Liste der Wappen im Landkreis Vorpommern-Rügen

Liste der Wappen im Landkreis Vorpommern-Rügen

Diese Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).

Inhaltsverzeichnis

Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen ehemaliger Landkreise

Wappen ehemals selbstständiger Städte und Gemeinden

Historische Wappen

Blasonierungen

  1. Ahrenshagen-Daskow: „Durch eine blaue Wellenleiste schräglinks geteilt; vorn in Gold ein rotgezungter, nach links schreitender schwarzer Greif, nach der Figur gelegt und die beiden unteren Schwungfedern der Flügel silbern; hinten in Silber ein hersehender roter Löwenkopf mit abgerissenem Halsfell.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  2. Altefähr: „In Blau ein erhöhter, fünflätziger goldener Turnierkragen, darunter ein silbernes Boot mit zwei schräg gestellten Rudern.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  3. Bad Sülze: „In Gold über einem blau-silbernen Wellenschildfuß ein heraussehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone und geschlossenem Maul, beiderseits begleitet von je einer grünen Salzaster.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  4. Barth: „Geteilt; oben in Silber ein hersehender braun behaarter und bebarteter Mannskopf; unten in Blau drei schrägrechte silberne Fische, balkenweise gestellt. Auf dem Schild ein blau-silbern bewulsteter Bügelhelm mit goldenem Halskleinod und blau-silbernen Decken, geschmückt mit fünf silbernen Straußenfedern.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  5. Bergen auf Rügen: „In Silber auf grünem Dreiberg ein roter Turm mit geschlossenem silbernen Tor, aus dessen Zinnen wachsend ein doppelschwänziger goldbewehrter und gekrönter schwarzer Löwe mit ausgeschlagener roter Zunge.“ Homepage der Stadt Bergen auf Rügen (Hauptsatzung § 1 Abs.4)
  6. Binz: „In Gold zwei erniedrigte schwarze Wellenbalken; auf dem oberen schwimmt ein roter Kahn, aus dem ein zwiegeschwänzter schwarzer Löwe mit roter Krone, ausgeschlagener roter Zunge und roter Bewehrung wächst.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  7. Born: „Schräglinks geteilt von Silber und Blau. Das blaue obere Feld ist mit einer schmalen silbernen Linie von der blauen Umrandung abgegrenzt und beinhaltet ein Heroldsbild. Es zeigt einen silbernen Seeadler im Fluge, der nach rechts gerichtet ist und dessen Schwingen parallel zur Feldertrennlinie ausgeführt sind. Im silbernen unteren rechten Feld befindet sich ein zweites Heroldsbild in Form einer Windrose (Gold/Blau), unterlegt mit einer blauen Kreislinie. Im Zentrum der Windrose ist ein roter Greif, aufrechtstehend und nach links gerichtet, dargestellt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  8. Breege: „Geteilt durch einen Wellenschnitt; oben in Silber ein wachsender, gold gezungter und bewehrter, doppelgeschweifter roter Löwe; unten in Blau ein goldener Anker mit w-förmig geschwungenem goldenen Seil, beseitet von je einem silbernen Lindenblatt.“
  9. laut http://www.mvpo.com/index.php?id=56&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3886&cHash=d6eba28719eeb41c2d21c3f6cd7bd3af
  10. Franzburg: „In Blau eine silberne Burg mit gezinntem kuppelbedachten Torbau, auf dem roten Kuppeldach ein niedriger Turm mit drei schwarzen Fenstern, einem Zinnenkranz und rotem Kuppeldach, zu beiden Seiten des Torbaus auf der Mauer je ein Turm mit zwei schwarzen Fenstern, einem Zinnkranz, alle Türme besteckt mit einem goldenem Kugelstabkreuz, über dem rechten Turm ein schwebender goldener Buchstabe F, über dem linken Turm ein schwebendes goldenes B; beide Buchstaben überhöht von einer goldenen Fürstenkrone, im offenen Tor ein aufgerichteter, Gold bewehrter roter Greif mit untergeschlagenem Schweif.“
  11. Gager: „Schräggeviert von Silber und Blau; Feld 1: ein nach links gewendeter blauer Fisch; Feld 2 und 3: ein silberner Schafsrumpf, in Feld 2 nach links und in Feld 3 nach rechts gewendet; Feld 4: ein einmastiges blaues Sportsegelboot mit vollen Segeln, Ruder und Schwert.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  12. Garz: „In Blau eine silberne Burg mit gezinnter Rundmauer, geöffneten goldenen Torflügeln und hochgezogenem goldenen Fallgatter, zwei niedrigeren Seitentürmen mit roten Kuppeldächern, Knäufen und je einem betagleuchteten Fenster sowie einem höheren, mittleren unbedachten Turm mit einem betagleuchten Fenster, auf dem ein goldener Mast steht mit einer dreilätzigen Fahne, die im silbernen Feld einen aufgerichteten roten Greifen zeigt.“
