Freie und Reichsstädte

Freie und Reichsstädte

Die Freien Städte und die Reichsstädte wurden ab dem 15. Jahrhundert im Städtekolleg unter dem Sammelbegriff Freie und Reichsstädte zusammengefasst. Der Volksmund formte daraus die Kurzbezeichnung Freie Reichsstadt, obwohl nur ein Teil der Städte gleichzeitig Freie Stadt und Reichsstadt war. Freie Städte waren einige Bischofsstädte (Basel, Straßburg, Speyer, Worms, Mainz, Köln, Regensburg), die eine gewisse Autonomie erworben hatten, zum Beispiel dem Kaiser keine Heerfolge leisten mussten. Stadtgemeinden, die im Heiligen Römischen Reich keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstanden, waren Reichsstädte.

Inhaltsverzeichnis

Reichsunmittelbarkeit

Aus dem Status der Reichsunmittelbarkeit ergab sich für die Reichsstädte eine Reihe von Freiheiten und Privilegien. Sie waren im Inneren weitgehend autonom und besaßen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Insbesondere die Hochgerichtsbarkeit stellte sie den Fürsten gleich und unterschied sie von den landständischen Städten, die einem Landesherrn untertan waren. Als Reichsstände hatten die Reichsstädte aber auch besondere Pflichten gegenüber dem Kaiser. So hatten sie ihre Steuern direkt an ihn abzuführen und auf Verlangen Heerfolge zu leisten.

Die Freien Städte erhielten ihren Status durch vom Kaiser und/oder dem Bischof gewährte Freiheitsprivilegien. Sie waren denen der Reichsstädte meist ähnlich, mit dem Unterschied, dass sie auch von der Heerfolge (außer bei Kreuzzügen) und den Steuern befreit waren.

Geschichte

Hansestadt Lübeck: Das Holstentor

Ursprünglich wurde zwischen Reichsstädten, die reichsunmittelbar waren, und den Freien Städten, die sich von einem bischöflichen Stadtregiment im 13. und 14. Jahrhundert befreit hatten, unterschieden. Die Freien Städte waren nicht zur Steuerzahlung an den Kaiser verpflichtet und unterlagen ihm gegenüber nicht dem Gefolgszwang. Zu ihnen gehörten unter anderem Lübeck, Utrecht, Köln, Augsburg, Mainz (bis 1462), Worms, Speyer, Straßburg, Dortmund, Basel und Regensburg. Formal blieb der Bischof dort meist jedoch weiterhin Stadtoberhaupt.

Die Reichsstädte entstanden aus den Stadtgründungen, welche die Staufer im 12. und 13. Jahrhundert vorgenommen hatten oder die schon zuvor im Besitz der Könige und Kaiser waren. Aus diesem Grunde war die Zahl der Reichsstädte im deutschen Südwesten sowie in Thüringen und im Elsaß, der ehemaligen Hochburg der Staufer, sehr groß. Dort bestand eine große Zahl relativ kleiner Landstädte, die dennoch den Status einer Reichsstadt erwerben konnten (wie zum Beispiel Memmingen, Kaufbeuren, Ravensburg, Wangen im Allgäu, Pfullendorf, Buchau, Wimpfen, Dinkelsbühl, Rothenburg ob der Tauber, Schwäbisch Hall, Mülhausen, Colmar, Weißenburg, Windsheim, Hagenau, Schlettstadt, Annweiler). Einerseits war das 12. und 13. Jahrhundert die Zeit der Städtegründungen. Andererseits ist es nach dem Untergang der Staufer keiner Territorialmacht mehr gelungen, deren früheren Besitz ihrer vollständigen Landeshoheit zu unterwerfen. Eine Hoheit gegenüber diesen ehemals staufischen Städten zu erzwingen, die von den Kaisern schon viele Freiheiten erhalten hatten, gelang den benachbarten Landesherren meistens nicht. Da sich diese Städte nur noch dem gewählten römischen König oder Kaiser unterstellten, erwarben die meisten in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts nach dem Interregnum den Status als Reichsstadt.

Im Laufe der Zeit konnten sich viele Freie Städte vom Rest geistlicher Stadtherrschaft emanzipieren (bei anderen ging der Status der Freien Stadt wieder verloren). Später nahmen die Freien Städte zusammen mit den Reichsstädten an den Reichstagen teil und wurden dort unter dem Begriff „Freie- und Reichsstädte“ zusammengefasst. Im Sprachgebrauch verschmolz diese Formel im Laufe der Zeit zur „Freien Reichsstadt“.

Aufschwung

Nach dem Interregnum 1273 errangen die Reichsstädte und die Freien Städte im Laufe der Zeit ihren neuen verfassungsmäßigen Status und damit auch Sitz und Stimme auf den Reichstagen. Seit 1489 bildeten sie das Reichsstädtekollegium und waren regelmäßig auf den Reichstagen vertreten. Im 15. und 16. Jahrhundert entwickelte sich der Städtetag zu einer bedeutenden Institution der Freien und Reichsstädte im Heiligen Römischen Reich.

Damals große Städte wie Dortmund, Frankfurt am Main, Ulm, Schwäbisch Hall, Rothenburg, Augsburg und Nürnberg konnten ihr Territorium weit über die Stadtgrenzen hinaus ausdehnen. Die größte territoriale Ausdehnung erreichten die Reichsstädte im Südwesten Deutschlands, wo es keine großen Fürstentümer gab. Die größte territoriale Ausdehnung aller Reichsstädte erreichte die Stadt Bern.

