Kriegsursachen

Kriegsursachen
Schlacht am Mons Lactarius (Historiengemälde aus dem 19. Jh.)
Kopf eines sterbenden Kriegers im Zeughaus Berlin. Die barocke Allegorie symbolisiert menschliches Leid, das stets mit dem Krieg einhergeht.

Krieg ist ein unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt, an dem mehrere planmäßig vorgehende Kollektive beteiligt sind. Ziel der beteiligten Kollektive ist es, den Konflikt durch gewaltsame Kämpfe und Erreichen einer Überlegenheit zu lösen. Die dazu stattfindenden Gewalthandlungen greifen gezielt die körperliche Unversehrtheit gegnerischer Individuen an und führen so zu Tod und Verletzung. Krieg schadet so auch der Infrastruktur und den Lebensgrundlagen der Kollektive.

Kriegsformen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staaten oder Staatssysteme gebunden: Sie können auch innerhalb von Staaten stattfinden, etwa als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt, und zum Weltkrieg oder zum Völkermord werden.

In der historisch belegten Menschheitsgeschichte haben knapp 14.400 Kriege stattgefunden, denen ungefähr 3,5 Milliarden Menschen zum Opfer gefallen sind.[1]

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Das Wort „Krieg“ bedeutet ursprünglich „Hartnäckigkeit“, „Anstrengung“, „Streit“. Das Verb „kriegen“ heißt einerseits „Krieg führen“, andererseits „bekommen, erhalten“: Dies kann Herkunft und Charakter dieser kollektiven Gewaltanwendung anzeigen. Auch wo andere Kriegsanlässe im Vordergrund stehen, fehlt selten ein ökonomischer Hintergrund.

Während individuelles oder kollektives Rauben und absichtliches Töten von Menschen heute generell als Verbrechen gilt und in einem Rechtsstaat strafbar ist, wird „Krieg“ nicht als gewöhnliche Kriminalität betrachtet, sondern als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Kollektiven, die sich dazu legitimiert sehen. Damit hebt ein Krieg die zivilisatorische Gewaltbegrenzung auf eine Exekutive, wie sie der Rechtsstaat als Regelfall voraussetzt, partiell oder ganz auf: Es stehen sich bewaffnete Armeen gegenüber, die ganze Völker oder Volksgruppen repräsentieren. Diese sind damit Kriegspartei.

Kriegsparteien beurteilen ihre eigene Kriegsbeteiligung immer als notwendig und gerechtfertigt. Ihre organisierte Kollektivgewalt bedarf also einer Legitimation. Krieg als Staatsaktion erfordert daher ein Kriegsrecht im Innern eines Staates sowie ein Kriegsvölkerrecht zur Regelung zwischenstaatlicher Beziehungen. Dieses unterscheidet vor allem Angriffs- von Verteidigungskrieg.

Typen

Kriege lassen sich in verschiedene Grundtypen einordnen:

Ein zwischenstaatlicher Krieg findet zwischen zwei oder mehreren Staaten statt. Dazu gehört der Koalitionskrieg: Mehrere Staaten verbinden sich zu einer gemeinsam agierenden Kriegspartei. Ist ein Land bereits besetzt und seine Regierung entmachtet, kann der Kampf zwischen Staaten als Partisanen- oder Guerillakrieg zwischen Bevölkerung und feindlicher Staatsarmee fortgesetzt werden: Nichtreguläre Streitkräfte kämpfen militärisch gegen die Armee einer Besatzungsmacht.

In einem Bürgerkrieg dagegen kämpfen verschiedene Gruppen innerhalb eines Staates, teilweise auch über Staatsgrenzen hinweg, oft nicht staatlich organisiert. Auch dieser kann mit nichtregulären Streitkräften, „Privatarmeen“ und/oder Söldnern gegen die Armee der eigenen Staatsregierung geführt werden.

In einem Unabhängigkeitskrieg kämpft ein Volk um einen eigenen Staat: z. B. als Dekolonisationskrieg gegen eine Kolonialmacht, als Sezessionskrieg für die Loslösung eines Teilgebiets vom Staatsverband oder als Krieg um Autonomie für eine regionale Autonomie innerhalb eines Staates. Bei diesen Arten handelt es sich oft um die Folge eines Nationalitätenkonflikts.

Ob es sich um einen Bürgerkrieg oder einen Unabhängigkeitskrieg handelt, hängt oftmals vom Standpunkt der jeweiligen Kriegspartei ab. So wird die Partei, die sich abspalten möchte, eher von einem Sezessionskrieg sprechen, während die Partei, die auf einem einheitlichen Staat beharrt, denselben Konflikt als (innerstaatlichen) Bürgerkrieg ansehen wird.

Als bewaffneter Konflikt gilt ein sporadischer, eher zufällig und nicht strategisch begründeter bewaffneter Zusammenstoß zwischen kämpfenden Parteien. Die bloße Anzahl von Verletzten und Getöteten ist kein verlässliches Kriterium. Trotzdem nehmen große Forschungsprojekte das Maß von 1.000 Toten pro Jahr als groben Indikator dafür, dass ein bewaffneter Konflikt sich zum Krieg gesteigert hat. Manche Kriegsdefinitionen verlangen auch ein Minimum an kontinuierlichem planerischem und organisatorischem Vorgehen bei mindestens einem der Kontrahenten. Als weiteres Kriterium wird manchmal angesehen, dass mindestens eine der kämpfenden Parteien ein Staat sein muss, der sich mit seinen Streitkräften an der Auseinandersetzung beteiligt.[2] [3]

Ein bewaffneter Konflikt, der sich weder als zwischenstaatlicher Krieg noch als Bürgerkrieg einordnen lässt, gilt als asymmetrischer Konflikt: Eine Staatenkoalition (Koalitionskrieg) kämpft gegen eine als weltweite Kriegspartei auftretende terroristische Gruppierung (Partisanen- oder Guerillakrieg, wobei die Eigensicht - Kriegspartei - der Außensicht - Gruppenkriminalität - widerspricht). Dabei verfolgen beide Parteien auf strategischer, taktischer und operativer Ebene unverkennbar typische Kriegsziele: politische Hegemonie, ideologische Vorherrschaft, wirtschaftliche Vorteile. Beispiel dafür ist der heutige „Krieg gegen den Terror“, den die USA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ausgerufen haben.

Ob eine bewaffnete Auseinandersetzung - u. a. in den Medien - als "Konflikt" oder als "Krieg" bezeichnet wird, ist oft von politischen oder propagandistischen Erwägungen abhängig. Eine Auseinandersetzung, die schon den politikwissenschaftlichen Kriterien eines Krieges entsprechen würde, kann z.B. in der Sprachregelung von Drittstaaten bewusst weiterhin als "Konflikt" bezeichnet und behandelt werden, um sich damit besser einem Beistandsversprechen "im Kriegsfalle" oder anderem angemessenem Druck auf die Konfliktparteien entziehen zu können. Bei der Höherstufung eines einfachen bewaffneten Konflikts zu einem Krieg gilt analog das Gleiche.

Sonderformen des Krieges sind unter anderem die Fehde, Bandenkriege, Blumenkriege und Wirtschaftskriege.