  13. Gingst: „Gespalten von Grün und Gold; vorn ein gestürztes goldenes Schwert mit runden Parierstangenköpfen, an denen jeweils eine herabhängende goldene Waagschale befestigt ist; hinten ein pfahlweise gestelltes rotes Weberschiffchen, welches mit einer gestürzten und geöffneten roten Schere belegt ist.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  14. Glowe: „Geteilt durch eine fünfzinnige silbern umsäumte rote Leiste; oben in Grün ein schwebender silberner, am Giebel mit einer goldenen Krone belegter Sparren und unten in Blau ein sechsspeichiges goldenes Schiffssteuerrad.“ Wappenbeschreibung
  15. Grimmen: „In Silber einen schwebenden, vierstufigen roten Mauergiebel, aus dem ein schwarzer Greif mit goldener Zunge und goldener Bewehrung aufwächst.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  16. Insel Hiddensee: „Gespalten von Blau und Gold; rechts ein nach links gewendetes goldenes Seepferdchen; links eine blaue Hausmarke, bestehend aus Sparrenkopfschaft, Mittelkreuzsprosse und erhöhter Mittelkreuzsprosse sowie einer vorderen Fußabstrebe.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  17. Kluis: „In Grün ein silberner Wellenschrägbalken, belegt mit einem schwarzen Doppelhaken und begleitet: oben von einem goldbewehrten silbernen Rinderkopf, unten von einer schrägen goldenen Getreideähre.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  18. Löbnitz: „In Gold über einem grünen Schildfuß, darin drei fächerförmig gestellte goldene Ähren, ein rotes Haus, bestehend aus drei stufengiebelförmig angeordneten, von Türmen begrenzten Gebäudeteilen und einem von Türmen begrenzten Eingangsportal mit silberner Tür; die äußeren Gebäudeteile zeigen je zwei, der mittlere Gebäudeteil zeigt insgesamt neun (5:4) silberne Rundbogenfenster; auf dem mittleren Gebäudeteil ein stehender, rot bewehrter silberner Storch mit schwarzem Flügel.“
  19. Lohme: „In Blau auf einem nach hinten abgeflachten silbernen Stein ein flugbereiter gold bewehrter silberner Schwan.“
  20. Marlow: „In Blau ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul und silbernen Hörnern, zwischen denen ein links gewendeter, rot gezungter goldener Greif wächst.“
  21. Middelhagen: „Geteilt von Silber über Rot; oben ein wachsender, goldbewerter roter Greif mit einem goldenen Abtstab in den Fängen; unten ein goldenes Zelt, begleitet: rechts von einer goldenen Ähre und links von einem aufrechten silbernen Fisch.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  22. Niepars: „In Blau mit den Stielen schräggekreuzt ein silbernes Eichenblatt und eine gestielte silberne Eichel, die Kreuzung überdeckt von einem silbernen Hammer, darüber zwischen zwei goldenen Ähren ein goldenes Schildchen, worin links oben ein grüner Halbkeil und rechts unten ein grüner steigender Halbkeil.“ Hauptsatzung § 2 Abs. 2
  23. Prohn: „In Gold eine erhöhte, stark eingebogene blaue Spitze, belegt mit einer silbernen Kogge; vorn ein nach links gewendeter, wachsender, rot gekrönter, bewehrter und gezungter schwarzer Löwe mit Doppelschweif; hinten eine gestürzte schwarze Pflugschar.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  24. Putbus: „Geteilt; oben in Rot, zwischen einem zwölfendigen Hirschgeweih mit Grind, ein silberner Schild, darin ein goldbewehrter roter Greifenkopf; unten geschacht von Schwarz und Gold.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  25. Ralswiek: „Geteilt; oben in Silber ein nach links fahrendes rotes Schiff slawischer Bauart; unten in Grün ein mit der Öffnung nach rechts liegender silberner Becher mit oben liegendem Henkel.“
  26. Rambin: „In Blau ein goldener römischer Krieger mit silbernem Schild, das mit einem roten Kreuz bedeckt ist, und einem silbernen Schwert am Gürtel, auf einem silbernen springenden Pferd sitzend, mit einer silbernen Lanze einen geflügelten goldenen Drachen durchbohrend; im Iinken Obereck ein silberner Schild, darauf ein roter Äskulapstab mit rotgezungter schwarzer Schlange.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  27. Rappin: „In Silber eine erniedrigte, eingebogene blaue Spitze, belegt mit einem silbernen Seeblatt; vor eine rote Rübe mit grünem Kraut und hinten ein mit der Spitze nach links eingebogenes rotes Gemshorn.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  28. Ribnitz-Damgarten: „Gespalten; vorn in Silber ein hersehendes, rot gekleidetes, goldbehaartes, goldgekröntes Brustbild eines Mannes mit goldbesäumtem blauem Umhang, hinten in Blau ein aufgerichteter, rot gezungter goldener Greif.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  29. Richtenberg: „In Blau ein schwebender, betagleuchteter silberner Turm mit schindelgedecktem roten Spitzdach, goldenem Knauf, offenem Tor und zwei Fenstern.“
  30. Saal: „In Blau ein verbretterter silberner Turm mit einem nach unten stärker werdenden Sockel, einem Zeltdach und zwei schwarzen Fensteröffnungen, beseitet: vorn von einer goldenen Ähre, hinten von einem pfahlweise gestellten silbernen Fisch.“
