Erweiterung der Europäischen Union

Erweiterung der Europäischen Union
Erweiterungsrunden 1973 bis 2007

Unter der Erweiterung der Europäischen Union (EU-Erweiterung) versteht man die Aufnahme eines oder mehrerer Staaten (sogenannter EU-Beitrittsländer) zur Europäischen Union. Art. 49 des EU-Vertrags räumt jedem europäischen Land, das die 1993 formulierten Kopenhagener Kriterien erfüllt, das Recht ein, die Mitgliedschaft zur Europäischen Union zu beantragen, ohne das ein Rechtsanspruch auf Erwerb der Mitgliedschaft besteht.[1] Das Europäische Parlament und alle bisherigen Mitgliedstaaten müssen dem Beitritt zustimmen. Vor der Erweiterung muss das Beitrittsland den Acquis communautaire, also die Gesamtheit des EU-Rechts, umsetzen.

„Europäisch“ wird dabei in einem politisch-kulturellen Sinn verstanden und schließt die Mitglieder des Europarats, wie beispielsweise Zypern, mit ein. Die Zahl der Sterne auf der Europaflagge hat nichts mit der Anzahl der 12 Mitgliedstaaten zwischen 1986 und 1995 zu tun. Die Flagge wurde 1955 vom Europarat eingeführt und erst 1986 von der damaligen Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Flagge bleibt folglich ungeachtet der Erweiterungen der EU unverändert.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen bestimmen sich nach Art. 49 Abs. 1 EUV und weiteren politischen Anforderungen.

Voraussetzungen nach Art. 49 Abs. 1 EUV

Art. 49 Abs. 1 Satz 1 EUV stellt an den Beitritt zur EU folgende Voraussetzungen:

  • Beitritt eines europäischen Staates
  • Beitrittsbewerber muss die in Art. 2 EUV genannten Werte achten und sich für ihre Förderung einsetzen
    • freiheitlich-demokratische Staatsform
    • Rechtsstaatlichkeit
    • Achtung der Menschenwürde
  • Beitritt ist nur zur Union insgesamt möglich

Politische Anforderungen

Der Europäische Rat hat in seinen Kopenhagener Schlussfolgerungen vom 22. Juni 1993 (EG Bull. 6/93, S. 13) vier generelle Voraussetzungen aufgestellt, die sich sowohl an den beitrittswilligen Staat, wie auch an die EU richten.

  • Verfassungsstaatlichkeit
  • Binnenmarktfähigkeit
  • Integrationswilligkeit
  • Erweiterungsfähigkeit

Beitrittsverfahren

Das Beitrittsverfahren wird durch einen Beitrittsantrag des Bewerberlandes eingeleitet. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach einer Einigung im Europäischen Rat verleiht dann der Rat für Allgemeine Angelegenheiten durch einen einstimmigen Beschluss den Kandidatenstatus. Allerdings kann die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen dabei noch an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft sein. Sobald diese erfüllt sind, wird wiederum durch einstimmigen Beschluss des Rates der Kommission ein Verhandlungsmandat erteilt, in dem unter anderem die Reformen festgelegt werden, die das Kandidatenland vor einem Beitritt durchführen muss. Die Verhandlungen selbst, die zwischen dem Kommissar für Erweiterung und dem Bewerberland geführt werden, betreffen vor allem den Zeitplan und die genauen Bedingungen für die Einführung des Acquis communautaire, also der Gesamtheit aller europarechtlichen Vorschriften. Die Inhalte des Acquis selbst sind unverhandelbar, in den Verhandlungen können aber zum Beispiel bestimmte Übergangsfristen vereinbart werden, um einen reibungslosen Verlauf der Erweiterung zu ermöglichen. Andere Verhandlungsthemen sind der künftige Beitrag des Beitrittslands zum Haushalt der Europäischen Union oder seine Vertretung in den EU-Organen, etwa die Anzahl an Europaparlamentariern, die es stellen darf.[2] Mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) kann die EU Reformen in dem Beitrittskandidatenland finanziell unterstützen.

Die Gesamtdauer der Beitrittsverhandlungen kann von Land zu Land unterschiedlich sein.[3] Sie ist einerseits von den Reformfortschritten des Landes abhängig, andererseits von politischen Entscheidungen des Rates, der die Eröffnung und den Abschluss jedes neuen Verhandlungskapitels beschließen muss.

