Verträge von Versailles

Verträge von Versailles
Dieser Artikel erläutert den Friedensvertrag von 1919; zu weiteren Verträgen mit dem Namen Vertrag von Versailles siehe Vertrag von Versailles (Begriffsklärung).
Vertragsunterzeichnung im Schloss Versailles

Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag, Friede von Versailles oder Diktat von Versailles) war das am 28. Juni 1919 unterzeichnete Vertragswerk, das nach dem Ersten Weltkrieg formell den Kriegszustand zwischen dem Deutschen Reich und den Mächten der Triple Entente und ihren Verbündeten beendete. De facto waren die Kampfhandlungen bereits mit der Unterzeichnung des Waffenstillstands von Compiègne am 11. November 1918 eingestellt worden. Nach der allseitigen Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat der Versailler Vertrag am 10. Januar 1920 in Kraft.

Er war der wohl wichtigste der Pariser Vorortverträge, zu denen auch der Vertrag von Trianon mit Ungarn, der Vertrag von St. Germain mit Österreich, der Vertrag von Neuilly-sur-Seine mit Bulgarien und der Vertrag von Sèvres mit dem Osmanischen Reich zu rechnen sind. Er konstatierte die alleinige Verantwortung des Deutschen Reichs und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkriegs und verpflichtete es daher zu Gebietsabtretungen und Reparationszahlungen an die Siegermächte.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung und Ratifizierung

Erzberger auf dem Weg zu den Waffenstillstandsverhandlungen

Der Vertrag war das Ergebnis des seit Januar 1919 in Versailles tagenden Friedenskongresses. Ein engerer Ausschuss des Kongresses war der so genannte Rat der Vier, dem US-Präsident Woodrow Wilson (USA), der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau (Frankreich), der britische Premierminister David Lloyd George und der italienische Minister Vittorio Emanuele Orlando angehörten. Der Rat legte die wesentlichen Eckpunkte des Vertrags fest. An den mündlichen Verhandlungen nahmen nur die Siegermächte teil; mit der deutschen Delegation wurden lediglich Memoranden ausgetauscht. Das Ergebnis der Verhandlungen wurde der deutschen Delegation schließlich als Vertragsentwurf am 7. Mai 1919 vorgelegt. Die deutsche Delegation weigerte sich, zu unterschreiben und drängte auf Milderung der Bestimmungen, wobei die deutsche Delegation zu den mündlichen Verhandlungen nicht zugelassen wurde; stattdessen wurden Noten ausgetauscht. Zu den wenigen Nachbesserungen in der am 16. Juni von den Alliierten vorgelegten Mantelnote gehörte die Volksabstimmung in Oberschlesien. Die Siegermächte ließen weitere Nachbesserungen nicht zu und verlangten ultimativ die Unterschrift. Dabei drohten sie mit einem Einmarsch von Truppen, die bereits am Rhein bereitstanden. Ministerpräsident Philipp Scheidemann trat in dieser Situation zurück: Am 12. Mai 1919 begründete Scheidemann seinen Schritt in der Weimarer Nationalversammlung mit der zum geflügelten Wort gewordenen Frage:

„Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legte?“

Da im Falle einer Ablehnung ein Einmarsch der alliierten Truppen drohte, votierte die Nationalversammlung am 22. Juni 1919 mit 257 gegen 138 Stimmen für die Annahme des Vertrags. Scheidemanns Parteifreund und Nachfolger Gustav Bauer rief in der Sitzung aus:

„Wir stehen hier aus Pflichtgefühl, in dem Bewußtsein, daß es unsere verdammte Schuldigkeit ist, zu retten zu suchen, was zu retten ist […]. Wenn die Regierung […] unter Vorbehalt unterzeichnet, so betont sie, daß sie der Gewalt weicht, in dem Entschluß, dem unsagbar leidenden deutschen Volke einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Gebietes, entsetzliche Hungersnot für Frauen und Kinder und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen“.

Außenminister Hermann Müller (SPD) und Verkehrsminister Johannes Bell (Zentrum) unterzeichneten daher am 28. Juni 1919 den Vertrag, wenn auch unter Protest.

