Woiwodschaft Pommerellen (1919–1939)

Woiwodschaft Pommerellen (1919–1939)

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Województwo Pomorskie
Woiwodschaft Pommerellen
Lage
Symbole
Wappen
Wappen
Basisdaten
Staat Polen
Hauptstadt Toruń (Thorn) (1920-1939)
Bydgoszcz (Bromberg) (1945-1950)Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit/Wartung/Sonstiges
Fläche 1921: 16.386
1939: 25.683Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit/Wartung/Zahl
Einwohner 935.663 (1921)
1.086.140 (1931)
1.884.400 (1939)Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit/Wartung/Zahl
Gebietskörperschaft mit gewähltem Landtag und Selbstverwaltung im Rahmen der Zweiten Republik Polen. Karte unten mit den Woiwodschaftsgrenzen vom 31. März 1938.
Land- und Stadtkreise im Jahre 1930
Land- und Stadtkreise im Jahre 1930

Die Woiwodschaft Pommerellen war eine der 17 regionalen Verwaltungseinheiten der Zweiten Republik Polen.[1] Die Woiwodschaft bestand de jure von 1919 bis 1950, jedoch de facto von 1920 bis 1939 und 1945 bis 1950, nämlich erst ab Abtretung Pommerellens an Polen, unterbrochen durch die deutsche Besatzungszeit, nach der Eroberung Polens durch Deutschland und die Sowjetunion. Am 1. April 1938 wurde die Woiwodschaft als Großpommer(ellen)n territorial erheblich erweitert und am 7. April 1945 um ihre nördlichen Gebiete verkleinert, wobei das „Groß“ im Namen wieder fortfiel. 1950 wurde sie in Woiwodschaft Bydgoszcz umbenannt.

Inhaltsverzeichnis

Polnische Namen der Woiwodschaft und ihre Übertragung ins Deutsche

Die Woiwodschaft Pommerellen hieß auf Polnisch Województwo Pomorskie. Seit der Gebietsreform 1999 führt wieder eine Woiwodschaft diesen polnischen Namen und nimmt wesentliche Teile des Gebietes der ehemaligen Woiwodschaft Pommerellen ein. Der Name der heutigen Województwo Pomorskie wird gemeinhin mit Woiwodschaft Pommern ins Deutsche übertragen, heißt aber sinngemäß eigentlich Pommersche Woiwodschaft. Demgegenüber war aber die gängige zeitgenössische Übersetzung der Zwischenkriegszeit ins Deutsche Woiwodschaft Pommerellen.

Im deutschen Sprachgebrauch hatte sich seit dem 16. Jahrhundert die Verwendung der Bezeichnung „Pommern“ für das Herrschaftsgebiet der Herzöge von Pommern eingebürgert. Diesem Herzogtum Pommern des Alten Reiches entsprach im Wesentlichen die 1815 gebildete Provinz Pommern, sodass im Deutschen, wenn von Pommern die Rede war, gewöhnlich diese gemeint war.

„Die Kurzbezeichnung «Pommerellen» wurde in der Zwischenkriegszeit sowohl von der deutschen wie auch von der polnischen Seite gebraucht. Die Bezeichnung betrifft das Gebiet der damaligen Woiwodschaft Pommerellen (województwo pomorskie). Die Woiwodschaft Pommerellen wurde im Jahre 1938 vergrößert (siehe Anhang 1), so dass man damals von «Groß Pommerellen» (Wielkie Pomorze) sprach. Unter dem Begriff Pommerellen versteht man aber auch die Region Pomorze Gdańskie. Das Gebiet liegt zwischen Pommern (Pomorze Zachodnie), Ermland und Masuren (Warmia i Mazury) und Kujawien.“[2]

Mit dem Gebrauch des Begriffs Pommerellen wurde vermieden einen Teil der polnischen Republik und einen Teil des Deutschen Reiches mit dem gleichen Namen zu bedenken.[3][4] Nach erheblicher Erweiterung im Rahmen der polnischen Gebietsreform am 1. April 1938 hieß die Woiwodschaft offiziell Województwo Wielkopomorskie, d. h. dann sinngemäß im damaligen deutschen Sprachgebrauch Großpommerellische Woiwodschaft.

Der Name Pommern bezeichnet im Polnischen und Deutschen Landschaften an der südlichen Ostseeküste, die zwar im Kernbereich zwischen Oder und Weichsel übereinstimmen, sonst aber in ihrer geographischen Ausdehnung durchaus auch jeweils andere Regionen mit einschließen. Im Deutschen lässt sich dabei bis zum Ende des Mittelalters ein Bedeutungswandel des Namens feststellen. Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts verstand man darunter in dar Regel das Gebiet, welches ab dem 17. Jahrhundert mit Hinterpommern bezeichnet wurde, meist sogar nur dessen westliche Hälfte bis zum Gollenberg bei Köslin.

Das noch weiter östliche Gebiet bis Danzig, das bis 1294 von den Samboriden beherrscht wurde, kam nach deren Aussterben in verschiedene Hände und wurde seit dem Spätmittelalter im Deutschen als Pommerellen = Kleinpommern bezeichnet. Als der größte Teil dieses Gebietes mit dem 2. Thorner Frieden von 1466 vom Deutschen Orden an Polen kam, wurde es Teil des Königlichen Preußens. Polen teilte die vom Deutschen Orden übernommenen Gebiete in die drei Woiwodschaften Culm, Marienburg und Pommer(ellen)n auf, von denen die die Landschaft Pommerellen umfassende Woiwodschaft die größte war.

Mit den polnischen Teilungen kam das Gebiet an Preußen. Es wurde im Deutschen in der Folge gewöhnlich Westpreußen. „Die Woiwodschaft Pommerellen der Zwischenkriegszeit bildete nur einen Teil der Provinz Westpreußen (62%)“[2], die von 1815 bis 1824 und dann wieder ab 1878 eine so benannte Verwaltungseinheit im preußischen Staate bildete. Mit der Abtretung des größten Teils von Westpreußen an den wiederbegründeten polnischen Staat 1919 lebte auch die alte polnische Bezeichnung Województwo pomorskie (Pommer[elli]sche Woiwodschaft) wieder auf.

Geographie

Großpommerellen setzte sich aus vier verschiedenen Teilen zusammen,

  • dem eigentlichen Pommerellen westlich der Weichsel, im Wesentlichen deckungsgleich mit der Kaschubei,
  • der Weichselniederung südlich der Freien Stadt Danzig, auch ehemals Teil des ostpommerschen Samboridenherzogtums,
  • dem Culmer Land östlich des Flusses,
  • seit dem 1. April 1938 – weiten Teilen Kujawiens beiderseits des Weichsellaufs im südlichen Teil der Woiwodschaft.

Im nördlichen Pommerellen westlich Danzigs finden sich viele Seen im Wechsel mit bewaldeten Hügeln – u. a. der 331 m hohe Turmberg -, weshalb dieses Gebiet als Kaschubische Schweiz bekannt ist. Ganz im Norden befindet sich die Küste, damals der einzige territoriale Zugang Polens zur See. Das eigentlich kleine Küstengebiet hatte eine mit 74 km relativ lange Küstenlinie, da die lange Putziger Nehrung ein Gros des zu rechnenden Küstenverlaufs ausmachte. Im Südwesten des Gebiets, das damals zur Woiwodschaft gehörte, finden sich ausgedehnte Wälder der Tucheler Heide.

Flüsse, meist Nebenflüsse der Weichsel, im Gebiet sind die Brahe, Ferse, Radaune, Rheda und Schwarzwasser westlich der Weichsel und Drewenz und Ossa östlich davon im Culmer Land. Dessen Böden – wie auch die der Weichselniederung – gelten als fruchtbar.