Screening

Für die Verhandlungen wird der Acquis in 35 Kapitel unterteilt, die vom freien Warenverkehr über Sicherheit, Freiheit und Recht bis zu institutionellen Fragen reichen. Am Anfang der Verhandlungen steht das sogenannte „Screening“, das die Kommission mit dem Beitrittskandidaten durchführt. Dabei wird für jedes einzelne Kapitel der bestehende Rechtsrahmen des Landes geprüft und ermittelt, welche Reformen zur Anpassung an den Acquis communautaire noch notwendig sind. Die Kommission erstattet dem Rat der EU über das Screening Bericht. Sie empfiehlt dann entweder, die Verhandlungen zu eröffnen, oder zunächst bestimmte Vorleistungen des Beitrittslandes zu fordern (sog. „Benchmarks“). Zu diesen Benchmarks gehört regelmäßig die Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans des Beitrittslandes, in dem die Zeitpläne, einzelnen Maßnahmen und Kosten für die notwendigen Reformen detailliert werden.[3]

Verhandlungen

Die Eröffnung der eigentlichen Verhandlungen erfolgt für jedes einzelne Kapitel durch einen neuen Beschluss des Rates für Allgemeine Angelegenheiten. Während der Verhandlungen werden Rat und Europäisches Parlament ständig von der Kommission über den Verlauf informiert. So kontrolliert die Kommission im Rahmen des sogenannten Monitoring die Reformfortschritte des Beitrittslandes.[3]

Auch für den Abschluss der Verhandlungen einzelner Kapitel werden bestimmte Benchmarks aufgestellt. Wenn die Kommission der Meinung ist, dass diese Benchmarks erfüllt wurden, empfiehlt sie dem Rat, die Verhandlungen zu diesem Kapitel vorläufig abzuschließen, was erneut durch einstimmigen Beschluss erfolgt. Allerdings können alle Kapitel bis zum Abschluss der Gesamtverhandlungen auch wieder eröffnet werden.[4]

Beitrittsvertrag

Nach Abschluss der Verhandlungen zu allen Kapiteln entwerfen die Kommission und das Beitrittsland den Beitrittsvertrag, in dem alle Übergangsbestimmungen und sonstigen Verhandlungsergebnisse zusammengefasst werden. Dieser Beitrittsvertrag muss vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Anschließend wird er von Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten und des Beitrittslandes unterzeichnet.[4] Formal handelt es sich also um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen den bisherigen Mitgliedstaaten und dem neuen Mitglied. Er muss daher auch von allen Mitgliedstaaten entsprechend deren nationalen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden. Normalerweise erfolgt dies durch einen Parlamentsbeschluss; in Frankreich ist allerdings für jede künftige EU-Erweiterung (mit Ausnahme des Beitritts Kroatiens) ein Referendum vorgesehen. Auch das Beitrittsland muss den Vertrag nach seinen nationalen Regelungen ratifizieren; dies erfolgt meistens durch ein Referendum.

Zwischen der Unterzeichnung und der Ratifizierung des Beitrittsvertrages erhält das Beitrittsland bereits bestimmte Vorrechte. So kann es an Sitzungen der EU-Organe als „aktiver Beobachter“ teilnehmen und besitzt dort ein Rederecht (aber kein Stimmrecht). Nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses wird das Beitrittsland zum im Beitrittsvertrag vorgesehenen Tag zum Mitgliedstaat der Europäischen Union.[4]

Überblick über die Verhandlungskapitel

Die folgende Tabelle zeigt die 35 Verhandlungskapitel im Einzelnen:[2]

Kapitel
1. Freier Warenverkehr
2. Freizügigkeit der Arbeitnehmer
3. Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit
4. Freier Kapitalverkehr
5. Öffentliches Auftragswesen
6. Gesellschaftsrecht
7. Rechte an geistigem Eigentum
8. Wettbewerbspolitik
9. Finanzdienstleistungen
10. Informationsgesellschaft und Medien
11. Landwirtschaft
12. Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit
13. Fischerei
14. Verkehrspolitik
15. Energie
16. Steuern
17. Wirtschafts- und Währungspolitik
18. Statistik
19. Sozialpolitik und Beschäftigung
20. Unternehmens- und Industriepolitik
21. Transeuropäische Netze
22. Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente
23. Justiz und Grundrechte
24. Sicherheit, Freiheit und Recht
25. Wissenschaft und Forschung
26. Bildung und Kultur
27. Umwelt
28. Verbraucher- und Gesundheitsschutz
29. Zollunion
30. Außenbeziehungen
31. Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
32. Finanzkontrolle
33. Finanz- und Haushaltsbestimmungen
34. Institutionen
35. Sonstige Fragen

