- König von Bayern
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Königreich Bayern Wappen Flagge Lage im Deutschen Reich Landeshauptstadt München Regierungsform Monarchie Staatsoberhaupt König (bis 1918) Dynastie Wittelsbacher Bestehen 1806-1918 Fläche 75.865 km² Einwohner 6.176.057 (1900)
6.524.372 (1910)Bevölkerungsdichte 81 Einwohner/km² Entstanden aus Herzogtum Bayern Aufgegangen in Freistaat Bayern Hymne Heil unserm König, Heil! Stimmen im Bundesrat 6 Stimmen Kfz-Kennzeichen II A bis II Z
(mit B, C, D, E, H, N, S, U)Karte Das Königreich Bayern entstand als Nachfolger des um große Teile Frankens und Schwabens vergrößerten Kurfürstentums Bayern am Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
- Hauptartikel: Geschichte Bayerns
Dem Kurfürstentum Bayern wurden beim Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 große Teile Frankens und Schwabens zugesprochen. Im Frieden von Pressburg, der am 26. Dezember 1805 zwischen dem Napoleonischen Frankreich und dem abdankenden Kaiser Franz II. abgeschlossen wurde, wurden mehrere mit Napoleon verbündete deutsche Fürstentümer zu Königreichen erhoben. Herzog Maximilian IV. Joseph von Bayern – seit 1799 Herrscher über Kurbayern und ab 1803 über Teile Frankens und Schwabens – nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel „König Maximilian I. von Bayern“ an. Am 1. Januar 1806 wurde er in München zum König von Bayern proklamiert.
Maximilian war zuvor Herzog von Zweibrücken gewesen, wozu er nach dem Tode seines Vorgängers Karl II. August 1795 bestimmt wurde. Nach dem Aussterben der älteren bayerischen Linie der Wittelsbacher wurde er als Vertreter der jüngeren Linie auch zum Herrscher über Bayern und damit König. Sein Minister Maximilian Graf von Montgelas gilt dabei als Schöpfer des modernen bayerischen Staates. 1808 wurde eine Verfassung erlassen, die Freiheits- und Gleichheitsrechte gewährte und nicht zuletzt den König nur mehr als Staatsorgan definierte. Der Monarch musste die Verfassung beeiden und war damit dieser unterworfen. Gleichzeitig beseitigte die Verfassung alle Relikte der Leibeigenschaft (die aber in Bayern ohnehin keine besondere Bedeutung mehr gehabt hatte). Durch ein neues Strafgesetzbuch, das Anselm von Feuerbach entworfen hatte, wurde 1813 die Folter abgeschafft. 1817 wurde Montgelas auf Drängen seiner Gegner vom bayerischen König entlassen.
Nach dem Tod seines Vaters Maximilian I. am 13. Oktober 1825 folgte Ludwig I.. Er machte seine Hauptstadt München zu einem Zentrum von Kunst und Kultur. 1848 übernahm Maximilian II. nach der Abdankung seines Vaters wegen der Affäre mit Lola Montez die Regierungsgeschäfte. Er war bis 1864 König von Bayern. 1866 trat Bayern an der Seite des Deutschen Bundes und damit Österreichs in den Krieg zwischen Österreich und Preußen ein, der mit einer völligen Niederlage endete. König Ludwig II. unterzeichnete am 22. August 1866 einen Vertrag mit Preußen, mit dem er de facto die bayerische Unabhängigkeit aufgab.
Mit dem Vertrag vom 23. November 1870 wurde Bayern Teil des am 18. Januar 1871 proklamierten neuen Deutschen Reichs, allerdings konnte es sich als zweitgrößter deutscher Staat nach Preußen gewisse Vorrechte sichern, wie die Beibehaltung einer eigenen Armee, eigener Post und Eisenbahn. Die Könige von Bayern behielten ihre Titel und ihr eigenes diplomatisches Corps.
Am 9. Juni 1886 wurde der durch seine prunkvollen Schlossbauten in aller Welt bekannte „Märchenkönig“ Ludwig II. durch die Bayerische Regierung entmündigt. Sein Onkel Luitpold übernahm am 10. Juni als Prinzregent die Regierungsverantwortung. Am 13. Juni 1886 wurde Ludwig II. tot im Starnberger See bei Schloss Berg aufgefunden. Zum König wurde Otto I., jüngerer Bruder Ludwigs, der aufgrund einer Geisteskrankheit regierungsunfähig war. 1886 bis 1912 regierte Prinzregent Luitpold, dritter Sohn Ludwigs I. und Bruder von Max II.. Nach dem Tod Luitpolds folgte dessen Sohn Ludwig zunächst ebenfalls als Prinzregent, ließ sich dann aber nach einer vom Landtag gebilligten Verfassungsänderung zum König ausrufen. Otto blieb aber bis zu seinem Tod 1916 „König ehrenhalber“.
