Erzdiözese Köln

Erzdiözese Köln
Karte
Karte Erzbistum Köln
Basisdaten
Staat Deutschland
Diözesanbischof Joachim Kardinal Meisner
Weihbischof Heiner Koch
Manfred Melzer
Rainer Woelki
Emeritierter Weihbischof Klaus Dick
Generalvikar Dominik Schwaderlapp
Fläche 6.181 km²
Dekanate 56 (Februar 2008)
Pfarreien 708 (31.12.2007 / AP2009)
Einwohner 5.250.000 (31.12.2007 / AP2009)
Katholiken 2.158.722 (31.12.2007 / AP2009)
Anteil 41,1 %
Diözesanpriester 881 (31.12.2007 / AP2009)
Ordenspriester 339 (31.12.2007 / AP2009)
Ständige Diakone 301 (31.12.2007 / AP2009)
Katholiken je Priester 1.769
Ordensbrüder 447 (31.12.2007 / AP2009)
Ordensschwestern 1.761 (31.12.2007 / AP2009)
Ritus Römischer Ritus
Liturgiesprache Deutsch, Latein
Kathedrale Kölner Dom
Webpräsenz www.erzbistum-koeln.de
Suffraganbistümer Aachen
Essen
Limburg
Münster
Trier
Kirchenprovinz
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Das Erzbistum Köln (lat.: Archidioecesis Coloniensis) ist eine Diözese im Westen von Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Rheinland-Pfalz. Es ist eines der ältesten und mit rund 2,17 Millionen Katholiken im Diözesangebiet das größte der Bistümer des deutschsprachigen Raums. Der Kirchenprovinz Köln, deren Metropolit der Kölner Erzbischof ist, sind die Suffraganbistümer Aachen, Essen, Limburg, Münster und Trier zugeordnet. Der Kölner Dom ist die Kathedrale des Erzbistum Köln, und Joachim Kardinal Meisner ist der derzeitige Erzbischof von Köln und Metropolit der Kölner Kirchenprovinz.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Anfänge

Frühchristliches Baptisterium östlich des Kölner Domchors

Das Erzbistum Köln geht auf die frühchristliche Gemeinde der Stadt zurück. Zu dieser Zeit war Köln römisch und die ersten Christen mussten sich wohl im Untergrund versammeln. Der Lyoner Bischof Irenäus erwähnt in seiner Schrift „Gegen die Häretiker“ (Adversus haereses) Christen, die in Germanien leben. Daraus wird oft auch auf Christengemeinden in den Provinzhauptorten Köln und Mainz geschlossen. Der erste belegbare Bischof von Köln war der Hl. Maternus um 313. Der erste Bischof mit fränkischem Namen war Hl. Evergislus (Eberigisil) im 6. Jahrhundert. Seit ca. 795 führten die Bischöfe von Köln den Titel eines Erzbischofs.

Mittelalter

„Heiliges Köln“. Holzschnitt aus der „Chronica van der hilligen stat van Cöllen. Cöllen 1499.“

Erzbischof Rainald von Dassel überführte im Jahr 1164 die Gebeine der Hl. Drei Könige nach Köln. Mit diesem Ereignis wurde Köln zu einem der bedeutsamsten Wallfahrtsorte der christlichen Welt. Auch die Vielzahl der anderen „Kölner Heiligen“ wie z.B. die Hl. Ursula und der Heilige Gereon trugen dazu bei, dass Köln fortan den Titel „Sancta“ (heilig) im Stadtnamen trug. Der volle Titel Kölns war „Sancta Colonia Dei Gratia Romanae Ecclesiae Fidelis Filia“ – Heiliges Köln, von Gottes Gnaden der Römischen Kirche getreue Tochter.

Der alte karolingische Dom war den Pilgermassen und der Bedeutung des Erzbistums bald nicht mehr gewachsen, und so wurde im Jahr 1248 von Erzbischof Konrad von Hochstaden der Grundstein für den neuen gotischen Dom gelegt.