Gründung und Erweiterungen 1973–2007

Gründung der EWG 1957

Entwicklung 1957-2007 (animierte Grafik)

Die 6 Gründungsmitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Diese Staaten werden oft auch als „Sechsergemeinschaft“ oder „Gründerstaaten“ bezeichnet. Die dazugehörigen Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 unterzeichnet und traten am 1. Januar 1958 in Kraft.

Erste Erweiterung (Norderweiterung) EG 1973

Bei der so genannten Norderweiterung 1973 traten Dänemark, die Republik Irland und das Vereinigte Königreich der EG bei. Norwegen, welches ebenfalls die Mitgliedschaft beantragt hatte, konnte wegen eines ablehnenden Votums der Bevölkerung nicht beitreten. Der negative Ausgang des norwegischen Referendums lässt sich unter anderem damit erklären, dass das norwegische Volk Bedenken hatte, Errungenschaften wie den Wohlfahrtsstaat, die es selbständig erreicht hatte, zu verlieren.

Mit diesen Beitritten wurde die EFTA (European Free Trade Association), die insbesondere vom Vereinigten Königreich in den 1960er-Jahren als Gegenmodell zur EG propagiert worden war, geschwächt. Dänemark und das Vereinigte Königreich traten mit Wirkung vom 1. Januar 1973 aus der EFTA aus.

Schon 1963 hatte das Vereinigte Königreich einen Antrag auf Beitritt zur EU gestellt, der aber durch Frankreich - insbesondere auf Betreiben von Charles de Gaulle - abgelehnt wurde. Der Beitrittswunsch des Vereinigten Königreichs lässt sich unter anderem damit erklären, dass seine globale Macht mit dem Verlust seiner Kolonien geschwunden war. Das als Kolonialmacht protektionistisch organisierte Reich war zu abgekapselt und zu kostspielig geworden. Außerdem zeigten sich in den sogenannten Midlands große strukturelle Defizite - diese Regionen sollten schon bald von den neu eingerichteten regionalen Förderprogrammen der EU profitieren. Nachdem 1974 die Regierung unter Premierminister Edward Heath (Conservative Party) abgewählt wurde, drängte die neue unter Premierminister Harold Wilson (Labour Party) auf eine Neuverhandlung der Vertragsbedingungen. Im Zuge dieser „renegotiations“ erreichte er eine Verringerung der Beitragszahlungen des Vereinigten Königreichs. Am 5. Juni 1975 folgte erstmals in der Geschichte des Landes ein Referendum, eine nationale Volksabstimmung, wobei die Bürger über den Verbleib in der EU abstimmten. Für den Verbleib stimmten 67,2 Prozent, dagegen 32,8[5][6].

In der Republik Irland herrschte zum Aufnahmezeitpunkt Armut. Sie ging vor allem auf fehlende Industriezentren und das Vorherrschen von Agrarwirtschaft zurück. Daher wurden Irland auch sehr umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Eine weitere Besonderheit Irlands war, dass es 1973 als einziges EG-Land nicht NATO-Mitglied war.

Zweite Erweiterung (Süderweiterung, Teil I) 1981

1981 trat Griechenland der Europäischen Gemeinschaft bei. Seine Aufnahme war heftig diskutiert worden, da erst kurz vor der Aufnahme die Militärdiktatur abgeschafft worden war. Generell befürchtete man, dass die EG mit Griechenland eine Art „Störenfried“ aufnehmen würde. Hier waren besonders das gespannte und konfliktbehaftete Verhältnis zur Türkei, die zusammen mit Griechenland 1952 in die NATO aufgenommen wurde, ein Diskussionspunkt. Ferner war Griechenland sehr arm und wirtschaftlich eher agrarisch ausgerichtet. Weiteres Konfliktpotenzial waren die scharfen USA-kritischen Äußerungen, die besonders in Hinsicht auf die Spannungen mit NATO-Mitglied und Nachbarn Türkei zu Problemen hätten führen können.

