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Bundespolizei Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Polizei des Bundes (im Geschäftsbereich des BMI) Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium des Innern (Abteilung B) Gegründet 16. März 1951 als „Bundesgrenzschutz“, seit 1. Juli 2005 als Bundespolizei Hauptsitz in Potsdam (seit 1. März 2008) Behördenleitung Präsident Matthias Seeger (seit 1. März 2008) Anzahl der Bediensteten ca. 39.000 Website http://www.bundespolizei.de Die Bundespolizei (BPol) ist eine Polizei des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern, welches durch seine Abteilung B auch die Rechtsaufsicht über die Behörden der Bundespolizei ausübt. Im Sicherheitssystem des Bundes nimmt die Bundespolizei umfangreiche und vielfältige sonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei, aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z. B. im Aufenthaltsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz geregelt sind. Sie trug bis zum 30. Juni 2005 die Bezeichnung „Bundesgrenzschutz“. Der Name ergab sich aus der früher ausschließlichen und seit den 1970er Jahren Hauptaufgabe, dem Schutz der Landesgrenzen (gem. Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG).
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die Bundespolizei entstand durch Umbenennung des am 16. März 1951 gegründeten Bundesgrenzschutzes.
Sie war der letzte Schritt einer langfristigen Entwicklung beginnend im Jahre 1972. Im Bundesgrenzschutzgesetz des entsprechenden Jahres wurde der BGS bereits als eine Polizei des Bundes bezeichnet. Im Rahmen des Schengener Abkommens und mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 änderte sich das Einsatzspektrum des BGS grundlegend, grenzpolizeiliche Aufgaben gingen stark zurück, bahnpolizeiliche und Flughafensicherungsaufgaben kamen hinzu.
1994 trat das neugefasste Bundesgrenzschutzgesetz in Kraft, mit dem Angehörige des BGS auch den Kombattantenstatus verloren.
1998 kam es zu einem Normenkontrollverfahren im Hinblick darauf, ob der BGS die Aufgaben der Bahnpolizei und Sicherung der Flughäfen 1990 übernehmen durfte, was letztendlich auch bestätigt wurde. In ihrer Entscheidung benutzten die Richter zur Beschreibung der Aufgaben des BGS die Begriffe Sonderpolizei, Polizei mit begrenzten Aufgaben und schließlich Polizei des Bundes. Wesentlich in dieser Entscheidung ist auch der sogenannte Polizeibrief der westalliierten Militärgouverneure vom 14. April 1949, in dem die Besatzungsmächte dem Bund die Errichtung bestimmter Bundespolizeibehörden gestattete. [1] Mit dem Urteil wurde ebenfalls deutlich gemacht, dass die Übernahme spezieller polizeilicher Aufgaben nicht gegen Art. 30 GG („Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt“) verstoße.
2005 strebte die Rot-Grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder und Innenminister Otto Schily die endgültige Umbenennung an. Dies führte zu einer intensiven politischen Diskussion besonders auch zwischen den Ländern [2] und dem Bund. Anlassgebend war zum einen die Sorge der Länder, dass der Bund versuche, länderpolizeiliche Kompetenzen zu übernehmen, [3] was dieser bestritt, zum anderen sicherlich auch eine unterschiedliche Interpretation des Polizeibegriffes. Auch innerpolizeilich wurde intensiv diskutiert. [4] [5]
Letztendlich stimmte der Bundestag mehrheitlich für den Antrag der Bundesregierung und der Bundesgrenzschutz wurde zum 1. Juli 2005 in Bundespolizei umbenannt. Eine Aufgabenerweiterung war damit nicht verbunden, es wurde lediglich in allen Gesetzen, in denen das Wort Bundesgrenzschutz vorkam, dieses durch Bundespolizei ersetzt. Der Bundesrat hat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.
Auftrag
Die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei sind im Bundespolizeigesetz (BPolG) geregelt. Gesetzesgrundlage ist das zum 1. Juli 2005 durch Artikel 1 des „Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei“ vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) umbenannte „Bundesgrenzschutzgesetz“ vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979).
