Liste der Wappen im Landkreis Eichsfeld

Liste der Wappen im Landkreis Eichsfeld

Diese Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte, Gemeinden und ehemals selbständigen Gemeinden des Landkreises Eichsfeld in Thüringen (Deutschland).

Inhaltsverzeichnis

Landkreis Eichsfeld

Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen der Verwaltungsgemeinschaften

Wappen ehemaliger Städte und Gemeinden

Blasonierungen

  1. Landkreiswappen: „Auf Silber ein roter, goldbewehrter Adler, auf der Brust ein silbernes sechsspeichige Rad.“ (Stadthomepage)
  2. Arenshausen: „Von Rot und Grün geteilt durch einen silbernen Sparren; oben vorn einen schräglinken silbernen Wellenbalken, oben hinten ein silbernes sechsspeichiges Rad und unten einen silbernen Engel, mit beiden Händen ein Buch haltend, das mit einem Kreuz belegt ist.“
  3. Berlingerode: „In Rot ein silberner ausgerissener Baumstumpf, aus dem links ein silbernes Eichenblatt wächst; rechts eine nach schräglinks eingeschlagene Axt; darüber im rechten Schildhaupt ein silbernes sechsspeichiges Rad.“
  4. Bernterode b. Heilbad Heiligenstadt: „In Grün ein silberner Mann mit Hut, der mit einem silbernen Hammer einen schwarzen Keil in einen silbernen Baumstamm treibt, rechts oben begleitet von einem silbernen Buchenzweig mit fünf Blättern.“
  5. Birkenfelde: „Auf silbernem Grund mit grünem Schildfuß eine grüne Birke mit sieben silbernen Wurzeln im Schildfuß wurzelnd, die unteren Äste behängt mit einer schwarzen Kette und die Krone belegt mit einem Wappen, sechsmal von Rot und Blau geteilt, die blauen Balken belegt mit zweimal drei Linsen und einmal einer silbernen Linse.“
  6. Bockelnhagen: „In Rot einen schräglinken silbernen Balken, belegt mit einem schräglinken blauen Wellenbalken, oben ein silberner Turm und unten ein silberner Angelhaken.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  7. Brehme: „Im silbernen, durch einen blauen Wellenbalken geteilten Schild oben eine rote gestürzte Spitze, die mit einem silbernen sechsspeichigen Rad belegt ist, unten eine rote Spitze, die mit einem silbernen Eichenblatt belegt ist.“
  8. Breitenworbis: „Geteilt und halbgespalten; oben in Rot ein silbernes, sechsspeichiges Rad; unten vorn in Grün eine goldene Ähre; unten hinten in Gold ein grüner Eichenzweig; im Schildfuß über dem unten halbgespaltenen Schild fünf übereinandergeschichtete rote Ziegelsteine.“
  9. Buhla: „In Gold, geteilt durch eine rote Zinnenleiste, oben ein wachsender schwarzer springender Hirsch; unten fünf (3:2) grüne Sittiche.“
  10. Burgwalde: „In Rot mit einem goldenen Bord ein goldener Ritter auf einem aufgerichteten golden gezäumten silbernen Ross, mit der silbernen Fahne mit rotem Hochkreuz einen schwarzen Drachen tötend.“
  11. Deuna: „Gespalten mit einer flachen aufsteigenden Spitze; rechts in Rot ein silbernes sechsspeichiges Rad; links in Grün ein auf einem silbernen wachsenden Doppelsockel stehendes silbernes Passionskreuz; in der Spitze in Silber ein erniedrigter gewellter blauer Schildfuß, darüber eine schwarze Wasserburg mit silbernen Fenstern.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  12. Dingelstädt: „In Silber ein bewurzelter grüner Eichenbaum mit einem freischwebenden goldenen Ring um den Stamm.“
  13. Ecklingerode: „Gespalten von Silber und Grün; vorn eine grüne Tabakpflanze mit roter Blüte, hinten ein stilisierter silberner Bildstock.“
  14. Effelder: „In einem roten Schild mit einem 16fach gestückten silbernen Bord eine goldene eintürmige Kirche, beseitet oben rechts von einem silbernen Apfel und oben links von einem silbernen sechsspeichigen Rad.“
  15. Freienhagen: „In Rot eine erhöhte eingeschweifte silberne Spitze, darin ein rotes sechsspeichiges Rad; vorn eine silberne Glocke, hinten eine silberne gewölbte Flasche.“