Etliche Reichsstädte wurden allerdings im Laufe der Zeit von der Königsherrschaft an benachbarte Landesherrschaften verpfändet, so wie die Stadt Nimwegen im Jahre 1247 an die Grafen von Geldern, die Stadt Duisburg im Jahre 1290 an die Grafen von Kleve oder auch die Stadt Eger an die Könige von Böhmen. Da das Königtum meist nicht genügend Finanzmittel aufbringen konnte, um die Pfandsummen auszulösen, konnte dies das Ende der Reichsunmittelbarkeit für die betroffenen Städte bedeuten (Mediatisierung). Um diesem Schicksal, was das Herabsinken in den Status einer Territorialstadt bedeutet hätte, zu entgehen, brachten einige der betroffenen Städte im Alleingang die Pfandsumme auf. Andere Städte wurden durch kriegerische Maßnahmen benachbarter mächtiger Landesherren bedroht. Als Abwehr dieser Gefahr wurde zum Beispiel der Süddeutsche Städtebund gegründet, der verhindern sollte, dass viele schwäbische Städte unter die Herrschaft der Grafen von Württemberg fielen.

In vielen Städten wurde seit der Verwaltungsreform unter Kaiser Karl V. der so genannte Hasenrat eingeführt, der durch den Adel und die Patrizier gebildet wurde und die Ständeversammlung nach und nach unwirksam machte.

Anpassung an die Adels- und Fürstengesellschaft

Freie und Reichsstädte innerhalb des Heiligen Römischen Reiches 1648

Mit dem Westfälischen Frieden 1648 ging die Landvogtei über die elsässischen Reichsstädte an Frankreich, und im Rahmen der Reunionen besetzte Frankreich 1681 das Elsass. 1718 wurde das die Reichsstadt Zell am Harmersbach umgebende Gebiet als freies Reichstal Harmersbach von der Stadt unabhängig. Die den Reichsstädten wie den anderen Reichsständen im Westfälischen Frieden zugesicherten Rechte wie Bündnis- und Gesandtenrecht waren aber auch der Grundstein für eine bemerkenswerte Dynamik gerade im außenpolitischen Bereich. Im 17. und 18. Jahrhundert waren nicht nur die Vertreter der großen Mächte auf dem diplomatischen Parkett zu finden, sondern auch Bürgermeister, Syndiker und Ratsherren.

Lange Zeit wurde die Reichsstadt der frühen Neuzeit von den Historikern als einsamer Vorläufer der bürgerlichen Welt inmitten der aristokratischen Umwelt bewertet, was immer wieder zu Missverständnissen führte. Mit modernen Republiken, aber auch mit den vormodernen Republiken wie Venedig oder den Vereinigten Niederlanden, hatten die Reichsstädte indes nichts zu tun. Die Tendenz, selbst als Glied der adligen Welt anerkannt zu werden, bestimmte die Politik vieler Reichsstädte, darunter Augsburg, Nürnberg, Köln, Frankfurt, Bremen und selbst kleinerer Kommunen wie Schwäbisch Hall. Das herkömmliche Bild über die angeblich düsteren Zustände in den Reichsstädten des 18. Jahrhunderts hat seinen Ursprung ebenfalls in der Projektion ökonomischer Rationalität im modernen Sinne, die aber gerade nicht das Handeln von Ratsherren, Zünften und Bürgern bestimmte. Ebenso wie die Beschreibung der deutschen Geschichte in der Frühen Neuzeit als Verfallsgeschichte einem historischen Missverständnis entspricht, folgt auch die negative Bewertung der Reichsstädte in dieser Epoche zum Teil anachronistischen Vorstellungen („Niedergang“). Für viele epochale historische Prozesse boten Reichsstädte die Bühne (Buchdruck, die Reformation, Friedenskongresse). Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts behaupteten Reichsstädte ihre kulturelle, soziale und politische Stellung, insofern man sie, wie auch die Reichsgrafen und Reichsritter, als mindermächtige Glieder des Reiches versteht.

Das heute belgische Dorf Kessenich war eine Freie Reichsstadt, bis Frankreich am 5. April 1795 das linke Rheinufer annektierte, wodurch auch preußische, kurkölnische und Jülicher Gebiete sowie die großen Reichsstädte Köln und Aachen und kleinere reichsunmittelbare kirchliche und weltliche Herrschaften französisch wurden.

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden 45 der 51 noch bestehenden Reichsstädte mediatisiert und benachbarten Fürstentümern eingegliedert. Lediglich Augsburg, Nürnberg, Frankfurt am Main, Bremen, Hamburg und Lübeck behielten den Status mit verminderten Rechten. Augsburg und Nürnberg wurden 1805/1806 von Bayern mediatisiert; die vier anderen blieben unabhängig über den Wiener Kongress 1815 hinaus und wurden in der Folge souveräne Staaten innerhalb des Deutschen Bundes.

