Geschichte der Juden in Frankreich

Geschichte der Juden in Frankreich

Die jüdische Gemeinde Frankreichs zählt heute 606.561 Mitglieder (anhand der Zählung des World Jewish Congresses[1]), wohingegen das jüdische Hauptorgan Frankreichs, das Appel Unifié Juif de France[2], nur 500.000 französische Juden ausmachen konnte. Somit sind bei einer Gesamtbevölkerung von 60.656.178 Einwohnern (Stand: Juli 2005) 0,9 bis 1 % Juden.

Französische Juden werden auf dem Scheiterhaufen verbrannt, Malerei, um 1410

Im Verlauf des letzten Jahrhunderts hat sich ein erheblicher Wandel in Frankreich vollzogen. Während Frankreich Anfang des 20. Jahrhunderts noch ein Land mit sehr geringem jüdischen Bevölkerungsanteil war (geschätzt etwa 50.000, was damals nicht einmal einem Zehntel der deutschen Juden entsprach), leben heute in Frankreich mehr Juden als in jedem anderen Land Europas. Seit einigen Jahrzehnten repräsentieren sephardische Juden die Mehrheit. Das Spektrum jüdischer Religiosität ist vielfältig und reicht von mehrheitlich säkularisierten Juden bis zu ultraorthodoxen Haredim.

Die jüdische Gemeinde Frankreichs konzentriert sich größtenteils in den urbanen Regionen wie Paris, Marseille oder Straßburg.

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Die Geschichte der französischen Juden reicht bis zu 2000 Jahren zurück. Im Frühmittelalter war Frankreich das Zentrum jüdischer Lehre in Europa, doch die Verfolgung stieg immens an, als sich im Laufe des Mittelalters die religiöse Intoleranz verstärkte.

Frankreich war das erste Land des alten Kontinents, das die Juden aktiv in ihren Emanzipationsbestrebungen unterstützte, als die Französische Revolution begonnen hatte, alte Werte durch jene der Aufklärung zu ergänzen bzw. zu ersetzen. Doch trotz der nun gesetzlichen Gleichberechtigung blieben die Vorurteile und Ängste der Franzosen größtenteils bestehen, was besonders die Dreyfus-Affäre im späten 19. Jahrhundert zu Tage brachte.

Nachdem ein Viertel aller französischer Juden den Verfolgungen im Holocaust zum Opfer fiel, wuchs die Anzahl seit den Fünfzigerjahren durch bedeutende Zuwanderung, vor allem aus den ehemaligen französischen Kolonien in Nordafrika. Bis heute weist Frankreich die größte jüdische Gemeinde Europas auf.

Römerzeit

Über die Anwesenheit von Juden auf dem heutigen französischen Staatsgebiet vor dem 4. Jahrhundert liegen keine Quellenaussagen vor. Als einer der ersten Belege gilt das Schicksal des Hilarius von Poitiers (zirka 300–366), welcher gepriesen wurde, da er es geschafft haben soll, der jüdischen Gesellschaft zu entfliehen.

Kaiser Konstantin verpflichtete die Juden 321 dazu, die Last der Curia mit zu tragen, einer schweren finanziellen Bürde der Bewohner römischer Städte. Auch nach der Christianisierung Galliens weist nichts darauf hin, dass die Juden mit ihren christlichen Mitbürgern nicht in Frieden gelebt hätten. Christliche Kleriker konnten an jüdischen Festen teilnehmen, und selbst Heiraten zwischen Christen und Juden kamen vor. Sie wirkten eine derartige Anziehung auf manche Christen aus, dass es das Dritte Konzil in Orléans 538 für notwendig befand, die Gläubigen vor dem jüdischen Aberglauben warnen zu müssen, und selbigen untersagte, weder Sonntags zu reisen, noch an diesem Tag ihre Häuser zu beschmücken.

Ein Dekret der Herrscher Theodosius II. und Valentinian III., in welchem sie sich an Amatius, dem Präfekten Galliens, richten, verbot Juden und anderen Nichtchristen im Jahre 426, vom Gesetz Gebrauch zu machen und öffentliche Ämter zu bekleiden, auf dass sich kein Christ einem Nichtchristen unterwerfen müsse. Ab dem Jahre 465 begann die christliche Kirche, die Juden Galliens auszugrenzen. Große jüdische Gemeinden bestanden unter anderem in Marseille, Paris und Orléans. Die Juden bauten Synagogen in den meisten administrativen Zentren und an wichtigen Knotenpunkten des Handels. Sie waren oft Händler oder Steuereintreiber. Nach den Vorschriften des Codex Theodosianus konnten die Juden Galliens zumindest frei von staatlicher Unterdrückung leben und eine Liturgie entwickeln, die bis heute in Gebrauch ist.

Merowinger- und Karolingerzeit

Porträt Dagoberts I. auf einer bronzenen Münze (1720)

König Dagobert I. schlug 629 vor, alle Juden, die nicht das Christentum annehmen wollten, aus seinem Reich zu vertreiben. Tatsächlich finden sich in der Folgezeit bis zu Pippin dem Jüngeren keinerlei Aufzeichnungen einer jüdischen Bevölkerung. Doch in Septimanien, einem Küstenstreifen im Südwesten Galliens mit der Hauptstadt Narbonne, konnten die Juden unter westgotischer Herrschaft leben. Dort tauchten auch die ersten jüdischen Zeugnisse auf, welche auf Frankreich wiesen. Die jüdische Gemeinde Narbonnes bestand zu einem großen Teil aus angesehenen Händlern.

Unter Karl dem Großen waren die Juden im Frankenreich äußerst zahlreich, ihre rechtliche Stellung abgesichert. Sie durften gegen Christen prozessieren und mussten Sonntagsarbeit leisten. Sie durften jedoch weder im Finanzwesen arbeiten noch als Landwirte Getreide oder Wein anbauen. Sie wurden vorwiegend im Exporthandel eingesetzt, vor allem im Handel mit Palästina, von wo sie wertvolle Waren importierten. Ein Händler namens Isaak wurde zum Beispiel im Jahre 797 von Karl dem Großen zusammen mit zwei Botschaftern zu Harun al-Rashid entsandt. Juden im Handel konnten sich rühmen, jegliche Güter von Bischöfen und Äbten besorgen zu können.

Frühe Kapetingerzeit (987–1137)

Erste Verfolgungen der Juden

1010 stellte Alduin, Bischof von Limoges, die jüdischen Bewohner seiner Diözese vor die Wahl, sich entweder taufen zu lassen oder ins Exil zu gehen. Theologen setzten alles daran, sie davon zu überzeugen, sich für Ersteres zu entscheiden. Doch tatsächlich schworen nur drei von vier Juden ihrem Glauben ab. Diejenigen, die sich dem nicht beugen wollten, flohen entweder in andere Städte außerhalb des Machteinflusses des Bischofes oder richteten sich selbst. Ein hebräisches Dokument erzählt auch davon, wie Robert von der Normandie seinen Vasallen befohlen haben soll, gezielt jene unter der jüdischen Gemeinschaft zu töten, die sich einer Taufe verwehrten.

