Landkreis Minden

Landkreis Minden
Wappen Deutschlandkarte
Wappen des Kreises Minden Deutschlandkarte, Position des Kreises Minden hervorgehoben 52.2833338.9166677Koordinaten: 52° 17′ N, 8° 55′ O
Basisdaten (Stand 1972)
Bestandszeitraum: 1816–1972
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk: Detmold
Landschaftsverband: Westfalen-Lippe
Verwaltungssitz: Minden
Fläche: 593,41 km²
Einwohner: 197.913 (27. Mai 1970)
Bevölkerungsdichte: 334 Einwohner je km²
Kfz-Kennzeichen: MI
Kreisgliederung: 76 Gemeinden
Lage des Kreises Minden in Nordrhein-Westfalen
Karte
Über dieses Bild

Der Kreis Minden (1939–1969: Landkreis Minden) war ein von 1816 bis 1972 bestehender Kreis. Der Kreis war zunächst Teil des Regierungsbezirks Minden in der preußischen Provinz Westfalen, ab 1946/47 Teil des nordrhein-westfälischen Regierungsbezirks Detmold. Verwaltungssitz war Minden. Der Kreis ging 1973 im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gebietsreform im neu gegründeten Kreis Minden-Lübbecke auf.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Das Gebiet des ehemaligen Kreises ist durch eine stark unterschiedliche Geographie geprägt: Während der Süden noch zum Mittelgebirge gehört, liegt der Norden schon in der Norddeutschen Tiefebene. Markanter Trennpunkt dieser Bereiche ist der Höhenzug des Wiehengebirges und des Wesergebirges. Durch diesen von Westen nach Osten verlaufenden Gebirgskamm tritt an der Porta Westfalica die Weser in die Norddeutsche Tiefebene ein und durchfließt das Kreisgebiet von Süden nach Norden. Nördlich von Minden kreuzt der Mittellandkanal in Ostwestrichtung das Gebiet. Die Weser wird am Wasserstraßenkreuz Minden überbrückt.

Der Kreis Minden grenzte im Norden und Osten an Niedersachsen, im Süden an die Kreise Herford und Lemgo sowie im Westen an den Kreis Lübbecke.

Altes Kreishaus Minden

Geschichte

Vorgeschichte

Das Gebiet des Kreises Minden gehörte bis 1806 zum preußischen Verwaltungsgebiet Minden-Ravensberg und bildete den östlichen Teil des Fürstentums Minden (Ämter Petershagen und Schlüsselburg und der größte Teil des Amtes Hausberge), das seit 1648 zu Brandenburg-Preußen gehörte. 1806 fiel das Gebiet an das napoleonische Frankreich. Zwischen 1807 und 1810 war das spätere Kreisgebiet Teil des de facto französischen Königreichs Westphalen (Departement der Weser, Distrikt Minden), der westliche Teil westlich der Weser gehörte zwischen 1811 und 1813 zu Frankreich (Departement Ober-Ems, Distrikt Minden). Der beim Königreich Westphalen verbleibende Rest wurde in das Departement der Leine (Distrikt Rinteln) eingegliedert. Das Gebiet erhielt eine Verwaltung nach französischem Vorbild und gliederte sich in Kantone. Nach der Rückeroberung durch Preußen gehörte es ab 1813 bis zur Gründung der preußischen Provinz Westfalen provisorisch zum Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein.

Verwaltungsgeschichte

Lage des Kreises im Regierungsbezirk Minden 1816–1831
Die anfängliche Gliederung des Kreises bis Juni 1817 (gestrichelte Linie: Grenzverlauf nicht exakt)
Lage des Kreises im Regierungsbezirk Minden 1832–1947
Gliederung um 1845
Gliederung um 1855
Gliederung von 1860 bis 1871
Gliederung von 1871 bis Oktober 1886
Gliederung von Oktober 1886 bis 1934
Lage des Kreises im Regierungsbezirk Detmold 1947–1968
Gliederung von 1934 bis 1962
Gliederung des Kreises von 1963 bis zur Auflösung zum 1. Januar 1973
Der Altkreis Minden in heutiger Gliederung

