Karl-Heinz Kurras

Karl-Heinz Kurras

Karl-Heinz Kurras (* 1. Dezember 1927 in Barten, Ostpreußen) ist ein ehemaliger West-Berliner Polizeibeamter. Er war von 1955 bis mindestens 1967 Inoffizieller Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR und seit 1964 gleichzeitig Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).[1]

Am 2. Juni 1967 schoss Kurras bei einem Polizeieinsatz gegen Demonstranten in West-Berlin den FU-Studenten Benno Ohnesorg mit seiner Dienstwaffe in den Hinterkopf, so dass dieser starb. In den folgenden Strafprozessen wurde Kurras vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Todesschuss und Freispruch trugen wesentlich zur Radikalisierung der Studentenbewegung in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin bei.

Seine im Mai 2009 bekannt gewordene IM-Tätigkeit löste neue Ermittlungen zu seinem Todesschuss, Forschungen zur Rolle des MfS dabei und Debatten um eine mögliche Neubewertung der historischen Folgen seiner Tat aus.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Jugend und Ausbildung

Karl-Heinz Kurras wurde als Sohn eines Polizeibeamten in Ostpreußen geboren. Sein Vater fiel als Soldat der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg. Kurras besuchte die Oberschule, meldete sich 1944 als Freiwilliger zum Kriegsdienst und erhielt dann ein Notabitur. Er wurde verwundet und war bei Kriegsende als Soldat in Berlin.

Dort begann er eine Verwaltungslehre und wurde Mitglied der KPD oder der SPD in der SBZ, die im April 1946 zur SED zwangsvereinigt wurden.[2]

Haft in der sowjetischen Besatzungszone

Im Dezember 1946 nahm die sowjetische Geheimpolizei MWD Kurras wegen illegalen Waffenbesitzes fest. Dabei wurden seine Personalien und Parteimitgliedschaft festgestellt, überprüft und in sowjetischen Militärakten festgehalten. Deren Angaben erkennen Historiker als zuverlässig an.[3] Am 9. Januar 1947 verurteilte ein Sowjetisches Militärtribunal in Berlin Kurras nach § 58,14 des Strafgesetzbuchs der RSFSR („Gegenrevolutionäre Sabotage“, hier: „Nichterfüllung einer Verpflichtung“, nämlich des Waffenverbots)[4] wegen der „Absicht, die Macht der Regierung und das Funktionieren des Staatsapparats zu erschüttern“, zu zehn Jahren Straflager. Infolgedessen büßte Kurras seine SED-Mitgliedschaft ein.[5] Er war im Speziallager Nr. 7 Sachsenhausen inhaftiert. Nach seinem späteren Lebenslauf für das MfS verwendete der Lagerkommandant ihn bis zu seiner Entlassung als „Helfer für persönliche Dienste“.[6] Bei der Auflösung der Speziallager im Februar 1950 gehörte er zu den freigelassenen Verurteilten.

Danach trat Kurras in den Dienst der West-Berliner Polizei. Seit März 1950 war er als Polizeimeister im Bezirk Charlottenburg tätig.[7]

MfS-Mitarbeiter im West-Berliner Staatsschutz

Im Frühjahr 1955 meldete ein Kollege bei der West-Berliner Polizei, Kurras sympathisiere mit der KPD. Am 19. April 1955 meldete dieser sich daraufhin im Gebäude des Zentralkomitees der SED und verlangte einen MfS-Vertreter zu sprechen. Diesem teilte er seinen Wunsch mit, in der DDR zu leben und bei der Volkspolizei zu arbeiten. Er sei zu der Erkenntnis gekommen, dass er als „Angehöriger der Stummpolizei keiner guten Sache diene“ und habe sich entschlossen, seine „Arbeitskraft dem Friedenslager zur Verfügung zu stellen“. Sein Gesprächspartner überzeugte ihn in „einer gründlichen Aussprache“ davon, bei der West-Berliner Polizei zu bleiben und dort als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) für das MfS zu wirken. Am 26. April 1955 unterschrieb Kurras seine Verpflichtungserklärung.[8]

Fortan war er als Agent der Abteilung IV der Verwaltung Groß-Berlin der Staatssicherheit unter dem selbstgewählten Decknamen „Otto Bohl“ in der West-Berliner Polizei tätig. Dort sollte er in deren Abteilung I eindringen, in der nach den Historikern Helmut Müller-Enbergs und Cornelia Jabs „alle Fäden in Sachen Staatssicherheit, Spionage und Überläufer in West-Berlin zusammenliefen, die auch mit den Landesamt für Verfassungsschutz und den alliierten Sicherheitsoffizieren kooperierte“.[9]

Sein Führungsoffizier in Ost-Berlin war später Werner Eiserbeck von der für die West-Berliner Polizei zuständigen „Linie VII“ des MfS. Als Kurier diente bis 1965 Charlotte Müller, mit der sich Kurras regelmäßig im Schleusenkrug im West-Berliner Tiergarten traf. 1956 fanden 40 Treffen in einer „konspirativen Wohnung“ in Ost-Berlin statt, bei denen Kurras schriftliche Berichte für das MfS verfasste und manchmal Verschlusssachen zum sofortigen Kopieren mitbrachte. Am 10. Februar 1956 berichtete er über die laufenden Ermittlungen der West-Berliner Kriminalpolizei zu Robert Bialek, den das MfS am 4. Februar entführt hatte und der später unter ungeklärten Umständen starb.[6]

Kurz vor Errichtung der Berliner Mauer erhielt er 1961 ein Funkgerät, mit dem er wöchentlich Aufträge entgegennahm und Berichte lieferte.[10]

Kurras schrieb oder diktierte mindestens 152 Berichte über Interna aus der West-Berliner Polizei. Ferner gab er Kopien von Originalmaterialien an seinen Führungsoffizier weiter: darunter ein Decknamenverzeichnis der West-Berliner Polizei für deren Telefonverkehr, eine Kartei für zur Beförderung vorgesehene Polizisten, und er recherchierte im Auftrag des MfS im West-Berliner Melderegister und der Autokennzeichen-Kartei. 1960 wurde Kurras zur Kriminalpolizei versetzt und berichtete nun Interna aus dem Landeskriminalamt, etwa über „personelle Probleme“ und polizeiliche Maßnahmen an der Berliner Mauer.

Am 15. Dezember 1962 beantragte er seine Aufnahme in die SED mit der Begründung, dass diese „mit ihrer Zielsetzung den wahren demokratischen Willen verkörpert, ein demokratisches Deutschland zu schaffen“. Bürgen waren seine Kurierin Müller, die als kommunistische Widerstandskämpferin im KZ Ravensbrück inhaftiert gewesen war, und sein späterer Führungsoffizier. Am 16. Januar 1964 nahm ihn die SED nach erfolgreicher Kandidatenzeit auf. Zur Tarnung trat er fast zeitgleich in die West-Berliner SPD ein.