Freie Städte nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches

Nach 1815 gab es im Deutschen Bund noch vier Freie Städte: Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt am Main. Frankfurt am Main verlor seine Unabhängigkeit 1866 nach der Besetzung durch Preußen; Lübeck wurde 1937 mit dem Groß-Hamburg-Gesetz ebenfalls in Preußen eingegliedert. Die Länder Bremen und Hamburg konnten ihre auf reichsstädtischen Traditionen beruhende Stellung als eigenständige Stadtstaaten bis heute bewahren. Der Status Berlins als eigenes Land geht dagegen auf die Zoneneinteilung nach dem Zweiten Weltkrieg zurück.

Als Freie Stadt wurde auch Danzig bezeichnet, als die Stadt von 1920 bis 1939 unter der Hoheit des Völkerbunds stand.

Liste von Freien und Reichsstädten

Das auf Gewohnheitsrechten und Einzelprivilegien basierende Verfassungsgeflecht des Reiches, bei dem auch einander widersprechende Einzelbefunde nicht ausbleiben, lässt sich nur schwer generalisieren und strukturieren. Es gibt daher keine bindenden Kriterien, ob und in welchem Zeitraum eine Stadt als eine Freie und/oder Reichsstadt anzusehen ist; die Zahl der Städte ist im Verlauf stärkeren Schwankungen unterworfen. Um mit Beginn der Verfestigung der Verfassung des Reiches Ende des 15. Jahrhunderts im vollsten Sinne freie Reichsstadt zu sein, musste eine Stadt grundsätzlich relativ selbstständig politisch handeln können und die Reichsunmittelbarkeit besitzen, die Reichsstandschaft in Form der Teilnahme an den Hof- und Reichstagen im Rahmen der dortigen Versammlungen der Städte erhalten haben bzw. aktiv an den eigenen Städtetagen ab 1471 teilnehmen, und sie musste vom und für den Kaiser/König und das Reich verfügbar, d. h. zu bestimmten Leistungen heranziehbar, sein. Mit der Herauskristallisierung der beiden Bänke der Städteversammlung erhielt das Gefüge der Freien Reichsstädte konkreteren und definitiveren Charakter; jedoch auch hier blieb das Gefüge der Städte im Fluss. Bremen wurde beispielsweise erst definitiv als Freie Reichsstadt bestätigt, als das Gefüge der Städte bereits institutionellen Charakter angenommen hatte.

Für die früheren Zeiten ist es schwieriger, Kriterien zu bestimmen. Die faktische und rechtlich gesicherte Reichsunmittelbarkeit bspw. durch einen königlichen Freiheitsbrief stellt wohl ein maßgebliches Kriterium dar. Die Reichsunmittelbarkeit konnte jedoch nicht nur zu-, sondern auch wieder aberkannt werden; Städte konnten an einen Landesherrn verpfändet werden. Die Erwähnung in den frühen, jedoch unzuverlässigen Reichsmatrikeln könnte als weiteres Indiz für das zeitweilige Bestehen als frühe Freie bzw. Reichsstadt gewertet werden, ist aber alleine keineswegs ausreichend, da auch Städte erwähnt werden, die tatsächlich nie oder faktisch nicht mehr dazu gehörten. Unter dem Titel „Frei- und reichsstett“ verzeichnet die auf dem Wormser Reichstag von 1521 aufgestellte Reichsmatrikel zum Beispiel 85 Städte. Davon waren jedoch einige niemals und weitere nur (noch) unsicher Reichsstädte; dafür fehlten Buchau und das noch nicht endgültig gefestigte Bremen (Reichsstadt sicher erst seit 1654/1731).

