- Storting
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Das Storting (norwegisch Stortinget), wörtlich übersetzt etwa „große Versammlung“, ist das Parlament von Norwegen mit Sitz in Oslo. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 169, von denen 150 gewählte Abgeordnete der Provinzen (Fylker) sind. Die restlichen 19 Sitze entfallen auf Ausgleichsmandate. Einer norwegischen Tradition entsprechend sitzen die Mandatsträger nicht nach Fraktionen, sondern nach Heimatprovinzen verteilt im Plenarsaal.
Bis 2009 handelte es sich beim Storting formal um ein Zweikammersystem, da sich die Abgeordneten für die Gesetzgebung in Odelsting und Lagting aufteilten, jedoch näherte es sich real eher einem Einkammersystem an. Die Aufteilung in zwei Kammern wurde 2007 mit Wirkung für die Legislaturperiode ab 2009 aufgehoben. Eine Legislaturperiode des Stortings dauert grundsätzlich vier Jahre.
Dem Storting steht der Präsident des Stortings vor. In der aktuellen Legislaturperiode hat der Ap-Politiker Dag Terje Andersen diesen Posten inne. Das Präsidium wird ergänzt durch den Vizepräsidenten des Stortings. Die Posten des Präsidiums repräsentieren die im Parlament vertretenen Parteien nach Möglichkeit proportional.
Das Storting hat die Aufgaben, Gesetze zu erlassen, den Haushalt zu beschließen und die Arbeit der Regierung zu kontrollieren.
Es existiert seit der Verabschiedung der norwegischen Verfassung am 17. Mai 1814 in Eidsvoll und bestand auch während der bis 1905 andauernden Personalunion mit Schweden. 1884 setzte sich der Parlamentarismus durch, was dazu führte, dass die Regierung fortan abhängig von den Mehrheiten des Stortings war. Dominierten zunächst die Liberalen das Storting, stellten nach dem Zweiten Weltkrieg durchweg die Sozialdemokraten die Mehrheit.
Inhaltsverzeichnis
Mandatsvergabe
In Norwegen gilt das Verhältniswahlrecht, wonach Vertreter des Volkes in freien, gleichen, direkten und geheimen Wahlen bestimmt werden. Wahlen für das Storting finden ausschließlich alle vier Jahre statt, da es keine Möglichkeiten gibt, das Storting aufzulösen oder Neuwahlen anzusetzen. Zudem finden keine Nachwahlen statt. Das aktive Wahlrecht besitzen alle Norweger, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Über das passive Wahlrecht verfügen alle jene, die mindestens zehn Jahre in Norwegen gelebt haben. Ministerialbeamte und Diplomaten sind von dieser Regelung ausgeschlossen, besitzen also kein passives Stimmrecht.[1] Die Wahlbeteiligung liegt normalerweise nahe 80%.[2]
Die Kandidaten der Parteien sind auf Listen sortiert. Ein Gesetz regelt, nach welchem Verfahren die Parteien ihre Kandidaten aufstellen; es ist allerdings nicht bindend, hat also nur beratenden Charakter. Die Nominierungsbefugnis liegt in der Praxis bei den aktiven Mitgliedern der Partei, wenngleich zentrale Parteiinstanzen unterschiedliche Einflussmöglichkeiten haben, in die Nominierung von Kandidaten durch die regionalen und lokalen Parteiorganisationen einzugreifen. Bei Storting- wie auch bei Fylkestingwahlen gibt es eine Komponente des personalisierten Wahlrechts, d.h. die Wähler können Kandidaten auf der Liste hinzufügen oder streichen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass solche Änderungen keine Wirkung haben.[3] Die 19 Provinzen Norwegens bilden die 19 Wahlkreise. Die Anzahl der einer Provinz zustehenden Sitze im Storting richtet sich nach Größe und Einwohnerzahl. Diese Anzahl wird alle acht Jahre im Zuge eines Rechenprozesses neu bestimmt. Jeder Wahlkreis hat zudem einen reservierten „zusätzlichen Sitz“ im Storting. Die zusätzlichen Sitze (utjevningsmandater genannt) sind vorgeschrieben, um Diskrepanzen zwischen der Anzahl der erreichten Stimmen und der Anzahl der erreichten Sitze im Storting auszugleichen. Um einen dieser Sitze zu gewinnen, müssen die Parteien mehr als 4% der national abgegebenen Stimmen bekommen. National unterrepräsentierte Parteien erhalten einen zusätzlichen Sitz in dem Wahlkreis, in dem sie am ehesten einen ordentlichen Sitz ergattert hätten. Es gibt 150 ordentliche Sitze im Storting, die durch 19 zusätzliche Sitze ergänzt werden, so dass sich eine Gesamtanzahl von 169 Mandaten ergibt.
