichen Radfahrer maßgeblich, auch wenn sie die Fahrbahn benutzen. Dies ergibt sich aus dem Zweck der Regelung. Durch die Einrichtung besonderer Ampeln mit verschiedenen Phasen soll sichergestellt werden, dass Fußgänger und Radfahrer als langsamere und vergleichsweise ungeschützte Verkehrsteilnehmer eine Kreuzung getrennt vom übrigen Kraftverkehr überqueren können. Es soll auf diese Weise verhindert werden, dass sie abbiegende Fahrzeuge behindern oder ihrerseits durch solchen Verkehr gefährdet werden.“. Abgerufen am 10. Dezember 2007. (PDF)
- ↑ wdr.de: Sparen mit neuen Ampeln. Abgerufen: 4. März 2009.
- ↑ Traffic Lights in the UK
- ↑ Ernst Christian Schütt: Die Chronik Hamburgs. Dortmund 1991. ISBN 3611001945
- ↑ Klaus Mlynek: Hannover-Chronik: von den Anfängen bis zur Gegenwart. ISBN 3-87706-319-5
- ↑ http://www.braunschweig.de/rat_verwaltung/verwaltung/fb41_4/stadtchronik.html?id4=1951&seite=8
- ↑ http://www.krefeld.de/C1256D480036412E/0/8DE7AE314A6726EAC125705A002B9822/$FILE/AB32_05Inter.PDF
- ↑ http://query.staatsarchiv.bs.ch/query/detail.aspx?ID=243129
- ↑ http://www.urheilumuseo.fi/olympic1952/summer52/master_kesa_hesa52.htm
- ↑ http://www.stadtluzern.ch/Assets/koma/geschichte_zeittafel.pdf
- ↑ http://www.hs-owl.de/fb3/labore/verkehrswesen/heuer-ampel-detmold/infos-zur-heuer-ampel.html
Siehe auch
- Abschirmblende
- Eisenbahnsignal
- Rotlichtüberwachung
- Themenliste Straßenverkehr
- VS-PLUS
Weblinks
- Bild einer Heuerampel
- Patentschrift zur Heuerampel
- Ausführliche Seite zum Thema
- Kurze Geschichte der Verkehrs- und Fußgängerampel
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