Die Gebiete, die anschließend die Woiwodschaft ausmachen würden, wurden nach dem Inkrafttreten des Friedensvertrags von Versailles am 10. Januar 1920 von deutschem Militär und anderen Hoheitsträgern geräumt. Sie umfassten ostpreußisches Gebiet mit Soldau (Działdowo) und 32 kleineren Gemeinden (ab 10. Januar geräumt) sowie die westpreußischen Gebiete der mittleren Weichselniederung und die Kaschubei, diese wurden bis 20. Januar 1920 an Polen übergeben. Außerdem kam im Nordwesten ein sehr kleines Gebiet (6,64 km², 224 Einw., 1910) der preußischen Provinz Pommern dazu.

Im Westen grenzte die Woiwodschaft an den pommerschen Regierungsbezirk Köslin und die 1922–1938 bestehende preußische Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen, im Südwesten an die Woiwodschaft Posen, im Südosten an die Woiwodschaft Warschau, im Osten an die ostpreußischen Regierungsbezirke Allenstein und Westpreußen, im Nordosten an die Freie Stadt Danzig und im Norden an die See, einmal an die Danziger Bucht der offenen Ostsee und – von ihr getrennt durch die Putziger Nehrung – an die Putziger Wiek. Da der straßen- und schienengebundene Verkehr zwischen Pommern und Ostpreußen das polnische Gebiet (Groß-)Pommerellens passieren musste, nannte man dieses Gebiet auch Polnischer Korridor.

Die Grenze zur Woiwodschaft Warschau war zunächst identisch mit der ehemaligen deutschen Grenze zu Russisch Polen. Durch die Gebietsreform mit Wirkung ab 1. April 1938 kam aber der Kreis Powiat Działdowski mit Działdowo (Soldau) von der Woiwodschaft Pommerellen an die Woiwodschaft Warschau. „An die Woiwodschaft Pommerellen wurden Kreise aus der Woiwodschaft Posen (województwo poznańskie) und der Woiwodschaft Warschau (województwo warszawskie) angegliedert.“[5] Die Woiwodschaft Warschau gab im Gegenzug die kujawischen Kreise Powiat Lipnowski, Powiat Nieszawski, Powiat Rypiński und Powiat Włocławski an Pommerellen ab.

Von Seiten der Woiwodschaft Posen kamen vier Kreise und zwei kreisfreie Städte hinzu, und zwar Bydgoszcz (Bromberg) und Inowrocław (Inowrazlaw/Hohensalza) sowie die Kreise Powiat Bydgoski, Powiat Inowrocławski, Powiat Szubiński und der Powiat Wyrzyski. Dadurch wurde Pommerellens Fläche und Bevölkerung erheblich vergrößert. Dem trug auch die Namensänderung in Großpommerellen Rechnung. Ab April 1938 umfing das Woiwodschaftsgebiets damit 25.683 km². Zur Übersicht aller Kreise und kreisfreien Städte sieh die Liste der Land- und Stadtkreise.

Bevölkerung und Sprachen

Die Bevölkerung im Woiwodschaftsgebiet verteilte sich im Wesentlichen auf drei Sprachgruppen, Polnischsprachige (oder im modernen Sprachgebrauch ethnische Polen), Kaschubischsprachige (oder ethnische Kaschuben) und Deutschsprachige (oder ethnische Deutsche). Dabei beschreibt diese Terminologie für die so bezeichneten Personen das Polnische, das Kaschubische oder das Deutsche als Mutter- bzw. bevorzugte Sprache. Tatsächlich waren sehr viele Einwohner Pommerellens mehrsprachig, insbesondere durch den vorherrschenden Gebrauch des Deutschen in Schule und Verwaltung - sowie meist auch in der Wirtschaft - hatten alle Einwohner mehr oder minder gute Deutschkenntnisse.

Die lange Dominanz des Deutschen in vielen Lebensbereichen hatte - als politisch auch intendierte Macht des Faktischen - dazu geführt, dass viele Menschen und ganze Haushalte, die vorher eine andere Sprache bevorzugten, im Laufe ihres Lebens zum Deutschen als meist gebrauchter Sprache wechselten, so dass sie in der Tat zweisprachig waren.

Diese Entwicklung und generell das Zusammenleben der verschiedensprachigen Einwohner Pommerellens führte zu vielen Ehen zwischen Personen unterschiedlicher sprachlicher Ausrichtung. Bei 10% aller 1910 geschlossenen Ehen in Deutschland mit einem polnischsprachigen Ehepartner betrachtete sich der andere Partner nach eigener Einschätzung als deutschsprachig.

Der Konflikt der Menschen um die Identitäten wurde vor und nach 1918 aufgeladen durch die teils heftige Nationalitätenpolitik von Seiten verschiedener Verbände und des jeweiligen Staates, der sich dabei amtlicher Machtmittel bediente (seitens des deutschen Staats z.B. bis 1918: Ansiedlungskommission).

Die fließenden, wenn auch meist in nur die eine Richtung wechselnden Übergänge vom Gebrauch einer Sprache zu einer andern und dem vielleicht damit einhergehenden kulturellen Identitätswechsel waren dabei vielfach Gegenstand der Parteien im Nationalitätenstreit. Es gab zu deutscher Zeit amtliche Erhebungen in Bezug auf die bevorzugt gebrauchte Sprache der Einwohner, dabei konnte man frei wählen, welche Sprache man angab. Die dabei erstellten Statistiken wiesen mitunter Zahlen zum Sprachgebrauch aus, die den verschiedenen Parteien im Nationalitätenstreit als vorteilhaft oder nachteilig erschienen.

Wer die Zahlen als Unterstützung seiner Position auslegte, erklärte den erfassten Sprachgebrauch der Befragten sogleich zu ihren Willensbekundungen in puncto ihrer staatlichen Zugehörigkeit. Ließ sich die Statistik nicht erfolgreich für die Position einer Partei im Nationalitätenstreit auslegen, bestritt die Partei meist das korrekte Zustandekommen der Statistik. Zugleich unterstellte sie aber, dass bei einer ihrer Ansicht nach korrekten statistischen Erfassung gleichwohl die dann für ihre Position sicher vorteilhaft ausfallenden Zahlen ebenso als Willensbekundungen der Befragten in puncto ihrer staatlichen Zugehörigkeit anzusehen sind, wie die Gegenpartei das für die vorliegenden Zahlen behauptete. Dass Angabe des bevorzugten Sprachgebrauchs nicht gleichbedeutend ist mit gewünschter Staatszugehörigkeit, liegt für sprachliche Nationalisten außerhalb der Wahrnehmung.[6]

Da es keine amtliche Kategorisierung nach Ethnizität gab, sondern man sein Zugehörigkeitsgefühl frei wählen und auch ändern konnte, sind die Begriffe ethnischer Deutscher, ethnischer Kaschube oder ethnischer Pole schwer greifbar und wurden zudem im Kampf der Nationalisten missbraucht und beschädigt. Dagegen ist die einfache oder mehrfache Staatsbürgerschaft amtlich erfasst, entsprechend dienen die Begriffe Deutsche(r) und Pole(n) hier als Staatsangehörigkeiten. Gilt es den Sprachgebrauch zu unterscheiden dann ist von Deutsch-, Kaschubisch- oder Polnischsprachigen die Rede.

1919 zählte das Gebiet, das im folgenden Jahr die Woiwodschaft bilden würde, etwa 955.000 Einwohner und davon waren 433.000 Polnisch-, 412.000 Deutsch- und 120.000 Kaschubischsprachige. Zwei Jahre später hatte sich die Bevölkerung – nach Abwanderung vieler meist deutschsprachiger Optanten (zum Begriff s. u.) – auf 935.663 Einwohner verringert. Davon galten 175.726 als Deutschsprachige.[4] Es gab zwar auch eine Zuwanderung aus ehemals Russisch Polen, doch der starke Rückgang der Deutschsprachigen geht v. a. auf eine Umorientierung vieler Gebietsangehöriger zurück. Die Mehrsprachigkeit vieler Einwohner Pommerellens machte es ihnen möglich, sich schnell umzustellen. Zumal die vorher oft kritisierte einseitige Dominanz des Deutschen in Schule und Verwaltung sowie Wirtschaft nicht einem den Bedürfnissen Rechnung tragenden Mix der Sprachen gewichen war, sondern jetzt das Polnische statt des Deutschen die dominante Stelle einnahm. Bei der Erhebung gaben dann weniger Befragte das Deutsche als bevorzugte Sprache an, da der weithin jetzt notwendige Gebrauch des Polnischen, dazu führte, dass die Befragten dieser Sprache auch den Vorzug gaben.