Die EG setzte sich somit aus 10 Mitgliedstaaten zusammen.

Dritte Erweiterung (Süderweiterung, Teil II) 1986

1986 folgten Portugal und Spanien als 11. und 12. Mitglied. Eine teilweise befürchtete Einwanderungs-Welle aus diesen zwei Ländern blieb aus. Der Beitritt Portugals führte zu einer weiteren Schwächung der EFTA.

Der Beitritt war für beide Länder eine Art Befreiungsschlag. Er half aus der Isolation, in die insbesondere Spanien im Laufe der letzten Jahrzehnte geraten war. Die Aufnahme in die EG war ein Meilenstein, um die Folgen der Franco-Diktatur zu überwinden. Die Beitrittsanträge Spaniens, aber auch Portugals fanden in den zwei Parlamenten fast einhellige Zustimmung. In Spanien stimmten beispielsweise auch die separatistisch eingestellten Basken der Aufnahme zu, denn sie erhofften sich im Rahmen der steigenden Aufmerksamkeit für Spanien auch mehr Beachtung ihrer Interessen seitens der EG und ihres Bestrebens nach baskischer Eigenstaatlichkeit.

Die EG setzte sich somit aus 12 Mitgliedstaaten zusammen.

Deutsche Wiedervereinigung 1990

Durch die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 vergrößert sich das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland um das Gebiet der DDR. Mit nunmehr über 80 Millionen Menschen war Deutschland nun der bei weitem größte EG-Mitgliedstaat, ein erhöhtes Stimmengewicht war jedoch erst viel später erreichbar.

Die Wiedervereinigung zählt nicht zu den „Erweiterungen“, da kein weiterer Staat in die EG aufgenommen wurde, keinerlei Verträge auf EG-Basis unterzeichnet wurden und kein Beitritt beantragt oder genehmigt werden musste. Die Bundesrepublik Deutschland war bereits vor 1990 Mitglied der EG, bestand jedoch bis dahin nur aus West-Deutschland und vergrößerte sich im Zuge der deutschen Wiedervereinigung lediglich um das (Hoheits-) Gebiet der vormaligen DDR. Außenwirtschaftsrechlich galt die DDR nach § 4 I Nr. 3 AWG zuvor als "hinkendes Mitglied der EG", da für alle Beteiligten (EG-Mitgliedstaaten und DDR) bei Ein- und Ausfuhr keine Zölle anfielen.

Mit Wiedervereinigung erstreckte sich das gesamte Gemeinschaftsrecht (Primär- und Sekundärrechts sowie die von der Gemeinschaft geschlossenen Verträge) auf Ostdeutschland, siehe auch die deklaratorische Regelung in Art. 10 Einigungsvertrag. In der Praxis bedurfte es -ähnlich wie bei einem Beitritt- zur Ablösung der bisherigen Rechtslage zahlreicher Übergangs- und Anpassungsregelungen seitens der Gemeinschaft.

Vierte Erweiterung (EFTA-Erweiterung) EU 1995

Österreich, Schweden, Finnland und Norwegen hatten nach erfolgreichen Beitrittsverhandlungen Volksentscheide über den Beitritt durchführen lassen, bei denen es in Schweden (52.3% Ja) und Finnland (57% Ja) Mehrheiten für einen EU-Beitritt (bei sehr geringer Wahlbeteiligung in Finnland (40.4%) und einer sehr hohen in Schweden (83%)), in Österreich eine 2/3-Mehrheit (bei ebenfalls sehr hoher Wahlbeteiligung (82.5%)) für eine Mitgliedschaft gab.[7] In Norwegen hingegen gab es eine knappe Mehrheit gegen einen Beitritt.

Die EU setzte sich somit aus 15 Mitgliedstaaten zusammen (EU-15).

Fünfte Erweiterung (Osterweiterung, Teil I) 2004

Hauptartikel: EU-Erweiterung 2004
Beitrittsländer 2004

Am 1. Mai 2004 traten die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern der Europäischen Union bei. Diese werden auch als Luxemburg-Gruppe bezeichnet, weil 1997 in Luxemburg der Beginn der Beitrittsverhandlungen mit ihnen beschlossen wurde.