Im Verlauf der Zeit hatten die Erzbischöfe von Köln als weltliche Herrscher des Erzstifts Kurköln immer mehr Unstimmigkeiten mit den Kölner Bürgern. Den Gipfel fanden diese im Zuge des limburgischen Erbfolgekrieges im Jahr 1288 mit der Schlacht von Worringen; die Kölner Bürger hatten sich auf die Seite der Gegner ihres Erzbischofs geschlagen. Die Erzbischöfe verloren als Ergebnis der Schlacht die weltliche Macht über die Stadt Köln. Den fortgesetzten Anspruch auf die Stadt symbolisierte man allerdings weiter gern, etwa indem man in Urkunden unverdrossen von „unserer Stadt Köln“ sprach. Auch behielten die Kölner Erzbischöfe Reservatrechte über die Stadt, vor allem die Hochgerichtsbarkeit. Mehr oder minder permanenten Streitigkeiten über Kompetenzen innerhalb Kölns waren damit zwar über einen langen Zeitraum Tür und Tor geöffnet. De facto aber blieben die Erzbischöfe, zumindest in ihrer Eigenschaft als weltliche Territorialfürsten, Fremde in der Reichsstadt, die an deren Schlagbäumen auf ebenso sinnfällige Weise um Zugang zu bitten hatten.

Der Kölner Erzbischof war bis 1803 einer der Kurfürsten des Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.

Mittelalterliche Darstellung des Martyriums der Heiligen Ursula
St. Gereon in Köln - älteste röm.-kath. Kirche Deutschlands 4. Jahrhundert - Thebaische Legion

Die Reformationszeit

Während die kirchliche Struktur im Großraum des Erzbistums Köln schon um das Jahr 1000 ausgebildet war und über das Mittelalter hinweg weitgehend konstant blieb, brachte die neuzeitliche Geschichte eine Reihe recht komplizierter Veränderungen mit sich. Zu deren Verständnis muss man sich den Umstand vor Augen halten, dass „Köln“ mit der Reichsstadt, dem weltlich regierten kleineren Erzstift und dem kirchlich verwalteten Erzbistum begrifflich drei unterschiedliche Bezugsgrößen bezeichnet, die allerdings historisch vielfach miteinander verflochten waren.

Die reformatorische Entwicklung war am Kölner Erzbistum im 16. Jahrhundert noch vergleichsweise unmerklich vorbeigegangen: Wohl nicht viel mehr als rund ein Zehntel der Pfarreien wechselte vom katholischen zum evangelischen, das heißt lutherischen oder reformierten Bekenntnis. Dabei handelte es sich teils um solche Orte, die aus eigenem Antrieb und gegen den erklärten Willen des Landesherrn vom katholischen Glauben abrückten wie beispielsweise Wesel oder Soest. Teils aber gab erst das spätere konfessionspolitische Einwirken der Landesherren im Sinne des sog. Landesherrlichen Kirchenregiments den Ausschlag für eine religiöse Umorientierung. Dass die Herzöge von Kleve, die bis zu ihrem Aussterben 1609 und der nachfolgenden Landesteilung Jülich, Kleve, Berg, Mark und Ravensberg beherrschten, nicht (oder nicht offen) zur evangelischen Kirche übertraten, sollte sich allerdings als stabilierend für das Erzbistum Köln erweisen, das diese Territorien fast ganz umspannte. Erst als Brandenburg-Preußen 1609 das Herzogtum Kleve und später Moers an sich nahm, regierte in einem zum Erzbistum Köln gehörigen Gebiet eine protestantische Dynastie, die die katholische Gegenreformation zu blockieren bestrebt war.

Die komplizierten, durch ein mächtepolitisches Patt verursachten Konfessionsverhältnisse in den 1609 zwischen Brandenburg-Preußen und Pfalz-Neuburg aufgeteilten Territorien sind in der Folge vor dem Hintergrund des Jülich-Klevischen Erbfolgestreits (1609–1666) zu sehen. An dessen Ende galten wechselseitige Duldungsbestimmungen für die katholische, lutherische und reformierte Konfession, die – ob aus seiner Sicht positiv oder negativ – jedenfalls außerhalb des Zugriffs des Kölner Erzbischofs lagen: Er sah sich in seinem Wirkungskreis ganz auf sein kleines weltliches Herrschaftsgebiet verwiesen, das mit Ausnahme von Linz am Rhein links des Rheins lag. Angesichts der überaus starken Stellung der Landstände war er allerdings in seiner Regierungsfähigkeit seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stark beschränkt.

Es ließe sich somit in bewusster Überspitzung behaupten, dass der Kölner Erzbischof seit dem Spätmittelalter sowohl als weltlicher Fürst als auch als kirchlicher „Hirte“ zu einem wirksamen Handeln unfähig war, wobei nicht selten persönlich wenig geeignete Bischofspersönlichkeiten am wenigsten geeignet schienen, die strukturell widrigen Umständen in der Bistumsverwaltung in den Griff zu bekommen.