Die Mandate werden nach einer „modifizierten Saint-Laguë-Methode“ vergeben. Diese Methode soll zu mehr Ausgeglichenheit führen. Obwohl ein gewisser Ausgleich erreicht wurde, sind die dünn besiedelten Regionen im Vergleich zur Großstadt Oslo nach wie vor überrepräsentiert. Außerdem haben es kleinere Parteien schwerer, weil ihre Stimmen in Wahlkreisen, in denen eine Partei gar kein Mandat erlangt, praktisch verloren sind.[4]
Funktionen
Gesetzgebung
Eine zentrale Aufgabe der norwegischen Volksvertretung ist die Gesetzgebung. Die große Mehrzahl der Gesetze hat ihren Ursprung in Vorschlägen der Regierung. Dieses Recht der Gesetzesinitiative ist der Regierung in der Verfassung festgeschrieben. Die Rolle des Parlaments ist es, zu diesem fertigen Gesetzesvorschlag Stellung zu nehmen, Änderungen und Ergänzungen einzubringen und schließlich dem Vorschlag zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Neben Gesetzesvorschlägen gibt es auch die so genannten Stortingmeldungen, die keinen genauen Gesetzestext beinhalten. Mittels der Stortingmeldungen kann die Regierung, bevor sie einen Gesetzesvorschlag vorlegt, dem Storting eine allgemeine Prinzipiendiskussion in kontroversen Fragen gewährleisten. Einzigartig in Norwegen ist, dass sogar Personen außerhalb des Stortings Gesetzesvorschläge einbringen können, was jedoch voraussetzt, dass sich ein Abgeordneter des Stortings des Vorschlags annimmt. Dies muss nicht bedeuten, dass dieser Abgeordnete dem Inhalt des Vorschlags zustimmt.[5]
Schließlich wird das Gesetz vom König bestätigt. Der König verfügt über ein Vetorecht, das jedoch seit 1905 nicht mehr angewendet wurde und zudem vom Storting überstimmt werden kann, wenn das Storting den gleichen Beschluss nach einer Wahl noch einmal fasst. Insofern ist die Rolle des Königs im Verlauf der Gesetzgebung heutzutage nur noch symbolisch.[6] Ab 1. Oktober 2009 werden diese beiden Kammern auf Grund des Gesetzes vom 20. Februar 2007 aufgehoben und die Gesetze nur noch im Storting behandelt.
Budgetierung
Eine wichtige Aufgabe des Stortings ist es, den jährlichen Haushaltsplan zu beschließen. Die Steuerhoheit liegt formal bei den gewählten Volksvertretern, wie auch die Staatsausgaben. Wenn das Storting im Herbst zusammentritt, ist der Finanzhaushalt stets der erste Punkt, der behandelt wird. Die Verantwortlichkeit zur Ausarbeitung des Budgets liegt bei der Regierung. Die verschiedenen Zweige der Staatsverwaltungen bringen ebenso ihre Berechnungen und Forderungen für das Haushaltsjahr ein wie auch die einzelnen Fachminister, woraufhin die Regierung verschiedene Prioritäten setzt und einen Haushaltsplan erstellt. Die im Parlament abgehaltene Diskussion über den Haushalt wird meistens in einen allgemeinen Teil und in einen Teil zur Diskussion der einzelnen Posten aufgeteilt. Im allgemeinen Teil hat die Opposition die Möglichkeit, ihre Alternativen vorzustellen.[7] Weil die Ausarbeitung des Haushalts viel Raum in der Arbeit des Stortings einnimmt, gibt es ein Zeitlimit von zweieinhalb Monaten, in denen der fertige Haushalt entwickelt werden muss. In der Praxis stimmt das Storting dem Vorschlag der Regierung mit kleinen Änderungen zu, da die finanziellen Unterschiede weniger als ein Prozent ausmachen.[8]
Kontrolle der Exekutive
Neben der Gesetzgebung und der Finanzhoheit ist die dritte Hauptfunktion des Stortings die parlamentarische Kontrolle der Regierung und der öffentlichen Verwaltung. Eine Form der Kontrollfunktion sind spezielle Fragestunden, in denen Volksvertreter verantwortliche Minister zu ihrer Regierungsarbeit befragen können. Hierbei werden zwei Arten von Anfragen unterschieden. Die kleine Anfrage ist kurz und sollte binnen einer Woche beantwortet werden. Sie werden während wöchentlich abgehaltener Fragestunden beantwortet führen normalerweise zu einer kürzeren Diskussion zwischen Antragsteller und dem Vertreter der Regierung. Während einer Fragestunde werden etwa 20 bis 40 Fragen beantwortet. Pro Fragestunde darf jedes Stortingmitglied nur zwei Fragen stellen.[9] Seit Einführung der Fragestunde wird diese von den Parlamentariern kontinuierlich häufiger genutzt, um Anliegen aus dem eigenen Wahlkreis vorzubringen und das eigene Profil zu stärken.[10] Die große Anfrage oder Interpellation berührt ein Thema von größerem politischem Gewicht und muss beim Parlamentspräsident eingereicht werden. Sie verlangt eine ausführliche Begründung und sollte spätestens einen Monat nach Antragstellung beantwortet werden. Erklärt ein Regierungsmitglied, dass eine Interpellation nicht beantwortet wird, wird das Verfahren dadurch abgeschlossen. Beantwortungen großer Anfragen haben in der Regel eine breite Debatte zur Folge, an der sich mehrere Regierungs- und Stortingsmitglieder beteiligen.[11] Jährlich werden etwa 30 bis 35 Interpellationen abgehalten.[10]
