Hintritt

Hintritt
allegorische Darstellung des Todes - Grabmal auf dem Nordfriedhof Wiesbaden

Der Tod ist der endgültige und dauerhafte Verlust der für ein Lebewesen typischen und wesentlichen Lebensfunktionen (siehe Lebewesen). Den Übergang vom Leben zum Tod bezeichnet das Sterben.

Inhaltsverzeichnis

Die Schwierigkeit einer Definition

Die Schwierigkeit einer für alle Lebewesen gültigen Definition lässt sich durch die Beispiele Tod von Einzellern und Tod von Säugetieren erahnen. Im ersten Fall ist der Tod entweder durch den unumkehrbaren Verlust der Zellintegrität (Lyse) oder den unumkehrbaren Verlust der Zellteilungsfähigkeit (durch Zerstörung des Genoms) definiert, im zweiten Fall durch die unumkehrbare Desintegration lebensnotwendiger Organe wie des Herzkreislaufsystems und des zentralen Nervensystems (Gehirn). Das Sterben ist ein Prozess und das Eintreten des Todes lässt sich selten exakt einem Zeitpunkt zuordnen. Der Tod ist der Zustand eines Organismus nach der Beendigung des Lebens und nicht zu verwechseln mit dem Sterben und Nahtoderfahrungen, die ein Teil des Lebens sind.

Der Tod als biologischer Mechanismus

Die biologische Begründung für den natürlichen Tod – und auch schon der Alterung – wird von Wissenschaftlern im Mechanismus der Evolution vermutet: Hat ein Lebewesen sein Erbgut erfolgreich weitergegeben (sind die Nachkommen selbstständig), dann existiert das Erbgut in den Nachkommen fort. Ereignisse, die sich nach der erfolgreichen Weitergabe des Erbguts einstellen, haben keine direkte Wirkung auf seine Veränderung, also weder eine fördernde noch eine hemmende Wirkung. Folglich können sich im Erbgut Faktoren ansammeln, die das weitere Leben nach der erfolgreichen Erbgutweitergabe bestimmen, ohne dass sie dem Selektionsdruck ausgesetzt sind. Dazu zählen auch Erbkrankheiten, die erst im fortgeschrittenen Alter ausbrechen, wie z. B. die Nervenkrankheit Chorea Huntington. Diese „genetisch unaufgeräumten Winkel“ verursachten, so die Theorie, den Alterstod. Dass der Alterstod nicht zwangsläufig sein muss, zeigen Experimente mit bestimmten Seegurken-Arten: Diese konnten über Jahrzehnte am Leben erhalten werden, ohne dass Alterungserscheinungen auftraten. Voraussetzung für die völlige Aussetzung der Selektion ist, dass es ein Alter gibt, ab dem eine Fortpflanzung nicht mehr möglich ist. Bei Lebewesen, die sich durch Knospung vermehren, ist dies oft nicht gegeben. Diese sollten also nach dieser Theorie potentiell unsterblich sein.

Zwei Faktoren können jedoch auch nach der Erbgutweitergabe einen Selektionsdruck auf Gene bewirken, die sich auf den Todeszeitpunkt auswirken: Bei vielen Lebewesen ist es Aufgabe der Eltern, ihre Nachkommen großzuziehen, und ein Tod der Eltern während dieser Zeit verhindert das Fortbestehen des Erbgutes. Andererseits führt ein zu langes Weiterleben nach der Fortpflanzung zu höherem Druck für die Nachkommen wegen Platz- und Ressourcenmangel. Weiterhin führt zu langsamer Generationswechsel zur langsamen Anpassung an veränderte Umweltbedingungen und dient nicht der Arterhaltung. In dieser Hinsicht ist der Tod also nützlich und notwendig (für die Art).

Todesursachen

Hauptartikel: Todesursache

Todesursachen werden in der Medizin im Fachgebiet Epidemiologie behandelt. Es gibt häufige und seltene und es gibt geschlechtsspezifische Todesursachen beim Menschen. Die Mortalität drückt die Wahrscheinlichkeit an einer Krankheit zu sterben in Zahlen oder Wahrscheinlichkeiten aus.