Liste der Freien und Reichsstädte
Stadt Heeres- matrikel 1422 Wormser Matrikel 1521 Bank auf der Städtekurie des Reichstags Reichsunmittelbarkeit Mediatisierung / Ende des Status einer freien Reichsstadt
Aachen Ja Ja Rheinische Städtebank Die Residenz Karls des Großen war alter Königsbesitz. Das Karlsprivileg, ein Freiheitsbrief vom 8. Januar 1166, verlieh Aachen Stadtrechte sowie Markt- und Münzrecht und erhob es zur Reichsstadt.[1] Der in der Goldenen Bulle fixierte Status als Krönungsstadt der römisch-deutschen Herrscher unterstrich die Reichsunmittelbarkeit. 1794 durch Frankreich erobert und 1797 mit dem Frieden von Campo Formio annektiert.
Aalen Ja Ja Schwäbische Städtebank 1360. Am 3. Dezember erklärte Karl IV. Aalen zur Reichsstadt.[2] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.
Augsburg Ja Ja Schwäbische Städtebank 1276. Am 9. März verlieh König Rudolf von Habsburg die Reichsunmittelbarkeit mit dem Privileg des eigenen Satzungsrechts.[3] 1805 im Frieden von Pressburg mediatisiert. An Kurpfalz-Bayern gefallen.
Basel Ja Ja 1648, formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.
Bern Ja Nein 1218, durch die Goldene Handfeste von Bern (Echtheit umstritten), ausgestellt am 15. April in Frankfurt am Main durch Kaiser Friedrich II.[4] 1648, formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.
Biberach an der Riß Ja Ja Schwäbische Städtebank 1281 zur Freien Reichsstadt erhoben 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen (1806 an Württemberg).
Bisanz Nein Ja 1307 beginnend, war die Stadt als Freie Reichsstadt de jure reichsunmittelbar. 1674 von Frankreich erobert, 1678/79 im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.
Bopfingen Ja Ja Schwäbische Städtebank 1241 beginnend reichsumittelbar. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen (1810 an Württemberg).
Boppard Nein Nein Seit Beginn des 13. Jahrhunderts war Boppard freie Reichsstadt.[5] 1309 mit Wesel an Erzstift Trier gefallen.
Bremen Nein Nein Rheinische Städtebank 1186 freie Reichsstadt durch das Gelnhauser Privileg;[6] der Status der Stadt blieb jedoch umstritten. Erste Ladung auf einen Reichstag 1640, letztendliche Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit im Linzer Diplom Kaiser Ferdinands III. am 1. Juni 1646. 1806 durch Frankreich besetzt, 1811–1814 annektiert, ab 1815 Freie Stadt.
Buchau Nein Nein Schwäbische Städtebank 13. Jahrhundert. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An den Fürsten von Thurn und Taxis gefallen (1806 an Württemberg).
Buchhorn (Friedrichshafen) Ja Ja Schwäbische Städtebank 1275 von König Rudolf v. Habsburg zusammen mit Überlingen und Freiburg im Breisgau in den Rang einer Reichsstadt erhoben. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen (1810 an Württemberg).
Colmar Ja Ja Rheinische Städtebank 1226 durch eine Urkunde Friedrichs II. zur Freien Reichsstadt erhoben. 1679 im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.
Dinkelsbühl Ja Ja Schwäbische Städtebank Im Laufe des 14. Jahrhunderts Reichsunmittelbarkeit erreicht. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.
Donauwörth Nein Ja 1301 reichsunmittelbar 1607 nach einer entgegen dem Reichsrecht durch das Herzogtum Bayern vollstreckten Reichsexekution als Pfandbesitz zu Bayern, endgültig nach der 1705 wiedererlangten Reichsstandschaft im Frieden von Rastatt.
Dortmund Ja Ja Rheinische Städtebank 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Nassau-Dillenburg gefallen.
Duisburg Nein Ja 1170 1290 wurde Duisburg von König Rudolf von Habsburg an den Grafen von Kleve verpfändet.
Düren Nein Ja 1000 bestätigte Kaiser Otto III. Düren als Freie Reichsstadt 1241 verlor es die Reichsunmittelbarkeit. Kaiser Friedrich II. verpfändete die Stadt an die Grafen von Jülich.
Endingen am Kaiserstuhl Ja Nein 1415 1428
Esslingen am Neckar Ja Ja Schwäbische Städtebank 1181 übertrug Friedrich I. Barbarossa seinem Stellvertreter in Esslingen politische und rechtliche Aufgaben, die das Umland betrafen und machte Esslingen spätestens damit zur Reichsstadt. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.
Frankfurt am Main Ja Ja Rheinische Städtebank 1245 wurde Frankfurt definitiv unmittelbare Reichsstadt, die Stadt ist jedoch alter Königsbesitz, schon Karl der Große ließ hier einen Königshof erreichten. Der in der goldenen Bulle fixierte Status als Wahlstadt der römisch-deutschen Herrscher unterstreicht die Reichsunmittelbarkeit. 1806 besiegelt das Ende des Heiligen Römischen Reiches das Ende Frankfurts als freie Reichsstadt; es wird mediatisiert durch das Fürstentum Aschaffenburg. Ab 1815 wird es wieder zur freien Stadt, 1866 schließlich von Preußen annektiert.
Freiburg im Üechtland Ja Nein 1478 erhielt Freiburg den Status einer freien Reichsstadt nach der Entlassung aus dem Einflussbereich Savoyens . 1648, formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.
Friedberg Ja Ja Rheinische Städtebank 1252 wurde die staufische Planstadt Reichsstadt. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Hessen-Darmstadt gefallen.
