- Zeittafel Frauenwahlrecht
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Das Frauenwahlrecht wurde zu verschiedenen Zeiten in den Staaten der Welt gewährt und zum Teil wieder zurückgenommen. In vielen Ländern wurde das Frauenwahlrecht vor dem allgemeinen Wahlrecht gewährt, so dass Frauen und Männer bestimmter Rassen oder mit einem bestimmten sozialen Status auch nach der Einführung des Frauenwahlrechts nicht wahlberechtigt waren. Häufig war ein gewisser materieller Besitz Voraussetzung für das Erhalten des Wahlrechts.
Aktives Wahlrecht, das Recht zu wählen, und passives Wahlrecht, das Recht sich wählen zu lassen, wurden teilweise nicht gleichzeitig gewährt.
Die unten stehende Zeitachse führt die Jahre auf, in denen das Frauenwahlrecht beschlossen wurde. Es wurde teilweise erst in den Wahlen nachfolgender Jahre wirksam.
Manche Länder tauchen auf der Zeitachse mehrfach auf, da das Wahlrecht teilweise in Stufen erweitert oder manchmal wieder beschränkt wurde.
- 1718
- Schweden (jedoch 1771 zurückgenommen)
- 1776
- New Jersey (jedoch 1807 zurückgenommen)
- 1838
- Pitcairn (bis 1887)
- 1848
- Österreich (Frauen nur in der höchsten Zensusklasse bei Kommunalwahlen und Landtagswahlen, später teilweise zurückgenommen. Allgemeines Wahlrecht 1919)
- 1853
- 1861
- South Australia (Nur Frauen mit Besitz bei Kommunalwahlen. Allgemeines Wahlrecht 1894)
- 1862
- Schweden (nur bei Kommunalwahlen, Stimmrecht abgestuft nach Steueraufkommen, nur unverheiratete Frauen bis 1909)
- 1864
- 1869
- Vereinigtes Königreich (nur bei Kommunalwahlen, nur unverheiratete Frauen bis 1894)
- 1869-1920
- 1881
- Isle of Man (nur Besitzende bis 1913, nicht allgemein bis 1919)
- 1883
- Witwen erhalten Stimmrecht in Kanada
- 1893
- Neuseeland 19. September 1893 (nur aktives Wahlrecht) einschließlich Maori-Frauen
- Cookinseln
- 1894
- South Australia gewährt als erster Staat weltweit allgemeines aktives und passives Wahlrecht.
- Vereinigtes Königreich erweitert das kommunale Wahlrecht auf verheiratete Frauen.
- 1899
- 1902
- Australien (Die Verfassung gewährt all jenen das Wahlrecht auf Bundesebene, die es in ihren Staaten bereits besitzen, es sei denn, das australische Parlament fällt eine anders lautende Entscheidung. Daher waren bei den ersten Wahlen zum Bundesparlament die Frauen in Süd- und Westaustralien wahlberechtigt. Danach änderte das Parlament das Wahlrecht dahingehend, dass auch Frauen aus Bundesstaaten ohne Frauenwahlrecht bei den Wahlen zum Bundesparlament abstimmen konnten.)
- New South Wales
- 1903
- 1905
- 1906
- 1908
- 1913
- 1915
- 1916
- Kanada (nur Alberta, Manitoba und Saskatchewan)
- 1918
- Österreich
- Kanada auf Bundesebene (die letzte Provinz, die das Frauenwahlrecht einführte, war Québec 1940)
- Estland (die republikanische Seite im Bürgerkrieg)
- Lettland
- Polen
- Russland
- Vereinigtes Königreich (einschließlich Irland) (Frauen passiv ab 30, aktiv ab 21, dagegen Männer aktiv und passiv ab 21 bzw. ab 19 für jene, die am Ersten Weltkrieg teilgenommen hatten. Für alle war das Wahlrecht an einen gewissen materiellen Besitz gebunden.)
- 1919
- Deutschland (am 12. November 1918 vom Rat der Volksbeauftragten beschlossen, erste deutschlandweite Wahl am 19. Januar 1919)
- Weißrussland
- Belgien (nur auf Gemeindeebene)
- Ungarn (2. April; in gewisser Weise 1925 eingeschränkt; allgemeines Wahlrecht ab 1945)
- Luxemburg
- Niederlande (passives Wahlrecht seit 1917)
- Ukraine
- 1920
- Albanien
- Tschechoslowakei
- USA (auf Bundesebene und in allen verbleibenden Staaten)
- 1921
- Armenien
- Aserbeidschan
- Litauen
- Rumänien (mit Einschränkungen)
- Schweden
- 1922
- 1924
- 1925
- Italien (nur Kommunalwahlen)
- 1927
- 1928
- Guyana
- Irland (allgemeines, gleiches Wahlrecht)
- Vereinigtes Königreich (allgemeines, gleiches Wahlrecht)
- 1929
- Ecuador
- Puerto Rico (nur aktiv)
- 1930
- 1931
- 1932
- 1933
- 1934
- 1935
- Indien (Regionalparlamente als Teil von Britisch-Indien, im selben Jahr wie die Männer, 1928-1935 Wahlrecht für Frauen und Männer nach Vermögen)
- Pakistan (Regionalparlamente als Teil von Britisch-Indien, im selben Jahr wie die Männer, 1928-1935 Wahlrecht für Frauen und Männer nach Vermögen)
- Myanmar
- 1937
- Philippinen
- Puerto Rico (passiv)
- 1938
- 1939
- 1940
- 1941
- 1942
- 1944
- 1945
- Frankreich (21. Oktober)
- Guatemala
- Kroatien
- Japan (mit Einschränkungen)
- Senegal
- Slowenien
- Venezuela
- Jugoslawien
- 1946
- 1947
- 1948
- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die UNO enthält Artikel 21: Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
- Belgien
- Israel
- Irak
- Italien
- Korea
- Niger
- Surinam
- 1949
- 1950
- Barbados
- Haiti
- Indien (Wahlrecht auf Bundesebene, Erste Verfassung Indiens)
- 1951
- 1952
- UNO beschließt Vereinbarung über die politischen Rechte der Frauen
- Bolivien
- Griechenland
- Libanon
- 1953
- 1954
- 1955
- 1956
- 1957
- 1958
- 1959
- 1960
- 1961
- 1962
- 1963
- Afghanistan (unter der Talibanherrschaft 1996–2001 zurückgenommen)
- Kongo
- Iran
- Marokko
- 1964
- 1965
- 1967
- 1968
- 1970
- 1971
- Schweiz (Stimm- und Wahlrecht: 1971 auf Bundesebene; 1958–1990 in den Kantonen); siehe Hauptartikel Frauenstimmrecht (Schweiz))
- 1972
- 1973
- 1974
- 1975
- 1976
- Portugal (Beschränkungen aufgehoben)
- 1978
- 1980
- 1984
- 1986
- 1990
- Samoa
- Schweiz (Der Kanton Appenzell Innerrhoden wird durch das Schweizerische Bundesgericht gezwungen, das Frauenwahlrecht einzuführen)
- 1994
- 2001
- Bahrain (gleiches Wahlrecht wie Männer)
- 2003
- 2005
- Kuwait (gemäß islamischem Recht, wirksam für die Parlamentswahl 2006)
- 2006
- Vereinigte Arabische Emirate (eingeschränkt)
- 2015
- Saudi-Arabien (eingeschränkt auf Kommunalwahlen, angekündigt 2011)
Einzelnachweise
- 1718
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