Der 1816 gegründete Regierungsbezirk Minden, einer von drei Regierungsbezirken in der Provinz Westfalen, wurde mit Wirkung vom 1. November 1816 durch Verordnung der Königlichen Regierung in Minden vom 18. Oktober 1816 in zwölf Kreise gegliedert, darunter der Kreis Minden mit Sitz in Minden. Die Stadt und Festung Minden waren zunächst kreisfrei und wurden nach knapp zehn Monaten am 11. Juni 1817 in den Kreis Minden eingegliedert, der sich 1816 in 82 (ohne Minden) bzw. 73 (ohne Minden und ohne die 1843 nicht mehr existierenden Gemeinden) Ortschaften in 21 Kirchspielen gliederte:

Kirchspiel Ortschaften
Bergkirchen Haddenhausen, Oberlübbe, Rothenuffeln, Unterlübbe, Wulferdingsen, Bergkirchen (1843 nicht mehr als Gemeinde geführt und zu Volmerdingsen gehörig)
Buchholz Buchholz, Großenheerse
Dankersen Aminghausen, Dankersen, Frille (preußischer Anteil; die Gemeinde gehörte zu 2/3 Preußen und zu 1/3 Bückeburg), Hasenkamp, Leteln, Päpinghausen, Wietersheim
Eidinghausen Eidinghausen, Werste
Eisbergen Eisbergen, Fülme
Friedewalde Friedewalde, Stemmer
Hartum Hahlen, Hartum, Holzhausen (später Holzhausen II), Nordhemmern
Hausberge Stadt Hausberge mit der Domäne Wedigenstein (Wedigenstein gehörte später zu Barkhausen), Costedt, Möllbergen, Vennebeck
Hille Eickhorst, Hille, Südhemmern
Holtrup Holtrup, Uffeln, Vössen (1843 nicht mehr als Gemeinde geführt und zu Holtrup gehörig)
Holzhausen Holzhausen (später Holzhausen I), Amorkamp (1843 nicht mehr als Gemeinde geführt und zu Holzhausen gehörig), Rothenhof (1843 nicht mehr als Gemeinde geführt und zu Costedt gehörig)
Kleinenbremen Kleinenbremen, Wülpke
Lahde Bierde, Döhren, Heimsen mit der Meierei Hünerburg, Ilserheide, Ilvese, Lahde, Neuenknick, Quetzen, Raderhorst, Seelenfeld
Lerbeck Lerbeck, Meißen, Nammen, Neesen
Minden Barkhausen, Bölhorst, Dützen, Häverstädt, Kutenhausen, Todtenhausen, Aulhausen (1843 nicht mehr als Gemeinde geführt und zu Barkhausen gehörig), Hummelbeck, Uphausen (beide 1843 nicht mehr als Gemeinde geführt und zu Dützen gehörig)
Ovenstädt Gernheim, Hävern, Ovenstädt, Halle (1843 nicht mehr als Gemeinde geführt und zu Ovenstädt gehörig oder bereits aus Preußen ausgegliedert)
Petershagen Eldagsen, Maaslingen, Meßlingen, Stadt Petershagen, Südfelde
Schlüsselburg Stadt Schlüsselburg mit Vorburg, Röhden (1843 nicht mehr als Gemeinde geführt und zu Schlüsselburg gehörig)
Veltheim Lohfeld, Veltheim
Volmerdingsen Volmerdingsen
Windheim Gorspen-Vahlsen, Ilse, Jössen, Rosenhagen, Windheim

Zum 1. Januar 1832 wurde das Kirchspiel Rehme (Ortschaften Dehme, Lohe (umbenannt in Niederbecksen) und Rehme) aus dem Kreis Herford in den Kreis eingegliedert, der sich damit in 86 (mit Minden) bzw. 77 (mit Minden und ohne die 1843 nicht mehr existierenden Gemeinden) Ortschaften gliederte. Zwischen 1843 und 1858 schlossen sich Rehme und Niederbecksen zur Gemeinde Rehme-Niederbecksen zusammen. 1851 schlossen sich Eisbergen, Fülme und Lohfeld in der Gemeinde Eisbergen zusammen. Der Gutsbezirk Wietersheim wurde um 1856 von der Gemeinde Wietersheim abgetrennt. Der Kreis gliederte sich 1858 in eine amtsfreie Stadt sowie 73 amtsangehörige Gemeinden und einen Gutsbezirk in sieben Ämtern:

