- Grosse Koalition
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Als Große Koalition bezeichnet man allgemein eine Regierungskoalition derjenigen (beiden) Parteien, die im Parlament am stärksten vertreten sind.
In Deutschland versteht man unter einer Großen Koalition eine Koalition aus CDU/CSU und SPD. In einigen Bundesländern wie Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es jedoch CDU-SPD-Koalitionen, bei denen die CDU bzw. SPD aufgrund der höheren Wahlergebnisse für die Partei Die Linke nur die drittstärkste Parlamentsfraktion stellt.
In Österreich bezeichnet man eine Koalition von ÖVP und SPÖ als Große Koalition.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Große Koalitionen sind teilweise umstritten, da sie nach Meinung ihrer Kritiker über zu große Regierungsmacht verfügen und aufgrund ihrer Breite zu viele Kompromisse erfordern. Andererseits schafft eine große Koalition die Möglichkeit, manche dringend erforderlichen Reformprojekte auch dann durchzusetzen, wenn ihre Begleiterscheinungen von den Betroffenen als stark negativ empfunden werden, wie z. B. Steuererhöhungen, Subventions- oder Rentenkürzungen. Eine (zu) starke Opposition würde diese Projekte allein aus parteitaktischen Gründen angreifen und eventuell verhindern. In Deutschland beispielsweise litten sowohl die schwarz-gelben Regierungen der 1990er Jahre als auch die rot-grünen Regierungen 1998–2005 darunter, dass die jeweils in der Opposition befindliche Volkspartei über den Bundesrat viele von der Regierung betrieben Gesetzesvorhaben erfolgreich blockieren konnte. Daraus resultierte letztendlich genau jener politische Stillstand, für den häufig Koalitionen zweier Großparteien kritisiert werden. Die Regierungsmehrheit muss sich mit der Mehrheit im Bundesrat einigen, um ihre politischen Ziele verwirklichen zu können. Daher kommt es zu einer faktischen Großen Koalition, allerdings nur bei den im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetzen.
Große Koalitionen werden oft als Notlösung gebildet, wenn sich aufgrund des Machtgleichgewichtes keine eindeutigen, weltanschaulich fundierten Mehrheiten bilden können. Dies gilt vor allem für Länder mit einer großen Parteienvielfalt. Ein weiterer Grund für die Bildung großer Koalitionen sind außenpolitische oder allgemein-politische Krisen. So hatten viele Staaten jeweils Große Koalitionen in den beiden Weltkriegen, beispielsweise Großbritannien. Ein weiteres Motiv sind Abwehrbewegungen gegen aggressive Klein- oder Randparteien, was im 20. Jahrhundert mehrmals zu großen Koalitionen in Österreich führte.
Deutschland
Große Koalition zur Zeit der Weimarer Republik
In der Weimarer Republik wurden die beiden Kabinette Stresemann (1923) und das Kabinett Müller-II (1928–1930) als Große Koalitionen bezeichnet. Mit dem Wort „groß“ meinte man dabei, dass sowohl links die SPD als auch rechts die DVP eingebunden wurde. Normalerweise bzw. am häufigsten regierte in der Weimarer Zeit eine Koalition von DDP und Zentrum, die jeweils entweder nach links (SPD) oder rechts (DVP, DNVP) erweitert wurde. Oft wurde eine bürgerliche Minderheitsregierung von der SPD toleriert. So gesehen war dieses Modell die eigentliche „Weimarer Koalition“, auch wenn man mit diesem Begriff gemeinhin etwas anderes meint: die drei republiktreuen Parteien SPD, Zentrum und DDP, die seit 1920 allerdings keine gemeinsame Mehrheit hatten.
Dazu kommen Koalitionen auf Landesebene, von denen am bekanntesten die SPD-Zentrums-Regierung in Preußen sein dürfte.
Große Koalition 1966–1969
In den 1950er Jahren dominierte die CDU/CSU die westdeutsche Parteienlandschaft, musste aber 1961 abermals eine Koalition mit der FDP eingehen. 1962 war im Verlauf der Spiegel-Affäre die Koalition in Frage gestellt worden. So diskutierten Christdemokraten und Sozialdemokraten sehr ernsthaft über eine Große Koalition, nicht nur, wie Kritiker meinten, weil Konrad Adenauer die FDP disziplinieren wollte. Adenauer ging zu Recht davon aus, dass die SPD ihn als Kanzler akzeptieren würde, um in die Regierung zu gelangen (die FDP wollte einen neuen Kanzler). Andere Christdemokraten wie Bauminister Paul Lücke dachten vor allem daran, gemeinsam mit der SPD das Mehrheitswahlsystem einzuführen.[1] Schließlich aber einigten sich die Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP auf eine Fortsetzung der Koalition, bis im Herbst 1963 Adenauer durch Erhard abgelöst werden würde.