Front der Grabeskirche in Jerusalem (1905)

Robert II., der Fromme, war bekannt für seine religiösen Vorurteile und den extremen Hass, den er gegenüber den „Häretikern“ entwickelte. Er war einer der Ersten, die begannen, „Ungläubige“ zu verbrennen. Es besteht möglicherweise eine Verbindung zwischen diesen Verfolgungen und dem Gerücht, welches 1010 grassierte und besagte, dass Juden ihren östlichen Glaubensgenossen Meldungen über die bevorstehende Truppenbewegung gegen die Sarazenen zukommen ließen. Im vorigen Jahr hatten Muslime die Grabeskirche in eine Moschee umfunktioniert, was in Europa großes Aufsehen erregte. Die Erbitterung über dies brachte die Vermutung ins Spiel, Muslime und Juden hätten sich im Geheimen abgesprochen. Rodulfus Glaber trieb diese Verschwörungstheorie auf die Spitze als er behauptete, Juden aus Orléans hätten der Muslimen mittels eines Bettlers im Geheimen Anweisungen gegeben, die Grabeskirche vollständig der Erde gleich zu machen. Durch diese Vermutung wurden Juden am selben Tag aus den Städten gejagt oder ermordet. Nur wenige blieben in der Heimat und nur ein Bruchteil derer, die geflohen waren, kamen nach Jahren wieder. Als eine Reaktion dazu sah sich Papst Alexander II. gezwungen, eine Nachricht an all jene Landesherren Frankreichs zukommen zu lassen, die ein Massaker an den Juden verhindert hatten. Er erinnerte sie, dass Gott das sinnlose Blutvergießen nicht anerkenne. Trotzdem hatte man kurze Zeit später aus religiösem Ansporn ein Heer an Kreuzrittern formiert, dass in Spanien gegen die Mauren vorging und all jene Juden niedermetzelte, die sie auf dem Weg antrafen.

Kreuzzüge

Erster Kreuzzug: französische Juden werden von Kreuzrittern ermordet; französische Bibel, 1250

Die Juden Frankreichs scheinen während der Kreuzzüge nicht wesentlich gelitten zu haben, mit Ausnahme des Ersten, als Kreuzritter bestätigten, Juden in der Kirche Rouens eingesperrt und sie, das Alter und Geschlecht missachtend, allesamt niedergemetzelt zu haben. Allein zwei darunter sollen verschont geblieben sein, als sie die christliche Taufe akzeptierten. Zur Zeit des Ersten Kreuzzuges waren die Juden Frankreichs in ständiger Angst, was aus Briefen, die in die Rhein-Länder versandt wurden, ersichtlich wird. Darin wird gebeten, für das Heil der französischen Religions-Genossen zu fasten und beten.

Französisch-Jüdische Literatur

In dieser Zeit wurde die jüdische Kultur aufgerüttelt und bildete vor allem im Süden und Norden Frankreichs eine Einheit. Ihr Werk beinhaltete besonders die Poesie, die sich bis dahin allein auf das Liturgische beschränkte und Israels Leiden und dessen unbeirrbare Hoffnung thematisierte. Sie zielte aber vorwiegend auf die Komponente der Unterhaltung als auf Mobilmachung ab. Die genaue biblische Auslegung trat in den Vordergrund, aus der sich die Liebe zur traditionellen Interpretation schließen lässt. Schließlich zog der Talmud mitsamt den zahlreichen Kommentaren die meiste Aufmerksamkeit auf sich. Dieser wurde zuerst überarbeitet und kopiert. Die Schriften wurden als „corpus juris“, als Gesetzbuch, angesehen und vorwiegend der Praxis der frommen Dialektik halber behandelt. Der Glaube, es hätte bereits zu jener Zeit spezifisch jüdische Philosophie, Naturwissenschaft, oder klassische Literatur in Frankreich gegeben, ist falsch. Es bildete sich unter den Juden Nordfrankreichs eine französisch-hebräische Sprache, die Zarfatische Sprache („Judäo-Französisch“) heraus.

Eine gewichtige Rolle während des 11. Jahrhunderts und der gesamten jüdischen Geschichte spielte Schlomo ben Jizchak (1040–1106), kurz Raschi, der in Troyes seinen Lebensunterhalt als Winzer und Weinhändler verdiente. In ihm sieht sich das Bildnis des jüdischen Genius verwirklicht. Seine Werke zeichneten sich durch Klarheit und feinsinniger Ablehnung aus. Seine Kommentare des Talmuds, welche durch immense Arbeit entstanden waren, verdeckten die Werke seiner Vorgänger und erreichten bald den Status eines unabdingbaren Standardwerkes. Sein Gesamtwerk diente der Erbauung, förderte aber auch die Wertschätzung des „Pschat“, der einfachen, wörtlichen Auslegung religiöser Texte. Zwei Enkel Raschis, die Brüder Rabbenu Tam und Samuel ben Meir, genannt Raschbam, vefassten weitere BIbelkommentare, die in der jüdischen Überlieferung bedeutend sind.

Im 12. und 13. Jahrhundert wirkten in der Provence verschiedene Mitglieder der Familie Ibn Tibbon als Autoren und Übersetzer aus dem Arabischen ins Hebräische.

Vertreibung und Rückkehr

Vertreibung aus Frankreich (1182)

Philipp II. auf seinem Thron, um 1555/56, Bibliothèque Nationale de France

Der Erste Kreuzzug führte über ein Jahrhundert lang zu Anschuldigungen bezüglich der angeblichen jüdischen Ritualmorde, es folgten Verfolgung und Verbrennung. Kurz nach der Krönung Philipp des Zweiten am 14. März 1181, verhängte selbiger den Befehl, an einem Samstag alle Juden in den Synagogen verhaften zu lassen und sie ihres Geldes und der zeremoniellen Kleidung zu berauben. Wenig später, im April, verfasste er ein Edikt zur Ausweisung französischer Juden und gewährte ihnen eine Verweilzeit von 3 Monaten, um den Verkauf des privaten Besitztums zu ermöglichen. Dabei konfiszierte er jeglichen immobilen Besitz, also beispielsweise Häuser oder Felder. Die Juden versuchten zwar, die Nobilität für sich zu gewinnen, doch vergebens.

Im Juli schließlich wurden sie gezwungen, der Herrschaftsbereich Frankreichs zu verlassen, ihre Synagogen wurden in Kirchen umfunktioniert. Die konfiszierten Waren wurden sofort in Bares umgewandelt, was nahe legt, dass es sich hierbei schlicht um eine Methode handelte, den königlichen Staatshaushalt auszugleichen.

Trotz des für die Juden so desaströsen Ausgangs des Jahrhunderts waren ihre Bedingungen vor allem im Vergleich mit deren Brüdern und Schwestern in Deutschland nicht schlecht. Dieser Umstand könnte die immense intellektuelle Aktivität dieser Minorität während des 12. Jahrhunderts erklären, die Zugkraft in Bezug auf ausländische jüdische Gemeinschaften und deren bemerkenswerten Ausstoß an Literatur. Raschi hatte mit seinem Werk dazu einen Anstoß gegeben, was insbesondere in der Auseinandersetzung des Talmuds, biblischer Auslegung und rabbinischer Juristerei fortgesetzt wurde.

Der Rückruf durch Philipp II. (1198)

Das 12. Jahrhundert, welches mit dem Zurückkommen der Juden nach Frankreich (vorwiegend auf die Île-de-France beschränkt) begann, schloss in vielerlei Hinsicht die Existenz im Exil ab. Gegen die allgemeine Erwartung und den eigenen Erlass rief Philipp II. die Juden nach Paris zurück.(„à l'attente générale et malgré son propre édit, a rappelé les Juifs à Paris et a fait souffrir aux églises de Dieu de grandes persécutions“Rigord, franz. Chronist).