Gelnhausen Ja Ja 1170 als Reichsstadt durch Friedrich I. Barbarossa gegründet. 1349 Verpfändung und endgültiger Verlust der Reichsunmittelbarkeit.
Gengenbach Nein Ja Schwäbische Städtebank 1366[7] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen.
Giengen an der Brenz Ja Ja Schwäbische Städtebank 1391 Erlangung der Reichsfreiheit. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.
Goslar Ja Ja Rheinische Städtebank 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Preußen gefallen.
Hagenau Ja Ja Rheinische Städtebank Mindestens seit 1291[8] 1679 im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.
Hamburg Ja Ja Rheinische Städtebank 1510 galt Hamburg endgültig als Freie Reichsstadt. 1806 durch Frankreich besetzt, 1811–1814 annektiert, ab 1815 Freie Stadt.
Heilbronn Ja Ja Schwäbische Städtebank 1371 wurde die Stadt am 28. Dezember durch eine Verfassung Kaiser Karls IV. zur Reichsstadt.[9] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.
Herford Nein Ja Spätmittelalter. 1631 wurde in einem Prozess beim Reichskammergericht der Status einer Freien Reichsstadt wieder zugesprochen. 1652 durch Brandenburg-Preußen annektiert und dessen Grafschaft Ravensberg zugeschlagen.
Isny im Allgäu Ja Ja Schwäbische Städtebank 1365 erkauften sich die Isnyer die Rechte einer Freien Reichsstadt von ihrem Vogtherren, dem Truchsessen von Waldburg. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An den Grafen von Quadt gefallen (1806 an Württemberg).
Kaisersberg Ja Ja Rheinische Städtebank 1353 trat die Stadt als Freie Reichsstadt dem Zehnstädtebund bei. 1679 im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.
Kaiserslautern Nein Nein 1276 in den Stand einer Freien Reichsstadt durch Rudolf von Habsburg erhoben[10], bereits 1260 als „civitas regia“ erwähnt. 1313/1314 verpfändet, ab 1357 endültiger Verlust der Reichsunmittelbarkeit.
Kaiserswerth Nein Nein Im Jahre 1181 wurde Kaiserswerth Reichsstadt. 1273 an den Kölner Erzbischof verpfändet.
Kaufbeuren Ja Ja Schwäbische Städtebank 1286 am 3. Februar von Rudolf I. von Habsburg privilegiert. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.
Kempten Ja Ja Schwäbische Städtebank 1289 durch ein Privileg König Rudolfs von Habsburg aus dem Hoheitsbereich des Abtes gelöst und als Freie Reichsstadt dem König unmittelbar unterstellt.[11] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.
Köln Ja Ja Rheinische Städtebank 1475 erst erfolgte die offizielle Erhebung zur Freien Reichsstadt. 1794 von Frankreich erobert und 1797 mit dem Frieden von Campo Formio annektiert.
Konstanz Ja Ja 1192 und 1213, Erkämpfung einer unabhängigen Position vom Bischof. Da die Stadt Konstanz ihre Steuern nachweislich zur Hälfte an den Kaiser und zur Hälfte an den Bischof zahlte, lässt sie sich möglicherweise nicht dem reinen Typus einer Freien Stadt zuordnen. 1548 nach der Niederlage im Schmalkaldischen Krieg 1547 durch Karl V. an Vorderösterreich angegliedert.
Landau in der Pfalz Nein Ja Rheinische Städtebank 1291 erhob Rudolf I. von Habsburg die Stadt in den Rang einer Reichsstadt.[12] 1679 im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.
Leutkirch Ja Ja Schwäbische Städtebank 1293 wurden Leutkirch von König Adolf von Nassau die Rechte der Stadt Lindau verliehen; sie wurde so zur Freien Reichsstadt.[13] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen (1810 an Württemberg).
Lindau Ja Ja Schwäbische Städtebank 1274[14]/1275[15] bestätigte König Rudolf I. die bisher erworbenen Stadtrechte. Lindau erscheint nun als eine Reichsstadt. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An den Fürsten von Bretzenheim gefallen (1804 Österreich, seit 1806 Bayern).
Lübeck Ja Ja Rheinische Städtebank 1226 erlangte Lübeck im Juni von Kaiser Friedrich II. mit dem Reichsfreiheitsbrief[16] die Reichsfreiheit, wurde also reichsunmittelbare Stadt. 1806 nach Ende des Heiligen Römischen Reiches freie Stadt, 1811 bis 1813 von Frankreich annektiert, 1937 verlor Lübeck durch das Groß-Hamburg-Gesetz seine territoriale Eigenständigkeit innerhalb des Deutschen Reiches.
Luzern Ja Nein 1415 erhielt Luzern von Kaiser Sigismund die Reichsfreiheit.[17] 1648, formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.
Markgröningen Nein Nein 1240 zur Freien Reichsstadt erhobene Stauferstadt mit ehemaliger Königspfalz, kurz darauf jedoch schon von Würrtemberg in Besitz genommen, 1280 wieder reichsunmittelbar. 1336 gelangten die Württemberger Grafen endgültig in den Besitz der Stadt.
Memmingen Ja Ja Schwäbische Städtebank 1286 durch den römisch-deutschen König Rudolf I. von Habsburg zur Freien Reichsstadt erklärt.[18] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.
Metz Ja Ja 1189 machte sich die Stadt unabhängig vom Bischof, zwischen 1180 und 1210 wurde Metz Reichsstadt. 1648 im Westfälischen Frieden an Frankreich.