  16. Fretterode: „In silber ein grüner Beutel mit goldener Schnur, daraus wachsend grüne Pflanzen mit fünf blauen Blüten und sechs grünen Schoten.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  17. Geisleden: „In Rot mit silbernen, zweifach geteilten Wellenflanken eine golden bekleidete Frau in Eichsfelder Tracht auf einem silbernen Schemel sitzend, die Rechte an einem silbernen Spinnrocken, mit der Linken eine silberne Spinnwirtel haltend.“ (Homepage der Verwaltungsgemeinschaft)
  18. Gernrode: „In Blau, durch einen silbernen Schräglinksbalken, darin eine blaue stilisierte Flachspfalnze, geteilt; oben ein silbernes Kreuz, unten ein silbernes Mühlrad.“
  19. Gerterode: „Schild in Göpelteilung; vorn in Rot ein silberner Eichenzweig
  20. Großbartloff: „Geteilt von Rot über Silber; oben ein schwebender bedachter silberner Torbogen mit Mauer, im Torbogen ein sechsspeichiges silbernes Rad; unten je drei stilisierte schrägrechte und schräglinke grüne Wacholderblätter, belegt mit zwei und darüber einer schwarzen Wacholderbeere mit je drei dreieckigen Blütenblättern.“
  21. Hausen: „Gespalten von Blau und Rot mit einer verkürzten, eingebogenen, silbernen Spitze, vorn ein wachsender, goldener Bischofsstab, hinten ein wachsendes, gestürztes, silbernes Schwert, in der Spitze drei schwarze Häuser mit silbernen Fenstern.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  22. Haynrode: „In Grün ein silberner Löwe mit einem goldenen Helm, der über einer rot-silbernen Wulst mit silbern und rot geteilten Fähnchen besteckt ist und eine goldene Rodehacke in den Pranken hält.“
  23. Heilbad Heiligenstadt: „In Blau ein reitender silberner Bischof mit rotem Schild und roter Fahne, beides belegt mit einem sechsspeichigen silbernen Rad, in der linken oberen Ecke schwebend ein Stück silbernes Zinnenmauerwerk.“
  24. Helmsdorf: „In Grün eine goldene bewurzelte Linde, belegt mit rotem Herzschild mit einem silbernen Kreuz auf einem silbernen, oben halbrunden Stein.“
  25. Heuthen: „In Blau eine goldene Kirche, den Turm vorn, oben beseitet von je einem silbernen Eichenblatt.“ (Homepage der Verwaltungsgemeinschaft)
  26. Hohengandern: „Sechsfach geständert, oben von Grün und Rot, unten von Silber und Grün; im Schnittpunkt der Ständer ein roter Kreis sowie oben im roten Ständer eine flügelbreitende wachsende silberne Gans, unten in den silbernen Ständern je ein abwärtsgekehrtes grünes Eichenblatt und im grünen Ständer drei (1:2) silberne zunehmende Monde.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  27. Hohes Kreuz: „In Blau ein rotes silbern bordiertes Kreuz, belegt mit vier silbernen Eichenblättern an einem silbernen sechsspeichigen Rad.“ (Homepage der Verwaltungsgemeinschaft)
  28. Holungen: „Halbgeteilt und gespalten; oben vorn in Rot ein silbernes, sechsspeichiges Rad, unten vorn in Silber schwarze gekreuzte Hammer und Schlegel, hinten in Silber einen grünen Berg, darauf ein schwarzes Hochkreuz.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  29. Hundeshagen: „Auf rotem Grund ein goldener Sparren, rechts begleitet von einem sechsspeichigen Rad, links begleitet von einer silbernen Harfe, im Winkel drei silberne Glocken.“
  30. Jützenbach: „In Rot schräglinks geteilt durch einen silbernen Wellenbalken; vorn eine silberne Bischofsmütze, hinten ein silbernes sechsspeichiges Rad.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  31. Kallmerode: „In Silber, mit aufrechten grünen Eichenblättern bestreuten Schild auf einem schwarzen Pferd mit goldenem Zaumzeug einen nimbierten Heiligen mit goldenen römischen Brustspangen und Beinschienen, roten Lederbesätzen und grünen Wamsärmeln, der mit dem silbernen Schwert in der Rechten einen roten Mantel teilt, an der Hinterhand des Pferdes einen kniefälligen, seine Arme erhebenden graubärtigen, mit grüner Hose bekleideten Bettler“