Tatsächlich führte der König damit nichts Gutes im Schilde, er hatte eine wahren Absichten schon zuvor kundgegeben. Er hatte erkannt, dass die Juden einen gewaltigen finanziellen Vorteil darstellten, vor allem als Geldverleiher. Daher ließ er sie nicht nur zurückkehren, sondern erteilte ihnen sogar eine staatliche Bewilligung ihrer Tätigkeit im Bankwesen und als Pfandleiher. Dabei kontrollierte er ihr Geschäft, legte gesetzliche Zinsen fest und verlangte den Siegeldruck auf abgeschlossene Geschäftsverträge. Dieser Handel wurde versteuert und auch für das königliche Siegel hatten die jüdischen Bankiers zu zahlen. Im königlichen Staatshaushalt entstand dadurch ein stetig wachsender Betrag, das „produit des juifs“ („Ertrag der Juden“). Gleichzeitig war es im Interesse der Schatzkammer, den jüdischen Besitz zu sichern, da er immerhin eine respektable finanzielle Quelle darstellte.

Die Juden wurden deshalb als quasi Leibeigene des Königs gehalten, selbst zu einer Zeit, als Charten an Einfluss gewannen und ein Ende der Leibeigenschaft bereits in Aussicht gestellt wurde. In mehrere Hinsicht hatten sie ein noch härteres Leben als die Leibeigenen, da sie mit dem König nichts wirklich Fassbares hatten, dessen Meinung sie zu ihren Gunsten ändern hätten können, ebenso stellte sie die christliche Kirche unter ihren Bann, die die den (christlichen) Leibeigenen oft Schutz gewährte. Der Sprachgebrauch lässt auf die geringe Wertschätzung der Juden schließen: „Meine Juden“ wurde sprachlich vom Adel und dem König in gleicher Manier benutzt wie „mein Land“, um Reichtum zu verdeutlichen. Beide Begriffe konnten zwar miteinander vertauscht werden, der Sinn aber blieb durchweg der gleiche.

Spott blieb dabei nicht aus. Beispielsweise imitierte der Adel oft den König: „Sie bemühten sich, die Juden in unabdingbarer Abhängigkeit zu ihrem Besitz zu wissen und den Gebrauch zu etablieren, dass, wenn ein Jude, welcher sich in dem einen Freiherrenstand befand, in einen anderen überging, dem Herren seiner früheren Bleibe das Recht eingeräumt werden sollte, den gesamten Besitz des anderen an sich zu nehmen.“ Tatsächlich wurde diese Vereinbarung im Jahre 1198 zwischen dem König und dem Graf der Champagne getroffen. Die Bedingungen bestimmten, dass weder er die Juden eines Anderen in seinem Herrschaftsbereich ohne dessen ausdrückliche Bewilligung halten dürfe, noch sollten sie ohne Erlaubnis des Königs und des Grafen Leihen ausstellen oder Pfande einnehmen dürfen. Andere Landesherren trafen ähnliche Abmachungen mit dem König. Daraus konnten sie Einnahmen herausschlagen, bekannt als das weiter oben bereits erwähnte produit des juifs, welches die taille, einem jährlichen Pachtzins, die gesetzliche Gebühr für die Erlässe, die eine Gerichtsversammlung erteilen musste, und der Siegel-Pflicht, die zu einem großen Teil dem König zugute kam. Eine charakteristische Komponente dieser eifrig praktizierten Finanz-Politik tritt aus dem Faktum heraus, dass Bischöfe, anhand einer Vereinbarung aus dem Jahre 1204, die die Sphären der geistlichen und feudalen Rechtsprechung klar reglementierte, den Klerikalen strikt verbot, jene (Christen) aus der Kirche zu exkommunizieren, die den Juden entweder Waren verkauften oder sich selbige von ihnen besorgten.

Unter Ludwig VIII. und Ludwig IX.

Krönung Ludwig VIII. und Gemahlin Blanka von Kastilien 1223

Ludwig VIII.(1223–1226), stärker durch die doktrinären Strukturen der Kirche inspiriert als sein Vater Philipp II., wusste gleichwohl im Interesse der Staatskasse zu handeln. Obwohl er erklärte, dass vom 8. November 1223 an der Anteil der Bevölkerung an den jüdischen Schulden temporär nicht mehr gelte, verpflichtete er die Schuldner, besagten Betrag in einem Zeitraum von 3 Jahren wieder an die Juden zurück zu zahlen und beauftragte die Landesherren, über diesen Vorgang Buch zu führen und den gesetzmäßigen Verlauf der Rückzahlungen in den Augen zu behalten. Und so sammelten sie die Schulden für die Juden ein, zweifellos nicht ohne gebührende Provision. Ludwig trat anschließend dafür ein, dass das königliche Siegel, für dessen verpflichtenden Gebrauch Gebühren anstanden und ausschließlich für Juden galt, abgeschafft und durch ein herkömmliches ersetzt werden müsse.

Ludwig IX.

Nach all den Anstrengungen, das Bankwesen mitsamt den Darlehen in den Griff zu bekommen, schob sein Nachfolger, Ludwig IX., in seiner flammenden Gottesfürchtigkeit und Unterwerfung der Kirche gegenüber, dem gesamten System einen Riegel vor. Er verachtete das Wesen der verzinsten Darlehen und war dementsprechend finanziellen Überlegungen weniger zugänglich. Trotz früherer Zusammentreffen nötigte er in einer Versammlung in Melun des Dezembers 1230 zahlreiche Landesfürsten, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, die den Juden jegliche Tätigkeit im Geldwesen verbot. Niemand im gesamten Königreich durfte die Juden in den Grenzen festhalten, und jeder Fürst konnte Juden, die sein Eigentum waren, aus fremden Herrschaftsgebieten holen, wo auch immer er diese antraf oder wie viel Ziel nach deren Flucht verstrichen war. Der Erlass des Jahres 1223 trat in Kraft, ein Indiz dafür, dass dieser nicht in die Tat umgesetzt wurde. Sowohl den Fürsten als auch dem König war es versagt, einen Kredit bei den Juden zu eröffnen. Kurz danach ging Ludwig IX. einen Schritt weiter, als er seine Untertanen vom dritten Teil ihrer Schulden bei den Juden befreite. Die Schuldner sollten den restlichen Teil der Schulden innerhalb einer vorgegebenen Zeit begleichen. Auch wurde veranlasst, das Drittel jenen, die bereits ihre Schulden getilgt hatten, wieder zu geben. Gleichzeitig konnte man wegen Schulden an Juden weder eingesperrt, noch durch Entzug von Besitz haftbar gemacht werden. Der König hoffte, auf diese Weise dem Wucher ein Ende zu setzen.

Ein Jude trägt die rouelle, einen kleinen gelben Ring, auf der Brust

Vor seinem Aufbruch zu den Kreuzzügen hatte eine sich versteifende, strikte Gottesfrömmigkeit Ludwig IX. zu verschärften Maßnahmen wie der Ausweisung der Juden aus herrschaftlichen Gebiet und der Beschlagnahmung eines Teils ihrer Güter, bewogen. Der Befehl der Vertreibung trat aber nur teilweise in Kraft, wenn überhaupt. Als der König während der Kreuzzüge im Jahre 1251 in Gefangenschaft geriet, erhoben sich zahlreiche Anhänger Ludwigs mit der Absicht, ihn im Osten den Händen der Feinde zu entreißen. Dieses Heer überschritt aber tatsächlich nie die Grenzen Nord-Frankreichs, Juden waren dabei die bevorzugten Objekte ihrer Attacken. Ludwig erlangt schließlich die Freiheit ohne die Unterstützung des besagten Heeres, ein Lösegeld von einer Million Besanten konnte ihn aus der Gefangenschaft kaufen.