Die (erste) Große Koalition kam zustande, nachdem die Koalition aus CDU/CSU und FDP daran zerbrochen war, dass die CDU/CSU das entstandene Haushaltsdefizit und die immer größer werdende Staatsverschuldung im Haushalt 1967 durch eine Steuererhöhung eindämmen wollte. Die FDP war dazu nicht bereit und trat daher im Oktober 1966 aus der Koalition aus. Nach dem Rücktritt der FDP-Minister nahm die CDU/CSU Verhandlungen mit der SPD auf, die sich nach Erwägen einer sozialliberalen Koalition für die Kooperation mit der CDU entschied, woraufhin am 1. Dezember 1966 die Große Koalition geschlossen wurde.
Geführt wurde die Regierung von dem früheren Ministerpräsidenten Baden-Württembergs Kurt Georg Kiesinger, der den letztlich glücklosen Bundeskanzler Ludwig Erhard ablöste. Vizekanzler und Außenminister wurde der bisherige Regierende Bürgermeister von Berlin (West) und SPD-Vorsitzende Willy Brandt. Zur Besetzung der Ministerposten siehe Kabinett Kiesinger.
Die Große Koalition sah sich während ihrer Legislaturperiode drei großen Aufgaben gegenüber. Erstens der Sanierung des maroden Haushalts und der Eindämmung der Staatsschulden sowie die Bekämpfung der ersten Rezession nach 1945. Es gelang ihr recht schnell, die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, was vor allem ein Verdienst von Franz Josef Strauß und Karl Schiller war, welche in der Öffentlichkeit den Spitznamen „Plisch und Plum“ innehatten. [2]
Zweitens sollten die noch bestehenden Eingriffsrechte der Alliierten in die Souveränität Deutschlands abgelöst werden. Diese forderten dazu die Verabschiedung der so genannten Notstandsgesetze, um die Sicherheit ihrer in Deutschland stationierten Truppen gewährleistet zu wissen. Für die nötige Änderung der Verfassung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag vonnöten. Besonders daran schieden sich die Geister, da es der Regierung während eines nationalen Notstandes nun möglich war, Grundrechte vorübergehend außer Kraft zu setzen. Die Außerparlamentarische Opposition (APO) nahm dieses Thema auf und machte ihrem Unmut darüber auf der Straße Luft. Dennoch war die APO nicht allein ein Produkt der Großen Koalition. Zwar gab sie sich ihren Namen aufgrund der kaum vorhandenen Opposition im Deutschen Bundestag und erregte sich über die Verabschiedung der Notstandsgesetze, doch war das Phänomen der rebellierenden Jugend nicht auf Deutschland beschränkt, sondern in vielen westlichen Industrieländern zu dieser Zeit zu beobachten (so etwa USA und Frankreich). Das Themenspektrum ähnelte einander in all diesen Ländern.
Drittens war das Ziel der Großen Koalition, das Mehrheitswahlrecht nach britischem oder US-amerikanischem Modell einzuführen, damit nach Wahlen stets eine Partei die absolute Mehrheit innehabe und man nicht mehr auf Koalitionsverhandlungen angewiesen sei. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch am Ende an der SPD, nachdem die FDP, um deren parlamentarisches Überleben es dabei ging, sich ihr als potenzieller Koalitionspartner für die nächste Legislaturperiode andiente. In diesem Zusammenhang überwarf sich die CDU/CSU mit der FDP. Sie strebte stattdessen für die kommende Bundestagswahl die Alleinregierung mit einer absoluten Mehrheit unter Bundeskanzler Kiesinger, einem vehementen Befürworter des Mehrheitswahlrechts, an.
So bestand die – von den meisten nur als Übergangslösung betrachtete – „Vernunftehe“ aus CDU/CSU und SPD auch nur bis zur nächsten Wahl im Jahre 1969, bei der die CDU/CSU die angestrebte absolute Mehrheit verfehlte. So bildeten SPD und FDP unter Bundeskanzler Willy Brandt die erste sozialliberale Koalition auf Bundesebene.
Die Große Koalition war zwar nicht außergewöhnlich populär, doch bewältigte sie dringend anstehende Probleme in dieser Zeit.
Siehe auch: Bundeskanzler Kiesinger
Große Koalition seit 2005
Am 11. November 2005 kam es zur Einigung auf den endgültigen Wortlaut des Koalitionsvertrages. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland zum zweiten Male eine Große Koalition auf Bundesebene. Die Parteitage von Union und SPD haben mit großer Mehrheit dem Vertragswerk zugestimmt.
Nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 vom 18. September 2005 konnte kein angestrebtes Koalitionsbündnis, weder eine schwarz-gelbe Koalition aus CDU/CSU und FDP noch ein rot-grünes Bündnis aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die absolute Mehrheit der Bundestagsmandate erreichen. Dies war unter anderem auch dem Einzug der Partei Linkspartei.PDS geschuldet, welche 8,7 % der Stimmen erringen konnte und mit welcher keine der anderen Parteien bereit war, eine Koalition einzugehen. Nach kurzen Sondierungsgesprächen, den kategorischen Absagen der FDP an eine Ampelkoalition, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen an eine Koalition unter Tolerierung durch Die Linke.PDS standen alle Zeichen auf Schwarz-Rot.
Bezüglich der Besetzung der Ministerposten siehe Kabinett Merkel. Am 18. November wurde der Koalitionsvertrag von den Vorsitzenden der drei Parteien unterzeichnet, am 22. November 2005 wurde Angela Merkel zur Bundeskanzlerin gewählt und die anderen Minister des Kabinetts Merkel ernannt. (Siehe Artikel Aktueller Koalitionsvertrag)
Entscheidender Einfluss bei den Koalitionsverhandlungen wurde neben Angela Merkel vor allem dem damaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering zugeschrieben. Nicht zuletzt durch seine Präsenz kam es dazu, dass die SPD bei den Verhandlungen über die Ressortverteilung einige wichtige Ministerien gewinnen konnte und somit auf das Kanzleramt verzichtete. Nach der Niederlage bei der Abstimmung im Bundesvorstand über den neuen Generalsekretär der Partei legte Müntefering allerdings den Vorsitz der SPD nieder, den Matthias Platzeck übernahm, der damit auch für die SPD den Koalitionsvertrag am 18. November unterzeichnete. Matthias Platzeck leitete die SPD in der großen Koalition aber nur kurzzeitig, da er am 10. April 2006 aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niederlegte. Sein Nachfolger wurde der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck.
Die Zweite Große Koalition nahm sich, wie die erste, besondere Hauptaufgaben vor, um die Chancen durch absolute Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat zu nutzen. Die erste war das Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes, also eines Haushaltsplanes ohne Nettokreditaufnahme, bis 2011. Eine erste Maßnahme war das Anheben der Mehrwertsteuer auf 19 % und Ausgabenreduzierung vor allem im Bildungsbereich, was Studiengebühren nötig machte. Weiterhin wurde in der Föderalismusreform das Verhältnis von Bund und Ländern zueinander neu geordnet. Außerdem wurde mit dem Schacht Konrad das erste Endlager für leicht und mittelstark radioaktive Abfälle beschlossen und damit für 90 % des in Deutschland erzeugten Atommülls.
Große Koalitionen auf Landesebene
Auf der Ebene deutscher Bundesländer sind Große Koalitionen häufiger zu finden. Derzeit gibt es fünf Große Koalitionen: In Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und in Schleswig-Holstein.
Große Koalitionen, in denen eine der Regierungsparteien nur drittstärkste Partei im Parlament ist, gibt es derzeit in Brandenburg (CDU drittstärkste Partei), in Sachsen (SPD drittstärkste Partei mit weniger als 10 Prozent Stimmenanteil) und in Sachsen-Anhalt (SPD drittstärkste Partei).
Baden-Württemberg
- 1953–1958 unter Ministerpräsident Gebhard Müller (CDU) (Allparteienregierung)
- 1958–1960 unter Ministerpräsident Kurt Georg Kiesinger (CDU) (Allparteienregierung)
- 1966–1972 unter Ministerpräsident Hans Filbinger (CDU)
- 1992–1996 unter Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU)
Berlin
- 1954–1957 Otto Suhr (SPD), trotz absoluter SPD-Mehrheit
- 1957–1963 Willy Brandt (SPD), trotz absoluter SPD-Mehrheit
- 1991–2001 Eberhard Diepgen (CDU)
Brandenburg
- 1999–2002 Manfred Stolpe (SPD)
- 2002–heute Matthias Platzeck (SPD)
Bremen
- 1948–1951 Wilhelm Kaisen (SPD)
- 1995–2005 Henning Scherf (SPD)
- 2005–2007 Jens Böhrnsen (SPD)
Hessen
- 1946–1950 Christian Stock (SPD)
Mecklenburg-Vorpommern
- 1994–1998 Berndt Seite (CDU)
- 2006–2008 Harald Ringstorff (SPD)
- 2008-heute Erwin Sellering (SPD)
Niedersachsen
- 1965–1970 Georg Diederichs (SPD)
Rheinland-Pfalz
- 1948–1951 Peter Altmeier (CDU)
Sachsen
- 2004 – Mai 2008 Georg Milbradt (CDU)
- Mai 2008 – heute Stanislaw Tillich (CDU)
Sachsen-Anhalt
- 2006–heute Wolfgang Böhmer (CDU)
Schleswig-Holstein
- 2005–heute Peter Harry Carstensen (CDU)
Thüringen
- 1994–1999 Bernhard Vogel (CDU)
Österreich
In Österreich ist die Große Koalition aus der konservativen ÖVP und der sozialdemokratischen SPÖ die am längsten regierende Koalitionsform der Nachkriegszeit. Seit 1945 gab es nur zwischen den Jahren 1966 und 1987 sowie 2000 und 2007 keine Große Koalition auf Bundesebene. Seit dem 11. Jänner 2007 gibt es in Österreich wieder eine Große Koalition, die nach den Nationalratswahlen 2008 am 2. Dezember 2008 fortgesetzt wurde.