Im engeren Sinne unterscheidet man beim Eintritt des Todes einerseits konkret fassbare Ursachen, andererseits werden aus den jeweiligen Umständen des Todes einer Person abgeleitete, psychogene Faktoren diskutiert, die als Ursache des Todes in Erscheinung treten sollen.

Zu den natürlichen Todesursachen zählen Krankheiten und das Versagen von Körperfunktionen.

Zu den nicht natürlichen Todesursachen rechnet man Unfälle, Verbrechen, Krieg, Vergiftungen oder Suizide. Bei Verkehrsunfällen beispielsweise versterben viele der Unfallopfer an den Folgen eines Polytraumas.

Der Begriff des psychogenen Todes beschreibt Vermutungen, wie der Tod aus der „Tätigkeit der Psyche heraus“ eintreten könnte. Der psychogene Tod soll etwa in Zusammenhang mit Voodoo als Folge von Verzauberung, Verfluchung, Suggestion, Prophezeiung, schwarzer Magie oder Beten beobachtet worden sein. Man geht auch bei Todesfällen nach Brechen von abergläubischen und religiösen Tabus oder bei Verzweiflung, Hilf- und Hoffnungslosigkeit oder Heimweh im Rahmen des „Heimweh-Tods“ von psychogenen Ursachen beim Todeseintritt aus.

Der Übergang vom Leben zum Tod

Der Übergang vom Leben zum Tod heißt Sterben, Sterbevorgang.

Die genaue Grenze zwischen Leben und Tod ist schwer zu definieren. Je weiter man von der Grenzzone zwischen beidem entfernt ist, desto klarer scheint der Unterschied zwischen Leben und Tod, je näher man an der Grenze ist, desto unschärfer wird sie: So können Lebewesen, die bereits einen Herzstillstand haben, manchmal erfolgreich wiederbelebt werden. Ebenfalls können einzelne Zellen und Gewebe während des so genannten intermediären Lebens noch viele Stunden nach eingetretenem Hirntod auf äußere Einflüsse reagieren. So fällt es ebenfalls schwer den Todeszeitpunkt genau zu definieren. Beim Menschen ist es in aller Regel Aufgabe eines Arztes den Tod festzustellen. Für eine Organentnahme zur Organtransplantation wird der Tod über den Hirntod definiert. Zur Feststellung des endgültigen Todes dienen die sicheren Todeszeichen.

Der Tod im deutschen Recht

Gesetzliche Definition

Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Definition des Todes. Das Transplantationsrecht verlangt für eine Organentnahme (neben anderen Voraussetzungen) kumulativ den Tod des Organspenders (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG) sowie den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (sog. Gesamthirntod, § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG). Damit hat der Gesetzgeber nicht eine Definition des Todes vorgenommen, sondern den Gesamthirntod lediglich als notwendige Bedingung für die Organentnahme festgeschrieben. In der Rechtspraxis wird allerdings unter Tod i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG der Gesamthirntod verstanden. In zumeist ausdrücklicher Anlehnung an das Transplantationsrecht greift die Rechtsprechung auch in anderen Rechtsgebieten in Zweifelsfällen auf den Gesamthirntod als Todesdefinition zurück.

Anders das Schweizer Transplantationsgesetz vom Dezember 2003. Dieses definiert in § 9 Satz 1 den Tod eines Menschen als den irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen einschließlich des Hirnstamms.

Der genaue Todeszeitpunkt kann bei erbrechtlichen Fragen eine Rolle spielen. Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit des Menschen, wenn auch das postmortale Persönlichkeitsrecht und gewisse weitere Schutzrechte (z. B. in Form der Schweigepflicht) fortdauern.

Der Sterbefall ist am Werktag nach dem Tod dem zuständigen Standesamt mitzuteilen (§ 32 Personenstandsgesetz), welches den Sterbefall beurkundet und eine Sterbeurkunde erteilt. Meldepflichtig sind nach § 33, § 34 PersStG Mitbewohner der Wohnung, in der der Verstorbene gelebt hat und Leiter von Anstalten, Kliniken, Heimen, wenn der Verstorbene dort gestorben ist.

