Berliner Bezirke

Berliner Bezirke

Berlin ist seit dem 1. Januar 2001 durch eine Verwaltungsreform in zwölf Bezirke aufgeteilt, die die Funktion von Verwaltungsbezirken haben.

Gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verfassung von Berlin erfüllen die Bezirke ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Sie nehmen regelmäßig die örtlichen Verwaltungsaufgaben wahr.

Ihre Verwaltungsaufgaben nehmen die Bezirke über das Bezirksamt wahr, an dessen Spitze jeweils ein eigener Bezirksbürgermeister steht. Die Bezirke von Berlin sind nur von der Einwohnerzahl in etwa mit Landkreisen zu vergleichen. Da das Land Berlin als Stadtstaat eine Einheitsgemeinde ist, gibt es die Verwaltungsebene des Kreises in Berlin nicht (zweistufiger Verwaltungsaufbau). Die Bezirke sind keine eigenständigen Gebietskörperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, sie haben nicht einmal den Status einer Kommune. Vielmehr handelt es sich um „Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit“ (§ 2 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz).

Inhaltsverzeichnis

Stadtgliederung bis zur Bildung von Groß-Berlin

Karte der Ortsteile Berlins
Berlin und Cölln auf dem Memhardt-Plan (Nordosten oben)
Die Festung Berlin mit der westlich vorgelagerten Dorotheenstadt um 1688
Die zehn Stadtteile Berlins im 18. Jahrhundert

Die Anfänge

Im 13. Jahrhundert erhielten sowohl Berlin als auch Cölln das Stadtrecht. Bereits 1307 wurde ein gemeinsamer Magistrat der beiden Städte gebildet, die auch von einer gemeinsamen Stadtmauer umfasst wurden. Kurfürst Friedrich II. erwirkte aus machtpolitischen Gründen 1442 die erneute Trennung von Berlin und Cölln in zwei eigenständige Städte. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Dreißigjährigen Krieg ließ der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von 1658 bis 1683 eine große Festungsanlage errichten, die neben Berlin und Cölln auch die Vorstädte Friedrichswerder im Westen und Neu-Cölln im Süden einschloss. Friedrichswerder erhielt einen eigenen Magistrat, während Neu-Cölln von Cölln verwaltet wurde.

Berlin im 18. Jahrhundert

Der Festungsbau erwies sich schon zum Zeitpunkt seiner Fertigstellung als überholt, denn außerhalb der Wallanlagen waren bereits weitere neue Vorstädte entstanden. Im Jahre 1710 wurden die bis dahin formal selbstständigen Städte Berlin, Cölln (mit Neu-Cölln), Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt zur Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin vereinigt. Zusammen mit den durch die Zoll- und Akzisemauer einbezogenen weiteren ehemaligen Vorstädten bestand Berlin im 18. Jahrhundert aus insgesamt zehn Stadtteilen:

Kommunale Gliederung im 19. Jahrhundert

Die Einführung der Preußischen Städteordnung im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen brachte einschneidende Neuerungen für die kommunale Verwaltungsstruktur von Berlin. Erstmals wurden Elemente einer bürgerlichen Selbstverwaltung eingeführt. Die neue Städteordnung sah vor, größere Städte in Bezirke von mehreren Tausend Einwohnern zu gliedern. Jeder dieser Bezirke besaß einen ehrenamtlichen, unbesoldeten Bezirksvorsteher, einen Schiedsmann, eine Armenkommission und eine Waisenkommission. Die Vorsteher wurden nach dem preußischen Dreiklassenwahlrecht gewählt und waren in der Regel lokale Honoratioren. Berlin wurde zunächst in hundert Bezirke eingeteilt, die anfänglich auch eigene Namen besaßen; so gab es zum Beispiel den Hallesche-Thor-Bezirk, den Spittelmarkt-Bezirk und den Monbijou-Bezirk.[1]

Die Zahl der Bezirke erhöhte sich im Laufe der Zeit entsprechend dem Bevölkerungswachstum. Nach der Stadterweiterung von 1861 existierten 270 Bezirke, die keine Namen mehr besaßen, sondern nur noch fortlaufend nummeriert waren.[2] 1884 erfolgte eine Neueinteilung in 326 Bezirke, deren Zahl sich bis zur Bildung von Groß-Berlin im Jahre 1920 auf mehr als 450 erhöhte.[3][4]