Die Vertreter der USA, der wichtigsten Signatarmacht neben Großbritannien und Frankreich, hatten den Vertrag nach den zwei deutschen Delegierten zwar als Erste unterzeichnet, der amerikanische Kongress ratifizierte den Vertrag jedoch nicht.

Ausgangsbedingungen

Deutsche Friedensunterhändler vor ihrer Abfahrt ins Hotel Trianon. Von links: Leinert, Melchior, Giesberts, Brockdorf-Rantzau, Landsberg, Schücking

Zwei der wichtigsten Mächte aus der Zeit des Kriegsbeginns existierten nicht mehr:

  • Als Folge der Oktoberrevolution, die durch die Einschleusung Lenins durch das Deutschen Reich möglich geworden war, war auf dem Boden des russischen Zarenreiches nun Sowjetrussland entstanden. Der Weltrevolution verpflichtet, bedrohte der Sowjetstaat die innenpolitische Stabilität aller anderen Staaten.
  • Die österreich-ungarische Donaumonarchie hatte sich aus innenpolitischer Handlungsunfähigkeit in die Auslösung des Weltkrieges geflüchtet und war beim Waffenstillstand zerfallen.

Beide Kriegsparteien hatten sich Nationalitätenprobleme in gegnerischen Staaten zunutze gemacht:

Die Achsenmächte hatten auf dem Gebiet des Zarenreiches Regentschaftspolen gegründet und die Gründung Litauens wohlwollend geduldet. Die Alliierten und die slawischen Minderheiten der Donaumonarchie hatten sich gegenseitig unterstützt und waren nun einander verpflichtet.

So war eine generelle Rückkehr zu den Vorkriegsgrenzen unmöglich und die Neuordnung mit jenen Problemen belastet, die die Grenzziehung zwischen Nationalstaaten unausweichlich mit sich bringt.

Die ungleich schwersten Kriegsschäden an der zivilen Infrastruktur hatten Frankreich und das von Deutschland überfallene Belgien zu verzeichnen.

Ziele der Siegermächte

Hauptartikel: Kriegsziele im Ersten Weltkrieg

Die Ziele Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten unterschieden sich beträchtlich; die französischen standen vielfach im Widerspruch zu denen der beiden angelsächsischen Mächte.

Frankreich

Der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau

Clemenceaus Mitarbeiter André Tardieu fasste die Ziele Frankreichs auf der Versailler Friedenskonferenz folgendermaßen zusammen:

„Sicherheit zu schaffen war die erste Pflicht. Den Wiederaufbau zu organisieren war die zweite.“[1]

Frankreich hatte mit Deutsch-Französischem Krieg und Erstem Weltkrieg zwei deutsche Invasionen innerhalb eines halben Jahrhunderts erlebt, von denen die erste für Deutschland erfolgreich gewesen war und die zweite weite Landstriche Frankreichs verwüstet hatte. Daher war es vorrangiges Ziel Clemenceaus, neben der als selbstverständlich angesehenen Rückgabe Elsass-Lothringens einen erneuten deutschen Einmarsch von vornherein unmöglich zu machen. Zu diesem Zweck strebte er die Rheingrenze und eine möglichst weitgehende Schwächung Deutschlands an. Dies ging einher mit seinem zweiten Ziel: der Entschädigung für die Kriegszerstörungen und der Abdeckung der interalliierten Schulden, die Frankreich vor allem bei den Vereinigten Staaten hatte. Eine vollständige Abdeckung aller Auslagen, die der Krieg gebracht hatte, schien durchaus geeignet, den gefährlichen Nachbarn nachhaltig zu schwächen.[2]