Gemäß dem Territorialprinzip des Staatsbürgerrechts waren – abgesehen von niedergelassenen Ausländern, denen der Staat den Aufenthalt verweigern konnte – bis 1920 alle Einwohner – egal welcher sprachlichen oder kulturellen Identität – Deutsche. Mit der Restituierung des polnischen Staates gab es auch wieder eine polnische Staatsangehörigkeit. Die Einwohner der Woiwodschaft würden gemäß dem Territorialprinzip nunmehr alle Polen. Mit der Zugehörigkeit des Gebiets wollte nicht jeder seine Staatsbürgerschaft wechseln, daher konnte jeder Gebietsangehörige - egal welcher sprachlichen oder kulturellen Identität - dafür optieren, Deutscher zu bleiben (Cf. Artikel 297b des Versailler Vertrags). Wer optierte, man spricht von Optanten, blieb Deutscher und unterlag damit der polnischen Ausländergesetzgebung. In der Folge konnten Optanten, die im Gebiet wohnen blieben, je nach den polnischen Aufenthaltsbestimmungen für Ausländer, auch ausgewiesen werden. Wenn jemand dafür optiert hatte, Deutscher zu bleiben, knüpfte Deutschland die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft nicht an Bedingungen wie bevorzugter deutscher Sprachgebrauch und dergleichen. Bisher im Inland lebende Deutsche, die durch Annexion ihres Wohngebiets im Ausland zu wohnen kamen, wurde amtlicherseits nicht auch noch die Staatsbürgerschaft entzogen.

Gebietsangehörige, die dagegen zugestimmt hatten, Pole zu werden, indem sie nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht hatten, dafür zu optieren, Deutsche zu bleiben, mussten manchmal erleben, dass der polnische Staat ihnen die polnische Staatsangehörigkeit verweigerte. Die Versagung der polnischen Staatsangehörigkeit traf v. a. deutschsprachige Gebietsangehörige, die eben nicht für den Erhalt ihrer deutschen Staatsbürgerschaft optiert hatten. Der polnische Staat honorierte deutschsprachige Nichtoptanten für ihren Loyalitätsvorschuss meist nicht, sondern entwickelte eine staatliche Nationalitätenpolitik, die sich in der Woiwodschaft Pommerellen v. a. gegen Deutschsprachige wandte.[7] Bis 1918 bestand eine vergleichbare Politik unter umgekehrtem Vorzeichen, die sich gegen Polnischsprachige gerichtet hatte.

Allerdings gab es auch Polen, die ehemals Deutsche waren, die erfolgreich Karriere machten. Zum Beispiel Joseph von Unruh, vormals Offizier der kaiserlichen Marine, baute die Polnische Marine wesentlich mit auf und erlangte – zum Konteradmiral aufgestiegen – als Józef Unrug Berühmtheit.

Polens Politik, insbesondere seit den Staatsstreichen 1926, führte nicht nur innerhalb der Woiwodschaft Pommerellen und andernorts in Polens zu Konflikten, sondern die Zweite Republik Polen negierte so ihre Vielsprachigkeit und die Vielfalt der unterschiedlichen kulturellen Identitäten. Alle Polen, nicht nur die polnischsprachigen, zu gleichberechtigten Staatsbürgern zu machen, wurde nicht effektiv erreicht. Eher bestimmte ein Denken die Politik, das unterstellte, Pole zu sein, bedeute bevorzugt polnischsprachig zu sein und wer polnischsprachig ist, könne im Umkehrschluss nur für eine Zugehörigkeit zu Polen sein. Die Politik richtete sich also darauf, möglichst viele anderssprachige Polen zu Polnischsprachigen zu polonisieren, statt allen Polen egal welcher Sprache die Erfahrung zu bereiten, vor dem Gesetz gleich zu sein und staatlicherseits die Anerkennung zu finden, die jede Gruppe angemessen berücksichtigt.

Soweit diese Nationalitätenpolitik die Woiwodschaften Pommerellen, Posen und Schlesien betraf, wuchs sie sich zu Konflikten zwischen Deutschland und Polen aus (Cf. Zollkrieg).

Maßnahmen der Nationalitätenpolitik waren die Ausweisung von Optanten nach erfolgter Option gemäß polnischem Ausländergesetz. Nichtoptanten, v. a. deutschsprachigen, wurde mitunter die Anerkennung als Polen verweigert und/oder bestehende Eigentumsrechte an Grund und Boden bestritten. Die Abwanderung der Optanten vollzog sich aus den Städten rascher als aus den ländlichen Gebieten. Infolgedessen war ab 1921 ihr Anteil umgekehrt zur Situation bis 1918 in den Landkreisen höher als in den Stadtkreisen. Die Zahl der Deutschsprachigen ging bis 1931 auf 105.000 Personen zurück.[8]

Nach der territorialen Vergrößerung der Woiwodschaft Pommerellen zur Woiwodschaft Großpommerellen am 1. April 1938 betrug die Bevölkerung 1.884.400 Einwohner.[9] Zwar waren weitere Optanten ausgewandert, auch waren kujawische Kreise ohne nennenswertes deutschsprachiges Element hinzugekommen, doch eben auch Gebiete entlang der Noteć (Netze), wo auch Deutschsprachige lebten. So veränderten sich die Zahlen mit 88% Polnisch- und Kaschubischsprachigen (oder ca. 1.658.000) gegenüber 10,1% Deutschsprachigen (oder etwa 190.000).

Selbstverwaltung, Staatsverwaltung und Gliederung

Die Woiwodschaft (Groß-)Pommerellen war eine der Woiwodschaften mit ausgeprägter Selbstverwaltung. In dieser Frage waren die Woiwodschaften unterschiedlich organisiert. Neben der weiter gehenden Autonomie wie in Polnisch Schlesien gab es die Woiwodschaften (Groß)-Pommerellen und Posen mit eigenem gewähltem Landtag (sejmik wojewódzki), dessen Abgeordnete die Woiwodschaftsregierung (wydział wojewódzki) wählten.[10] Diese übte dann zusammen mit dem von der Zentralregierung eingesetzten Woiwoden die Selbstverwaltung aus.

Die ehemalige Woiwodschaftsverwaltung in Thorn.

Im Vertrag von Versailles (28. Juni 1919) – mit Wirkung ab 10. Januar 1920 – verpflichtete sich das Deutsche Reich das spätere Gebiet der Woiwodschaft ohne Volksabstimmung an Polen abzutreten. Bei der offiziellen Gründung der Woiwodschaft am 12. August 1919 unterstand ihr späteres Gebiet noch deutscher Verwaltung. Hauptstadt wurde Thorn, welches das deutsche Militär am 18. Januar 1920 räumte. In der enthusiastischen Stimmung nach der Staatsgründung zelebrierte Polen im Fischerstädtchen Puck (Putzig) am 10. Februar 1920 „die Vermählung Polens mit der See“, woran sich Forderungen, eine polnische Seemacht aufzubauen, anschlossen.

Die preußische Gemeindeordnung blieb für die Woiwodschaft Pommerellen weiter geltendes Recht. Die Woiwodschaft war unterteilt in Landkreise (powiaty). Jedem powiat stand ein Starost vor, mit einer Starostei als Landratsamt. Bis 31. März 1938 gliederte sich die Woiwodschaft in 18 Landkreise und drei kreisfreie Städte (Gdynia erst seit 1926). Ab 1. April waren es dann fünf kreisfreie Städte und 23 Landkreise. Ferner gab es noch 64 kreisangehörige Städte und 234 Gemeinden, die teils noch in Scholtiseien mit je eigenem Sołtys (Schuldheiß) unterteilt waren.