Amt Gemeinden
amtsfrei Stadt Minden
Dützen Barkhausen, Bölhorst, Dützen, Haddenhausen, Häverstädt, Oberlübbe, Rothenuffeln, Unterlübbe
Hartum Eickhorst, Hahlen, Hartum, Hille, Holzhausen II, Nordhemmern, Südhemmern
Hausberge Costedt, Eisbergen, Hausberge, Holtrup, Holzhausen I, Kleinenbremen, Lerbeck, Meißen, Möllbergen, Nammen, Neesen, Uffeln, Veltheim, Vennebeck, Wülpke
Petershagen Eldagsen, Friedewalde, Gernheim, Hävern, Kutenhausen, Maaslingen, Meßlingen, Ovenstädt, Petershagen, Stemmer, Südfelde, Todtenhausen
Rehme Dehme, Eidinghausen, Rehme-Niederbecksen, Volmerdingsen, Werste, Wulferdingsen
Schlüsselburg Buchholz, Großenheerse, Schlüsselburg
Windheim Aminghausen, Bierde, Dankersen, Döhren, Frille, Gorspen-Vahlsen, Hasenkamp, Heimsen, Ilse, Ilserheide, Ilvese, Jössen, Lahde, Leteln, Neuenknick, Päpinghausen, Quetzen, Raderhorst, Rosenhagen, Seelenfeld, Wietersheim, Gut Wietersheim, Windheim

Diese Gliederung in Gemeinden, Ämter und amtsfreie Städte hatte weitestgehend bis 1972 Bestand. Hausberge, Petershagen und Schlüsselburg hatten 1856 die Landgemeindeordnung angenommen und wurden nicht mehr als Städte geführt; 1871 wurden Petershagen wieder als Stadt geführt und Hausberge und Schlüsselburg als Marktflecken, später auch wieder als Städte. Zum 1. Januar 1860 wurde die Stadt Bad Oeynhausen aus Teilen der Gemeinden Rehme und Gohfeld (Kreis Herford) gegründet; sie war zunächst dem Amt Rehme angehörig, später dann amtsfrei. Ab 1860 bildete Niederbecksen wieder eine selbständige Gemeinde, die zum 1. April 1926 in Lohe umbenannt wurde. Zwischen 1858 und 1871 wurde Hasenkamp in Dankersen eingemeindet. Die Glasfabrik Gernheim wird bis 1858 als Gemeinde geführt und gehörte danach zu Ovenstädt. Zum 14. Oktober 1886 wurde Lohfeld von Eisbergen abgetrennt und bildete wieder eine selbständige Gemeinde. Der Gutsbezirk Wietersheim wurde zum 1. Juli 1920 wieder in die Gemeinde Wietersheim eingegliedert. 1934 wurde das Amt Schlüsselburg aufgelöst; Buchholz und Großenheerse kamen zum Amt Petershagen, Schlüsselburg zum Amt Windheim. Barkhausen, Hausberge und Holzhausen I nahmen den Namenszusatz „an der Porta“ an. Von 1939 bis 1969 trug der Kreis die Bezeichnung „Landkreis Minden“.

Mit der offiziellen Auflösung Preußens und damit auch der Provinz Westfalen durch den Alliierten Kontrollrat 1947 und der vorhergehenden Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1946 wurde der Regierungsbezirk Minden und damit der Landkreis Minden Teil des neuen Landes Nordrhein-Westfalen. Durch den Beitritt des Landes Lippe zum Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 1947 (1948 formal vollzogen) wurde der Regierungsbezirk Minden 1947 um die lippischen Gebiete vergrößert. Dem nun nach dem neuen Verwaltungssitz als Regierungsbezirk Detmold bezeichneten Bezirk (kurzzeitig und anfänglich als „Regierungsbezirk Minden-Lippe“ bezeichnet) gehörte der Kreis Minden bis zu seiner Auflösung an. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 auch der Landkreis Minden Teil der Bundesrepublik.

Zum 1. Januar 1963 wurde die Gemeinde Wasserstraße auf dem Gebiet der Stadt Schlüsselburg gegründet, wofür Schlüsselburg über die Hälfte ihres Stadtgebietes abgab. Der Kreis Minden gliederte sich zuletzt (1972) in zwei amtsfreie Städte sowie 74 amtsangehörige Städte und Gemeinden in sechs Ämtern:

Amt Gemeinden
amtsfrei Stadt Minden, Stadt Bad Oeynhausen
Dützen Barkhausen a. d. Porta, Bölhorst, Dützen, Haddenhausen, Häverstädt, Oberlübbe, Rothenuffeln, Unterlübbe
Hartum Eickhorst, Hahlen, Hartum, Hille, Holzhausen II, Nordhemmern, Südhemmern
Hausberge
a. d. Porta
Costedt, Eisbergen, Stadt Hausberge a. d. Porta, Holtrup, Holzhausen a. d. Porta, Kleinenbremen, Lerbeck, Lohfeld, Meißen, Möllbergen, Nammen, Neesen, Uffeln, Veltheim, Vennebeck, Wülpke
Petershagen Buchholz, Eldagsen, Friedewalde, Großenheerse, Hävern, Kutenhausen, Maaslingen, Meßlingen, Ovenstädt, Stadt Petershagen, Stemmer, Südfelde, Todtenhausen
Rehme Dehme, Eidinghausen, Lohe, Rehme, Volmerdingsen, Werste, Wulferdingsen
Windheim Aminghausen, Bierde, Dankersen, Döhren, Frille, Gorspen-Vahlsen, Heimsen, Ilse, Ilserheide, Ilvese, Jössen, Lahde, Leteln, Neuenknick, Päpinghausen, Quetzen, Raderhorst, Rosenhagen, Stadt Schlüsselburg, Seelenfeld, Wasserstraße, Wietersheim, Windheim

Im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gebietsreform wurde der Kreis im Zuge der Umsetzung des „Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz)“ zum 1. Januar 1973 mit dem benachbarten Kreis Lübbecke zum Kreis Minden-Lübbecke vereinigt. Ebenfalls durch dieses Gesetz festgelegt wurde der Zusammenschluss der Städte und Gemeinden des Kreises mit Ausnahme von Uffeln zu den fünf Städten und Gemeinden Bad Oeynhausen, Hille, Minden, Petershagen und Porta Westfalica. Die Gemeinde Uffeln aus dem Amt Hausberge a. d. Porta wurde in die Stadt Vlotho (Kreis Herford) eingegliedert.

Patenschaft

Am 9. Juli 1955 übernahm der Kreis Minden offiziell eine Patenschaft zum ehemaligen Kreis Königsberg (Pr.)-Land. Nach der Kreisreform führt der neue Kreis Minden-Lübbecke die Patenschaft fort. Heute ist das Preußenmuseum in Minden zuständig für die Kontakte.

Einwohnerentwicklung

Bevölkerungsentwicklung im Kreis Minden von 1818 bis 1970

Die folgende Übersicht zeigt die Einwohnerzahlen des Kreises Minden nach dem jeweiligen Gebietsstand. Änderungen des Gebietsstandes ergaben sich durch die Eingliederung der Gemeinden Dehme, Lohe und Rehme aus dem Kreis Herford zum 1. Januar 1832 sowie die Eingliederung eines Teils der Gemeinde Gohfeld aus dem Kreis Herford im Jahr 1860. Bei den Zahlen handelt es sich um Volkszählungsergebnisse.[1][2][3] Die Angaben beziehen sich ab 1871 sowie für 1946 auf die Ortsanwesende Bevölkerung und ab 1925 auf die Wohnbevölkerung. Vor 1871 wurden die Einwohnerzahlen nach uneinheitlichen Erhebungsverfahren ermittelt.

Jahr Einwohner
1818 (31. Dez.) 43.199
1822 (31. Dez.) 44.561
1825 (31. Dez.) 45.069
1831 (31. Dez.) 47.538
1834 (31. Dez.) 51.920
1837 (31. Dez.) 53.310
1840 (31. Dez.) 58.267
1843 (31. Dez.) 60.696
Jahr Einwohner
1846 (3. Dez.) 61.621
1849 (3. Dez.) 62.604
1852 (3. Dez.) 64.524
1855 (3. Dez.) 64.395
1858 (3. Dez.) 65.351
1861 (3. Dez.) 66.760
1864 (3. Dez.) 69.530
1867 (3. Dez.) 73.385
Jahr Einwohner
1871 (1. Dez.) 72.672
1880 (1. Dez.) 78.032
1885 (1. Dez.) 80.086
1890 (1. Dez.) 85.299
1895 (1. Dez.) 92.424
1900 (1. Dez.) 100.689
1905 (1. Dez.) 107.817
1910 (1. Dez.) 113.620
Jahr Einwohner
1925 (16. Juni) 121.943
1933 (16. Juni) 130.064
1939 (17. Mai) 136.143
1946 (29. Okt.) 162.104
1950 (13. Sep.) 179.618
1961 (6. Juni) 189.149
1970 (27. Mai) 197.913