Ebenen der Kriegführung

Kriege werden immer auf drei Ebenen mit unterschiedlicher Entscheidungsgewalt organisiert und geführt:

  • die strategische Ebene: Die strategische Ebene ist nach westlichem Verständnis der Politik zuzuordnen. Die Politik formuliert die Zielsetzung in einem Interessenkonflikt. Sie legt das grundsätzliche Vorgehen fest und bedient sich dabei im Hinblick auf die Zielerreichung aller zur Verfügung stehenden Machtmittel wie Diplomatie, Wirtschaft, Information und Militär. Dabei wird zwischen direkter und indirekter Strategie unterschieden. Die direkte Strategie versucht der Gegenseite unter hauptsächlichem Einsatz bzw. Androhung des Machtmittels „Militär“ den eigenen Willen aufzuzwingen. Die indirekte Strategie dagegen versucht unter hauptsächlichem Einsatz anderer Machtmittel als dasjenige der Streitkräfte seinen eigenen Willen durchzusetzen. Indirekte und direkte Strategie schließen einander nicht aus, sondern sind vielmehr komplementär. Sie harmonisieren im Zusammenspiel. Die Wahl der Machtmittel und Vorgehensweisen zur Zielerreichung - also die Gewichtung von indirekter und direkter Strategie - hängt sowohl von der Verwundbarkeit der Gegenseite als auch von den eigenen Möglichkeiten ab.
  • die operative Ebene: Die operative Führung setzt politische Absichten und militärstrategische Vorgaben in Befehle an die taktische Führung um. Sie definiert operative Ziele, fasst diese in operative Konzepte, Operationspläne sowie Operationsbefehle und koordiniert die Gesamtheit der dazu erforderlichen taktischen und logistischen Maßnahmen.
  • die taktische Ebene: Unter taktischer Ebene sollen alle Dinge subsumiert werden, die in die Sphäre des Gefechts fallen. Die taktische Ebene setzt die Zielsetzungen der operativen Stufe um, indem sie ihre Mittel im bestmöglichen Zusammenwirken auf dem Gefechtsfeld einsetzt.

Hauptursachen

Beim Krieg sind die vordergründigen Kriegsanlässe von den tieferen Kriegsursachen zu unterscheiden. Die meisten Kriege lassen sich auf einige Hauptursachen zurückführen. Dazu gehören vor allem:

Krieg ist jedoch selten monokausal zu erklären: Viele der hier genannten ökonomischen, politischen, ideologischen, religiösen und kulturellen Kriegsgründe spielen in der Realität zusammen, bedingen sich gegenseitig und gehen ineinander über. Darum lässt sich der Kriegsbegriff auch nicht auf militärische Aggressionshandlungen einengen. Diese durchlaufen fast immer eine Vorbereitungsphase: Krieg beginnt in der Regel im „Frieden“. Wirklicher Frieden ist also mehr als die Abwesenheit von Krieg.

Geschichte

Antike und europäisches Mittelalter

„Alexanderschlacht“ (Mosaik, Pompeji, ca. 150-100 v. Chr.)

Raubkriege begleiten die menschliche Kulturgeschichte von jeher. Für vorstaatliche Stammesgesellschaften war ein bewaffneter Raubzug oft Mittel des Überlebens und Machterwerbs zugleich. Die Frühzeit dieser Stammesfehden entsprach in etwa dem, was heute als bewaffneter Konflikt gilt: Kleinere lokale Gruppen bekämpften sich in oft spontaner, ungeplanter Form und mit ständig wechselnden Allianzen.

Erst mit dem Aufkommen von staatsähnlichen Gebilden, die im Altertum fast immer Monarchien waren, entstanden speziell zum Kämpfen abgestellte Heere. Die Machthaber bedienten sich der Heere in Konflikten, die von ihnen als persönliches Duell verstanden wurden.

Die herrschenden Oberschichten der Zeit sahen den Krieg als Normalzustand an. Der darauf folgende Friede bedurfte besonderer Vertragsschlüsse. Im Griechenland des 4. vorchristlichen Jahrhunderts gab es infolge der Entwicklung nach dem Peloponnesischen Krieg, der die Polis-Ordnung Griechenlands destabilisiert hatte, dagegen mehrere Versuche, durch die Idee des Allgemeinen Friedens eine dauerhafte Friedensordnung zu begründen.

Antike Großreiche entstanden oft aus organisierten Raubzügen. Sie stellten die eroberten Gebiete unter Tributzwang, versklavten oder deportierten Teile der Bevölkerung. Sie setzten militärische Siege in eine dauerhafte Herrschaft um. Auch das römische Reich besetzte die eroberten Gebiete und nutzte sie ökonomisch aus. Die Pax Romana der römischen Kaiserzeit beruhte auf ständiger militärischer Präsenz der Besatzungsmacht.

Kriege und Bürgerkriege stellten auch später weiterhin einen Normalzustand dar. Dabei durchlief die Kriegführung unterschiedliche Phasen. Die Waffentechnologie entwickelte sich dort am schnellsten weiter, wo Herrscher über Mittel und Absichten zum Krieg verfügten.

Neuzeit bis 1914

Im Gefolge der Reformation zerfiel die relativ stabile Einheit des Mittelalters, das Heilige Römische Reich unter Führung von Kaiser und Papst. Die Verbindung von konfessionellen und machtpolitischen Gegensätzen führte schließlich zum Dreißigjährigen Krieg von 1618 bis 1648. Dabei gingen angekündigte Feldschlachten oft mit Raubzügen, Plünderungen und Massakern an der Zivilbevölkerung einher. Im Verlauf starb etwa ein Drittel der mitteleuropäischen Bevölkerung, sei es durch unmittelbare Kriegswirkungen, sei es durch Kriegsfolgen wie Missernten und eingeschleppte Seuchen.

Diese Geschehnisse bewirkten einen Gesinnungswandel. Der Westfälische Frieden 1648 brachte zum ersten Mal das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten in die Diskussion. Der Krieg entwertete den Anspruch, religiöse Standpunkte mit Waffengewalt durchzusetzen. Der Westfälische Friede leitete in Europa die Trennung von Politik und Religion ein.

Die darauf folgende vergleichsweise friedliche Periode begünstigte die Aufklärung. Aus der Idee der allgemeinen Menschenrechte entwickelte sich die Idee des gehegten Krieges im zivilen Rahmen. Hatte seit Augustinus von Hippo die kirchliche Lehre vom gerechten Krieg die Kriterien zur Legitimation geliefert, so übernahmen dies nun aufgeklärte Juristen wie Hugo Grotius. Machthaber folgten den Kriterien vor allem aus pragmatischen und finanziellen Gründen. Frieden als Ziel der Politik wurde denkbar und streckenweise auch erreicht: etwa in der Epoche nach dem Wiener Kongress 1815.

Die moderne Form des Krieges setzte Nationalstaaten voraus, die über ein Steueraufkommen und Militärbudget verfügen und damit eine stehende Armee aufstellen können. Die Entwicklung führte zu immer größeren Armeen mit immer stärkeren Waffen und entsprechend höheren Opferzahlen.

Im 19. Jahrhundert finden sich auch erste Ansätze zur Begrenzung und Regulierung von bewaffneten Konflikten, die sich als modernes Völkerrecht etablierten. Daraus abgeleitet wurde auch das kodifizierte Kriegsrecht und das Kriegsvölkerrecht (siehe hier). Seine bedeutendsten Errungenschaften vor 1914 waren:

  • die Genfer Konvention von 1864, die vor allem die humane Versorgung von Kriegsopfern vorsah;
  • die Haager Landkriegsordnung von 1907, die erstmals strikt zwischen Zivilisten und Kombattanten trennte und in Artikel 22 den revolutionären Satz festschrieb ([1]): „Die Staaten haben kein unbegrenztes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.“

Die Kriegsgründe blieben bei dieser Kodifizierung des Kriegsverlaufs ausgeklammert, und die Wahl der Mittel wurde ebenfalls noch nicht verbindlich geregelt.