  32. Kefferhausen: „In Grün mit blauem gewelltem Wellenschildfuß goldenes Mauerwerk mit Tor und drei Zinnen, darüber zwei aufrechte Lindenblätter schwebend.“
  33. Kella: „In Silber mit einem grünen Berg, belegt mit einem silbernen sechsspeichigen, rot gefütterten Rad, ein aus dem Berg aufsteigender roter linksgewendeter Greif.“
  34. Kirchgandern: In Blau ein silberner flugbereiter Ganter mit einer rechts und links aus dem Hals wachsenden schwebenden verkürzten silbernen Leiste, belegt mit einem roten Herzschild mit einem silbernen sechsspeichigen Rad.“ ([http://www.vg-hanstein-rusteberg.de/uploads/media/HauptSatzKirchg.pdf Hauptsatzung § 2
  35. Kirchworbis: „In Silber mit blauem Schildfuß, aus dem eine Kirchensilhouette mit Dachreiter wächst, ein nimbierter Heiliger mit rotem Mantel, goldener Tunika, silbernem Helm und silbernen Schuhen und Beinschienen, der mit einem silbernen Schwert in der rechten Hand den Mantel teilt, den er mit der Linken hält.“
  36. Kleinbartloff: „Schild in Göpelteilung; vorn in Silber ein schwarzer Buchenzweig mit grünen Blättern, hinten in Grün ein silbernes Mühlrad, unten in Schwarz ein silbernes Torhaus beseitet von einer silbernen Mauer.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  37. Kreuzebra: „In Blau über einem mit sechsspeichigem rotem Rad belegten silbernen Dreiberg ein silbernes Hochkreuz.“
  38. Küllstedt: „Auf schwarzem Grund drei silberne gestielte Kastanienblätter im Dreipass, der goldene Bord des Schildes ist mit drei goldenen zur Schildmitte gerichteten stilisierten Sühnekreuzen besteckt.“
  39. Leinefelde-Worbis: „In Rot mit silbernen Zinnenflanken ein dreifach gespaltener Wellenpfahl.“
  40. Lindewerra: „In Silber zwei diagonal gekreuzte schwarze Wanderstöcke, die mit einem blauen Hufeisen und einem grünen Lindenblatt belegt sind.“
  41. Lutter: „Schräglinks durch eine silberne Wellenleiste geteilt von Blau und Grün; oben ein silberner gerüsteter Krieger, in der Rechten eine Fahnenlanze haltend, sich mit der Linken auf ein Schild stützend; unten ein silbernes Mühlrad.“
  42. Mackenrode: „Auf blauem Grund mit goldenen Schildfuß ein silbernes langgestrecktes Gebäude mit zwei Fachwerkgiebeln und schwarzem Dach, in der Mitte ein silberner Turm mit geschwungener Haube, der Schildfuß ist belegt mit zwei an den Stielen gekreuzten grünen Eichenblättern, darüber schwebend zwei grüne Eicheln.“
  43. Marth: „In Blau im Schildfuß einen roten Berg, belegt mit einem sechsspeichigen silbernen Rad, dahinter eine silberne Burg mit Zinnenturm, beseitet mit je einer goldenen Hellebarde, die aus der Mauer wachsen.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  44. Niederorschel: „In Gold ein linksgewendeter roter Greif, die rechte Vorderklaue auf einen von Silber und Schwarz gespaltenen Schild stützend, darin ein rechtsgewendeter Adler in verwechselten Tinkturen.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  45. Pfaffschwende: „Gespalten von Grün und Silber; vorn ein silbernes Hochkreuz; hinten ein schwarzer brennender Astpfahl mit rot-goldenen Flammen.“
  46. Reinholterode: „In Gold auf einem roten Kreuz ein silbernes sechsspeichiges Rad, unter dem Kreuz gekreuzt ein gestürzter schwarzer Schlüssel und eine schwarze Rodehacke; In einem überhöhten roten Schildfuß eine silberne Schlange.“ (Homepage der Verwaltungsgemeinschaft)