Zur Kontrolle der staatlichen Mittel ernennt das Storting fünf nationale Revisoren. Dieses zum Rechnungshof äquivalente Organ, dessen Führungsspitze die fünf Revisoren bilden, ist das wichtigste Kontrollorgan des Stortings. Es hat sämtliche Vollmachten zur Überprüfung der staatlichen Administration und des staatlichen Vermögens und kontrolliert, ob der Wille des Stortings umgesetzt wird. Der Rechnungshof ist unabhängig von der Regierung und sämtlichen anderen administrativen Organen. Er hat 440 Mitarbeiter, die auf sechs Abteilungen und eine Verwaltungsstelle über das ganze Land verteilt sind.[12][9]
In Norwegen wurde 1962 nach schwedischem Vorbild ein parlamentarischer Ombudsmann eingeführt. Er wird vom Storting für eine Legislaturperiode gewählt und übt die Kontrolle darüber aus, wie Gesetze und andere Verordnungen befolgt werden. Der Ombudsmann muss Jurist sein und darf dem Storting nicht als Abgeordneter angehören. Werden Beamte oder Richter beschuldigt, unverantwortlich zu handeln, prüft der Ombudsmann den Fall und gibt einen Bericht dazu ab. In der Regel wird der Empfehlung des Ombudsmanns Folge geleistet. Einmal im Jahr gibt der Ombudsmann vor dem Storting einen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeiten ab.[12][9]
Einer der dreizehn ständigen Ausschüsse des Stortings ist der Untersuchungsausschuss. Er beschäftigt sich mit Regierungsberichten zur Anstellung höherer Beamter, zu anderen Ausschüssen, Behörden, Gemeinderäten und den jährlichen Berichten der Revisoren. Darüber hinaus setzt er sich mit verfassungsmäßigen Angelegenheiten, der Geschäftsordnung des Stortings, Zuwendungen für Storting und Revisorensekretariat, dem Wahlrecht und den Ombudsmann betreffenden Angelegenheiten auseinander. Des Weiteren ist der Untersuchungsausschuss ermächtigt, Nachforschungen in der öffentlichen Verwaltung anzustrengen, wann immer er es für angemessen hält. Das ist allerdings nur möglich, nachdem ein bestimmter Minister davon in Kenntnis gesetzt wurde.[9]
Den geringsten Einfluss hat das Parlament traditionellerweise auf die Außenpolitik. Die Möglichkeiten zur Kontrolle beschränken sich daher in diesem Bereich auf Voruntersuchungen, Nachkontrolle und das Recht zur Bestätigung von Verträgen.[13]
Norwegisches Kirchenparlament
Da die Norwegische Kirche eine Staatskirche ist, ist das Storting auch das oberste Beschlußorgan dieser Kirche.
Organisation der Abgeordneten
Präsidium
Das Präsidium des Storting besteht seit 2009 aus dem Präsidenten und fünf Stellvertretern. Es plant und leitet die Sitzungen und trifft außerhalb der Sitzungswochen Entscheidungen für das Parlament. Es wahrt die Rechte der Abgeordneten im Zusammenspiel mit der Regierung.
Das Amt des Stortingspräsidenten ist protokollarisch das zweithöchste nach dem König. Von ihm wird eine überparteiliche Amtsführung erwartet.[14] Sollte es den Parlamentsfraktionen nach einer Wahl nicht gelingen, einen Ministerpräsidenten zu nominieren, wirkt der Stortingpräsident als Berater des Königs und kann einen eigenen Personalvorschlag unterbreiten.
Das Präsidium wird am Beginn der Legislaturperiode für vier Jahre gewählt. Zur Zeit sind im Amt:
- Präsident: Dag Terje Andersen (Ap)
- 1. Vizepräsident: Øyvind Korsberg (Frp)
- 2. Vizepräsident: Per-Kristian Foss (H)
- 3. Vizepräsident: Marit Nybakk (Ap)
- 4. Vizepräsident: Akthar Chaudry (SV)
- 5. Vizepräsident: Line Henriette Holten Hjemdal (KrF)
Solange sich das Parlament in zwei Kammern, Lagting und Odelsting, aufteilte (bis 2009), bestand das Präsidium aus Präsident und Vizepräsident des Gesamtparlamentes sowie den jeweiligen Präsidenten der Kammern und ihren Stellvertretern. Zwischen 1945 und 1961 hatte die mit absoluter Mehrheit ausgestattete Arbeiterpartei immer vier der sechs Posten inne. Von 1961 bis 2009 wurden je drei Posten an Regierung und Opposition vergeben, wobei der Präsidentenposten stets einer Regierungspartei zufiel.[15] Dieses Gleichgewicht zwischen Regierungslager und Opposition wurde auch nach der Reform von 2009 beibehalten.Fraktionen
Die 169 Abgeordneten des Stortings verteilen sich auf sieben verschiedene Fraktionen. Jede Fraktion wählt einen Fraktionsvorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Fraktionsvorstand. Der Vorstand steht in regem Kontakt mit Parteifunktionären und -mitgliedern, die nicht dem Parlament angehören. Mitglieder des Fraktionsvorstands sind qua Amt auch automatisch Mitglieder des parlamentarischen Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten und Verfassungsrecht. Innerhalb der Fraktion wird über parlamentarische Initiativen und die Aufteilung der Arbeit auf die Abgeordneten entschieden. Die Fraktionen werden in der Öffentlichkeit als verbündete oder konkurrierende Elemente dargestellt, wobei der Unterschied zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktion recht deutlich wird. In Zeiten einer Minderheitsregierung ist die Trennung je nach Sachlage unstetiger, da die Regierung immer auf der Suche nach einer Mehrheit ist.[16]