Großbritannien

Der britische Premierminister David Lloyd George

Großbritannien hatte weit weniger unter dem Krieg gelitten als Frankreich, aber sich ebenfalls zur Finanzierung seiner Kriegsbeteiligung hoch bei der amerikanischen Regierung verschuldet. Nicht zuletzt angesichts der Entwicklung in Russland wollte die britische Regierung ein Machtvakuum in Mitteleuropa vermeiden und Deutschland daher im Sinne der klassischen Balance of Power-Strategie nicht zu sehr schwächen. Jedoch strebte die Regierung seiner Majestät eine nachhaltige Schwächung der deutschen Position in Übersee an, nachdem das deutsche Kaiserreich zuletzt die jahrhundertelange britische Vormacht zur See infrage gestellt hatte. Deutlich wird die britische Position in einem Memorandum vom Lloyd George vom März 1919:

„Man mag Deutschland seiner Kolonien berauben, seine Rüstung auf eine bloße Polizeitruppe und seine Flotte auf die Stärke einer Macht fünften Ranges herabdrücken. Dennoch wird Deutschland zuletzt, wenn es das Gefühl hat, dass es im Frieden von 1919 ungerecht behandelt worden ist, Mittel finden, um seine Überwinder zur Rückerstattung zu zwingen. […] Um Vergütung zu erreichen, mögen unsere Bedingungen streng, sie mögen hart und sogar rücksichtslos sein, aber zugleich können sie so gerecht sein, dass das Land, dem wir sie auferlegen, in seinem Innern fühlt, es habe kein Recht sich zu beklagen. Aber Ungerechtigkeit und Anmaßung, in der Stunde des Triumphs zur Schau getragen, werden niemals vergessen noch vergeben werden. […] Ich kann mir keinen stärkeren Grund für einen künftigen Krieg denken, als dass das deutsche Volk, das sich sicherlich als einer der kraftvollsten und mächtigsten Stämme der Welt erwiesen hat, von einer Zahl kleinerer Staaten umgeben wäre, von denen manche niemals vorher eine standfeste Regierung für sich aufzurichten fähig war, von denen aber jeder große Mengen von Deutschen enthielte, die nach Wiedervereinigung mit ihrem Heimatland begehrten.[3]

Lloyd Georges finanzielle Forderungen sollten ursprünglich nur die britischen Kriegskosten decken. Die öffentliche Meinung in Großbritannien war durch den Krieg stark gegen Deutschland aufgebracht, was sich nicht zuletzt in den so genannten Khaki-Wahlen vom 14. Dezember 1918 gezeigt hatte. Unter dem starken innenpolitischen Druck hatte Lloyd George eingewilligt, dass in die Reparationen, die Deutschland auferlegt wurden, auch der Wert sämtlicher Pensionen für Invalide und Kriegshinterbliebene einberechnet wurde, was den Wert der Reparationsforderungen enorm steigen ließ.[4]

Italien

Das Königreich Italien war sehr zögerlich in den Krieg eingetreten, nutzte aber die Chance, mit dem Sieg die letzten „IrredentaTrentino und Triest dem italienischen Staatsgebiet anzufügen, darüber hinaus eine leicht zu verteidigende Nordgrenze am Brenner zu gewinnen und eine Kolonie (Dodekanes). Italienische Forderungen gingen folglich im Wesentlichen in die Vertragstexte von Saint-Germain-en-Laye und Sèvres ein.

USA

Der amerikanische Präsident Woodrow Wilson

Amerikanische Kriegsziele waren die Aufhebung sämtlicher Handelsbeschränkungen und die Freiheit der Seeschifffahrt, deren Verletzung durch Deutschlands uneingeschränkten U-Boot-Krieg der Anlass zum Kriegseintritt der USA gewesen war. Darüber hinaus strebte Präsident Wilson eine gerechte Friedensordnung an, die einen weiteren Weltkrieg unmöglich machen sollte. Die Skizze einer solchen Friedensordnung, die auch die anderen amerikanischen Kriegsziele enthielt, veröffentlichte er im Januar 1918 mit seinem berühmten Vierzehn-Punkte-Programm. Darin wurde unter anderem das Verbot jeglicher Geheimdiplomatie postuliert, ein Selbstbestimmungsrecht der Völker, eine weitgehende Abrüstung, einen Völkerbund, der Rückzug der Mittelmächte aus allen besetzten Gebieten und die Wiederherstellung Polens, das einen Zugang zum Meer erhalten sollte. Diese Forderungen standen zum Teil miteinander in Widerspruch, denn die gesamte Südküste der Ostsee war 1919 deutschsprachig. Das zwischen Hinterpommern und Ostpreußen gelegene Gebiet, das später vom Versailler Vertrag als Polnischer Korridor der Republik Polen übertragen wurde, hatte eine Bevölkerung, die sich aus Deutschen, Polen, Kaschuben und Juden zusammensetzte.[5] Auch hier waren die Polen (ohne die stammesverwandten Kaschuben) nicht in der Mehrheit, weshalb ein polnischer Zugang zum Meer gleichzeitig einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht eines anderen Volkes bedeutete. Auf Grundlage dieser Forderungen strebte Wilson einen Verständigungsfrieden ohne Sieger und Besiegte an, rückte aber nach dem deutschen Diktatfrieden von Brest-Litowsk erkennbar davon ab.