Hatte ihn bereits vor den Kreuzzügen Skrupel darüber gepackt, dass sich die Schatzkammer durch den Gewinn an eingenommenen Zinsen bereichern könnte, falls dieser Betrag den Schuldnern nicht zurück gezahlt werden würde, so erließ er in seinem Namen 1257 oder 1258 eine Verfügung über die gesamte Rückerstattung der eingenommenen Zinsen an die ehemaligen Schuldner, die entweder selbigen oder deren Erben ausgestellt werden sollte. Nach eingehender Diskussion mit seinem Schwiegersohn Theobald, König von Navarra und Graf der Champagne, beschloss am 13. September 1268 er, diese immensen Ausgaben durch den Einzug jüdischen Besitzes zu kompensieren. Ein Erlass, den er kurz nach ersterem beschloss, im Jahre 1269, weist darauf hin, dass dies selbst Ludwig der Heilige überdacht hatte. Trotzdem nötigte er die französischen Juden, unter der Androhung der Strafe von 10 Silberstücken, auf Anfrage Pablo Christianis, stets die rouelle (franz. „Scheibe“) oder einen Aufnäher zu tragen, der auf dem Vierten Laterankonzil[3] festgelegt wurde. Er bestand aus einem Stück Filz oder einem Kleidungsfetzen in Form eines Rades, vier Finger im Umfang, der auf der Brust und am Rücken befestigt wurde.

Das Exil (1306)

Anfang des 14. Jahrhunderts war die Staatskasse der französischen Könige aufgrund der ständigen Konflikte praktisch geleert worden, und Philipp IV. (1268–1314) versuchte wieder zu Geld zu kommen, indem er sich der Besitztümer zweier ungeliebter Minderheiten bemächtigte. Sein erstes Opfer waren die jüdischen Gemeinden Frankreichs (sein zweites ein Jahr später der Templerorden). Er verurteilte die Juden zur Verbannung und bemächtigte sich ihrer Besitztümer. Diese wurden anschließend versteigert; der König war dabei jener, dem die wahren Kostbarkeiten zustanden, die man in den Häusern der Juden fand. Dass dies ganz offensichtlich ein weiterer Versuch war, das Loch in der Staatskasse zu stopfen und dass das Wohlbefinden der Untertanen absolut nicht von Belangen war, zeigt das Faktum, dass Philipp sich selbst die Rolle des Schuldeneintreibers zuteilte, als er die unbedingte Zurückzahlung der Schulden christlicher Bürger erzwang. Dies hatte also den zweifachen Vorteil, der jüdischen Gemeinde den Besitz zu entreißen und gleichzeitig deren Schulden übernehmen zu können. Weiter verfügte er 3 Monate vor der Versteigerung der jüdischen Besitztümer eine Aufhebung des Münzgeldes, sodass jene, die an den Versteigerungen teilnahmen, in ganzen Scheinen zu zahlen hatten. Schließlich gewährte er, aus Angst, die Juden hätten Dinge versteckt, jedem, der jüdischen Besitz finden sollte, ein Fünftel des gefundenen Wertes.

Ausdehnung des Königreichs Frankreich um 1330

Am 22. Juli, einem Tag nach dem 9. Aw (Tischa beAv), einem jüdischen Feiertag, wurden die Juden verhaftet. In der Haft erfuhren sie, dass sie zum Exil verurteilt worden waren. Innerhalb eines Monats, so wurde ihnen mitgeteilt, hatten sie, ohne ihre Besitztümer mit Ausnahme ihrer Kleider und der Summe von 12 Sous, Frankreich zu verlassen. Ein französischer Historiker hielt diese Verbannung folgendermaßen fest: „Mit dem Schlag gegen die Juden trocknete Philipp IV. eine der ertragreichsten Quellen der finanziellen, kommerziellen und industriellen Prosperität seines Königreichs aus.“

Obwohl die Geschichte der Juden Frankreichs wohl schon kurz später von Neuem begann, kann es sein, dass selbige gerade zu diesem Zeitpunkt endete. Im Speziellen war es für die Betroffenen tragisch, dass sich Frankreich im vorangegangenen Jahrhundert stark ausgedehnt hatte. Es umfasste nun auch die Champagne, Vermandois, Normandie, le Perche, Maine u.v.m. Dadurch waren die Möglichkeit eines Exils weitgehend eingeschränkt, die französischen Juden konnten nunmehr nur nach Lothringen, einer Region Burgunds, Savoy, Dauphiné, Roussillon, und in einen Teil der Provence flüchten. Es ist bis heute nicht möglich, selbst eine ungefähre Anzahl der Flüchtlinge festzustellen. Schätzungen gehen aber bis zu 100.000 Menschen[4].

Die Stadt Avignon sowie das umliegende Comtat Venaissin bildeten von 1348 bis zur Französischen Revolution eine päpstliche Enklave, in der aufgrund toleranter Asylpolitik über Jahrhunderte hinweg einige jüdische Gemeinden blühten. Die Juden von Venaissin lebten in wenigen, streng abgeschlossenen Straßenzügen („carrieros“ in provenzalischer Sprache), in den Ortschaften Cavaillon, Carpentras und L'Isle-sur-la-Sorgue.

Verhältnis zur Inquisition

Die Inquisition, die ursprünglich dazu instrumentalisiert wurde, um die Häresie der Albigenser zu unterbinden, beschäftigte sich auch bald mit den Juden Süd-Frankreichs, schließlich hatten sich die Päpste von jeher darüber beschwert, dass nicht nur getaufte Juden zu ihren Wurzeln zurückkehren würden, sondern ihnen dabei auch Christen folgen würden. Im März 1273, formulierte Papst Gregor X. folgende Regeln: Rückfällige Juden, wie Christen, die ihrem Schicksal abgesagt hatten und den Weg des „jüdischen Aberglaubens“ gewählt hatten, sollten von der Inquisition gleichermaßen als Häretiker behandelt werden. Jene, die die Schuldigen aufnehmen oder verteidigen sollten, galten als mitschuldige Anstifter der Abtrünnigkeit und sollten auf gleiche Art und Weise bestraft werden.

Entsprechend diesen Bestimmungen fanden am 4. Januar 1278 sich Juden aus Toulouse, die zuvor einen konvertierten Christen in ihrem Friedhof begraben hatten, vor dem Gericht der Inquisition wieder, wobei der Rabbi Isaac Males für den Tod auf den Scheiterhaufen verurteilt wurde. Philipp IV. hatte seinen Seneschallen zunächst befohlen, keine Juden im Namen der Inquisition einzusperren, doch bereits 1299 hatte er diesen Befehl widerrufen.

Rückkehr der Juden (1315)

Kaum neun Jahre waren nach der Verbannung der Juden vergangen, als Ludwig X. sie erneut zurückrief. Das Edikt des 28. Juli 1315 erlaubte ihnen den Aufenthalt von zwölf Jahren und ermächtigte sie, sich in der jeweiligen Stadt, die sie zuvor hatten verlassen müssen, niederzulassen. Dies geschah auf Verlangen der Volkes: Geoffroy von Paris, ein berühmter zeitgenössischer Poet, wies beispielsweise darauf hin, dass die Juden sanft seien im Vergleich zu den Christen, die sich doch des fremden Besitzes ermächtigt und die anderen derart schlecht behandelt hatten. Er behauptete, dass der König besser daran getan hätte, die Juden nicht auszuweisen, da es im ganzen Land keine Pfandleiher mehr geben würde (Bouquet, xxii. 118). Es liegt also nahe, dass Ludwig X. vor allem die finanziellen Aspekte bei seiner Entscheidung bedachte. Die früheren Beschlagnahmungen waren der Schatzkammer zugute gekommen, und bei einer Bewilligung der Juden für nur zwölf Jahre blieb ihm die Möglichkeit, sie bei Ende dieser Periode erneut zu erpressen. Es scheint, als ob die Juden dem König für die Einreise die beträchtliche Summe von 122.500 Livres gegeben hätten. Auch ist es möglich, wie es Vuitry andeutet, dass zahlreiche Schulden, die den Juden gehörten, zuvor nicht eingezogen wurden. Das Dekret veranlasste, dass nun zumindest zwei Drittel dieser Beträge in die Schatzkammer wanderten.