Zum 1. Januar 2007 wurde in Slowenien der Euro eingeführt, zum 1. Januar 2008 in Malta und im griechischen Teil Zyperns, am 1. Januar 2009 in der Slowakei und am 1. Januar 2011 in Estland. Die anderen fünf Mitgliedstaaten können den Euro vorläufig aber noch nicht einführen, weil die Kriterien des Stabilitätspaktes noch nicht erfüllt sind.

Alle neuen Mitgliedstaaten sind zunächst Nettoempfänger, d.h. sie erhalten mehr EU-Mittel für Strukturförderung u.ä., als sie an Beiträgen an die Union zahlen.

In vielen Städten fanden am 1. Mai 2004 Freudenfeiern statt, in Valletta (Malta) und anderen Hauptstädten erhellten große Feuerwerke den Himmel. Ein weiterer Schritt zur Vereinigung Europas war vollzogen und wurde von den Staats- und Regierungschefs in Athen gefeiert.

Damit die Regionen beiderseits der ehemaligen Außengrenze der EU wirtschaftlich besser zusammenwachsen, wurde 1998 die ARGE 28 gegründet, die Arbeitsgemeinschaft der 28 Grenzlandkammern zwischen der Ostsee und der Ägäis. Dieser Vereinigung gehören alle an die Beitrittsländer grenzenden Wirtschaftskammern (IHKs, HWKs) in Deutschland, Österreich und Italien sowie eine griechische Kammer an. Die ARGE 28 hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Ansprechpartner der EU entwickelt; es finden regelmäßige Besprechungen und Konsultationen statt.

Die EU setzte sich somit aus 25 Mitgliedstaaten zusammen.

Sechste Erweiterung (Osterweiterung, Teil II) 2007

Am 1. Januar 2007 sind nach einem EU-Beschluss unter strikten Auflagen auch Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union aufgenommen worden.

Bulgariens Beitrittsverhandlungen wurden am 15. Juni 2004 abgeschlossen. Des Weiteren hat das Land einseitig seine Währung an den Euro gebunden, wie es bereits Litauen und Estland vor ihrem Beitritt getan hatten. Im Dezember 2004 wurden auch mit Rumänien die Verhandlungen abgeschlossen. Wegen der im Vergleich zu Bulgarien seinerzeit deutlich schlechteren Wirtschafts- und Rechtslage Rumäniens wurden dem Land bis 2007 strenge Auflagen erteilt. Der Beitrittsvertrag mit beiden Ländern wurde am 25. April 2005 unterzeichnet. Er enthält allerdings einige Klauseln, durch die es möglich gewesen wäre, den für den 1. Januar 2007 geplanten Beitritt der beiden Länder um ein Jahr nach hinten zu verschieben.

Durch den Beitritt beider Staaten am 1. Januar 2007 ist die Einwohnerzahl der EU auf zirka 501 Millionen[8] angestiegen und die Fläche auf 4,324 Millionen Quadratkilometer angewachsen.

Die EU setzt sich somit aus 27 Mitgliedstaaten zusammen.

Zukünftige EU-Erweiterungen

Beitrittskandidaten

Beitrittskandidaten
Bevölkerung und BIP pro Kopf in den europäischen EU- (blau) und Nicht-EU-Staaten (rot) (2009)

Island

Island hat am 17. Juli 2009 seinen Beitrittsantrag eingereicht. Die isländische Regierung erhofft sich einen Beitritt für das Jahr 2012. Nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen soll über den EU-Beitritt in einem Referendum abgestimmt werden. Der Rat der EU hat das isländische Beitrittsgesuch am 27. Juli 2009 mit der Bitte um Stellungnahme weitergereicht.

Am 24. Februar 2010 sprach die Europäische Kommission durch Štefan Füle die Empfehlung aus, mit der isländischen Regierung Beitrittsverhandlungen aufzunehmen.[9] Am 17. Juni 2010 beschloss die EU, Beitrittsverhandlungen mit Island aufzunehmen. Diese wurden am 27. Juli 2010 offiziell aufgenommen. Aktuell sind 4 der 33 Verhandlungskapitel abgeschlossen (Stand: Oktober 2011).