Wirtschaft

Bis 1920 wenig industrialisiert dominierten in weiten Teilen der Woiwodschaft Land- und Forstwirtschaft. 1937 bedeckten Wälder 26,7% des Woiwodschaftsgebiets, womit der Prozentsatz über dem polnischen Durchschnitt von 22,2% lag. Die bestehende Infrastruktur galt dagegen im Vergleich zum vormaligen Russisch Polen als gut. Das Bahnnetz im Woiwodschaftsgebiet - mit einer Dichte von 11,4 km pro 100 km² - maß 1.887 km Gesamtlänge, und damit lag die Woiwodschaft Pommerellen auf dem zweiten Platz im Land. Auch die Bevölkerung galt als gut ausgebildet, so lag die Rate der Analphabeten in der Woiwodschaft bei 8,3%, was weiter unter dem polnischen Durchschnitt von 23,1% im Jahre 1931 lag.

Die Woiwodschaft (Groß-)Pommerellen galt als eine der reichsten und best entwickelten der Zweiten Republik Polen. Das Bruttolohnniveau war im ehemals deutschen Gebiet höher als sonst in Polen. Das Brutto lag nicht nur höher, weil die Gewerkschaften bis 1914 in der Tarifpolitik erfolgreich höhere Löhne erreicht hatten, als in Russisch Polen.

Zudem erhöhten die obligatorischen Sozialabgaben für die 1891 geschaffene Sozialversicherung den Bruttolohn. Die Unternehmen in Deutschland, die ja selber steigende Lohnabschlüsse in Tarifverträgen vereinbart hatte und die staatlich erhobenen Sozialabgaben hinnehmen mussten, hatten ihre Produktion auf nur noch solche Waren und Dienstleistungen umgestellt, deren Verkauf im vor 1914 weithin globalisierten Binnen- wie Weltmarkt ausreichende Erlöse einbrachten, um die Kosten der in Deutschland teuren Ressource Arbeit wieder einzubringen.

Da die Sozialversicherung in den Woiwodschaften, deren Gebiet ehemals zu Deutschland gehörte, beibehalten wurde, blieb der Bruttolohn auch in Pommerellen höher als in andern Teilen Polens. In den andern Woiwodschaften entstand dann mit dem Zakład Ubezpieczeń Społecznych (ZUS) ab 1934 Vergleichbares.

Pommerellische Unternehmen, die schon vor 1914 erfolgreich Produkte erzeugten, die trotz hohen Arbeitskosten mit Gewinn abgesetzt werden konnten, reüssierten in ihren Produktbereichen auch jetzt gegenüber Unternehmen anderswo in Polen. Bis zu den Zollkriegen stand pommerellischen Unternehmen auch der vorher stark bediente deutsche Binnenmarkt ohne Zollschranken weiter offen. Ihre relativ teureren und hochwertigen Produkte fanden auf dem deutschen Markt besseren Absatz, weil dort die Verbraucher angesichts der zunächst noch höheren Realeinkommen hochwertige Produkte auch kauften.

An der polnischen Küste bestanden 1920 zwei kleinere Häfen in Puck (Putzig) und Hel (Hela). Zwar war Danzig als Mandatsgebiet des Völkerbundes und polnisches Zollanschlussgebiet konstituiert worden, um wieder als polnischer Seehafen zu dienen, ohne - mit Rücksicht auf die deutschsprachige Mehrheit der Danziger - zu Polen selbst zu gehören. Doch nach den Erfahrungen während des Polnisch-Sowjetischen Krieges erschien Danzig der Republik Polen als unverlässliche Verbindung zum weltweiten Seeverkehr. Großbritannien und Frankreich hatten Polen mit Waffenlieferungen unterstützt, um mit der Sowjetunion den Kommunismus zu schlagen. Die Schauerleute in Danzig hatten aber teilweise das Löschen der Rüstungsgüter bestreikt, um der jungen Sowjetunion, dem vermeintlichen Arbeiterstaat, die Front von immer neuen gegen sie gerichteten Waffen freizuhalten.

Dieses streikbedingte Waffenembargo war für Polen im Krieg bedrohlich und so beschloss die Republik im eigenen Küstenabschnitt einen leistungsfähigen Hafen aufzubauen. Drei Monate nach der Feier der „Vermählung Polens mit See“ in Putzig beauftragte Vizeadmiral Kazimierz Porębski, ehemals Abteilungsdirektor für Seeangelegenheiten im Verteidigungsministerium, den Ingenieur Tadeusz Wenda (*1864-1948*) den günstigsten Standort für den Bau eines Kriegshafens ausfindig zu machen. Wenda empfahl im Juni 1920 Gdynia (Gdingen) als geeigneten Ort. Die polnische Regierung wählte noch im Winter 1920 Gdingen und Wenda lieferte ebenfalls noch im gleichen Jahr den Entwurf für einen Kriegs-, einen Handels- und einen Fischereihafen. Der Bau wurde begonnen und am 29. April 1923 eröffneten Polens Präsident Stanisław Wojciechowski und Premier Władysław Sikorski den provisorischen Kriegshafen und einen geschützten vorläufigen Liegeplatz für Fischereischiffe.

Ans polnische Binnenland wurde Gdynia durch eine 1933 fertig gestellte neue Bahnstrecke, die so genannte Kohlenmagistrale, angeschlossen, wodurch sich die Nutzung des bisherigen teils über Danziger Staatsgebiet verlaufenden Bahnanschlusses Gdynias umgehen ließ.

Religion und Kultur

Der überwiegende Teil der Einwohner, v. a. die kaschubisch- und polnischsprachigen, bekannte sich zum römischen Katholizismus. Die zuständige Diözese war damals das Bistum Kulm mit Sitz in Chełmża (Kulmsee). Das Konkordat zwischen Polen und dem Vatikan von 1925 machte die Römisch-katholische Kirche zur Staatskirche.[11]

Die Protestanten waren meist deutschsprachig und ihre Gemeinden gehörten bis in die frühen 1920er Jahre zur Evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen Preußens, die in Kirchenprovinzen untergliedert war. Die Kirchenprovinz Westpreußen erstreckte sich nach den Grenzziehungen von 1920 über drei Staaten. Die evangelischen Gemeinden im Gebiet der Freien Stadt Danzig, wo auch das westpreußische Konsistorium seinen Sitz hatte, formierten sich neu als Landessynodalverband der Freien Stadt Danzig und blieben Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union, wie die preußische Landeskirche seit 1922 hieß.

Dadurch verloren die evangelischen Gemeinden im polnisch gewordenen Teil der Kirchenprovinz Westpreußen ihr Zentrum, denn außerhalb Danzigs und des Weichseldeltas lebten Protestanten in Pommerellen meist in der Diaspora.[12] Da die polnische Regierung einer grenzüberschreitenden evangelischen Kirche ablehnend gegenüberstand, hatte sich die Kirchenprovinz Posen - ohne die bei Deutschland verbliebenen Gemeinden im Norden und Westen der ehemaligen politischen Provinz, unter Generalsuperintendent Paul Blau als Unierte Evangelische Kirche in Polen selbständig gemacht. Das Konsistorium in Poznań (Posen) diente auch weiterhin der Verwaltung im Rahmen der neuen Kirche. Paul gewann die pommerellischen evangelischen Kirchengemeinden dafür, sich ebenfalls dieser Kirche anzuschließen.[13] Das Gemeinde- und Kirchenleben wurde zunächst durch die Abwanderung vieler Deutschsprachiger erschwert, die in Verwaltung, Bildungswesen oder Verbänden ihre Stellungen verloren hatten, da sie nicht ausreichend polnisch sprachen oder neue Organisationen mit neuen polnischsprachigen Personen an die Stelle der alten traten.

Trotz der geforderten Trennung von der altpreußischen Kirche blieb die staatliche Anerkennung der Unierten Evangelischen Kirche in Polen aus. Zudem bereiteten die polnischen Behörden deutschsprachigen Polen, die an einer deutschen Universität evangelische Theologie studieren wollten, Passschwierigkeiten. Die Unierte Evangelische Kirche in Polen baute daraufhin 1921 eine eigene theologische Schule und ein Predigerseminar auf. Die Zusammenarbeit mit dem Danziger Landessynodalverband blieb eng, da der polnische Staat bei Reisen in die Freie Stadt keine Probleme bereitete.

