- Hörfunkgeschichte
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Die Hörfunkgeschichte umfasst die technische, programm- und organisationsgeschichtliche Entwicklung des Hörfunks und des Radioapparates.
Inhaltsverzeichnis
Entwicklung technischer Voraussetzungen
Die Anfänge
Der Hörfunk umfasst die drei Komponenten: Tonaufnahme, Übertragung und Empfang. Das erste brauchbare, noch rein mechanisch arbeitende Tonaufzeichnungsverfahren entwickelte Thomas Alva Edison mit seinem 1877 vorgestellten Zinnfolienphonographen. Die technische Wandelung von akustischen Schallwellen in elektrische Impulse gelang erstmals in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts mit der Erfindung der ersten Mikrofone u. a. durch Philipp Reis und Alexander Graham Bell.
Die Übertragung setzte die Erfindung des magnetischen Telefons voraus (hier gibt es zahlreiche parallele Entwickler und Erfinder, die weitestgehende stammt von Alexander Graham Bell aus dem Jahre 1876). Das Telefon setzte zunächst jedoch noch einen Draht als Leiter voraus. Der drahtlose Rundfunk basiert auf der Entdeckung der elektromagnetischen Wellen durch Heinrich Hertz im Jahre 1886; Guglielmo Marconi übertrug diese Entdeckung auf die Übertragung telegrafischer Nachrichten; im Jahre 1897 gelang ihm erstmals eine drahtlose Übertragung über die Distanz von fünf Kilometern; bereits 1901 funkte er über den Atlantik.
Die aus dem Umgang mit der drahtlosen Telegrafie gewonnenen Erkenntnisse wurden erweitert; besondere Bedeutung hatte dabei die Entwicklung des Röhrensenders (DRP-Patent Nr. 261 604 für die »Rückkopplung zur Erzeugung von Schwingungen«, 1913).
Die technischen Grundlagen des Rundfunks wurden im ausgehenden 19. Jahrhundert von Nikola Tesla erfunden und patentiert. Allerdings vernichtete 1895 ein Feuer seine fertige Anlage. Die Leistung der Erfindung des Radios wird häufig Guglielmo Marconi zugeschrieben, dessen Systeme als erste großflächig eingesetzt wurden, und der deshalb in vielen Geschichtsbüchern als der Erfinder der Technik gilt. Etwa zeitgleich entwickelte Alexander Popow das Radio. Er übermittelte 1896 die Wörter "Heinrich Hertz" an eine 250 Meter entfernte Empfangsstation. 1906 übertrug Reginald Fessenden Musik. 1943 entschied das Oberste Patentgericht der USA, dass Tesla der Erfinder des Radios sei.
Entwicklung bis 1923
Im Ersten Weltkrieg kam es zu ersten Versuchen mit Röhrensendern (s. Elektronenröhre) und Rückkopplungs-Empfängern durch Hans Bredow und Alexander Meißner, bei denen bereits Musik gut übertragen wurde. Ab 1915 gab es in den USA erste Pläne für regelmäßig ausgestrahlte, kommerzielle Rundfunkprogramme. Zunächst wurden entsprechende Vorhaben jedoch nicht verwirklicht.
Am 6. November 1919 sendete der niederländische Fabrikant Hanso Schotanus à Steringa Idzerda aus seiner privaten Wohnung in Den Haag die erste bekannte Radiosendung. Dieser sendete bis 1924 an vier Tagen in der Woche sein beliebtes Programm. Danach musste er aufgeben, da die Finanzierung des Programms auf freiwillige Beiträge der Hörer baute, welche aufgrund der zahlreicher werdenden Sendestationen in den Niederlanden ausblieben.
1920 nahm in Pittsburgh (USA) die erste kommerzielle Radiostation ihren regelmäßigen Betrieb auf. Der ehemalige Marineoffizier und Angestellter der Telegraphenfirma Westinghouse Frank Conrad hatte am Anfang des Jahres zunächst zu Testzwecken Grammophonplatten und live gespielte Klavierstücke über seine Amateurfunkanlage abgespielt und benachbarte Funker um Rückmeldung über die Funkqualität gebeten. Schnell entwickelte sich die immer freitagabends abgespielte Musik zu einem beliebten Freizeitereignis. Im weiteren Verlauf des Jahres 1920 stellte Westinghouse vereinfachte und billige Radiogeräte zur Verfügung, die auch von Laien bedient werden konnten. Conrad weitete den Sendebetrieb zu einem Programm unter dem Rufcode KDKA aus. Am 2. November 1920 begann mit einer Liveübertragung der Ergebnisse der amerikanischen Präsidentschaftswahl die allabendliche Ausstrahlung des Programms. Innerhalb weniger Monate folgte der regelmäßige Sendebetrieb anderer amerikanischer Sender. Firmen unterschiedlichster Branchen strahlten in Eigenverantwortung Shows und Programme zu Werbezwecken aus.