1960 zählten 32.100 Vertriebene aufgrund des Zweiten Weltkrieges zur Bevölkerung des Kreises.[4]

Politik

Landräte

  • 1817–1820 Otto von Arnim – ausführendes Organ der Bezirksregierung
  • 1820–1849 Ernst Wilhelm Georg Heinrich Freiherr von Korff zu Waghorst
  • 1849–1869 Carl Freiherr von Schlotheim (der Straßenbauer des Kreises Minden)
  • 1869–1892 Alexander von Oheimb
  • 1892–1905 Christoph Bosse
  • 1905–1917 Dr. jur. Franz Cornelsen (1914–1917 eingezogen, Vertreter: Dr. iur. Erich Kretschmar)
  • 1917–1937 Erich Petersen
  • 1937–1940 Dr. Hermann Meyer-Nieberg (NSDAP)
  • 29. März 1940–28. Oktober 1942 Udo von Alvensleben (kommissarisch, NSDAP)
  • 29. Oktober 1942–31. Juli 1943 Albrecht Kusserow (NSDAP)
  • 1. August 1943–30. Mai 1944 Erich Hartmann (Landrat des Kreises Herford), Friedrich Kleim (kommissarisch, gleichzeitig Oberbürgermeister von Herford)
  • 31. Mai 1944–4. April 1945 Georg Lichtenberg (NSDAP) (hat sich am 4. April 1945 aus Minden nach Osten abgesetzt)
  • 7. April 1945–26. April 1945 Leopold Heinrich (NSDAP) (von der britischen Militärverwaltung ernannt und wieder abgesetzt)
  • 26./27. April 1945–28./29. Juni 1945 Dr. iur. Hans Graff (parteilos) (von der brit. Militärverwaltung ernannt und wieder abgesetzt)
  • 29. Juni 1945–19. September 1945 Dr. Hermann Heyne (parteilos) (von der britischen Militärverwaltung ernannt und wieder abgesetzt)
  • 19. September 1945–4. Dezember 1945 Erich Kühn (Kreisbaurat)
  • 5. Dezember 1945–25. April 1946 Gerhard Bothur (SPD) (von der britischen Militärregierung zum Chef der Verwaltung ernannt)
  • 27. April 1946–23. Oktober 1946 Willy Michel (SPD) (vom Kreistag gewählt und von der britischen Militärregierung am 20. April 1946 als Landrat bestätigt)
  • 1946–1948 Heinrich Wehking (CDU)
  • 1948–1951 Willy Michel (SPD)
  • 1951–1952 Friedrich Kohlmeier (SPD)
  • 1952–1956 Heinrich Wehking (CDU)
  • 1956–1964 Friedrich Kohlmeier (SPD)
  • 1964–1966 Friedrich Schonhofen (SPD)
  • 1966–1972 Hans Rohe (SPD)

Oberkreisdirektoren

  • 1946–1954 Gerhard Bothur (SPD)
  • 1954–1966 Arnold Krampe
  • 1966–1972 Horst Rosenbusch (SPD)

Der Kreistag im Königreich Preußen

Aufgrund eines königlichen Erlasses vom 13. Juli 1827, der sog. „Kreisordnung“, wurden in den Landkreisen des Königreichs Preußen Kreistage eingerichtet. Der Kreistag Minden setzte sich aus den Rittergutsbesitzern des Kreises und den Deputierten der Städte und Ämter im Kreis zusammen. Der Landrat hatte die Kreisstände mindestens einmal im Jahr zum Kreistag einzuberufen. Den Vorsitz führte der Landrat, Stimmrecht hatte er nur, wenn er auch Rittergutsbesitzer war. Der Landrat war „politischer Beamter“ und als solcher weisungsgebunden und vom Vertrauen der preußischen Staatsregierung abhängig. Die Deputierten wurden von den Städten und Ämtern für sechs Jahre gewählt, alle drei Jahre wurde eine Hälfte durch Neuwahl erneuert. Der Kreistag hatte die Aufgabe den Landrat bei der Kreisverwaltung zu unterstützen und konnte über alle Angelegenheiten beraten die den Kreis betrafen. Ab 1841 hatte der Kreistag das Recht, über Ausgaben und die dafür notwendigen Abgaben der Bürger zu beschließen. Der Kreistag hatte außerdem die Aufgabe, bei einer Vakanz des Landratsamtes drei Kandidaten für dieses Amt aus dem Kreis der Rittergutsbesitzer zu wählen, diese wurden dann von der Bezirksregierung dem König vorgeschlagen, der den Landrat zu ernennen hatte.

