Liste der Wappen im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Liste der Wappen im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Diese Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).

Inhaltsverzeichnis

Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen ehemaliger Landkreise

Wappen ehemals selbstständiger Städte und Gemeinden

Blasonierungen

  1. Anklam: „Auf blauem Grund eine silberne, gezinnte Mauer; in der Mitte ein offenes Torhaus mit goldenem Dach und Knauf, auf der Mauer ein halbaufgerichteter roter Greif mit goldener Bewehrung, ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenem Schweif mit goldener Schwanzquaste, in den Vorderklauen einen goldenen Dreistrahl haltend.“ Hauptsatzung § 1 Abs.4
  2. Benz: „Halbgeteilt und gespalten; vorn oben in Silber ein schräglinker schwarzer Eichenzweig mit drei grünen Blättern und zwei goldenen Eicheln; vorn unten in Blau zwei silberne Fische übereinander, der obere nach links schwimmend; hinten in Rot eine goldene Getreideähre.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  3. Ducherow: „In Silber, aus einem grünen Dreiberg wachsend, ein roter goldbewehrter Greif mit geöffnetem Schnabel und ausgeschlagener roter Zunge, der in seinen Fängen eine rote Raute hält.“ Hauptsatzung der Gemeinde Ducherow § 1 Abs.2
  4. Eggesin: „In Silber ein blauer Sparren; zwischen den Schenkeln des Sparrens eine gezinnte rote Mauer mit aufgesetztem Zinnenturm und geschlossenem goldenen Tor; über dem Turm schwebend ein roter Greif mit goldener Bewehrung.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2); „Der blaue Sparren steht für den Zusammenfluss der Flüsse Ücker und Randow in der Stadtgemarkung, Mauer und Zinnenturm stehen für die einst zahlreichen Ziegeleien und zugleich für das verliehene Stadtrecht. (Vgl.: Flaggenkurier Nr. 21–22 2006, Bl. 6.“
  5. Ferdinandshof: „Halb gespalten und geteilt; oben: vorn in Silber ein blauer Kelch; hinten in Blau ein schreitendes, schwarz gemähntes und gehuftes, silbernes Pferd mit schwarzem Schweif und schwarzem Sattel; unten in Grün zwei silberne Wellenfäden.“
  6. Garz: „In Blau auf einem goldenen Dreiberg, darin ein hersehendes, silbern gekröntes und schwarz behaartes Brustbild einer Frau, eine silberne Burg mit drei Türmen, gezinnter Mauer, betagleuchteten Fenstern und offenem Tor auf einem Wall, überhöht von einem liegenden goldenen Bischofsstab.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  7. Gützkow: „In Gold zwei schräggekreuzte rote Stäbe, bewinkelt von vier roten Rosen mit goldenem Butzen und grünen Kelchblättern.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  8. Hanshagen: „Geteilt von Gold über Blau, oben drei bewurzelte grüne Laubbäume balkenweise, unten ein goldenes Mühlrad.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  9. Heinrichsruh: „In Silber ein grüne Ortstelle, belegt mit einem gestürzten goldenen Lindenblatt und eine grüne Schildfußstelle, belegt mit einem goldenen Römer; auf der rechten und linken Flanke je ein aufrechter grüner Eibenzweig mit zwei roten Früchten.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  10. Heinrichswalde: „In Silber über blauem Wellenschildfuß, darin ein silberner Hecht mit schwarzer Zeichnung, eine ausgerissene, grün beblätterte und befruchtete schwarze Eiche; überhöht von einem auffliegenden schwarz-silbernen Seeadler.“
  11. Heringsdorf: „In Blau über drei erniedrigten silbernen Wellenleisten eine goldene Krone.“
  12. Jarmen: „In Silber eine rote Burg mit geschlossenem golden Tor im blau bedachten, mit drei Dachfenstern versehenem Mittelbau und zwei äußeren blau bedachten, mit je einem Rundbogenfenster versehenen Kuppeltürmen, der rechte Kuppelturm besteckt mit einem goldenen Patriarchenkreuz und einer goldenen Wetterfahne darunter, der linke besteckt mit einem goldenen lateinischen Kreuz und einer goldenen Wetterfahne darunter; zwischen den Kuppeltürmen ein aufgerichteter, gold bewehrter roter Greif.“
  13. Karlsburg: „In Silber eine eingebogene rote Spitze, darin ein golden bewehrter und gezungter silberner Greif, der aus einem, aus fünf silbernen Steinen gebildeten, offenen Stufengiebel aufwächst; vorn ein aufrechter roter Stab, um den sich eine rote Schlange windet; hinten eine aufrechte rote Ähre.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  14. Karlshagen: „Durch Wellenschnitt von Blau und Silber geteilt; oben eine nach links fliegende silberne Möwe mit goldenem Schnabel; unten ein blaues Fischernetz.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  15. Kröslin: „In Blau drei im Dreipass angeordnete silberne Fische mit gemeinsamem Kopf, begleitet: oben rechts von einem gestürzten, schrägen goldenen Anker, oben links von einer schräglinks liegenden goldenen Ähre, unten von einer goldenen Glocke.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  16. Lassan: „In Blau ein silberner Fisch, kreisförmig begleitet oben von drei und unten von vier sechsstrahligen goldenen Sternen.“