Im Januar 1965 wurde Kurras in die Abteilung I für Staatsschutz der Kriminalpolizei in West-Berlin versetzt und arbeitete dort in einer Sonderermittlungsgruppe,[11] die sich mit der „Suche nach Verrätern in den eigenen Reihen“ befasste, also MfS-Spitzel enttarnen sollte. In dieser Position musste er auch festgenommene MfS-Angehörige verhören. Deshalb aufgetretene Gewissensbisse zerstreute die Kurierin mit einem Hinweis auf das Vorbild Richard Sorge. Als eine Festgenommene Kurras gegenüber sofort geständig war und dabei den Decknamen seiner Kurierin nannte, bot er dem MfS an: Gebt mir den Auftrag, die würde ich umbringen, so eine Verräterin.[12]

Das MfS stattete ihn mit einem Funkgerät und Abhörgeräten aus, mit denen er Vorgesetzte belauschte. Er erhielt auch eine Minikamera zum Fotografieren von Dokumenten, die er wegen seines Diensteifers mit Erlaubnis des Staatsschutzes in seine Wohnung mitnehmen durfte. Ferner war er für die Asservate und die Auswertung des abgehörten Stasi-Funkverkehrs zuständig.[8]

Aus seiner Abteilung lieferte Kurras dem MfS etwa fünf Aktenordner mit Geheimdokumenten, darunter Listen der im Westen enttarnten und festgenommenen IMs sowie von Überläufern und Fluchthelfern. Darunter sind 24 Berichte über festgenommene Spione der Stasi mit Details über mindestens fünf „desertierte MfS-Angehörige“ wie den 22-jährigen West-Berliner Bernd Ohnesorge (nicht zu verwechseln mit dem von Kurras erschossenen Studenten Benno Ohnesorg). Bernd Ohnesorge hatte für das MfS spioniert, gestand dies aber im Januar 1967 dem britischen Geheimdienst, der darüber die West-Berliner Kriminalpolizei informierte. Kurras ermittelte gegen ihn und meldete ihn als Überläufer beim MfS. 1984 wurde Ohnesorge in der Volksrepublik Bulgarien als Spion der CIA verhaftet und – wahrscheinlich aufgrund des Berichts von Kurras – in einem geheimen Militärprozess zu 15 Jahren Zuchthaus in Stara Sagora verurteilt. 1987 soll er dort Selbstmord begangen haben.[13]

Viele Details der Berichte Kurras’ über solche Überläufer wurden im MfS unkenntlich gemacht, so dass die daraus erwachsenen Schäden für andere Menschen derzeit nicht festzustellen sind.

Kurras erhielt monatlich langsam auf mehrere hundert DM ansteigende Geldbeträge,[14] die sich bis 1967 auf knapp 20.000 DM summierten.

1965 verdächtigte die West-Berliner Kriminalpolizei Kurras und elf weitere Staatsschutz-Mitarbeiter, eine enttarnte Ost-Agentin vor ihrer geplanten Festnahme gewarnt zu haben. In der Geheimoperation „Abendrot“ überprüfte man ihr Alibi für den fraglichen Zeitraum, ohne dass sich der Verdacht für Kurras erhärtete. Dieser berichtete dem MfS über diesen Vorgang.[15]

Waffensammler und Sportschütze

Kurras wollte in der Nachkriegszeit eine Waffe aus Kriegstagen behalten: Das war 1946 der Anlass seiner Festnahme in der sowjetischen Besatzungszone.[10] Er sammelte seit Beginn seiner Polizeikarriere Schusswaffen und galt deshalb als „Waffennarr“,[16] der das Schießen täglich übte und dafür „alles getan hätte“. Er soll seinem 10-jährigen Sohn zum Geburtstag eine Waffe geschenkt haben.[17] In West-Berlin gehörte er dem Polizeisportverein und dem Jagdverein an, verbrachte den Großteil seiner Freizeit beim Schießstand, gab bis zu 400 DM monatlich für Munition aus und war mehrere Jahre in Folge bester Schütze der West-Berliner Kriminalpolizei.

Er nutzte sein Zusatzgehalt vom MfS zur Finanzierung seines Hobbys und bat das MfS um bestimmte Pistolentypen für seine Privatsammlung. 1961 tauschte er mit dem MfS eine Waffe gegen eine andere aus, 1965 gab das MfS ihm Geld für den Kauf einer weiteren Waffe. In einer internen Bewertung vom 8./9. Juni 1967 bezeichnete das MfS ihn daher als „sehr verliebt in Waffen“ und als „fanatischen Anhänger des Schießsports.“ Er habe einen „übermäßigen Hang zu Waffen und Uniform“ und sei gleichzeitig disziplinlos: So habe er einem Kind eine Pistole geschenkt und nehme es „regelmäßig mit zu Schießübungen“.[18]

Erschießung Benno Ohnesorgs

Am 2. Juni 1967 war Kurras bei einer Demonstration gegen den Staatsbesuch von Mohammad Reza Pahlavi an der Deutschen Oper zur Objektsicherung und als ziviler „Greifer“ eingesetzt. Die monatelang vorbereitete Polizeimaßnahme sah vor, die Demonstranten auf engem Raum einzukesseln, dann von der Mitte her mit Schlagstöcken und berittener Polizei auseinander zu treiben und an den Außenrändern mit Wasserwerfern zu empfangen. Als „Rädelsführer“ betrachtete Einzelpersonen sollten dabei verhaftet werden. Um diese ausfindig zu machen, wurden Polizisten in Zivilkleidung unter die Demonstranten gemischt. Zu diesen Zivilpolizisten gehörte Kurras. Er trug als Dienstwaffe eine Pistole vom Typ Walther PPK, Kaliber 7,65 mm.

Gedenkrelief
Der Tod des Demonstranten.
Standort: Deutsche Oper Berlin, Vorplatz

Entgegen der Weisung des Regierenden Bürgermeisters Heinrich Albertz begann die polizeiliche Auflösung der angemeldeten Versammlung nicht vor, sondern erst während der Opernvorstellung. Ein vorgeschriebener Räumungsbefehl erfolgte nicht, sondern die Polizei verprügelte zuerst Einzelne, dann ganze Gruppen, auch am Boden Sitzende, mit Schlagstöcken. Dabei und in der dadurch ausgelösten Panik kam es zu zahlreichen Verletzungen.