Mühlhausen Ja Ja Rheinische Städtebank 1251 erhielt die Stadt Mühlhausen das Recht, einen Schultheißen zu ernennen und wurde dadurch Freie Reichsstadt, wenn auch jenes Amt noch im 14. Jahrhundert eine Zeit lang verpfändet war.[19] Inzwischen hatte auch die Burggrafschaft ihr Ende erreicht: 1256 erstürmten die Bürger die Burg und machten sie dem Erdboden gleich. Kaiser Karl IV. bestätigte die Reichsfreiheit der Stadt. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Preußen gefallen.
Mülhausen Ja Ja 1648, formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.
Münster im Gregorienthal Ja Ja Rheinische Städtebank 1679 im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.
Neuenburg am Rhein Ja Nein 1219 wurde Neuenburg am Rhein durch Kaiser Friedrich II. zur freien Reichsstadt erklärt. 1274 wurde dies bestätigt.[20] 1311 kam die Stadt an die Habsburger und wurde damit ein Teil von Vorderösterreich.
Nördlingen Ja Ja Schwäbische Städtebank 1215 erhielt Nördlingen von Kaiser Friedrich II. Stadtrechte und wurde freie Reichsstadt.[21] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.
Nordhausen Ja Ja Rheinische Städtebank 1220 wurde Nordhausen am 27. Juli vom König und späterem Kaiser Friedrich II. zur Freien Reichsstadt erhoben.[22] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Preußen gefallen.
Nürnberg Ja Ja Schwäbische Städtebank 1219 machte Kaiser Friedrich II. Nürnberg mit dem Großen Freiheitsbrief zur Freien Reichsstadt.[23] 1806 durch Franzosen besetzt. Das Ende des Heiligen Römischen Reiches besiegelt auch die Eigenständigkeit der Stadt, sie wird gemäß der Rheinbundakte an Bayern übergeben.
Oberehnheim Ja Ja Rheinische Städtebank 1240 1679 im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.
Offenburg Nein Ja Schwäbische Städtebank 1240 wurde Offenburg Freie Reichsstadt. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen.
Oppenheim Nein Nein Nachdem Oppenheim 1147 an das Reich zurückgegeben wurde[24], wurde es zur Zeit des Stauferkaisers Friedrich II. 1225 Freie Reichsstadt. 1398 gehörte es endgültig zum Territorium der Kurpfalz, wurde aber bereits im 14. Jahrhundert auch an Kurmainz verpfändet.
Pfullendorf Ja Ja Schwäbische Städtebank 1220 wurde Pfullendorf von Kaiser Friedrich II. zur Reichsstadt erhoben.[25] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen.
Ravensburg Ja Ja Schwäbische Städtebank 1278 bestätigte König Rudolf I. von Habsburg die reichsstädtischen Privilegien Ravensburgs. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen (1810 dann an Württemberg).
Regensburg Ja Ja Schwäbische Städtebank 1207[26] und 1230[27] verliehen König Philipp von Schwaben und Kaiser Friedrich II. der Stadt umfangreiche Privilegien (Philippinum bzw. Fridericianum ), die in der Folge den Aufstieg zur Freien Stadt ermöglichten. Schon am 10. November 1245 erreichten die Regensburger Bürger, dass Kaiser Friedrich II. der Stadt das Recht der Selbstverwaltung mit dem Privileg „einen Bürgermeister und Rat zu setzen“ bestätigte. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An das Fürstentum Regensburg gefallen (1810 an Bayern).
Reutlingen Ja Ja Schwäbische Städtebank 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.
Rheinfelden Ja Ja 1225 1330
Rosheim Ja Ja Rheinische Städtebank 1303 wird Rosheim Reichsstadt. 1679 im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.
Rothenburg ob der Tauber Ja Ja Schwäbische Städtebank 1274 durch König Rudolf von Habsburg zur Reichsstadt erhoben.[28] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.
Rottweil Ja Ja Schwäbische Städtebank 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.
St. Gallen Nein Ja 1180 wurde St. Gallen Reichsstadt. 1648, formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.
Schaffhausen Ja Ja 1190 wurde die Stadt unter Kaiser Heinrich VI. reichsunmittelbar. 1648, formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.
Schlettstadt Ja Ja Rheinische Städtebank Friedrich II., errichtete 1216 eine Stadtmauer und verlieh der Stadt in einem Vertrag mit dem Propst den Status einer freien Reichsstadt. Ein neuer Vertrag mit König Rudolf von Habsburg wies die Stadtherrschaft, die bisher zwischen Reich und Propstei geteilt war, allein dem Reich zu. 1679 im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.
Schwäbisch Gmünd Ja Ja Schwäbische Städtebank Mit dem Erlöschen des Hauses der Staufer erlangte Gmünd die Reichsunmittelbarkeit. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.
Schwäbisch Hall Ja Ja Schwäbische Städtebank 1280 beendete der „Wiener Schiedsspruch“ König Rudolfs von Habsburg einen langen Konflikt mit den Schenken von Limpurg um die Stadtherrschaft und ermöglichte es Schwäbisch Hall, den Status einer Reichsstadt zu erreichen.[29] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.
Schweinfurt Ja Ja Schwäbische Städtebank Vermutlich Kaiser Friedrich I., Barbarossa ließ unter Verwendung von vorhandenem Königsgut eine neue Civitas Imperii (Reichsstadt) anlegen. In einem Brief König Wilhem von Hollands vom 9. Januar 1254 heißt es, Schweinfurt sei früher Reichsstadt gewesen (... Swinforde, que olim imperii civitas fuerat). Es bleibt unklar, ob jemals Rechte der Stadt entzogen wurden, oder ob hier nur auf die Stadtzerstörung Bezug genommen wird. König Rudolf von Habsburg (1273–1308) bestätigt in seinem Schiedsspruch vom 29. April 1282 Schweinfurt als Reichsstadt. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.