Folgende Personen waren 1862 Mitglieder des Kreistages:

Rittergutsbesitzer:

Deputierte der Städte:

  • Oberbürgermeister Poehlmann, Minden
  • Beigeordneter Reischhauer, Minden
  • Kaufmann Meyer, Petershagen
  • Gastwirt Krutemeyer, Bad Oeynhausen

Deputierte der Ämter:

  • Amtmann Lüttgert, Amt Hartum
  • Amtmann Luther, Amt Dützen
  • Kommerziant Henschel, Amt Petershagen
  • Colonus Frederking, Amt Rehme zu Werste
  • Colonus Humke, Amt Windheim zu Lahde
  • Kaufmann Schwarz, Amt Hausberge

Im Jahr 1887 trat für die Kreise in der preußischen Provinz Westfalen eine neue Kreisordnung in Kraft. Diese „Kreisordnung für die Provinz Westfalen“ machte aus den Kreisen als bisherige Regierungsbehörden zusätzlich Selbstverwaltungsorgane der kommunalen Ebene. In Paragraph 2 der Kreisordnung hieß es: „Jeder Kreis bildet nach näherer Vorschrift dieses Gesetzes einen Kommunalverband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten mit den Rechten einer Kooperation.“ Organ der Selbstverwaltung war fortan der gewählte Kreisausschuss.

Die Rittergutsbesitzer verloren ihre bisherigen Virilstimmen. Sie waren nicht mehr erbliche Mitglieder des Kreistages und mussten wie die kreisangehörigen Städte und Ämter einen Wahlverband bilden. Der Kreistag des Kreises Minden bestand im Jahr 1908 aus 29 Abgeordneten und dem Landrat als Vorsitzenden, er tagte ab 1908 im unter Leitung von Regierungsbaumeister Prof. Kanold errichteten Kreishaus an der Tonhallenstraße in Minden. Der Kreisausschuss bestand aus sechs vom Kreistag für sechs Jahre gewählten Mitgliedern und dem Landrat als Vorsitzenden, alle zwei Jahre schieden zwei Mitglieder aus und wurden durch Nachwahl ergänzt. Der Kreisausschuss hatte die Beschlüsse des Kreistages vorzubereiten und auszuführen und die Kreisangelegenheiten zu verwalten sowie die kommunalen Dienstkräfte des Kreises zu ernennen und zu beaufsichtigen. Ab 1886 wählte der Kreistag zwei Kreisdeputierte als Stellvertreter des Landrats.

Im Königreich Preußen waren der Kreistag und die Kreisverwaltung des Kreises Minden keine demokratisch verfassten Organe, dies änderte sich erst mit der Revolution im Jahr 1918.

Kreistag und Kreisverwaltung in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus

In der Weimarer Republik blieb die Kreisordnung von 1886 bestehen, wurde aber in einem entscheidenden Punkt verändert. Die Wahl des Kreistages erfolgte am 21. Februar 1921 erstmals nach demokratischen Grundsätzen, alle Einwohner waren wahlberechtigt und damit erstmals auch die Frauen. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten fanden am 12. März 1933 im Kreis Minden die letzten größtenteils freien Wahlen zum Kreistag statt.

Der Kreistag setzte sich 1933 wie folgt zusammen:

  • NSDAP: 15 Sitze
  • SPD: 10 Sitze
  • Kampffront Schwarz/Weiß/Rot: 3 Sitze
  • KPD: 1 Sitz
  • Zentrum: 1 Sitz
  • Evangelischer Volksdienst: 1 Sitz
  • National-bürgerliche Vereinigung: 1 Sitz

Dem Abgeordneten der KPD wurde bereits kurz nach der Wahl das Mandat aberkannt und die SPD Abgeordneten sahen keine Möglichkeit, ihr Mandat unabhängig und frei ausüben zu können. Durch ein Gesetz wurden die Kompetenzen des Kreistages im Juli 1933 auf die Kreisausschüsse übertragen, formal blieben die Kreistage aber bestehen. Die Kompetenzen der Kreisausschüsse bleiben zunächst bestehen, sie wurden dann aber immer weiter eingeschränkt und ab September 1939 wurde durch Verordnung des Ministerrates für Reichsverteidigung die alleinige Entscheidungskompetenz auf den Landrat übertragen. Während des Zweiten Weltkrieges kam es dann zu häufigeren Wechseln im Amt des Landrats. Der Landrat war in dieser Zeit ein reines Entscheidungsorgan der NSDAP und stand unter deren Aufsicht, insbesondere durch den Kreisleiter der NSDAP.