Am 22. Dezember 1920 fand in Deutschland die erste Rundfunkübertragung eines Instrumentalkonzerts durch den posteigenen Langwellensender in Königs Wusterhausen statt. Postbeamte spielten auf mitgebrachten Instrumenten, sangen Lieder und trugen Gedichte vor. Der Funkerberg gilt daher als die Geburtsstätte des öffentlichen Rundfunks in Deutschland. (Bis zum Aufkommen des Fernsehens war der Ausdruck „Rundfunk“ identisch mit Hörfunk; zeitweilig auch „Hör-Rundfunk“ bzw. „Ton-Rundfunk“ genannt.)
Entscheidend für die Entwicklung des jungen Mediums war der sogenannte Funkerspuk: Nach russischem Vorbild besetzten am 9. November 1918 revolutionäre Arbeiter die Zentrale des deutschen Pressenachrichtenwesens und verkündeten irreführend den Sieg der radikalen Revolution (USPD, KPD, Spartakusbund) in Deutschland. Als Reaktion auf diese Aktion verschärfte die junge SPD-Reichsregierung die Kontrolle über das junge Medium:
- Funkregal ("Funkhoheit"): Hoheitsrecht des Reiches zur Einrichtung und zum Betrieb von Sende- und Empfangsanlagen (ab etwa 1919);
- Empfangsverbot von Funksendungen für Privatleute (um 1922, aufgehoben 1923);
- Begrenzung der technischen Eigenschaften von Empfangsgeräten; Rückkopplungsverbot; Genehmigungspflicht; Gebühren (ab 1923).
Ab 1922 wird der Wirtschaftsrundspruchdienst als erster regelmäßiger und gebührenpflichtiger Rundfunk betrieben. Am 6. April 1923 wird der erste Radioclub in Berlin gegründet sowie der Verband der Rundfunkindustrie in Berlin.
Als Geburtsstunde des deutschen Rundfunks gilt der 29. Oktober 1923. An diesem Tag wird die erste Unterhaltungssendung aus dem Vox-Haus ausgestrahlt (siehe: Funk-Stunde Berlin). Als erster offizieller Rundfunkteilnehmer in Deutschland gilt der Berliner Zigarettenhändler Wilhelm Kollhoff.
Der Weg zum Massenmedium
Erste Sendungen
Am 1. Januar 1924 gab es in Deutschland 1.580 Rundfunkteilnehmer. In den USA wurde im gleichen Jahr erstmals die Antrittsrede des Präsidenten über Rundfunk ausgestrahlt.
In Deutschland empfand die Reichsregierung die wachsende Zahl von Schwarzhörern (Zaungäste) als massive Bedrohung und verhängte Geld- und Gefängnisstrafen von bis zu sechs Monaten auf Schwarzhören. Weiter verschärft wurden diese Bestimmungen durch die Funknotverordnung vom 8. März 1924 (siehe auch: Audionversuchserlaubnis). Als die Kontrollmaßnahmen danach zu greifen begannen, stieg das Vertrauen der Regierung in das Medium. Durch weitere administrative Maßnahmen wurde der Hörfunk als unpolitischer und überparteilicher Unterhaltungsdienst etabliert. Trotzdem nahm die Reichspost durch die 1. Rundfunkreform 1926 großen Einfluss auf das neue Medium. Mit Kulturbeiräten und Überwachungsausschüssen wurde das Programm von den Ländern und dem Reichsinnenministerium kontrolliert. Die Reichspost hatte dafür das Sagen in der neugegründeten Dachorganisation der Reichsrundfunk Gesellschaft (RRG), die die Regionalgesellschaften wirtschaftlich überprüfen und nach außen hin vertreten sollte. Vorsitzender war Hans Bredow. Das Reichsinnenministerium gründete zwei Rundfunkgesellschaften, die Tagesnachrichten, sowie musikalische, wissenschaftliche und literarische Beiträge übertragen sollten; eine weitere Lizenz wurde an den Vox-Konzern vergeben, der an einem neuen Werbeträger interessiert war. Die finanzielle Ausstattung dieser Sender deckte jedoch nur die nötigsten Ausgaben.
1924 wurden weitere Sender eröffnet: Frankfurt am Main I und München I (30. März), Sender Hamburg I (2. Mai), Sender Stuttgart I (10. Mai), Sender Breslau I (26. Mai) und Sender Königsberg I (14. Juni). Zuletzt die Westdeutsche Funkstunde AG in Münster (10. Oktober). Dies geschah jedoch nicht aus einer föderalen Tugend sondern aus der technischen Not heraus, weil die Sendeleistung des Senders in Königs Wusterhausen nicht ausreichte, um das gesamte Reich zu versorgen. Es brauchte daher die Verstärkersender in den jeweiligen Regionen.