Einer norwegischen Tradition entsprechend sitzen die Abgeordneten nicht nach Parteizugehörigkeit verteilt im Plenarsaal, sondern nach Herkunft (also nach Wahlkreisen). Dies ist einerseits Ausdruck der konsensuellen Politik Norwegens, betont andererseits die wichtige Stellung der Regionen im unitarischen Norwegen.[17]
Ausschüsse
Es gibt 13 ständige Ausschüsse, deren thematische Einteilung mit den Regierungsressorts übereinstimmen. Jeder Abgeordnete gehört einem dieser Ausschüsse an. Tritt ein Storting erstmals neu zusammen, wählt es 37 seiner Mitglieder in den Wahlausschuss. In ihm sind wie auch in den 13 ständigen Ausschüssen sowohl die Parteien als auch die Provinzen nach Möglichkeit proportional vertreten. Zudem müssen in allen Ausschüssen Mitglieder des Lagting sein. Der Wahlausschuss entscheidet über die Zusammenstellung der ständigen Ausschüsse. Bestimmungen, die die Ausschüsse betreffen, sind in der Geschäftsordnung des Stortings geregelt. Jährlich werden in den Ausschüssen annähernd 1000 Sachverhalte behandelt.[18]
Sobald sich die Ausschüsse konstituieren, wählen sie einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Sekretär. Jedem Ausschuss gehören zwischen elf bis 20 Personen an. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Stoffe für Debatten und Beschlüsse im Plenum vorzubereiten. Für jeden Gegenstand, der einem Ausschuss vorgelegt wird, wird ein verantwortlicher Sprecher bestimmt, der den Gegenstand dem Ausschuss vorstellt, Informationen einholt und die Angelegenheit betreut, bis sie beschlussreif dem Storting oder dem Odelsting vorgelegt wird. Die meisten Beschlüsse müssen einhellig getroffen werden, so dass sich oft innerhalb der Ausschüsse zwei oder mehr Fraktionen bilden. Jede dieser Fraktionen kann einen Sprecher wählen. Schafft es der Ausschuss nicht, einen Konsens zu bilden, werden die abweichenden Ansichten der Minderheit dennoch in den Vorschlag mit aufgenommen. Beschlüsse der Ausschüsse werden meist auch im Storting verabschiedet, da die Stortingabgeordneten den Entscheidungen ihrer Parteimitglieder im Ausschuss Folge leisten.[18]
Die Sitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Ausschüsse haben das Recht, Vertreter der Regierung oder von Organisationen oder auch Privatpersonen vorzuladen, um genauere Informationen zu Sachverhalten zu bekommen.[19] Deshalb sind die Ausschüsse auch die Orte, an denen die Lobbyisten Einfluss auf die Gesetzgebung ausüben können.[10]
Arbeit der Abgeordneten
Arbeitsweise
Bei Herausbildung des Parlamentarismus war das Storting Forum der wahlberechtigten Bauern und des städtischen Bürgertums, so dass der Gedanke der Laienherrschaft einen wichtigen Stellenwert hatte. Dadurch war eine Professionalisierung und Herausbildung eines Berufspolitikertums trotz immer größer werdender Arbeitsbelastung nur schleppend vorangegangen. 2002 verdiente ein Parlamentarier 520.000 NKr (ca. 70.000 €), was deutlich weniger ist als Parlamentarier anderer westeuropäischer Staaten erhielten, obwohl sich die Diäten im Laufe der 1990er verdoppelt hatten. Auch der Ausbau der Verwaltung war ein zögerlicher Vorgang: erst 1981 überstieg die Anzahl der Mitarbeiter die Anzahl der Volksvertreter. Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zeichnete sich ab den 1970ern ab. Jeder Abgeordnete hat ein eigenes Büro in Oslo, Porto und Telefonkosten werden vom Parlament getragen, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist kostenlos, Kosten von Dienstreisen werden zurückerstattet. Auch Telefonkosten im Wahlkreis werden bis zu einer bestimmten Grenze übernommen, wie auch Sprachkurse in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch.[20] Trotz eindeutiger Tendenzen der Professionalisierung können sich nach wie vor manche Parlamentarier Norwegens noch nicht mit einem Parlamentsstab als Konkurrenz für die öffentliche Verwaltung anfreunden.[17]
Die steigende Belastung war auch Anlass, in die Verfassung aufzunehmen, dass das Parlament jährlich zusammentreten muss.[21] Das Sitzungsjahr beginnt im Oktober, während im Sommer in der Regel keine Sitzungen stattfinden. Die Regierung kann jedoch Sondersitzungen anberaumen. Zur Effizienzsteigerung werden Gesetzesvorschläge nur noch schriftlich und nicht mehr mündlich ins Storting eingebracht, die Redezeit wurde begrenzt und Abstimmungen erfolgen elektronisch. Um Beschlussfähigkeit sicherzustellen, muss mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein.[22]