Kurz nach 20 Uhr begann die Aktion „Füchse jagen“, bei der Polizeitrupps in Uniform und Zivil flüchtende Demonstranten bis in Nebenstraßen und Hauseingänge hinein verfolgten, um sie dort weiter zu verprügeln und „Rädelsführer“ festzunehmen. Kurras gelangte mit etwa zehn uniformierten Polizeibeamten in den Innenhof des Hauses Krumme Straße 66/67, in den einige Demonstranten geflohen waren. Ihnen folgte Benno Ohnesorg, der beobachten wollte, was den Geflohenen geschehen würde.

Im Innenhof verprügelte die Polizei einige der Anwesenden, darunter einen am Boden Liegenden, und trieb die übrigen hinaus. Ohnesorg stand als Beobachter dabei und wurde dann bei seinem Versuch, den Hof zu verlassen, von drei Beamten im Polizeigriff festgehalten und verprügelt. In dieser Situation fiel um 20:30 Uhr der tödliche Schuss, der Ohnesorg in den Hinterkopf traf. Mehrere Augenzeugen sahen aus wenigen Metern Distanz das Mündungsfeuer in etwa 150 cm Höhe, hörten das Schussgeräusch und sahen Ohnesorg zu Boden fallen. Weitere Zeugen hörten den Dialog eines Polizeikollegen mit Kurras:

„Bist du wahnsinnig, hier zu schießen?“ – „Die ist mir losgegangen.“

Auf Fotografien ist Kurras Sekunden vor und nach dem Schuss unbedrängt im sauberen Anzug erkennbar. Auf einer Tonbandaufnahme der Szene ist deutlich ein Schuss und danach der Befehl zu hören:[19]

„Kurras, gleich nach hinten! Los! Schnell weg!“

Kurras durfte entgegen der damaligen Strafprozessordnung noch in der Nacht Ohnesorgs Leiche besichtigen. Im Blick auf die Hämatome des Getöteten erklärte er, dieser müsse angesichts der erhaltenen Prügel „ein ganz Schlimmer“ gewesen sein.[20] Bei der Obduktion Ohnesorgs am folgenden Vormittag stellte der zuständige Arzt fest, dass man die tödliche Kugel im Gehirn belassen, jedoch das Schädelstück mit dem Einschussloch herausgesägt und die Haut darüber zugenäht hatte. Eine sofort eingeleitete Suche danach blieb ergebnislos.

Strafprozesse

In den ersten Tagen nach dem 2. Juni 1967 gab Kurras den Medien gegenüber drei verschiedene Tathergangsversionen an: einen Warnschuss, zwei Warnschüsse, einen Warnschuss und einen zweiten aus Versehen gelösten Schuss. Etwas später ergänzte er die Aussage, er sei am Boden liegend von einer Gruppe mit Messer bewaffneter Demonstranten angegriffen worden. Daran hielt er bis zu seinem Prozess fest. In einem Interview sagte er im Juli 1967:[21]

„Wenn ich gezielt geschossen hätte, wie es meine Pflicht gewesen wäre, wären mindestens 18 Mann tot gewesen.“

Kurras wurde der fahrlässigen Tötung angeklagt, eine Anklage auf Mord oder Totschlag wurde nicht zugelassen. Für seine Verteidigung spendete die Gewerkschaft der Polizei 60.000 DM. Die Staatsanwaltschaft zog das Verfahren an sich, als die Kriminalpolizei die Kollegen von Kurras, die unmittelbare Zeugen des Vorgangs im Innenhof der Krummen Straße gewesen waren, befragen wollte. Sie wurden im Hauptverfahren nicht mehr als Zeugen zugelassen.

Am ersten Tag der Hauptverhandlung im November 1967 gab Kurras auch seine frühere Lagerhaft in Sachsenhausen an und stellte sie als Verfolgung wegen „antisowjetischer Propaganda“ dar.[6] Zum Tathergang sagte er aus, er sei bei dem Versuch, einen „skrupellosen Rädelsführer“ festzunehmen, „plötzlich umringt worden […] von allen Seiten […]“: Das sei eine „gestellte Falle“ gewesen. „Das ist der Bulle, schlagt ihn tot“, habe er gehört. Dann sei er „von zehn oder elf Personen brutal niedergeschlagen worden“:[22]

„Ich wurde körperlich mißhandelt, und ich bildete mir ein, daß ich nun genug gelitten hätte, und zog nun im Liegen meine Dienstpistole hervor […]“

Die Rückfrage, ob er auf dem Rücken gelegen oder gekniet habe, konnte er nicht beantworten. Auf die Frage nach einem Warnruf antwortete er:

„Meine Zunge war wie gelähmt […] nach den erhaltenen Schlägen.“

Er habe „Messerbewaffnete“ in „drohender Haltung“ gesehen. Daraufhin habe er einen oder zwei Warnschüsse abgegeben: Dabei habe sich der zweite Schuss „durch das Hinzutun der anderen gelöst“, die mit feststehenden Messern „auf eine ganz kurze Stechdistanz“ herangekommen seien.

„Als ich nun zu mir kam, was stellte ich da fest? Niemand war da!“

Keiner von 83 Zeugen – auch keiner der beteiligten Kollegen von Kurras – hörte einen Warnschuss, sah Messer, ein Handgemenge und Kurras am Boden liegend. Keiner der Festgenommenen hatte Messer oder andere Waffen bei sich gehabt. Eine Spurensicherung am Tatort hatte nicht stattgefunden; das Pistolenmagazin von Kurras war sofort ausgetauscht worden. Ein zweites Projektil und eine Hülse blieben unauffindbar. Auch das herausgesägte Schädelstück blieb verschwunden. Während Polizeichef Erich Duensing behauptete, Kurras habe bei seiner Ankunft im Präsidium ausgesehen wie „zweimal durch den Dreck gewälzt“, sagte der Abteilungsleiter Alfred Eitzner aus, er habe gegen 23 Uhr am Anzug von Kurras weder Blut noch Grasflecken bemerkt. Kurras hatte seine Dienstkleidung noch am Abend des 2. Juni 1967 in eine Reinigung gebracht.

Nur die Ehefrau eines Polizisten, die im Haus über dem Innenhof wohnte, bestätigte die Tathergangsversion des Angeklagten. Sie meldete sich erst kurz vor Prozessende und behauptete, sie sei bei der Vernehmung nicht nach ihren Beobachtungen auf dem Hof gefragt worden. Der Vernehmungsbeamte bestritt dies. Die Aussage eines neunjährigen Jungen wurde als unglaubwürdig eingestuft: Er hatte den Todesschuss vom Küchenfenster seiner Wohnung aus beobachtet und konnte Kurras und Ohnesorg eindeutig an ihrer Kleidung identifizieren. Er sah weder Messer noch einen Kampf zwischen Kurras und Studenten. Auch das Tonband eines Journalisten, auf dem nur ein Schuss zu hören war, wurde nicht als Beweismittel zugelassen; der Befehlsgeber an Kurras danach wurde nicht ermittelt. Einen psychologischen Test verweigerte Kurras. Die Gutachterin konnte daher nichts Sicheres über eine „potenziell aggressive Verhaltensweise“ des Angeklagten feststellen.