Inhalt des Vertrags

Kriegsschuldartikel (Artikel 231) und Reparationen

Im Artikel 231 heißt es:

„Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.“

Der Vertrag wies allein dem kaiserlichen Deutschen Reich und seinen Verbündeten die Verantwortung für den Ersten Weltkrieg zu. Er bedeutete eine anfängliche Isolation des Deutschen Reiches, das sich als Sündenbock für die Verfehlungen der anderen europäischen Staaten vor dem Weltkrieg sah.

Der Artikel wurde als einseitige Schuldzuweisung verstanden und führte zur Kriegsschulddebatte. Die Unterschriften durch Hermann Müller und Johannes Bell, die durch die Novemberrevolution in ihre Ämter gelangt waren, nährten die vor allem durch Hindenburg und Ludendorff sowie später von Adolf Hitler propagierte Dolchstoßlegende.

Historiker beurteilen die Ursachen des Ersten Weltkriegs heute differenzierter, als es in dem Vertrag ausgedrückt wird. Der Artikel 231 sollte jedoch nicht die historischen Ereignisse analysieren, sondern die für das Deutsche Reich nachteiligen Friedensbedingungen juristisch und moralisch legitimieren. Darüber hinaus sollte das Deutsche Reich finanziell für die Schäden an Land und Menschen haftbar gemacht werden, welche die kaiserlichen Truppen insbesondere in Frankreich angerichtet hatte. Der Vertrag von Versailles legte daher den Grund für die Reparationsforderungen an das Deutsche Reich, deren Höhe allerdings zunächst nicht festgelegt wurde. Die Vertreter des Deutschen Reiches protestierten gegen den Artikel 231 daher nicht bloß aus Gründen der Selbstrechtfertigung, sondern mit dem Ziel, die moralische Basis der gegnerischen Forderungen insgesamt zu unterminieren. Die Reparationsforderungen belasteten zwar den neuen republikanischen Staat. Anders als oft behauptet wird, waren sie nicht die Ursache der Inflation.[6]

Territoriale Bestimmungen

Das Reich musste zahlreiche Gebiete abtreten: Nordschleswig an Dänemark, den Großteil der Provinzen Westpreußen und Posen sowie das oberschlesische Kohlerevier und kleinere Grenzgebiete Schlesiens und Ostpreußens an den neuen Staat Polen. Außerdem ging das Hultschiner Ländchen an die neu gebildete Tschechoslowakei. Im Westen ging Elsass-Lothringen an Frankreich, und Belgien erhielt das Gebiet Eupen-Malmedy mit einer ebenfalls überwiegend deutschsprachigen Bevölkerung. Insgesamt verlor das Reich 13 % seines vorherigen Gebietes und 10 % der Bevölkerung. Darüber hinaus wurde der gesamte reichsdeutsche Kolonialbesitz dem Völkerbund unterstellt, der ihn als Mandatsgebiete an interessierte Siegermächte übergab. Das Deutsche Reich musste die Souveränität Österreichs anerkennen, umgekehrt wurde der von Deutschösterreich angestrebte Zusammenschluss mit dem Deutschen Reich im Vertrag von Saint-Germain untersagt.