Der tote menschliche Körper ist ein Leichnam, der totenfürsorgebedürftig ist. An einer Leiche gibt es kein Eigentum, sondern nur Aneignungsrechte. Die Totenfürsorgepflichtigen sind nach Bestattungsrecht der Bundesländer zur Durchführung der Bestattung verpflichtet. Der Erbe ist nach § 1968 BGB zur Zahlung der Bestattungskosten verpflichtet.

Rechtsmedizin

Zur Aufklärung von Verbrechen sowie für Erbschaftsfragen ist gelegentlich die Feststellung der Todesursache oder die Feststellung des Todeszeitpunktes von Bedeutung. Dies ist Aufgabe der Rechtsmedizin.

Todesursache

Bei den – zumindest aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht – konkret fassbaren Todesursachen versucht man, die gewaltsamen von den nicht gewaltsamen Todesursachen zu unterscheiden. Diese recht grobe Unterteilung wird von den für die Untersuchung zuständigen Amtspersonen mit dem Begriff Todesart bezeichnet und kennt die Möglichkeiten natürlich und nicht-natürlich; eine als ungeklärt bezeichnete Todesart kann dagegen nicht als eigentliches Untersuchungsergebnis bezeichnet werden. Eine nach dem Tod eines Individuums letztlich ermittelte „Todesursache“ ist nichts anderes als eine rekonstruktive Formulierung, die das Ergebnis eines umsichtigen Einreihens der einzelnen, zur Verfügung stehenden Beobachtungen in einen Erfahrungsrahmen ist, die umso besser gelingt, je mehr Beobachtungen zur Verfügung stehen.

Die Formulierung von Todesursachen kann Fehlern unterliegen: z. B. ungenügende Untersuchung der verstorbenen Person oder Verkennen kausaler Zusammenhänge. Das Spezifitäts-Paradox ist ebenfalls ein nicht seltener Fehler: nur weil eine bestimmte Beobachtung besonders genau dokumentiert wurde, ist sie nicht alleine deswegen der wichtigste Faktor im pathophysiologischen Sterbeprozess.

Die Untersuchung einer Todesursache bedingt je nach konkreter Fragestellung eine äußere Leichenschau, eine autoptische Leichenöffnung und eine toxikologische Untersuchung mit Frage nach Vergiftung. Die Frage nach Vergiftung durch Drogen wie Alkohol oder Medikamente oder durch andere Substanzen kann bei ausschließlich äußerer Untersuchung meist nicht beantwortet werden.

Welche Untersuchungsschritte zur Etablierung einer Todesursache unabdingbar sind, hängt zum einen vom öffentlichen Anspruch an das Ergebnis der Todesursachenbestimmung ab, zum anderen von den konkreten Gegebenheiten. Es gibt Ereignisarten, die keine Gesetzgebung verpassen sollte; dazu gehören Tötungen, Vernachlässigungen, medizinische Behandlungsfehler, Unfälle als Folge technischer Mängel, Unfälle als Folge verantwortungslosen Handelns und man kennt meldepflichtige infektiöse Erkrankungen, deren Vorliegen mitunter nach Abschluss einer amtlichen Untersuchung konstatiert werden kann.

Die von Amtes wegen vorgeschriebene Strategie zur Untersuchung von Todesursachen unterscheidet sich daher auch von Gesetzgebung zu Gesetzgebung. Zweckmäßig ist mindestens

  1. das routinemäßige Durchführen einer toxikologischen Untersuchung von Blut und Urin,
  2. die routinemäßige Inspektion der äußeren Körperoberfläche und
  3. die routinemäßige Untersuchung der dem Tod vorausgehenden Umstände und der Auffindesituation bei jedem Todesfall durch
  4. geschultes Personal.

Ohne triftigen Grund sollte keiner dieser vier für die Todesursachen-Untersuchung wichtigen Bereiche ausgelassen werden. Es erstaunt daher nicht, dass Gesetzgebungen, die auf eine oder mehrere dieser vier für die Todesursachen-Untersuchung wichtigen Bereiche verzichten, entsprechende „Überraschungen“ erleben.