Die Bundespolizei arbeitet in den Aufgabenbereichen der Prävention und Repression sowie im Rahmen der Vollzugshilfe zu Gunsten anderer Behörden.
Die Aufgaben der Bundespolizei sind aufgrund des Föderalismus und der Polizeihoheit der Länder auf spezielle Aufgaben begrenzt. Zu den begrenzten Aufgaben der Bundespolizei gehören:
- Sicherung eigener Einrichtungen, Behörden und Verbände
- Prävention von Straftaten im Aufgabenbereich der Bundespolizei und Strafverfolgung und Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten
- Schutz privater Rechte, wenn gerichtlicher Schutz nicht gewährleistet ist
- grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes: polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft; polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt sowie der Grenzfahndung; die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 km
- Aufgaben der Bahnpolizei
- Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
- Sicherheitsmaßnahmen an Bord von Luftfahrzeugen
- Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und von Bundesministerien
- Aufgaben auf See
- polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
- Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU) oder anderer internationaler Organisationen
- Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes der Polizei beim Deutschen Bundestag
- Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland (Haussicherungs- und Objektschutzdienst – HOD)
- Unterstützung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Schutz- und Begleitdienst (Personenschutz)
- Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik
- Unterstützung der Deutschen Lufthansa beim Schutz von Auslandsstationen
- Unterstützung der Polizeien der Bundesländer, insbesondere bei Großeinsätzen
- Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen einschließlich Luftrettungsdienst
- Verfolgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Aufgabenbezug
Diese Auflistung ist abschließend. Im Sinne der StVO ist die Bundespolizei z. B. keine Polizei, auch im Sinne des Versammlungsrechtes ist die Bundespolizei keine Polizei, so dass sie dortige Aufgaben nicht wahrnehmen darf (vergl. Art 20 III), außer bei Gefahr im Verzug.
Ein wichtiges Betätigungsfeld der Bundespolizei ist die Bekämpfung der organisierten oder überörtlich tätigen Kriminalität insbesondere im Deliktsbereich des Schleusungswesens (Verstöße gg. §§ 96, 97 AufenthG) durch die sog. Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (BPOLI KB). Diese Dienststellen sind unterteilt in eine Führungsgruppe, einen Ermittlungsdienst und eine operative Komponente für größtenteils verdeckte operative Maßnahmen, wie Observationen (insbesondere nach § 163f StPO) oder verdeckte technische Überwachungen (insbesondere nach §§ 100c und 100f StPO).
Dieser operative Teil nennt sich Mobile Fahndungseinheit (MFE) und ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Von den neun verschiedenen MFEen, die es bundesweit gibt, operieren die meisten sehr unterschiedlich. Einige ähneln den Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Polizeien der Länder und führen auch Festnahmen grundsätzlich selber durch, andere arbeiten nur im absoluten Ausnahmefall offen und überlassen die eigentlichen Festnahmen uniformierten Polizeibeamten (zum Beispiel den o.g. Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten), um ihre Tarnung bei öffentlich sichtbaren Einsätzen nicht zu gefährden. Die grundsätzlichen Arbeitsweisen der MFEen sind jedoch in einer entsprechenden Rahmenanweisung einheitlich geregelt.
Organisation
Bundespolizeipräsidium
Das Bundespolizeipräsidium ist eine Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Potsdam, die dem Bundesministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet ist. Es übt die Dienst- und Fachaufsicht über die restliche Bundespolizei aus und ist auch für die polizeilich-strategische Steuerung zuständig. Es wird vom Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums und seinen beiden Vizepräsidenten geleitet.
Seine organigraphische Gliederung sieht derzeit folgendermaßen aus:
- Leitungsstab – Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Controlling, Leitungsbüro
- Abteilung 1 – Lage und Auswertung
- Abteilung 2 – Gefahrenabwehr
- Abteilung 3 – Kriminalitätsbekämpfung
- Abteilung 4 – Internationale Angelegenheiten, Europäische Zusammenarbeit
- Abteilung 5 – Informations- und Kommunikationszentrum
- Abteilung 6 – Polizeitechnik, Materialmanagement
- Abteilung 7 – Recht, Personal
- Abteilung 8 – Haushalt, Organisation, Ärztlicher- und Sicherheitstechnischer Dienst
Hinzu kommen organisatorisch angegliederte Spezialeinheiten wie die GSG 9 und die Bundespolizeifliegergruppe – Flugdienst der Bundespolizei sowie das Bundespolizeiorchester.