Als nach dem Ersten Weltkrieg das Kaiserreich im November 1918 abgeschafft wurde, musste der letzte bayerische König, Ludwig III., als erster deutscher Monarch im Zuge der Novemberrevolution abdanken. Das Ende der Monarchie bedeutete zugleich die Ausrufung des Freistaats Bayern.
Gliederung
Das Königreich Bayern war in 8 Kreise eingeteilt, die als Verwaltungseinheiten der mittleren Ebene den heutigen Bezirken entsprachen:
- Oberbayern (Bezirkshauptstadt und Kreisregierung München)
- Niederbayern (Landshut)
- Pfalz (Speyer)
- Oberpfalz und Regensburg (Regensburg)
- Oberfranken (Bayreuth)
- Mittelfranken (Ansbach)
- Unterfranken und Aschaffenburg (Würzburg)
- Schwaben und Neuburg (Augsburg).
Diese Kreise gliederten sich wiederum in Bezirksämter. Die Vorläufer der Bezirksämter, die Landgerichte, waren ursprünglich zugleich Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, was als struktureller Fehler der bayerischen Verfassung galt, da damit die richterliche Unabhängigkeit berührt war, nachdem der Richter (in seiner Funktion des Verwaltungsbeamten, die der des heutigen Landrats entsprach) weisungsgebunden war. Erst in den 1860er Jahren wurde durch Einführung der Bezirksämter, denen die Verwaltungsgeschäfte übertragen wurden, dieser Mangel behoben. In der Pfalz bestanden schon seit 1816 Landkommissariate neben den Landgerichten.
Könige Bayerns
- Hauptartikel: Liste der bayerischen Herrscher
- Maximilian I. Joseph, 1806-1825
- Ludwig I., 1825-1848
- Maximilian II., 1848-1864
- Ludwig II., 1864-1886 (1886 entmündigt)
- 1886-1916 Otto I. (wegen Geisteskrankheit regierungsunfähig)
- Ludwig III., 1913-1918
Der bayerische Königstitel lautete ab dem 1. Januar 1806 zunächst: „Von Gottes Gnaden König von Baiern, des Heiligen Römischen Reiches Erzpfalzgraf, Erztruchseß und Kurfürst“. Dabei war die Schreibung Baiern mit „i“ im amtlichen Gebrauch zunächst die übliche. Erst König Ludwig I. erließ eine Verordnung, wonach der Landesname stets mit „y“ zu schreiben ist. Die auf das Reich bezüglichen Titel fielen noch 1806 mit dem Beitritt Bayerns zum Rheinbund weg.
Am 18. Oktober 1835 erließ Ludwig I. eine weitere Verordnung, wonach der große Königstitel von nun an zu lautete: „Von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. etc.“
Was mit „etc. etc.“ gemeint ist, erläutert die genannte Verordnung nicht und auch zu einem späteren Zeitpunkt erschien dazu nie eine authentische Interpretation. Eine gewisse Interpretationshilfe bietet eine Bekanntmachung vom 3. Oktober 1804 (Reg.Bl. 1804, Sp. 849ff), die jedoch durch die nachfolgenden staatsrechtlichen Veränderungen teilweise unanwendbar wurde. Darin ist als kurfürstlicher Titel festgelegt:
„N. in Ober- und Niederbayern, der oberen Pfalz, in Franken, zu Kleve und Berg Herzog, Fürst zu Bamberg, Würzburg, Augsburg, Freising und Passau, Fürst und Herr zu Kempten, Landgraf zu Leuchtenberg, gefürsteter Graf zu Mindelheim, Graf in der Mark, zu Ravensberg, Ottobeuren und Helfenstein, Herr zu Ulm, Rothenburg, Nördlingen, Schweinfurt, Wettenhausen, Roggenburg, Ursberg, Elchingen, Söflingen, Irrsee, Memmingen, Ravensburg, Wangen, Kaufbeuren, Buchhorn, Leutkirch und Bopfingen etc., des heiligen römischen Reiches Erbpfalzgraf, Erztruchseß und Kurfürst“.
Auch hierin findet sich bereits ein „etc.“
Gemeint ist damit wohl: sämtliche, einem Kurfürsten, bzw. König von Bayern von Rechts wegen zustehende Titel, deren Feststellung im Einzelnen sowohl Juristen wie Historikern große Schwierigkeiten bereitet hätte. Letztlich kann man in dem „etc. etc.“ sowohl einen Platzhalter für sämtliche Titel sehen, die Herrscher Bayerns jemals geführt und auf die sie nicht ausdrücklich (durch völkerrechtlichen Vertrag) oder stillschweigend (durch Weglassung des Wappenbildes eines Gebietes in ihrem Wappen nach eingetretenem Verlust des Gebietes) verzichtet haben.