In Bromberg sammelte sich mit dem Zuzug aus andern Teilen Polens auch eine polnischsprachige Gemeinde der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Polen.

Laut Zensus von 1931 waren 1,6% der 1.884.400 Einwohner der Woiwodschaft Juden (ca. 30.000), die alle in Diaspora lebten.

Als wichtiges Museum für den kaschubischen Raum besteht in Wdzydze Kiszewskie am Weitsee seit 1906 das auf Initiative der Eheleute Theodora und Isidor Gulgowski eröffnete älteste Freilichtmuseum Polens Kaszubski Park Etnograficzny (Kaschubischer Ethnographischer Park).

Angezogen vom enthusiastischen Werk Gdynia zum Hafen für Polen auszubauen, weilten manche Künstler in dieser pommerellischen Stadt, so z. B. der ermländisch-polnische Komponist Feliks Nowowiejski und der Schriftsteller Stefan Żeromski. 1921 verfolgte Żeromski aufmerksam den Bau des vorläufigen Kriegshafens und des Liegeplatzes für Fischer. Inspiriert von diesen Arbeiten schrieb er den Roman Wiatr od morza (Der Wind von See her), worin er von dem noch nicht Bestehenden, wie es sich bald erweisen sollte, ein überraschend getreues Bild des werdenden Hafens und der werdenden Stadt Gdingen lieferte.

Faktische Auflösung der Woiwodschaft im Zweiten Weltkrieg

Am 22. August 1939 erklärte Adolf Hitler den versammelten Vertretern der Wehrmacht den beabsichtigten archaischen Charakter des bevorstehenden Krieges: „Unsere Stärke ist unsere Schnelligkeit und unsere Brutalität. Dschingis Khan hat Millionen Frauen und Kinder in den Tod gejagt, bewußt und fröhlichen Herzens. Die Geschichte sieht in ihm nur den großen Staatengründer. Was die schwache westeuropäische Zivilisation über mich sagt, ist gleichgültig. Ich habe Befehl gegeben – und ich lasse jeden füsilieren, der auch nur ein Wort der Kritik äußert –, daß das Kriegsziel nicht im Erreichen von bestimmten Linien, sondern in der physischen Vernichtung des Gegners besteht. So habe ich, einstweilen nur im Osten, meine Totenkopfverbände bereitgestellt mit dem Befehl, unbarmherzig und mitleidslos Mann, Weib und Kind polnischer Abstammung und Sprache in den Tod zu schicken. Nur so gewinnen wir den Lebensraum, den wir brauchen. Wer redet heute noch von der Vernichtung der Armenier?“[14]

Am 23. August 1939 verschworen Deutschland und die Sowjetunion sich im Deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt gegen Polen. Auf Befehl Konteradmiral Unrugs verließen die polnischen Torpedozerstörer ORP Błyskawica, ORP Grom und ORP Burza im Rahmen der Operation Peking am 30. August 1939 Gdingen in Richtung Großbritannien. Sie und ihre polnischen Besatzungen blieben auch nach der kompletten Eroberung des Landes durch Deutsche und Sowjets am 6. Oktober 1939 im Einsatz.

Mit dem deutschen Einmarsch ab 1. September 1939, der das Gros der Woiwodschaft binnen weniger Tage überrollte, endete die Existenz dieser Verwaltungseinheit de facto. Mit der sowjetischen Invasion ab dem 17. September kam nicht etwa die benötigte Hilfe, sondern die zweite annexionistische Großmacht und beschleunigte den polnischen Zusammenbruch. Gleich mit dem Einmarsch begann neben dem kriegsbedingten Töten, das von Hitler befohlene systematische Morden.

Zunächst wurden auf Befehl Hitlers v. a. Angehörige der polnischen Intelligentsia, vielfach einschließlich Ehepartnern und Kindern, ermordet. Diesen Massakern fielen bis Jahresende etwa 60.000 Polen zum Opfer, darunter 7.000 jüdische Polen.[15]

Aber auch die sonst als lebensunwert Geltenden traf die Todesmaschinerie sofort. Die Patienten der großpommerellischen Nervenheilanstalt, ehemals westpreußische Provinzialnervenheilanstalt, in Starogard Gdański (Preußisch Stargard), Ortsteil Kocborowo (Konradstein), wurden am 22. September 1939 sämtlich ermordet, die Anstalt in ein deutsches Kriegslazarett umgewandelt.

Bis 6. Oktober 1939 verteidigte das polnische Militär die Republik zu Lande.[16] In Großpommerellen kapitulierte die letzte polnische Landstellung am 1. Oktober, während der Kampf zur See und die Ausbildung dafür bis 1945 fortgesetzt werden konnte. Bis zum 19. September 1939 hielten polnische Marinesoldaten unter Stanisław Dąbek (*28. März 1892-19. September 1939* Gdingen-Oxhöft) die Marineakademie Szkoła Podchorążych Marynarki Wojennej auf der Oxhöfter Kämpe.[17] Am 1. Oktober 1939 ergab sich Konteradmiral Unrug in Hel (Hela) - der letzten gehaltenen pommerellischen Landstellung - den deutschen Eroberern, die die Stadt am 2. Oktober 1939 übernahmen.[18]

Dem Woiwoden Władysław Raczkiewicz gelang die Flucht nach Britannien, wo er der neu gebildeten polnischen Exilregierung angehörte. Polens Regierung kapitulierte nicht. Außer militärischen Übergabeabkommen, demnach polnische Einheiten sich deutschen ergaben, kam es zu keiner Vereinbarung zwischen deutschen und polnischen Regierungsvertretern.

„Während des Zweiten Weltkrieges wurde Pommerellen dem Reichsgau Danzig-Westpreußen angegliedert.“[2] Bis Ende 1939 wurden etwa 90.000 Polen, darunter viele jüdische, aus dem Annexionsgebiet der Woiwodschaften Posen und Großpommerellen ins Besatzungsgebiet Generalgouvernement vertrieben, bis 1945 sollten es noch 900.000 Vertriebene werden.

Widerstand während der Besatzungszeit

In Pommerellen bildete sich die von der Armia Krajowa (Heimatarmee) unabhängige Tajna Organizacja Wojskowa «Gryf Pomorski» (TOW; Geheime Militärorganisation «Pommerscher Greif»). Es kam „1943 zu einer existenziellen Krise, ausgelöst durch den Mord am Kommandanten der Organisation, Józef Gierszewski. Der Anschlag … ging von Józef Dambko aus, einem Rivalen Gierszewskis um die Führung von »Gryf« und vehementer Gegner einer Vereinigung mit der Heimatarmee. Der Mord, begangen von einem kaschubischen Verschwörer mit Wissen der Führung, und der eskalierende Konflikt schädigten den Ruf des Widerstandes … und führte außerdem zum Austritt von Oberst Josef Wrycz [korrekt: Józef Wrycza] aus der Organisation, der dort bis zu diesem Zeitpunkt uneingeschränkte Autorität genossen hatte.“[19]

Restitution der Woiwodschaft ab März 1945

Polnische Woiwodschaften und Besatzungsbezirke (okręg I bis IV in den deutschen Ostgebieten), Stand: 7. April 1945. Die hier dargestellten Grenzen der Woiwodschaft blieben bis 1950 (mit Ausnahme der Zeit September 1945 bis Juni 1946) etwa unverändert.