Todeszeitpunkt

Zur Feststellung des Todeszeitpunktes stehen der Rechtsmedizin verschiedene Methoden zur Verfügung. So geben die Beurteilung der Totenstarre und der Leichenflecken grobe Richtwerte (Beginn der Totenstarre nach 2–4 Stunden, volle Ausprägung nach 6–8 Stunden, Lösung nach 2–3 Tagen). Als eine der genauesten Methoden gilt die Bestimmung der Körperkerntemperatur, die unter Berücksichtigung der Außentemperatur, des Körpergewichtes und den Auffindungsumständen zur Berechnung der Abkühlungszeit benutzt werden. Ebenfalls zur Ermittlung der Todeszeit werden Insektenlarven beurteilt. Daraus hat sich eine eigene Forschungsrichtung der Rechtsmedizin, die forensische Entomologie, entwickelt.

Rezeption

In der Philosophie und Religion

Zu den Konsequenzen des Todes für das betroffene Individuum lassen sich vier philosophische Grundhaltungen unterscheiden:

  1. Der Tod ist das endgültige Ende der körperlich-organischen und der aktiven, physisch feststellbaren geistigen Existenz eines Lebewesens (z. B. Ganztodtheorie)
  2. Der Tod ist nur eine Phase, die schließlich zu einem neuen individuellen Leben führt (Wiederverkörperung durch Reinkarnation)
  3. Der Tod ist der unumkehrbare Übergang in einen anderen Seinszustand (Weiterleben in einem Totenreich, Auferstehung, Unsterblichkeit)
  4. Leben und Tod sind indifferent (in einigen mystischen Richtungen, z. B. im Zen)

Zu den unterschiedlichen Auffassungen der verschiedenen Religionen und philosophischen Richtungen gibt der Artikel Leben nach dem Tod Auskunft.

In der Gesellschaft

Kindliche Unbefangenheit beim Umgang mit dem Thema Tod

Der Umgang mit dem Tod fällt schwer, so gibt es nur wenige Begriffe so viele Synonyme und abmildernde Bezeichnungen wie für den „Tod“. In Todesanzeigen und Nachrufe findet man solche

Der direkte Umgang mit dem Tod ist seltener geworden, wo er nicht mehr im Kreise der Familie oder inmitten von Gefährten (wie etwa im Krieg, im Katastrophenfall) eintritt, sondern in Kliniken, und wo der Leichnam von Bestattungsunternehmen übernommen wird.

Mehrere Wissenschaften befassen sich direkt mit dem Tod, und im Zusammenhang damit mit den Sterbenden und Hinterbleibenden

Kultursoziologischer Ansatz

Der soziale Umgang mit dem Tod hängt zunächst stark davon ab, ob eine Kultur überhaupt den „Tod“ als Tatsache verneint oder bejaht.[1]

Sie betonen damit eine der beiden Möglichkeiten, die in jedem einzelnen Menschen psychisch präsent sind, denn einerseits lernt er glaubhaft bereits im Jugendalter „Alle Menschen sind sterblich“, andererseits aber hat er bis an die Schwelle von schwerer Krankheit oder Alter die innerliche Überzeugung, er lebe immer weiter.

Verneint eine Kultur die Endgültigkeit des Todes, so müssen bereits die Lebenden mit dem Weiterwirken der Verstorbenen rechnen, müssen sie ggf. fürchten, sich aber auch auf ihren eigenen physischen Tod entsprechend einstellen, um ihr andersartiges Weiterleben zu optimieren (vor allem Strafen für diesseitige Schuld im Jenseits zu vermeiden). Entsprechend entwickeln solche Kulturen auch Konzepte des körperlichen oder geisterhaften Weiterlebens, der Wiedergeburt, des Ewigen Lebens u. a. und entsprechende Bräuche und Rituale (behausende Bestattungsformen, Ahnenkulte, Opfer und Fürbitten).

