Karl-Adolf Hollidt

Karl-Adolf Hollidt

Karl-Adolf Hollidt (* 28. April 1891 in Speyer; † 22. Mai 1985 in Siegen) war ein deutscher Heeresoffizier (seit 1943 Generaloberst). Während des Zweiten Weltkrieges war er als Befehlshaber von Großverbänden auf verschiedenen Kriegsschauplätzen eingesetzt. Nach dem Krieg wurde er wegen seiner Beteiligung an Verbrechen der Wehrmacht angeklagt und zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Kaiserreich und Erster Weltkrieg

Der Sohn eines Studienrates für neuere Sprachen am Humanistischen Gymnasium in Speyer trat nach seinem Abitur 1909 in das Infanterie-Leib-Regiment „Großherzogin“ (3. Großherzoglich Hessisches) Nr. 117 ein, in dessen dritter Kompanie er 1910 zum Leutnant ernannt wurde. Die Zeit des Ersten Weltkrieges verbrachte Hollidt ausschließlich in verschiedenen Dienststellungen an der Westfront. Während dieser Zeit erfolgten seine Beförderungen zum Oberleutnant (1915) und zum Hauptmann (1918).

Weimarer Republik

Ab 1919 diente Hollidt als Regimentsadjutant im Infanterie-Regiment Nr. 15 in Gießen. Von 1922 bis 1923 erhielt er eine Generalstabsausbildung im Reichswehrministerium. Nach einer Tätigkeit im Stab des Infanterieführers III (Potsdam) war Hollidt als Kompaniechef im Infanterie-Regiment Nr. 12 in Zerbst eingesetzt. Hollidt lehrte von 1931 bis 1933 Taktik beim Wehrkreiskommando V in Stuttgart.

Zeit des Nationalsozialismus

Vorkriegszeit

Nach seiner Beförderung zum Oberstleutnant am 1. Februar 1933 wurde er Bataillonschef im Infanterie-Regiment Nr. 12 in Dessau. Als Oberst i. G. (im Generalstab) diente Hollidt 1935 als Generalstabschef des I. Armeekorps in Königsberg. Nach seiner Ernennung zum Generalmajor war Hollidt als Infanteriekommandeur 9 und Standortältester in Siegen tätig. Dort kommandierte er die Infanterie-Regimenter Nr. 57, 116 und 136.

Zweiter Weltkrieg

Am 26. August 1939 wurde Hollidt Kommandeur der 52. Infanterie-Division, gab diesen Posten aber nach wenigen Tagen wieder ab, um als Chef des Stabes der 5. Armee eingesetzt zu werden. Ab dem 1. November 1939 diente er als Generalstabschef beim Oberbefehlshaber Ost, Generaloberst Johannes Blaskowitz. Im Westfeldzug diente er nach seiner Beförderung zum Generalleutnant am 1. April 1940 als Chef des Stabes der 9. Armee. Ab Oktober 1940 war er Kommandeur der 50. Infanterie-Division, die er auch im Feldzug gegen Griechenland 1941 führte. Mit dieser Division wurde er nach dem Überfall auf die Sowjetunion der Heeresgruppe Süd unterstellt. Als General der Infanterie kommandierte Hollidt von Januar bis November 1942 das XVII. Armeekorps, aus dem dann die Armeeabteilung Hollidt gebildet wurde. Nach Kapitulation[1] der Reste der 6. Armee im Kessel von Stalingrad wurde aus der Armeeabteilung Hollidt eine neue 6. Armee gebildet, deren Oberbefehl Hollidt am 5. März 1943 übernahm. Am 1. September 1943 wurde er zum Generaloberst befördert. Ende März 1944 erfolgte seine Abberufung als Oberbefehlshaber der 6. Armee und wenig später seine Versetzung in die Führerreserve. Hollidt wurde im Verlauf des Krieges nicht wieder eingesetzt.

Nachkriegszeit

Hollidt war an Verbrechen der Wehrmacht beteiligt, sowohl an Kriegsverbrechen als auch an nicht kriegsbedingten Verbrechen, weshalb gegen ihn und einige andere Angehörige der Wehrmachtsspitze nach 1945 in Nürnberg ermittelt und Anklage erhoben wurde. Im Fall XII „OKW- und Generalstabsprozess“ (1947–1948) wurde Hollidt wegen verbotswidrigen Einsatzes von Kriegsgefangenen sowie Verschleppung und Versklavung von Zivilpersonen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 1949 wurde er wie viele andere von den Westalliierten verurteilte NS-Verbrecher vor dem Hintergrund des Kalten Krieges und der Blockbildung vorzeitig aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen.

Hollidt war Vorsitzender, dann Ehrenvorsitzender des Landesverbands NRW des Verbands der Heimkehrer.

Auszeichnungen

Literatur

  • Dermot Bradley: Generaloberst Karl Hollidt. In: Mars – Jahrbuch für Wehrpolitik und Militärwesen. 6, 2000, S. 272–285.
  • Jörg Friedrich: Das Gesetz des Krieges. Das deutsche Heer in Rußland 1941 bis 1945. Der Prozeß gegen das Oberkommando der Wehrmacht. Piper, München, Zürich 1993, ISBN 3492031161.
  • Friedrich Karl Hollidt (Hrsg.): Hundert Jahre sind wie ein Tag. Erinnerungen und Dokumente der Familie Hollidt von den Anfängen bis ins 20. Jahrhundert. Rohnstock, Berlin 2003.
  • Norbert Müller: Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht im Urteil des Nürnberger Tribunals. In: Militärgeschichte. 25, 1986, S. 393–399.
  • Wolfram Wette: Fall 12: Der OKW-Prozeß (gegen Wilhelm Ritter von Leeb und andere). In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952. Frankfurt am Main 1999, S. 199–212.
  • Fall 12. Das Urteil gegen das Oberkommando der Wehrmacht gefällt am 28. Oktober 1948 in Nürnberg vom Militärgerichtshof V der Vereinigten Staaten von Amerika. 2. Auflage. Berlin 1961.
  • Durch hingebendes Dienen zur deutschen Einheit! Festakt der Kyffhäuser-Soldatenkameradschaft Siegen. Sprecher der Siegerländer Soldatenverbände, des Marinebunds, des Stahlhelms, der Notgemeinschaft ehemaliger Arbeitsdienstleiter, des VdH; Forderung nach Entlassung aller verurteilter NS-Kriegsverbrecher. In: Siegener Zeitung. 17. Oktober 1955.

Einzelnachweise

  1. Siehe: [1].
  2. a b c Rangliste des Deutschen Reichsheeres, Mittler & Sohn Verlag, Berlin 1930, S.125
  3. Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger 1939–1945, Scherzers Militaer-Verlag, Ranis/Jena 2007, ISBN 978-3-938845-17-2, S. 402

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