Am 21. November 1967 sprach ihn die 14. Große Strafkammer des Landgerichts Moabit frei. In der Urteilsbegründung stellte Richter Friedrich Geus fest:

„Die Tötung war eindeutig rechtswidrig.“

Kurras habe objektiv falsch gehandelt. Die Bedingungen für Notwehr, Notstand oder Putativnotwehr – die Annahme einer Lebensgefahr – hätten nicht vorgelegen. Ohnesorg habe selbst am Boden gelegen:[23]

„Es besteht leider der dringende Verdacht, dass auf Ohnesorg auch dann noch eingeschlagen wurde, als er tödlich getroffen bereits am Boden lag […] Kurras weiß mehr als er sagt, und er hinterlässt den Eindruck, als wenn er in vielen Dingen die Unwahrheit gesagt hat.“

Es sei aber „nicht widerlegbar, dass er sich in einer lebensbedrohlichen Lage glaubte“.[24] Das Gericht habe „keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Tötung oder eine beabsichtigte Körperverletzung durch einen gezielten Schuss“ gefunden:[25]

„Es hat sich sogar nicht ausschließen lassen, dass es sich bei dem Abdrücken der Pistole um ein ungesteuertes, nicht vom Willen des Angeklagten beherrschtes Fehlverhalten gehandelt hat.“

Damit folgte der Richter einem psychiatrischen Gutachten, das Kurras bescheinigte, er sei bei der Tat „in seiner Kritik- und Urteilsfähigkeit erheblich eingeschränkt“ gewesen, sodass „ihm ein besonnenes Überlegen und Verarbeiten der Geschehnisse unmöglich war.“[26]

In der Zwischenzeit war Kurras vom Polizeidienst suspendiert worden und arbeitete als Wachmann und Kaufhausdetektiv. Ein Jahr später kam es auf Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger – Otto Schily war der Rechtsanwalt von Ohnesorgs Vater – zur Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH).[27] Im Oktober 1968 hob der BGH das Urteil wegen unzureichender Beweisaufnahme auf. Die Bundesrichter kritisierten zudem den Polizeieinsatz insgesamt:

„Diese Organisation war von vornherein geeignet, Konflikte hervorzurufen.“

Sie hielten Kurras für den ihm befohlenen Einsatz für „besonders ungeeignet“.[28]

1969 begann ein neues Verfahren vor dem Landgericht Berlin.[29] Da sich der Anwalt der Mutter Ohnesorgs, Horst Mahler, weigerte, dort in seiner Robe zu erscheinen, brach der Richter die Verhandlung ab.[30]

Am 20. Oktober 1970 begann vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Berlin ein neuer Prozess gegen Kurras. Bei seiner erneuten umfangreichen Beweisaufnahme würdigte das Gericht auch bisher ungenutztes Beweismaterial und stellte fest: Es könne keine Bedrohungssituation durch mit Messern bewaffnete Demonstranten für Kurras gegeben haben. Es fand aber auch keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Tötung Ohnesorgs. Kurras wurde am 22. Dezember 1970 trotz fortbestehender Zweifel an seiner Darstellung erneut freigesprochen. Der Vorsitzende Richter erklärte ihm zum Abschluss:[31]

„Menschliches Fehlverhalten oder moralische Schuld: Das haben Sie mit sich selbst und dem Herrgott auszumachen und die Last selber zu tragen. Ihnen eine strafrechtliche Schuld nachzuweisen, waren wir nicht in der Lage.“

Nach dem Freispruch

Kurras arbeitete während seiner Suspendierung vom Polizeidienst in einem Großhandelsmarkt. Nach Aussagen seiner Frau begann er damals mit überhöhtem Alkoholkonsum. Er wurde wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu 400 D-Mark Geldstrafe verurteilt, nachdem eine frühere Verlobte in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung eine Kiste mit einer Schusswaffe und 1460 Schuss Munition gefunden und dies angezeigt hatte.

Ab 1971 übernahm die West-Berliner Polizei Kurras in den Innendienst. Er war in der Funkleitzentrale tätig. Im Juli 1971 erhielt er ohne Wissen des Polizeipräsidenten seine Dienstwaffe zurück. Er hatte sie nach eigenen Angaben zurückgefordert, weil er Racheakte der RAF fürchtete, nachdem die Hamburger Polizei die aus Berlin-Spandau – seinem Wohnbezirk – stammende RAF-Terroristin Petra Schelm erschossen hatte. Die Polizei fand seine Dienstwaffe im August 1971 in seiner Aktentasche, während Kurras betrunken auf einer Parkbank schlief. Zuvor soll er ein neunjähriges Mädchen sexuell belästigt haben; dessen Eltern zogen die Anzeige jedoch zurück.

Im Mai 1977 griff Kurras einen Fotografen, der ihn vor seinem Haus fotografiert hatte, körperlich an, rief Polizeikräfte zu Hilfe und zeigte ihn an. Er zwang wenig später eine tschechische Hauswartsfrau mit vorgehaltener Waffe zur Unterschrift unter eine selbstverfasste, für ihn günstige Zeugenaussage zu dem Vorfall. Diese widerrief die erzwungene Aussage im Prozess gegen den Fotografen. Daraufhin wurde der Polizeibeamte, der dessen Film vor Ort beschlagnahmt hatte, des Meineids überführt und gestand diesen. Der Fotograf wurde freigesprochen, aber auch Kurras blieb straffrei. Die Tschechin beschrieb im ZDF Ende Mai 2009 auch ein früheres Gespräch mit Kurras, in dem dieser den Todesschuss auf Ohnesorg als gezielte Hinrichtung beschrieben und mit „ein Lump weniger“ kommentiert haben soll.[32]

Kurras wurde zum Kriminaloberkommissar befördert und bezieht seit 1987 eine Beamtenpension.[33] Er lebt mit seiner Frau in einer Eigentumswohnung in Berlin-Spandau.