Die Rücktritte zweier Bischöfe (Friedrich von Wied und Salentin von Isenburg) und, wichtiger noch, die Reformationsversuche durch Hermann V. von Wied 1543 und Gebhard Truchseß von Waldburg 1582 hinterließen keine wirklich langfristigen Folgen für das Erzbistum. Die Neigungen Hermanns und, mehr noch, Gebhards wurden trotzdem von der Gegenseite als äußerst gefährlich empfunden. Der katholischen Fraktion im Reich stand mit der möglichen Protestantisierung des Erzbistums nämlich nicht zu Unrecht ein Kippen der Konfessionsverhältnisse auf breiter Ebene vor Augen: Da der Kölner Kurfürst eines von sieben Voten bei der Wahl des Kaisers besaß, schien sogar langfristig ein protestantisches Kaisertum mit ungeahnten Folgen für das gesamte Herrschaftsgefüge auf europäischer Ebene möglich.

Die „bayerische Herrschaft“ (1583–1761)

Ferdinand von Bayern als Erzbischof von Köln, Gemälde im Kapitelsaal des Kölner Domes

Die relative konfessionelle Stabilität des Erzbistums Köln angesichts einer anderswo rapiden Protestantisierung ist angesichts dessen vor dem Hintergrund übergreifender politischer Interessen zu sehen. Dass „die Rheinländer“ im 16. und 17. Jahrhundert mehrheitlich katholisch blieben, lag somit nicht daran, dass sie besonders glaubensstark bzw. gegenüber der Reformation grundsätzlich abgeneigt gewesen wären. Vielmehr erwiesen sich die um die Mitte des 16. Jahrhunderts verbliebenen katholischen Mächte (namentlich die Kurie, Spanien bzw. das Haus Habsburg, die bayerischen Wittelsbacher im Verband mit einer Reihe kleinerer, auf die Versorgungsstellen in den Domkapiteln angewiesener Dynastien) als durchsetzungsstark.

Vor allem wurde die Vorherrschaft des Katholizismus im Westen dauerhaft dadurch gestärkt, dass es die bayerischen Wittelsbacher seit dem späten 16. Jahrhundert verstanden, sich eine Art Daueranwartschaft auf die Fürstbistümer des westdeutschen Raums – und damit auch Kölns – zu sichern. Konkret heißt das, dass die Wittelsbacher Herzöge bzw. (ab 1623/1648) Kurfürsten Einfluss auf die 24 wahlberechtigten Domkapitulare ausübten – oder missliebige (protestantische) Domkapitulare kurzerhand aus dem Amt entfernten („entsetzten“). Sie sicherten sich damit Wahlergebnisse in ihrem kirchenpolitischen Sinne. Nicht übersehen darf man dabei die enorme Bedeutung des Bischofsamts für die standesgemäße Versorgung der jüngeren, für den geistlichen Stand vorgesehenen Söhne: Für das seit dem späteren 16. Jahrhundert kinderreiche Haus Bayern-München galt dies um so mehr, als die dynastischen Hausgesetze seit 1505 im Sinne des Primogeniturprinzips eine Teilung der eigenen Lande unter den nachgeborenen Söhne unterbanden.

Hier im Rheinland wie anderswo auch wurden die religiösen Verhältnisse also unter dem Strich nicht durch die freie Entscheidung der Untertanen, sondern durch die teils politisch, teils konfessionell motivierten Weichenstellungen der jeweiligen Territorialherren vorgegeben.