Am 29. Mai fand die erste Rundfunkausstellung in Hamburg statt.
Am 1. Januar 1925 betrug die Zahl der Rundfunkteilnehmer 548.749. Am 3. September 1926 wurde der Funkturm in Berlin eingeweiht. Ebenfalls 1926 ging die Deutsche Welle GmbH auf Sendung, die später in Deutschlandsender umbenannt wurde.
Ab 1926 hatten sich Standardtypen bei den Hörfunkempfängern herausgebildet: Das Röhrengerät hatte den Detektorapparat verdrängt und der Lautsprecher den Kopfhörer.
Bertolt Brecht entwickelte in seinen Schriften eine alternative Konzeption zu dem etwa ab 1925 etablierten Rund-Funk. In seinem Rundfunkexperiment versuchte er, den Hörer zum aktiven Mitspieler werden zu lassen und so den asymmetrischen Kommunikationsfluss vom Sender zum Empfänger in einen symmetrischen umzuwandeln. Die Gesamtheit dieser Vorstellungen bezeichnet man als Brechts Radiotheorie, obwohl sie kein homogenes Gebilde darstellt. Brecht war sich jedoch bewusst, dass seine Vorstellung "in dieser Gesellschaftsordnung" undurchführbar war. Er sah einen politischen Ursprung der Begrenzungen des Hörfunks: Nach der Freigabe des Rundfunkempfangs für jedermann erlegte das Reichsinnenministerium der Industrie verschiedene Einschränkungen auf:
- Es durften nur solche Empfangsgeräte hergestellt werden, die nicht mehr als den Wellenbereich von 250 bis 700 m (Mittelwellen, 430 bis 1200 kHz) aufnehmen konnten
- die Empfangsgeräte durften nicht in der Lage sein, Funkwellen selbst zu erzeugen
- Empfangsgeräte durften nur von amtlich anerkannten Firmen hergestellt werden
Der Staat hatte damit eine weitreichende Kontrolle über die Funkempfangsanlagen erzielt. Zusätzlich gab es inhaltliche Auflagen für die Rundfunksender, deren Programmgestaltung durch Ausschüsse mit Kontrollfunktion geprüft wurden. Verboten waren unter anderem politische Äußerungen, Erotik und Satire.
Ab 1928 wurden diese Auflagen stufenweise gelockert; zunächst durften Beiträge zu aktuellen Themen der Zeit gesendet werden (Beispiele für Themen: Wirtschaftskonjuktur, Reichswehr, Alkoholmissbrauch), dann kamen unter Brüning gelegentliche „Statements verantwortlicher Staatsmänner“ hinzu. Mit der zweiten Rundfunkreform 1932 änderte sich dies jedoch drastisch. Die Regierung unter von Papen („Kabinett der Barone“) machte den Rundfunk vollends zum Staatsorgan. „Der Rundfunk wurde den Rechten geöffnet und blieb den Linken verschlossen.“ Die Neuordnung ging vom Reichsinnenministerium und ihrem Rundfunkreferenten Erich Scholz aus. Die Rundfunkgesellschaften wurden zentralisiert und verstaatlicht. Der Rundfunk enthielt nun die Grundmuster des nationalsozialistischen Propagandaapparats.
Großflächige Verbreitung in der NS-Zeit
Nachdem Brecht Anfang der 1930er-Jahre seine Vorstellungen von einem interaktiven Rundfunk aufgegeben hatte, entdeckten die Nationalsozialisten das Medium; sie wandelten den zuvor unpolitischen und überparteilichen Rundfunk in ein parteipolitisches Propagandainstrument um. Die Verbreitung von Empfangsanlagen wurde fortan massiv gefördert. Ausdruck fand dieser Wandel in der Massenfertigung eines preiswerten Empfangsgerätes, für das etwa ab 1934 geworben wurde mit dem Slogan „Ganz Deutschland hört den Führer mit dem Volksempfänger“.
Die industrielle Massenherstellung von Empfangsgeräten setzte ein mit der Produktion des Volksempfängers VE 301; die Typenbezeichnung VE 301 leitete sich vom Datum der nationalsozialistischen Machtergreifung ab (301 = 30. Januar 1933). Ab dem 25. Mai 1933 wurden 100.000 Stück des VE 301 für 76 RM pro Stück hergestellt; ab Ende 1933 waren es bereits 500.000 Stück und 1935 1,3 Millionen. Bis 1937 war der Preis bis auf 59 RM gefallen. Der VE 301 konnte jedoch nur auf Mittel- und Langwelle empfangen – ausländische Kurzwellenrundfunksender konnten mit dem VE 301 nicht empfangen werden, der Empfang ausländischer Programme auf Lang- und Mittelwelle war aufgrund der damals bereits veralteten Bauform nur beschränkt möglich.