Folgen des Todesschusses

In der Bundesrepublik

Ohnesorgs Erschießung und der Freispruch des Todesschützen mobilisierte bundesweite Proteste der damaligen westdeutschen Studentenbewegung. Dass Fritz Teufel, Mitglied der Kommune I, monatelang inhaftiert wurde, während Kurras nur beurlaubt worden war, empörte viele. Theodor W. Adorno verglich seine Einlassungen in seinem erstem Verfahren mit der Rhetorik von in NS-Prozessen angeklagten NS-Tätern:[34]

„Das klingt, als hätte am 2. Juni eine objektiv höhere Gewalt sich manifestiert und nicht Herr Kurras, zielend oder nicht, auf den Hahn gedrückt. Solche Sprache ist zum Erschrecken ähnlich der, die man in den Prozessen gegen die Quälgeister der Konzentrationslager vernimmt … Der Ausdruck „ein Student“ in seinem Satz erinnert an jenen Gebrauch, der heute noch in Prozessen und in der Öffentlichkeit […] von dem Wort Jude gemacht wird. Man setzt Opfer zu Exemplaren einer Gattung herab.“

Es folgten Demonstrationen und Kampagnen zur Enteignung des Axel-Springer-Verlages, für demokratische Reformen der Hochschulen und der Polizeiausbildung. Ohnesorgs Todestag diente auch Terrorgruppen als Bezugsdatum, so der Bewegung 2. Juni.

In der DDR

Die DDR-Presse stellte Kurras’ tödlichen Schuss vom 2. Juni 1967 auf Weisung der SED als beabsichtigten Teil einer von der Bundesregierung gedeckten und lange geplanten „Notstandsübung“ der gesamten West-Berliner Polizei dar. Die Halbmonatszeitschrift Forum widmete sich unter dem Titel Ein Schuß – der Freiheit ins Genick im Juli 1967 dem Täter:[35]

„… Kurras hat als Mensch gewiß versagt, nicht aber als Politischer Kriminalpolizeimeister Duensings. […] Als Befehlsempfänger der Notstandsdiktatoren tat er das, was man von ihm erwartet hatte, nämlich der Bürgerkriegsübung mit dem Erschossenen den nötigen psychologischen Nachdruck zu verleihen. Nach dem Konzept des Notstandspogroms mußte Blut fließen. […] In dieser Situation fand Kurras das Format eines vertierten KZ-Mörders. Er „überwand den inneren Schweinehund“ und schoß dem Studenten ins Genick.“

Nach den 2009 gefundenen Stasi-Akten reagierte das MfS überrascht auf den tödlichen Schuss ihres Agenten und ordnete wenige Tage darauf als Funkspruch an:[36]

„Material sofort vernichten. Vorerst Arbeit einstellen. Betrachten Ereignis als sehr bedauerlichen Unglücksfall.“

Kurras antwortete: „Zum Teil verstanden, alles vernichtet“ und forderte Geld für seine juristische Verteidigung. Das MfS rätselte über die Motive seiner Tat, da ihm anderslautende Zeugenaussagen vom Tatablauf vorlagen:[18]

„Es ist zur Zeit noch schwer zu verstehen, wie dieser GM eine solche Handlung, auch wenn im Affekt oder durch Fahrlässigkeit hervorgerufen, begehen konnte, da sie doch ein Verbrechen darstellt.“

Daraufhin prüfte das MfS am 8. und 9. Juni 1967, ob Kurras „im Auftrage einer feindlichen Dienststelle als Agent Provocateur die Verbindung zum MfS aufnahm“, also ein Doppelagent war. Indizien dafür fand das MfS nicht. In einem internen Vermerk vom 8. Juni 1967 heißt es, man habe seine „charakterliche Schwäche“ für Schusswaffen gekannt, aber unterschätzt. Am 9. Juni 1967 nannten MfS-Mitarbeiter Kurras „Mörder“ und „Verbrecher“.[37] Am selben Tag wurde entschieden:[38]

„Die Verbindung zum GM wird vorläufig abgebrochen.“

Fortan wurden keine Beitragsmarken mehr in Kurras’ SED-Mitgliedsbuch geklebt. Ein Parteiverfahren, eine Rüge oder Strafe seitens der SED erfolgten nicht. Helmut Müller-Enbergs und Cornelia Jabs, die Entdecker der Kurras-Akten, kommentieren diesen Befund so:[9]

„Dabei bedurfte es nicht viel, um aus der SED ausgeschlossen zu werden. Die Erschießung Benno Ohnesorgs durch den Genossen Kurras bot scheinbar keinen hinreichenden Anlass.“

Weitere IM-Berichte von Kurras enthält die Akte nicht, die „bis in das Frühjahr 1967 überwiegend vorbildlich geführt, danach aber erkennbar ausgedünnt wurde“.[9] Für eine offizielle Beendung seines Spähauftrags fehlt ein sonst üblicher Abschlussbericht.

Am 9. November 1967 verhörte das MfS einen in Ost-Berlin festgenommenen West-Berliner, der sich in Untersuchungshaft als Augenzeuge der Erschießung Ohnesorgs darstellte. Er habe auch bei der West-Berliner Kriminalpolizei ausgesagt, dass „die Studenten den Kriminalbeamten nicht körperlich bedroht hätten und dieser nicht in unmittelbarer Bedrängnis seine Pistole gezogen und auf die Gruppe von 20 Studenten im Hinterhof“ geschossen habe. Etwa 14 Tage danach habe man ihn in West-Berlin mit dem Vorwurf der Verleumdung inhaftiert und angeboten, den Vorwurf fallen zu lassen, falls er seine Aussage zurückziehe. Dies habe er getan. Da der Zeuge den genauen Ort und Zeitpunkt des Todesschusses nicht oder falsch angab, beurteilten die MfS-Vernehmer seine Aussage als nicht verwertbar, leiteten sie aber direkt an Bruno Beater, den ersten Stellvertreter von Erich Mielke, weiter. Eine Reaktion von Beater ist in dem vierseitigen Protokoll des Vorgangs nicht dokumentiert.[39]

Das MfS besaß über 500 Seiten der Unterlagen aus dem ersten Prozess gegen Kurras vom November 1967, darunter eine Kopie der Anklageschrift des damaligen West-Berliner Generalstaatsanwalts Hans Günther vom 10. Juli 1967. Sie stammte aus seinem Büro[13] und fiel den DDR-Grenzbehörden bei einer Transitkontrolle eines seiner Mitarbeiter am 6. August 1967 in die Hände.[40]

Nach dem 2. Juni 1967 ist nur noch ein Treffen von Kurras mit seinem früheren Führungsoffizier belegt: Am 24. März 1976 bot er Eiserbeck erneut an, West-Berliner Interna weiterzugeben. Dieser befürwortete dies vorbehaltlich einer Zustimmung des MfS; diese ist in den aufgefundenen Akten nicht dokumentiert. Kurras versuchte sein Verhalten am 2. Juni 1967 laut Gesprächsprotokoll wie folgt zu erklären:[9]

„Die Situation wurde zu einer reinen Existenzfrage, zu der Frage, ob Leben oder Tod. Aus diesem Grunde hat er so gehandelt. Sein Leben war durch das Angreifen der Radikalen mit einem offenen Messer gefährdet. Der Kurras sagte sinngemäß, daß er sich nichts vorzuwerfen hatte und nichts bereut. (…) Seine Darlegungen zum bekannten Vorkommnis trug er sehr impulsiv vor. Aus der Art und Weise seiner Bemerkungen kann geschlußfolgert werden, daß der Kurras von der Richtigkeit seiner Handlungsweise überzeugt ist, kein Mitleid in irgendeiner Form hat und die Handlungen der anderen beteiligten Personen verurteilt.“

Kurras stellte die Situation dem MfS gegenüber also ebenso als Notwehr dar wie in seinen Strafprozessen.