  47. Rohrberg: „Von Silber und Gold schrägrechts geteilt; vorn drei schwarze Rohrkolben mit grünem Stiel und mit je zwei grünen Blättern figurweise; hinten am Spalt ein grüner, links angeschnittener Berg, belegt mit einem silbernen sechsspeichigen Rad.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  48. Rustenfelde: „In Gold ein grüner Berg bis zum Schildhaupt, darauf mittig ein grünes gemeines Kreuz: Der Berg ist belegt mit goldenen gekreuzten Schlüsseln und Schwert. Darunter im Schildfuß ein silberner Wellenbalken.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  49. Schachtebich: „Durch einen silbernen Wellenbalken geteilt von Rot über Blau; oben eine goldene Mitra, die mit insgesamt sieben roten Scheiben pfahl- und balkenweise belegt ist, beseitet von je einem schwarzen Rohrkolben mit silbernem Stiel und silbernen Blättern; unten ein silberner, rechtsschwimmender Fisch.“
  50. Sickerode: „Geteilt von Grün und Gold; oben zwei gekreuzte goldene Rodehacken, unten in zwei Reihen je fünf und drei schwarze Rauten.“
  51. Silberhausen: „Im silbernen Feld eine blaue Spitze, die mit einem silbernen, wachsenden Turm mit Renaissancegiebeln belegt ist.“
  52. Silkerode: „Gespalten von Silber und Rot mit goldenem Schildhaupt; vorn ein rotes Eichenblatt, hinten ein silberner nach rechts gebogener Haken; das Schildhaupt mit einem blauen Wellenbalken belegt.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  53. Steinbach: „In blauem Schild eine goldene Eule; links oben eine silberne Lilie; im silbernen Schildfuß ein blauer Wellenbalken mit fünf goldenen Steinen belegt.“ (Homepage der Verwaltungsgemeinschaft)
  54. Steinheuterode: „In Blau einen goldenen Berg, darin ein schwarzer Baumstumpf, daraus wachsend einen silbernen, golden bewehrten Ziegenbock, rechts oben begleitet von einem goldenen Eichenblatt.“
  55. Stöckey: „Schild mit eingebogener Spitze, vorn von Rot und Silber 14-fach geschacht, hinten in Rot ein schrägrechter silberner Wellenbalken, in der Spitze in Gold ein wachsender roter Lindenstrauch.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  56. Teistungen: „Geteilt von Blau und Silber; oben ein silberner herschauender Löwe, unten ein schwarzes Schragenkreuz, belegt mit goldenen gekreuzten Schlüsseln.“
  57. Thalwenden: „Gespalten von Silber und Grün; vorn ein von einer Hand gehaltenes, fallendes rotes Tuch, das von einem mit einer anderen Hand schräglinks gehaltenen goldenen Schwert zerteilt wird, hinten einen silbern bekleideten, sich mit einem goldenen Stab in der Linken stützenden, schreitenden Mann mit Schirmmütze, auf dem Rücken ein goldenes Tragegestell (Reff) mit vier übereinandergestellten silbernen rechteckigen Behältern.“
  58. Uder: „Schräglinks geteilt durch eine silberne gewellte Linie: oben in Rot ein sechsspeichiges silbernes Rad, unten in Blau eine silberne Jakobusmuschel.“
  59. Volkerode: „In Silber ein schwarzer Schrägrechtsbalken, belegt mit einem goldenen Schwert, dessen Spitze nach links zeigt; vorn eine rote, fünfendige Hirschstange; hinten ein grüner dreiblättriger Lindenzweig.“
  60. Vollenborn: „Von Silber über Schwarz schräglinks geteilt; oben ein dreiblättriger grüner Buchenzweig; unten ein schräglinks geneigter goldener Krug, aus dem sich ein silberner Wasserstrahl ergießt.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  61. Wachstedt: „In Gold über silbernem Mauerschildfuß ein wachsender Wächter in grünem Wams und Hut, spähend die rechte Hand an die Hutkrempe gelegt, in der linken Hand, sich abstützend auf die Mauer, ein umgehängtes goldenes Horn haltend.“
  62. Wahlhausen: „Gespalten von Silber und Gold mit einem grünen Schildfuß; vorn drei (2:1) zunehmende schwarze Monde; hinten eine heraldisch stilisierte barocke schwarze Kirche mit zwei goldenen Fenstern; im Schildfuß ein silberner Wellenbalken und darunter eine silberne Wellenleiste.“
  63. Wehnde: „In Blau auf einem silbernen Berg einen silbernen gemauerten Turm; der Berg ist mit zwei grünen Eichenblättern sturzsparrenweise belegt.“