Das Zeitalter der Weltkriege

Die im Ersten Weltkrieg zerstörte Stadt Ypern, 1919
Atomwaffentest im Beisein von Soldaten, USA 1951

Im Ersten Weltkrieg führte der Einsatz von Panzern, U-Booten, Schlachtschiffen, Giftgas sowie die totale Kriegswirtschaft zu einem neuen Gesicht des Krieges. Feld- und Seeschlachten forderten Millionen Todesopfer und Abermillionen von Schwerverletzten.

Die bisherige europäische Bündnis-, Gleichgewichts- und Vertragspolitik mit ihrer Doppelstrategie von Hochrüstung und Diplomatie war nicht zuletzt am Konkurrenzkampf um Kolonien gescheitert. Darum wurde vor allem auf Initiative des US-Präsidenten Woodrow Wilson nach 1918 versucht, eine internationale Konfliktregelung zu institutionalisieren. Die Gründung des Völkerbunds stellte den Frieden als gemeinsames Ziel der Staaten heraus und gab dem Völkerrecht eine organisatorische Basis.

Der Briand-Kellogg-Pakt zur Ächtung des Angriffskrieges war ein weiterer Schritt, um nicht nur den Kriegsverlauf, sondern die Staatssouveränität bei der Entscheidung zum Krieg zu begrenzen und den Verteidigungskrieg international akzeptierten Kriterien zu unterwerfen.

Angesichts der neuen Kriegsqualität, die die Massenvernichtungsmittel bedeuteten, wurde ferner versucht, bestimmte als unnötig grausam verstandene Waffen zu ächten und zu verbieten. Dies gelang bis 1939 jedoch noch nicht, obwohl die prinzipielle juristische Handhabe dafür mit der Haager Landkriegsordnung gegeben war.

Der Aufstieg des Nationalsozialismus beendete diese Bemühungen. Systematisch ignorierte Adolf Hitler von 1933 bis 1939 die völkerrechtlichen Obligationen Deutschlands und bereitete seinen Eroberungs- und Vernichtungskrieg vor. Die Appeasement-Politik Großbritanniens scheiterte 1938 trotz der durch Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland der CSR aufgezwungenen Abtretung des Sudetenlandes und der deutschen Besetzung von Böhmen und Mähren 1939. Der Weg in den Zweiten Weltkrieg war damit frei.

Dieser begann wie der erste als konventioneller Krieg, wurde aber rasch und unaufhaltsam zum totalen Krieg. Staatlich gelenkte Kriegswirtschaft, Kriegsrecht, allgemeine Wehrpflicht und Propagandaschlachten an der Heimatfront bezogen die Völker ganz und gar in die Kampfhandlungen ein. Die Mobilisierung aller nationalen Reserven für Kriegszwecke hob die Unterscheidung zwischen beteiligten Zivilisten und Kombattanten auf. Die Kriegführung ignorierte das Völkerrecht.

So kam es im Kriegsverlauf (Quellen?)

  • zum immer weiter eskalierenden Bombenkrieg auch auf Ziele in dicht besiedelten Gebieten, beginnend mit dem Bombenangriff auf die polnische Stadt Wieluń durch die deutsche Luftwaffe am 1. September 1939. Später wurde vor allem von britischer und amerikanischer Seite auch gezielt die deutsche Zivilbevölkerung angegriffen um die Kampfmoral zu brechen (sog. „moral bombing“),
  • zur Verbindung von territorialer Eroberung und Massentötungen von Zivilisten an der Ostfront. Dabei wurden nach der Besetzung Polens durch Deutschland und die Sowjetunion zunächst gezielt die polnischen Eliten (Intellektuelle, Klerus, Adel und höhere Staatsbedienstete) durch deutsche Einsatzgruppen und den sowjetischen NKWD interniert oder ermordet, um die beiderseits geplante Kolonisierung Polens zu erleichtern. Beispielhaft steht dafür die Ermordung der Professoren der Universität Krakau durch deutsche Einsatzgruppen und das Massaker von Katyn durch den NKWD. Mit dem Beginn des Russlandfeldzugs ab 1941 wurden die Einsatzgruppen vorwiegend zur Ermordung von sowjetischen Juden, Kommunisten und höheren Staatsbediensteten eingesetzt. Begründet wurde dies zwar in erster Linie mit der „Befriedung“ der eroberten Gebiete, da oben genannte Gruppen besonders verdächtigt wurden Widerstand gegen die Besetzung zu leisten, die unterschiedslose Ermordung der jüdischen Bevölkerung ist jedoch auf die antisemitischen Verschwörungstheorien der Nazis und ihren von vornherein feststehenden Vernichtungswillen zurückzuführen. Die Wehrmacht unterstützte, die als „Partisanen- oder Bandenbekämpfung“ verharmlosten Massentötungen logistisch, da sie sich davon eine Verringerung der Partisanenaktivitäten im Hinterland versprach. Auch lieferte sie gefangengenommene Politkommissare und jüdische oder kommunistische Kriegsgefangene den Einsatzgruppen aus, die diese fast immer ermordeten. Die Wehrmacht stellte ebenfalls eigene „Bandenbekämpfungseinheiten“ auf, die zumeist aus nichtdeutschen Freiwilligen rekrutiert und von deutschen Offizieren geleitet wurden und sich bei Vergeltungsaktionen für Partisanenangriffe zahlreicher Kriegsverbrechen schuldig machten,
  • zum massenhaften und zum Teil gezielt herbeigeführten Zugrundegehen sowjetischer, polnischer und deutscher Kriegsgefangenen,
  • zur Strategie der „verbrannten Erde“, zunächst durch die Rote Armee und später durch die Wehrmacht
  • zu massenhaften Vergewaltigungen und Morden an deutschen Zivilisten durch Rotarmisten nach der Besetzung Ostdeutschlands durch die Rote Armee gegen Kriegsende,
  • und schließlich zu den US-amerikanischen Atombombenabwürfen auf Hiroshima am 6. August und Nagasaki am 9. August 1945.

Die Nürnberger Prozesse schufen den neuen Straftatbestand des „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: dies war der erste Versuch Menschen nach dem Völkerrecht aufgrund von Kriegsverbrechen zu verurteilen.

UNO und Kalter Krieg (1945–1990)

Die ungeheure Steigerung der Vernichtungskapazitäten und Verselbstständigung der Kriegführung verstärkte nach 1945 die Bemühungen, Kriege generell zu vermeiden. In Europa, besonders in Deutschland herrschte bei weiten Teilen der Zivilbevölkerung die Einstellung vor: Nie wieder Krieg!

Erneut wirkten nun vor allem die USA auf die Einrichtung einer Weltorganisation zur diplomatischen Konfliktlösung und Kriegsverhütung hin: die UNO. Die Erfahrung der Ohnmacht des Völkerrechts in den Weltkriegen fand ihren Niederschlag in ihrer Charta, hier vor allem in Kapitel II, Absatz 4:

Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

Dies verbot erstmals allgemeinverbindlich jeden Angriffskrieg und jede militärische Erpressung. Die Charta bekräftigt das Prinzip der Nichteinmischung und das natürliche Recht zur Selbstverteidigung im Fall eines feindlichen Angriffs. Sie verpflichtet alle Mitglieder zu gemeinsamen friedenserhaltenden oder wiederherstellenden Maßnahmen und machte diese von einem Mandat des UN-Sicherheitsrats abhängig. Dabei stand auch die Sorge vor einem neuen weltumspannenden Konflikt Pate, die durch den Zerfall der Anti-Hitler-Koalition bereits auf der Konferenz von Potsdam im Juli 1945 am Horizont auftauchte.