  31. Sagard: „In Blau über einer erniedrigten goldenen Spitze, darin drei (1:2) blaue Bügelkronen, zwischen zwei seitlich leicht gebogenen goldenen Ähren ein silberner Brunnentempel.“
  32. Samtens: „Geviert von Grün und Silber; schräggekreuzt eine gestürzte silberne Hacke mit nach außen weisendem Blatt und ein gestürzter grüner Schlüssel mit nach außen weisendem Bart, begleitet: oben von einer Glocke, unten von einem Zahnrad, beide in verwechselten Farben.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  33. Sassnitz: „In Blau ein rot-silbern geteilter Leuchtturm mit silbernen Lichtstrahlen, der aus einer Lücke in der oberen Reihe einer roten, silbern eingefassten Ziegelmauer hervorkommt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  34. Schaprode: „Unter einem grünen Schildhaupt, darin zwei abgewendet liegende und mit den Halmen schräggekreuzte goldene Weizenähren, gespalten und fünfmal von Silber und Blau gegengeteilt; auf dem Spalt ein goldener Anker.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  35. Sellin: „Geteilt; oben in Blau eine fliegende silberne Möwe; unten von Schwarz und Gold geschacht.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  36. Semlow: „In Silber ein blauer Wellenschrägbalken, belegt nach der Figur: oben mit einem goldenen Buchenblatt, unten mit einem goldenen Eichenblatt; begleitet nach der Figur: oben von einem schreitenden, rot gezungten und bewehrten schwarzen Bären mit goldenem Halsband, unten von einem schwarzen Pflug.“
  37. Stralsund: „In Rot ein aufrecht gestellter silberner Pfeil, bestehend aus Schafthülle und den beiden Flügeln, mit einem silbernen Tatzenkreuz darüber.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 (PDF)
  38. Trent: „Durch Wellenschnitt geteilt von Grün über Gold; ein Nesselblatt in verwechselten Farben, belegt oben mit dem schwarzen Flugbild eines Seeadlers, unten mit einer von je einem goldenen Kastanienblatt beseiteten goldenen Pflugschar.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  39. Tribsees: „In Silber eine rote Burg mit Zinnemauern und drei offenen Toren, zwei Seitentürmen mit Spitzdächern und Knäufen sowie einem gezinnten Mittelturm, aus dem ein goldbewehrter roter Greif aufwächst, in den Fängen einen goldenen Fahnenstock mit einer dreilätzigen Lehnfahne haltend, die im goldenen Feld einen schreitenden, rotgezungten, blauen Löwen zeigt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  40. Trinwillershagen: „In Rot schräg gekreuzt zwei silberne Hacken; bewinkelt oben von einem silbernen Hufeisen, beiderseits von goldenen Tulpenblüten, unten von einer silbernen Rübe.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  41. Wiek: „Geteilt; oben in Rot zwei schräg gekreuzte goldene Dreschflegel, die Kreuzung überdeckt von einem goldenen Bienenkorb; unten in Gold ein blaues Wikingerboot mit Segel.“
  42. Wustrow: „In Blau eine silberne Brigg, begleitet oben rechts von einer strahlenden goldenen Sonne.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  43. Zingst: „Halbgespalten und durch Wellenschnitt geteilt, vorn oben in Blau ein goldener Dreizack, hinten oben in Silber pfahlweise drei auffliegende schwarze Kraniche, unten in Gold ein roter Greif mit roter ausgeschlagener Zunge und goldener Bewehrung, in den Fängen einen silbernen Anker haltend.“ Blasonierung
  44. Landkreis Nordvorpommern: „Gespalten von Blau und Gold; vorn ein nach links gewendeter goldener Greif mit ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenen Schweif; hinten ein schwarzer Greif mit ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenem Schweif, die beiden unteren Schwungfedern des Fluges silbern.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  45. Landkreis Rügen: „Geteilt von Gold über Blau; oben ein rot gekrönter und bewehrter schwarzer Löwe mit Doppelschweif, der aus dem im unteren Felde befindlichen, aus fünf roten Steinen gebildeten Stufengiebel hervorwächst. Auf dem Schild ruht eine Volkskrone; sie besteht aus einem mit roten Steinen geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  46. Brandshagen: „Geteilt von Silber und Blau; oben drei grüne Laubbäume balkenweise; unten ein silberner Fisch.“ Hauptsatzung § 1 Abs.6
  47. Karnitz: „In Gold ein schwarzer Schrägbalken, belegt mit drei schräglinks liegenden goldenen Muscheln, begleitet nach der Figur: oben von einem roten Sensenblatt, unten von einer rechten roten Hirschstange.“
  48. Thesenvitz: „In Grün ein silberner Balken, belegt mit einem schwarzen Pflug.“

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