Verneint eine Kultur jedes diesseitige oder jenseitige Weiterleben, sieht also den Tod als endgültig an – wie die alten Griechen den Hades –, so sind ihre Mitglieder ganz darauf verwiesen, ihr Diesseits zu gestalten und ggf. ihr Weiterleben im Diesseits zu beeinflussen, vor allem also für ihr Angedenken, im stärksten Fall für ihren Nachruhm zu sorgen. Auch hier finden sich darauf abgestimmte Bräuche und Rituale ( erinnernde Grabmale, regelmäßige Gedenktermine, Gedenkstätten).

Psychoanalytischer Ansatz

Hier wird mit der Entgegensetzung und -wirkung des Sexual- und des Todestriebs in jedem Einzelnen gearbeitet.[2]

Beide Triebe sind nicht auslebbar, also müssen sie minder oder mehr unterdrückt werden. Dies geschieht nicht nur bewusst, sondern – angesichts der Stärke dieser Triebe vorhersehbar – auch unbewusst. Entsprechend wird der Tod verdrängt oder so verarbeitet, dass er ins Vorbewusste zurücktritt und alltags den Menschen nur gelegentlich behelligt. Doch verschwindet er nicht völlig, sondern macht sich in Gewohnheiten (z. B. regelmäßigen angstvollen Gebeten, Träumen oder Neurosen) immer wieder bemerkbar.

Wie viel Triebunterdrückung nötig erscheint, hängt wiederum von der jeweiligen Kultur ab. Diese reichen von der vorherrschenden Todesbejahung (vgl. den Heldentod) bis hin zur vorherrschenden Todesverneinung (vgl. die Höllenangst).

In Literatur und Kunst

Hans Baldung Grien, „Tod und Frau“ (1518–1520)

Oftmals wird der Tod in der Literatur personifiziert, etwa in Wolfgang Borcherts Draußen vor der Tür, Woody Allens Einakter Death knocks („Der Tod klopft“) oder Terry Pratchetts Mort („Gevatter Tod“). Ein zentrales Motiv stellt er auch bei Thomas Mann dar, so bereits in seinen frühen Erzählungen (Der Weg zum Friedhof, Der Kleiderschrank), vor allem aber in Der Tod in Venedig und Der Zauberberg. In Paul Celans Gedicht Todesfuge heißt es: „Der Tod ist ein Meister aus Deutschland“.

Hugo Simberg 1896
Kuoleman puutarha
(„Der Garten des Todes“)

In der darstellenden Kunst wird die Vergänglichkeit des Lebens mit Hilfe verschiedener Vanitas-Symbole dargestellt. Der Tod wird oft als Skelett mit Sense (Sensenmann) oder Schädel gezeigt; die Sense dient dazu, die Seele vom Körper zu trennen. Siehe auch Totentanz.

In der Alltagssprache

Der Tod von Menschen ist oft ein Tabuthema. Daher haben alle Sprachen euphemistische Ausdrücke, um den Tod zu umschreiben. Oft handelt sich dabei um Ausdrücke, die anstelle der Endgültigkeit des Todes einen Übergang in ein potentielles Jenseits betonen. In der deutschen Sprache sind Euphemismen wie Verlassen, Hinscheiden, Heimgehen, Entschlafen gebräuchlich. Regional wird auch häufig „Abberufen werden“ (zum christlichen Gott) verwendet. Stirbt ein Mensch unter besonders qualvollen Umständen, spricht man umgangssprachlich auch von krepieren, um die menschenunwürdigen Umstände seines Todes zu betonen. Ein Soldat, der bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen ist, wird als Gefallener bezeichnet.

Zudem existieren viele saloppe Wendungen wie „Den Löffel abgeben“, „ins Gras beißen“ oder „sich die Radieschen von unten ansehen“.

Weitere Bezeichnungen für den Tod, die auf einen eher familiären Umgang mit ihm hinweisen, sind: Boanlkramer, Freund Hein, Gevatter Tod, der Schnitter oder Hein Klapperbein.