Eine 1987 angelegte, 1989 abgeschlossene sechsseitige Akte des MfS mit dem Titel „Vorstoß“ enthält Klarnamen, Geburtsdatum und Registriernummer von Kurras. Danach hatte Gerhard Neiber, der Stellvertreter von Erich Mielke, am 11. Dezember 1987 „aus operativen Gründen/Interesse“ einen „Sicherungsvorgang“ angeordnet. Im Februar 1989 übergab Neiber diesen Vorgang dem früheren Führungsoffizier Werner Eiserbeck. Dieser versuchte am 29. November 1989, die Akte mit dem Vermerk „Wegfall der operativen Gründe“ vernichten zu lassen. Welcher Art diese waren, ist unklar: Kurras war 1987 pensioniert worden und aus dem West-Berliner Polizeidienst ausgeschieden.[41]

Stasi-Akten

Entdeckung

Schon 2003 hatte eine Doktorandin bei ihren Recherchen die Akte von Kurras als Material für ihre Dissertation vom Bundesamt für Stasi-Unterlagen (BStU) angefordert, diese Arbeit dann jedoch eingestellt.[42] Ende April 2009 entdeckte Cornelia Jabs, Historikerin und Mitarbeiterin des BStU, bei der Recherche für eine Untersuchung zum Wissen des MfS über Todesfälle an der Berliner Mauer zufällig erneut eine „Geheimablage“ (GH) aus dem Jahr 1970, die der siebzehnbändigen Akte von Kurras alias „Otto Bohl“ zugeordnet wurde.[43]

Von unbekannter Seite wurde ihr für Ende Mai vorgesehener Bericht darüber vorzeitig am 21. Mai 2009 den Medien zugänglich gemacht und in Auszügen veröffentlicht. Dies löste eine neue Debatte um die Hintergründe der Erschießung Ohnesorgs und um die Geschichtsschreibung zur Studentenbewegung aus. Am 28. Mai 2009 erschien der Originalbericht in der Zeitschrift Deutschland Archiv. Am 6. Juni 2009 veröffentlichte die BStU weitere MfS-Dokumente.

Cornelia Jabs und Helmut Müller-Enbergs sagten aus, die Personenkartei von Kurras (nach dem Formular F16-Kartei genannt) habe im BStU nicht mehr vorgelegen. Dem widersprach die damalige Bundesbeauftragte Marianne Birthler: Die entsprechende Karteikarte sei 1967 vom MfS entfernt, 1987 nach Kurras’ Pensionierung aber wieder in die F16 eingestellt worden. Kurras sei also 2009 problemlos personenbezogen recherchierbar gewesen.[44]

Bewertung

Den Entdeckern zufolge fehlt in den gefundenen Dokumenten jeder Hinweis auf einen Tötungs- oder Eskalationsauftrag des MfS an Kurras, etwa um West-Berlin zu destabilisieren. Dieser sei unwahrscheinlich, da das MfS sich selbst überrascht zeigte und damit einen wertvollen Mitarbeiter verlor.[45] Auch Otto Schily ging nicht von einem Mordauftrag des MfS aus, vermutete aber einen indirekten Einfluss auf das Verhalten von Kurras am 2. Juni 1967:[46]

„Die entscheidende Frage für mich ist, ob sich der Polizeibeamte Kurras aufgrund seiner Stasi-Verpflichtungen in dieser Krisensituation anders verhalten hat, als er es sonst getan hätte.“

Schily nahm an, dass dessen West-Berliner Polizeikollegen die Ermittlungen gezielt behinderten und sich verabredeten, um entlastend für Kurras auszusagen:

„Man muss schon fragen, ob das Verschwinden der Beweismittel und die merkwürdigen Zeugenaussagen anderer Polizisten alles Zufälle waren. Wenn die Polizei gewusst hätte, was es mit diesem Herrn auf sich hatte, hätte sie den Fall ganz anders angepackt.“

Hans-Christian Ströbele, 1967 Mitarbeiter im Anwaltsbüro Horst Mahlers, forderte am 23. Mai 2009, mögliche Einflüsse des MfS auf die Entscheidungsträger in der West-Berliner Polizei und Politik und so auf die Strafverfahren gegen Kurras zu untersuchen:[47]

„War die Stasi auch in die Verhinderung der Aufklärung verwickelt? Wie kam es zu den ganzen Falschmeldungen? […] Die Stasi hätte doch kein Interesse daran gehabt, dass Kurras verurteilt wird und dann möglicherweise alles offenbart.“

Der Politologe Wolfgang Kraushaar wies am 23. Mai 2009 auf SED-Versuche hin, die Studentenbewegung zu instrumentalisieren und zu lenken. Er vermutete, dass Kurras dabei eine Rolle gespielt haben könnte. Zugleich warnte er vor Spekulationen: Auch nach den Aktenfunden seien Tätermotive und Tathergang ungeklärt. Ob „Teile einer Schlüsselgeschichte der alten Bundesrepublik umgeschrieben werden müssten“, lasse sich daraus nicht beantworten.[48]

Der Journalist Sven Felix Kellerhoff vermutete am 26. Mai 2009 aufgrund sowjetischer Akten, Kurras könne in seiner Haftzeit von 1946 bis 1949 als Spitzel gegen Mitgefangene eingesetzt geworden sein. Dies könne auch seine vorzeitige Entlassung und spätere Mitarbeit beim MfS erklären. Gewissheit darüber könnten jedoch nur weitere Aktenfunde oder Kurras selbst geben.[49]

Der damalige Stellvertreter des Leiters der Bezirksverwaltung Berlin des MfS Wolfgang Schwanitz antwortete am 6. Juni 2009 auf die Frage nach einem Tötungsauftrag des MfS an Kurras:

„Ich kenne keinen Befehl des Ministers, der gegen die DDR-Gesetze und gegen das Statut des MfS verstoßen hätte. Mord und andere Gewaltverbrechen sahen diese nicht vor.“[50]

Stern-Redakteur Hans-Ulrich Jörges schrieb am 4. Juni 2009: Die Stasi-Akten verlangten eine „Neubewertung von drei Jahrzehnten deutscher Geschichte, der Geschichte der 68er Bewegung und ihrer terroristischen Abirrungen“. Die antiautoritäre Protestbewegung wäre weitergegangen, aber anders verlaufen: Es wäre nicht zu 60 Morden deutscher Terroristen und Anti-Terror-Gesetzen gekommen, die auf Ohnesorgs Erschießung folgten. Kurras habe wahrscheinlich keinen Mordauftrag erhalten und nicht von sich aus im DDR-Interesse geschossen, um die Lage in West-Berlin zu eskalieren, sondern aus „persönlichem Hass auf die protestierenden Studenten“. Dafür spreche seine Aussage 2007 (s.u.). Als „autoritärer Charakter, linksfaschistisch im Denken, Reden und Handeln wie Stasi-Chef Erich Mielke, geradezu modellhaft täterdeutsch“ habe er die „Gelegenheit ergriffen, seine Waffe einmal gegen einen „Randalierer“ einzusetzen. Ihn zu erledigen, wie nach einem Handbuch der SS, per Kopfschuss von hinten.“[51]

Maßnahmen gegen Kurras seit Mai 2009

2007 erklärte Kurras im Gespräch mit Uwe Soukup: Heutige Polizisten würden viel zu selten von der Schusswaffe Gebrauch machen. Ihn hätte man damals allenfalls einmal, nicht mehrmals schlagen können:[20]

„Dann ist der Junge aber vom Fenster. Fehler? Ich hätte hinhalten sollen, dass die Fetzen geflogen wären, nicht nur einmal; fünf, sechs Mal hätte ich hinhalten sollen. Wer mich angreift, wird vernichtet. Aus. Feierabend. So is’ das zu sehen.“

Otto Schily geht deshalb davon aus, dass die Angaben von Kurras in seinem Prozess 1967, er habe einmal in Notwehr, ein zweites Mal aus Versehen geschossen, gelogen waren.

Carl-Wolfgang Holzapfel, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Vereinigung der Opfer des Stalinismus, erstattete am 21. Mai 2009 Strafanzeige wegen Mordes gegen Kurras. Rainer Wagner, Vorsitzender der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft, stellte Strafanzeige wegen Spionage.[18]

Am 24. Mai 2009 räumte Kurras seine SED-Mitgliedschaft und indirekt auch seine Tätigkeit als IM des MfS, nicht aber einen Mordauftrag ein:[52]

„Was macht das schon, das ändert nichts.“

Nach Ankündigung durch Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am 25. Mai 2009[53] zog die Berliner Polizei am 27. Mai 2009 eine Pistole ein, angeblich die einzige Waffe, die Kurras besaß. Bei einer Durchsuchung am 12. Juni 2009 fand die Polizei noch einen Revolver Smith & Wesson Kaliber 38 special mit 171 zugehörigen Patronen in seinem Haus.[54] Am 13. November 2009 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Kurras wegen illegalen Besitzes dieses Revolvers, Munition und eines Totschlägers zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährungsfrist.[55] Der Verteidiger kündigte Berufung an.[56]

Der Senat von Berlin ließ prüfen, ob man Kurras seine Pension beamtenrechtlich aberkennen kann. Die Berliner Staatsanwaltschaft forderte dazu die im Landesarchiv befindlichen Ermittlungsakten an.
Die Bundesanwaltschaft prüft anhand der Stasi-Akten einen Anfangsverdacht wegen Mordes gegen Kurras[57] und ließ dazu einen der 17 Aktenordner vorläufig sperren.[58] In einem weiteren Verfahren wird wegen Verdachts auf Landesverrat ermittelt.

Im Juli 2011 berichteten verschiedene Medien, die ermittelnde Staatsanwaltschaft habe aufgrund moderner Ermittlungsmethoden und erneuter Befragung der noch lebenden Zeugen mittlerweile sehr starke Indizien dafür gefunden, dass Karl-Heinz Kurras vorsätzlich und nicht wie von ihm bisher stets behauptet in Notwehr auf Benno Ohnesorg geschossen habe.[59][60]

Literatur

zum 2. Juni 1967

zum Kurrasprozess 1967ff

  • Heinrich Hannover: Die Republik vor Gericht 1954–1995. Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwaltes. Aufbau-Taschenbuch-Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-7466-7053-5 (Aufbau-Taschenbücher 7053).