Die frühere Bundespolizei - Zentralstelle für Information und Kommunikation (BPolZsIuK) ist organisatorisch dem Bundespolizeipräsidium angegliedert und heißt nun IKTZ Neben der Unterstützung der ermittlungsführenden Dienststellen durch technische Aufklärungsmaßnahmen in der Kriminalitätsbekämpfung unterstützt dieser Bereich der Bundespolizei u. a. das Bundesamt für Verfassungsschutz gem. § 10 BPolG auf dem Gebiet der Funktechnik.
Bundespolizeiakademie
Die Bundespolizeiakademie in Lübeck ist die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte des mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei sowie für die weitere fachspezifische Fortbildung. Sie gilt als die Wiege der Bundespolizei, da nach Gründung des damaligen Bundesgrenzschutzes am 16. März 1951 die ersten Beamten als sogenanntes Rahmenpersonal die Unterkunft bezogen. Neben dem Hauptstandort Lübeck-St.Hubertus (Liegenschaft Dr. Robert Lehr) befinden sich weitere Bereiche der Bundespolizeiakademie in der Liegenschaft Falkenfeld (Schwartauer Landstraße).
Der Bundespolizeiakademie sind die fünf Aus- und Fortbildungszentren (BPolAFZ) Neustrelitz, Walsrode, Oerlenbach, Swisttal und Eschwege sowie die Diensthundeschulen in Neuendettelsau und Bleckede, die Bundespolizeisportschule Bad Endorf und das Bundespolizeileistungssportprojekt Cottbus nachgeordnet.
Bundespolizeidirektionen
Die neun dem Bundespolizeipräsidium nachgeordneten Bundespolizeidirektionen (BPOLD) haben als Unterbehörden ihre Dienstsitze in Berlin, Pirna, München, Böblingen, Flughafen Frankfurt/Main, Koblenz, Sankt Augustin, Bad Bramstedt und Hannover, nach denen sie – mit Ausnahme der BPOLD Stuttgart (Dienstsitz in Böblingen) – auch benannt sind.
Die Zuständigkeitsgrenzen der einzelnen Direktionen sind dabei in der Regel deckungsgleich mit den Grenzen der Länder und ergeben sich aus der Bundespolizeizuständigkeitsverordnung (BPolZV). Ihnen sind die Bundespolizeiinspektionen (BPOLI) und diesen wiederum die Bundespolizeireviere (BPOLR) nachgeordnet. Jeder Bundespolizeidirektion ist zudem jeweils eine mobile Kontroll- und Überwachungseinheit angegliedert.
Darüber hinaus ist die Direktion Bundesbereitschaftspolizei für die restlichen zehn deutschlandweit stationierten Bundespolizeiabteilungen zuständig.
Berlin
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Berlin mit Sitz in Berlin erstreckt sich auf die Länder Berlin und Brandenburg.
Ihr sind zwölf Bundespolizeiinspektionen nachgeordnet, unter anderem die 2002 eingerichtete Bundespolizeiinspektion Polizeiliche Sonderdienste, zu der auch die Reiterstaffel der Bundespolizei gehört.
Besondere Bedeutung kommt der Bundespolizeidirektion Berlin deshalb zu, da ihr der Schutz von Bundesorganen wie dem Bundespräsidialamt, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtiges Amt, dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern obliegt.