Die genauen Umstände der Rückkehr der Juden im Jahr 1315 wurde in zahlreichen Dokumenten festgehalten, auf einige der Regelungen hatten selbige Einfluss, der durch Bezahlung gesichert wurde. So wurde es ihnen zwar auf der einen Seite untersagt, Gläubige mit religiösen Diskussionen zu behelligen, auf der anderen durften sie nicht persönlich angegriffen werden, weder wegen der Güter, derer sie vor der Verbannung habhaft gemacht hatten und mitnehmen konnten, noch wegen der Kredite, die sie seit ihrer Rückkehr gewährt hatten oder anderen Dingen, derer man sie in der Vergangenheit bezichtigte. Jüdische Synagogen und Friedhöfe durften unter der Bedingung, dass die jüdische Gemeinde deren Wert rückerstatten konnte, wiederhergestellt werden, und war dies nicht möglich, so bot ihnen der König zu diesem Zweck Grundstücke zu einem vernünftigen Preis an. Jüdische Gesetzbücher, die ihnen bis dato nicht zurückgegeben waren, mussten mit Ausnahme des Talmuds ersetzt werden. Nach dem Ablauf der Frist der zwölf Jahre hatten sie das Land zu verlassen, doch wurde ihnen dazu ein Jahr zusätzlich gewährt, innerhalb dessen sie sich ihres immobilen Besitzes entledigen konnten. Sie wurden vom König nicht der Wucherei bezichtigt, noch hatten sie Abgaben zu leisten. Der König nahm die Juden schließlich unter seinen persönlichen Schutz, indem er bestimmte, dass weder Juden noch deren Besitz angegriffen werden durften. Sie sollten nun auch frei von jeglicher Unterdrückung sein.

Vertreibung (1394)

Gebietserweiterungen durch Ludwig XIV.

Am 17. September 1394 gab Karl VI. schriftlich bekannt, dass ihm das Ausmaß des Unmuts über die vermeintlichen Exzesse und Vergehen der Juden an Christen schon lange bekannt sei. Nach Untersuchungen habe man festgestellt, dass es seitens der Juden mehrmals zu Brüchen ihrer Abmachung mit dem König kommen wurde. Und so wurde dass unwiderrufliche Gesetz erlassen, dass fortan kein Jude in seinen Domänen leben sollte („Ordonnances“, vii. 675). Glaubt man dem „Réligieux de St. Denis“, so unterzeichnete Karl dies unter Druck der Königin, seiner Gemahlin („Chron. de Charles VI.“ ii. 119). Es trat sofort in Kraft, den Juden wurde eine Frist gewährt, innerhalb derer sie ihren Besitz verkaufen und deren Schulden begleichen konnten. Besagte Verschuldete mussten die Schulden in bestimmte Zeit selbst tilgen, andererseits hatten auch die anderen die Kosten zu tragen. Der Vorstehende der jüdischen Gemeinde hatte die Pflicht, seine Gefolgsleute zu den Grenzen des Reiches zu führen. Die Christen wurden von Schulden befreit. Lediglich die Juden der Provinz Trois-Évêchés genossen einen Sonderstatus.

17. und 18. Jahrhundert

Spätestens im 17. Jahrhundert begannen die Juden, sich wieder in Frankreich niederzulassen. Antisemitische Unruhen in der Provence, welche sie zwangen, nach Nord-Frankreich zu migrieren, veranlassten Ludwig XIII. zu einer strengeren Politik: das neue Edikt vom 23. April 1615 verbat den Christen unter Androhung von Beschlagnahme ihres Besitzes bis zur Todesstrafe, Juden zu beherbergen oder auch nur mit ihnen zu kommunizieren. So wurde der König zeitlebens von Auseinandersetzungen verschont.

Ludwig XIV. vertrieb die Juden im Jahre 1683 von der neu erworbenen Kolonie Martinique und auch zu dem Zeitpunkt, als Elsass-Lothringen dem Königreich eingegliedert wurden, neigte er zu einer Umsiedlung der jüdischen Gemeine Frankreichs in eben dieses Gebiet, war aber schnell wieder vom finanziellen Vorteil der gegenwärtigen Situation überzeugt worden. Am 25. September 1675 benachrichtigte er sie daher darüber, dass sie von nun an unter spezieller Protektion standen. Freilich bewahrte sie das nicht vor allerlei Erpressung und schlechter Behandlung – die soziale Position der Juden blieb nicht anders als jene in Österreich beispielsweise.

Anfänge der Emanzipation

Im Laufe des 18. Jahrhunderts änderte sich die Situation der Juden in Bezug auf die Herrschenden allmählich. Es begann sich ein Gefühl von Toleranz zu verbreiten, welches die nach wie vor existenten legislativen Ungerechtigkeiten kompensierte. Behörden sahen oft über Verletzungen des Ediktes der Verbannung hinweg, auch wurden Siedlungen von portugiesischen und deutschen Juden in Paris geduldet. Die Stimme der Aufklärung stieß allmählich nicht mehr auf taube Ohren. Cerf Beer ein Jude aus Medelsheim der sich in der Versorgung der französischen Armee profiliert hatte, hatte bis zur Zeit Ludwig XVI. die Position des Dolmetschers der Juden inne. Der humanistische Minister Malesherbes berief eine Kommission angesehener Juden ein, um Wege zur Verbesserung der Situation ihrer Glaubensgenossen finden zu lassen. Dies trug bereits 1784 Früchte, als die entwürdigende Kopf-Steuer abgeschafft und die Bewilligung der freien Platzwahl innerhalb Frankreichs erlassen wurde.

Die Frage der Juden gewann auch im Denken Mirabeaus und Henri Grégoires, späteren Revolutionären, an Bedeutung. Ersterer machte auf einer diplomatische Reise nach Preußen mit Moses Mendelssohn und seiner Lehre, der Haskala, Bekanntschaft. Zusammen arbeiteten sie an der Emanzipation der Juden und Mirabeau verfasste das Pamphlet Über Moses Mendelssohn, über die politische Reform der Juden[5] (Sur Moses Mendelssohn, sur la reforme politique des juifs, London 1787), in dem unter anderem die Argumente deutscher Anti-Semiten wie Johann David Michaelis angefechtet wurden und volle Staatsbürgerschaft für Juden gefordert wurde. Es griff sowohl Schriften gegen aber auch für Juden an und so wuchs das öffentliche Interesse Frankreichs an dem Thema stetig. Selbst die königliche Gesellschaft der Wissenschaft und Künste in Metz bot eine Auszeichnung für jenen Artikel an, der die Frage, mit welchen Mitteln man die französischen Juden glücklicher und nützlicher machen konnte, am geschicktesten löste. Der Versammlung wurden schließlich neun Artikel vorgelegt, von denen nur zwei aus Protest gegen die Juden gerichtet waren.