Die Bistumsreform 1559

Die kölnische Kirchenorganisation in der Frühen Neuzeit wurde in erster Linie durch administrative Einschnitte verändert. Einen ersten zog die Auseinandersetzung zwischen Spanien und seinen niederländischen Provinzen in der unmittelbaren Nachbarschaft des Erzbistums mit sich. Der in den Niederlanden regierende König Philipp II. nämlich setzte 1559 bei Papst Paul IV. eine grundstürzende Neugestaltung der Bistumsstruktur in der Region durch. Vorgeblich ging es Philipp darum, den um sich greifenden Protestantismus mit geeigneten kirchenpolitischen Mitteln zu bekämpfen. Allerdings hatten die Habsburger unverkennbar starke hauspolitische Interessen im Nordwesten des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, die sie mit einer verstärkten Kontrolle auch des kirchlichen Apparats zu befestigen hofften. In den Niederlanden hatten bis dahin nur sechs, relativ große Bistümer existiert, deren Zahl auf Veranlassung Philipps nun durch Teilungen und Neugründungen auf 19 erhöht wurde. Dabei wurde ein bis 1801 fortlebendes Bistum Roermond gegründet, in das Pfarreien des Erzbistums Köln im Bereich von Nijmegen und der Flüsse Maas und Niers im sog. Oberquartier Geldern abgezweigt wurden. Das Kölner Suffraganbistum Utrecht wurde verhältnismäßig noch stärker verkleinert und aus der Kölner Kirchenprovinz ganz herausgelöst, immerhin aber (wie Mechelen und Cambrai) zum Erzbistum erhöht. Auch andere Kölner Suffragane wie Münster erlitten 1559 Einbußen, die sich aus der Sicht der regierenden Fürstbischöfe in erster Linie durch den Ausfall von Gebühren wie z. B. bei Pfarrerbestallungen (Einsetzungen) bemerkbar machten.

Die Revolutionszeit (1794–1813)

Durch die Besetzung des gesamten linksrheinischen Raums durch französische Truppen bis zum Oktober 1794 und ihr weiteres Ausgreifen auf den rechtsrheinischen Raum erlebte das Erzbistum Köln innerlich wie äußerlich einen Niedergang: Nicht nur in der radikalen jakobinischen Phase der Französischen Revolution, sondern auch zur Zeit des Direktoriums von 1795 bis 1799 wurde der katholische Kultus in den besetzten Gebieten wie in Frankreich selbst massiv unterdrückt. Erst Napoléon Bonaparte setzte der Bekämpfung des Christentums ein Ende, wobei ihn nicht Toleranz, geschweige denn religiöse Überzeugung leitete, sondern das Kalkül, sich als Wiederhersteller eingewurzelter Traditionen profilieren zu können. Wichtig in diesem Zusammenhang ist u. a. die Rückkehr zum Gregorianischen Kalender und die Veröffentlichung eines sog. Reichskatechismus 1806.

Politische Konzessionen gedachte Napoleon gegenüber der im Untergang befindlichen Reichskirche aber nicht zu machen: Nachdem durch den Frieden von Lunéville am 9. März 1801 der gesamte linksrheinische Raum staatsrechtlich an Frankreich gefallen war, löste Napoleon das Erzbistum Köln für seine linksrheinisch-französischen Teile im Zuge einer Neuordnung der Bistumsstruktur umstandslos auf, womit er einer über tausendjährigen kirchengeschichtlichen Tradition im Rheinland ein Ende setzte. Als Ersatz für Köln kreierte er ein Bistum Aachen unter der bischöflichen Leitung seines Gefolgsmanns Marc-Antoine Berdolet, das dem Erzbistum Mechelen als Suffragan unterstellt war. Dass derlei Maßnahmen von herrschaftspolitischen Motiven getragen waren, schließt allerdings nicht aus, dass Napoleon wie im weltlichen so auch im kirchlichen Bereich anerkennenswerte Reformen (etwa im Bereich der Pfarrfinanzierung) in die Tat umsetzte.

Preußische Zeit (ab 1815)

Der unfertige Dom um 1824. Nach Max Hasak: Der Dom zu Köln, 1911.

Mit dem Ende der napoleonischen Herrschaft über den deutschen Westen 1814/1815 kam es zu einem abermaligen Umbau der kirchlichen Verhältnisse: Mit dem 1821 geschlossenen Staatskirchenvertrag zwischen der Kurie und Preußen, das auf dem Wiener Kongress 1815 die Herrschaft im beinahe gesamten Rheinland angegetreten hatte, und der Zirkumskriptionsbulle De salute animarum (16. Juli 1821) wurde das Bistum Aachen wieder aufgelöst, Köln dagegen wieder belebt. Die vormals Aachener kirchlichen Gebiete wurden nun zwischen Köln und Münster auf eine Art und Weise verteilt, die mehr Preußens administrativen Bedürfnissen als den kirchengeschichtlichen Traditionen entsprach: Der Kölner Sprengel umfasste die Regierungsbezirke Köln, Aachen und Düsseldorf, wurde also staatlichen Distrikten angeglichen. Am nördlichen Niederrhein, in dem sich uralte kölnische Traditionsorte wie beispielsweise Xanten oder Kempen befanden, wurde der allerdings kurzlebige preußische Regierungsbezirk Kleve mit den dort versammelten Pfarreien dem Bistum Münster einverleibt. Dessen Dekanate Kleve, Wesel, Recklinghausen und Warendorf bilden noch heute die Grenze zum Erzbistum Köln, dem 1957 errichteten Bistum Essen und dem später zum Erzbistum erhobenen Paderborn im Osten.