Deutsche Gebietsverluste durch den Versailler Vertrag

Sofort abgetretene Gebiete (ohne Volksabstimmung)

Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags abgetreten
Volksabstimmung in Oberschlesien 1921:
durchgezogen = Reichsgrenze von 1918 und oberschlesische Kreise,
gepunktet = niederschlesische Kreise,
lila = Tschechoslowakei einschließlich von Deutschland erhaltenem Gebiet,
grün = Polen einschl. von Deutschland ohne Volksabstimmung erhaltenem Gebiet,
gelbgrün = aufgrund der Abstimmung an Polen gekommenes Gebiet,
orange = aufgrund der Abstimmung bei Deutschland gebliebenes Gebiet
  • Nordschleswig stimmte mit einer Dreiviertelmehrheit für Dänemark, der Süden Schleswigs verblieb mit einer Mehrheit von 80 Prozent bei Deutschland
  • Während der Volksabstimmung am 20. März 1921 war Oberschlesien von alliierten Truppen besetzt, damit nicht deutsche Behörden Druck zulasten der polnischen Option ausüben konnten. Sechzig Prozent der Stimmberechtigten votierten für den Verbleib beim Deutschen Reich. Nachdem ein polnischer Aufstand eine gewaltsame Lösung zu Polens Gunsten hatte herbeiführen wollen und am erbitterten Widerstand deutscher Freikorps gescheitert war, beschloss der Oberste Rat der Alliierten im Oktober 1921, das Abstimmungsgebiet zu teilen, [7], eine Möglichkeit, die der Versailler Vertrag explizit vorsah. So kam ein Gebiet von etwa einem Drittel der Fläche im Osten der Provinz, in dem es insgesamt eine Stimmenmehrheit für Polen gegeben hatte, am 20. Juni 1922 an Polen. Im abgetretenen Teil war bislang fast ein Viertel der deutschen Steinkohle gefördert worden. Die Abtrennung verbitterte viele Deutsche, weil die Teilung erst nach der Abstimmung beschlossen wurde und dadurch der größere Teil des industriell wertvollen Oberschlesischen Industriegebiets an Polen ging.[8] Durch die räumliche Heterogenität der Stimmenmehrheiten fielen mehrere Orte entgegen der jeweiligen Stimmenmehrheit an Polen. Auch die Künstlichkeit der Grenzziehung in diesem Ballungsraum, teilweise durch Industriebetriebe und Bergwerke, nährte die Verbitterung.
  • Eupen-Malmedy sowie das bisherige Neutral-Moresnet an Belgien (siehe Ostkantone); ursprünglich ohne Abstimmung, eine spätere Abstimmung bestätigte die Zugehörigkeit zu Belgien. Ob die Abstimmung korrekt war oder nicht, wurde von beiden Seiten gegensätzlich dargestellt. Das abgetretene Gebiet umfasste sowohl Gemeinden mit französischsprachigen (Malmedy, Weismes) als auch mit deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen (Eupen, Sankt Vith und andere). Letztere bilden heute die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens.

Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags beim Deutschen Reich geblieben
  • Mittelschleswig
  • der Westteil Oberschlesiens inkl. dem dem Abstimmungsgebiet zugeschlagenen Teil des niederschlesischen Landkreises Namslau (zwei Drittel des Abstimmungsgebiets)
  • neun Landkreise Westpreußens östlich und westlich des neuen polnischen „Korridors“ (siehe Westpreußen)
  • der Südteil Ostpreußens (jedoch ohne Soldau, Kreis Neidenburg)

Dem Völkerbund unterstellt
Karte Europas vor dem Ersten Weltkrieg und den Bestimmungen des Versailler Vertrages
  • Das Saargebiet, dessen Kohleproduktion Frankreich zufiel, wurde dem Völkerbund unterstellt. Nach 15 Jahren sollte eine Abstimmung über die Landeszugehörigkeit stattfinden
  • Danzig mit Umgebung wurde zur Freien Stadt unter Kontrolle des Völkerbundes erklärt, in das polnische Zollgebiet eingeschlossen und von Polen außenpolitisch vertreten
  • das Memelland wurde unter Kontrolle des Völkerbunds einem eigenen Staatsrat mit französischem Präfekten unterstellt und am 10. Januar 1923 von Litauen besetzt. 1924 wurde es in der Memelkonvention des Völkerbundes als autonomes Gebiet unter litauische Staatshoheit gestellt.[9]
  • die deutschen Kolonien