Pirna
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna erstreckt sich auf die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ihr nachgeordnet sind zehn Bundespolizeiinspektionen, davon jeweils eine in den Ländern Thüringen und Sachsen-Anhalt. Sieben Inspektionen befinden sich in Sachsen: Leipzig, Klingenthal, Chemnitz, Altenberg, Dresden, Ebersbach und Ludwigsdorf (bei Görlitz). Der Hauptsitz der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung befindet sich in Halle (Saale), die Außenstelle in Dresden. Der grenzpolizeiliche Aufgabenbereich erstreckt sich auf 139 Kilometer Grenzlänge zu Polen und 453 Kilometer Grenzlänge zur Tschechischen Republik sowie auf die stationäre Grenzkontrolle an den Flughäfen und Verkehrslandeplätzen. Auf den Flughäfen Erfurt, Leipzig/Halle und Dresden werden auch Luftsicherheitsaufgaben wahrgenommen.
Ihr bahnpolizeilicher Aufgabenbereich erstreckt sich auf 7.867 Bahnkilometer und 1.365 Bahnhöfe und Haltepunkte der DB AG.
München
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion München mit Sitz in München erstreckt sich auf das Land Bayern.
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion München befinden sich zehn Inspektionen mit insgesamt 21 nachgeordneten Revieren. Drei Inspektionen sind in der Landeshauptstadt angesiedelt: die Bundespolizeiinspektion München mit Sitz am Hauptbahnhof, die Bundespolizeiinspektion Flughafen und die an die Direktion unmittelbar angebundene Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung. Die übrigen Inspektionsstandorte sind Nürnberg und Würzburg sowie entlang der deutsch-tschechischen bzw. deutsch-österreichischen Grenze Selb, Waidhaus, Waldmünchen, Freyung und Rosenheim.
Die Münchner Direktion ist grenzpolizeilich für rund 360 Kilometer Grenzlänge zur Tschechischen Republik sowie 815 Grenzkilometer zu Österreich verantwortlich. Die bahnpolizeiliche Verantwortung der Bundespolizeidirektion München erstreckt sich auf mehr als 1.100 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie über 6.200 Bahnkilometer im Freistaat Bayern.
Stuttgart
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart mit Sitz in Böblingen (in der ehemaligen Wildermuth-Kaserne) erstreckt sich auf das Land Baden-Württemberg.
Es gewährleistet unter anderem den Schutz des Bundesverfassungsgerichtes.
Flughafen Frankfurt/Main
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main erstreckt sich auf den Frankfurter Flughafen.
Koblenz
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Koblenz erstreckt sich auf die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland.
Ihr sind zur Aufgabenerfüllung die Bundespolizeinspektionen Kassel (Reviere Fulda und Gießen), Frankfurt am Main (Reviere Wiesbaden, Darmstadt, Limburg und Hanau), Trier (Reviere Koblenz, Flughafen Hahn und Prüm), Kaiserslautern (Reviere Mainz, Bad Kreuznach, Bienwald und Neustadt an der Weinstraße) sowie Bexbach (Reviere Saarbrücken Goldene-Bremm, Flughafen Saarbrücken, Saarbrücken Bahn und Nennig) nachgeordnet. Darüber hinaus gibt es eine Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung, mit Sitz in Bexbach und einer Außenstelle in Frankfurt am Main, und eine mobile Kontroll- und Überwachungseinheit, mit Sitz in Koblenz und Bexbach.
Sankt Augustin
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erstreckt sich auf das Land Nordrhein-Westfalen.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind ihr folgende Dienststellen nachgeordnet:
- neun Bundespolizeiinspektionen (und Reviere) mit Sitz in: Kleve (Straelen), Münster (Bielefeld, Paderborn und Hamm), Dortmund (Hagen, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Recklinghausen und FH Dortmund), Düsseldorf (Wuppertal, Mönchengladbach, Duisburg und Oberhausen), Köln (Bonn, Villa Hammerschmidt, Siegburg und Siegen), Aachen (Aachen Nord), Flughafen Düsseldorf Flughafen Köln/Bonn
- Kriminalitätsbekämpfung (mit Sitz in Köln und Außenstelle in Kleve)
- eine mobile Kontroll- und Überwachungseinheit mit Sitz in Köln und Außenstelle in Kleve
Bad Bramstedt
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt mit Sitz in Bad Bramstedt erstreckt sich auf die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und auf See. Sie gliedert sich in die Bundespolizeiinspektionen Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund, Pasewalk, Kriminalitätsbekämpfung/Rostock, See/Neustadt, See/Warnemünde und See/Cuxhaven.