Eigene Mitarbeiter stehen den Abgeordneten nicht zu. Personelle Unterstützung erhalten sie in den Fraktionen. Jeder Fraktion steht ein Sekretariat zu, das die Abgeordneten bei der Bewältigung ihrer Arbeit unterstützt. Der Umfang des Sekretariats richtet sich nach der Größe der Fraktion. Die Abgeordneten können ferner eine Bibliothek nutzen und Personal zur Beschaffung von Informationen über verschiedene Bereiche in Anspruch nehmen.[22] Die Mitarbeiter teilen sich je zur Hälfte auf in wissenschaftliche Mitarbeiter und Büropersonal.[20]
Kein Stortingabgeordneter ist an ein imperatives Mandat gebunden, allerdings ist die Parteidisziplin in nordischen Parlamenten stark ausgeprägt.[23] Die Abgeordneten verstehen sich nicht mehr nur als Vertreter ihrer Wahlkreise, sondern als Repräsentanten der ganzen Nation. Für die Arbeitsweise der Fraktionen gibt es keine gesetzliche Regelung, sie folgen jedoch generell den allgemeinen politischen Richtlinien, die die beschlussfähigen Organe ihrer Partei festsetzen.[23]
Alle Abgeordneten verfügen über einen Immunitätsschutz, der sicherstellt, dass sie ihren Auftrag ungehindert ausführen können. Keine außenstehende Behörde kann einem Abgeordneten sein Mandat nehmen. Auch das Storting selbst hat keinerlei Instrumente, einen Abgeordneten aus dem Parlament auszuschließen. Volksvertreter haben keine Möglichkeit, ihr Mandat freiwillig aufzugeben, es sei denn sie werden Minister. Regierungsangehörige haben zwar Anwesenheits- und Rederecht, aber kein Stimmrecht. Im Plenarsaal haben sie gesonderte Plätze, die abseits der Abgeordnetensitze liegen.[21]
Soziale Repräsentation
Die soziale Repräsentation innerhalb des Parlaments weist nach wie vor Defizite auf. Seit 1945 stammte mehr als die Hälfte der Abgeordneten aus Arbeiter-, Bauern- und Fischerfamilien, die Anteile dieser sozialen Gruppen sind jedoch bis heute stark zurückgegangen. Heute sind unter den Abgeordneten ältere Menschen, Männer und Personen mit höherer Ausbildung (vor allem Lehrer) stärker vertreten als in der Gesamtbevölkerung. Das Wahlsystem sichert eine ausgeglichene Repräsentation nur unter parteipolitischen und geographischen Gesichtspunkten. Insgesamt ist die soziale Ungleichheit jedoch geringer geworden. Vor allem durch die Frauenbewegung und ihr Bestreben, mehr Frauen ins Parlament zu bringen, hat sich der Frauenanteil von Wahl zu Wahl kontinuierlich gesteigert.[24][20]
Geschichte
Herkunft des „Ting“
Noch vor der Aufzeichnung geschichtlicher Ereignisse wurden in Norwegen bereits Versammlungen von Stammesvertretern abgehalten, die Lagting genannt wurden. Aufgaben des Lagting war es, Streitigkeiten beizulegen, Rechtsbrecher zu verurteilen und den König zu wählen. Alle freien Männer durften daran teilnehmen, doch wohlhabende Bauern und die Häuptlinge dominierten das Ting.[25] Mit dem Beginn des Mittelalters setzte ein neues Rechtsverständnis ein, nach dem Recht nichts ewig Gültiges ist, sondern verändert werden kann. Das Herausgeben von Erlässen weitete die Macht des Königs aus, wodurch es zu einem stetigen Machtkampf zwischen dem König und den Häuptlingen kam. Im 12. und 13. Jahrhundert musste das Ting einen Machtverlust hinnehmen, weil Norwegen Erbmonarchie wurde und das Regieren die Reichsversammlung, ein Organ für Adel und Kirche, zusammen mit dem König übernahm.[26] Im 14. Jahrhundert ging Norwegen Unionen mit Schweden und Dänemark ein. Außenpolitisch wurde es weiterhin als eigenständig angesehen, doch war es durch die Dänisch-norwegische Personalunion verfassungsmäßig immer stärker an Dänemark gebunden.[27]
Grundgesetz und Union mit Schweden
Während der Napoleonischen Kriege waren Dänemark-Norwegen und Schweden verfeindet. Nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813, zwangen Schweden und Großbritannien den dänischen König Friedrich VI. zur Abgabe Norwegens an Schweden. Friedrich willigte ein und unterzeichnete den Frieden von Kiel, doch Norwegen hielt sich nicht an den Vertrag und erklärte sich zu einem selbständigen Staat.[28] In Eidsvoll trat unter der Leitung des dänischen Kronprinzen Christian Frederik eine Reichsversammlung zusammen, die aus 112 Mitgliedern bestand. Die Delegierten forderten eine liberale Verfassung und einen neuen König, der vom Volk gewählt werden sollte. Am 17. Mai 1814 wurde das norwegische Grundgesetz verabschiedet, das deutliche Züge damals aktueller Ideen trug. Entscheidende Prinzipien waren die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung und die Theorie von den Rechten des Einzelnen gegenüber dem Staat. Die Legislative war das Storting und sollte vom Volk gewählt werden; der König erhielt ein aufschiebendes Vetorecht, das durch das Parlament egalisiert werden konnte; das Wahlrecht war zunächst auf Beamte, städtische gewerbliche Unternehmer und Bauern beschränkt. Nach einem kurzen Krieg 1814 wurde Norwegen in die Union mit Schweden gezwungen, die der Frieden von Kiel vorsah. Die beiden Reiche wurden unter dem schwedischen König vereinigt. Die norwegische Verfassung blieb in eingeschränkter Form bestehen.[29]