Große Koalitionen gab es auf Bundesebene zwischen 1945 und 1966 unter den konservativen Bundeskanzlern Leopold Figl (bis 1953), Julius Raab (1953–1961), Alfons Gorbach (1961–1964) und Josef Klaus (1964–1966). Ab 1987 gab es SPÖ-ÖVP-Koalitionen unter den sozialdemokratischen Kanzlern Franz Vranitzky (1987–1997), Viktor Klima (1997–2000), Alfred Gusenbauer (bis 2008) und Werner Faymann (seit Dezember 2008). Bis auf die sehr kurze Legislaturperiode zwischen 1994 und 1995 hatten alle Große Koalitionen auch jeweils die notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament zum Beschluss von Verfassungsgesetzen.
Auch Regierungen österreichischer Bundesländer waren und sind häufig Große Koalitionen (oftmals bedingt durch das von der jeweiligen Landesverfassung vorgeschriebene Proporzsystem, das nach wie vor in einem Großteil der österreichischen Bundesländer für die Regierungsbildung gilt) – derzeit sind Tirol (unter ÖVP-Führung, die SPÖ ist hier seit 2008 allerdings nur drittstärkste Kraft), Salzburg (seit 2004 unter SPÖ-Führung, davor unter ÖVP-Führung), die Steiermark (seit 2005 unter SPÖ-Führung, Proporzsystem) und Niederösterreich (unter ÖVP-Führung, Proporzsystem).
Schweiz
Die Schweiz besitzt, anders als die meisten anderen Demokratien, keine Konkurrenz-, sondern eine Konkordanzdemokratie. Deren Merkmale sind vor allem:
- Die Schweizer Regierung besteht nicht aus einem Koalitionsbündnis mehrerer Parteien, dem im Parlament eine Opposition gegenübersteht, sondern sie setzt sich proportional aus Mitgliedern aller größeren Parteien zusammen, die zusammen ungefähr 80 bis 90 % der Wählerschaft repräsentieren (siehe auch: Zauberformel).
- Die Politik der Regierung wird von den Parlamentsfraktionen der Regierungsparteien immer nur von Fall zu Fall unterstützt, sodass sich diese größeren Parteien zugleich in der Regierung und in der Opposition befinden.
Island
Seit der isländischen Parlamentswahl im Mai 2007 besteht nach 12 Jahren liberal-konservativer Regierung eine Große Koalition aus der konservativen Unabhängigkeitspartei und der sozialdemokratischen Allianz.
Bulgarien
Seit 2005 besteht zwischen der Bulgarischen Sozialistischen Partei, der Nationalen Bewegung Simeon der Zweite und der Bewegung für Rechte und Freiheiten eine Große Koalition in der Narodno Sabranie.
Niederlande
Seit Februar 2007 regiert das Kabinett Balkenende IV, bestehend aus der konservativen Partei Christen Democratisch Appèl, aus der sozialdemokratischen Partij van de Arbeid und der konservativen Partei ChristenUnie.
Einzelnachweise
- ↑ Hans-Peter Schwarz: Adenauer. Der Staatsmann: 1952–1967, Stuttgart 1991, S. 801-05; Kurt Klotzbach: Der Weg zur Staatspartei. Programmatik, praktische Politik und Organisation der deutschen Sozialdemokratie 1945 bis 1965, Berlin / Bonn 1982, S. 524/525.
- ↑ PHOENIX Runde vom 30. November 2006: „Liebesheirat oder Zwangsehe?“ – Die Große Koalition damals und heute, vom 30. November 2006
Weblinks
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