Seit dem 1. Januar 2007 ist die Bundespolizei durch die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt im Gemeinsamen Lagezentrum See (GLZ-See) des Maritimen Sicherheitszentrums (MSZ) in Cuxhaven vertreten.
Es nimmt mit sechs Schiffen in der Nord- und Ostsee die polizeilichen Aufgaben im und auch außerhalb des Küstenmeeres sowie auf Hoher See wahr, ist für den Schutz des deutschen Staatsgebietes an den Seegrenzen verantwortlich und stellt im Verbund mit weiteren Behörden, wie zum Beispiel Zoll, Landespolizei, die Küstenwache des Bundes dar.
Als organisatorische Maßnahme zur wirksamen Beteiligung der Bundespolizei an Einsätzen zur Friedenssicherung im Rahmen von Missionen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union wurde eine Einsatzhundertschaft aufgebaut.
In den Standorten sind jeweils 2 Seefahrzeuge und 8 Besatzungen stationiert, die rund um die Uhr die Seegebietsüberwachung durchführen. Zusätzlich werden für die Aufgabenwahrnehmung auf See Hubschrauber eingesetzt, mit denen Flugstreifen in Nord- und Ostsee durchgeführt werden.
Hannover
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover erstreckt sich auf die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg mit einer Gesamtfläche von rund 48.800 km² und einer Einwohnerzahl von über 10,4 Millionen Menschen. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfügt insgesamt über 2.400 Beschäftigte.
Ihr sind zur Aufgabenerfüllung die Bundespolizeinspektionen Hamburg, Flughafen Hamburg, Bremen, Hannover, Flughafen Hannover, Bad Bentheim, sowie die Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung Hamburg und die Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit mit Sitz in Hamburg und Hannover nachgeordnet.
Die bahnpolizeiliche Verantwortung der Bundespolizeidirektion Hannover erstreckt sich auf mehr als 560 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie über 4.900 Bahnkilometer.
Zu den gesetzlichen Aufgaben gehört auch die Kontrolle an den Seehäfen in Niedersachsen sowie der Grenzschutz an der Schengenbinnengrenze zu den Niederlanden.
Direktion Bundesbereitschaftspolizei
Die Direktion Bundesbereitschaftspolizei mit Sitz in Fuldatal ist verantwortlich für die Bereitschaftspolizei-Verbände des Bundes und dem Bundespolizeipräsidium unmittelbar nachgeordnet.
Sie führt und koordiniert die Bundespolizeiabteilungen Ratzeburg, Uelzen, Blumberg, Bad Düben, Duderstadt, Sankt Augustin, Hünfeld, Bayreuth, Bad Bergzabern und Deggendorf sowie die Bundespolizeifliegerstaffel.
Ausbildung
Die Bundespolizei bildet vor allem für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst aus, die direkte Ausbildung für den höheren Dienst ist sehr selten und steht ausschließlich Hochschulabsolventen zu, vornehmlich der Fachrichtung Rechtswissenschaften.
Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Die Ausbildung für den mPVD ist in zwei Abschnitte à zwölf Monate und einmal sechs Monate gegliedert, die gesamte Dauer beträgt also 2,5 Jahre. Der Erste Abschnitt ist die Grundausbildung, in dem die Basis für den Polizeiberuf geschaffen wird. Der Zweite Ausbildungsabschnitt baut auf den Grundkenntnissen auf, hinzu kommen 22 Wochen Praktikum an verschiedenen Polizeidienststellen. Diese Praktika werden in den 4 Hauptaufgabenfeldern der Bundespolizei abgehalten. Sie gliedern sich in je ein vierwöchiges Praktikum im Bahn- und Luftsicherheitsbereich und in zwei, je 6 Wochen dauernde Praktika in einer Verbands- und einer Grenzpolizeidienststelle. Der Dritte Teil der Ausbildung ist der Laufbahnlehrgang, der mit der Laufbahnprüfung und der Ernennung zum Polizeimeister beendet wird.
Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Das Studium für den gPVD dauert drei Jahre. Hierbei wird abgewechselt zwischen der Vermittlung von theoretischen Fähigkeiten im Rahmen eines Fachhochschulstudiums und mehrwöchige Praktika, bei denen alle Bereiche der Bundespolizei abgedeckt werden. In dem Grundpraktikum wird die allgemeine polizeiliche Ausbildung absolviert. Während des Studiums muss eine Diplomarbeit zum Erreichen des Diplomverwaltungswirtes geschrieben werden. Die Diplomarbeit hat Sperrwirkung, muss also mindestens mit ausreichend benotet werden. Das Studium endet mit der Laufbahnprüfung und der Ernennung zum Polizeikommissar. Grundsätzlich ist es möglich vom mittleren in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Lebensältere Beamte können über verschiedene Sonderformen in den gehobenen Dienst aufsteigen.
Bundespolizeiakademie
- → Siehe oben
FH Bund Fachbereich BPOL
In die Liegenschaft der Bundespolizeiakademie ist die FH Bund – Fachbereich Bundespolizei eingegliedert. Dort werden die Studienabschnitte für das Studium im gehobenen Polizeidienst absolviert. Das Grundstudium finden in der FH Bund in Brühl statt. Die FH Bund führt ebenfalls Studienabschnitte des höheren Dienstes durch, wobei die Verantwortung und Hauptstsudienabschnitte des hD unter Führung der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster- Hiltrup liegen und auch dort durchgeführt werden. Derzeit laufen die letzten Studiengänge mit dem Abschluss (akademischer Grad) als „Diplomverwaltungswirt“. Zukünftig werden Bachelor- und Masterstudiengänge durchgeführt.
Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei
Für die Ausbildung des mittleren Dienstes und Fortbildungen sind die Aus- und Fortbildungszentren verantwortlich. Die 5 AFZ sind der Bundespolizeiakademie Lübeck zugehörig. Sie sind in Neustrelitz, Walsrode, Swisttal, Oerlenbach, Eschwege.
Amtsbezeichnungen
- → Siehe Hauptartikel: Amtsbezeichnungen bei der Bundespolizei
Ausrüstung
Uniform
Ende 2005 wurde bei der Bundespolizei die neue blaue Polizeiuniform eingeführt. Damit wird die alte moosgrüne-beige Uniform nach und nach abgelöst. Die Umstellung erfolgt sukzessive. Bis Ende 2012 sollen alle Beamte mit der neuen Uniform eingekleidet sein. Bis dahin werden beide Uniformen zu sehen sein.
Fahrzeuge
Die Bundespolizei nutzt als Dienstfahrzeuge überwiegend Fahrzeuge der Marke BMW, Ford, Mercedes-Benz, Opel und Volkswagen. Vereinzelt kommen auch Fahrzeuge anderer Hersteller wie zum Beispiel Mitsubishi zum Einsatz.
Streifenwagen sind derzeit BMW 5er, Mercedes-Benz C-Klasse, Mercedes-Benz Vito, Opel Astra, Opel Vectra, VW Golf und VW Passat. Seltener kommen auch Pajero zum Einsatz.
Aktuelle Gruppenkraftwagen sind Ford Transit, Mercedes-Benz Sprinter und VW T5.
Aktuelle Streifenmotorräder sind BMW R 1150 RT.
- Farbgebung
Im Zuge der Farbumstellung änderte sich die Farbe der Streifenwagen und Einsatzfahrzeuge von grün-silber bzw. grün-weiß zu blau-silber bzw. blau-weiß. Die ersten blau-silbernen Streifenwagen wurden Anfang 2005 beschafft.