Vom Parlamentarismus bis zur deutschen Besetzung
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Frage der gerechten Repräsentation verstärkt zum Streitpunkt. Durch die Industrialisierung entstand ein großes Proletariat, das keinerlei politische Repräsentation hatte.[30] Nach wie vor wurden Grundbesitzer und Personen mit hohem Einkommen durch das Wahlrecht bevorzugt. Mit dem Drängen nach gerechterer Repräsentation ging eine Bewegung einher, die die Befreiung vom schwedischen Einfluss erreichen wollte. Die Entstehung von beidem wird auf zwei Aspekte zurückgeführt: Durch allgemeine Schulbildung wuchs in den Norwegern ein politisches Bewusstsein und mit der Einführung lokaler Selbstverwaltungen 1837 entstanden Formannskapsdistrikte. Die lokalen Verwaltungen nahmen der königlichen Regierung zwar Arbeit ab, schwächten so aber auch deren Einfluss und wurden durch Wahlen bestimmt.[28] Beide Konfliktparteien bezogen sich auf das Grundgesetz: Die Konservativen bestanden auf die Gewaltenteilung, den Dualismus zwischen König und Volksrepräsentation, die Liberalen und Sozialdemokraten verwiesen auf die Volkssouveränität und die Einheit von Regierung und Parlament.[31]
In den 1860ern erlangten die oppositionellen Kräfte um Johan Sverdrup die Mehrheit im Parlament. Gemeinsam mit Søren Jaabæk, dem Führer der landwirtschaftlichen Opposition, erreichte er, dass das Storting fortan jedes Jahr tagte. Zuvor kamen die Delegierten nur jedes dritte Jahr zusammen. Durch den Beschluss stieg der politische Einfluss des Stortings und die königliche Regierung wurde geschwächt, da ihre Mitglieder in der Folge wenig Möglichkeiten hatten, auf die Arbeit des Parlaments einzuwirken. Der König hatte auch nicht mehr die freie Wahl seiner Regierungsmitglieder.[28]
1884 gab sich der schwedische König geschlagen und der Parlamentarismus setzte sich in Norwegen durch. Somit musste eine Regierung nun nicht mehr die Unterstützung des Königs haben, sondern des Stortings. Im gleichen Jahr bildeten sich in Kreisen der Konservativen und der Liberalen erste Parteien. Die Arbeiterpartei wurde erst 1887 gegründet und erreichte erst 1903 den Einzug ins Parlament. 1905 wurde Norwegen durch ein Referendum endgültig von Schweden unabhängig.[32][28]
In den ersten Jahren der Unabhängigkeit hatten die Liberalen durchgängig die Mehrheit im Storting. Die Bedeutung der Arbeiterpartei steigerte sich von Wahl zu Wahl. Seit der Stortingwahl 1912, bei der sie 26% der Stimmen erhielt, war sie die zweitgrößte Partei der Nationalversammlung.[33] Zwischen 1898 und 1913 wurde das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen eingeführt.[30] Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs ging auch die Dominanz der Liberalen zu Ende; bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs konnte keine Partei eine Mehrheit im Storting erreichen. 1928 kam es unter Christopher Hornsrud zur ersten sozialdemokratischen Regierung in Norwegen, die jedoch nur 19 Tage hielt. Im Vorfeld des Zweiten Weltkriegs rückten Verteidigungsfragen ins Zentrum politischer Debatten. Die Sozialisten wehrten sich gegen eine Erhöhung des Verteidigungshaushalts und wurden dabei teilweise von den Liberalen unterstützt. Dennoch erfolgte die Bewilligung 1936 unter einer sozialdemokratischen Regierung mit Unterstützung der Bauernpartei. Bei Beginn des Krieges erklärte sich Norwegen wieder für neutral, wurde jedoch vom Deutschen Reich besetzt.[33]
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Bei der ersten Wahl nach dem Zweiten Weltkrieg erreichte die Arbeiterpartei die meisten Stimmen. Damit begann ihre Dominanz im Storting, die bis zur Wahl 1969 anhielt. Ihr bestes Ergebnis erreichten die Sozialdemokraten 1957, als sie 48,5% der Stimmen erhielten. In dieser Zeit waren die Wahlergebnisse aller Parteien relativ stabil; einzige markante Veränderung war, dass die kommunistische Partei, die NKP, aus dem Parlament ausschied. Das Ende der sozialdemokratischen Dominanz kam mit der Stortingwahl 1973, bei der die Partei mehr als zehn Prozent verlor. Grund für das schlechte Abschneiden der Arbeiterpartei war die Befürwortung eines EG-Beitritts, den die Mehrheit der Bevölkerung jedoch ablehnte. Dies zeigte ein Referendum aus dem Vorjahr, bei dem sich nur 46,5% für einen Beitritt aussprachen. [34]
Die Sozialdemokraten blieben zwar die stärkste Partei, doch an die Dominanz der Vorjahre konnten sie nicht mehr anknüpfen. Vor allem die konservativen Parteien profitierten vom Ende der Dominanz. Ab den 1980ern war eine Rechtswoge (høyrebølgen) zu verzeichnen. 1981 erreichte Høyre mit 31,7% ihr bestes Ergebnis auf nationaler Ebene. Dies ging vor allem auf Kosten der Parteien der Mitte, also der Zentrumspartei und der Christlichen Volkspartei.