Die Revolution und Napoleon

In der Zwischenzeit brach die Revolution aus, was unter anderem in Akte der Gewalt den Juden gegenüber mündete, der Mob attackierte häufig deren Unterkünfte. Nicht selten waren die Juden gezwungen, beispielsweise in Basel Zuflucht zu finden. Vor der Assemblée nationale skizzierte der Abbé Grégoire ein düsteres Bild und forderte zugleich eine umgehende Emanzipation der Juden. Die Versammlung teilte die Entrüstung Grégoires, doch ließ die Frage einer Emanzipation unangetastet, eingeschüchtert durch die Abgeordneten aus Elsass, vor allem durch Jean François Reubell, welcher meinte, dass die Dekrete, die den Juden Bürgerrechte zusprachen, ein Signal für deren Auslöschung in Elsass wären. Am 22. Dezember 1789 flammte die Debatte, ob allen Bürgern ohne Rücksicht auf deren jeweilige Konfession das Amt des Beamten eröffnet werden sollte, wieder auf. Mirabeau, der Graf von Clermont-Tonnerre und der Abbé Grégoire bemühten sich mit aller Sprachgewalt um die ersehnte Emanzipation; aber die wiederholten Unruhen in Elsass und der stete Widerstand der Abgeordneten dieser Provinz und des Klerus, wie Anne-Louis-Henri de La Fare, dem Bischof von Nancy, des Paters Maury und anderer bewirkten die erneute Verschiebung einer Entscheidung.

Es ist jedoch klarzustellen, dass diese offen Forderungen im Namen der Juden entsprechend einem entscheidenden restriktiven Parameter gestellt wurden: der eben erwähnte Graf Stanislaw de Clermont-Tonnerre brachte diesen wie folgt auf den Punkt: „Den Juden als Nation muss man alles verweigern; als Individuen muss man ihnen alles zugestehen.“ Beispielsweise lebten die Aschkenasim im Norden Frankreichs gleichsam als Nation in der Nation: sie hatten eine eigene Verwaltung, Gerichtsbarkeit und hatten neben den französischen Gesetzen auch den eigenen zu folgen. Die meisten unter ihnen sprachen ein leidliches Französisch und verständigten sich meist auf Elsässerdeutsch oder Jiddisch.

Somit verwundert es nicht, dass einzig jene Juden, die bisher alle Bürgerrechte als eingebürgerte Franzosen genossen, durch eine Mehrheitsentscheidung der Versammlung am 28. Januar 1790 als vollwertige Bürger anerkannt wurden, wovon vor allem die Sephardim in den südlicheren Gebieten Frankreichs profitierten. Dieser partielle Erfolg ließ wiederum die Juden der deutschen Distrikte von Neuem hoffen, und so versiegte der Wille zum Kampf für die Freiheit nicht. Sie konnten Godard, einen eloquenten Advokaten, für sich gewinnen, der beträchtlichen Einfluss in den revolutionären Kreisen genoss. Dank seiner Anstrengungen begannen Persönlichkeiten des Militärs und anderer Institution, sich für die Sache der Juden auszusprechen; der Abt Malot wurde von der General-Versammlung der Kommune zur Nationalversammlung entsandt, um dort deren Interessen zu vertreten. Unglücklicherweise behinderten die schwerwiegenden Konflikte, die anhaltenden Auseinandersetzungen in Elsass, und die nach wie vor starken Verbindungen zum Klerus die friedliche Propaganda der Juden und deren Verbündeten vor der Versammlung.

Wenige Tage vor der Auflösung der Nationalversammlung (27. September 1791), bestieg ein Mitglied des Parlaments und der Jakobiner, Adrien Duport, die Rednertribüne und sprach:

Ich bin davon überzeugt, dass die Freiheit des Gottesdienstes die Unterscheidung der politischen Rechte der Bürger aufgrund ihres Glauben verbietet. Die Frage über die politische Existenz der Juden wurde verschoben. Dennoch wird den Muslime und den Anhängern aller Sekten zugestanden, politische Rechte in Frankreich zu genießen. Ich fordere, dass die Anträge nach Verschiebung zurückgezogen werden und ein Dekret verabschiedet wird, auf dass die Juden in Frankreich die Privilegien der vollwertigen Bürgerschaft genießen.

Diese Aussage wurde unter lautem Applaus empfangen. Jean François Reubell, einer der schärfsten Gegner der jüdischen Emanzipation, bemühte sich, der Begeisterung Einhalt zu gebieten, wurde jedoch von Regnault de Saint-Jean, dem Präsidenten der Versammlung, unterbrochen; dieser meinte daraufhin, dass jeder, der sich diesem Gesuch entgegenstellen sollte, zur Ordnung gerufen werde, da sich dieser der Verfassung selbst entgegen stellen würde. Das Dekret wurde erlassen.[6]

Nach der Restauration

König Ludwig XVIII., Palais Beauharnais

Die Restauration durch Ludwig XVIII. brachte keine Änderung der politischen Konditionen der Juden mit sich. Deren Gegner, die hofften, dass das gute Werk während der Revolution mit dem Wiederaufleben der Bourbonen rückgängig gemacht werde, wurden bald enttäuscht. Seit den emanzipatorischen Fortschritten konnte selbst ein klerikaler Monarch keinen Vorwand finden, deren Rechte als Bürger zu beschneiden. Nunmehr waren sie weder unterdrückte Hausierer noch Geldverleiher, über deren Schicksal die Willkür eines Beamten zu entscheiden hatte. Sie besetzten bereits hohe Positionen im Militär und in der Rechtspflege, in Kunst und Wissenschaft. Im Jahre 1831 fuhren die französischen Juden erneut einen Sieg ein.

Staatliche Anerkennung

Unter den staatlich anerkannten Religionen mussten die Juden stets ihre Sympathisanten unter den Ministern unterstützen, während die katholische und protestantische Kirche selbst von der Regierung gestützt wurden. In diesem Jahr wurde diese staatlich sanktionierte Unterlegenheit dank des Herzogs von Orléans, dem Generalleutnant des Königs und der Kampagne im Parlament, geführt von Rambuteau und Viennet, beseitigt. Motiviert durch diese herausragenden Menschen formulierte der Unterrichtsminister am 13. November 1830 den Antrag, das Judentum auf ein und dasselbe rechtliche Fundament mit dem Katholizismus und Protestantismus zu stellen, vor allem was die Unterstützung der Synagogen betraf. Begleitet wurde dieser Antrag durch schwärmerische Komplimente den Juden gegenüber, „die“, so der Minister, „sich seit der Beseitigung ihrer Behinderungen durch die Revolution den ihnen verliehenen Privilegien als würdig erwiesen haben.“ Nach einer kurzen Diskussion wurde der Antrag von der breiten Masse des Konvents angenommen. Im Januar 1831 wurde er durch eine Mehrheitsentscheidung von 89 zu 57 Stimmen erlassen und am 8. Februar von König Ludwig Philipp ratifiziert, der bereits seit Beginn seiner Regentschaft eine Gleichstellung des Judentums gegenüber den anderen Glaubensrichtungen anstrebte. Kurz darauf wurde die rabbinische Akademie, gegründet 1829 in Metz, staatlich als Institution anerkannt und erhielt fortan staatliche Unterstützung. Ebenso erließ die Regierung zahlreiche Schulden, die sich die jüdische Gemeinde noch vor der Revolution aufgeladen hatte.