  17. Liepgarten: „Über einem silbernen Schildfuß, darin ein blauer Wellenbalken, in Gold ein grüner Dreiberg, belegt mit einem goldenen Samenstand der Linde mit fünf Samenkapseln; auf dem Dreiberg eine rote Linde mit grünen Blättern.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
  18. Löcknitz: „Über grünem Schildfuß, darin ein silberner Wellenbalken, in Silber eine rote Burg mit einem rechtsstehenden eckigen Turm mit offenem schwarzen Tor und einer linksstehenden Mauer mit vier Zinnentürmen, die zwei mittleren erhöht und zwei offenen schwarzen Toren; über der Burgmauer ein schräglinks schwebendes grünes Eichenblatt.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
  19. Loddin: „In Blau ein goldener Baumstumpf, darüber zwei schräg gekreuzte goldene Ähren zwischen zwei aufrechten, einander zugewandten silbernen Hechten.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  20. Loitz: „In Rot fünf pfahlweise gestellte silberne Sterne zwischen zwei aufgerichteten goldenen Keulen, die nach außen von je einem gestürzten schwarzen Adlerflügel beseitet sind.“ Hauptsatzung § 2, Abs.2
  21. Lubmin: „Gespalten von Blau und Silber; vorn ein silberner Wellenfaden, oben begleitet von einer strahlenden goldenen Sonne, unten von einem links steigenden silbernen Fisch; hinten eine blaue Kiefer.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  22. Mellenthin: „In Silber über blauem, von einem silbernen Wellenbalken abgeteilten Schildfuß eine rote Burg mit drei eckigen Türmen mit Spitzdächern, acht betagleuchteten Fenstern und einem offenen Rundbogentor; über den Seitentürmen zwei schräglinks und schrägrechts schwebende grüne Eichenreise, bestehend aus einem Blatt und einer Eichel.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  23. Mölschow: „Gespalten, vorn in Blau ein silberner Anker, überhöht von drei goldenen Rapsblüten mit roten Butzen balkenweise; hinten in Silber ein halbes achtspeichiges blaues Rad am Spalt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  24. Mönkebude: „Durch Wellenschnitt geteilt von Silber über Blau; oben ein von schwarzem Gebälk eingerahmtes silbernes Fachwerkhaus mit fünf Fenstern, einer Tür und einem Reetdach in Schwarz, beseitet von je einer grünen Kiefer, deren jeweils unterster, zum Fachwerkhaus weisender Ast gestümmelt ist; unten ein nach links gewendeter silberner Fisch.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
  25. Neuenkirchen: „Geteilt von Blau und Silber; oben drei sitzende goldene Eichhörnchen nebeneinander, je eine goldene Nuss in den Pfoten haltend; unten ein durchgehendes schwarzes Kreuz, in der Mitte belegt mit einer goldenen Pflugschar.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  26. Pasewalk: „In Blau drei (2:1) rote Greifenköpfe mit geöffnetem goldenem Schnabel und ausgeschlagener roter Zunge.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
  27. Peenemünde: „Geteilt durch einen spickelförmig nach oben gebrochenen goldenen Balken; oben in Rot drei (1:2) goldene Kronen; unten in Blau ein schwimmender goldener Fisch.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  28. Penkun: „In Silber, auf einer goldenen Krone stehend, ein aufgerichteter goldbewehrter roter Greif“. (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
  29. Pudagla: „In Silber geteilt; oben ein grüner Berg, auf dem rechts ein grüner Laubbaum und links ein grüner Nadelbaum steht; unten eine rote Klostermauer mit offener schwarzer Pforte, darin drei natürliche goldene Rosen pfahlweise.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  30. Rankwitz: „Durch Schildhaupt und erniedrigte Spitze dreigeteilt; oben in Blau einen silbernen Fisch, in der Mitte in Silber einen braunen Karrenpflug, in der grünen Spitze ein aufrecht stehendes silbernes Lindenblatt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  31. Rothenklempenow: „Unter dreifach gezinntem grünen Schildhaupt in Gold zwei schwarze Balken, der obere belegt mit zwei goldenen Rosen, der untere mit einer goldenen Rose.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