Die Bezirke waren zu Stadtteilen zusammengefasst, wobei es auf der Ebene der Stadtteile allerdings keine bedeutenden kommunalen Institutionen gab. Zu den alten zehn Stadtteilen kamen im Verlauf des 19. Jahrhunderts weitere hinzu. Die Friedrich-Wilhelm-Stadt wurde 1828 von der Spandauer Vorstadt abgetrennt und bildete seitdem einen eigenen Stadtteil. Auf dem Gebiet der Stadterweiterungen von 1829 bis 1841 entstanden im Norden die Rosenthaler und die Oranienburger Vorstadt sowie im Südwesten die Friedrichsvorstadt.

Im Jahre 1861 wurde mit der Eingemeindung des Weddings, von Gesundbrunnen und Moabit sowie der Tempelhofer und der Schöneberger Vorstadt die bis dahin umfangreichste Stadterweiterung vorgenommen. Auf einen Teil der eingemeindeten Flächen dehnten sich auch bereits existierende Stadtteile aus; so wuchsen die Luisenstadt, die Königsstadt und die Stralauer Vorstadt über ihre alten Außengrenzen hinaus. Die letzten Eingemeindungen vor der Bildung von Groß-Berlin umfassten den Großen Tiergarten im Jahre 1881, das Gelände des Zentralviehhofs im Jahre 1878 sowie das Gebiet um den Plötzensee und die Rehberge, das 1915 eingemeindet wurde.

Die amtliche Einteilung von 1884 bestand aus 21 Stadtteilen:[3]

Bezirksaufteilung Berlins

Siehe auch: Liste der Verwaltungsbezirke Berlins 1920–2000

Bildung Groß-Berlins am 1. Oktober 1920

Bei der Bildung von Groß-Berlin durch das Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920 wurden sieben umliegende selbstständige Städte sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke aus den Landkreisen Niederbarnim, Teltow und Osthavelland in die Stadt Groß-Berlin eingemeindet. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 1920 wurde das neue Stadtgebiet in zwanzig Bezirke eingeteilt. Das Alt-Berliner Stadtgebiet einschließlich des Gutsbezirks Schloß sowie der Landgemeinde Stralau wurde in sechs Bezirke geteilt (*). Weitere vierzehn Bezirke (**) entstanden aus Zusammenfassungen der eingemeindeten Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke. Diese Bezirke erhielten ihren Namen von der gemessen an der Einwohnerzahl jeweils größten eingemeindeten Stadt oder Landgemeinde. Bis auf die sechs Innenstadtbezirke und den Bezirk Charlottenburg wurden alle Bezirke amtlich in Ortsteile untergliedert, wobei die Ortsteile in den meisten Fällen den eingemeindeten Städten und Gemeinden entsprachen. Die Nummerierung begann im Stadtzentrum (1 = Mitte) und drehte sich dann schneckenartig bis zum nördlichen Stadtrand (20 = Reinickendorf):

Berliner Gebietsreform 1938

Grenzänderungen der Berliner Bezirke zum 1. April 1938

Mit Wirkung zum 1. April 1938 wurden zahlreiche Begradigungen der Bezirksgrenzen sowie einige größere Gebietsänderungen vorgenommen. Dabei kamen unter anderem

  • die Siedlung Eichkamp vom Bezirk Wilmersdorf zum Bezirk Charlottenburg
  • der westliche Teil von Ruhleben vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk Spandau
  • der nördlich des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals gelegene Teil der Jungfernheide vom Bezirk Charlottenburg zu den Bezirken Reinickendorf und Wedding
  • Martinikenfelde vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk Tiergarten
  • das Gebiet um den Wittenbergplatz und den Nollendorfplatz vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk Schöneberg
  • das Gebiet südlich der Kurfürstenstraße vom Bezirk Tiergarten zum Bezirk Schöneberg
  • ein großer Teil des Grunewalds vom Bezirk Wilmersdorf zum Bezirk Zehlendorf
  • ein Teil von Dahlem vom Bezirk Zehlendorf zum Bezirk Wilmersdorf
  • ein größeres Gebiet im Südosten des Bezirks Zehlendorf zum Bezirk Steglitz
  • Späthsfelde vom Bezirk Neukölln zum Bezirk Treptow
  • Bohnsdorf vom Bezirk Köpenick zum Bezirk Treptow
  • Oberschöneweide und die Wuhlheide vom Bezirk Treptow zum Bezirk Köpenick
  • die westlich der Ringbahn gelegenen Gebiete von Boxhagen-Rummelsburg und Friedrichsberg vom Bezirk Lichtenberg zum Bezirk Friedrichshain, damals Horst-Wessel-Stadt.
  • Wilhelmsruh vom Bezirk Reinickendorf zum Bezirk Pankow
  • das Gebiet um die Wollankstraße westlich der Nordbahn vom Bezirk Pankow zum Bezirk Wedding.

Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs machte die sowjetische Militärverwaltung aus heute unbekannten Gründen Friedenau zwischen dem 29. April und dem 30. Juni 1945 zum 21. Bezirk mit dem parteilosen Rechtsanwalt Georg von Broich-Oppert als Bezirksbürgermeister; danach wurde Friedenau wieder wie vorher ein Ortsteil von Schöneberg.

Zeit der Teilung Berlins

Bereits auf der Konferenz von Jalta hatten die Alliierten vereinbart, Berlin in Sektoren aufzuteilen (später: Viersektorenstadt), die Sektorengrenzen orientierten sich an bestehenden Bezirksgrenzen.[5] Obwohl Berlin nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst dennoch gemeinsam verwaltet werden sollte, führten die nicht überbrückbaren Differenzen der Westalliierten und der Sowjetunion zu einer Teilung der Stadt. Mit zeitlicher Verzögerung entwickelten sich daraus die zwei getrennten Verwaltungen von Ost- und West-Berlin.

In Ost-Berlin wurden die Bezirke als Stadtbezirk geführt, um den Unterschied zu den Bezirken der DDR deutlich zu machen. In West-Berlin waren Bezirk oder Verwaltungsbezirk die rechtliche Nennform.

Aufgrund der Errichtung großer Neubaugebiete im Osten der Stadt in den 1970er- und 1980er-Jahren wurden in Ost-Berlin über die durch das Groß-Berlin-Gesetz von 1920 festgelegte Zahl von 20 Bezirken hinaus drei neue geschaffen: Marzahn (1979 aus den Lichtenberger Ortsteilen Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Hellersdorf und Mahlsdorf), Hohenschönhausen (1985 aus Teilen Weißensees) und Hellersdorf (1986 aus Teilen Marzahns). Um die Eigenständigkeit und angemessene Größe von Weißensee als Bezirk zu erhalten, wurden bei der Abgliederung von Hohenschönhausen die Pankower Ortsteile (Heinersdorf, Blankenburg und Karow) zu Weißensee gegliedert.

Ost-Berlin

Ost-Berliner Stadtbezirke

West-Berlin

West-Berliner Bezirke

Nach der Wiedervereinigung

Aufteilung zwischen Mauerfall und Reorganisation
Bezirke nach der Bezirksreform 2001

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurden alle Bezirke zunächst unverändert weitergeführt und wieder durchgängig Bezirk genannt. Bis 2000 hatten die jetzt 23 Bezirke sehr unterschiedliche Größe und Einwohnerzahl. Im Rahmen der Verwaltungsreform entstanden 2001 durch Zusammenlegungen von Bezirken zwölf neue Bezirke. Meist wurden zwei vorher eigenständige Bezirke zu einem neuen Bezirk zusammengeschlossen, nur die Bezirke Neukölln, Reinickendorf und Spandau blieben unverändert. Die neu gegliederten Bezirke Pankow und Mitte entstanden aus jeweils drei vorherigen Bezirken. In den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte wurden jeweils Bezirke des ehemaligen Ost- und Westberlins zu neuen Bezirken fusioniert.

(In Klammern die alten Bezirke, die in den Großbezirk eingegliedert wurden und nicht mehr in der offiziellen Bezirksbezeichnung erkennbar sind.)

Lange währte in manchen Bezirken der Streit um die Namensgebung der neuen Verwaltungsbezirke. Auch die Findung der neuen Bezirkswappen nahm in einigen Bezirken lange Zeit in Anspruch.