Assimilierung

Obwohl die französischen Juden in allen Belangen den Christen gleichgestellt wurden, mussten sie dennoch, trotz wiederholter Proteste der Rabbiner und des jüdischen Rates, den verhassten Schwur More Judaico leisten, eine diskriminierende juristische Praxis, welche die Juden zu einem speziellen Eid vor Gericht zwang. Nur dank einer brillanten Rede des jüdischen Advokaten und späteren Justizministers Frankreichs Adolphe Crémieux, der vor dem Gerichtshof in Nîmes einen Rabbiner verteidigte, der den Eid verweigert hatte, und einer bedeutenden Abhandlung eines prominenten christlichen Advokaten mit Namen Martin lenkte der höchste Gerichtshof (Cour de Cassation) ein und entfernte dieses letzte Überbleibsel mittelalterlicher Gesetzgebung.

Mit diesem Sieg der Gerechtigkeit verschmolz nun die Geschichte der Juden Frankreichs weitgehend mit der des französischen Volkes. Schnell gewannen viele von ihnen an Wohlstand und Ansehen. Trotz der in einigen sozialen Schichten Frankreichs tief verwurzelten Vorurteile ihnen gegenüber besetzten viele jüdische Franzosen hohe Positionen in Kunst, Literatur, Wissenschaft, Rechtsprechung, Militär – tatsächlich in allen Bereichen des Lebens.

Am 24. Oktober 1870 wurde den Juden der damaligen französischen Kolonie Algerien durch das Décret Crémieux[7] die französische Staatsbürgerschaft verliehen. Den Einwohnern der anderen französisch-maghrebinischen Protektorate wie Marokko und Tunesien blieb dieses Recht verwehrt.

Wahlplakat eines Antisemiten zur Parlamentswahl 1889

Im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts fanden die Reaktionäre, die ihr Ziel verfehlt hatten, die Republik zu beseitigen, steten Rückhalt in antisemitischer Agitation. Die Juden wurden von ihnen des Verfalls Frankreichs und all der Vergehen, die beispielsweise der lebhaften Fantasie eines Édouard Drumont entspringen konnten, bezichtigt. Dadurch, dass die Beschuldigten sich einer Antwort auf die haltlosen Anschuldigungen enthielten, begannen große Teile der Bevölkerung an deren Schuld zu glauben. Gegen jüdische Offiziere wurde vorgegangen, was in der Dreyfus-Affäre gipfelte:

Der aus Elsass stammende jüdische Artilleriehauptmann Alfred Dreyfus wurde des Landesverrats bezichtigt und zu lebenslanger Verbannung verurteilt. Die Debatten um seine Schuld bzw. Unschuld wirkten sich auf die französische Innenpolitik aus und polarisierten die französische Gesellschaft, in der eine gewisse antisemitische Haltung noch nicht überwunden schien.

20. Jahrhundert

Vor dem Zweiten Weltkrieg

Anfang des 20. Jahrhunderts hatte sich die soziale Situation der Juden Frankreichs bemerkenswert verbessert. Frankreich wurde von einer großen Welle von Immigranten erfasst, die größtenteils den Pogromen in Osteuropa gewichen waren. Während des Ersten Weltkriegs stoppte diese Bewegung kurzzeitig, setzte sich dann aber wieder fort. Juden hatten sich im Krieg auf seiten Frankreichs Ansehen erarbeitet und auch in Kunst und Kultur waren Juden prominent besetzt – Camille Pissarro, Amedeo Modigliani, Chaim Soutine und Marc Chagall sind nur einige jüdische Künstler am Anfang des 20. Jahrhunderts.

In der Politik stechen besonders Pierre Mendès-France und Léon Blum hervor. Blum war der erste jüdische Premierminister Frankreichs in den 1930er Jahren. Sein Amtsantritt sorgte für Empörung innerhalb der extremen Rechten im Parlament wie innerhalb der ihr zugehörigen Verbände.[8] Dieser wiedererstarkte Antisemitismus sollte sich halten und unter deutscher Besatzung vollends entladen.

Die Shoa im besetzten Frankreich

Chronologie der Internierung[9]

Juden durften die Demarkationslinie nicht passieren

Am 22. Juni 1940 war der Waffenstillstands Hitlerdeutschlands mit dem besiegten Frankreich unterschrieben worden. In Vichy wurde ein Marionettenstaat durch Marschall Philippe Pétain ausgerufen, der den Süden Frankreichs umfasste. Unabhängig von reichsdeutscher Politik setzten ab Oktober 1940 antijüdische Maßnahmen ein, indem man Juden am Umzug hinderte und ihren Zugang zu öffentlichen Plätzen und verschiedenen Berufen beschränkte (Lois sur le statut des Juifs[10] 3. Oktober 1940). Die « les ressortissants étrangers de race juive » (deutsch: „ausländischen Staatsangehörigen der jüdischen Rasse“) hingegen sollten in Internierungslagern festgehalten werden, wie etwa dem in Gurs. Dies wurde durch das Gesetz vom 4. Oktober festgesetzt.

Im März 1941 richtete das Regime in Vichy ein „General-Kommissariat zu jüdischen Fragen“ (Commissariat Général aux Questions Juives) ein, welches sich mit antisemitischer Propaganda ebenso wie dem Raub jüdischer Besitztümer befasste. Vom Kommissariat wurden Karteien zur Zählung der Juden im Verwaltungsgebiet erstellt, was durch das Zweite Statut vom 2. Juni 1941 bestimmt worden war. Das Karteiensystem unterstützte die Administration der nationalsozialistischen Politik. Die Institution kooperierte fortan mit der Gestapo und bereitete somit die Verschleppung französischer Juden in die Konzentrationslager vor. Die Deportationen, die sich ab 1942 mit dem ersten Transport nach Auschwitz-Birkenau am 27. März intensivierten und nach der Rafle du Vélodrome d'Hiver (Razzia) des 16. und 17. Juli 1942 auch Frauen und Kinder betrafen, wurden nach deutschem Befehl vor allem durch französische Polizei durchgeführt.

Deportation in Marseille am Güterbahnhof Gare d'Arenc unter Bewachung des SS-Polizeiregiments Griese und französischer Polizei am 24. Januar 1943, Aufnahme einer Propagandakompanie
Deportation in Marseille am Güterbahnhof Gare d'Arenc unter Bewachung des SS-Polizeiregiments Griese und französischer Polizei am 24. Januar 1943, Aufnahme einer Propagandakompanie. Weiteres Bild unter Hans-Gustav Felber

Die französische Administration, die skrupellos die judenfeindliche Gesetzgebung annahm,[11] lieferte die ausländischen Juden aus, die sich in französischen Internierungslagern befanden. Somit trägt sie eine Mitschuld an der Ermordung zehntausender Juden in den osteuropäischen Vernichtungslagern.

Zwischen 1942 und 1943 förderten Widerstandskämpfer im Untergrund Frankreich die Kreation von S.E.R.E. (Service d'Evacuation et de Regroupement d'Enfants – Dienst der Evakuierung und Umgruppierung der Kinder), eine Vereinigung, die sich dem Wohl der jüdischen Kinder verschrieb. Ihr folgte im September 1944 die OPEJ (Œuvre de protection des enfants juifs – Werk des Schutzes der jüdischen Kinder). Ihr Werk betraf die Rettung der jüdischen Kinder, deren Eltern deportiert wurden und/oder verschwunden waren. Diese Kinder, die selbst von Verhaftung und Deportation bedroht waren, fanden bei Familien und nichtjüdischen Institutionen Schutz. Die Organisation OPEJ ließ sich im Juni 1945 offiziell als Verein melden und existiert noch heute.[12]

Im September 1943 war schließlich ganz Frankreich unter deutscher Kontrolle, selbst die vorher von Italien besetzte Zone, in der Juden bis dahin weitgehend verschont blieben. Die Ausweitung des deutschen Einflusses ging mit einer höheren Intensität der Hetzjagden gegen Juden einher. Es hätte sich ein gewisser jüdischer Widerstand entwickelt[13], dem man mit der Bildung der Milice française entgegenwirken wollte. Der französische Widerstand, der viel dagegen unternahm, konnte die Konvois in die Vernichtungslager nicht stoppen. Noch am 31. Juli 1944 verließ ein letzter Deportationszug das Sammellager Drancy.