Solothurn Nein Nein 1218 wurde Solothurn, wie auch Bern, nach dem Tod des letzten kinderlosen Zähringers zur reichsfreien Stadt erklärt. 1648, formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.
Speyer Ja Ja Rheinische Städtebank Mindestens seit 1276[30] 1792 von Frankreich erobert und 1797 mit dem Frieden von Campo Formio annektiert.
Straßburg Ja Ja Rheinische Städtebank 1262 beginnend Freie Reichsstadt. 1681 von Frankreich besetzt und endgültig 1697 im Frieden von Rijswijk annektiert.
Tull (Toul) Ja Ja 1648 im Westfälischen Frieden an Frankreich.
Türkheim Ja Ja Rheinische Städtebank 1312 wurde Türkheim Freie Reichsstadt. 1679 im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.
Überlingen Ja Ja Schwäbische Städtebank Ende des 14. Jahrhunderts wurde die Stadt freie Reichsstadt. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen.
Ulm Ja Ja Schwäbische Städtebank 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen (1810 an Württemberg).
Verden Nein Ja Im 15. Jahrhundert wurde Verden freie Reichsstadt. 1648 im Westfälischen Frieden an Schweden
Wangen Ja Ja Schwäbische Städtebank 1217 bestimmte in einer Urkunde Kaiser Friedrich II., dass die Schutzherrschaft von Wangen für immer in königlicher Hand bleiben sollte.[31] Wangen hatte zu dieser Zeit offenbar bereits Stadtrechte. Nach der Hinrichtung des letzten Hohenstaufen Konradin in der sogenannten kaiserlosen Zeit (Interregnum), gelang es der Stadt, gegenüber der St. Gallener Klosterherrschaft ihre Unabhängigkeit zu behaupten und systematisch auszubauen. König Rudolf I. von Habsburg besiegelte schließlich den Status als Freie Reichsstadt im Jahr 1286.[32] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen (1810 an Württemberg).
Weil der Stadt Ja Ja Schwäbische Städtebank Um 1275 wurde Weil eine Reichsstadt, die genaue Jahreszahl ist unbekannt. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.
Weißenburg im Nordgau Ja Ja Schwäbische Städtebank 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.
Weißenburg Ja Ja Rheinische Städtebank 1306 war sie freie Reichsstadt. 1679 im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.
Wirten (Verdun) Ja Ja 1648 im Westfälischen Frieden an Frankreich
Weinsberg Ja Nein 1283 1417
Wetzlar Ja Ja Rheinische Städtebank 1180 schuf Hohenstaufenkaiser Friedrich I. Barbarossa im Wetzlarer Gebiet eine Reichsvogtei stellte die Bürger Wetzlars den Bürgern Frankfurts gleich. Wetzlar wurde gleichzeitig Reichsstadt.[33] 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An das Fürstentum Aschaffenburg gefallen.
Wimpfen Ja Ja Schwäbische Städtebank Um 1300 ging mit dem Niedergang des Stauferreiches der Stand Wimpfens als Reichsstadt einher. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen.
Windsheim Ja Ja Schwäbische Städtebank 1248 Windsheim wird Stadt/Reichsstadt. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.
Winterthur Ja Nein 1415[34]/17[35] kam die Stadt dank der Einmischung des deutschen Kaisers Sigismund, der in Opposition zum Haus Habsburg stand, zur Reichsfreiheit. 1442 fiel die Stadt wieder Habsburg zu, das es 1467 endgültig an die Stadt Zürich verpfändete.
Worms Ja Ja Rheinische Städtebank 1184 räumte Kaiser Friedrich Barbarossa der Stadt umfangreiche Freiheitsrechte ein, was als Begründung der Reichsstadt gelten kann. Das 12. Jahrhundert war dann vom beginnenden Streit zwischen dem Bischof und dem Stadtrat um die faktische Herrschaft über die Stadt geprägt – ein Konflikt, der bis ins 16. Jahrhundert andauern sollte. 1792 von Frankreich erobert und 1797 mit dem Frieden von Campo Formio annektiert.
Zell am Harmersbach Nein Ja Schwäbische Städtebank Ende des 14. Jahrhunderts wurde es dann Freie Reichsstadt. Zell musste sich allerdings ständig gegen Versuche der österreichischen Ortenau wehren, die Stadt in ihr Territorium einzugliedern. 1803, Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen.
Zug Nein Nein 1400 verlieh König Wenzel am 24. Juni allein der Stadt Zug die hohe Gerichtsbarkeit, den Blutbann, über Stadt und Amt. Mit der Verleihung der Reichsfreiheit durch König Sigismund 1415 wurde Zug unabhängig und alle habsburgischen Ansprüche erloschen. 1648, formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher
Zürich Ja Nein 1262 konnte sich Zürich nach dem Zerfall der zentralen Gewalt im Herzogtum Schwaben und dem Aussterben der Zähringer den Status der Reichsunmittelbarkeit sichern. 1648, formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher
In der Heeresmatrikel von 1422 zusätzlich erwähnt
Aschersleben, Breisach, Diessenhofen, Frauenfeld, Freiburg (?), Halberstadt, Kenczingen (?), Lauffenberg (?), Mainz, Quedlinburg, Rappoltsweiler, Säckingen (Bad Säckingen), Trier, Waldshut,
In der Wormser Reichsmatrikel zusätzlich erwähnt
Brakel, Kamerich (Cambrai), Danzig, Elbing, Göttingen, Lemgo, Sarrebourg, Soest, Warburg, Wesel
Weitere ehemalige Reichsstädte