Viele Namen öffentlicher Einrichtungen beziehen sich heute noch auf die Altbezirke. So befinden sich das Amtsgericht Tiergarten, das Stadtbad Tiergarten und das Amtsgericht Wedding im neufusionierten Bezirk Mitte, und zwar in den Ortsteilen Moabit und Gesundbrunnen. Auch die Verkehrsbeschilderung in Berlin orientiert sich bis heute noch weitgehend an den Bezirksgrenzen von 1920.

Untergliederung der Bezirke in Ortsteile

Die Untergliederung der Verwaltungsbezirke in Ortsteile beruht auf dem nach wie vor geltenden Groß-Berlin-Gesetz von 1920:

§ 29 (1): „Durch übereinstimmenden Beschluß der Bezirksversammlung und des Bezirksamts kann mit Genehmigung des Magistrats ein Verwaltungsbezirk in Ortsbezirke (§ 60 der Städteordnung) eingeteilt werden.“

Geändert hat sich durch die Verfassung von Berlin lediglich die Terminologie: Bezirksverordnetenversammlung (statt Bezirksversammlung) und Senat (statt Magistrat). Der Begriff Ortsteil (statt Ortsbezirk) wird erst seit 1945 verwendet. Die Berliner Statistik richtet sich in ihren Angaben über Ortsteile nach den Vorgaben der Bezirke.

Nach dem Groß-Berlin-Gesetz wurden die bisherigen Landgemeinden (abgesehen von besonders kleinen wie beispielsweise Pichelsdorf) zu Ortsteilen, abhängig von der jeweiligen Beschlussfassung in den neuen Bezirken.[6] Der Bezirk Charlottenburg, entstanden aus der Stadt Charlottenburg, war der einzige aus einer Stadt entstandene Bezirk ohne Untergliederung in Ortsteile.

Abweichungen von den seit 1920 geltenden Ortsteilen ergaben sich erstmals 2001 anlässlich der Verringerung der Zahl der Bezirke von 23 auf 12, insbesondere im neuformierten Bezirk Mitte: Aus dem bisherigen Bezirk Wedding entstanden die Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen, aus dem bisherigen Bezirk Tiergarten die Ortsteile Tiergarten, Hansaviertel und Moabit. Moabit und Gesundbrunnen waren vorher keine amtlichen Ortsteile, sondern eher (große) Kieze.

In den 1920 festgelegten Ortsteilen spiegelte sich im Wesentlichen die im Mittelalter entstandene Siedlungsstruktur der Dörfer wider. Die Abweichungen seit 2001 reagieren pragmatisch auf den massenhaften Bau neuer Wohnungen im Rahmen von Hochhaussiedlungen zwischen 1961 und 1989. Dies betrifft in West-Berlin neben dem Hansaviertel (1960) die Gropiusstadt, das Märkische Viertel und das Falkenhagener Feld. Die entsprechende Neubautätigkeit in Ost-Berlin hatte dagegen schon in den 1980er-Jahren zu Bezirksneubildungen geführt (Marzahn, Hellersdorf, Hohenschönhausen), die an der Abgrenzung der Ortsteile untereinander jedoch nichts änderten, lediglich an deren Zuordnung zu den (zahlreicheren) Bezirken.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Salomo Sachs (Hrsg.): Allgemeiner Straßen- und Wohnungs-Anzeiger für Berlin. Scherer, Berlin 1990, ISBN 3-89433-163-1 (Nachdruck der Originalausgabe von 1812).
  2. Verlag Julius Straube (Hrsg.): Plan der Stadttheile und Stadtbezirke von Berlin. Berlin 1875.
  3. a b Übersicht der neuen Eintheilung der Stadt Berlin in Bezirke. Grunert, Berlin 1884.
  4. Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.): Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung. Berlin 1912.
  5. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Friedenau vom 29. April bis zum 30. Juni 1945 unter sowjetischer Besatzung und wurde in dieser Zeit vom Rathaus Friedenau aus als eigenständiger 21. Berliner Bezirk von dem parteilosen Rechtsanwalt Georg von Broich-Oppert als Bezirksbürgermeister verwaltet. Nach der Aufteilung der Berliner Bezirke unter den alliierten Siegermächten gehörte Friedenau dann wieder als Ortsteil zum Bezirk Schöneberg.
  6. Details sind dargestellt im Groß-Berlin-Gesetz von 1920

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