  64. Weißenborn-Lüderode: „In Rot mit einem dreifach gewellten silbernen Schildfuß ein schwebendes silbernes sechsspeichiges Rad, darüber gekreuzt ein nach schrägrechts unten zeigendes Flammenschwert und eine nach rechts oben weisende Rodehacke in Silber“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  65. Wingerode: „In rotem Schild mit eingeschweifter silberner Spitze in Feld eins einen schräglinken Wellenbalken, in Feld zwei eine silberne schrägrechts liegende Axt und im Feld drei ein rotes von. goldenen Nägeln durchbohrtes flammendes Herz.“ (Homepage der Verwaltungsgemeinschaft)
  66. Wüstheuterode: „Gespalten und halb geteilt; vorn in Blau der Heilige Bonifatius in Silber, in der Rechten einen schwarzen Bischofsstab und in der Linken ein rotes Messbuch mit silbernem Hochkreuz haltend, das durch einen silbernen Dolch durchstoßen wird; oben in Silber rote Flammen und unten in Rot ein sechsspeichiges silbernes Rad.“
  67. Zwinge: „In Rot ein bis zum Schildhaupt niedrigter goldener Wellensparren, oben von einer silbernen Waage und unten von einem silbernen Lindenblatt begleitet.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  68. Bernterode: „Schräglinks gespalten von Schwarz und Grün durch einen goldenen Faden, der sich aus einem im oberen Feld spaltweise gelegten goldenen Weberschiffchen mit silbernen Spitzen zieht; darüber ein silbernes Beil; das untere Feld zeigt drei silberne Wellenbalken.“
  69. Beuren: „In Rot ein silberner gezinnter Turm mit spitzem Dach, darunter ein sechsspeichiges silbernes Rad, rechts und links silbernes, aus je sieben Blättern bestehendes Eichenlaub.“
  70. Birkungen: „In Rot eine silberne Birke, belegt mit einem roten Herzschild mit einem silbernen sechsspeichigen Rad.“
  71. Bischofferode: „Zweigeteilt, unten in Gold eine Rodehacke, oben auf Blau ein Bischofsstab.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  72. Bodenrode: „In Silber über blauem Wellenschidfuß mit zwei silbernen Wellenbalken zwischen sechs grünen Halmen ein goldener nach links blickender Vogel.“ (Homepage der Verwaltungsgemeinschaft)
  73. Ershausen: „In Gold ein mit einem silbernen sechsspeichigen Rad belegtes rotes Balkenkreuz unter einem schwarzen Sparren.“
  74. Leinefelde: „Göpelteilung; vorn in Rot ein linksgewendetes schreitendes silbernes Lamm; hinten in Silber ein schwarzer Stab, um den sich zwei stilisierte grüne Pflanzen winden, darunter ein nach links zeigendes grünes Eichenblatt mit grüner Eichel, unten in Blau übereinander drei sich verjüngende silberne Wellenleisten.“
  75. Martinfeld: „Geteilt von Silber über Grün; belegt mit einem silbernen Turm mit einem schwarzen Turmhelm sowie einer schwarzen Tür und einem schwarzen Fenster; der Turmhelm beseitet von je einem dem Turm zugeneigten grünen Buchenblatt.“
  76. Neustadt: „In Silber einen roten, mit einem silbernen, sechsspeichigen Rad belegten Dreiberg, darauf eine grüne Linde, von je zwei schwarzen, bis zum Schildhaupt reichenden Pfählen beseitet.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  77. Rüdigershagen: „In Silber auf einem grünen Hügel eine belaubte Buche, deren schwarzer Stamm mit zwei schwarzen (gestürzten) Haken belegt ist, der grüne Hügel ist mit einem rechtsspringenden goldenen Ferkel belegt.“
  78. Wilbich: „Gespalten von Grün und Schwarz; vorn ein silberner stilisierter Taufstein; hinten ein silberner schräglinker Wellenbalken, belegt mit einer blauen Forelle figurweise.“
  79. Worbis: „Zweigeteilt; oben in Rot ein sechsspeichiges silbernes Rad, unten in Gold drei übereinanderliegende, sich nach unten verjüngende Zwergbalken.“

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