1933 wurde der Rundfunk völlig verstaatlicht und das wichtigste Propagandainstrument der Nationalsozialisten, kontrolliert und geleitet vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (Dr. Joseph Goebbels).
Nach dem Erfolg des Volksempfängers wurde zusätzlich eine technisch einfachere Variante zum Preis von 35 RM angeboten, der Deutsche Kleinempfänger 1938 (DKE 1938, im Volksmund „Goebbels-Schnauze“ genannt). Der dritte Rundfunkempfänger war der Deutsche Arbeitsfront Empfänger 1011 (DAF 1011), ein Gemeinschaftsempfangsgerät, das für den in Betrieben und Fabriken befohlenen Gemeinschaftsempfang konzipiert war. Auch hier steht die Typenbezeichnung wieder für ein politisch bedeutsames Datum: Am 10. November 1933 fand der erste Gemeinschaftsempfang anlässlich der Übertragung einer Rede Adolf Hitlers aus der Maschinenhalle der Siemenswerke statt.
1936 wurde ein weiteres Gerät auf den Markt gebracht, der Deutsche Olympiakoffer, ein transportables, mit Batterien bestücktes Koffergerät für den Empfang im Freien. Anlass waren die Olympischen Spiele 1936 in Berlin, bei der erstmals weltweit eine Übertragung im Rundfunk stattfand. Seit diesem gleichermaßen rundfunktechnischen wie propagandistischem Großereignis hat es sich etabliert, innovative Techniken öffentlichkeitswirksam bei Großereignissen wie der Olympischen Spiele zu präsentieren. 1936 stellten die Nationalsozialisten das Senden kommerzieller Werbung im Rundfunk ein.
Die Produktion des VE 301 und des DKE 1938 bewirkte, dass die Hörerzahlen von rund vier Millionen Anfang 1932 auf über 12 Millionen Mitte 1939 stiegen. Es ist jedoch wohl dennoch eine historische Legende, dass die Nationalsozialisten durch die Förderung der Verbreitung von Rundfunkempfangsgeräten eine besonders hohe Empfangsdichte erzielt hätten: Die Rundfunkempfangsdichte lag 1934 in Deutschland bei 33,3 %, bis 1937 stieg sie bis auf 46,9 %. 1937 lag die Empfangsdichte in den USA jedoch bereits bei 78,3 %, in Großbritannien bei 66,1 %. In Deutschland waren vergleichbare Werte erst 1941 mit 65 % erreicht.
Rundfunk als Propagandamittel
Mit der Übernahme der Staatsgewalt durch die Nationalsozialisten wurde der Rundfunk verstaatlicht; die bis dahin bestehenden elf unabhängigen Rundfunkgesellschaften wurden aufgelöst, umgegliedert in Reichssender und dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unterstellt. Die Gleichschaltung erfolgte im Rundfunkbereich durch Einrichtung der Reichsrundfunkkammer (1939 jedoch wieder aufgelöst; ihre Kompetenzen wurden dann auf die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG) übertragen), welche auch die ab 1938 zur Mitarbeit an Rundfunkproduktionen erforderliche Mikrofon-Eignungspüfung durchführte. Die Programme wurden einseitig politisiert durch Übertragung der Reden des „Führers“ und der übrigen Nazi-Prominenz; die Musikauswahl konzentrierte sich auf deutsche Unterhaltungsmusik. Marschmusik machte dagegen nur einen geringen Anteil aus. Ab 1935 wurde „Entartete Musik“ wie zum Beispiel „Nigger-Jazz“ verboten; Rundfunkhören wurde zur staatspolitischen Pflicht erklärt, was den Absatz des VE 301 und des DKE 1938 weiter förderte.
Goebbels äußerte sich in einer Rede zur Eröffnung der Rundfunkausstellung 1936 über die inhaltliche Gestaltung des Rundfunkprogramms folgendermaßen: „Das Programm des Rundfunks muss so gestaltet werden, dass es den verwöhnten Geschmack noch interessiert und dem anspruchslosen noch gefällig und verständlich erscheint. Dabei soll besonderer Bedacht gerade auf die Entspannung und Unterhaltung gelegt werden [...]. Demgegenüber fallen die wenigen, die nur von Kant und Hegel ernährt werden wollen, kaum ins Gewicht.“
Goebbels führte zum 1. Januar 1939 für den Reichsrundfunk die Bezeichnung Großdeutscher Rundfunk ein. Dieser sendete ab Juni 1940 ein nationalsozialistisches Einheitsprogramm für das ganze Deutsche Reich.