Das große Entgegegenkommen Preußens gegenüber der Kurie bei der Wiedereinrichtung des Kölner Erzbistums, wird als Ursache der in den folgenden Jahrzehnten aufgetretenen Konflikte zwischen Staat und Kirche am Rhein gesehen.

Deren zentrales Ereignis waren die Kölner Wirren. Als deren Höhepunkt gilt die 1837 durch den Preußischen Staat erfolgte Verhaftung des ultramontan gesinnten Kölner Erzbischof Clemens August Droste zu Vischering. Es ging um den rechtlichen Status interkonfessioneller Ehen, den Droste zu Vischering nicht akzeptierte. Die anschließende zweijährige Festungshaft des Bischofs sorgte dann für eine grundlegende Verhältnisbestimmung zwischen Preußischem Staat und Katholischer Kirche. Viele Historiker sehen in diesem Ereignis bereits den Beginn des Kulturkampf im späteren Deutschen Kaiserreich. In den sog. „res mixtae“, denjenigen Bereichen, deren Regelung von beiden Seiten beansprucht wurde (Schulwesen, Eheschließung und -gerichtsbarkeit u. a.m.), setzte Preußen damit die Trennung zwischen Staat und Kirche durch.

20. und 21. Jahrhundert

Der Papst wird auf dem Rhein von hunderttausenden Pilgern während des XX. Weltjugendtags (2005) in Köln empfangen.

Im 20. Jahrhundert erfuhr das Erzbistum Köln durch die Abtrennung des 1930 wieder gegründeten Bistums Aachen im Westen und die Einrichtung des flächenmäßig kleinen, aber an Einwohnern zahlreichen „Ruhrbistums“ Essen 1956 abermals Veränderungen. Im Zuge der Eingemeindung der damaligen Stadt Kettwig nach Essen bzw. Mülheim im Jahre 1975 weigerte sich der Kölner Erzbischof Joseph Kardinal Frings die Stadt mit ihren hohen Kirchensteuereinnahmen an das Ruhrbistum abzugeben. Kardinal Meisner stattete daher zu Beginn seiner Amtszeit sowohl der damaligen Essener als auch der damaligen Mülheimer Oberbürgermeisterin einen Antrittsbesuch ab.

2005 war das Erzbistum Köln Ausrichter des 20. Weltjugendtags.

Seit 1954 unterhält das Erzbistum Köln auf Initiative des damaligen Erzbischofs Joseph Kardinal Frings eine Bistumspatenschaft mit dem Erzbistum Tokio. Eine zweite Bistumspartnerschaft wurde unter Erzbischof Joachim Kardinal Meisner mit dem Bistum Dresden-Meißen begründet.

Die ökonomische Bedeutung des Erzbistums betreffend, bezeichnete sich Köln in seiner Selbstdarstellung als „an der Spitze der Diözesen in Deutschland“ stehend und „weltweit zu den Bistümern mit dem größten Haushaltsvolumen“ (680 Millionen Euro 2004) gehörend. Faktum ist allerdings, dass die Ausgaben die Einnahmen bei weitem übersteigen. Wenngleich die Situation in Köln nicht als so prekär wie anderswo angesehen werden muss, steht auch dieses Bistum vor der Notwendigkeit beträchtlicher Ausgabenkürzungen.

Bistumsgeographie

Erzbischöfliches Generalvikariat Köln

Bistumsumfang

Das Erzbistum umfasst in Nordrhein-Westfalen die kreisfreien Städte Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal, den östlichen Teil des Kreises Euskirchen (Städte Bad Münstereifel [einschließlich der Ortschaften Embken, Muldenau und Wollersheim der Stadt Nideggen], Euskirchen, Zülpich, die Gemeinde Weilerswist und die östlichen Ortschaften der Stadt Mechernich), den Kreis Mettmann einschließlich der ehemaligen Stadt Kettwig (Essen) sowie der Stadtteil Mülheim-Mintard, den Oberbergischen Kreis, den größten Teil des Rhein-Kreises Neuss (Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Neuss, die Gemeinde Rommerskirchen sowie den Ortsteil Büderich der Stadt Meerbusch und die Ortsteile Glehn und Steinforth-Rubbelrath der Stadt Korschenbroich), den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis und den Rheinisch-Bergischen Kreis.