Auch die Bemühungen zur Ächtung bestimmter Waffengattungen wurden seit 1945 verstärkt. Doch während das Verbot von B- und C-Waffen weithin akzeptiert wurde, misslang das universale Verbot der Atomwaffen. Bis 1949 besaßen die USA das Atommonopol; bis 1954 erreichte die Sowjetunion ein strategisches „Atompatt“, das vor allem auf der Bereithaltung von Wasserstoffbomben und Fernlenkwaffen beruhte. Beide weltpolitischen Kontrahenten waren von nun an zum atomaren Zweitschlag mit unkalkulierbaren Folgen im Feindesland fähig.

Seit dem Beinahe-Zusammenstoß der Supermächte in der Kubakrise von 1962 wurden ergänzend aber erste Schritte zur gemeinsamen Rüstungskontrolle gemacht. Die KSZE wurde 1973 eingerichtet und erlaubte den Europäern gewisse eigenständige Abrüstungsinitiativen mit der Sowjetunion. Hinzu kam die seit 1979 wachsende Friedensbewegung, die den innenpolitischen Druck zu Abrüstungsvereinbarungen vor allem in Westeuropa und den USA verstärkte. Mit Gorbatschows Angeboten gelang 1986 in Reykjavík ein Durchbruch zum vollständigen Rückzug aller Mittelstreckenraketen aus Europa, der eine Reihe Folgeverträge nach sich zog.

Koreakrieg (ca. 1951)

Unterhalb der Atomkriegsschwelle fanden jedoch zwischen 1945 und 1990 laufend so genannte konventionelle Kriege vor allem in Ländern der so genannten Dritten Welt statt. Eine Reihe davon waren Stellvertreterkriege, z.B. der Koreakrieg (1950 bis 1953), der Vietnamkrieg (1964-1975) sowie zahlreiche Konflikte in Afrika und Lateinamerika. Dort verhinderte der Kalte Krieg und das gegenseitige Abstecken von Einflusszonen der Supermächte häufig regionale Konfliktlösungen und begünstigte verlängerte Bürgerkriege mit vom Ausland finanzierten Guerillakämpfern.

Tendenzen seit 1990

Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1990 endete der Kalte Krieg. Ihre Auflösung und die Jugoslawiens führte Anfang der 1990er Jahre zu neuen Kriegen. Seit 1992 hat sich die Zahl der pro Jahr laufenden Kriege jedoch nahezu halbiert.[4] Jedoch wird Krieg seit dem ersten Golfkrieg der USA und dem Falklandkrieg Großbritanniens nun auch in Europa wieder als Mittel zum Erreichen legitimer Ziele wie der Durchsetzung von Menschenrechten oder der Prävention gegen tatsächliche oder vermutete Rüstungs-, Terror- und Angriffspläne angesehen.

Die UNO nahm ihre kriegsvermeidende Rolle nicht immer wahr, sondern legitimierte einige militärische Eingriffe, die zuvor als illegale Angriffskriege galten. Durch dieses Schaffen neuer Fakten veränderte sich die Auslegung des geltenden Völkerrechts: Das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten wird immer öfter aufgegeben.

Offenbar wird – zumindest in der westlichen Welt – die Vorstellung von Krieg als Kampf „Staat gegen Staat“ oder „Volk gegen Volk“ allmählich abgelöst von der Idee, dass Kriege eine Art Polizeiaktion der Weltgemeinschaft gegen aus den Regeln ausscherende Mitglieder sind oder sein sollten. Dabei besteht jedoch über die Auslegung der Regelverletzung, die einen Krieg rechtfertigen kann, bisher in der UNO keine Einigkeit. Das dort bisher zur Feststellung legitimer Selbstverteidigung gültige Verfahren im UN-Sicherheitsrat wurde zuletzt 2003 von der einzigen verbliebenen Supermacht, den USA, unterlaufen und missachtet. Damit wurde die Allgemeingültigkeit des Völkerrechts erneut in Frage gestellt.

Die Unzulänglichkeit der bisherigen völkerrechtlichen Kriterien, Entscheidungs- und Kontrollmechanismen wird zunehmend erkannt: etwa gegenüber ethnischen Völkermorden ohne offenkundige staatliche Lenkung, neueren asymmetrischen Konflikten; sich auflösenden oder mit Privatarmeen verbindenden Staatsgebilden, der Strategie der „preemptive strikes“ (dt. Präventivschlag oder vorbeugender Angriff) und dem internationalen Waffenhandel. So hat die UNO bisher weder die Überprüfung der tatsächlichen Kriegsgründe noch die Kontrolle der Waffentechnologie noch die Einhaltung von Abkommen zur Ächtung und Nichtverbreitung von ABC-Waffen wirksam geleistet.

Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 rief US-Präsident George W. Bush den Krieg gegen den Terror aus. Auch Deutschland unterstützt diesen Sonderfall in Teilbereichen mit dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan und anderen Auslandseinsätzen. Seither wird nach dem ehemaligen Verteidigungsminister Peter Struck Deutschland auch „am Hindukusch verteidigt“, während das Grundgesetz den Aufgabenbereich der Bundeswehr auf die Landesverteidigung begrenzt.

Das Bundesverfassungsgericht wies am 3. Juli 2007 eine Klage der Linksfraktion ab, die den Einsatz von Tornados in Afghanistan für verfassungswidrig hält.

Krieg und Politik

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt im Artikel 26 (1): „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

Seit der Neuzeit wird Krieg eng mit der Politik souveräner Nationalstaaten verknüpft, die innenpolitisch über ein Gewaltmonopol verfügen. Der preußische Militärtheoretiker Clausewitz sah Krieg als „Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“. Weil diese Gewalt von einem souveränen Staatswesen ausgeht, definierte er sie als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“: „So sehen wir also, dass der Krieg nicht bloß ein politischer Akt, sondern ein wahres politisches Instrument ist, eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit anderen Mitteln. Was dem Kriege nun noch eigentümlich bleibt, bezieht sich bloß auf die eigentümliche Natur seiner Mittel.“

Eine politische Orientierung, die Krieg für natürlich, unvermeidbar, sogar fortschrittsfördernd hält und Rüstungsanstrengungen prinzipiell bejaht, nennt man Militarismus.

Die entgegengesetzte Haltung will Kriege nicht nur vermeiden, sondern langfristig als Mittel der Konfliktaustragung ausschließen, abschaffen und überflüssig machen: Der Pazifismus (von Lateinisch pacem facere: „Frieden schaffen“). Für ihn ist Krieg „eine Geißel der Menschheit“ (UN-Charta).

Zwischen diesen Polen bewegt sich die so genannte „Realpolitik“ des Großteils aller Staaten, die militärische Gewalt als ultima ratio – „letztes Mittel“ – nie ganz ausschließt und von Fall zu Fall als unvermeidlich anwendet. Dabei ist in heutigen westlichen Gesellschaften vor, in und nach einem Krieg meist heftig umstritten, ob und wann dieses Mittel tatsächlich das letzte, der Krieg also wirklich unvermeidbar war und ist.