Am 31. August 1939 fand ein fingierter Überfall eines deutschen SS-Kommandos in erbeuteten Uniformen der polnischen Armee auf den Nebensender Gleiwitz statt, um einen Vorwand für den Einmarsch in Polen zu liefern. Das Abhören ausländischer Sender wurde mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 verboten und als „Verbrechen gegen die nationale Sicherheit unseres Volkes“ (sogenanntes Rundfunkverbrechen) mit schweren Zuchthausstrafen geahndet. Mitte 1941 kam es zum ersten Todesurteil wegen Hörens ausländischer Rundfunksender. Der Rundfunk wurde als „jüngstes Kind unserer Kriegstechnik“ bezeichnet; die Alliierten nutzten den Hörfunk für die sogenannte „Gegenpropaganda“.
Durch den am 1. September 1944 verfügten Führererlass „über den totalen Kriegseinsatz“ waren alle kulturellen Einrichtungen wie Theater, Ausstellungen, Kunsthochschulen unter anderem geschlossen worden. Nur noch Film und Rundfunk sollten zuständig sein, „den Soldaten an der Front und der schaffenden Heimat Entspannung [zu] geben und kulturelle Werte [zu] vermitteln“.
Am 9. Mai 1945 verkündet der letzte intakt verbliebene Reichssender Flensburg im Namen der geschäftsführenden Reichsregierung die bedingungslose Kapitulation.
Die Nachkriegszeit
Neuaufbau des Rundfunks
Vor Kriegsende hatten die Westalliierten weitaus weniger konkrete Vorstellungen von der Veränderung der deutschen Medienlandschaft als die sowjetische Seite. Die Sowjets begannen früh mit der Schulung von deutschen Exilkommunisten als Kader für den Medienaufbau. Seit Juli 1943 betrieben sie Radiosender in der Sowjetunion, die zunächst vor allem als Mittel der Psychologischen Kriegführung gegen die Wehrmacht gedacht waren.
1943 beschlossen Briten und Amerikaner, Nachkriegsdeutschland als demokratischen Staat friedlich in Europa einzubinden und die Bevölkerung für dieses Vorgehen zu gewinnen. Im Oktober 1943 wurde gemeinsam mit der Sowjetunion die European Advisory Commission gegründet. Sie fasste erste allgemeine Pläne für die deutsche Medienlandschaft nach dem Krieg. Allerdings waren ihre Vorschläge zunächst vor allem auf die Presse ausgerichtet. Im April 1944 übernahm die Psychological Warfare Division die Ausarbeitung konkreter Vorhaben. Ihr zufolge sollte eine zentrale alliierte Kommission gemeinsame und flächendeckend die Medienpolitik bestimmen. Konkrete Richtlinien für die Medienpolitik wurden am 16. April 1945 im „Handbook for the Control of German Information Services“ vorgelegt.
Das "Handbook" befasste sich ebenfalls vor allem mit der Umgestaltung der Presse, enthielt aber zumindest eine Anfangsstrategie für den Rundfunk. Spezielle Einheiten sollten Radiosender sowie -redaktionen besetzen und sofort mit dem Ausstrahlen eines alliierten Programms beginnen. Dieses sollte von Radio Luxemburg produziert werden, angereichert durch BBC- und Voice-of-America-Produktionen. Die Sendungen sollten vor allem der Information der Bevölkerung und der Umerziehung dienen. Nach der erfolgten Besetzung ganz Deutschlands war die Bildung einer zentralen und gemeinsamen Propagandastelle der Alliierten in Berlin mit angeschlossenem „nationalem Rundfunkdienst“ geplant. Zur Beseitigung des NS-Einflusses sollten zudem bis auf Ausnahmen alle Journalisten Berufsverbot erhalten, die seit 1933 in Deutschland gearbeitet hatten. Im "Handbook" fehlten aber Vorgaben für den Übergang des Rundfunks an Deutsche vollkommen, während sie für die Presse vorhanden waren (Lizenzpresse). Lediglich allgemeine Anregungen für einen dezentralisierten und der Kontrolle der Regierung entzogenen Rundfunk waren vorhanden.
Die Briten begannen am 4. Mai 1945 in Hamburg als erste mit der Ausstrahlung eines Rundfunkprogramms, andere Besatzungsmächte folgen schnell, die Franzosen erst im Oktober in Koblenz. Dabei mussten die Alliierten sich der vorhandenen Rundfunk-Infrastruktur bedienen, wobei sich die Besatzungszonen und alte deutsche Strukturen überlagerten. Die Rundfunktrupps begannen entgegen der Planung sofort mit dem Aufbau eigenständiger Wort- und Musikprogramme, bewältigten bald einen täglichen Sendebetrieb und stellten vorerst das einzige tagesaktuelle Medium dar. Die Briten akzeptierten diesen Zustand als erste und beschlossen schon im Spätsommer 1945, den neuen Nordwestdeutschen Rundfunk zu einem eigenständigen Vollprogramm auszubauen. Im Spätherbst 1945 existierte in allen Besatzungszonen jeweils ein Vollprogramm. Bei den Amerikanern kamen schnell mehrere kleinere, regionale Sender dazu. Abweichend vom ursprünglichen Vorhaben begannen die Alliierten spätestens nach der Potsdamer Konferenz mit dem Einstellen einer schnell wachsenden Zahl deutscher Mitarbeiter. Nur die Amerikaner überwachten den Rundfunk genau. Briten und Franzosen ließen ihren Mitarbeitern relativ freie Hand.
