New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (englisch Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, NYC), kurz „New Yorker Übereinkommen“ bzw. „New York Convention“ behandelt die Anerkennung und Durchsetzung von Schiedssprüchen von Schiedsgerichten eines Staates im Gebiet eines anderen Staates. Es befasst sich mit Schiedssprüchen - im Verhältnis zum anerkennenden oder durchsetzenden Staat - ausländischer Schiedsgerichte. Diesen garantiert das New Yorker Übereinkommen die weltweite Vollstreckbarkeit. Es wurde am 10. Juni 1958 unterzeichnet und ist am 7. Juni 1959 in Kraft getreten.

Hintergrund

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (International Commercial Arbitration, ICA) ist ein immer populärer werdendes Mittel alternativer Streitbeilegung für internationale Wirtschaftstätigkeiten. ICA bietet einen flexiblen Weg, im Falle von Uneinigkeiten zu einer Lösung zu kommen, im Gegensatz zur herkömmlichen staatlichen Gerichtsbarkeit, die sich eher durch langwierige Verfahren auszeichnet. Außerdem sind staatliche Gerichte und Behörden eher dazu geneigt, ausländische Schiedsgerichtsurteile gegen eigene Staatsangehörige durchzusetzen als dies bei ausländischen Gerichtsurteilen der Fall ist. Das Durchsetzen der durch einen Schiedsspruch bestätigten Forderung im Ausland wird dann notwendig, wenn im Land des Schiedsspruches keine Vermögenswerte des Beklagten vorhanden sind.

Vertragsstaaten

Vertragsstaaten des Übereinkommens sind (Stand Februar 2002)

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