Auslöser

Hierzu werden mitunter kriegsauslösende Einzeltaten inszeniert (Erster Weltkrieg, Zweiter Weltkrieg) oder wirtschaftliche Konflikte provoziert (Zoll, Patentrecht, Einfuhrbeschränkungen). Allerdings kann sich ein bestehender Konflikt auch an profanen Dingen wie einem Fußballspiel entzünden.

Da sowohl Attentate als auch Terrorakte die moralische Rechtfertigung für einen Krieg bilden können, kommt der Inszenierung eines Krieges oft höhere Bedeutung zu als der späteren Durchführung. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Kriegführung neben logistischen und humanitären Gesichtspunkten vor allem wirtschaftliche Zwänge birgt.

Besondere regierungspolitische Motive

In ärmeren Ländern dienen Kriege oft innenpolitischem Kalkül. Dabei rechnet die Regierung eines solchen Landes damit, dass das Volk durch das durch den Krieg erzeugte Härteklima mit unmittelbaren Lebensfunktionen wie Nahrung, Kleidung, Wohnung so beschäftigt ist, dass es keine Zeit mehr hat, sich Themen wie Regierung, Politik oder Wirtschaft zu widmen. Eine Regierung kann so versuchen, Kritik zu unterdrücken.

Wohlstandsnationen führen Kriege meist abseits der eigenen Heimat. Eine drastische Einengung der Lebensgrundlage ist in diesen, eher höher gebildeten Bevölkerungen meist nicht vermittelbar und würde nicht breit akzeptiert. Dennoch wird in der Heimat eine „psychologische Militarisierung“ auf das gesamte Volk übertragen, welche auf Patriotismus und Duldung der Beschneidung von Grundrechten, beispielsweise im Wege der Terrorismusbekämpfung, abzielen.

In beiden Fällen handelt es sich um eine Art Flucht nach vorn, im Zusammenhang mit bereits unabhängig vom Krieg bestehenden Strukturproblemen im eigenen Land beziehungsweise drohendem Machtverlust der Regierung. Der Krieg kann als Rechtfertigung für unterschiedliche Einschränkungen (zum Beispiel der Menschenrechte oder der Sozialversorgung) verwendet werden.

Da eine Bevölkerung sich zumeist in relativer Akzeptanz mit ihrer Regierung befindet (gestützt durch staatlich gelenkte Medien oder durch echte Akzeptanz von aggressiven Expansionsabsichten beziehungsweise durch stillschweigendes Erdulden der Staatsführung), stellt die Wechselwirkung zwischen der Volksmeinung einerseits und der Legitimation einer Regierung Krieg zu führen andererseits, ein besonders wichtiges Instrument der Militarisierung im Vorfeld der Kriegführung dar.

Ausnahmezustand

Zu diesen kleinen Kriegen zählen Krawalle, Aufstände, der Staatsstreich, Bürgerkriege usw. Sie bilden die überwältigende Mehrzahl aller Kriege; die „regulären“ Kriege zwischen Staaten und regulären Truppen demgegenüber die Ausnahme. Einige Autoren (Agamben, Hardt und Negri) hinterfragen diese Ansicht mittlerweile, so werde Ausnahmezustand zum Normalzustand erklärt:

  • Aktionen, die man früher in einem Krieg durchführte, werden nun als so genannte „Polizeimaßnahmen“ durchgeführt
  • Die Bekämpfung des Terrorismus steht in einem Spannungsverhältnis zu Demokratie, etwa durch die Beschneidung von bürgerlichen Freiheiten.

Die Politik sehe Krieg nicht mehr als letztes Mittel, sondern als Werkzeug zur Kontrolle und Disziplinierung.

Ressourceneinsatz

Wegen der extremen Belastung, die der Krieg den beteiligten Parteien auferlegt, ist eine positiv gestimmte eigene Öffentlichkeit für eine kriegführende Institution oder Nation von kriegsentscheidender Bedeutung.

Militärstrategie

Die militärische Strategie ist der Plan, um den Zweck des Krieges zu erreichen. Zweck des Krieges ist nach Clausewitz immer der Friede, in dem die eigenen Interessen dauerhaft gesichert sind.

Militärische Strategien ändern sich mit der Waffenentwicklung. In der Geschichte wurden häufig dominante Mächte zurückgeworfen, weil neuere, wirksamere Waffen entwickelt wurden. Aber auch ohne Neuentwicklung von Waffen können bessere strategische Planungen einen Krieg entscheiden, u. U. auch aus der Unterlegenheit heraus.

In der Militärstrategie geht es immer darum, durch geschickte räumliche und zeitliche Anordnung der Gefechtssituationen den Erfolg herbeizuführen. Als Krönung gilt es allgemein, wenn man ohne einen Kampf den Sieg davon trägt. Kriegslisten sind daher ein wesentliches Element des Krieges. Die wohl berühmteste Kriegslist der Geschichte ist die des trojanischen Pferdes.

Militärstrategie lässt sich nach Edward Luttwak in zwei Dimensionen aufspannen. Einer Horizontalen und einer Vertikalen. Die Horizontale Ebene entspricht der temporären Abfolge jeder strategischen Operation inklusive Clausewitzs Kulminationspunkt. Die Vertikale Dimension gliedert sich in mehrere Ebenen. Die unterste ist die technische Ebene, diese umfasst die Effektivität, als auch die Kosten von Waffensystemen, und damit auch den Ausbildungsstand und Leistungsfähigkeit der einzelnen Soldaten. Als nächstes folgt die taktische Ebene. Sie umfasst die untere Militärische Führung also alles bis Bataillons- oder Brigadeebene, sowie die Moral der Truppe und beinhaltet vor allem die Geländeausnutzung. Als nächstes folgt die operative Ebene. In dieser findet sich die militärische Strategie von Divisionsebene und aufwärts. Hier werden größere militärische Manöver unter anderen Gesichtspunkten wie in der taktischen Ebene geplant und ausgeführt. Hier entscheiden weniger das Gelände als beispielsweise die zur Verfügung stehenden Ressourcen inklusive die Einbeziehung wirtschaftlicher Kapazität. Als oberste Ebene gilt die Gefechtsfeldstrategie. In ihr entscheiden einzig und alleine die politischen Ziele und Eigenheiten der kriegführenden Parteien. Auf einem Kriegsschauplatz wird die Strategie im Rahmen von Feldzügen durch Operationen umgesetzt. Für Operationen werden Weisungen und Operationspläne erstellt, die die übergeordneten strategischen Ziele in praktische, militärische Aufträge und Handeln umsetzen.

Zu den berühmtesten strategischen Denkern gehören Sun Zi (Die Kunst des Krieges) und Carl von Clausewitz (Vom Kriege).

Ethische Aspekte

Wirkungen

Wereschtschagin: Apotheose des Krieges (1871)
"Kindersoldat in der Elfenbeinküste, Afrika", Gilbert G. Groud, 2007, Mischtechnik Tusche und Wachs

Jeder Krieg ist, neben dem Verlust von Infrastruktur oder Arbeitsplätzen, immer auch mit Tod und furchtbarem Leid verbunden. Diese entstehen einerseits als gewollte oder hingenommene Folgen des Waffeneinsatzes gegen Menschen, andererseits aus strategischen Gründen (zum Beispiel beim Sprengen von Brücken oder durch Vergiftung von Grundnahrungsmitteln); zum Teil wird die Zerstörung von Gebäuden, ja der ganzen Infrastruktur des Kriegsgegners aber auch bewusst herbeigeführt, um die Zerstörungskraft einer Armee zu demonstrieren und den Gegner einzuschüchtern (z. B. „Shock and awe“-Strategie im Irak-Krieg).