Befristet von den Siegermächten besetzt
  • Das Rheinland; die Räumung sollte bis spätestens 1935 erfolgen. Diese Befristung der Alliierten Rheinlandbesetzung hatten die Angelsachsen den Franzosen, deren Ziel ursprünglich die Abtrennung des Rheinlands vom Reich gewesen war, nur schwer abringen können. Um die Sicherheit Frankreichs vor Deutschland auch ohne einen solchen massiven Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu gewährleisten, schlossen die USA und Großbritannien mit der französischen Republik ein Garantieabkommen ab, das jeden erneuten deutschen Angriff auf Frankreich zum Casus belli erklärte. Dieses Garantieabkommen wurde aber wie der gesamte Vertrag vom amerikanischen Kongress nicht ratifiziert, weshalb auch die Briten davon Abstand nahmen.

Militärische Bestimmungen

Zerlegen eines schweren Geschützes (1919/20)

Dem Deutschen Reich wurden weitgehende Beschränkungen auferlegt:

Wirtschaftliche Bestimmungen

Das Deutsche Reich wurde zur Wiedergutmachung durch Geld- und Sachleistungen in noch festzulegender Höhe verpflichtet. Ebenso wurde eine Verkleinerung der reichsdeutschen Handelsflotte festgeschrieben. Die großen deutschen Schifffahrtswege, namentlich Elbe, Oder und Donau, wurden für international erklärt. Für fünf Jahre musste das Deutsche Reich den Siegermächten einseitig die Meistbegünstigung gewähren. Im so genannten Champagnerparagraphen 274 wurde festgelegt, dass Produktbezeichnungen, die ursprünglich Herkunftsbezeichnungen aus den Ländern der Siegermächte waren, nur noch verwendet werden durften, wenn die so bezeichneten Produkte auch tatsächlich aus der genannten Region stammten: Seitdem darf Branntwein in Deutschland nicht mehr als Cognac und Schaumwein nicht mehr als Champagner verkauft werden, Bezeichnungen, die bis dahin in den deutschen Ländern durchaus üblich waren. Luxemburg musste die bislang bestehende Zollunion mit dem Deutschen Reich aufgeben.

Völkerbund

Der Völkerbundspalast in Genf

Außerdem sah der Vertrag die Gründung des Völkerbunds vor, eines der erklärten Ziele von Präsident Wilson. Der Völkerbund war Vorläufer-Organisation der heutigen Vereinten Nationen, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurden. Deutschland war bis 1926 kein Mitglied.

Internationale Arbeitsorganisation

Ebenso wurde durch den Versailler Vertrag (Kapitel XIII) die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen, welche bis heute besteht. Auch die Regelungen über diese Organisation sind in allen Pariser Vororteverträgen enthalten und heben Problemstellungen der Arbeitswelt erstmalig auf die Stufe des internationalen Rechtssystems. Der Versailler Vertrag geht somit über die Regelungen klassischer Friedensverträge hinaus.

Garantiebestimmungen

Als Garantie für die Durchführung der übrigen Bestimmungen des Vertrags wurde eine alliierte Besetzung des linksrheinischen Gebietes und zusätzlicher Brückenköpfe bei Köln, Koblenz und Mainz vereinbart. Diese sollte zeitlich gestaffelt fünf, zehn und 15 Jahre nach dem Ratifizierungsdatum aufgehoben werden (Artikel 428–430).