Im Zuge des Wiederaufbaus polnischer Verwaltungsstrukturen, die Woiwode Henryk Świątkowski ab dem 2. Februar 1945 in Thorn vorantrieb, lebte die Woiwodschaft Großpommerellen am 14. März 1945 zunächst in ihren alten Grenzen wieder auf,[2] wobei im Woiwodschaftsgebiet teils noch Kämpfe liefen. Świątkowski verlegte die Hauptstadt am 2. März nach Bromberg. Am 7. April wurden die nördlichen Kreise Stadt Gdynia, Powiat Kartuski, Powiat Kościerski, Powiat Morski, Powiat Starogardzki und Powiat Tczewski - ausgegliedert und mit dem ehemaligen Völkerbundmandatsgebiet der Freien Stadt Danzig zur neuen Woiwodschaft Danzig (1945–1975) vereinigt.[2] Die verkleinerte Woiwodschaft hieß jetzt wieder Pommerellen.

Die Versailler Grenzen waren jetzt faktisch aufgehoben, so dass neue, anders geformte Einheiten gebildet werden konnten. Am 25. September 1945 waren östlich-südöstliche Gebiete der ehemaligen preußischen Provinz Pommern der Woiwodschaft angegliedert.[20] „Die Kreise Schlochau / Człuchów und Flatow / Złotów befanden sich nur bis zum 28. Mai 1946 in der Woiwodschaft Pommerellen, danach wurden sie in die Woiwodschaft Stettin / Szczecin eingegliedert.“[21] 1950 gab es einige kleinere Veränderungen entlang der Woiwodschaftsgrenzen und einen neuen Namen. Er lautete ab Anfang 1950 nach der Hauptstadt Woiwodschaft Bydgoszcz.[2]

Woiwodschaft Pommerellen in den Grenzen, wie sie vom 25. September 1945 bis 28. Mai 1946 bestanden.

Die Sowjets befreiten die Einwohner Pommerellens von Verfolgung und Nachstellungen durch die Nazis. Doch bauten sie sogleich ihren eigenen Verfolgungsapparat auf. Der NKWD verschleppte gleich nach dem Einmarsch Deutschsprachige und Polnischsprachige, v. a. solche, die als Volksdeutsche gelistet waren und solche, die für Gegner des Kommunismus, Anhänger der Exilregierung oder der Armia Krajowa gehalten wurden, in Lager.

Derweil strebten viele der während der Besatzungszeit Deportierten und Geflohenen heimwärts. Durch Kriegszerstörung waren öffentlich nutzbare Verkehrsmittel rar, sodass Rückkehrer oft zu Fuß reisten. Aber auch nicht wenige Warschauer kamen aus ihren Vertreibungs- und Zufluchtsorten nach Pommerellen, v. a. nach Bromberg, Gdingen und Thorn, deren ziviler Baubestand weitgehend intakt geblieben war. Am 11. Februar gründeten geflohene und vertriebene Ordinarien der Universität Wilna und der Technischen Universität Lemberg auf Initiative Świątkowskis die Universität Thorn.[22]

In der Zweiten Jahreshälfte 1945 übergab der NKWD die meisten Lager in polnische Hände – v. a. an den Urząd Bezpieczeństwa Publicznego (UB, Sicherheitsdienst) und die Milicja Obywatelska (MO, Bürgermiliz). „Beide Organe haben die Deutschen und die der Deutschen Volksliste angehörenden Polen, ebenso die Angehörigen der Widerstandsbewegung (Heimatarmee/ Armia Krajowa) festgenommen und eingesperrt.“[23]

Der NKWD behielt aber die Hauptlager in Ciechanów (Zichenau) und Grudziądz (Graudenz) sowie je ein weiteres in Posen und im ostbrandenburgischen Landsberg an der Warthe als Abgangsort der Deportationen in den Osten.[24] „Das Lager Zichenau wurde am 1. Februar 1945 eingerichtet. … Die Quellen des Lagers nennen die Zahl der Internierten. Demnach waren dort fast 6000 Polen, Deutsche und Vertreter anderer Nationen eingesperrt und wurden von dort in die Sowjetunion deportiert.

Am 8. Februar 1945 ging der erste Transport mit 1005 Inhaftierten ab. Davon waren 336 Deutsche, darunter 38 Frauen. 156 der Deutschen waren Kriegsgefangene, als deren Verhaftungsgrund angegeben wurde, dass sie deutsche Soldaten seien.“[25] Allerdings ist die Aktenüberlieferung lückenhaft.

Liste der Land- und Stadtkreise der Woiwodschaft

Bei Kreisen, die am 1. April 1938 und 7. April 1945 von der Woiwodschaft abgetreten bzw. ihr angeschlossen wurden, steht dies dabei. Die hier verlinkten polnischen Kreise (powiat = Landkreis, miasta na prawach powiatu = Stadt im Range eines Kreise) sind die heutigen Kreise gleichen Namens, deren Grenzen heute nicht notwendigerweise gleich den damaligen sind.

  • Städte im Range eines Kreises (Angabe der Fläche und Einwohnerzahl, Stand: 1931)
  1. Bydgoszcz (Bromberg), 75 km² mit 117.200 Einwohnern – ab 1. April 1938 zur Woiwodschaft Großpommerellen
  2. Gdynia (Gdingen), 66 km² mit 38.600 Einwohnern (1931), 115.000 Einwohner (1939) – ab 10. Februar 1926 als kreisfreie Stadt aus dem Powiat Morski ausgegliedert; am 7. April 1945 zur neuen Woiwodschaft Danzig
  3. Grudziądz (Graudenz), 28 km² mit 54.000 Einwohnern
  4. Inowrocław (Inowrazlaw/Hohensalza), 37 km² mit 34.400 Einwohnern – ab 1. April 1938 zur Woiwodschaft Großpommerellen
  5. Toruń (Thorn), 59 km² mit 61.900 Einwohnern
  • Landkreise (powiaty)
  1. Powiat Brodnicki, 913 km² mit 56.300 Einwohnern, Sitz: Brodnica (Strasburg an der Drewenz)
  2. Powiat Bydgoski, 1 334 km² mit 58.100 Einwohnern, Sitz: Bydgoszcz (Bromberg) – ab 1. April 1938 zur Woiwodschaft Großpommerellen
  3. Powiat Chełmiński, 738 km² mit 52.800 Einwohnern, Sitz: Chełmno (Culm)
  4. Powiat Chojnicki 1.854 km² mit 76.900 Einwohnern, Sitz: Chojnice (Konitz)
  5. Powiat Działdowski, Sitz: Działdowo (Soldau) – ab 1. April 1938 zur Woiwodschaft Warschau
  6. Powiat Gniewski, Sitz: Gniew (Mewe) – ab 1. April 1932 zum Powiat Tczewski
  7. Powiat Grudziądzki, 758 km² mit 42.800, Sitz: Grudziądz (Graudenz)
  8. Powiat Inowrocławski, 1.267 km² mit 67.500 Einwohnern, Sitz: Inowrazlaw – ab 1. April 1938 zur Woiwodschaft Großpommerellen
  9. Powiat Kartuski, 1.302 km² mit 68.700 Einwohnern, Sitz: Kartuzy (Karthaus) – am 7. April 1945 zur neuen Woiwodschaft Danzig
  10. Powiat Kościerski, 1.162 km² mit 51.700 Einwohnern, Sitz: Kościerzyna (Berent in der Kaschubei) – am 7. April 1945 zur neuen Woiwodschaft Danzig
  11. Powiat Lipnowski, 1.535 km² mit 104.500 Einwohnern, Sitz: Lipno – ab 1. April 1938 zur Woiwodschaft Großpommerellen
  12. Powiat Lubawski, 833 km² mit 53.600 Einwohnern, Sitz: Lubawa (Löbau in Westpreußen)
  13. Powiat Morski (Seekreis), 1.281 km² mit 79.900 Einwohnern, Sitz: Wejherowo (Weyhersfrey/Neustadt in Westpreußen) – am 7. April 1945 zur neuen Woiwodschaft Danzig
  14. Powiat Nieszawski, 1.278 km² mit 117.900 Einwohnern, Sitz: Aleksandrów Kujawski, bis 1. April 1932 aber in Nieszawa (Nessau) – ab 1. April 1938 zur Woiwodschaft Großpommerellen
  15. Powiat Nowomiejski, Sitz: Nowe Miasto Lubawskie (Neumark in Westpreußen)
  16. Powiat Rypiński, 1.188 km² mit 84.900 Einwohnern, Sitz: Rypin – ab 1. April 1938 zur Woiwodschaft Großpommerellen
  17. Powiat Sępoleński, 681 km² mit 31.600 Einwohnern, Sitz: Sepolno Krajenskie (Zempelburg)
  18. Powiat Starogardzki, 1.127 km² mit 71.800 Einwohnern, Sitz: Starogard Gdański (Preußisch Stargard) – am 7. April 1945 zur neuen Woiwodschaft Danzig
  19. Powiat Szubiński, 917 km² mit 47.800 Einwohnern, Sitz: Szubin (Schubin) – ab 1. April zur Woiwodschaft Großpommerellen
  20. Powiat Świecki, 1.533 km² mit 88.000 Einwohnern, Sitz: Świecie (Schwetz)
  21. Powiat Tczewski, 716 km² mit 67.400 Einwohnern, Sitz: Tczew (Dirschau) – am 7. April 1945 zur neuen Woiwodschaft Danzig
  22. Powiat Toruński, 864 km² mit 52.300 Einwohnern, Sitz: Toruń (Thorn)
  23. Powiat Tucholski, 1.039 km² mit 41.200 Einwohnern, Sitz: Tuchola (Tuchel)
  24. Powiat Wąbrzeski, 673 km² mit 49.900 Einwohnern, Sitz: Wąbrzeźno (Briesen)
  25. Powiat Włocławski, 1.325 km² mit 147.800 Einwohnern, Sitz: Włocławek – ab 1. April 1938 zur Woiwodschaft Großpommerellen
  26. Powiat Wyrzyski, 1.101 km² mit 64.900 Einwohnern, Sitz: Wyrzysk (Wirsitz) – ab 1. April 1938 zur Woiwodschaft Großpommerellen