In vielen Kriegen wurden und werden Kriegsverbrechen begangen (z. B. Folterungen, Übergriffe auf die Zivilbevölkerung etc.). Das große Machtgefälle in Kriegsgebieten und die weitgehende Freiheit vor Strafverfolgung können in Verbindung mit der Allgegenwart des Todes natürliche Hemmschwellen abbauen.

Bedeutung

Viele Kriege waren von entscheidender historischer Bedeutung. Durch die Römischen Kriege wurde die „Zivilisation“ in Europa verbreitet und durch Kriege im Rahmen der Völkerwanderung das Ende des Römischen Reiches herbeigeführt. Die Auswirkungen hiervon waren so stark, dass 1000 Jahre Chaos folgten, die aus heutiger Sicht als Mittelalter bezeichnet werden. Durch die Revolutionskriege wurde der demokratische Gedanke in Europa verbreitet, durch die Bauernkriege der Protestantismus. So wurde das Aufstreben des Faschismus im Zweiten Weltkrieg beendet oder zumindest so stark zurückgedrängt, dass Faschisten nunmehr eine Randstellung einnehmen.

Neben den politischen Auswirkungen hat ein Krieg immer eine Vielzahl an negativen Folgen. So kann er die Bevölkerung eines Landes extrem dezimieren; durch den Zweiten Weltkrieg wurden ganze Jahrgänge nahezu ausradiert. Ebenso drastisch sind die wirtschaftlichen Folgen. Die sozialen und psychischen Folgen eines Krieges, etwa durch extreme Verwerfungen in den Moralvorstellungen, durch das Zerreißen sozialer Bindungen, durch Spätfolgen von Misshandlungen und Vergewaltigungen, können bis in spätere Generationen nachwirken.

Alternativen

Da als eine der rationalen Kriegsursachen der Kampf um Ressourcen gilt, werden Kriege umso unwahrscheinlicher, je günstiger Ressourcen einer Region für eine andere Region verfügbar werden, ohne in einer kriegerischen Auseinandersetzung unter Lebensgefahr erobert werden zu müssen. Damit sind Kriege wirtschaftlich um so uninteressanter, je besser die bestehenden Ressourcen im Wege von Vereinbarungen genutzt werden.

Alternativen zum militärischen Widerstand („Krieg“) sind, wenn man angegriffen wird, die Konzepte des „zivilen Widerstands“.

Da Volkswirtschaften (ebenso wie Regionen, Städte und Familien) in erster Linie ihre eigenen Interessen vertreten und Ressourcen zurückhalten, erscheint dieses „Idealbild“ der Welt utopisch.

Abwertung des Krieges

Nach verlorenen Kriegen neigen die Menschen besiegter Länder dazu, Krieg generell zu verdammen. So kamen in Deutschland nach 1945 Formeln wie „Nie wieder Krieg“ auf (bekannt ist das Plakat von Käthe Kollwitz mit diesem Titel). Nach Siegen hingegen wird der Krieg verherrlicht. So ist die Welt voll von Siegesdenkmalen, Triumphbögen und anderen Erinnerungen an große militärische Erfolge.

Die menschliche Sehnsucht nach einem Frieden, der die „Geißel der Menschheit“ überwindet, ist uralt. Politische Friedensarbeit kann sich daher auf breite und heterogene Traditionen stützen.

In der chinesischen Kosmologie des Taoteking und der Philosophie des Laotse spielte die Kriegsvermeidung durch harmonischen Interessenausgleich eine wichtige Rolle.

In Indien, China und Japan breiteten Jainismus und Buddhismus eine Ethik der Gewaltlosigkeit, Toleranz und Friedensliebe aus, die seit 500 v. Chr. die Gestalt einer Weltreligion gewann.

In der griechischen Philosophie der Antike stellten Sokrates und die Skeptiker die Selbstverständlichkeit in Frage, mit der Wahrheitsbesitz beansprucht und angeblich ewige Rechte gegen andere verteidigt werden. Die Stoiker Zenon und Chrysippos wandten sich gegen das Kriegführen und stellten Überlegungen an, ob Kriege notwendig seien oder wie man sie vermeiden könne.

In allen europäischen Staatsutopien von Platon bis Thomas Morus spielte die Gewaltminderung durch ideale Gesetzgebung und Menschenbildung eine Rolle. Eine eindrucksvolle Anti-Kriegsschrift stammt von Erasmus von Rotterdam: Die Klage des Friedens.

Das Gottesbild des Judentums hat den weithin üblichen Einsatz der eigenen Religion zur Rechtfertigung der eigenen Kriege erschwert. In den Visionen der Heilsprophetie erscheint Gott als kommender Weltrichter, der die Völker zu endgültiger Abrüstung anweist: Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Spieße zu Sicheln machen. Es wird kein Volk wider das andere das Schwert erheben, und sie werden hinfort nicht mehr lernen, Krieg zu führen. Ein jeder wird unter seinem Weinstock und Feigenbaum wohnen, und niemand wird sie schrecken. Denn der Mund des Herrn Zebaoth (der Heerscharen) hat es geredet. (Buch Micha 4,2-4).

Diese Weisung zur universalen Abrüstung hat Jesus Christus durch das prophetische Zeichen des Gewaltverzichts (Markus 11, 7/Sacharja 9,9) und die Selbsthingabe zur Versöhnung (Mk 14,22-24) im Neuen Testament bekräftigt. Darum ist der tätige Einsatz für weltweiten Frieden (Lukas 2,14) für Christen wie für Juden integraler Bestandteil ihres Glaubens (Römerbrief 12,18).

Der klassische, konservative und fundamentalistische Islam sieht Frieden nach der Eroberung des gesamten Dar al-Harb (Gebiet der Nichtmuslime) vor. Danach soll die gesamte Erde unter der Scharia in einer „pax islamica“ leben. Die Welteroberung geschieht mittels kriegerischem Dschihad mit dem Ziel eines „Paradieses unter dem Schwert des Islam“.

In der Neuzeit wurde der Gewaltverzicht im Westen von den Religionen entkoppelt. Immanuel Kant, Jean-Jacques Rousseau und andere Aufklärer strebten den „ewigen Frieden“ an und entwarfen rechtsstaatliche und demokratische Konzepte, um ihn herbeizuführen. Ludwig van Beethoven hat diesem Traum am Ende der 9. Sinfonie mit seiner Vertonung von Schillers Gedicht Ode an die Freude („alle Menschen werden Brüder“) ein musikalisches Denkmal gesetzt.

Im Zeitalter der europäischen Nationalkriege gewann das Völkerrecht, nach der verheerenden Erfahrungen des 1. Weltkriegs der Gedanke eines Völkerbunds zur Kriegsverhinderung Akzeptanz. Der Briand-Kellogg-Pakt galt der Ächtung des Krieges als eines Mittels der Politik. Die UNO hat den Angriffskrieg verboten, den Weltfrieden zum Ziel aller Politik erhoben und erstmals ansatzweise wirksame Formen der Konfliktvermeidung und Konfliktlösung ermöglicht.