In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde bereits kurz nach Kriegsende am 13. Mai 1945 aus dem alten Berliner Rundfunkgebäude in der Masurenallee (ab Juli britischer Sektor, später Sitz des ehemaligen SFB) die erste Radiosendung des "Berliner Rundfunks", des zukünftigen Rundfunks der DDR, ausgestrahlt. Verantwortlich für das Programm war der zur Gruppe Ulbricht gehörende KP-Funktionär Hans Mahle unter Kontrolle der Sowjetischen Militäradministration (SMAD). Der ehemaliger Sender mit reichsweiter Sendekapazität wurde stillgelegt und befand sich in sowjetischer Hand. Die SMAD lehnte die Verwirklichung der Pläne aus dem PWD-Handbook zur gemeinsamen Nutzung ab. Der Berliner Rundfunk wurde bis Ende 1945 immer stärker kommunistisch ausgerichtet und über den stärkeren Sender Königs Wusterhausen weiter verbreitet. Die Amerikaner starteten als Gegenmaßnahme zunächst ein Drahtfunk-Angebot und ab September 1946 den RIAS. Briten nahmen ab August 1946 einen Relaissender für den NWDR in Berlin in Betrieb.
Unterschiedliche Entwicklungen in den Besatzungszonen
Auch die langfristige Rundfunkordnung ging in den Zonen verschiedene Wege. Die Sowjets übergaben die Rundfunkverwaltung bereits im Dezember 1945 an eine KPD-nahe Behörde, die aber von SMAD-Weisungen abhängig blieb. Der Rundfunk sollte nach sowjetischem Vorbild staatlich organisiert werden. Bis Ende 1946 wurden Landessender aufgebaut, die jedoch nur einzelne Programmnischen gestalten durften. Eine Föderalisierung erfolgte nicht. Mit der Gründung der DDR ging der Rundfunk komplett an staatliche Organe über.
Die britische Besatzungsverwaltung gaben sukzessive mehr Kompetenzen an die deutschen Mitarbeiter des NWDR ab. Der deutsche Dienst der BBC übernahm ab November 1945 die Aufgabe der Umerziehung und Propaganda gegen die Sowjets. Dadurch erhielt der Sender Hamburg mehr Freiheiten zur Programmgestaltung. Der NWDR sollte ein starkes Gegengewicht zu einem eventuell kommunistisch übernommenen gesamtdeutschen Rundfunk bilden. Der Sender stand jedoch im Konflikt zur traditionellen föderalen Rundfunkstruktur und löste Proteste vor allem in Nordrhein-Westfalen aus. Im Verlauf des Jahres 1946 entwickelten die Briten eine Struktur für Rundfunk in deutscher Verwaltung: Die Finanzierung sollte über Gebühren erfolgen, der Verwaltungsrat ein mächtiges Kontrollgremium mit Vertretern aller gesellschaftlicher Gruppen bilden. Die technischen Anlagen sollten in den Besitz des Senders übergehen, um eine Kontrolle durch die zentralstaatliche Post zu verhindern. 1947 räumte die britische Verwaltung den deutschen Parteien auf deren massiven Druck größere Kompetenzen bei der Besetzung des Verwaltungsrats ein. Dieses neue Rundfunksystem trat 1948 offiziell in Kraft.
Die Amerikaner bauten schnell eine dezentrale Rundfunkstruktur auf und verhandelten nach der Bildung der deutschen Länder mit den Landesregierung über die Übernahme der Rundfunkhoheit. Diese Gespräche kamen zu keinen Ergebnissen, weil die Länder aus Sicht der Besatzungsverwaltung zu großen Einfluss verlangen. Ende 1947 beschlossen die Amerikaner die Übernahme des britischen Systems. Allerdings hatten die Parteien in den Rundfunkräten der amerikanischen Zone weniger Einfluss. Die Rundfunkräte selbst erhielten noch weitergehendere Kompetenzen zur Programmgestaltung und Wahl des Intendanten als bei den Briten.
Franzosen konnten einen eigenen Zonenrundfunk wegen technischer Probleme nur langsam aufbauen. Sie legten den SWF als einheitlichen Sender mit kleinen regionalen Sparten für ihre vergleichsweise kleine Besatzungszone an. Ein Vollprogramm wurde erst im März 1946 ausgestrahlt. Von Anfang an waren Deutsche in Leitungspositionen. Ein Umerziehungsauftrag wurde fast überhaupt nicht im Programm umgesetzt. Franzosen beabsichtigen zunächst nicht, den SWF vollends in deutsche Hoheit übergehen zu lassen, wurden aber ab 1948 von Briten und Amerikanern unter Druck gesetzt, deren Ansatz zu übernehmen. Im Oktober 1948 erhielt der SWF Autonomie nach US-Vorbild, bis 1952 hatten die Besatzungsbehörden aber weitgehende Eingriffsmöglichkeiten.