Zudem gehören ihm in Rheinland-Pfalz Teile des Landkreises Altenkirchen (Verbandsgemeinden Altenkirchen [ohne die Ortsgemeinde Berod bei Hachenburg], Hamm (Sieg), Wissen und Flammersfeld [nördlich der Wied] und die Ortsgemeinde Friesenhagen) sowie der Norden des Landkreises Neuwied (Verbandsgemeinde Unkel und die Ortsgemeinden Asbach, Buchholz (Westerwald) sowie Windhagen) an.

Bistumsgliederung

Das Erzbistum Köln gliedert sich in acht Kreis- und acht Stadtdekanate. Der Rhein-Sieg-Kreis ist in ein rechts- und ein linksrheinisches Kreisdekanat, der Rhein-Kreis Neuss in ein Kreis- und ein Stadtdekanat Neuss gegliedert.

Stadtdekanate Dekanate
Bonn Bonn-Mitte/Süd, Bonn-Nord, Bonn-Bad Godesberg, Bonn-Beuel
Düsseldorf D-Mitte/Heerdt, D-Nord, D-Süd, D-Ost, D-Benrath
Köln Deutz, Dünnwald, Ehrenfeld, Lindenthal, Mitte, Mülheim, Nippes, Porz, Rodenkirchen, Worringen
Leverkusen ---
Remscheid ---
Solingen ---
Wuppertal
Kreisdekanate Dekanate
Altenkirchen ---
Euskirchen Euskirchen
Mettmann Hilden, Langenfeld/Monheim, Mettmann, Ratingen,
Oberbergischer Kreis Gummersbach/Waldbröl, Wipperfürth
Rhein-Erft-Kreis Bedburg, Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling
Rhein-Kreis Neuss Grevenbroich/Dormagen, Neuss/Kaarst
Rheinisch-Bergischer Kreis Altenberg, Bergisch Gladbach, Overath
Rhein-Sieg-Kreis Bornheim, Eitorf/Hennef, Königswinter, Lohmar, Neunkirchen, Meckenheim/Rheinbach, Siegburg/Sankt Augustin, Troisdorf

Mehrere Pfarrgemeinden sind jeweils zu einem Seelsorgebereich mit gemeinsamem Pfarrer und gemeinsamem Seelsorgeteam zusammengeschlossen .

Erzbischof

Clemens August mit allen Zeichen seiner geistlichen und weltlichen Herrschaft: Kurmantel und Kurhut stehen für das Kurfürstentum Köln, das auf der Brust hängende bischöfliche Pektorale, der Kragen des Priesterornats und die auf dem Tisch hinter dem Kurhut liegende Mitra versinnbildlichen sein Amt als Erzbischof von Köln.

Der Erzbischof von Köln war im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit von Amts wegen Kurfürst und Erzkanzler per Italiam des Reiches sowie (seit 1180) Herzog von Westfalen. Die weltlichen Herrschaftsgebiete des Kurerzbischofs waren als Kurköln bis 1803 Bestandteil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

In seiner kirchlichen Funktion ist der Erzbischof von Köln noch heute Metropolit der Rheinischen Kirchenprovinz. Seit dem 13. Jahrhundert trägt er den Titel eines geborenen apostolischen Legaten. Stets dem Kardinalskollegium angehörend, ist er der erste der deutschen Bischöfe, wenngleich der Erzbischof von Salzburg (Österreich) Primas Germaniae ist.

Zu den Erzbischöfen von Köln zählte eine Reihe intellektuell wie kirchenpolitisch herausragender Gestalten. So war der Kölner Kardinal-Erzbischof Johannes von Geissel der „Erfinder“ der Bischofskonferenz und der Kardinal-Erzbischof Joseph Höffner der „Begründer“ der modernen Finanzverwaltung des Apostolischen Stuhles und des Vatikanstaates. Im 16. Jahrhundert war die konfessionelle Haltung der Kölner Erzbischöfe teils zwiespältig. Vom 17. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts dominierte auf dem Kölner Erzstuhl der Typus des Simonisten, d. h. des auf die Sammlung möglichst zahlreicher lukrativer und standesadäquater kirchlicher Pfründen erpichten Hochadeligen. Der pastorale Aspekt trat mitunter deutlich zurück, was schon daran erkennbar ist, dass mancher Bischof nicht sämtliche oder auch nur die niedrigsten Weihen einholte, um sich den Rückzug in den weltlichen Stand offen zu halten.

Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts tat sich mit Maximilian Franz von Österreich eine im Reformdiskurs des Aufgeklärten Absolutismus herausragende Persönlichkeit hervor, deren Wirken aber durch innere Hemmnisse im Kurstaat und natürlich durch die Rheinlandbesatzung der französischen Revolutionstruppen blockiert wurde. Im 19. Jahrhunderts exponierten sich die Kölner Erzbischöfe in den Auseinandersetzungen mit dem preußischen Staat (s.o.). Seit dem frühen 20. Jahrhundert taten sie sich vor allem auf dem Gebiet der Weltkirche hervor. Joseph Kardinal Frings durchbrach die kuriale Vormundschaft und verschaffte damit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine starke Wirkmöglichkeit. Joseph Höffner war ein enger Berater Papst Paul VI. und Papst Johannes Paul II.. Auch Kardinal Joachim Meisner war ein enger Freund Papst Johannes Paul II. und fungierte als sein persönlicher Ratgeber. Doch erkennt man die weltkirchliche Bedeutung der Kölner Erzbischöfe an ihrer Haltung zu sozialen Fragen. So vermochten sie eine konfessionsübergreifende Haltung in Gewerkschaftsfragen durchzusetzen, wie auch nationale und internationale Hilfswerke zu begründen, welche die Grundlage heutiger päpstlicher Hilfswerke bilden.

Die Bedeutung des Erzbischofs von Köln spiegelt sich in der Mühsamkeit bei der Besetzung des Kölner Erzstuhles wider. Im 19. Jahrhundert hatten (preußischer) Staat und Kirche ein meist konkurrierendes Interesse daran, ihren Kandidaten durchzusetzen, da diesem in nationalen Kirchenfragen eine herausragende Stellung zukam. Dies war in der Geschichte oftmals ein Tauziehen, bei dem die die Belange der Erzdiözese selbst in den Hintergrund gerückt wurden. Domkapitular Trippen beschreibt dies in seinem Buch über die Kölner Erzbischofswahlen sehr beeindruckend. Und auch heute ist es noch so, dass die Besetzung des Kölner Erzstuhls stets ein Politikum ist.

Kardinal-Frings-Denkmal in Neuss

Der Erzbischof von Köln ist nicht nur der Bischof einer der ältesten Diözesen Deutschlands, sondern auch Apostolischer Legat. Selbst wenn der Kölner Erzbischof kein Kardinal ist, so trägt er Purpur, dann allerdings das Purpur der Legaten. Als "Legatus natus" steht er im Rang eines Nuntius.

Frühere Bischöfe

Das Erzbistum Köln hatte neben dem Erzbischof vier Weihbischöfe, seit 2004 noch drei. Durch den Bevölkerungsrückgang und das Ansteigen des Durchschnittsalters der Bevölkerung ging auch die Zahl der bischöflichen Amtshandlungen zurück. So ist z. B. seit den 1980er Jahren die Anzahl der Firmungen von über 20.000 im Jahr auf unter 10.000 gefallen.

Kirchliches Leben

Südportal des Domes, während der Domwallfahrt 2006

Das kirchliche Leben des Erzbistums Köln ist städtisch geprägt, da auch die ländlichen Gebiete auf die Großstädte der Rheinschiene und des Wuppertales hin ausgerichtet sind. Es gibt im Erzbistum ein lebendiges Wallfahrtswesen und ein reges Vereinsleben. Fast in jeder Pfarrgemeinde existieren Jugendgruppen, die Katholischen Frauengemeinschaft (kfd), eine Schützenbruderschaft oder eine Kolpingsfamilie. Die Zahl der Mitglieder von Kirchenchören und Messdienern wird für 2004 mit jeweils über 30.000 angegeben. Der sonntägliche Messbesuch liegt bei 12,0 % der Kirchenmitglieder.

Die Mitverantwortung der Christen erfolgt durchgängig durch flächendeckend gewählte Pfarrgemeinderäte auf der Ebene der einzelnen Seelsorgebereiche und Dekanate bis zum Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Kön.