Um die Jahrhundertwende war eine weitere Zäsur im Wahlverhalten zu beobachten. Die Sozialdemokraten verloren weiterhin an Stimmen und erreichten 2001 mit 24,4% ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Stortingwahl. Zugewinne waren bei der Sozialistischen Linken, die vor allem vom schlechten Abschneiden der Sozialdemokraten profitierten, und der rechtspopulistischen Fortschrittspartei zu verzeichnen, was eine "Radikalisierung" im Wahlverhalten bedeutet.[35]
Wahlen 2005 und 2009: rot-rot-grüne Mehrheiten
Die Wahl am 12. September 2005 brachte eine Mehrheit für das Wahlbündnis von Sozialdemokraten, Linken und grüner Zentrumspartei. Der Sozialdemokrat Jens Stoltenberg wurde mit der Regierungsbildung beauftragt, nachdem er bereits von 2000 bis 2001 als Ministerpräsident fungierte. Eine weitere Gewinnerin der Wahl war Carl Ivar Hagens rechtspopulistische Fortschrittspartei. Sie erhielt rund 22 % der Stimmen und wurde somit zur stärksten Oppositionspartei. Für den bisherigen Ministerpräsident Kjell Magne Bondevik (KrF) und seine Mitte-rechts-Regierung hingegen gab es eine Wahlniederlage; seine Partei verlor die Hälfte ihrer Mandate. Zentrales Wahlkampfthema war die Verteilung der reichhaltigen Öleinnahmen. Ein Großteil der Einnahmen fließt in einen Ölfonds, der für kommende Generationen vorgesehen ist und die Sozialleistungen sichern soll. Stoltenbergs Arbeiterpartei wie auch Hagens Fortschrittspartei punkteten mit dem Versprechen, die Gelder aus dem Ölgeschäft mehr für Bildungs-, Gesundheits- und Pflegeausgaben nutzen zu wollen. Bondeviks Verweis auf gute Wirtschaftsdaten konnten nicht den Wahlsieg bringen.[36] [37] Die Verbesserung der Sozialleistungen wurde schließlich mit Erhöhung der Steuern finanziert. Der Sozialdemokrat Thorbjørn Jagland wurde in der konstituierenden Sitzung zum Parlamentspräsidenten gewählt.
2009 wurde die Regierung Stoltenberg bestätigt:
Partei Sitze[38] Stimmenanteil Arbeiderpartiet (Arbeiterpartei / sozialdemokratisch) 64 (61) 35,4% Fremskrittspartiet (Fortschrittspartei / rechtspopulistisch) 41 (38) 22,9% Høyre (Rechte / konservativ) 30 (23) 17,2% Sosialistisk Venstreparti (Sozialistische Linkspartei) 11 (15) 6,2% Senterpartiet (Zentrumspartei / grün, dezentralistisch) 11 (11) 6,2% Kristelig Folkeparti (Christliche Volkspartei / christlich-konservativ) 10 (11) 5,8% Venstre (Linke / liberal) 2 (10) 3,9% Summe 169 (169) Literatur
- Hermann Groß, Walter Rothholz: Das politische System Norwegens. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Die politischen Systeme Westeuropas. Unter Mitarbeit von Jörg Bohnefeld und Stephan Fischer. 4. aktualisierte und überarbeitete Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16464-9, S. 151–193.
- Olof Petersson: Die politischen Systeme Nordeuropas. Eine Einführung. [Aus dem Schwedischen übersetzt und aktualisiert von Ulrike Strerath-Bolz]. Nomos, Baden-Baden 1989, ISBN 3-7890-1864-3 (Nordeuropäische Studien 5).
- Hilmar Rommetvedt: The Rise of the Norwegian Parliament. Frank Cass, London 2003, ISBN 0-7146-5286-5.
Weblinks
- http://www.stortinget.no/
- Henrich Steffens: Der Norwegische Storthing im Jahre 1824. Geschichtliche Darstellung und Aktenstücke. Berlin 1825
- Allgemeine Informationen zum Politischen System Norwegens auf norwegen.no
Einzelnachweise
- ↑ Petersson, 1989, 74
- ↑ norwegen.no: Allgemeine Informationen (Zugriff: 10. Januar 2008)
- ↑ Petersson, 1989, 40; Groß/Rothholz, 2003, 148
- ↑ Petersson, 1989, 38f.
- ↑ Petersson, 1989, 76f.
- ↑ Petersson, 1989, 78f.; stortinget.no: The Legislative Procedure (Zugriff: 10. Januar 2008); Groß/Rothholz, 2003, 134f.
- ↑ Petersson, 1989, 81f.
- ↑ stortinget.no: The Fiscial Budget Procedure (Zugriff: 10. Januar 2008)
- ↑ a b c d stortinget.no: The Supervisory Role of the Storting (Zugriff: 10. Januar 2008)
- ↑ a b c Groß/Rothholz, 2003, 138
- ↑ Petersson, 1989, 82f.