Entstehung eines geregelten Sendebetriebs
In Westdeutschland wurden zwischen 1948 und 1949 durch die Landesrundfunkgesetze der Bayerische Rundfunk, der Hessische Rundfunk, Radio Bremen und der Süddeutsche Rundfunk gegründet. 1950 schlossen sich alle Landesrundfunkanstalten zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammen. Da Deutschland nach dem Kopenhagener Wellenplan nur wenige Mittelwellenfrequenzen erhielt – die, anders als in anderen großen europäischen Ländern, auf mehrere regionale Rundfunkanstalten verteilt werden mussten –, begannen die Rundfunkanstalten zudem damit, den Ausbau des UKW-Netzes voranzutreiben.
Weihnachten 1952 strahlte der NWDR das erste regelmäßige Fernsehprogramm der Nachkriegszeit aus. Im Februar 1956 eröffnete der Rundfunk der DDR mit dem Funkhaus Nalepastraße in Berlin-Oberschöneweide ein neues Funkhaus, vom dem aus Ostdeutschland zentral mit Hörfunksendungen versorgt wurde.
Am 3. Mai 1953 begann die Deutsche Welle mit ihren Sendungen auf Kurzwelle als Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland, zunächst in Verantwortung des NWDR, später des WDR. Kurzfristig wurde der Sendebetrieb auf viele Fremdsprachen ausgedehnt, per Gesetz vom 29. November 1960 wurde die Deutsche Welle eine selbstständige Bundesanstalt (Rundfunkanstalt) öffentlichen Rechts mit Sitz in Köln.
In der Nachkriegszeit haben sich die Rundfunkanstalten in Deutschland einen Namen als Kulturförderer, vor allem in den Bereichen Literatur und klassische Musik, erworben. In den 1950er- und 1960er-Jahren konnten beispielsweise viele Schriftsteller ihren Lebensunterhalt durch Lesungen und das Schreiben von Hörspielen finanzieren. Neben den großen Radio-Sinfonie-Orchestern wie dem RSO Frankfurt mit ihrem klassischen Musikangebot förderte die ARD auch gezielt moderne Stilrichtungen, wie Jazz und elektronische Musik.
Ausbau und Veränderungen des Sendebetriebs
Die 1960er- bis 1980er-Jahre
Am 1. Januar 1962 nimmt der 1960 per Bundesgesetz gegründete Deutschlandfunk seinen Sendebetrieb auf Lang- und Mittelwelle mit einem in weiten Teilen Europas empfangbaren Informationsprogramm auf. Zielgruppe des Programms waren vor allem die Hörerinnen und Hörer in der DDR und - mit den später auf Mittelwelle aufgenommenen Fremdsprachensendungen - Osteuropa, er bildete praktisch das Gegenstück zum Deutschlandsender, dem Hörfunkprogramm des Rundfunks der DDR.
In den 60er- bis Ende der 80-Jahren hatten in Westdeutschland die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und in Ostdeutschland der staatliche Rundfunk der DDR eine Monopolstellung.
Das kulturelle Engagement der ARD-Sender wurde in den 70er-Jahren nicht weiter ausgebaut und in den folgenden zwei Jahrzehnten Schritt für Schritt zurückgefahren.
Während in Ostdeutschland der staatliche Rundfunk weiterhin als einziger Anbieter von Hörfunkprogrammen zugelassen war, nahmen in Westdeutschland Mitte der 80-Jahre private Radiostationen den Betrieb auf. Es ist der Beginn des sogenannten „dualen Rundfunksystems“.
Am 23. Juli 1988 wurde mit Radio Dreyeckland in Freiburg das erste deutsche freie Radio legalisiert, nachdem eine juristische Verfolgung des Piratenradios aussichtslos wurde. In der Schweiz ging am 14. November 1983 das freie Radio Radio LoRa in Zürich auf Sendung. In dem Zusammenhang mit den „freien Radiostationen“ spricht man auch vom „trialen Rundfunksystem“, damit ist die Dreiteilung der vorhandenen Frequenzen auf die drei Standbeine öffentlich-rechtlicher, kommerzieller und gemeinnütziger freier Rundfunkveranstalter gemeint [1].
Nach dem Fall der Mauer
Der Zusammenbruch der DDR bedeutete auch das Ende des staatlichen Rundfunks. 1990/91 wurden die ostdeutschen Sender umbenannt, Personal abgebaut und der Sendebetrieb auf Grundlage des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinigten Deutschland zum 31. Dezember 1991 eingestellt.