zu den Stasi-Akten

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-65489959.html
  2. Sven Felix Kellerhoff: Die Akten der Sowjets über Karl-Heinz Kurras. In: Die Welt, 26. Mai 2009
  3. Mike Schmeitzner: Genossen vor Gericht. Die sowjetische Strafverfolgung von Mitgliedern der SED und ihrer Vorläuferparteien 1945–1954. In: Andreas Hilger, Mike Schmeitzer, Ute Schmidt (Hrsg.): Sowjetische Militärtribunale. Band 2: Die Verurteilung deutscher Zivilisten 1945–1955, Köln 2003, ISBN 3-412-06801-2, S. 265–344
  4. Strafgesetzbuch der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjet-Republik, übersetzt von Dr. Wilhelm Gallas, Berlin 1953
  5. Andreas Hilger, Nikita Petrov: „Erledigung der Schmutzarbeit“? Die sowjetischen Justiz- und Sicherheitsapparate in Deutschland. In: Andreas Hilger, Mike Schmeitzer, Ute Schmidt (Hrsg.): Sowjetische Militärtribunale. Band 2: Die Verurteilung deutscher Zivilisten 1945–1955. Köln 2003, S. 147f
  6. a b c Sven Felix Kellerhoff, Uwe Müller: Kurras entpuppt sich als Stasi-Spitzel im Akkord. In: Hamburger Morgenpost, 4. Juni 2009
  7. Ein deutsches Doppelleben. In: taz, 22. Mai 2009
  8. a b Verrat vor dem Schuss. In: Der Spiegel. Nr. 22, 2009, S. 47 (online).
  9. a b c d Helmut Müller-Enbergs, Cornelia Jabs: Der 2. Juni 1967 und die Staatssicherheit
  10. a b Mechthild Küpper: Aktenfund in der Birthler-Behörde: Stasi-Mitarbeiter erschoss Benno Ohnesorg. In: FAZ, 21. Mai 2009
  11. 2. Juni 1967. Ohnesorg-Todesschütze war Stasi-Spion. Interview mit Helmut Müller-Enbergs. In: Spiegel Online, 25. Mai 2009
  12. Benno Ohnesorgs Todesschütze war IM. In: Die Zeit online, 22. Mai 2009
  13. a b Agent Kurras verriet mehr als zwei Dutzend Spione. In: Spiegel Online, 6. Juni 2009
  14. Was der Spitzel Kurras der Staatssicherheit verriet. In: Die Welt, 24. Mai 2009
  15. Ohnesorgs Todesschütze: Staatsschutz war Kurras 1965 dicht auf den Fersen. In: Spiegel Online, 29. Mai 2009
  16. Ost-Berlins kühles Kalkül mit der Wut der Studenten. In: Hannoversche Allgemeine, 22. Mai 2009
  17. Wer ist Karl-Heinz Kurras? Interview mit Uwe Soukup (Titel Thesen Temperamente, 24. Mai 2009)
  18. a b c Mechthild Küpper: Ohnesorgs Todesschütze Kurras gesteht IM-Tätigkeit. In: FAZ, 24. Mai 2009
  19. Uwe Soukup: Wie starb Benno Ohnesorg? Der 2. Juni 1967, Mai 2007, S. 79–130
  20. a b Uwe Soukup: Kurras wird 80: Der Mann, der Benno Ohnesorg erschoss. In: Stern, 1. Dezember 2007
  21. Uwe Soukup: Wie starb Benno Ohnesorg? Der 2. Juni 1967, S. 106
  22. alle folgenden Zitate nach Gerhard Mauz: Bitte, bitte, nicht schießen!. In: Der Spiegel. Nr. 46, 1967, S. 82 (online).
  23. Uwe Soukup: Wie starb Benno Ohnesorg? Der 2. Juni 1967, Mai 2007, S. 106–112
  24. Der Tote und das Mädchen. In: Tagesspiegel, 2. Juni 2007
  25. Uwe Timm, Der Freund und der Fremde, München 2007, S. 92
  26. Urteil im Zwielicht. In: Der Spiegel. Nr. 49, 1967, S. 74 (online).
  27. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2. Juni 2007: Der Fall Ohnesorg: Wendepunkt für Otto Schily
  28. Moabiter Landrecht. In: Der Spiegel. Nr. 41, 1968 (7. Oktober 1968, online).
  29. Machen Roben Anwälte? In: Die Zeit, Nr. 18/1969
  30. Der Mann, der Benno Ohnesorg erschoss. In: taz, 20. November 2007
  31. Kurras wieder freigesprochen (PDF) In: Tagesspiegel, 23. Dezember 1970
  32. Uwe Soukup: 2. Juni 1967: Die Stunde der Zeugen. In: Tagesspiegel, 2. Juni 2009
  33. Mord ohne Mörder. In: Der Spiegel. Nr. 23, 1997 (online).
  34. zitiert nach Reinhard Mohr: Der diskrete Charme der Rebellion. Ein Leben mit den 68ern, wjs-Verlag, 1. Auflage, Berlin 2008, S. 122
  35. zitiert nach Mareike Witkowski: Die SED und die APO. Rezeption der Studentenbewegung in der Presse der DDR, BIS-Verlag der Carl-von-Ossietzky-Universität, Oldenburg 2008, ISBN 978-3-8142-2116-8, S. 58
  36. Neue Recherchen: Ohnesorgs Todesschütze soll Stasi-Spion gewesen sein. In: Spiegel Online, 21. Mai 2009
  37. Titel Thesen Temperamente, 24. Mai 2009: Wer ist Karl-Heinz Kurras? Interview mit Uwe Soukup
  38. Stefan Reinicke: Der Untertan. In: taz, 25. Mai 2009
  39. Sven Felix Kellerhoff: Ohnesorgs Tod war ein Fall für die Stasi-Spitze. In: Die Welt, 1. Juni 2009
  40. Kurras-Ermittlungen. Stasi kannte alle Einzelheiten. In: Focus, 6. Juni 2009
  41. Sven Röbel, Peter Wensierski: DDR-Spion: Neue Stasi-Akte von Todesschütze Kurras entdeckt. In: Spiegel Online, 30. Mai 2009
  42. Steffen Mayer, Pressesprecheer der BStU: Pressemitteilung vom 27. Mai 2009
  43. Matthias Schlegel: Stasi-Aufarbeitung: Kurras’ Akte war ein Zufallsfund. In: Die Zeit, Nr. 22/2009
  44. Berliner Zeitung, 27. Mai 2009
  45. Stefan Reinecke: Der Mann, der die Studenten radikalisierte: Ohnesorg-Schütze war Stasi-Spitzel. In: taz, 22. Mai 2009
  46. Verrat vor dem Schuss. In: Der Spiegel. Nr. 22, 2009, S. 46 (online).
  47. Maike Röttger: Schily überrascht, Ströbele fassungslos. In: Hamburger Abendblatt, 23. Mai 2009
  48. Wolfgang Kraushaar: Vielleicht war es nicht die NS-Vergangenheit. In: Frankfurter Rundschau, 23. Mai 2009 (Gastbeitrag)
  49. Sven Kellerhoff: Die Akten der Sowjets über Karl-Heinz Kurras. In: Die Welt, 26. Mai 2009
  50. Schwanitz: „Die Fakten sprechen für uns“ In: Junge Welt, 6. Juni 2009
  51. Hans-Ulrich Jörges: Zwischenruf aus Berlin – Kommentar der Woche: Das blutige Verwirrspiel der Geschichte. In: Stern, 23/2009, S. 2
  52. Kurras gesteht IM-Tätigkeit. In: FAZ, 24. Mai 2009
  53. Berlins Innensenator Körting will Kurras’ Waffe einziehen. In: Süddeutsche Zeitung, 25. Mai 2009
  54. Illegaler Waffenbesitz: Polizei findet Revolver bei Stasi-Agent Kurras. In: Spiegel Online, 12. Juni 2009
  55. Bewährungsstrafe: Kurras wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. In: FAZ, 13. November 2009
  56. Kurras geht gegen Bewährungsstrafe in Berufung. In: Berliner Morgenpost, 16. November 2009]
  57. Der Fall Karl-Heinz Kurras. Mordermittlungen möglich. In: Süddeutsche Zeitung, 29. Mai 2009
  58. Illegaler Waffenbesitz: Anklage gegen Ohnesorg-Schützen Kurras erhoben. In: Die Welt, 27. August 2009
  59. Ex-RAF-Terrorist Mahler: Der Anwalt und die Stasi. In: Spiegel Online, 31. Juli 2011
  60. War Horst Mahler Stasi-Spitzel? In: Bild Online, 31.Juli 2011

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