Es gilt jedoch die Taten von René Carmille[14] hervorzuheben, einem Verantwortlichen der Statistikberechnung. Er sprach sich gegen die Benutzung der Lochkarten aus, die vor allem auf rassische Merkmale ausgelegt wurden. Carmille wurde im Februar 1944 ins KZ Dachau deportiert, wo er am 25. Januar 1945 an Typhus starb.

Zwischen 1942 und Juli 1944 wurden fast 76.000 Juden in die KZ deportiert, von denen nur 2.500 überlebten. Das Lager Drancy bei Paris war das zentrale Sammellager für die Juden, die von dort nach Polen und Osteuropa deportiert wurden. Ausgelegt für 700 Menschen, fasste es zur Spitzenzeit 1940 über 7.000 Menschen.

Dem Holocaust fielen in Frankreich zirka 75.000 Menschen zu Opfer, der Großteil davon Juden.[15] Somit wurde ein Viertel der gesamten jüdischen Bevölkerung ermordet, die zuvor 300.000 Menschen gezählt hatte. Das Ausmaß der Vernichtung blieb jedoch unter dem der meisten von Deutschland besetzten Länder. Nicht mehr als 3 % der Juden Frankreichs, die in die Vernichtungslager deportiert wurden, überlebten die Shoa.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

In den späten 40ern und 50ern begannen die Flüchtlinge allmählich, sich erneut in Frankreich anzusiedeln. Die wieder erstarkende jüdische Gemeinde wurde später durch zahlreiche Sephardim aus den nordafrikanischen Kolonien Frankreichs vergrößert, deren Anzahl sich parallel zu der sich entwickelnden Dekolonialisierung der ehemaligen Kolonien erhöhte. Die nordafrikanischen Juden genossen bald eine soziale und ökonomische Integration und belebten so das französische Judentum von Neuem. Koschere Restaurants und jüdische Schulen entstanden, speziell während der 80er Jahre. Ebenso entwickelte sich ein neues religiöses Selbstbewusstsein innerhalb der jungen Generation. Anders als die aschkenasischen Juden nahmen sich die Sephardim nicht als französische Bürger mit jüdischem Glauben wahr, sondern eher als französische Juden. Deren jüdische Identität ist jedoch genauso bedeutend, wenn nicht bedeutender, als die französische.

Als Bewahrerin der explizit jiddischen Kultur Frankreichs hat sich die 2002 gegründete Maison de la Culture Yiddish (Haus der jiddischen Kultur) bewährt. Deren Bibliothek, der bereits 1928/29 gegründeten Medem-Bibliothek stellt über 30 000 Werke bereit und bietet zusammen mit der Bibliothèque de l’Alliance israélite universelle und der Bibliothèque du Séminaire israélite de France einen reichen Schatz an jüdischer Literatur in Paris an.

Prominente jüdische Franzosen der Gegenwart sind u.a. Claude Lévi-Strauss, Bernard-Henri Lévy, Simone Veil, Bernard Kouchner, Dominique Strauss-Kahn oder Jacques Derrida.

Anfänglich unterstützte Frankreich die Gründung des Staates Israel, sprach sich also für dessen Formierung aus, und unterstützte ihn militärisch und technisch. Nach dem Sechstagekrieg jedoch schwenkte die Politik Frankreichs auf eine pro-arabische Linie um. Präsident Jacques Chiracs Zustimmung zu der US-amerikanischen Politik gegenüber dem Libanon und Syrien seit dem Attentat auf den Fahrzeugkonvoi von Rafiq al-Hariri im Jahr 2005 leitete einen Wechsel in der Nahost-Politik Frankreichs ein.

Antisemitische Zwischenfälle, viele von ihnen rechtsradikalen Gruppen oder Islamisten wegen rassistischer Hintergründe bzw. Reaktionen auf die Nahost-Politik zugeschrieben, stiegen laut dem National Consultative Commission on Human Rights zwischen 2003 und 2004 von 601 auf 970.[16] Wirklich beunruhigend ist, dass sich antisemitische Übergriffe innerhalb der Schulen in diesem Zeitraum beinahe verdreifacht haben.[16]

2005 wurde das Mémorial de la Shoah in Paris eröffnet. Die israelische Tageszeitung Maariw veröffentlichte, obwohl sie noch zuvor den vermeintlich so starken Antisemitismus in Frankreich kritisiert hatte, ein Studie des Pew Institutes, die die Sympathien verschiedener Länder gegenüber den dort ansässigen Juden untersuchte und zum Ausdruck brachte, dass 82 % der befragten Franzosen positive Einstellungen gegenüber Juden hatten. Damit gelang es Frankreich, den zweiten Platz zu belegen. Die Niederlande führte die erstellte Liste mit 85 % an.[17]

Literatur

  • Annegret Holtmann: Juden in der Grafschaft Burgund im Mittelalter. Hannover 2003.
  • Esther Benbassa & Lilli Herschhorn (Übers.): Geschichte der Juden in Frankreich. Philo, Bodenheim 2002 ISBN 3-8257-0144-1.
  • Paula E. Hyman: The Jews of Modern France. London 1998.
  • Bernard Wasserstein (Hrsg.): The Jews in Modern France. London 1985.
  • Wolf Scheller: Wechselspiele. Paris und seine jüdische Gemeinde. In: Dokumente. Zeitschrift für den deutsch-französischen Dialog. Gesellschaft für übernationale Zusammenarbeit, Bonn, Heft 4 / 2008, S. 44−46. ISSN 0012-5172

Einzelnachweise

  1. http://www.worldjewishcongress.org/
  2. http://www.aujf.org/
  3. Text des Vierten Laterankonzils (englisch)
  4. Heinrich Graetz: Volkstümliche Geschichte der Juden, GLB Parkland, ISBN 3-88059-974-2
  5. Sur Moses Mendelssohn, sur la reforme politique des juifs (französisch)
  6. „Admission of Jews to Rights of Citizenship“
  7. Décret Crémieux (französisch)
  8. Laurent Joly/Tal Bruttmann: La France antijuive de 1936. L’agression de Léon Blum à la Chambre des députés, Éditions des Équateurs, 2006
  9. http://www.exilordinaire.org/rubriques/?keyRubrique=chronologie_der_internierung
  10. http://perso.orange.fr/d-d.natanson/statut1.htm
  11. Tal Bruttmann: Au bureau des affaires juives. L'administration française et l'application de la législation antisémite, La Découverte, 2006
  12. http://www.opej.org/
  13. http://perso.orange.fr/d-d.natanson/resistance_juive.htm
  14. http://perso.orange.fr/marius.autran/glossaire/tome8/chronique_seynoise.html#ANCRE4
  15. http://www.shoa.de/holocaust/deportations-und-vernichtungspraxis/56.html
  16. a b International Religious Freedom Report 2005
  17. http://pewglobal.org/reports/display.php?ReportID=248

Weblinks


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