Der Tod von nicht-menschlichen Lebewesen wird meist mit spezifischen Ausdrücken bezeichnet: Tiere, die getötet werden, schläfert man ein, sie krepieren oder verenden. Oder sie werden von Tieren gefressen oder von Menschen geschlachtet oder geschächtet, speziell von Jägern erlegt. Pflanzen sterben ab oder gehen ein.

Siehe auch

Literatur

  • Philippe Ariès: Geschichte des Todes. 10. Aufl. Dtv, München 2002, ISBN 3-423-30169-4
  • Christoph Daxelmüller (Hg.): Tod und Gesellschaft – Tod im Wandel. Schnell und Steiner, Regensburg 1996, ISBN 3-7954-1114-9
  • Kurt Eissler: Der sterbende Patient. Zur Psychologie des Todes, Stuttgart-Bad Cannstatt: frommann-holzboog 1978
  • Gustav Theodor Fechner: Das Büchlein vom Leben nach dem Tode. Mit einem Vorwort von Klaus H. Fischer zur Philosophie Gustav Theodor Fechners, Schutterwald/Baden 2003, ISBN 978-3-928640-64-0
  • Norbert Fischer: Geschichte des Todes in der Neuzeit. Sutton, Erfurt 2001, ISBN 3-89702-342-3
  • Albrecht Gläser: Grenzen zwischen Leben und Tod. Probleme in der Intensivmedizin. Hirzel, Stuttgart u. a. 1998, ISBN 3-7776-0861-0
  • Martina Görke-Sauer: Im Land der Trauer. Abschiedsrituale. Patmos, Düsseldorf 2006, ISBN 3-491-70399-9
  • Sandra Joachim-Meyer: Sinnbilder von Leben und Tod. Die Verdrängung des Todes in der modernen Gesellschaft Tectum-Verl., Marburg 2004, ISBN 3-8288-8753-8
  • Ines Klinge: Todesbegriff, Totenschutz und Verfassung. Der Tod in der Rechtsordnung unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Dimension. Nomos, Baden-Baden 1996, ISBN 3-7890-4585-3
  • Ulrich H. J. Körtner: Der unbewältigte Tod. Theologische und ethische Überlegungen zum Lebensende in der heutigen Gesellschaft. Rothe, Passau 1997, ISBN 3-927575-62-3
  • Elisabeth Kübler-Ross: Interviews mit Sterbenden. Droemer Knaur, München 2001, ISBN 3-426-87071-1
  • Britta Nielen: Kind und Tod - Trauerarbeit im Elementarbereich, in: Praxisbuch Sozialpädagogik, Band 6, Bildungsverlag EINS, Troisdorf 2008, S. 164 - 202, ISBN 978-3-427-75414-5
  • Sherwin B. Nuland: Wie wir sterben. Kindler Verlag, München 1994, ISBN 3-426-77237-X
  • Norbert Ohler: Sterben und Tod im Mittelalter. Patmos, Düsseldorf 2003, ISBN 3-491-69070-6
  • Walter Stolle: Der Tod - Zur Geschichte des Umgangs mit Sterben und Trauer, Katalog zur Ausstellung im Museumszentrum Lorsch, 01.11.2001 - 30.06.2002, ISBN 3-926527-60-9
  • Oliver Tolmein: Keiner stirbt für sich allein. Sterbehilfe, Pflegenotstand und das Recht auf Selbstbestimmung, Bertelsmann, 2006, ISBN 978-3-570-00897-3
  • Walter Zimmermann: Rechtsfragen bei einem Todesfall. Erbrecht, Testament, Steuern, Versorgung, Bestattung. 5. Aufl. Dtv, München 2004, ISBN 3-423-05632-0, 3-406-49284-3

Weblinks

Portal
 Portal: Tod – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Tod

Einzelnachweise

  1. Dazu Franz Borkenau, Ende und Anfang. Von den Generationen der Hochkulturen und von der Entstehung des Abendlandes, hgg. u. eingef. v. Richard Löwenthal, Stuttgart 1995 (1984), ISBN 3-608-93032-9 (mit kritischer Behandlung zentraler Thesen Sigmund Freuds zum „Todestrieb“ u. a.)
  2. Sigmund Freud, „Jenseits des Lustprinzips“, 1920


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