Folgen des Vertrages

Folgen für das Deutsche Reich

Kundgebung gegen den Versailler Vertrag 1932 im Berliner Lustgarten

Das Deutsche Reich wurde durch die territorialen Abtretungen in seiner Wirtschaftskraft erheblich geschwächt. Große Teile seiner Schwerindustrie wurden getroffen, die Förderung von Steinkohle und Eisenerz, die Produktion von Roheisen und Stahl. Der Verlust Posens und Westpreußens verringerte die Lebensmittelproduktion in starkem Maß, ein Verlust, den die deutsche Landwirtschaft zunächst nicht ausgleichen konnte. Deutschlands Bevölkerung verringerte sich um 7 Millionen Menschen, von denen in den Folgejahren etwa 1 Million ins Reich strömte, vor allem aus Elsaß-Lothringen und aus den an Polen abgetretenen Gebieten. Durch den fast vollständigen Verlust der Handelsflotte und durch den Verlust des Auslandsvermögens wurde der deutsche Außenhandel schwer beeinträchtigt.

Insgesamt wurde von verschiedenen Historikern als ein Grundproblem des Versailler Vertrages bezeichnet, dass er zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen versuchte: zum einen die von Wilson vertretenen Ideale der Selbstbestimmung der Völker und der territorialen Übereinstimmung zwischen Volk und Staat, zum anderen die Absichten der Siegermächte, insbesondere Frankreichs, das Deutsche Reich entscheidend zu schwächen.

Wie Sebastian Haffner nach dem Zweiten Weltkrieg schrieb, wurde das Deutsche Reich als immer noch stärkste und geographisch in der Mitte beheimatete, also für die Stabilität des Kontinents unentbehrliche europäische Macht „weder dauerhaft entmachtet noch dauerhaft integriert“.

Durch die divergenten Interessen war der Vertrag von Versailles der Siegermächte zwar einerseits für Deutschland zu hart, als dass ein als politische Einheit und wirtschaftliche Großmacht bestehen gebliebenes Deutsches Reich ihn dauerhaft akzeptieren würde. Andererseits ließ er es aber mächtig genug, dass eine deutsche Regierung weniger als zwanzig Jahre später Revanchegedanken in Politik umsetzen konnte, womit sie Europa in die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs stürzte. Treffende Voraussicht zeigte eine Äußerung des Marschalls Foch zur Zeit des Vertragsabschlusses: „Das ist kein Frieden. Das ist ein zwanzigjähriger Waffenstillstand.“, wobei Foch für eine Zerschlagung des Deutschen Reiches eingetreten war.

Dass die Siegermächte angesichts der untereinander bestehenden Widersprüche einen Vertragspartner – das Deutsche Reich – von den Verhandlungen ausschlossen und ihm nur am Schluss schriftliche Eingaben gestatteten, diskreditierten den Vertrag vor allem in der deutschen Öffentlichkeit als „Diktat von Versailles“. Es war erklärtes Ziel der deutschen Außenpolitik, diese „Fesseln von Versailles abzuschütteln“. Neben der Art seines Zustandekommens beschädigten die Inhalte des Vertrages – insbesondere auch die Gebietsabtretungen mit deutschen Bevölkerungsgruppen – nachhaltig sowohl das Ansehen der Westmächte als auch das Vertrauen in die Staatsform der Demokratie.

Quer durch die Parteienlandschaft stieß der Vertrag auf heftige Ablehnung. Der Weimarer Regierung wurde von einigen Gruppen zudem vorgeworfen, durch die Annahme der Vertragsbedingungen die Interessen des Reichs verraten zu haben; es wurde eine Revision des als „Schandfrieden“ oder „Schanddiktat von Versailles“ bezeichneten Vertrags gefordert. Manche Historiker sehen in dem Vertrag eine wichtige Ursache für den Aufstieg des Nationalsozialismus. So äußerte Theodor Heuss, der 1933 selber im Reichstag für Hitlers Ermächtigungsgesetz gestimmt hatte, nach dem Zweiten Weltkrieg: „Der Ausgangspunkt der nationalsozialistischen Bewegung ist nicht München, sondern Versailles“. Inwieweit der Vertrag von Versailles tatsächlich zur „Machtergreifung“ Hitlers beigetragen hat, bleibt spekulativ.