Selbstverständnis

Zentrales Identifikationsmerkmal der Katholiken im Erzbistum Köln ist der 1880 fertig gestellte Kölner Dom. Der Kölner Dompropst Dr. Norbert Feldhoff sagte zum Besuch von Papst Benedikt XVI. des Kölner Domes: „Wir danken Ihnen für diesen Besuch und es erfüllt uns mit Stolz, dass der Kölner Dom die erste Kathedrale außerhalb des Bistums Rom ist, die Sie als Papst besuchen. In Kölner ‚Bescheidenheit‘ halten wir dies für angemessen, weil der Dom des heiligen Petrus in Köln die Bischofskirche der ‚Ecclesia Coloniensis semper sedis Apostolicae fidelis filia‘ ist.“

Die Ecclesia Coloniensis findet ihre sinnfällige Einheit im Kölner Dom und einer Geschichte, die nach außen hin von Traditionalität und Glaubenseinheit zeugt. Die Aufnahme reformatorischen Gedankenguts im 16. oder etwa des romkritischen Febronianismus im späteren 18. Jahrhundert zeigt allerdings, dass auch die Kölner Kirche schon in der vormodernen Zeit durchaus nicht immer unverbrüchlich an der Seite der Kurie stand.

Patrone

Wallfahrtsstätten

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Persönlichkeiten

Domkapitel

Kölner Dom von der gegenüberliegenden Rheinseite aus gesehen

Das Kölner Domkapitel, Hohes Metropolitan-, Kathedral- und Domkapitel zu Köln, zählt 16 Mitglieder, wovon vier nicht am Dom leben und als „Nichtresidierende Domkapitulare“ bezeichnet werden. An der Spitze des Kapitels stehen ein Dompropst, den das Domkapitel wählt, und ein Domdechant, den der Erzbischof ernennt. Die Domkapitulare werden durch den Erzbischof von Köln ernannt, wobei er im Wechsel einmal auf Vorschlag des Kapitels ernennt und dann wieder nach Anhörung desselben. Hausherr der Kathedrale ist in Köln das Domkapitel und nicht der Erzbischof. Es wählt nach dem Tod oder dem Rücktritt einen neuen Erzbischof und unterstützt den Erzbischof bei der Verwaltung des Bistums. Die Kleidung der Domkapitulare besteht aus einer violetten Soutane, und einer violetten Mozetta. Darauf tragen sie einen Stern (Domkapitularsstern) an einer goldenen Kette. Residierende Domkapitulare sind derzeit: Dompropst Dr. jur. utr. Norbert Feldhoff (1975/2004), Domdechant Johannes Bastgen (2003), Dr. jur. can. Günter Assenmacher (2004), Weihbischof Dr. theol. Heiner Koch (1998), Weihbischof Manfred Melzer (1998), Weihbischof Dr. theol. Rainer Woelki (2003), Prof. Dr. theol. Norbert Trippen (1986), Dr. theol. Robert Kümpel (1987), Dr. theol. Dominik Schwaderlapp (2004), Josef Sauerborn (2004), Gerd Bachner (2005), Hans-Josef Radermacher (2006)

Nichtresidierende Domkapitulare: Dr. theol. Johannes Westhoff, Winfried Auel (2004), Rolf Steinhäuser (2005), Anno Burghof (2008)

Emeritierte Domkapitulare: Weihbischof Dr. theol. Klaus Dick (Domdechant em. 2003), Ludwig Schöller (em. 2004), Heinrich Barlage (em. 2005), Gottfried Weber (em. 2005)

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Neuss und Friedrich Wilhelm Oediger: Das Bistum Köln von den Anfängen bis zum Ende des 12. Jahrhunderts. Köln 1964 (31991) (Geschichte des Erzbistums Köln 1).
  • Wilhelm Janssen: Das Erzbistum Köln im späten Mittelalter. 1191–1515. 2 Halbbände, Köln 1995/2003 (Geschichte des Erzbistums Köln 2).
  • Hansgeorg Molitor: Das Erzbistum Köln im Zeitalter der Glaubenskämpfe. 1515–1688. Köln 2008 (Geschichte des Erzbistums Köln 3). ISBN 3-7616-1346-6
  • Eduard Hegel: Das Erzbistum Köln zwischen Barock und Aufklärung. Vom Pfälzischen Krieg bis zum Ende der französischen Zeit 1688–1814. Köln 1979 (Geschichte des Erzbistums Köln 4). ISBN 3-7616-0389-4
  • Eduard Hegel: Das Erzbistum Köln. Zwischen der Restauration des 19. Jahrhunderts und der Restauration des 20. Jahrhunderts. 1815–1962. Köln 1987 (Geschichte des Erzbistums Köln 5). ISBN 3-7616-0873-X

Weblinks


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