Bei der Audienz anlässlich der Königsproklamation am 1. Januar 1806 und auch im Regierungsblatt behielt man sich die feierliche Krönung und Salbung für einen späteren Zeitpunkt vor. Die in Paris bestellten Insignien trafen im März 1807 ein. Dennoch ließen sich dann weder Max Joseph noch seine Nachfolger zum König krönen.
Bayerns Verbindung zu Griechenland
Der zweite Sohn König Ludwigs I., Otto (1815–1867), war der erste König von Griechenland (Regierungzeit 1832–1862). Die Tatsache, dass Blau-Weiß auch die Farben der griechischen Flagge sind deutet aber zu keiner Verbindung mit Bayern hin, da die Farben der griechischen Flagge schon 1822 bestimmt wurden.
Weblinks
- Königreich Bayern (1806-1918)
- Königreich Bayern (Bezirksämter und Gemeinden) 1910
- Karte vom Königreich Bayern, Maßstab 1:600.000, von F. Handtke, 16. Auflage (Erscheinungsjahr vor 1918)
- Bayerische Landesbibliothek Online (umfangreiches Informationsangebot mit digitalisierten Werken)
- Haus der Bayerischen Geschichte: Geschichte Bayerns – in sechs Sprachen
- Haus der Bayerischen Geschichte: „Königreich Bayern“ zum 200-jährigen Jubiläum
- Haus der Bayerischen Geschichte: Bildarchiv zur Bayerischen Geschichte – inkl. Bilder und Videos
Mitgliedsstaaten des Rheinbundes (1806–1813)Rang erhöht durch Napoleon → Königreiche: Bayern | Sachsen | Württemberg | Großherzogtümer: Baden | Hessen
Napoleonische Staaten → Königreiche: Westphalen | Großherzogtümer: Berg | Würzburg | Fürstentümer: Aschaffenburg (ab 1810 als Großherzogtum Frankfurt) | Von der Leyen | Regensburg (bis 1810)
Unverändert → Herzogtümer: Anhalt-Bernburg | Anhalt-Dessau | Anhalt-Köthen | Arenberg | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Nassau | Oldenburg | Sachsen-Coburg-Saalfeld | Sachsen-Gotha-Altenburg | Sachsen-Hildburghausen | Sachsen-Meiningen | Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach (seit 1741 Personalunion, ab 1809 Realunion), Sachsen-Weimar-Eisenach | Fürstentümer: Hohenzollern-Hechingen | Hohenzollern-Sigmaringen | Isenburg-Birstein | Liechtenstein | Lippe-Detmold | Reuß-Ebersdorf | Reuß-Greiz | Reuß-Lobenstein | Reuß-Schleiz | Salm-Kyrburg | Salm-Salm | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck
Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes (1815–1866)Kaiserreich: Österreich | Königreiche: Preußen | Bayern | Sachsen | Hannover | Württemberg | Kurfürstentümer: Hessen (Kassel) | Großherzogtümer: Baden | Hessen (Darmstadt) | Luxemburg | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Sachsen-Weimar-Eisenach | Herzogtümer: Anhalt (ab 1863) | Bernburg (bis 1863) | Dessau (bis 1863) | Köthen (bis 1847) | Braunschweig | Holstein | Lauenburg | Limburg | Nassau | Sachsen-Altenburg (ab 1826) | Sachsen-Coburg-Saalfeld ab 1826 als Sachsen-Coburg-Gotha | Sachsen-Gotha-Altenburg (bis 1826) | Sachsen-Hildburghausen (bis 1826) | Sachsen-Meiningen | Fürstentümer: Hessen-Homburg | Hohenzollern-Hechingen (bis 1850) | Hohenzollern-Sigmaringen (bis 1850) | Liechtenstein | Lippe | Reuß älterer Linie | Reuß jüngerer Linie | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck | Freie Städte: Frankfurt am Main | Hamburg | Lübeck | Bremen
Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreichs (1871–1918)Anhalt | Baden | Bayern | Braunschweig | Bremen | Hamburg | Hessen-Darmstadt | Lippe | Lübeck | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Preußen | Reuß älterer Linie | Reuß jüngerer Linie | Sachsen | Sachsen-Altenburg | Sachsen-Coburg und Gotha | Sachsen-Weimar-Eisenach | Sachsen-Meiningen | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck | Württemberg
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