- ↑ a b Petersson, 1989, 84
- ↑ Petersson, 1989, 83
- ↑ stortinget.no: The Storting's Presidium (Zugriff: 12. Januar 2008)
- ↑ Groß/Rothholz, 2003, 134
- ↑ Groß/Rothholz, 2003, 137
- ↑ a b Groß/Rothholz, 2003, 135
- ↑ a b stortinget.no: The Standing Committees (Zugriff: 12. Januar 2008)
- ↑ Petersson, 1989, 76
- ↑ a b c Groß/Ruthholz, 2003, 135f.
- ↑ a b Petersson, 1989, 74
- ↑ a b Petersson, 1989, 75
- ↑ a b Petersson, 1989, 72
- ↑ Petersson, 1989, 73
- ↑ Petersson, 1989, 9
- ↑ Petersson, 1989, 10
- ↑ Petersson, 15
- ↑ a b c d stortinget.no: History (Zugriff: 20. Januar 2008)
- ↑ Petersson, 1989, 16
- ↑ a b Petersson, 1989, 17
- ↑ Petersson, 1989, 18f.
- ↑ Petersson, 1989, 18
- ↑ a b Tor Dagre: Norwegen nach 1905 (Zugriff: 20. Januar 2008)
- ↑ Groß/Rothholz, 2003, 149; Petersson, 1989, 30
- ↑ Groß/Rothholz, 2003, 149
- ↑ spiegelonline.de: Rot-Rot-Grün gewinnt. 13. September 2005. (Zugriffsdatum: 12. Januar 2008)
- ↑ Anna Reimann: Protest unter Reichen. 13. September 2005. (Zugriffsdatum: 12. Januar 2008)
- ↑ Die Zahlen in Klammern geben die Anzahl der Mandate an, die die Partei in der vorigen Legislaturperiode innehatte.
Europäische Union: Europäisches Parlament
Albanien: Kuvendi i Shqipërisë | Andorra: Consell General de les Valls | Belgien: Parlament (Abgeordnetenkammer und Senat) | Bosnien und Herzegowina: Abgeordnetenhaus | Bulgarien: Narodno Sabranie | Dänemark: Folketing | Deutschland: Bundestag und Bundesrat | Estland: Riigikogu | Finnland: Eduskunta | Frankreich: Parlement français (Assemblée nationale und Sénat) | Griechenland: Parlament | Irland: Oireachtas (Dáil Éireann und Seanad Éireann) | Island: Althing | Italien: Camera und Senato | Kroatien: Sabor | Lettland: Saeima | Liechtenstein: Landtag | Litauen: Seimas | Luxemburg: Chambre des Députés | Malta: Kamra Tad-Deputati | Mazedonien: Parlament | Moldawien: Parlamentul Republicii Moldova | Monaco: Conseil National | Montenegro: Parlament | Niederlande: Staten-Generaal (Eerste Kamer und Tweede Kamer) | Norwegen: Storting | Österreich: Parlament (Nationalrat und Bundesrat) | Polen: Sejm und Senat | Portugal: Assembleia da República | Rumänien: Camera Deputaților und Senatul | Russland: Föderationsversammlung (Duma und Föderationsrat) | San Marino: Consiglio Grande e Generale | Schweden: Riksdagen | Schweiz: Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) | Serbien: Nationalversammlung | Slowakei: Nationalrat | Slowenien: Državni zbor und Državni svet | Spanien: Cortes Generales (Congreso de los Diputados und Senado) | Tschechien: Abgeordnetenhaus und Senat | Türkei: Türkiye Büyük Millet Meclisi | Ukraine: Werchowna Rada | Ungarn: Országgyűlés | Vatikanstadt: – | Vereinigtes Königreich: Parliament (House of Commons und House of Lords) | Weißrussland: Repräsentantenhaus und Rat der Republik
Sonstige Gebiete:
Åland: Lagting | Färöer: Løgting | Gibraltar: Parlament | Guernsey: States of Guernsey | Isle of Man: Tynwald (House of Keys und Legislative Council) | Jersey: States of JerseyUmstrittene Gebiete:
Kosovo: Kuvendi i Kosovës | Transnistrien: Oberster Sowjet
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storting — STÓRTING s.n. Parlamentul norvegian. [< norv. storting]. Trimis de LauraGellner, 13.09.2007. Sursa: DN STÓRTING s. n. parlamentul norvegian. (< norv. storting) Trimis de raduborza, 15.09.2007. Sursa: MDN … Dicționar Român
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Storting — El Storting, o Stortinget, ( la Gran Reunión ), es el parlamento de Noruega, y está situado en Oslo. El edificio del parlamento fue completado en 1866 y fue diseñado por el arquitecto Victor Langlet. Cuenta con 169 escaños … Enciclopedia Universal
Storting — Stor|ting [ʃt..., norw. st...] das; s <aus norw. storting, eigtl. »große Zusammenkunft«, zu stor »groß« u. ting »Thing«> das norw. Parlament … Das große Fremdwörterbuch
storting — stor|ting sb., et, storting, ene, i sms. stortings , fx stortingsmand, stortingsmedlem; det norske parlament, Stortinget … Dansk ordbog
Storting — /stawr ting , stohr /, n. the parliament of Norway, elected by popular vote, which is divided into the upper house (Lagting), comprising one quarter of the members, and the lower house (Odelsting), comprising the rest. Also, Storthing. [1825 35;… … Universalium