Auf die hohen Reparationsforderungen und die Industriedemontagen im Ruhrgebiet versuchte die deutsche Reichsregierung mit einem Generalstreik zu reagieren, der mit ständig nachgedrucktem Geld unterstützt werden sollte. Das heizte die Hyperinflation an, die große Teile der Bevölkerung in Not und Elend stürzte. Sie war vor allem dadurch zustande gekommen, dass den Kriegsanleihen, mit denen das Kaiserreich vorher den Krieg finanziert hatte, durch die militärische Niederlage keine Sachwerte gegenüberstanden. Während und nach der Inflation geriet das Reich in eine zunehmende Abhängigkeit von ausländischen Krediten, besonders US-amerikanischen. Daher traf die von den USA ausgehende Weltwirtschaftskrise das Deutsche Reich extrem hart, da diese stärker als irgendeine andere Industrie an die amerikanische Wirtschaft gekoppelt war.

Die durch den Versailler Vertrag begründeten bedeutsamen wirtschaftlichen Folgen und die außenpolitische Isolation des Deutschen Reichs versuchte Walther Rathenau im Vertrag von Rapallo zu entschärfen. Darin wurde das Verhältnis zur Sowjetunion normalisiert und auf gegenseitige Ansprüche verzichtet.

Hitler konnte in den ersten Jahren seiner Regierungszeit durch die Beseitigung der letzten Zwänge des Versailler Vertrags, unter anderem durch die militärische Wiederaufrüstung und Wiederbesetzung des Rheinlandes, großes innenpolitisches Prestige ernten. Die USA zogen sich alsbald von der europäischen Politik zurück, Frankreich und England entschieden sich für eine Politik des Appeasement.

Einzelnachweise

  1. André Tardieu: La Paix. Paris 1921, S. 308.
  2. Henning Köhler: Novemberrevolution und Frankreich. Die französische Deutschland-Politik 1918-1919. Droste Verlag, Düsseldorf 1980, S. 26–31.
  3. Klaus Schwabe (Hrsg.): Quellen zum Friedensschluß von Versailles. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1997, ISBN 3-534-04822-9, S. 156f.
  4. Bruce Kent, The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918–1932, Clarendon, Oxford 1989, S. 36–40
  5. dtv-Lexikon zur Geschichte und Politik im 20. Jahrhundert, hrsg. v. Carola Stern, Thilo Vogelsang, Erhard Klöss und Albert Graff, dtv-Verlag, München 1974. S. 647; Richard Blanke, Orphans of Versailles. The Germans in Western Poland 1918 – 1939, University Press of Kentucky 1998, S. 18 und 244; Frank-Lothar Kroll und Matthias Niedobitek, Vertreibung und Minderheitenschutz in Europa, Duncker & Humblot, Berlin 2005, S. 305
  6. vgl. Eberhard Kolb, Die Weimarer Republik, 6., überarb. u. erw. Aufl., München 2002 (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 16).
  7. Werner Conze: Die Weimarer Republik, in: Peter Rassow (Hrsg.): Deutsche Geschichte im Überblick, Stuttgart 1973, ISBN 3-476-00258-6, S. 645
  8. Peter Krüger, Die Außenpolitik der Republik von Weimar, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1985, S. 134f.
  9. Werner Conze: Die Weimarer Republik, in: Peter Rassow (Hrsg.): Deutsche Geschichte im Überblick, Stuttgart 1973, ISBN 3-476-00258-6, S. 645
  10. Friedensvertrag von Versailles Teil V Bestimmungen über Landheer, Seemacht und Luftfahrt Kapitel III Heeresergänzung und militärische Ausbildung Artikel 173 und 174

Literatur

  • Bruce Kent: The Spoils of War. The Politics, Economics and Diplomacy of Reparations 1918–1932. Clarendon, Oxford 1989, ISBN 0-19-822738-8. 
  • Fritz Fellner; Heidrun Maschl/Brigitte Mazohl-Wallnig (Hrsg.): Vom Dreibund zum Völkerbund: Studien zur Geschichte der internationalen Beziehungen 1882 - 1919. R. Oldenbourg Verlag, München 1994, ISBN 3-486-56091-3. 

Weblinks


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