- Kennzeichen
Die Fahrzeuge der Bundespolizei führen mittlerweile fast alle das neue KFZ-Kennzeichen
BP
, das früher an die Deutsche Bundespost vergeben wurde. Seit dem 30. April 2006 wird für Neuzulassungen nur noch das UnterscheidungszeichenBP
zugeteilt. Mitte Juli 2006 wurden auch den davor beschafften Fahrzeugen neue Kennzeichen zugeteilt. Die Umstellung ist mittlerweile abgeschlossen. Von der Umstellung ausgenommen sind Fahrzeuge, die demnächst ausgesondert werden. Sie behalten das UnterscheidungskennzeichenBG
, was für Bundesgrenzschutz steht.Die Kennzeichen sind alle nach dem System
BP XX-YYY
bzw.BG XX-YYY
aufgebaut.XX
ist immer eine zweistellige Zahl und steht für die konkrete Fahrzeuggattung:- 10 bis 12: Motorräder
- 15 bis 19: Personenkraftwagen
- 20 bis 24: Geländefähige Personenkraftwagen
- 25 bis 29: Personenkraftwagen
- 30 bis 39: Mittlere geländefähige Personenkraftwagen und Lastkraftwagen
- 40 bis 49: Fahrzeuge auf einem LKW-Fahrgestell und Omnibusse
- 50 bis 54: geschützte Sonderwagen
- 55: Anhänger
YYY
ist eine beliebige ein-, zwei- oder dreistellige Zahl.Hubschrauber
Die Bundespolizei verwendet verschiedene Hubschrauber des Herstellers Eurocopter. Die EC 120 als Schulungshubschrauber, die zweimotorige EC 135 als Verbindungs- u. Beobachtungshubschrauber sowie als Zivilschutzhubschrauber, die größere EC 155 B und den Großraumhelikopter AS 332 Super Puma.
Boote
Für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich Küstenwache werden insgesamt sechs Seefahrzeuge eingesetzt. Diese gehören u. a. zur Bredstedt-Klasse und zur Bad Bramstedt-Klasse. Die Besatzungsstärke beträgt jeweils 14 Beamte.
Kritik
Die Abschiebepraxis der Bundespolizei wird von Menschenrechts- und Flüchtlingsgruppen wie etwa Pro Asyl seit Jahren kritisiert.[6] In die Schlagzeilen gelangte 1999 der Tod von Amir Ageeb, der bei einer Abschiebung an Bord eines Lufthansa-Flugzeuges starb.
Was die Personalpolitik betrifft, hat die in einem Buch von Roman Grafe beschriebene Karriere des ehemaligen Politoffiziers der DDR Sven Hüber bei der Bundespolizei Anfang Dezember 2006 für ein großes Medienecho gesorgt. Dort ist Hüber heute Erster Polizeihauptkommissar und Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei. Hüber versuchte eine Berichterstattung über seine DDR-Vergangenheit gerichtlich zu untersagen, unterlag jedoch in der zweiten Instanz.[7][8]
Siehe auch
Weblinks
- Offizieller Internetauftritt der Bundespolizei
- Das Bundespolizeigesetz
- Infos über das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Januar 1998 – 2 BvF 3/92 (zum Normenkontrollverfahren zur Klärung der Frage, ob und inwieweit das Grundgesetz es zulässt, Aufgaben der Bahnpolizei und der Sicherung der Flughäfen dem Bundesgrenzschutz zu übertragen)
Einzelnachweise
- ↑ Urteil BverfG, 2 BvF 3/92 vom 28. Januar 1998, Absatz-Nr (1–112)
- ↑ Erklärungen von Minister Rudolf Köberle (Baden-Württemberg) und von Staatsminister Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz)
- ↑ TOP 28 der 809. Sitzung des Bundesrates; Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss
- ↑ Leserbrief Herr Burfeind, Deutsche Polizei, Ausgabe 07/2005
- ↑ Leserbrief Herr Zimmermann, Deutsche Polizei. Ausgabe 11/2005
- ↑ ProAsyl
- ↑ Regina Mönch: Deutsche Gerechtigkeit. Die zweite Karriere des Politoffiziers. In: FAZ. 5. Dezember 2006.
- ↑ Patrick Conley: Ex-Grenzoffizier hat kein Recht auf ungestörte Karriere. In: Südthüringer Zeitung. 20. März 2007.
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