Mit der Besetzung Mindens durch alliierte Truppen am Abend des 4. April 1945 endete die Herrschaft der Nationalsozialisten. Der kommissarische Landrat Oberregierungsrat Georg Lichtenberg (NSDAP) hatte sich am Nachmittag auf das rechte Weserufer begeben und schließlich nach Osten abgesetzt. In Unkenntnis seiner NSDAP- und SA-Mitgliedschaft ernannte die britische Militärregierung am 7. April 1945 Kreisamtmann Leopold Heinrich zunächst zum vorläufigen Landrat, am 26. April 1945 wurde er fristlos aus dem Dienst entlassen.

In den nächsten Monaten wurde Kreis Minden durch Landräte geführt, die nur von der britischen Militärregierung abhängig waren und keine parlamentarische Legitimation hatten. Am 27. Februar 1946 trat dann erstmals ein ernannter Kreistag mit 55 Abgeordneten zusammen („Nominated Representative Council“), zum Vorsitzenden und Landrat des Kreises Minden wurde der Sozialdemokrat Willy Michel gewählt. Die Leitung der Verwaltung und die staatlichen Aufgaben führte ab 1946 der vom Kreistag gewählte Oberkreisdirektor aus, der Landrat war nur noch Vorsitzender des Kreistages und höchster politischer Repräsentant des Kreises. Die erste freie und gleiche Kreistagswahl am 13. Oktober 1946 brachte eine Machtverschiebung von der SPD zur CDU und führte zur Wahl von Heinrich Wehking (CDU) zum Landrat.

Im Oktober 1953 trat die neue Landkreisordnung für Nordrhein-Westfalen in Kraft, dieses Gesetz setzte ausdrücklich die Kreisordnung von 1886 außer Kraft und besiegelte die Wandlung zum demokratisch gefasstem Kreistag und zur gewählten Verwaltungsleitung.

Wappen

Das zweitgeteilte Wappenschild zeigt links auf rotem Grund einen Schlüssel (Bart oben und nach außen zeigend) und rechts auf silbernem (weißen) Grund zwei Sparren. Der Schlüssel symbolisiert den Schlüssel des Heiligen Petrus. Er wird in vielen Wappen der Region gezeigt, meist jedoch in der Form zweier gekreuzter Schlüssel. Er war bereits das Symbol der Bischöfe von Minden, daher auch im Wappen des Bistum Minden, sowie des Fürstentum Minden und der Stadt Minden vertreten. Die Darstellung auf rotem Feld ist in all diesen Wappen typisch. Der größte Teil des Kreis Minden gehörte ehemals zum Fürstentum Minden. Kleinere Teile im Süden des Kreises gehörten aber auch zur Grafschaft Ravensberg. Das rechte Feld ist daher ähnlich dem Wappen der Grafschaft Ravensberg aufgebaut. Das Wappen wurde seit 1935 verwendet. Das Wappen des Nachfolgekreises Kreis Minden-Lübbecke zeigt eine identische Symbolik, lediglich die Darstellung wurde verändert.

Literatur

  • Dr. Hans Nordsiek: Vom „landrätlichen Büro“ zur Kreisverwaltung. Ein Beitrag zur Verwaltungsgeschichte des Kreises Minden-Lübbecke. In: Mitteilungen des Mindener Geschichtsvereins, Jahresband 63, 1991.
  • Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen: Statistische Rundschau für den Landkreis Minden. Düsseldorf 1966.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen: Gemeindestatistik des Landes Nordrhein-Westfalen: Bevölkerungsentwicklung 1816–1871. Düsseldorf 1966, S. 60–63.
  2. Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen: Gemeindestatistik des Landes Nordrhein-Westfalen: Bevölkerungsentwicklung 1871–1961. Düsseldorf 1964, S. 66–67.
  3. Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen: Die Wohnbevölkerung in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens 1970 : Ergebnisse der Volkszählung am 27. Mai 1970. Düsseldorf 1972, S. 41.
  4. Verwaltungsgeschichte.de: Landkreis Minden

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