Diese Tendenzen wurden durch die ungeheure Steigerung der Vernichtungsmöglichkeiten im Krieg notwendig und gestärkt. Die UNO konnte Kriegsursachen wie ökonomische und politische Interessengegensätze jedoch nicht aufheben und viele Kriege nicht verhindern. Auch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ließ sich bis heute nicht wirksam stoppen. Der am Ende des Kalten Kriegs eingeleitete Abrüstungsprozess kam seit den „neuen Kriegen“ zum Erliegen und wurde durch neue Aufrüstungstendenzen abgelöst. Internationaler Terrorismus und Antiterrorkrieg lassen die Gewaltbereitschaft weltweit noch weiter wachsen.

Eine Alternative zum Frieden gibt es im Zeitalter der Massenvernichtungsmittel nicht mehr. Spätestens seit Erfindung der Atombombe ist er „die Überlebensbedingung des technischen Zeitalters“ geworden (Heidelberger Thesen der EKD 1959).

Aufwertung des Krieges

Oft wird der Krieg heroisiert. Kant beispielsweise schreibt: Selbst der Krieg, wenn er mit Ordnung und Heiligachtung der bürgerlichen Rechte geführt wird, hat etwas Erhabenes an sich und macht zugleich die Denkungsart des Volks, welches ihn auf diese Art führt, nur um desto erhabener, je mehreren Gefahren es ausgesetzt war und sich mutig darunter hat behaupten können: da hingegen ein langer Frieden den bloßen Handelsgeist, mit ihm aber den niedrigen Eigennutz, Feigheit und Weichlichkeit herrschend zu machen und die Denkungsart des Volks zu erniedrigen pflegt. (Kritik der Urteilskraft, § 28. Von der Natur als einer Macht.)

Als Kriegsfetischismus bezeichnet man eine übersteigerte Begeisterung für den Krieg. Der Krieg wird dabei zumeist idealisiert. Kriegsfetischismus fand sich beispielsweise im 1. Weltkrieg wie auch später im Nationalsozialismus. Der Krieg wurde dort als ehrenvoll, männlich und bewundernswert stilisiert.

Die Instrumentalisierung religiöser Ideale für politische Interessen fand einen Höhepunkt mit den Kreuzzügen des Mittelalters, die die heiligen Stätten „befreien“ und christliche Staaten errichten wollten. Die Kreuzzugs-Ideologie des ewigen Kampfes des „Guten“ gegen das „Böse“ spielt noch heute eine bedeutende Rolle – nicht nur im Islamismus oder bei US-amerikanischen Neokonservativen.

Einordnung, Kontrolle und Kriegsrecht

Immer wieder wurde in der Geschichte versucht, die Kriegführung bestimmten Regeln oder moralischen Vorgaben zu unterwerfen, also zu einer Art Verhaltenskodex zu finden. Die sich im Krieg Bahn brechende Aggression wird „höheren Werten“ unterworfen – und letztlich damit in Augen vieler Kritiker auch relativiert.

In der europäischen Literatur wird häufig so zwischen dem „geordneten“ und dem nicht geordneten Krieg unterschieden. Auf der anderen Seite stehen die, die im Prinzip mit der gleichen Grundüberlegung wirtschaftlichen Wohlstand als beste Kriegsprävention ansehen. Hier neigt man dazu, die Perversionen des ungehegten Krieges als Normalzustand des Krieges darzustellen. Daraus folgen Überlegungen, wie Krieg vermieden werden kann und Versuche, einen ewigen Frieden zu erreichen. Der Krieg wird so als das absolute Böse angesehen, als das Werk von moralisch verkommenen Machthabern, die aus niederen Motiven ihr Land in einen Krieg stürzen.

Es gibt auch Ansichten, dass sich der Charakter des Krieges geändert habe und folglich heute ein „gehegter Krieg“ nicht mehr möglich sei. Dass sich die Formen des Krieges ändern, ist aber eine Feststellung, die so alt ist wie die Geschichte der Menschheit. Neue Kriegsformen wurden zu allen Zeiten als ordnungswidrig geachtet, häufig als Verstöße gegen eine göttliche Ordnung. Heute werden in der abendländischen Kultur bestimmte Kriegsformen als zulässig dargestellt (etwa Bombenabwürfe auf Städte, die Militär treffen sollen, aber auch Zivilpersonen gefährden), während andere Kriegsformen (etwa Selbstmordattentate, die nicht militärische Einrichtungen treffen) als unzulässig interpretiert werden, während in der islamischen Welt oft die gegenteilige Ansicht anzutreffen ist.

Krieg ist nicht nur ein Mittel staatlich organisierter und gelenkter Politik. Neben den Staaten, die als kriegführende Seite ein Heer hatten, spielten offenbar zu allen Zeiten die „nichtregulären“ Gruppen im Krieg eine erhebliche Rolle: Kosaken, Jäger, Husaren, Rōnin, Partisanen, in der neuerer Zeit die Guerilla, Freischärler, Milizen und Taliban. Was nicht regulär ist, wird politisch diskutiert. Bei noch genauerem Hinsehen allerdings merkt man, dass die Theorie des irregulären Kämpfers (Partisanen) eine Weiterentwicklung der Clausewitzschen Theorie ist, wie sie die Clausewitz-Kenner Lenin und Carl Schmitt vorgenommen haben.

Somit scheitert auch der Versuch, zwischen einem Konflikt und einem formal erklärten Krieg zu unterscheiden und die Bezeichnung „Krieg“ auf jene Konflikte einzuschränken, die mit einer formalen Kriegserklärung einhergehen.

Völkerrecht

Das moderne Völkerrecht versucht, zwischenstaatliche Kriege von anderen Formen gewaltsamer Konfliktaustragung, Angriffs- und Verteidigungskrieg, Zivilisten und Militärpersonal und damit legitime von illegitimen Kriegshandlungen zu unterscheiden.

Der zwischenstaatliche Krieg soll gemäß seinen Regeln mit einer Kriegserklärung beginnen. Diese war im Mittelmeerraum schon seit der Antike vorgesehen. Sie wird seit der Neuzeit aber sehr oft übergangen und durch den Angriff selbst ersetzt.

Ein erklärter Kriegszustand, bei dem jedoch die Waffen schweigen, heißt Waffenstillstand, ein formales Eingeständnis der Niederlage Kapitulation. Diese beendet regulär die Kriegshandlungen, aber noch nicht den Krieg selbst.

Gegenbegriff zum „Krieg“ ist der „Frieden“. Dieser setzt völkerrechtlich wiederum einen wie auch immer gearteten Friedensabschluss zwischen ehemaligen Kriegsgegnern voraus. Wird eine Kriegspartei im Krieg jedoch weitgehend oder vollständig zerstört, so dass sie nicht mehr Vertragspartner sein kann, spricht das Völkerrecht von Debellation (Lateinisch: „Besiegung“).

Historisch häufiger aber sind Zwischenzustände wie der einer dauerhaften Besetzung ohne gültigen Friedensvertrag oder ein Zustand, bei dem sich die Gegner ständig auf einen offenen Krieg vorbereiten, dessen Verlauf planen und einüben. Paradebeispiel dafür ist der Kalte Krieg.