Woiwoden

von bis Woiwode
19. Okt. 1919 2. Jul. 1920 Stefan Łaszewski
02. Juli 1920 24. Mär. 1924 Jan Brejski
24. Okt. 1924 Aug. 1926 Stanisław Wachowiak
Aug. 1926 Okt. 1926 Mieczysław Seydlitz
12. Okt. 1926 04. Juli 1928 Kazimierz Młodzianowski
28. Aug. 1928 18. Nov. 1931 Wiktor Wrona-Lamot
18. Nov. 1931 14. Juli 1936 Stefan Kirtiklis
16. Juli 1936 30. Sep. 1939 Władysław Raczkiewicz
30. Sep. 1939 1941 Vakanz
1941 1944 Antoni Antczak, als Delegat des Rządu dla Pomorza (Rat für Pom.), Sitz: Warschau
1944 02. Feb. 1945 Vakanz
02. Feb. 1945 14. Apr. 1945 Henryk Świątkowski
14. Apr. 1945 31. Okt. 1945 Kazimierz Pasenkiewicz
15. Nov. 1945 10. Apr. 1948 Wojciech Wojewoda
14. Apr. 1948 24. Mai 1950 Ignacy Kubecki

Literatur

  • Der Große Brockhaus: Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden: 21 Bde., völlig neubearb. Aufl., Leipzig: F. A. Brockhaus, 151928–1935, Band 14: Vierzehnter Band Osu–Por, Artikel: Polen, S. 687–702 und Artikel: 'Pommerellen, poln. Woiwodschaft', S. 740. Keine ISBN
  • Walter Hubbert: Die Ackerwirtschaft in Posen und Pommerellen, Danzig, Techn. Hochsch., Diss., 1932
  • Mały rocznik statystyczny 1939 (Kleines Statistisches Jahrbuch für 1939), Warschau: Nakładem Głownego Urzędu Statystycznego, 1939.
  • Hugo Rasmus: Pommerellen, Westpreußen 1919-1939, Berlin und München: Herbig 1989
  • Gerhard Renn: Die Bedeutung des Namens „Pommern“ und die Bezeichnungen für das heutige Pommern in der Geschichte (=Greifswalder Abhandlungen zur Geschichte des Mittelalters; Bd. 8), Greifswald 1937
  • Witold Stankowski: Lager für Deutsche in Polen am Beispiel Pommerellen, Westpreußen (1945–1950): Durchsicht und Analyse der polnischen Archivalien [Einheitssachtitel: Obozy dla Niemców w Polsce na przykładzie Pomorza Gdańskiego (1945–1950); dt.], Bonn: Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen (= Historische Forschungen), 2001, ISBN 3-88557-207-9
  • Walther Threde (Hrsg.), Peter Nasarski (Hrsg.): Polen und sein preußischer Streifen 1919-1933 – Die Deutsche Volksgruppe in Posen und Pommerellen, Berlin/Bonn: Westkreuz 1983
  • „Wojewodschaften Pommerellen und Danzig (Westpreußen)“ [Einheitssachtitel: Województwo pomorskie, województwo gdanskie; dt.], Einl., Ausw. und Bearb. der Dokumente durch Ingo Eser und Witold Stankowski, erschienen als Teil 4 von Unsere Heimat ist uns ein fremdes Land geworden ..., Włodzimierz Borodziej (Hg.), Marburg an der Lahn: Verlag Herder-Institut, 2004 (= Quellen zur Geschichte und Landeskunde Ostmitteleuropas; Bd. 4, Tl. 4), ISBN 3-87969-315-3