Kampen, Deventer und Zwolle erhielten am 1. Oktober 1495 auf dem Reichstag zu Worms von Kaiser Maximilian das Recht, sich freie Reichsstadt zu nennen.[36] Andere Städte wie etwa Groningen nannten sich selbst freie Reichsstadt, auch wenn sie trotz einer etwaigen Unabhängigkeit als Freie Stadt diesen Status niemals offiziell erreichten. Groningen machte seinen Anspruch sogar im Stadtwappen deutlich. Der kleine Ortsteil Kessenich wird manchmal als freie Reichsstadt genannt; es handelt sich jedoch eher um eine reichsunmittelbare Herrschaft, eine „vrije rijksheerlijkheid“, wohl vergleichbar bspw. mit dem Ingelheimer Grund. In anderen Quellen wie etwa der Kölner Chronik wird der Status noch anderen Städten der Hanse zugesprochen; bei ihnen handelt es sich jedoch wohl lediglich um freie oder weitgehend autonome Städte.[37]

Kurzzeitige Reichsstädte 12.–15. Jh.

Heraldik

Da sie nur den König bzw. den Kaiser als Herrn hatten, bezogen sich viele Reichsstädte bei der Ausbildung der Heraldik (oder später) in ihrer symbolischen Repräsentation auf ihn, indem sie den Adler als Wappentier des römisch-deutschen Herrschers in ihr Wappen aufnahmen, entweder als direkte Übernahme (bspw. bei Aachen), in geänderten Farben (Frankfurt) oder als Element im Wappen (Nürnberg). Einige Reichsstädte taten ihren Status unter anderem an ihren Stadttoren kund; so findet man bspw. am Eschenheimer Turm in Frankfurt heute noch stadteinwärts den kaiserlichen Doppeladler und stadtauswärts den einköpfigen Frankfurter Adler. Unter den Bischofsstädten, die sich als freie Städte von ihrem geistlichen Herrn losreißen konnten oder später vom römisch-deutschen Herrscher als reichsunmittelbar anerkannt wurden, finden sich einige, die den Adler im Wappen tragen.

Zusammenstellung verschiedener Wappen von Reichsstädten im Siebmacherschen Wappenbuch (1605):

Siehe auch

Literatur

  • Urs Hafner: Republik im Konflikt. Schwäbische Reichsstädte und bürgerliche Politik in der frühen Neuzeit. Bibliotheca Academica, Tübingen 2001, ISBN 3-928471-36-8.
  • Wolfgang Wüst: Kommunikation und Bündnis. Zur Rolle oberdeutscher Reichsstädte in den Bauernunruhen 1524/25. In: Elmar L. Kuhn (Hrsg.): Der Bauernkrieg in Oberschwaben. Bibliotheca Academica, Tübingen 2000, ISBN 3-928471-28-7, S. 445–467.
  • Gustav Wilhelm Hugo: Die Mediatisirung der deutschen Reichsstädte. G. Braun, Karlsruhe 1838.
  • André Krischer: Reichsstädte in der Fürstengesellschaft. Politischer Zeichengebrauch in der Frühen Neuzeit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2006, ISBN 3-534-19885-9.
  • Götz Landwehr: Die Verpfändung der deutschen Reichsstädte im Mittelalter, Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 5, Köln 1967.
  • Peter Moraw: Reichsstadt, Reich und Königtum im späten Mittelalter. In: Zeitschrift für Historische Forschung, 6, 1979, S. 385–424.
  • Johann Jacob Moser: Von der Reichs-Stättischen Regiments-Verfassung. Nach denen Reichs-Gesezen u. d. Reichs-Herkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehren und eigener Erfahrung. Mezler, Frankfurt und Leipzig 1772 (Digitalisat)
  • Helmut Neuhaus: Das Reich in der Frühen Neuzeit. (= Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 42) Oldenbourg, München 2003, S. 34f.
  • Richard Schmidt: Deutsche Reichsstädte. Hirmer, München 1957.
  • Joachim Schneider: Die Reichsstädte. In: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Von Otto dem Großen bis zum Ausgang des Mittelalters. Essays. 29. Ausstellung des Europarates in Magdeburg und Berlin und Landesausstellung Sachsen-Anhalt, hrsg. von Matthias Puhle und Claus-Peter Hasse, Dresden 2006, S. 410–423.

Quellen

 Wikisource: Heeresmatrikel von 1422 – Quellen und Volltexte
 Wikisource: Reichsmatrikel von 1521 – Quellen und Volltexte

Weblinks

 Commons: Freie Reichsstädte – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. MGH DD F I,2, Nr. 502.
  2. RI VIII n. 3443.
  3. RI VI n. 530.
  4. RI V, 4 n. 154.
  5. [1]
  6. MGH DD F I,4 Nr. 955.
  7. Gengenbach: Zähringergründung – Reichsstadt – Benediktinerabtei. In: Badische Heimat. 30. Jg., 1950, Heft 2, S. 16ff.
  8. RI VI n. 2440
  9. RI VIII n. 5012
  10. RI VI n. 586
  11. RI VI n. 2231
  12. RI VI n. 2440
  13. RI VI n. 190
  14. RI VI n. 284
  15. RI VI n. 337
  16. RI V n. 1636
  17. RI XI n. 1616, RI XI n. 1618–1620
  18. RI VI n. 1966
  19. RI V n. 4555, RI V n. 4556
  20. RI VI n. 125.
  21. RI V n. 840
  22. RI V n. 3849f
  23. RI V n. 1069
  24. RI IV, 1, 2 n. 429.
  25. RI V n. 1136.
  26. RI V n. 142.
  27. RI V n. 1825.
  28. RI VI n. 160.
  29. RI VI n. 1162
  30. RI VI n. 586
  31. RI V n. 892
  32. RI VI n. 1962
  33. RI IV, 2 n. 2539
  34. RI XI n. 1758.
  35. RI XI n. 2703
  36. http://www.levendestadsgeschiedeniszwolle.nl/m3s1.html (Niederländisch)
  37. http://www.universos-mercatores-de-hansa-theutonicorum.de/html/die_hanse.html
  38. http://www.niederlande-wegweiser.de/niederlande_orte_nijmegen.html

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