Kroatien

Kroatien wurde am 18. Juni 2004 der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verliehen. Der Rat der Europäischen Union beschloss am 16./17. Dezember 2004, die Beitrittsverhandlungen am 17. März 2005 zu beginnen. Da für viele Mitgliedstaaten der Union die Zusammenarbeit der kroatischen Regierung mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ungenügend gewesen war, war der Verhandlungsbeginn jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben worden, bis Besserung festzustellen war. Mit der Erklärung der Chefanklägerin des Tribunals, dass Kroatien voll kooperiere, wurden die Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005 aufgenommen. Die Koppelung zwischen Beitrittsverhandlungen bzw. Beitritt und Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal wurde von einigen führenden Politikern abgelehnt.

Ein erfolgreicher Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien im Jahr 2009 galt laut ranghoher Vertreter der europäischen Kommission als möglich,[10] verzögerte sich dann jedoch mehrmals. Die Verhandlungen wurden am 30. Juni 2011 abgeschlossen und sollen zu einem Beitritt Mitte 2013 führen.[11] Aktuell sind alle 35 Verhandlungskapitel abgeschlossen (Stand: Juli 2011).

Mazedonien

Mazedonien wurde am 15./16. Dezember 2005 der Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Wichtige Voraussetzung dafür waren die erfolgreichen Bemühungen der mazedonischen Gesellschaft, die ethnischen Spannungen im Lande abzubauen. Mazedonien hatte am 22. März 2004 in Dublin seine Aufnahme offiziell beantragt. Durch den Tod des damaligen Präsidenten Boris Trajkovski am 26. Februar 2004 war dies vertagt worden. Ein Termin für den Beginn von Beitrittsverhandlungen wurde nicht genannt. Eine weitere Annäherung soll an eine generelle Debatte der EU über künftige Erweiterungsrunden gebunden sein. Ein Beitritt solle zudem von der Aufnahmefähigkeit der EU abhängen.

Der darüber hinaus weiter anhaltende Namensstreit zwischen Mazedonien und dem EU-Mitglied Griechenland, das sein Veto gegen den Beitritt Mazedoniens in die NATO einlegte und auch mit einem Veto gegen den mazedonischen Beitritt zur EU drohte, erschwert die laufenden Beitrittsverhandlungen, da die Lösung und Beilegung dieses Konfliktes bisher primäre Voraussetzung für Griechenland gewesen ist, um über einen EU-Beitritt des Nachbarn zu verhandeln.

Montenegro

Montenegro hatte Mitte Dezember 2008 seinen Beitrittsgesuch bei der EU eingereicht. Am 17. Dezember 2010 erlangte das Land den Beitrittsstatus. Beitrittsverhandlungen wurden noch nicht begonnen. Sie könnten aber kurzfristig starten, da ein Konflikt mit einem EU-Staat wie im Falle Mazedoniens nicht existiert.

Bereits seit 2007 besteht ein ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU.

Türkei

Nachdem die Türkei bereits 1959 einen ersten Beitrittsantrag gestellt hatte, erhielt sie am 11. Dezember 1999 offiziell den Status als Beitrittskandidaten zuerkannt. Auf dem Gipfel von Kopenhagen 2002 beschloss die EU, im Dezember 2004 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu entscheiden, sobald die Türkei die Kopenhagener Kriterien erfülle.

Am 16./17. Dezember 2004 hat sich der Europäische Rat für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entsprechend den Empfehlungen des Kommissionsberichts vom 6. Oktober 2004 ausgesprochen. Seit dem 4. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen. Aktuell ist eines von 33 Verhandlungskapiteln abgeschlossen (Stand: März 2011).

Potenzielle Beitrittskandidaten

Potenzielle Beitrittskandidaten

Die EU benennt offiziell drei weitere Staaten sowie den unter UN-Verwaltung stehenden Kosovo als „potenzielle Beitrittskandidaten“, alle vier Gebiete liegen im Westbalkan.