  32. Strasburg (Uckermark): „In Blau über Wasser eine goldene Burg mit ungezinnter Mauer und drei gezinnten Türmen, der mittlere Turm stärker als die beiden äußeren, alle drei Türme mit rotem Spitzdach, goldenem Knauf und schwarzer Fensteröffnung; auf der Torstelle ein silberner Schild mit golden bewehrtem roten Adler.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.5)
  33. Torgelow: „Gespalten; vorn in Silber schräg gekreuzt ein schwarzer Schlägel und ein schwarzes Eisen; hinten in Blau ein abgerissener, gold bewehrter roter Greifenkopf.“
  34. Trassenheide: „In Silber ein blauer Schildhauptpfahl, oben belegt mit einem silbernen Lachs, beseitet von zwei grünen Heidekrautstängeln mit je neun grünen Blättern und neun roten Blüten.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  35. Ückeritz: „Durch einen silbernen Wellenbalken geteilt von Blau und Grün; oben auf dem Wellenbalken ein einmastiges Segelboot, der Mast und die vollen Segel silbern, der Rumpf, die Aufbauten und das Ruder golden; unten eine nach links stehende, widersehende goldene Ricke, die ein nach rechts stehendes goldenes Kitz säugt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  36. Ueckermünde: „In Silber ein aufgerichteter goldbewehrter roter Greif. Auf dem Schild ein rot-silbern bewulsteter blauer Helm mit goldenen Spangen, goldenen Beschlägen, goldenem Halskleinod, silbern-roten Decken und zwei goldenen Großbuchstaben „V“ nebeneinander.“
  37. Usedom: „In Silber ein rechtsgewendeter blauer Bügelhelm mit goldener Helmkrone und einem natürlichen Pfauenfederbusch; auf dem Schild ein gekrönter Bügelhelm mit blausilbernen Decken und einem von zwei blau-silbernen Fähnchen eingeschlossenen Pfauenfederbusch.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  38. Vogelsang-Warsin: „In Grün auf einem blauen Wellenschildfuß, dieser mit zwei silbernen Wellenbalken belegt, eine silberne Feldsteinmauer, in der Mitte unterbrochen von einem silbernen zweigeschossigen Turm mit betagleuchtetem Tor, an den Seiten mit Zierbändern, mit einem schwarzen Dach sowie mit einer ebensolchen Spitzhaube auf dem schlanken Turmaufbau des Daches versehen, den Turm beseitet rects ein silbernes Eichenblatt und links eine silberne Getreideähre.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
  39. Wolgast: „In Gold auf grünem Boden ein roter Zinnenturm mit abwechselnd von Blau und Gold senkrecht gestreiftem Kuppeldach und geschlossenem goldenen Tor zwischen zwei goldbewehrten, einander zugewendeten schwarzen Greifen, die auf den Bärten zweier senkrecht stehender abgewendeter schwarzer Schlüssel stehen und mit einer Pranke den Turm und mit den Klauen die Kuppel ergreifen.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  40. Wrangelsburg: „In Blau eine schwebende, aus drei Quaderstein-Lagen gebildete goldene Mauer mit drei aus je zwei Quaderstein-Lagen gebildeten Zinnen.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  41. Wusterhusen: „In Grün, eine aus dem unteren Schildrand hervorkommende, achteckige silberne Kirchturmspitze mit einem goldenen Wetterhahn auf einem kugelförmigen Knauf, begleitet: vorn von einem goldenen Bütnerschlägel, hinten von einer goldenen Ähre.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  42. Zempin: „Geteilt durch einen Wellenschnitt von Blau und Silber, oben zwei goldene Sprotten übereinander, die untere nach links gewendet, unten ein blauer Zwillingsbalken.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  43. Zinnowitz: „Gespalten von Blau und Silber; rechts ein links gewendetes goldenes Seepferdchen; links ein aufgerichteter grüner Eibenzweig mit roten Früchten.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  44. Landkreis Ostvorpommern: „In Gold ein aufgerichteter schwarzer Greif mit ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenem Schweif.“ (Hauptsatzung des Landkreises Ostvorpommern § 2 Abs.1)
  45. Landkreis Uecker-Randow: „In Silber ein aus blauem, mit zwei silbernen Wellenbalken belegtem Wellenschildfuß hervorkommender, sich nach oben verjüngender, gezinnter roter Back-steinrundturm mit abgeflachtem Spitzdach und zwei balkenweise angeordneten schwarzen Fenstern, begleitet: rechts von einem goldbewehrten roten Greif, links von einem goldbewehrten roten Adler.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  46. Bansin: „In Blau in silbernen Wellen ein grüner Berg, auf dem ein flugbereiter goldener Falke steht.“
  47. Neppermin: „Schräglinks geteilt von Blau und Silber, auf der Teilung eine nach rechts unten stürzende Möwe in verwechselten Farben mit schräg ausgebreiteten Flügeln, oben ein nach links springender goldener Fisch; unten ein grünes Eichenblatt.“

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