Die ARD wurde um die beiden ostdeutschen Anstalten ORB (2003 mit dem SFB zum RBB fusioniert) und MDR erweitert. Im Hörfunk entstand aus der Fusion ehemaliger Ostberliner (DS Kultur) und Westberliner Sender (RIAS 1) 1994 das DeutschlandRadio Berlin (heute: Deutschlandradio Kultur).
Kulturförderung
Zur Kulturförderung unterhält der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland 14 Symphonie- und Rundfunkorchestern, acht Chören und vier Big Bands. Mit diesen Klangkörpern ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk der größte Konzertveranstalter und einer der wichtigsten Auftragsgeber für Komponisten. Die Entwicklung des Hörspiels und der Mundartliteratur wird ebenfalls durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefördert.
Insgesamt betrachtet, hat sich die Situation in der Kulturförderung im Vergleich zu den Nachkriegsjahren allerdings umgekehrt. Zwar decken die öffentlich-rechtlichen Sender immer noch ein bedeutendes Spektrum an kulturellen Leistungen ab, aber die Arbeit für den Hörfunk wird nicht nur deutlich schlechter bezahlt als im Fernsehen, sondern ist in vielen Fällen für die beteiligten Autoren und Künstler zu einem Verlustgeschäft geworden. Es ist eine Schere entstanden zwischen gut bezahlten und sozial abgesicherten festangestellten Rundfunkmitarbeitern und den sogenannten „Freien“, die von ihrer Arbeit oft nicht mehr leben können.
Zukunft
Bis 2010 soll das Fernsehen in Deutschland komplett von analoger auf digitale Übertragung umgestellt sein. Die Europäische Kommission fordert von den Mitgliedstaaten die Abschaltung des analogen Rundfunks bis Anfang 2012. Deutschland hat sich verpflichtet, den analogen Rundfunk (darunter auch UKW, Mittelwelle) bis 2010 abzuschalten. Als technischer Nachfolger für den analogen Hörfunk (UKW) ist DAB geplant, das sich bislang allerdings beim deutschen Verbraucher noch nicht durchsetzen konnte. Für Mittelwellensender wurde DRM als Alternative entwickelt. (Siehe auch Analoger „switch-off“.)
Literatur
- Ansgar Diller: Rundfunk in Deutschland, Bd. 2: Rundfunkpolitik im Dritten Reich. dtv, München 1980, ISBN 3-423-03184-0
- Konrad Dussel: Deutsche Rundfunkgeschichte. 2. Aufl. UVK Medien, Konstanz 2004, ISBN 3-8252-2573-9
- Hans-Jürgen Krug: Radiolandschaften. Beiträge zur Geschichte und Entwicklung des Hörfunks. Lang, Frankfurt am Main 2002
- Winfried B. Lerg: Rundfunk in Deutschland, Bd. 1. Die Rundfunkpolitik der Weimarer Republik. dtv, München 1980, ISBN 3-423-03183-2
- Inge Marßolek, Adelheid von Saldern (Hrsg.): Radiozeiten. Herrschaft, Alltag, Gesellschaft (1924-1960). Verlag für Berlin-Brandenburg, Potsdam 1999, ISBN 3-932981-44-8
- Inge Marßolek, Adelheid von Saldern (Hrsg.): Zuhören und Gehörtwerden, Bd. 1: Radio im Nationalsozialismus. Zwischen Lenkung und Ablenkung, Edition Diskord, Tübingen 1998, ISBN 3-89295-638-3
- Inge Marßolek, Adelheid von Saldern (Hrsg.): Zuhören und Gehörtwerden, Bd. 2: Radio in der DDR der fünfziger Jahre. Edition Diskord, Tübingen 2001, ISBN 3-89295-639-1
- Wolfgang Hagen: Das Radio. Zur Geschichte und Theorie des Hörfunks - Deutschland/USA. Wilhelm Fink, München 2005, ISBN 3-7705-4025-5
- Frank Schätzlein: Radio-Bibliographie. Fortlaufende Literaturliste zum Hörfunk. 2004 ff.
- Ingrid Scheffler (Hrsg.): Literatur im DDR-Hörfunk. UVK-Verl.-Ges., Konstanz 2005, ISBN 978-3-89669-478-2
Siehe auch
- Kategorie:Rundfunkjahr (Chronologie des Rundfunks)
- Hörfunk in Frankreich und Hörfunk in Spanien
Weblinks
Museen
- Bremer Rundfunkmuseum
- Rundfunkempfänger der Frühzeit, noch immer lauffähig
- Radio- und Telefonmuseum Rheda-Wiedenbrück
- Sender- und Funktechnikmuseum Königs Wusterhausen
Quellen
- ↑ zur Bedeutung des 'trialen Rundfunksystems', Radio Helsinki - Charta: http://helsinki.at/dokumente/charta.php
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