Die Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien könnten der EU beitreten, wenn ihre ökonomische Situation sich verbessert und die ethnischen Spannungen abgebaut werden; in diesen Ländern befürworten viele Politiker den Beitritt. Auf dem Gipfel in Thessaloniki wurde 2003 die Integration der Staaten des früheren Jugoslawien als das nächste große Ziel in der EU-Erweiterung festgelegt.[12]

Albanien sowie Bosnien und Herzegowina haben mit der EU 2006 bzw. 2008 bereits ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen, welches als erster Schritt zu einem Beitritt gesehen wird. Bei Serbien wurden diese 2006 wegen mangelnder Kooperation mit dem Haager Kriegsverbrechertribunal ausgesetzt, im Mai 2008 jedoch erfolgreich abgeschlossen.[13][14]

Im April 2009 stellte Albanien und im Dezember 2009 Serbien Beitrittsgesuche an die EU.

Kosovo hat am 17. Februar 2008 seine Unabhängigkeit erklärt, was von zahlreichen Staaten, darunter dem bisherigen Mutterland Serbien, nicht anerkannt wird. Offiziell wird der Kosovo „gemäß UN-Resolution 1244“ von der EU zu den „potenziellen Kandidatenländern“ gezählt. Allerdings verweigern die EU-Mitglieder Slowakei, Rumänien, Spanien, Griechenland und Zypern dem Kosovo bislang die Anerkennung.

Ehemalige Bewerberländer

Länder, die einen Beitrittsantrag abgegeben haben, der weiterverfolgt wird, können als Bewerberländer bezeichnet werden. Diese Länder sind jedoch noch keine „potentiellen Beitrittskandidaten“, da es für die Verleihung dieses Status eines Ratsbeschlusses bedarf. Das Beitrittsgesuch der Schweiz ruht, aktuell wird aber der EU-Beitritt wieder diskutiert[15]. Der Beitritt Norwegens wurde per Referendum von der Bevölkerung zweimal in 1972 (Norderweiterung) und erneut in 1994 (EFTA-Erweiterung) abgelehnt. Das Beitrittsgesuch Marokkos aus den frühen 1980er-Jahren, eine Folge des EU-Beitritts des Handelspartners Spaniens, wurde von der EU zurückgewiesen.

Siehe auch

 Portal:Europäische Union – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Europäische Union

Literatur

  • Roland Sturm, Heinrich Pehle (Hrsg.): Die neue Europäische Union: Die Osterweiterung und ihre Folgen. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2006, ISBN 3-86649-004-6
  • Barbara Lippert (Hrsg.): Bilanz und Folgeprobleme der EU-Erweiterung. Nomos, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0864-1
  • Matthias Chardon (Hrsg.): EU-Osterweiterung: Chancen und Perspektiven. Wochenschau-Verlag, Schwalbach im Taunus 2005, ISBN 3-89974-121-8

Weblinks

 Commons: Erweiterung der Europäischen Union – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Geiger/Kahn/Kotzur, EUV/AEUV, Kommentar, 5. Auflage, München 2010, Art. 49, Rn. 2
  2. a b Europäische Kommission: Der Erweiterungsprozess: Das Mandat und die Rahmenbedingungen.
  3. a b c Europäische Kommission, Der Erweiterungsprozess: Screening und Monitoring.
  4. a b c Europäische Kommission: Der Erweiterungsprozess: Der Abschluss der Verhandlungen und der Beitrittsvertrag.
  5. European NAvigator: „Großbritannien sagt Ja“ von Andrew Manderstam (RTL, 5. Juni 1975)
  6. Deutsche Welle: 5.6.1975: Briten stimmen für Europa
  7. Österreich und die Europäische Union
  8. http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/3-27072010-AP/DE/3-27072010-AP-DE.PDF Website der EU
  9. Commission delivers opinion on Iceland's accession bid
  10. Kroatien soll Ende 2009 EU-Mitglied werden
  11. Wiener Zeitung, 30. Juni 2011: Grünes Licht für Kroatien.
  12. EU-Western Balkans Summit - Declaration
  13. tagesschau.de: EU setzt Verhandlungen mit Serbien aus (nicht mehr online verfügbar). 3. Mai 2006.
  14. tagesschau.de: Serbien und Brüssel wieder am Verhandlungstisch (nicht mehr online verfügbar). 13. Juni 2007.
  15. „Begibt sich der Bundesrat auf EU-Kurs?“ im Tagesanzeiger vom 18. Oktober 2009

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