Der organisierte Einsatz von Waffen bedeutet immer die massenhafte Tötung von Menschen. Schon die ständige Rüstung zum Krieg erfordert Aufwendungen und verschlingt Mittel, die für andere Aufgaben fehlen. Auch wenn eine kriegführende Partei Todesopfer nicht anstrebt, werden sie immer als unvermeidbar in Kauf genommen. Wer diese Wirkung betrachtet, nennt diese Form der gewaltsamen Konfliktaustragung daher meist „staatlich organisierten Massenmord“ (Bertha von Suttner, Karl Barth). Darin kommt zum Ausdruck, dass das Phänomen des Krieges kaum wertneutral zu betrachten ist, weil es dabei immer auch um das Leben vieler und die langfristigen Perspektiven aller Menschen geht.

Zugleich zeigt die Verbindung von Staat und Krieg sowie die Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Krieg, Raub und Mord das Fehlen einer allgemein akzeptierten Rechtsinstanz an. Die UN-Charta und der Internationale Strafgerichtshof können als Schritte zur verbindlichen Durchsetzung des Völkerrechts angesehen werden. Ob sie eher zur Rechtfertigung oder Reduktion neuer Kriege beitragen, ist noch nicht entschieden.

Finanzieller Aspekt

Ein Krieg verursacht hohe Kosten in der Planung, Vorbereitung und Durchführung (siehe dazu Kriegsökonomie). Der finanzielle Aspekt spielt somit eine bedeutende Rolle in der Art und Weise der Kriegführung. Je mehr Geld zur Kriegführung zur Verfügung steht, so mehr Möglichkeiten hat er den Gegner durch Waffengewalt zu bezwingen.

Die Rüstungsindustrie entwickelt und produziert Waffen. Sie erhält die Aufträge überwiegend im Auftrag einer Regierung oder Staatengemeinschaft. Die Rüstungsindustrie ist ein Wirtschaftszweig, der in Europa und den USA etwa 1850 eine eigenständige Industrie wurde. Die Rüstungsindustrie ist an den Kapitalmarkt gekoppelt.

Die größten Waffenlieferanten der Welt sind die Vereinigten Staaten von Amerika, gefolgt von Deutschland, Russland, Frankreich und Großbritannien [5]. All diese Länder besitzen hochentwickelte Rüstungsbetriebe und stehen im gegenseitigen Konkurrenzkampf um die neuesten und wirkungsvollsten Waffensysteme. [6]

Der Soldat, als ein bewaffneter Angehöriger oder eine Angehörige einer Armee oder der Streitkräfte eines Landes, bezieht einen Sold des Kriegführenden.

Siehe auch

Literatur

  • Robert Capa: Slightly Out of Focus. New York: The Modern Library 1999.
  • Carl von Clausewitz: Vom Kriege. Ullstein, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-548-36413-6, deutsche Online-Version
  • Robert Clouse: Der Christ und der Krieg: Vier Standpunkte. Nürnberg: VTR 2003, ISBN 3-933372-82-8.
  • Martin van Creveld: Die Zukunft des Krieges. Gerling Akademie Verlag, München 1998, ISBN 3-932425-04-9
  • Martin van Creveld: Frauen und Krieg. Gerling Akademie Verlag, München 2001, ISBN 3-932425-33-2
  • Albert Einstein; Sigmund Freud : Warum Krieg? Diogenes, Zürich 1996, ISBN 3-257-70044-X
  • Harold Evans: War Stories: Reporting in the Time of Conflict. Arlington: The Freedom Forum Newseum 2001.
  • Ernst Friedrich: Krieg dem Kriege, 1924
  • Karl Held & Theo Ebel: Abweichende Meinungen zur »Nachrüstung«. Der Westen will den Krieg. Acht Beweise und ein Schluß. Resultate-Verlag, München 1983, ISBN 3-922935-16-8
  • Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.): Die neuen Kriege. Themenheft von Der Brüger im Staat. Heft 4/2004 (PDF; 1,1 MB
  • Thomas Knieper, Marion G. Müller (Hrsg.): War Visions: Bildkommunikation und Krieg. Köln: Herbert von Halem, 2005
  • Franz Georg Maier: Neque quies gentium sine armis: Krieg und Gesellschaft im Altertum (Gerda Henkel Vorlesung, hrsg. von der gemeinsamen Kommission der Gerda Henkel Stiftung), Opladen 1987
  • Harald Maihold, Die Tötung des Unschuldigen, insbesondere im Krieg - Schuld und Nutzenargumente in der thomistischen Morallehre des 16. Jahrhunderts, in: Ancilla Iuris, Artikel vom 14. August 2007
  • Maria Mies: Krieg ohne Grenzen. Die neue Kolonisierung der Welt. (mit einem Beitrag von Claudia von Werlhof) 2004, ISBN 3-89438-286-4 Besprechung
  • Herfried Münkler: Die neuen Kriege. Rowohlt, Reinbek 2004, ISBN 3-499-61653-X
  • Herfried Münkler: Über den Krieg. Stationen der Kriegsgeschichte im Spiegel ihrer theoretischen Reflexion. Velbrück Wiss., Weilerswist 2003, ISBN 3-934730-54-X
  • Terry Nardin: The Ethics of War and Peace: Religious and Secular Perspectives. The Ethikon Series in Comparative Ethics, Princeton University Press 1996.
  • Terry Nardin: The Philosophy of War and Peace, in: Routledge Encyclopedia of Philosophy 9 (1998), 684-91.
  • Gerhard Paul: Bilder des Krieges – Krieg der Bilder: Die Visualisierung des modernen Krieges. München, Paderborn: Ferdinand Schönigh Verlag / Wilhelm Fink Verlag 2004
  • Gerhard Paul: Der Bilderkrieg: Inszenierungen, Bilder und Perspektiven der Operation Irakische Freiheit. Göttingen: Wallstein 2005
  • David D. Perlmutter: Visions of War: Picturing Warfare from the Stone Age to the Cyber Age. New York: St. Martin’s Press 1999
  • Georg Seeßlen; Metz, Markus: Krieg der Bilder – Bilder des Krieges: Abhandlung über die Katastrophe und die mediale Wirklichkeit. Berlin: Verlag Klaus Bittermann 2002
  • Susan Sontag: Regarding the Pain of Others. New York: Farrar, Straus and Giroux 2003
  • Rudolf Steinmetz: Soziologie des Krieges. Barth, Leipzig 1929
  • Sun Tsu: Die Kunst des Krieges. Droemer Knaur, München 2001, ISBN 3-426-66645-6
  • John Taylor: Body Horror: Photojournalism, Catastrophe and War. New York: New York University Press 1998
  • Lew Nikolajewitsch Tolstoi: Das Königreich Gottes ist in Euch englische Online-Version
  • Paul Virilio: Krieg und Fernsehen. Frankfurt/M.: Fischer 1997
  • Irmela Wendt (Text), Antoni Boratynski (Bilder): Der Krieg und sein Bruder. Patmos-Verlag. 1991 und 3. Auflage-ISBN 3-491-79056-5 - (Online-Fassung © 2001 beim Verein für Friedenspädagogik Tübingen e.V.). Als Kinderbuch 2005 5. Auflage.

Weblinks

Fußnoten

  1. vgl. Baylis, John et al.: The Globalization of World Politics - An Introduction to International Relations, Oxford: Oxford University Press, 2008, S. 212.
  2. Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung
  3. Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF)
  4. Department Sozialwissenschaften : Institut für Politische Wissenschaft : Arbeits- und Forschungsstellen : Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung
  5. International Institute for Strategic Studies: The Military Balance 2004-5. 5, 2004.
  6. International Institute for Strategic Studies: The Military Balance 2004-5. 5, 2004.

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