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Diese waren – so legte es das Gesetz, die Woiwodschaften betreffend, vom 26. September 1922 fest – die woiwodschaftsfreie Stadt Warschau, die Woiwodschaften mit besonderen Statuten, nämlich Lemberg, Schlesien, Stanislau und Tarnopol, sowie die übrigen Woiwodschaften Bialystok, Kielce, Krakau, Lodsch (Łódź), Lublin, Nowogródek, Polessien, Posen, Warschau (Warszawa), Wilna und Wolhynien. Cf. Der Große Brockhaus: Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden: 21 Bde., völlig neubearb. Aufl., Leipzig: F. A. Brockhaus, 151928-1935, Band 14: Vierzehnter Band Osu–Por, Artikel: Polen, S. 687-702, hier S. 693. Keine ISBN.
  2. a b c d e f Witold Stankowski, Lager für Deutsche in Polen am Beispiel Pommerellen, Westpreußen (1945–1950): Durchsicht und Analyse der polnischen Archivalien [Einheitssachtitel: 'Obozy dla Niemców w Polsce na przykładzie Pomorza Gdańskiego (1945–1950)'; dt.], Bonn: Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen (Historische Forschungen), 2001, S. 17. ISBN 3-88557-207-9.
  3. Heute doppeln sich hier die Begriffe, denn die Woiwodschaft, die heute das Gros des heute polnischen Teils der ehemaligen Provinz Pommern einnimmt, heißt offiziell Województwo Zachodniopomorskie, das bedeutet Westpommersche Woiwodschaft. Nach deutscher Tradition liegt dieses Westpommern aber nicht im Westen der als pommersch begriffenen Gebiete, sondern entweder im Osten oder - Pommerellen einschließend - in der Mitte.
  4. a b Der Große Brockhaus: Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden: 21 Bde., völlig neubearb. Aufl., Leipzig: F. A. Brockhaus, 151928-1935, Band 14: Vierzehnter Band Osu–Por, Artikel: 'Pommerellen, poln. Woiwodschaft', S. 740. Keine ISBN.
  5. Witold Stankowski, Lager für Deutsche in Polen am Beispiel Pommerellen, Westpreußen (1945–1950): Durchsicht und Analyse der polnischen Archivalien [Einheitssachtitel: 'Obozy dla Niemców w Polsce na przykładzie Pomorza Gdańskiego (1945–1950)'; dt.], Bonn: Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, 2001, (Historische Forschungen), S. 18. ISBN 3-88557-207-9.
  6. Wenn bevorzugter Sprachgebrauch gleich Staatszugehörigkeit bedeuten würde, dürfte es solche Demokratien wie die Schweiz mit gleichberechtigten Bürgern egal welches bevorzugten Sprachgebrauchs gar nicht geben. Die bloße Existenz der Schweiz und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Schweizer empfinden sprachlich argumentierende Nationalisten daher auch als Anomalie. Solche Nationalisten sind unfähig Demokratie, Rechtsstaat und die staatliche Nichtdiskriminierung als Grundlage des soliden Zugehörigkeitsgefühls der Schweizer zu ihrer Nation zu verstehen. Denn wo Menschen im Nationalitätenstreit nach Sprachgebrauch, eigener oder zugeschriebener kultureller Identität zwangsweise einer Nation zugeordnet werden, kann Demokratie, Rechtsstaat und Nichtdiskriminierung nicht gedeihen.
  7. Handbuch der Geschichte Ost- und Westpreußens:4 Teile in 5 Bänden, Ernst Opgenoorth (Hg.) im Auftrag der Historischen Kommission für Ost- und Westpreußische Landesforschung, Lüneburg: Institut Nordostdeutsches Kulturwerk, 1994-1998 (Einzelschriften der Historischen Kommission für Ost- und Westpreußische Landesforschung; Nr. 10), Teil III: Von der Reformationszeit bis zum Vertrag von Versailles 1807-1918, S. 132. ISBN 3-932267-09-5.
  8. Handbuch der Geschichte Ost- und Westpreußens: 4 Teile in 5 Bänden, Ernst Opgenoorth (Hg.) im Auftrag der Historischen Kommission für Ost- und Westpreußische Landesforschung, Lüneburg: Institut Nordostdeutsches Kulturwerk, 1994-1998 (Einzelschriften der Historischen Kommission für Ost- und Westpreußische Landesforschung; Nr. 10), Teil III: Von der Reformationszeit bis zum Vertrag von Versailles 1807-1918, S. 133. ISBN 3-932267-09-5.
  9. Einwohnerzahlen nach dem Zensus von 1931 errechnet, exclusive der Bevölkerung des abgegebenen Kreises, sowie inklusive der neu hinzugekommen Kreise.
  10. Andere Woiwodschaften hatten entweder nur den Woiwoden (Krakau, Polessien, Wilna und Wolhynien), oder einen nicht gewählten und zudem nur beratenden Ausschuss aus Vertretern der woiwodschaftsangehörigen Kreise. Cf. Der Große Brockhaus: Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden: 21 Bde., völlig neubearb. Aufl., Leipzig: F. A. Brockhaus, 151928-1935, Bd. 14: Vierzehnter Band Osu–Por, Artikel: Polen, S. 687-702, hier S. 693. Keine ISBN.
  11. Der Große Brockhaus: Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden: 21 Bde., völlig neubearb. Aufl., Leipzig: F. A. Brockhaus, 151928-1935, Band 14: Vierzehnter Band Osu–Por, Artikel: 'Polen', S. 687-702, hier S. 695. Keine ISBN.
  12. Die evangelischen Gemeinden im bei Deutschland verbliebenen Regierungsbezirk Westpreußen schlossen sich der Kirchenprovinz Ostpreußen an. Die evangelischen Gemeinden im bei Deutschland gebliebenen Südwesten Westpreußens bildeten 1923 die neue Kirchenprovinz Grenzmark Posen-Westpreußen.
  13. Damit umfasste die Unierte Evangelische Kirche in Polen alle evangelischen Gemeinden, die zur Landeskirche in Preußen gehört hatten, außer den 24 evangelischen Gemeinden in Ostoberschlesien, die 1923 die Unierte Evangelische Kirche in Polnisch Oberschlesien gründeten. Cf. Der Große Brockhaus: Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden: 21 Bde., völlig neubearb. Aufl., Leipzig: F. A. Brockhaus, 151928-1935, Band 14: Vierzehnter Band Osu–Por, Artikel: 'Polen', S. 687-702, hier S. 695. Keine ISBN.
  14. Akten zur deutschen auswärtigen Politik: Reihe D (1937-1945), 13 Bde., Walter Bußmann (Hg.), Bd. 7: 'Die letzten Wochen vor Kriegsausbruch: 9. August bis 3. September 1939', S. 171.
  15. Dieter Pohl, Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933-1945, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2003, S. 49. ISBN 3-534-15158-5, und derselbe, Holocaust: Die Ursachen, das Geschehen, die Folgen, Freiburg im Breisgau: Herder, 2000, S. 36. ISBN 3-451-04835-3.
  16. Die letzte polnische Landstellung überhaupt übergab General Franciszek Kleeberg am 6. Oktober 1939 nach der Schlacht bei Kock.
  17. Die Marineakademie nahm am 26. November 1939 ihre Ausbildungstätigkeit in Plymouth wieder auf.
  18. Willi Schultz, Linienschiff Schleswig-Holstein: Flottendienst in drei Marinen, überarb. und erg. Aufl., Herford: Koehler, ²1992, S. 199seq. ISBN 3-7822-0502-2.
  19. Janusz Marszalec, „Leben unter dem Terror der Besatzer und das Randverhalten von Soldaten der Armia Krajowa“, in: Die polnische Heimatarmee: Geschichte und Mythos der Armia Krajowa seit dem Zweiten Weltkrieg, Bernhard Chiari (Hg. im Auftr. des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes), München: Oldenbourg, 2003 (Beiträge zur Militärgeschichte, Militärgeschichtliches Forschungsamt Potsdam; Bd. 57), S. 325-354, hier S. 342. Hinzufügung in eckigen Klammern und Auslassungen nicht im Original. ISBN 3-486-56715-2.
  20. Witold Stankowski, Lager für Deutsche in Polen am Beispiel Pommerellen, Westpreußen (1945–1950): Durchsicht und Analyse der polnischen Archivalien [Einheitssachtitel: 'Obozy dla Niemców w Polsce na przykładzie Pomorza Gdańskiego (1945–1950)'; dt.], Bonn: Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, 2001, (Historische Forschungen), S. 63. ISBN 3-88557-207-9
  21. Witold Stankowski, Lager für Deutsche in Polen am Beispiel Pommerellen, Westpreußen (1945–1950): Durchsicht und Analyse der polnischen Archivalien [Einheitssachtitel: 'Obozy dla Niemców w Polsce na przykładzie Pomorza Gdańskiego (1945–1950)'; dt.], Bonn: Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, 2001, (Historische Forschungen), S. 28. ISBN 3-88557-207-9.
  22. Bis 1951 entstand zudem noch eine separate Technische Universität in Bromberg.
  23. Witold Stankowski, Lager für Deutsche in Polen am Beispiel Pommerellen, Westpreußen (1945–1950): Durchsicht und Analyse der polnischen Archivalien [Einheitssachtitel: 'Obozy dla Niemców w Polsce na przykładzie Pomorza Gdańskiego (1945–1950)'; dt.], Bonn: Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, 2001, (Historische Forschungen), S. 32. ISBN 3-88557-207-9.
  24. „Aus den sowjetischen Quellen, soweit sie im Zentralen Militärarchiv in Warschau (Centralne Archiwum Wojskowe w Warszawie) vorhanden sind, ergibt sich, dass aus den genannten sowjetischen Deportationslagern insgesamt 20 863 Personen in die Sowjetunion deportiert wurden. Die Zahl der Deutschen lag mit 12 148 Personen bei über der Hälfte.“ Witold Stankowski, Lager für Deutsche in Polen am Beispiel Pommerellen, Westpreußen (1945–1950): Durchsicht und Analyse der polnischen Archivalien [Einheitssachtitel: Obozy dla Niemców w Polsce na przykładzie Pomorza Gdańskiego (1945–1950); dt.], Bonn: Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, 2001, (Historische Forschungen), S. 31. ISBN 3-88557-207-9.
  25. Witold Stankowski, Lager für Deutsche in Polen am Beispiel Pommerellen, Westpreußen (1945–1950): Durchsicht und Analyse der polnischen Archivalien [Einheitssachtitel: 'Obozy dla Niemców w Polsce na przykładzie Pomorza Gdańskiego (1945–1950)'; dt.], Bonn: Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen (Historische Forschungen), 2001, S. 30. ISBN 3-88557-207-9.

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