- Grundnetzsender
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Ein Grundnetzsender ist in der Rundfunktechnik eine Sendeanlage, die ein größeres Gebiet mit einem Programm des Rundfunks auf terrestrischem Wege versorgt. Um dies zu erreichen, befinden sich Grundnetzsender oft an exponierten Standorten mit hohen Antennenträgern und strahlen die Programme mit meist hoher Sendeleistung in die Umgebung ab. Von den Grundnetzsendern nicht in ausreichendem Maße erreichte Gebiete (meist Täler) werden durch Füllsender versorgt.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Eigentumsverhältnisse
Die Eigentumsverhältnisse der als Grundnetzsender genutzten Sendeanlagen in Deutschland entsprechen allgemein den folgenden Bedingungen. Diese Aufteilung geht auf das 1. Rundfunk-Urteil von 1961 zurück, das u. a. besagt, dass der Betrieb von Rundfunk-Sendeanlagen nicht Aufgabe der Länder, sondern des Bundes (und damit der Deutschen Bundespost) ist. Daher durften die ARD-Rundfunkstanstalten nach 1961 keine eigenen Rundfunksendeanlagen mehr errichten, sondern mussten Anlagen der Deutschen Bundespost nutzen, bereits bestehende durften sie jedoch behalten und weiternutzen. Ähnliches galt für die Sendeanlagen von Europe 1 und AFN, wobei hier auch die Alliierten Vorbehaltsrechte eine Rolle spielten.
Nach einigen Liberalisierungen im Telekommunikationsbereich ist diese Aufteilung inzwischen nur noch historisch bedingt.
Rundfunksendeanlagen befindet sich heute in der Regel im Besitz der jeweiligen ARD-Landesrundfunkanstalt,
- wenn sich der Sendeturm in den alten Bundesländern befindet und
- wenn der Sendeturm vor 1961 erschlossen wurde und
- (nur analoges Fernsehen:) wenn Das Erste von ihnen ausgestrahlt wird.
Entsprechend gilt: Rundfunksendeanlagen befinden sich in der Regel im Besitz der Deutschen Funkturm (Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom),
- wenn sich der Sendeturm in den neuen Bundesländern befindet oder
- wenn sich der Sendeturm in den alten Bundesländern befindet und nach 1961 errichtet wurde oder
- (nur analoges Fernsehen:) wenn ein anderes Programm als Das Erste ausgestrahlt wird (z. B. ZDF, Dritte Programme, private Programme).
Seit der Liberalisierung des Rundfunksektors beschränkt sich der Bund innerhalb seiner Kompetenz nur noch auf die Aufsicht (über die Bundesnetzagentur) über den Rundfunkbetrieb, während der Sendebetrieb inzwischen in private Hände übergegangen ist. Die Sendeanlagen der Deutschen Bundespost gingen an die Deutsche Telekom über, welche diese zunächst in die Tochtergesellschaft T-Systems Media & Broadcast eingliederte und diese später verkaufte; die nun Telekom-unabhängige Firma firmiert heute als Media Broadcast.
Aufgrund der Liberalisierung ist es den ARD-Anstalten inzwischen wieder erlaubt, neue eigene Sendeanlagen zu errichten (z.B. Sender Spiesen oder Sender Waldenburg-Friedrichsberg) oder bestehende verstärkt zu nutzen. Bei der Digitalisierung des terrestrischen Fernsehempfangs (DVB-T) seit 2002 wurden entsprechend Sendeanlagen der Media Broadcast und der ARD-Anstalten bunt gemischt verwendet.
Gesamtzahl 1995
Per 1. Januar 1995 gab es für 21 unterschiedliche Programme (1. Programm, 2. Programm, acht 3. Programme, 11 kommerzielle Programme) die folgenden 9285 Fernseh-Grundnetzsender und Fernseh-Füllsender. Die Anzahl der Senderstandorte, beziehungsweise der Antennenträger ist wesentlich geringer, da von einem Standort mehrere Programme auf unterschiedlichen Frequenzen abgestrahlt werden können.[1]
VHF (Bereich I/III) UHF (Bereich IV/V) Grundnetzsender Füllsender Grundnetzsender Füllsender 1. Programm 42 1386 49 1419 2. Programm - 2 101 2848 3. Programme - 3 118 3049 Private Programme 9 - 259 - Summe 51 1391 527 7316 Standorte von Grundnetzsendern (Auswahl)
Anlagen der Deutschen Funkturm
Anlagen des SWR
Anlagen des BR
Anlagen des WDR
- Aachen-Stolberg
- Bonn-Venusberg
- Ederkopf
- Eifel (Bärbelkreuz)
- Hohe Warte
- Langenberg
- Münster-Nottuln
- Nordhelle
- Teutoburger Wald
Anlagen des NDR
- Grundnetzsender Ostfriesland, Standort Aurich
- Bungsberg
- Hamburg-Billwerder
- Bramsche-Schleptrup, bei Osnabrück
- Steinkimmen
- Torfhaus
- Welmsbüttel
Anlagen des HR
Anlagen des SR
Anlagen von Deutschlandradio
Sonstige Anlagen
- Biblis (Radio Free Europe/Radio Liberty)
- Felsberg-Berus (Europe 1)
- Holzkirchen (Radio Free Europe/Radio Liberty, stillgelegt)
- Lampertheim (Radio Free Europe/Radio Liberty)
- Weißkirchen (AFN, nicht zu verwechseln mit dem Sender Weiskirchen des HR)
Österreich
Eigentumsverhältnisse
Grundnetz- und Füllsender für Rundfunk in Österreich sind überwiegend im Eigentum der Österreichischen Rundfunksender (ORS). Die Sender für Privatradio sind entweder im Besitz der Privatsender oder der Telekom Austria. Die Fernmeldetürme für Richtfunk (auch Richtfunkknoten genannt) sind im Besitz der Telekom Austria AG. Es gibt auch gemeindeeigene Füllsender, wenn die Einwohneranzahl an einer exponierten Lage für einen öffentlichen Sender zu gering war.
Hauptsendeanlagen der ORS
Sendername, Standort: Senderart
- Wien 1, Kahlenberg: UKW
- Moosbrunn, Moosbrunn: KW
- St. Pölten, Jauerling: UKW
- Linz 1, Lichtenberg: UKW
- Salzburg, Gaisberg: UKW
- Innsbruck 1, Sender Patscherkofel: UKW
- Bregenz 1, Pfänder: UKW
- Klagenfurt 1, Dobratsch: UKW
- Graz 1, Schöckl: UKW
Am Sender Wien 1 befindet sich die Senderhauptkontrolle, die alle Sendeanlagen der ORS GmbH überwacht, steuert und versorgt. Der Sender Wien 1 selbst wird via Richtfunk vom Funkturm Wien-Arsenal versorgt. Die Uplink-Parabolspiegel für die DVB-S-Versorgung befinden sich beim ORF-Zentrum in Wien.
Einzelnachweise
- ↑ Joachim-Felix Leonhard, Hans-Werner Ludwig, Dietrich Schwarze, Erich Strabner (Hrsg.): Medienwissenschaft: Ein Handbuch zur Entwicklung der Medien und Kommunikationsformen, Band 3, Walter de Gruyter, 2002, ISBN 3-11-016676-3, S. 2204; nach einer Veröffentlichung der Meß- und Empfangsstation Wittsmoor des NDR
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